Ich weise darauf hin, dass es zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und dem Kreis Schleswig-Flensburg bereits eine Vereinbarung für eine vorzeitige Zahlung gibt.
Vielleicht hat das nicht jeder mitbekommen, aber der Bund hat bereits eine Zahlung von 2,8 Millionen Euro an den Kreis Schleswig-Flensburg angewiesen und kommt somit vorzeitig zumindest seiner anteiligen Verpflichtung als Eigentümer nach. Das Bundesverkehrsministerium – das ist wichtig – ist nicht für Umweltbelange und Bodenschutz zuständig. Eine Übernahme der Kosten von mehr als dem im Eigentum befindlichen ist nicht möglich. Aber Sie richten Ihre Forderung ja an den Bund. Der Bund ist zum Beispiel auch das Bundesumweltministerium oder das Bundeswirtschaftsministerium – die sind natürlich auch gefragt.
Aber ich nehme an, dass Sie genau das meinen. Ihre Koalitionspartner sind auf Ihren Trick wohl reinfallen.
Ich hätte auch gedacht, dass hier gleich die Katze aus dem Sack gelassen und gesagt wird: Robert wird sich kümmern. – Das hätte ich von Ihrer Rednerin erwartet, aber es kam leider nichts.
(Birte Pauls [SPD]: Bundesverkehrsministe- rium! – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich soll die ganze Bundesregierung handeln! – Unruhe)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ist Ihnen bekannt, dass die Schlei eine Bundeswasserstraße ist und damit das Verkehrsministerium zuständig ist?
Ja, natürlich ist mir bekannt, dass die Schlei eine Bundeswasserstraße ist – eine sehr kluge Frage. Aber ist Ihnen bekannt, dass es bei der alten Teerpappenfabrik, also bei dem Wikingeck an sich, auch Grundstücksverhältnisse gibt, die bewertet werden müssten?
Ist Ihnen bekannt – ich habe es in meiner Rede ausgeführt –, dass es zwei Gutachten zu den Grundbucheigenschaften dieses Geländes gibt? Das erste ist bereits veröffentlicht. Ist Ihnen das bekannt? – Das zweite kommt nächste Woche in die Öffentlichkeit; das empfehle ich Ihnen, dann zu lesen.
Vielen Dank, das zweite werde ich mir dann zu Gemüte führen. Auch Ihnen stelle ich, falls Sie das noch nicht haben, noch einmal die Ausarbeitung vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung.
Ich möchte aber auch noch einmal sagen: Die Schlei ist eine Bundeswasserstraße. Das ist richtig. Aber der Bund ist aufgrund der konstitutionellen Aufgabenverteilung für das Thema nicht zuständig, sondern die Landesbehörden in Schleswig-Holstein. Das ist auch noch einmal wichtig zu erwähnen.
Dann zur Darstellung, dass die Zusage des Bundes sich über Nacht verringert habe oder er einen Rückzieher gemacht habe, wie man es teilweise in der Presse lesen konnte: Das ist so nicht richtig. Denn das Bundesverkehrsministerium hat bereits im Mai letzten Jahres darauf hingewiesen, dass man sich nur entsprechend der Eigentumsanteile an den Flächen beteiligen würde.
Die Prüfung, die ich schon mehrfach erwähnt habe, hat diese zwölf Prozent ergeben. Natürlich hätte auch ich mir einen höheren Anteil des Bundes erwünscht.
Ich kann auch den Frust und den Ärger vor Ort verstehen. Das ist ganz klar. Aber es liegt jetzt an der Landesregierung, einmal zu beweisen, wie die Anteilsverhältnisse denn da genau sind.
Es reicht eben nicht, hier solche Debatten zu führen, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wenn die Anteilsverhältnisse geklärt sind – da bin ich mir sicher –, wird der Bund entsprechend seinen Beitrag leisten. Insofern bin ich gespannt auf das Gutachten, das nächste Woche kommt.
Ich bin auch gespannt, was uns Minister Goldschmidt gleich erklären wird. Denn auch Minister Goldschmidt hat Möglichkeiten, durch sein Ministerium weitere Förderungen bereitzustellen. Er hat ja einen sehr guten Draht nach Berlin, sicherlich auch zu seiner Kollegin auf Bundesebene, der Bundesumweltministerin, die für das Thema zuständig ist. Auch da kann das Portemonnaie für eine weitere Förderung geöffnet werden.
Genau das beantragen wir übrigens in unserem Antrag. Ich bitte um Zustimmung und würde mich freuen, wenn wir hier das Signal an unsere Landesregierung setzten, dass nicht nur gesagt wird: Ja, der Bund! Enak Ferlemann hat ja damals etwas zugesagt. – Würden wir solche Anträge stellen, was Enak Ferlemann alles zugesagt hat, verbrächten wir wirklich Tage damit, solche Anträge zu debattieren.
Was der FDP ganz wichtig ist – damit möchte ich schließen –, ist, dass diese Sanierung jetzt vorangebracht wird, dass die Ausschreibung losgehen kann, dass der Dreck endlich da wegkommt. Ihre Schaufensterdebatten, die Sie hier führen, lösen das Problem nämlich kein Stück. – Danke schön.
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Christian Dirschauer von der SSW-Landtagsfraktion.
Kære fru landsdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier im Haus sind wir uns alle einig: Das Wikingeck in Schleswig muss endlich saniert werden. Die verheerende Situation um die Altlast am Wikingeck ist uns allen schon lange bewusst. Der Boden und auch das Grundwasser sind verseucht. Seit Jahren wissen wir, dass es dort über den Grundwasserpfad zu Austritten toxischer und krebserregender Stoffe kommt.
Das ist eine der größten Umweltbelastungen des Landes, die schlichtweg nicht länger hinnehmbar ist. Aus diesem Grund ist der Kreis SchleswigFlensburg das Problem seinerzeit angegangen und hat Pläne für eine Sanierung erstellt. Der Kreis ist hier also schon in Vorleistung gegangen. Aber: Die Sanierungskosten belaufen sich – wir haben es gehört – auf rund 30 Millionen Euro. Die Herausforderung dabei ist die Kostenverteilung; das haben wir auch schon gehört. Denn der Verursacher dieser Umweltsauerei, die alte Teerpappenfabrik, existiert nicht mehr und kann nicht mehr haftbar gemacht werden. Es gibt verschiedene Eigentümer – das haben wir gehört –: der Bund für die Bundeswasserstraße, die Stadt Schleswig sowie sechs private Grundstückseigentümer.
hat es intensive Gespräche auf verschiedenen politischen Ebenen gegeben, auch mit dem Bund. Es lief auf eine Vereinbarung hinaus, wonach der Kreis, auch zur Unterstützung und Entlastung des Bundes, die Federführung für die erforderlichen Verwaltungsverfahren und die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen übernimmt. Weiterhin wurde sich darauf verständigt, die Sanierungskosten – wie wir es schon gehört haben – entsprechend aufzuteilen: Der Bund hat zugesagt, zwei Drittel der Sanierungskosten zu übernehmen.
Die Zusage des damaligen parlamentarischen Staatssekretärs Ferlemann wurde mehrfach – Frau Pauls hat da recht – 2021 schriftlich bestätigt. Es gab überhaupt keinen Anlass zu glauben, dass das Projekt nicht weiter vorangetrieben werden könnte.
Das mag natürlich sein. – Im April des letzten Jahres kam dann die überraschende Nachricht: Der Bund will nur noch 42,5 Prozent der Kosten übernehmen. Zu keinem vorherigen Zeitpunkt hatte sich der Bund dahin gehend geäußert.
Endgültig geplatzt ist die Bombe, als der Bund dann bekanntgab – das haben wir gehört –, dass er nur noch zwölf Prozent übernehmen will. Damit stehen der Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Schleswig vor einem Scherbenhaufen. Das ganze Projekt beruht auf den Zusagen des damaligen Staatssekretärs Ferlemann. Eines ist doch klar: Wenn die zugesagten Mittel nicht kommen, ist das Projekt gescheitert. Das können wir uns alle zusammen nicht erlauben.
Was uns als SSW dabei so fassungslos und tatsächlich wütend macht, ist das Spiel, das hier von der Berliner Seite mit unserer kommunalen Ebene, aber durchaus auch mit dem Land gespielt wird. Es kann doch nicht sein, dass das Wort eines Staatssekretärs keine Gültigkeit hat, zumal es zweimal schriftlich bestätigt wurde, auch wenn die entsprechende Partei dann eben nicht mehr in Regierungsverantwortung ist.