Dann lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/582, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion und die SSW-Fraktion. Gegen die Stimmen von? – Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion. Somit ist der Antrag angenommen worden.
Der Tagesordnungspunkt 33 A wird nach der Mittagspause nach dem gesetzten Tagesordnungspunkt 12 eingereiht.
Zu den heute Morgen Genannten ist noch Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinzugekommen, also erkrankt, dem wir gute Besserung wünschen.
Heute Nachmittag wird Ministerin Heinold ab circa 16 Uhr nicht mehr hier sein, weil sie als stellvertretende Ministerpräsidentin am Gottesdienst in Brokstedt teilnehmen wird.
Es ist so, dass nicht nur Frau Ministerin Heinold zum Trauergottesdienst fährt, sondern sicherlich auch Fraktionsvorsitzende oder andere. Ich weiß nicht, ob sie sich schon angemeldet haben. Sie sollten die gleiche Chance haben, dort hinzufahren, falls die Debatte länger dauert.
Genau. Bei mir ist angekommen, dass sich die Fraktionsvorsitzenden darauf geeinigt haben, dass aus jeder Fraktion eine Person abgemeldet werden kann, falls die Debatte um 16 Uhr noch läuft.
Wenn die PGF die Debatten weiter einkürzen wollen, sodass wir die Sitzung um 16 Uhr schließen, dürfte es kein Problem sein, wenn auch andere an dem Gottesdienst teilnehmen, die das tun wollen. Ansonsten ist die Vereinbarung – ich sehe Nicken –, das aus jeder Fraktion eine Person während der laufenden Debatte entschuldigt ist.
Wenn es weitere Dinge zur Tagesordnung gibt, ist es besser, wenn sich die PGF noch einmal treffen. Ich fahre erst einmal in dem derzeit geltenden Zeitplan fort; er geht bis mindestens 16:30 Uhr.
Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein – Gesicherte bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung
Über 25 Jahre erfolgreiche Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein – Finanzierung über das FAG vereinheitlichen und stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frauen und Kinder brauchen unseren besonderen Schutz. Sie sind in besonderer Art und Weise gefährdet, denn es geht um körperliche Verletzbarkeit, körperliche Delikte, um sexuelle Gewalt, Nachstellung und dergleichen mehr. Umfassender Schutz ist zwingend notwendig. Deswegen gibt es die Istanbul-Konvention des Europarats, und deswegen wurde dieses Abkommen im Jahre 2018 in unser nationales deutsches Recht überführt.
Entschuldigen Sie bitte. Die PGF sollen sich abstimmen, aber bitte nicht im Raum, sondern ein bisschen an der Seite. – Danke.
Daraus ergibt sich für uns als Vertragsstaat die klare Verpflichtung, Gewalt gegen Frauen zu verfolgen, zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und das Recht von Frauen zu stärken.
Es geht darum, eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt zu entwickeln und dabei die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt zu stellen.
„Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen.“
In unserem gemeinsamen Antrag geht es darum, den bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und die verlässliche Finanzierung von der Bundesregierung einzufordern.
Das Land Schleswig-Holstein – dafür spreche ich meinen großen Dank aus – finanziert seit über 25 Jahren Frauenhäuser, gibt sich sehr viel Mühe und gibt viel Kraft hinein, um Frauen und ihre betroffenen Kinder zu schützen.
In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind insgesamt mehr als 12 Millionen Frauen. Alle 45 Minuten erleidet statistisch gesehen
liebe Annabell! – eine Frau in Deutschland Gewalt. Körperverletzung durch ihren Partner sind jeden Tag die Regel. Jeden dritten Tag findet ein Tötungsdelikt durch einen Partner oder einen Expartner statt.
Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen, die vom Ministerium über das Finanzausgleichsgesetz – FAG – gefördert werden. Wenn die Frauenhäuser in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg eröffnet haben werden, sind es 386 Plätze.
In unserem Antrag machen wir klar, dass Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen in allen Bundesländern „eine gesicherte, von der jeweiligen Belegung und den individuellen Leistungsansprüchen der Frauen unabhängige Finanzierung“ benötigen.
ihren Kindern – unabhängig von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen – einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung erhalten kann.