Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung – ich komme zum Schluss –, sich entsprechend unseres gemeinsamen Antrags auf Bundesebene einzusetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Solange Frauen in diesem Land bedroht, geschlagen und vergewaltigt werden, sind Bund, Länder und auch Kommunen gefordert zu handeln und konsequent die Schutzstrukturen auszubauen und zu verbessern.
Solange es Femizide in unserem Land gibt, und solange geschlechtsspezifische Gewalt an der Tagesordnung ist, sind wir alle gemeinsam unverändert gefordert.
Deshalb will ich auch heute ganz deutlich sagen: Es ist richtig, und es ist notwendig, dass wir in dieser Frage als Landtag mit großer Einigkeit und Geschlossenheit sprechen und die unterschiedlichen Aspekte des Themas regelmäßig auf die politische Tagesordnung setzen. Ich danke deshalb meiner SSW-Kollegin Jette Waldinger-Thiering dafür, dass sie nach unserer ausführlichen Novemberdebatte zu den Frauenfacheinrichtungen hier in SchleswigHolstein uns frauenpolitische Sprecherinnen und unsere Frauenministerin an einen Tisch geholt hat, um direkt weiterzuarbeiten, sodass dort die Idee für diesen gemeinsamen Antrag entstehen konnte
mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen länderseitig aus voranzutreiben.
Am 1. Februar 2023, also nächste Woche, wird das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland fünf Jahre alt. Dieses Jubiläum ist genau der richtige Zeitpunkt, um die Debatte über ein bundeseinheitliches System und die regelhafte Bundesbeteiligung voranzutreiben. Unsere Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen, und wir unterstützen dieses Ziel.
Wir brauchen deutschlandweit einen gerechten und gesicherten Zugang zu Gewaltschutz. Das heißt, die Finanzierung von Frauenhäusern darf sich nicht nach der Belegsituation der Häuser oder nach dem Sozialleistungsanspruch einer Frau richten. Frauenhäuser müssen dauerhaft, verlässlich und planungssicher finanziert und offen für alle schutzbedürftigen Frauen in ganz Deutschland sein.
Schleswig-Holstein kann hierfür Vorbild sein; denn wir haben als Land Mindeststandards gesetzt, auf die wir stolz sein können und die wir konsequent weiter ausbauen werden. Unsere 16 Frauenhäuser sind über das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, Schleswig-Holstein abgesichert, und das sucht deutschlandweit seinesgleichen. Aber nicht nur das. Wir sind auch das einzige Bundesland, das die Teilfinanzierung der professionellen Frauenberatungsstellen für häusliche und für sexualisierte Gewalt durch Finanzausgleichsmittel per Gesetz verbindlich geregelt hat.
Auch hierfür können wir für Schleswig-Holstein also einen Standard vorweisen, der wünschenswert für die gesamte Bundesrepublik wäre.
Eine dritte Säule finanzieren wir hier im Norden über den Finanzausgleich: das Interventionsnetzwerk KIK bei häuslicher Gewalt mit den regionalen Stellen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt sowie die landesweite Vernetzung.
Wir müssen uns also dafür einsetzen, dass konsequent alle Frauenfacheinrichtungen bei den Verhandlungen auf Bundesebene mitgedacht werden; denn wir haben ein verschränkt funktionierendes und gut abgestimmtes Beratungs- und Hilfesystem.
Für die Frage der Finanzierung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern wird immer wieder der eine Aspekt entscheidend sein: Gewalt macht nicht an Grenzen halt, nicht an Bundesgrenzen, nicht an Landesgrenzen und nicht an Kreisgrenzen. Jede gewaltbetroffene Frau braucht einen Zugang zu Schutz und Hilfe, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Gewalt erfährt, und unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Schutz sucht.
Als Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner muss es unser Anliegen sein, dass wir in ganz Deutschland die besten Bedingungen für den Schutz von Frauen vor Gewalt vorhalten. Wenn es hart auf hart kommt, dann kann jeder zusätzliche Kilometer zwischen der Betroffenen und dem Täter lebensrettend sein. Es gibt viele Gründe, im Fall von Gewalt das Bundesland zu wechseln. Das sind ganz individuelle Gründe, die respektiert werden müssen. Fakt ist also, wir müssen effektiven Gewaltschutz über Bundeslandgrenzen hinweg denken.
Wir machen mit unserem Antrag deutlich, dass bei einer bundeseinheitlichen Lösung für uns in Schleswig-Holstein aber auch wichtig ist, dass es Verbesserungen für alle Seiten gibt. Am Ende darf zwischen Bund und Ländern kein Minimalkonsens stehen, der für uns hier in Schleswig-Holstein eine Verschlechterung darstellen würde, und wir bitten unsere Frauenministerin Aminata Touré, genau diesen Anspruch für uns nach Berlin zu transportieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt hat viele Gesichter, und sie begegnet uns überall: zu Hause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt. Gewalt kann Menschen aller sozialen Schichten und jeden Alters treffen. Deswegen müssen wir darüber sprechen, was wir gegen die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft unternehmen können, wie wir Gewalt ver
Gestern haben wir aus aktuellem Anlass über Gewalt im öffentlichen Raum gesprochen. Aber viele Gewalttaten finden dort statt, wo sich jede und jeder sicher fühlen sollte: zu Hause. Die Opfer von häuslicher Gewalt sind zum größten Teil Frauen. Deswegen sprechen wir heute wieder einmal – danke! – über die Finanzierung der Frauenhäuser. Ich freue mich, dass wir es hier so oft besprechen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vorrednerinnen haben es gesagt: Seit mehr als 25 Jahren werden in Schleswig-Holstein die Frauenhäuser und die Frauenberatungsstellen institutionell über das Finanzausgleichsgesetz, das FAG, finanziert. Und, tut mir leid, es muss einfach sein: Es war die Idee der sozialdemokratischen Frauenministerin Gisela Böhrk, die das möglich gemacht hat.
Ich freue mich, liebe Gisela – vielleicht hörst du uns zu –, dass sich diese Idee so bewährt hat und dass wir damit auch bundesweit so vorbildlich sind.
Denn das macht es für alle so viel leichter: für die schutzsuchenden Frauen, die sich nicht darum kümmern müssen, wer ihren Aufenthalt im Frauenhaus bezahlt, die bei uns in Schleswig-Holstein einfach im Frauenhaus aufgenommen werden, egal, woher sie kommen oder welchen Aufenthaltsstatus sie und ihre Kinder haben, und für die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern, die sich um die Schutzsuchenden kümmern können und sich nicht um die Existenz der Einrichtung sorgen müssen, egal, wie viele Schutzsuchende aufgenommen werden.
Deswegen fordern wir heute den Bund auf, endlich auch eine bundesweite Regelfinanzierung, über die schon so lange debattiert wird, auf den Weg zu bringen und unser Modell zum Vorbild zu nehmen.
Ich freue mich wirklich, dass wir so eine breite Unterstützung für diesen Antrag finden, und ich wünsche mir, dass wir damit auf Bundesebene die Diskussion voranbringen; denn ich kann zumindest aus meinen Fachsprecherinnenkonferenzen sagen: Es gucken schon alle neidisch auf uns. Vielleicht neh
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch ein gutes System wie unseres ist nicht perfekt. Auch gute Dinge kann man immer noch optimieren. Mit der letzten Reform des FAG wurden die Finanzmittel deutlich erhöht und eine Dynamisierung eingeführt. Somit steigen die Zuschüsse jetzt verlässlich jedes Jahr. Auf zusätzliche Frauenhausplätze, steigende Betriebskosten oder eine flächendeckende Erweiterung der Beratungsstellen ist unser System aber noch nicht eingestellt. Über die Finanzierung jedes zusätzlichen Angebots entscheiden wir derzeit situativ. Wir streiten weiterhin und leider immer wieder über das Geld.
Dabei verpflichtet uns doch die Istanbul-Konvention, für ausreichende Schutzangebote und deren Finanzierung zu sorgen. Insofern findet auch der Antrag der Kollegin Krämer unsere Zustimmung.
Da Catharina Nies eben auf die Istanbul-Konvention hingewiesen hat, die am 1. Februar fünf Jahre in Kraft ist, will ich noch sagen: Ich freue mich wahnsinnig darüber, dass die neue Bundesregierung den Vorbehalt hinsichtlich der Anerkennung von frauenspezifischen Fluchtgründen nicht verlängert. Das war das, was noch fehlte. Ich bin total glücklich, dass wir das jetzt in diesem Land umsetzen.
Ich habe bereits in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass unsere Frauenhäuser und auch die Frauenberatungsstellen mehr Geld benötigen, und das hat sich leider nicht geändert. Bereits vor einem Jahr haben wir über steigende Betriebskosten und die Miethöhen diskutiert, mit einem für die Frauenhäuser – nach dem, was sie mir sagen – unbefriedigenden Ergebnis. Dabei sagt die Bedarfsanalyse doch ganz klar: Es ist erforderlich, die realen Miet- und Betriebskosten zu erstatten. Ebenso empfiehlt die Analyse eine Verständigung mit den Kommunen über Art und Umfang der Förderung. Das finden wir richtig. Gewaltschutz ist Aufgabe aller staatlichen Ebenen, und wir sehen da das Ministerium in der Pflicht. Denn es kann doch nicht wirklich jeder Einrichtung selbst überlassen bleiben, bei Städten, Kreisen und Gemeinden um Zuschüsse zu betteln.
nungssicherheit durch eine bedarfsgerechte institutionelle Förderung. Ich verspreche in diesem Punkt also Wiedervorlage bei den Haushaltsberatungen, bitte aber jetzt um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.