Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Bernd, vielen Dank. – Zunächst einmal möchte ich sagen: Auch wir werden eurem Antrag zustimmen. Ich wollte diesen Antrag nur nicht mitzeichnen, das werde ich gleich begründen. Ich finde, wir sprechen hier so oft über dieses wichtige Thema, und ich muss ehrlich sagen: Mir geht der Antrag nicht weit genug.
Ich glaube, Sie alle haben die Gespräche mit den Facheinrichtungen vor und nach Weihnachten geführt; mit den autonomen Frauenhäusern, mit den Frauenberatungsstellen. Wir alle haben erfahren, woran es eigentlich hapert. Mich hat ein bisschen enttäuscht, dass der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen, dem sich SSW und Grüne angeschlossen haben, in warme Worte das fasst, was wir eigentlich zum Teil schon im November 2022 beschlossen haben, nämlich dass wir die Landesregierung bitten, sich bundesweit für die Finanzierung von Frauenhäusern einzusetzen.
Genau das haben wir bereits im November in dem Maßnahmenpaket des Antrags beschlossen. Insofern finde ich es ein bisschen schade, dass dieser Antrag – abgesehen von der Pauschalfinanzierung – nichts Weiteres zu bieten hat. Denn mich haben die Gespräche, die ich mit den Einrichtungen geführt habe, doch ein bisschen berührt. Ich war damals wirklich froh, als ich mit dem Kollegen Petersdotter eine Dynamisierung im FAG durchgesetzt hatte,
vor allem aber, dass wir den Betrag auf 7,5 Millionen Euro erhöht haben. Die Kollegin Raudies sagte, dies sei ein signifikantes Plus. Damals wussten wir noch nicht, dass 2,5 Prozent Dynamisierung im Jahr nicht auskömmlich sein werden. Wir hatten zum
Also, was war? – Wir bekommen neue Frauenhäuser, aber die Mittel reichen einfach nicht. Deshalb steht in unserem Antrag, dass wir möchten, dass über die Nachschiebeliste die FAG-Mittel landesseitig um 1,25 Millionen Euro aufgestockt werden, damit die Frauenberatungsstellen endlich wieder in der Lage sind, nach TVöD zu bezahlen. Das können sie nämlich momentan nicht mehr. Wir möchten, dass sie nicht jedes Jahr wieder betteln müssen, dass sie Zuwendungsbescheide bekommen und endlich in der Lage sind, unbefristete Arbeitsverträge ausstellen zu können.
Diese sollen verlässlich in das FAG überführt werden, damit wir unsere Frauenberatung auf verlässliche und dauerhafte Füße stellen können. Lassen Sie uns deshalb endlich mit diesem Flickenteppich aufhören. Lassen Sie uns die 750.000 Euro, die wir für die Frauenberatungsstellen noch in den Einzelplänen haben, ordentlich in das FAG überführen. Alle haben gesagt: Die Finanzierung über das FAG in Schleswig-Holstein ist vorbildlich. Lassen Sie uns das daher doch endlich ganzheitlich machen.
Vor allen Dingen: Es kommen neue Frauenhausplätze dazu. Lassen Sie uns doch jetzt sagen, dass wir diese auch auskömmlich finanzieren. 1,25 Millionen zusätzlich in diesem Jahr – ich denke, wir haben Geld für Wärmepumpenprogramme, und für alles ist Geld da – das sollte uns der Schutz der Frauen in unserem Land wert sein.
Ich glaube, ich hatte noch zwei Punkte: Frau Ministerin, ich bitte darum, die Richtlinie noch einmal anzupacken, denn dort ist nicht verlässlich geregelt, dass unsere neuen Frauenhäuser, die wir dringend brauchen – das eine ist in Schleswig-Flensburg –, mit jeweils zwölf Plätzen auch darunterfallen, denn das erfüllt nicht das Mindestmaß an Platzerfordernissen. Man kann das vielleicht so auslegen, aber damit diese Häuser auch wirklich Finanzierungssicherheit haben, bitte ich, die Finanzierungsrichtlinie dahin gehend anzupassen, dass die Mindestgröße von Frauenhäusern entsprechend angepasst wird.
Ich habe es gesagt: Der Mittelbedarf ist zwingend vorhanden. Eines hat mich jedoch ein bisschen schockiert: Wir haben uns die Mühe gemacht und die Frauenhäuser in Schleswig-Holstein abtelefoniert. Wir haben ganz oft warme Worte gehört und sie sagen, die Finanzierung über das FAG – und al
les andere – sei vorbildlich. Aber ist Ihnen allen bewusst, dass die Frauenhäuser in diesem Jahr noch gar kein Geld bekommen haben? Mich hat ein Hilfeschrei aus meinem Kreis Wedel erreicht. Dort hieß es: Der Förderverein muss auch in diesem Jahr für diesen Monat wieder für Löhne und Gehälter einspringen. Ja, die Mittel kommen irgendwann. In Elmshorn hat man übrigens auch noch kein Geld bekommen, Frau Raudies.
Wir haben gefragt: Ist das für Januar/Februar verlässlich? Wir dachten, das liegt an der vorläufigen Haushaltsführung. Nein, die Häuser kriegen in jedem Jahr im Januar kein Geld. Es kann nicht sein, dass die Zuwendungsbescheide so spät bearbeitet werden. Die Verwendungsnachweise wurden verlässlich und fristgerecht eingereicht, und ich bitte die Ministerin inständig, sicherzustellen, dass es in diesem Jahr das letzte Mal ist, dass Ehrenamtler finanziell Zuschüsse leisten müssen, damit unsere Frauenhäuser auch im Januar ihre Schutzaufgabe erfüllen können.
Ich habe für den Bereich Wedel angefragt: Der Förderverein streckt, so glaube ich, im Januar 40.000 Euro vor, von Ehrenamtlichen finanziert. Ich muss sagen, das ist nicht in Ordnung. Das ist nicht das erste Jahr so, das ist so ziemlich die Regel. Das kann nicht sein. Wir haben mit sieben oder acht Frauenhäusern in Schleswig-Holstein telefoniert, das ist flächendeckend der Fall. Ich bitte, dies abzustellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Annabell Krämer hat gerade mit einem Auftrag für die Sozialministerin aufgehört. Ich habe leider zum ersten Mal gehört, dass die Häuser im Januar nie Geld gekriegt haben. Vielleicht kann das nachher einmal aufgeklärt werden.
tigt haben. Das ist wichtig, und das freut mich auch, denn die Frage, wie wir geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder eindämmen oder möglichst verhindern können, hat für den SSW einen sehr hohen Stellenwert. Leider werden Frauen und Kinder bis heute immer wieder Opfer von psychischer und physischer Gewalt; und das trotz unserer Einigkeit und unserer Bemühungen, die entsprechenden Beratungs- und Hilfsangebote auskömmlich zu finanzieren.
Die Tatsache, dass allein in Schleswig-Holstein bis zu 4.000 Frauen und Kinder jährlich zu Opfern werden, ist traurig und beschämend. Aber ich denke, diese Tatsache muss auch unser Ansporn sein, zusammenzustehen und dieser Gewalt noch entschiedener entgegenzutreten.
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Es ist nur folgerichtig, dass wir uns Gedanken über eine bundesweit gesicherte Finanzierung unserer Frauenhäuser machen. Da sind wir uns Gott sei Dank in diesem Parlament ziemlich einig, und das ist auch richtig gut.
Gewalt gegen Frauen ist alles andere als eine Privatsache. Sie muss auch als sicherheitspolitisches Thema viel stärker in den Fokus rücken. Es ist bekannt, dass wir gut ausgebaute ambulante und stationäre Angebote haben. Es ist auch richtig, dass Schleswig-Holstein bei der Finanzierung im Ländervergleich gut dasteht. Unser Weg über den kommunalen Finanzausgleich gibt den Einrichtungen Sicherheit und vermeidet unnötige Bürokratie, doch es zeichnet sich trotzdem ab, dass viele dieser Angebote nicht nur pandemiebedingt, sondern auch infolge der Ukrainekrise oder der Situation in Afghanistan und im Iran verstärkt in Anspruch genommen werden. Außerdem wissen wir alle, dass auch die aktuelle Bedarfsanalyse des Landes zeigt, dass wir in fast allen Bereichen nachbessern müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Finanzierungsfrage hier und heute wieder miteinander diskutieren.
Deshalb ist es gut, dass der Bund eine bundeseinheitliche Finanzierung aufstellen und sich über eine Regelfinanzierung an den Kosten beteiligen will. Es bleibt aber darauf zu achten, dass wir uns hier am Ende nicht an niedrigere Standards anpassen müssen.
Übergeordnet betrachtet ist in den vergangenen Jahren überdeutlich geworden, dass wir einen Mehrbedarf an Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben. Wir brauchen weitere Frauenhausplätze, und wir sollten auch darauf achten, dass diese regional verteilt sind. Ich will deshalb deutlich sagen, dass wir uns sehr über das bald fertige Frauenhaus im Kreis Schleswig-Flensburg freuen. Ich erwarte, dass auch die zwölf neuen Plätze in Nordfriesland bald Realität sind.
Gerade vor dem Hintergrund der Bedarfsanalyse sehen wir auch im nördlichen Landesteil klaren Verbesserungsbedarf, denn egal ob wir über die Unterbringung oder über die Beratung von Frauen in Not reden: Art und Umfang der Hilfe dürfen nicht davon abhängen, ob sie auf dem Land oder in der Stadt oder nördlich oder südlich des Kanals leben. Unser Anspruch muss sein, allen Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, gleichermaßen zu helfen.
Manchmal muss man dicke Bretter bohren, damit man durchkommt und auch etwas erreicht, das ist richtig. Ich danke Catharina Nies.
Mir ist es wichtig, dass wir bei diesem Thema versuchen, eine Einigkeit zu erreichen, damit wir etwas endlich bewegen. Es gibt Themen, die taugen nicht dazu, dass sie immer wieder aufgerufen werden, ohne dass am Ende des Tages tatsächlich etwas passiert. Es ist deshalb gut, dass wir uns genau in diesen Themen so einig sind. Wir haben schlussendlich als Gesellschaft und als Politik in diesem Hohen Hause eine ganz große Mitverantwortung dafür, dass sich Gewalt nicht in den Generationen fortsetzt, sondern dass sie unterbrochen wird und die Frauen, die von Gewalt betroffen sind, auch unseren Schutz erfahren. – Vielen Dank.
Ich teile Ihnen zwischenzeitlich mit, dass die PGF mich darüber informiert haben, dass TOP 12 „Für eine längere Laufzeit der Kernkraftwerke“ von der Tagesordnung abgesetzt wird und die Reden zu TOP 25 „Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslücken schließen“ zu Protokoll gegeben werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede Frau in Deutschland hat das Recht, in Sicherheit zu leben. Ist dies nicht der Fall, muss sie die Möglichkeit haben, einen Platz in einem Frauenhaus zu bekommen, und zwar egal, wo sie wohnt.
Wir wissen, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein großes Problem in ganz Deutschland ist. Sind wir an dem Punkt, an dem es für jede Frau einen Frauenhausplatz gibt? Leider ganz bestimmt nicht. Unsere Frauenhäuser, egal, ob hier im Norden oder in anderen Bundesländern, sind in der Regel voll. Jedes Jahr müssen Frauen und Kinder abgewiesen werden. In Schleswig-Holstein passierte das im Jahr 2022 3.859-mal. Deshalb braucht es eine ganzheitliche Antwort: ausreichend finanzierte Frauenhausstrukturen. Deshalb ist es auch gut, dass der Bund gerade daran arbeitet, eine Lösung für die Finanzierung zu finden. Es ist auch der richtige Zeitpunkt, um eine Debatte hier im Landtag in Schleswig-Holstein zu führen, weil es in diesen Verhandlungen darum geht: Wie können wir eine bundeseinheitliche Finanzierungsstruktur hinbekommen?
Die Initiative, eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung der Frauenhäuser zu finden, finde ich absolut richtig. Ich war 2021 bei den Koalitionsverhandlungen zu diesem Thema im Bund dabei und habe immer wieder bei den Verhandlungen dafür gekämpft, dass das schleswig-holsteinische Modell nicht unterminiert werden darf, wenn wir eine bundeseinheitliche Struktur finden wollen. Und warum? Weil sie bei all der berechtigten Kritik, die wir auch hier vor Ort haben, durchaus funktioniert. Die Finanzierung der Frauenhäuser in SchleswigHolstein ist – anders als in vielen anderen Bundesländern –, unabhängig von individuellen Leistungsansprüchen, sozialrechtlichen Leistungsansprüchen und der Belegungssituation. Auch das wurde heute mehrfach gesagt: Die Zuwendungen für die Frauenfacheinrichtungen erfolgen pauschal.
Die 16 Frauenhäuser mit derzeit 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen werden über das Finanzausgleichsgesetz gefördert. An der Stelle, Abgeordnete Krämer, noch einmal eine Korrektur: Die Frauenhäuser sind nicht rein ehrenamtlich geführt, sondern auch die Finanzierung der Mitarbeitenden ist über das FAG geregelt.
Zum Punkt Finanzierung am Anfang des Jahres, den Sie angesprochen haben – wenn ich den Gedanken noch zu Ende führen darf –: Es ist völlig richtig, dass wir immer wieder die Herausforderung haben, dass die Bescheide rechtzeitig ankommen. Ich habe eben nochmal nachgefragt, wann die Zuwendungsbescheide für die Frauenhäuser und für die Frauenberatungsstellen angekommen sind. In dieser Woche haben wir zehn Frauenhäuser und alle Frauenberatungsstellen bescheinigt. Natürlich ist es ein Problem für die Frauenberatungsstellen, aber auch für die Frauenhäuser, wenn die Finanzierung nicht zum 1. Januar des Jahres steht.