Protokoll der Sitzung vom 22.09.2023

Für uns steht damit fest: In Zeiten, in denen wir längst nicht mehr nur von Fachkräfte‑, sondern vielmehr von Arbeitskräftemangel sprechen, müssen wir dringend für den vereinfachten Zugang zum Arbeitsmarkt sorgen. Deshalb sollten wir aus Sicht des SSW dafür sorgen, dass auch diese unnötige Hürde abgebaut wird. – Herzlichen Dank. Tak for denne gang. God weekend, schönes Wochenende.

(Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)

Für die Landesregierung hat das Wort die Gesundheitsministerin – – Ach so, Entschuldigung. Sie ha ben noch nicht das Wort. Beate Raudies hat noch einen Kurzbeitrag angemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das nicht unnötig in die Länge ziehen.

(Zuruf CDU: Ah!)

Aber schon den ganzen Nachmittag hält es mich kaum noch auf dem Platz.

(Zuruf CDU : Oh!)

Ich bin versucht, bei den Einzelplanberatungen zum Einzelplan 01 Fortbildungsveranstaltungen für die Abgeordneten hinsichtlich finanzwirtschaftlicher und finanzverfassungsrechtlicher Grundlagen für unser Land und für die Finanzverteilung in diesem Land zu beantragen und um einmal zu erklären: Was ist der Unterschied zwischen Steuern, Beiträgen, Gebühren und Abgaben?

(Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: Richtig!)

Liebe Kollegin Tschacher, Gebühren sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft, die nur von dem erbracht werden müssen, der diese Leistung in Anspruch nimmt. Schlussfolgerung ist: Wenn ich die Leistungen nicht in Anspruch nehme, muss ich keine Gebühr bezahlen, weil sie dann nicht anfällt. Die Gebühr wird genau berechnet. Da ist dann genau abzurechnen, in welcher Höhe in der Verwaltung Aufwand anfällt, weil man nur den berechnen darf. Die Verwaltung darf damit keinen Überschuss machen.

(Beifall FDP – Zuruf Annabell Krämer [FDP])

Schlussfolgerung:

(Annabell Krämer [FDP]: Keine Haushalts- wirkung!)

Wenn es tatsächlich 200.000 Euro kosten soll, was der Kollege Balke vorgerechnet hat, dann mache ich hier den Deckungsvorschlag. Das sind dann vier Stellen im SHIBB à 50.000 Euro, die übrig sind, wenn keiner mehr diese Leistung erbringen muss.

(Beifall SPD, FDP und SSW – Wortmel- dung Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

So einfach ist das manchmal. Wenn in irgendeinem Gesetz steht, dass diese Gebühr erhoben werden muss, weil da noch mal irgendeiner draufguckt, dann gebe ich uns allen noch einen Tipp: Gesetze sind nicht vom Himmel gefallen. Gesetze werden von Menschen, von einem Parlament gemacht. Das nennt man Gesetzgebung. Und dafür sind wir hier da. – Schönes Wochenende.

So schnell war ich mit der Frage nicht. Möchten Sie noch einen Kurzbeitrag leisten, Herr Abgeordneter? – Nein.

Dann hat jetzt die Ministerin Kerstin von der Decken das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der generalistischen Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden die fachlichen Grundlagen des Pflegeberufs. Der Abschluss der Ausbildung reicht aber noch nicht aus, um den Beruf ausüben zu dürfen. Analog zu den Ärztinnen und Ärzten, die neben dem Hochschulabschluss noch eine Approbation benötigen, ist es bei

(Christian Dirschauer)

den Pflegefachkräften erforderlich, eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann zu erhalten und damit eine Berufsurkunde ausgehändigt zu bekommen.

In der Diskussion ist der Eindruck erweckt worden, als gehe es nur darum, eine Urkunde auszustellen. Dieser Eindruck ist allerdings falsch, denn die Aushändigung der Berufsurkunde ist an gewisse Voraussetzungen gebunden, und die sind im Pflegeberufegesetz des Bundes festgelegt. Dort sind vier Voraussetzungen festgelegt, damit jemand in dem Beruf tätig werden darf. Diese dienen dem Schutz der zu betreuenden Personen. Vier Voraussetzungen: erstens Bestehen der Abschlussprüfung, zweitens Zuverlässigkeit, drittens gesundheitliche Eignung und viertens erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese vier Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit jemand eine Berufsurkunde erhält und beruflich tätig werden darf. Die Voraussetzungen werden auf Antrag und auf der Basis von eingereichten Unterlagen geprüft, wie zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Sprachzertifikate und so weiter. Ist die Prüfung erfolgreich, wird die Berufsurkunde ausgestellt.

Dieses Verfahren ist keine Schikane, sondern gibt es aus guten Gründen, denn schließlich tragen die Pflegefachkräfte eine hohe Verantwortung im Umgang mit den ihnen anvertrauten Menschen.

(Beifall CDU)

Denn Fachkenntnisse alleine reichen nicht aus. Es ist daher zwingend erforderlich, dass man diese Voraussetzungen prüft.

Diese Prüfverfahren sind kennzeichnend für alle reglementierten Berufe.

(Zuruf: Das hat auch niemand bestritten!)

Dazu gehören auch die Gesundheitsfachberufe. Die Prüfung nimmt das beim Bildungsministerium angesiedelte Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung, SHIBB, vor. Dafür wird, wie wir wissen, eine Gebühr von 40 Euro erhoben. In den anderen Gesundheitsfachberufen ist die Gebühr genauso hoch. Diese Gebühr ist von den Auszubildenden zu tragen. Sie kann aber von den Ausbildungsstätten freiwillig übernommen werden. Die Höhe der Gebühr ist – das haben wir gehört – in Schleswig-Holstein gering. Sie fällt in anderen Ländern deutlich höher aus.

(Zuruf Birte Pauls [SPD])

Das Verfahren ist unbürokratisch. Die Auszubildenden müssen nicht persönlich beim SHIBB erscheinen, sie müssen nur die erforderlichen Unterlagen einreichen. Die Gebühren werden von den Pflegeschulen eingesammelt. Warum von den Pflegeschulen? – Weil die Pflegeschulen sich in freiwilligen Vereinbarungen mit dem SHIBB dazu bereit erklärt haben. Sie machen dies freiwillig. Das ist auch gut so, denn dieses Verfahren reduziert den bürokratischen Aufwand in der Behörde. Sonst müssten nämlich für jeden einzelnen Gebührenbescheide erstellt werden. Da das nicht nötig ist, kann man die Gebühr so gering halten, wie sie derzeit ist.

Meine Damen und Herren, die Prüfung der vier Voraussetzungen für die Ausübung des Pflegeberufs ist zwingend erforderlich. Vergleichbare Verfahren gibt es auch in anderen Ausbildungsberufen. Das Prüfverfahren verursacht Personal- und Sachkosten bei der Behörde. Die dafür erhobenen Gebühren sind in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich sehr gering. Das Verfahren ist bei uns in Schleswig-Holstein unbürokratisch ausgestaltet. Aus all diesen Gründen halten wir eine Änderung nicht für angebracht. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/1379 (neu), in der Sache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Antrag abgelehnt.

(Zurufe)

Ich rufe auf:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 20/1410

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäfts

(Ministerin Dr. Kerstin von der Decken)

ordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 20/1410. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass kein Abgeordneter und keine Abgeordnete widerspricht. – Dies ist offensichtlich nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlung entsprechend der Sammeldrucksache 20/1410 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig und damit so beschlossen.

Ich gebe bekannt, dass die nächste, die 15. Tagung des Landtags am Mittwoch, dem 11. Oktober 2023, um 10 Uhr beginnen wird.

Ich schließe die Tagung und die Sitzung und wünsche allen ein schönes Wochenende.

(Beifall)

Schluss: 16:34 Uhr

(Präsidentin Kristina Herbst)

Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst