ten E‑Scooter. Der E‑Tretroller unterscheidet sich vom Roller dadurch, dass er eine völlig andere Geschwindigkeit fährt. Er darf nämlich nur zwischen 6 und 25 Stundenkilometer fahren, während der E‑Roller bis zu 45 oder sogar bis zu 90 Stundenkilometer fahren kann.
Herr Kollege Buchholz, es tut mir furchtbar leid, aber ich erlaube mir, Ihnen Nachhilfeunterricht zu geben.
Bei diesem Thema darf nicht überrollt werden, dass auch im HVV die Mitnahme von E‑Tretrollern in der U‑Bahn verboten ist.
S‑Bahnen, Busse, U‑Bahnen, Fähren. Wenn es alles so harmlos ist, wie Sie es gerade darstellen, dann frage ich mich: Warum ist es dort, wo man am wenigsten wegkommt, wenn es zu einem Brandgeschehen oder zu einer explosionsartigen Rauchgasentwicklung kommt wie in der U‑Bahn, dann auch verboten?
Kollege Kilian, dann müssen Sie sich die Frage stellen, warum Sie als Land als Gesellschafter der AKN bei der AKN jedenfalls die Mitnahme von E‑Scootern erlauben. Ist da die Situation anders als in der U‑Bahn? Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Sie merken, dass Sie das Problem nicht so richtig verstehen. Das Problem besteht darin, dass der VDV eine Empfehlung herausgegeben hat, von denen die TÜV-Verbände überall sagen, dass das totaler Unsinn ist. Reden Sie doch einmal mit diesen
entsprechenden Busunternehmen darüber, dass die Sicherheit dieser Batterien durchaus gewährleistet ist. Bei Einführung dieser ElektrokleinstfahrzeugeVerordnung hat es haufenweise Menschen gegeben, die die Mitnahme E‑Scootern unbedingt verhindern wollten. Deshalb haben wir lange darum gerungen, was alles darinstehen muss. Die Prüfungsnotwendigkeit und die entsprechende DIN-Norm, nach der auch die Batterien geprüft werden, entsprechen exakt denen, die auch für Pedelecs gelten. Da gibt es gar keinen Unterschied.
Anstatt meine Frage zu beantworten, wollten Sie mir eine Gegenfrage stellen. Ich darf die von hier aus ja nicht beantworten. Ich möchte Ihnen nur sagen, was Sinn und Zweck dieses Antrags ist. Weil Sie den HVV gerade als Modell beschrieben haben, wo es gut läuft: Selbst da gibt es unterschiedliche Regelungen pro Verkehrsträger. Ich glaube nicht, dass die Fahrgäste vor Fahrtantritt wissen, was man wo genau mitnehmen darf. Ich glaube, wir brauchen Einheitlichkeit. Ich glaube, das hilft am Ende den Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV.
Und da bin ich, lieber Herr Kilian, bei Ihnen: Wenn alle Leute meinen, dass sie das einheitlich regeln sollten, dann ist in der Tat – das ist übrigens in der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereits angelegt – eine andere DINNorm, allerdings nicht die, auf die Sie Bezug nehmen, sondern die die Nachfolgeregelung der bisherigen alten Regelung ist, dafür vorgesehen. Das können wir dann einheitlich machen.
Nur eines werden Sie nicht verhindern können: Ein Fahrgastunternehmen hat die Freiheit, nach eigenen Bedingungen Dinge zu befördern oder nicht zu befördern. Wenn Sie die höchste DIN-Norm für die Sicherheitsstufen ausrufen, kann Ihnen irgendein Busunternehmer trotzdem sagen: Ja, aber in meinen Mitnahmebedingungen regele ich das anders. – Das
können Sie gar nicht verhindern. Insoweit schicken Sie Ihren Landesminister nicht los, irgendetwas zu machen, was der gar nicht regeln kann. Es gibt kein staatliches Mitnahmeverbot für E‑Scooter. Es gibt keine Regelung, die das aussetzt. Es gibt aber auch von den Sicherheitsbestimmungen her eigentlich alles, was wir brauchen, um das E‑Scooter-Mitnehmen zu ermöglichen, und das finde ich auch wichtig, denn ich finde, das ist ein gutes, wichtiges und modernes Verkehrsmittel.
Herr Buchholz, ehe wir Ihre Zeit wieder laufen lassen, möchten Sie eine Frage von Frau Waldeck beantworten?
Ich mache es gern als Bemerkung, auf die Sie gar nicht mehr antworten müssen. Ich habe gerade noch einmal nachgeguckt: Der TÜV-Verband hat vor wenigen Monaten gesagt, er spreche sich für eine Vereinheitlichung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der ganzen unterschiedlichen Verkehrsmittel darin aus und möchte genau das, was wir gerade in unserem Antrag beantragen.
Liebe Frau Waldeck, dann müssen Sie den Anfang des Beitrags, den Sie gerade gegoogelt haben, auch zitieren. Er sagt nämlich: Das ist in Wahrheit schon gewährleistet. Er spricht sich für Vereinheitlichung aus. Wenn Sie ein nächstes Level wählen, sollten Sie das auch einheitlich wählen. Aber das gibt es schon, dieses Level ist vorhanden.
Es ist geregelt in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Da ist auch eine Prüfung der entsprechenden Batterien vorgesehen. Das haben wir damals alles gemacht, als wir das auf die Reise geschickt haben.
Wenn wir uns einig sind darüber, dass ein E‑Scooter tatsächlich ein sinnvolles und modernes Gerät ist, das mitgenommen werden sollte, dann sage ich: Formulieren Sie Ihren Antrag um, schicken Sie Ihren Landesverkehrsminister zu NAH.SH und mit
Dann können Sie da ein kleines Kurzseminar darüber machen, was eigentlich in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht. Dann können Sie auch jemandem vom TÜV mitnehmen, der denen dann erklärt, dass das alles sicher ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man ahnt ja manchmal nicht, was diese Anträge auslösen können, von denen man denkt, die würden einfach mal nur schnell vor dem Feierabend weggeatmet. Sie glauben es kaum: Wir in der SSWFraktion haben uns tatsächlich ganz pragmatisch und konstruktiv mit den E‑Scootern, ‑rollern, ‑tretrollern und so weiter auseinandergesetzt. Wir sehen da schon sehr viele Vorteile. Wir haben es uns beim Deutschlandticket angeguckt. Das war der Wunsch von Leuten, die mobil im Land unterwegs sind, dass man ein einheitliches System hat.
Aber ein einheitliches System ist hier bei den E‑Scootern wahrlich nicht vorhanden. Es ist ein Dschungel. Der Dschungel wächst jetzt schon weiter, denn wenn ich in Husum in den Zug oder in den Expressbus steigen würde und dann meinen E‑Roller mitnehme, dann aber in Flensburg aussteige, ist es ein Problem, weil ich ihn in Flensburg nicht mitnehmen darf.
Da muss ich erst mal googeln, oder ich finde es heraus, wenn ich in den Bus einsteigen will und mich jemand davon abhält. Angeblich gibt es ja diese Explosionsgefahr, sodass viele Anbieter die Mitnahme verboten haben. Aber das erkenne ich als normale Nutzerin nicht. Ich muss es ja auch wissen je nachdem, wo ich hinfahre.
Daher finden wir, dass man eine grundsätzliche Lösung haben muss. Die regierungstragenden Fraktionen schlagen jetzt hier wirklich sehr aufgeblasene Sachen vor, aber ich bin mir schon ganz sicher, dass man sich da angucken muss, wie die Verordnungen liegen, und dass man dann auch im Rahmen einer Verkehrsministerkonferenz einheitlich für das Bundesgebiet beraten sollte.
Einfacher geht immer. Es ist kein Weg, dass künftig in den Bussen ein Schild mit irgendwelchen Normen steht, die dann verschiedene Nummern haben, und ich muss mich dann als Fahrgast erst einmal durch diesen Dschungel bewegen. Wer kontrolliert das eigentlich? – Der Busfahrer? Oder werden die Roller dann entsprechend angemalt, je nachdem welcher DIN sie entsprechen oder welcher Sicherheitseinstufung sie unterliegen? All das ist höllisch kompliziert. Deswegen finden wir, dass es einfacher sein sollte, E‑Roller mit in den Nahverkehr zu nehmen.
Die letzten Kilometer sind angesprochen worden. Dafür sind die E‑Roller ein wirklich gutes Angebot. Die derzeitige Verbotspolitik steht dem aber im Weg.
Her Buchholz hat den TÜV schon angesprochen. Es ist tatsächlich so, wenn man sich das anschaut, dass man sagen kann, dass sich der TÜV bundesweit in vielen Zusammenhängen äußert und sagt, es sei im Grunde genommen gar kein Problem. Wenn so ein E‑Roller die allgemeine Betriebserlaubnis hat, sehe man das als unkritisch an.
Wie auch immer das gelagert ist, ob der TÜV da noch einmal etwas einheitlich regeln muss oder nicht: Im Grunde genommen ist es halt einfach sinnvoll, weil es die Leute sind, die den ÖPNV nutzen und die wissen müssen, woran sie sind.
Ein anderes Problem ist noch anzusprechen: Wenn man sich mal in Zügen oder Bussen durchs Land bewegt, dann stellt man fest, dass mittlerweile viele Fahrzeuge oder Handgepäck mitgenommen werden. Da stellt sich dann auch noch eine ganz andere Frage, nämlich die der Sicherheit: Wie sind die Fahrzeuge gesichert? – So ein E‑Pedelec kann zu einem unkalkulierbaren Geschoss werden, weil das auch mal 25 Kilogramm auf die Waage bringen kann. Wenn das nicht gesichert wird, dann haben wir ein Problem. Fahrradanhänger wie auf den nordfriesischen Inseln sind die absolute Ausnahme.
Man muss sagen, dass es bei dem Antrag nicht nur um Akkus geht, sondern auch um die Frage, wie sich verschiedene Verkehrsmittel miteinander kombinieren lassen. Das sollten wir in Schleswig-Holstein erleichtern und nicht erschweren. Das würde dann im Übrigen auch für viele andere Fahrzeuge gelten: Kinderwagen, schwere Lasten, Rollstühle bei Menschen mit Behinderungen. Daher begrüßen wir das, dass wir uns hiermit beschäftigen, auch wenn es ein bisschen skurril werden kann. Es ist halt wichtig, dass in Kooperation mit allen regio
Ich habe tatsächlich eben versucht zu googeln, wie es in Belgien aussieht. Das war nicht so eindeutig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Auto ist noch immer mit Abstand das beliebteste Verkehrsmittel.