Ich merke, dass meine sehr geliebten Kolleginnen und Kollegen bei bester Laune sind. Das freut mich sehr.
Unser erklärtes Ziel ist es, mehr Menschen für den ÖPNV, vom Fahrrad oder anderen klimafreundlichen Alternativen zu überzeugen.
Das wird uns nur gelingen, wenn die Alternative Vorteile gegenüber dem Auto hat oder zumindest nicht so viele Nachteile.
Der Vorteil vom Auto ist, dass ich meistens direkt von A nach B fahren kann – ohne Wege, die ich irgendwie anders überbrücken muss. – Herr Buchholz, jetzt hatte ich eigentlich von Ihnen noch einen kleinen Applaus erwartet – aber nun gut.
Außerdem kann ich fahren, wann ich will, und muss nicht auf die Uhr gucken. Das gelingt mit dem Zug und dem Linienbus in der Form natürlich nicht. Dort muss ich immer die erste und letzte Meile überbrücken. Dafür sind E‑Scooter bestens geeignet.
Deswegen ist es natürlich in unserem Interesse, dass E‑Scooter auch in Bussen und Zügen transportiert werden können. In Bussen ist das mittlerweile häufig nicht mehr möglich.
Wir haben also aktuell die Situation, dass in Zügen die Mitnahme von Rollern in Schleswig-Holstein erlaubt ist, aber in Bussen oder in Kiel auf der Fähre nicht mehr. Das sorgt bei Bürgerinnen und Bürgern natürlich für Fragezeichen, warum das in dem einen Bereich möglich ist und in dem anderen nicht.
Diese Entscheidung, die Mitnahme zu verbieten – das sage ich einmal ganz deutlich –, basiert nicht auf gesetzlichen Grundlagen.
Das Verbot war eine Reaktion der Busunternehmen auf Sicherheitsbedenken. Es gab einige wenige Fälle außerhalb von Deutschland, wo ein Akku explodiert ist.
Selbst wenn es Ausnahmen waren, so etwas will niemand erleben. Am Ende war es eine Entscheidung der entsprechenden Unternehmen, Haftungsrisiken für sich auszuschließen.
Jetzt möchte ich wieder an den Beginn meiner Rede anknüpfen: E‑Scooter sind eine Chance für klimafreundliche Mobilität. Wir wollen, dass sie zukünftig in Bussen mitgenommen werden können.
Die Verkehrsministerkonferenz hat sich bereits im April damit beschäftigt und einstimmig einen Beschluss für die sichere Mitnahme von E‑Scootern im ÖPNV gefasst. Einheitliche Sicherheitsstandards können ein Weg sein, um die Busunternehmen dazu zu bewegen, E‑Scooter wieder mitzunehmen. Im Bund wird bereits die entsprechende Verordnung vorbereitet.
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, der ein Verbot empfohlen hatte, schaut sich das Thema noch einmal an. Es gibt also Bewegung. Am Ende entscheiden es aber die Verkehrsunternehmen, ob sie E‑Scooter zulassen.
Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden können und die Menschen wieder mit dem E‑Scooter zusammen unterwegs sein können – natürlich auch für E‑Scooter zur Sauna. Ein völlig neues Argument, das ich dort vortragen werde. Ich empfehle jedoch, das nicht in Badelatschen zu machen. – Einen schönen Abend noch.
Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2491, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU. Einstimmig ist der Antrag angenommen.