Vorgestern legte Ursula von der Leyen bereits einen weiteren Zehnpunkteplan vor. Mit diesem sollen Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU verlagert werden, ganz nach dem Vorbild von Giorgia Melonis Abkommen mit dem EU-Beitrittsland Albanien, womöglich aber mit Abschiebezentren in afrikanischen Staaten wie Ruanda.
Ich möchte daher einmal eines festhalten: Das deutsche Asylrecht ist in Artikel 16 a Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Darin heißt es:
Das hat seine historischen Gründe, meine Damen und Herren. Während des Zweiten Weltkriegs hätten mehr Jüdinnen und Juden und weitere von den Nazis verfolgte Menschen gerettet werden können, hätten mehr Staaten sie als Flüchtlinge aufgenommen.
1938 gab es auf Initiative von US-Präsident Roosevelt hin eine Konferenz in Évian mit Vertretern von 32 Staaten, um gemeinsame Aufnahmemöglichkeiten zu finden. Kaum ein Land war damals dazu bereit. Menschen, die von den Nazis politisch verfolgt wurden und in andere Staaten hätten fliehen können, hatten keinerlei rechtliche Möglichkeiten, dies wirklich tun zu können. Dass wir das Grundrecht auf Asyl 1949 in das Grundgesetz aufgenommen haben, ist eine direkte Reaktion darauf. Politisch Verfolgte sollen bei uns Schutz finden. Das ist der Grundsatz, meine Damen und Herren. Wir befinden uns leider wieder in Zeiten, in denen wir dieses Recht scheinbar verteidigen müssen. Ich kann Ihnen sagen, wir als SSW werden genau das tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit uns auf der Tribüne eine weitere Schülergruppe der Friedrich-Paulsen-Schule aus Niebüll. – Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte veranlasst mich, zu drei Punkten noch einmal etwas sagen zu müssen. Erstens. Frau Kollegin Röpcke, ich habe nicht verstanden, was Ihr
Parteitagsbeschluss jetzt eigentlich bedeutet. Ich habe vor allem nicht verstanden, was die berühmten Roten Linien, die Sie in der Diskussion gezogen haben, für all das bedeuten, was Sie selbst in dieser Landesregierung vereinbart haben. Haben Sie mit dem Parteitag geklärt, dass die Ausweitung von Artikel 16 a Absatz 3 des Grundgesetzes von Ihnen gefordert wird, nämlich die Änderung der Verfassung dahin gehend, dass alle Länder, die eine Anerkennungsquote von unter fünf Prozent haben, automatisch als sichere Herkunftsländer eingestuft werden? Das steht in Ihrer Bundesratsinitiative. Haben Sie das auf Ihrem Parteitag geklärt? Ist das das, was Sie umsetzen werden?
Ich bin gespannt, wie diese Landesregierung im Bundesrat jetzt weiter agiert. Ich kann nicht sehen, dass Sie konsequent das umsetzen werden, was Sie hier vereinbart haben.
Zweitens. Frau Kollegin Glißmann, ich teile Ihre Sorge zur morgigen Bundesratssitzung, dass die Bundesregierung mit fristverkürzten Verfahren permanent eine ordentliche Befassung des Bundesrates in Teilen nicht zulässt. Das habe ich schon als Minister kritisiert, das kritisiere ich auch heute, und das sage ich jetzt in Richtung der SPD: Ehrlicherweise finde ich es merkwürdig, dass die A-Länder ankündigen, die Bundesratsinitiativen komplett abzulehnen.
Das finde ich merkwürdig. Herr Kollege. Genauso merkwürdig finde ich, dass die B-Länder daraufhin ankündigen, dem Sicherheitspaket der Bundesregierung nicht zuzustimmen, wenn das passiert. Das ist Spielkram, meine Damen und Herren, das ist Kindergarten!
Das ist etwas, was der Politik in Deutschland in dieser Frage unwürdig ist: Gibst du deine Sandkiste nicht, dann kriegst du meine Sandkiste nicht. Tut mir leid, das ist eine Art und Weise, die ich als lächerlich empfinde, gerade wenn es um so schwerwiegende Fragen wie die der Migrationspolitik geht.
Letzter Punkt: Wir haben keinen Hehl daraus gemacht, aber ich sage es gern noch einmal deutlich: Wir stimmen Ihrer Bundesratsinitiative zum Thema Sicherheit in einem Punkt definitiv nicht zu. Das ist die Frage der anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten, die aus unserer Sicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in Einklang zu bringen ist.
Da können Sie ehrlicherweise jetzt in Ihre Vorlage etwas nach dem Motto schreiben: Quick-Freeze kommt zu spät. Es gibt noch gar keinen Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren. Marco Buschmann hat den gerade intern gestreut, und ich habe ihn gelesen. Ich sage Ihnen: Die Telekommunikationsanbieter erklären von sich aus, dass sie die Daten sieben Tage lang speichern. Wenn ein Verdacht für eine erhebliche Straftat besteht, dann ist Quick-Freeze natürlich eine wirksame Maßnahme. Das halten wir für ausreichend und verhältnismäßig, gerade weil wir uns in einem Land bewegen, in dem offensichtlich Gruppierungen, die Totalitäres im Kopf haben, auch in die Lage versetzt werden könnten, Instrumentarien zu nutzen, die wir ihnen nicht geben wollen – einen Ausforschungsstaat in den falschen Händen. Das will ich deutlich sagen.
Das ist eine absolute Katastrophe, und deshalb werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, um klarzumachen, dass Sie es ernst meinen.
Ich finde es gut, dass wir jetzt noch einmal über IP-Adressen sprechen. Über IP-Adressen und über Quick-Freeze-Verfahren haben wir beim Thema Chat-Kontrolle schon ausreichend gesprochen. Ich habe es schon vor drei Wochen deutlich gemacht: Quick-Freeze reicht nicht. Ich finde es ein bisschen schwierig, dass Sie weiterhin darauf beharren. Schauen Sie sich doch beispielsweise die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes an. Der sagt ganz klar: Nein, Quick-Freeze reicht nicht, denn in dem Moment, in dem gefreezed werden soll, sind die IP-Adressen weg. Der Europäische Gerichtshof sagt: Wir können unter engen Voraussetzungen IPAdressen speichern. Von daher braucht es ganz dringend auch die Verkehrsdatenspeicherung.
Ich glaube, zu dem Punkt werden noch weitere Diskussionen folgen, allein vor dem Hintergrund der hohen Voraussetzungen, die damit einhergehen.
Eigentlich aber hat mich der Beitrag der Oppositionsführerin noch einmal veranlasst zu reden. Sie werfen den Grünen vor, so habe ich das vernommen, dass die Parteibasis dort mit den beschlossenen Maßnahmen unzufrieden sei. Okay, das kann ich nicht beurteilen. Es wird aber ganz wahrscheinlich so sein. Ist es aber nicht Ihre Parteibasis, die einen Brief an die Bundestagsfraktion und an die Bundesregierung schreibt, weil sie mit dem Sicherheitsrestepaket, das da noch übrig geblieben ist, nicht einverstanden ist, sodass deswegen noch weniger Reste übrig bleiben? Da messen Sie mit zweierlei Maß, wenn Sie hier den Grünen vorwerfen, ihre Partei sei nicht an Bord.
Im Übrigen weise ich noch einmal gern auf etwas hin, und darüber könnten wir wahrscheinlich auch eine tagesfüllende Debatte führen. Das ist das Thema Waffenrechtverschärfung und die Frage, was daran sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Das ist aber nicht Teil unserer Bundesratsinitiative.
Ich bin noch einmal in die Plenarprotokolle aus dem September 2024 gegangen und habe mir Ihre Rede noch einmal durchgelesen, Frau Midyatli. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:
„Gerade jetzt müssen unsere Maßnahmen sitzen, damit die Demokratiefeinde die gesamte Härte des Gesetzes spüren. Das ist unser aller Anspruch.“
„Zur Unterstützung habe ich Ihnen auch noch ein Zitat des ehemaligen Kanzlers Helmut Kohl mitgebracht:“
Insofern nehmen wir Sie jetzt beim Wort und erwarten – wie im Bund – eine schnelle Umsetzung. Das heißt, wir erwarten ein konkretes Regierungshandeln. Die beiden Bundesratsinitiativen sind konkretes Regierungshandeln. Konkreteres Regierungshandeln gibt es für bundesgesetzliche Änderungen nicht. Also stehen Sie zu dem, was Sie im September 2024 gesagt haben, und stimmen Sie unserem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal: Das war eine Feststellung, und ich finde, das ist ein Unterschied zu Landesparteitagsbeschlüssen. Ich stehe hinter jedem Landesparteitagsbeschluss der SPD. Den werde ich als Landesvorsitzende hier auch immer verteidigen. Briefe, die verschickt werden, sind etwas anderes.
Frau Glißmann, hören Sie bitte auf, Dinge miteinander zu vermischen. Wenn wir eine Verschärfung der Waffengesetzgebung, insbesondere was das Tragen von Messern angeht, haben, dann muss das natürlich auch auf Landesebene umgesetzt werden. Dann müssen mit Kommunen zum Beispiel Gespräche darüber geführt werden, wo wir Messerverbotszonen einführen. Dafür braucht man keine Bundesratsinitiative, sondern die Bundesgesetzgebung kommt. Dann müssen wir das natürlich auch in Landesgesetzgebung bringen. Einige Kommunen haben sich schon gemeldet und gesagt, dass sie gern mit dem Land ins Gespräch darüber kommen würden, wie man hier tatsächlich zur Ausweitung von Verbotszonen kommt.
Nein, danke schön. – Das dazu. Darum ging es mir. Wenn Sie meinen Text weiter vorgelesen hätten, dann wären Sie auch dazu gekommen, dass ich genau das gesagt habe. Das, was im Bund beschlossen