Es geht darum, das passsende Format und den passenden Ort der Förderung bei differenziert zu bestimmenden Bedarfen anzubieten. Das kann die Kita sein, das kann die Schule sein, das kann aber auch in den Sozialräumen und Familienzentren stattfinden.
Die vorhandenen Strukturen der frühkindlichen Sprachförderung müssen ausgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen weiter gestärkt werden. Wir fangen hier natürlich keineswegs bei null an, wie hier suggeriert wird.
Schon heute wird ein Kind auf Grundlage des Schulgesetzes zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs, der sogenannten Sprachintensivförderung SPRINT verpflichtet, wenn im Anmeldeverfahren an der Grundschule festgestellt wurde, dass dieses Kind einen erheblichen Sprachunterstützungsbedarf hat. Die SPRINT-Maßnahme beginnt in der Regel aber erst ein halbes Jahr vor Schuleintritt.
Im weiteren Verlauf werden die Kinder regulär eingeschult, erhalten aber in der Schule durch die schulischen Fachkräfte weitere zusätzliche Förderung. Wir werden SPRINT vorerst fortführen, und es wird dann in eine landesweite frühere Förderung übergehen.
Mit dem Landesprogramm Sprach-Kitas unterstützen wir Kitas bereits jetzt mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung. Sie wissen, wir haben hier mit Landesmitteln das Bundesprogramm ersetzen müssen. Ich hätte mir auch gewünscht, wir hätten die Gelder zusätzlich hier hineinstecken können. Das war aber leider nicht möglich, weil die Bundesregierung die entsprechenden Mittel zusammengestrichen hat.
Aber, meine Damen und Herren, die bisherigen Maßnahmen – da sind wir uns ja auch einig – setzen zu spät an und sind zu wenig standardisiert.
Es gilt, frühzeitig einheitliche Verfahren zur Sprachstandserfassung einzuführen und sicherzustellen, dass Kinder mit Sprachunterstützungsbedarf gezielte, bedarfsgerechte und rechtzeitige Förderung erhalten. Das werden wir jetzt tun. Wir konzentrieren uns zunächst, und das macht ja auch Sinn, auf die Schülerinnen und Schüler, die weniger gute Startchancen haben. Dabei hilft uns unser PerspektivSchulsystem und der Sozialindex, den wir für das ganze Land entwickelt haben.
Wir führen PerspektivKitas im Rahmen eines Pilotprojekts ein. Die PerspektivKitas kooperieren fest mit bereits bestehenden PerspektivSchulen in räumlicher Nähe. Dabei gibt es insbesondere eine intensive Zusammenarbeit in der Sprachdiagnostik und Sprachförderung, um sprachliche Defizite von Kindern möglichst schon vor dem Schuleintritt abzubauen und damit für möglichst gleiche Startchancen zu sorgen.
Dafür richtet das Land das Verfahren „Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige“ ein, wobei wir uns hierbei der Erfahrungen aus Hamburg bedienen. Mit dessen Hilfe soll rechtzeitig erkannt werden, welche Kinder zusätzlich vor allem sprachliche Unterstützung, aber auch andere Förderbedarfe haben. Der Sprachstand von viereinhalbjährigen Kindern
wird in den PerspektivKitas, die zusätzliche finanzielle Mitteln erhalten, künftig durch die Kitafachkräfte anderthalb Jahre vor Schulbeginn verbindlich erfasst und auf einem einheitlichen Dokumentationsbogen festgehalten.
Unser Ziel ist es, dass zukünftig bei allen Schülerinnen und Schülern, wirklich bei allen, schon eineinhalb Jahre vor ihrer Einschulung der Sprachstand erfasst wird. Das geschieht bei der vorgezogenen Anmeldung zur Grundschule. Im Rahmen eines Gesprächs in der Grundschule soll festgestellt werden, ob ein Förderbedarf besteht.
Wird ein erheblicher Unterstützungsbedarf festgestellt, dann erhält das Kind eine additive Förderung durch die zuständige Grundschule. Wird ein geringerer Förderbedarf festgestellt, erfolgt eine altersintegrierte und additive Förderung in der besuchten Kita.
Eltern, deren Kinder – hören Sie gerne zu, Frau Midyatli – zu diesem Zeitpunkt keine Kita besuchen, werden von der Grundschule direkt eingeladen genauso wie in Hamburg, um den Sprachförderbedarf des Kindes festzustellen.
Mit viereinhalb. – Mit zukünftig viereinhalb Jahren, um den Sprachförderbedarf des Kindes festzustellen und gegebenenfalls Fördermaßnahmen festzulegen.
Besonders wichtig ist mir zu betonen: Wir werden die nächsten Jahre in dieser Legislaturperiode nutzen, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um alle Eltern zu verpflichten, ihr Kind bereits mit viereinhalb Jahren – also ein Jahr früher als bisher – in der Grundschule vorzustellen, und zwar unabhängig davon, ob die Feststellung in der Kita erfolgt und damit unabhängig vom Kitabesuch des Kindes.
Der Zeitplan der Einführung der verbindlichen Sprachstandserhebung sieht vor, schrittweise in die Umsetzung zu gehen.
Ich frage mich: Wieso sind Sie eigentlich vor 30 Jahren in Schleswig-Holstein nicht auf die Idee gekommen?
Wir jedenfalls machen uns genau wie RheinlandPfalz, genau wie Baden-Württemberg, genau wie Nordrhein-Westfalen, jetzt auf den Weg, und zwar schrittweise und in den Lagen, in denen die Bedarfe besonders groß sind.
Wir beginnen mit dem Verfahren an den Kitas, die sich im Umfeld der PerspektivSchulen befinden. Wir haben die ersten sieben PerspektivSchulen bereits ausgewählt, und zwar verteilt über das Land. Das sind Grundschulen in Rendsburg, in Itzehoe, in Lübeck, in Flensburg, in Kiel, in Pinneberg und in Wesselburen. In einem nächsten Schritt werden wir das Ganze auf das Land ausrollen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wollen wir möglichst viele weitere PerspektivSchulen und die entsprechenden umliegenden Kitas in das Programm aufnehmen. Ziel ist es, auch in Zusammenarbeit mit den Kommunen, sukzessive eine landesweite Umsetzung zu ermöglichen.
Diese schrittweise Umsetzung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Denn wir brauchen auch in Schleswig-Holstein eine andere Kultur der Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen. Die will erarbeitet werden, und die muss auch erarbeitet werden.
Ich bin stolz und dankbar, auch den anderen Kabinettskollegen gegenüber, dass wir trotz der erheblichen Sparnotwendigkeiten zusätzlich 20 Lehrerstellen im kommenden Haushalt haben werden, mit denen wir Sprachdiagnostik und Sprachförderung in der Grundschule beginnen können. Das ist doch eine gute Nachricht für unser Land, meine Damen und Herren.
Wir sind das erste Bundesland, das die Ideen der PerspektivSchulen richtigerweise auf die Kitas ausweitet. Das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren: Früher anfangen, in der Kita anfangen.
Die Sprachförderung endet natürlich nicht mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule, sondern die Eingangsphase in der Grundschule ist weiterhin von großer Bedeutung.
Wir werden zum nächsten Schuljahr verpflichtend eine Testung der Lernausgangslage durchführen, das heißt eine verpflichtende Diagnostik und verpflichtende Fördermaßnahmen in der Grundschule einführen. Das passt in unseren Handlungsplan basale Kompetenzen. Wir entwickeln in der KMK gemeinsam eine solche Diagnostik mit Förderprogrammen für die Klassen 1 und 2, die wir dann ab 2027 in allen unseren Grundschulen einsetzen können.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das ist ein sehr ambitioniertes, es ist ein komplexes Vorhaben. Wir gehen es beherzt an. Ich kann Ihnen garantieren: Aminata Touré und ich werden mit aller Kraft daran arbeiten, dieses wichtige bildungspolitische Vorhaben in unserem Land umzusetzen. Wir halten es für ein entscheidendes Vorhaben. Ich bin sehr froh, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien, und das ist wahrlich nicht immer so gewesen, heute so gut funktioniert und wir gemeinsam so gut vorankommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um fünf Minuten und 30 Sekunden ausgeweitet. Das steht nachher auch allen Fraktionen und natürlich auch der SPD-Fraktion, die nach der Verständigung im Ältestenrat wunschgemäß zuerst gesprochen hat, zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Monat war es so weit: Mein Großer wurde eingeschult. Was für ein Tag! Da war nicht nur er aufgeregt; meine Frau und ich,