Protokoll der Sitzung vom 17.10.2024

Genau das gilt auch für die Weiterentwicklung unserer Schulen. Die Erfahrungen mit der Experimentierklausel im letzten Jahr haben gezeigt: Das Rad wurde vielleicht nicht neu erfunden, aber gute und neue Ideen einer Schule wurden von anderen Schulen übernommen und teils weiterentwickelt. Die Schulen haben viel miteinander und voneinander gelernt. Das ist eine Win-win-Situation für das gesamte Schulsystem.

Das letzte Jahr hat auch gezeigt: Unser Schulgesetz bietet den Schulen oft mehr Freiräume, als den Schulen selber bewusst ist. Dank der Experimentierklausel nutzen die Schulen diese vorhandenen Freiräume nun besser und nicht nur vereinzelt, sondern in einem breit angelegten Prozess. Das Interesse der Schulen an der Experimentierklausel ist und war sehr groß. Beispielsweise kann ich hier über die Teilnahme von 530 Schulen an einem zusätzlichen Schulentwicklungstag im Oktober 2023 berichten. 149 Schulen haben 213 kreative Ideen im Schuljahr 2023/24 zur Bewertung an die Schulaufsicht eingereicht. Dabei konnten 92 verschiedene Thematiken ausgemacht werden. Der überwiegende Teil der eingereichten Vorhaben konnte vor Ort in den Schulen sofort realisiert werden. Bei einem kleineren Teil sind durch die Anpassung der Rechts- beziehungsweise Erlasslage die erforderlichen Freiräume geschaffen worden.

Lassen Sie mich ein paar konkrete Beispiele nennen. Zu den komplexeren Vorhaben gehören die Umsetzung der sogenannten Dalton- oder Lernhafen-Konzepte. Nach diesen Konzepten bestimmen die Schülerinnen und Schüler, was sie wann bear

beiten und welchen Schwierigkeitsgrad sie wählen. Dadurch wird die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler adressiert, und das fachliche Lernen rückt in den Fokus der Lernenden.

Zu den kleineren Konzepten, die ich nennen will – ich will Ihr Augenmerk auf die Stärkung von Lesekompetenz legen –, gehören beispielsweise das Einrichten leseförderlicher Umfelder, die Einführung des Lesebandes, die Erhöhung der Lesezeit oder der Einsatz von Lesepaten.

Die Stärkung der mathematischen Kompetenz steht im Mittelpunkt des folgenden Projektes: Einführung eines modularen Mathematikunterrichts in der Einführungsphase am Gymnasium.

Weitere Konzepte fokussieren sich auf die Entfaltung der Interessen und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler, die unabdingbare Bedingungen fürs fachliche Lernen darstellen. Dazu gehören das projektorientierte Lernen in der Jahrgangsstufe 9 an einem Gymnasium nach Interessensschwerpunkten der Schülerinnen und Schüler oder die zeitlich gestreckte Zeugnisausgabe an einer Grund- und Gemeinschaftsschule im Rahmen von ausführlichen Gesprächen der Lehrkräfte mit den Eltern sowie mit den Schülerinnen und Schülern.

Auch wir im Ministerium greifen Anregungen und Ideen der Schulen, die im Rahmen der Experimentierklausel – übrigens von mehreren Schulen gemeinsam – erarbeitet werden, gerne auf. So werden wir etwa den Erlass zu den Leistungsnachweisen in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2025/26 anpassen. Der neue Erlass sieht eine Neuordnung der Leistungsnachweise insgesamt, aber auch eine bessere Verteilung auf die Haupt- und Nebenfächer vor. Die Umsetzung in den Schulen soll zügig bereits im nächsten Schuljahr starten können.

Wie geht es nun weiter, insbesondere mit Blick auf den Transfer in das gesamte Schulsystem? Die Experimentierklausel und die Veränderungs- und Entwicklungsprozesse stehen jetzt am Anfang der Umsetzung. Zu Beginn des Jahres 2025/26 ist ein erster großer Bilanzierungsschritt geplant, ein Kongress mit allen Schulen, die erste Umsetzungserfahrungen gemacht haben. Hier wird über die ersten gesammelten Erkenntnisse, über gelungene und über weniger gelungene – denn auch eine andere Fehlerkultur gehört zur Experimentierklausel – berichtet und beraten werden, und wir werden miteinander über Transfermöglichkeiten sprechen.

Das Besondere am schleswig-holsteinischen Weg sind die Geschwindigkeit und das Bestreben, Schul

(Ministerin Karin Prien)

entwicklung in der Breite unbürokratisch, durch die Schulaufsicht gut begleitet zu unterstützen.

Die Experimentierklausel, die wir uns übrigens in Dänemark abgeschaut haben, wird bundesweit beachtet.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie hat ohne Frage auch in schwierigen Zeiten eine große Innovationsfreude an unseren Schulen angestoßen. Wir erleben eine breite Dynamik und Vielfalt der Schulentwicklung, die es in dieser Form so in Schleswig-Holstein noch nicht gegeben hat. Ich danke heute ausdrücklich allen Schulen und insbesondere den Schulleitungen und Lehrkräften, die diese Entwicklung vor Ort möglich machen, und ich danke unseren Schulaufsichten, die jedes einzelne Vorhaben begutachtet und befördert haben und den rechtlichen Rahmen geschaffen haben, wo es erforderlich war.

Jede Idee, jedes einzelne Vorhaben trägt zu besseren Lernbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler bei. Und genau darauf kommt es an.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten erweitert. Diese Zeit steht jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. Der Erste, der in der Aussprache die Gelegenheit hat, diese zwei Minuten zu nutzen, ist der Abgeordnete Martin Balasus von der CDU-Fraktion. Es ist keine Pflicht, Herr Abgeordneter – Sie dürfen.

(Martin Habersaat [SPD]: Du darfst auch nur in zwei Minuten antworten!)

Danke, sehr großzügig. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Nichts ist so beständig wie der Wandel.“

Dieser bekannte Aphorismus des griechischen Philosophen Heraklit hat zwar schon 2.500 Jahre auf dem Buckel, aber an seiner Gültigkeit nichts verloren, im Gegenteil. Unsere Gegenwart ist von einer selten gekannten Dynamik geprägt. Technologien entwickeln sich rasant weiter, Berufe, die gestern noch sicher erschienen, verändern sich oder verschwinden ganz.

Wir sehen uns mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die wir uns so vor einigen Jahren überhaupt nicht hätten vorstellen können. In einer solchen Welt muss auch Schule als Spiegel der Gesellschaft in der Lage sein, flexibel, mutig und innovativ zu reagieren und zu agieren. Genau hier setzt die Experimentierklausel an, die wir in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben: eine echte Erfolgsgeschichte und absolut einzigartig in Deutschland.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Ministerin und dem Ministerium für den eben vorgestellten Bericht. Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal etwas genauer ausführen, warum es so wichtig ist, dass wir unseren Schulen den nötigen Freiraum zum Experimentieren geben.

Erstens. Jede Schule ist anders. Jede Schülerschaft hat ihre eigenen Bedürfnisse, Stärken und Schwächen. Standardlösungen sind in vielen Bereichen hilfreich, doch reichen sie nicht immer aus, um angemessen auf die vielfältigen Herausforderungen in den einzelnen Schulen einzugehen. Die Experimentierklausel gibt den Schulen den nötigen Spielraum, um auf diese individuellen Bedürfnisse besser reagieren zu können. Sie erlaubt den Schulen, maßgeschneiderte Lösungen für ihre ganz eigene Situation zu finden.

Zweitens. Fortschritt entsteht durchs Ausprobieren, vielleicht so nach dem Motto: einfach mal machen. Innovation kommt nicht aus dem Nichts, sie entsteht durch Trial and Error, durch Versuch und Irrtum. Schulen brauchen die Freiheiten, neue Unterrichtsmodelle, alternative Formen des Lernens oder der Leistungsbewertung zu erproben. Fehler dürfen dabei nicht als Scheitern oder als Schwäche gewertet werden, sondern als Chance, daraus zu lernen und weiter voranzukommen.

Drittens. Die Schule der Zukunft ist kooperativ, und sie ist vernetzt. Die Experimentierklausel fördert genau das: den Austausch der Schulen untereinander, man lernt anhand dieser Best-Practice-Beispiele voneinander, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und das Erproben von Projekten, die über den Alltag hinausgehen, sind hier der Schlüssel.

Deutlich über 200 Schulentwicklungsideen von rund 150 Schulen sind beim Ministerium eingegangen. Die Spannweite ist dabei enorm. Manche Experimentierideen reichen über drei Wochen, man

(Ministerin Karin Prien)

che erstrecken sich über sieben Jahre. Es ist ganz vielfältig.

Alle Ideen wurden in drei Kategorien eingeteilt: erstens Ideen, die unmittelbar und ohne Genehmigung der Schulaufsicht durchzuführen sind, zweitens solche, die mit besonderer Erlaubnis durchführbar wären, und drittens gibt es natürlich auch Ideen, die zum Beispiel irgendwie abschlussgefährend sein könnten. Da wird es schwierig. Aber die Aufgabe der Schulaufsicht in diesem Szenario ist dabei nicht, der Bremser oder der Verhinderer zu sein, sondern stattdessen ein Möglichmacher. Sie berät zum Beispiel Schulen, wie aus einem Projekt der Kategorie 3 ein Projekt der Kategorie 2 werden kann und damit einer Realisierung nichts im Wege steht.

Mehr Lesezeit, Fächer- oder jahrgangsübergreifender Projektunterricht oder ein konfessionsübergreifender Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 7: Das sind nur drei Beispiele, wo Schulen in Schleswig-Holstein derzeit zu Laboren werden, an denen an der Schule von morgen geforscht wird. Dazu kommen Projekte zur Stärkung der Selbstkompetenz, der Eigenlernzeit, modifizierte Leistungsbewertung, Umsetzung der Kontingentstundentafeln in den Epochen, und, und, und. Ich könnte das immer weiter aufzählen.

Kurz, ein echter Katalysator für die Schulentwicklung und ein tolles Signal an unsere Schulleitungen: Wir vertrauen euch, ihr habt die Freiheit, die ihr braucht, ihr könnt loslegen. – Bei uns wird Schulentwicklung nicht nach dem Motto Top-down, also von oben nach unten, vorgeschrieben. Bei uns ist das Motto Bottom-up. Schulen sind hier auf Augenhöhe, Schulen befruchten sich gegenseitig, und so entsteht die Schule von morgen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Forschergeist kann auch uns hier im Landtag nur weiterbringen. Schauen wir uns die Schulentwicklungsimpulse genau an, und ziehen wir die richtigen Schlüsse aus dieser Art der Unterrichtsentwicklung. – Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich starte jetzt nicht mit einem Dichter,

(Martin Balasus [CDU]: Das war kein Dich- ter!)

oder einem alten Griechen –, sondern ich starte an dieser Stelle mit einem Dank an das Ministerium für den Bericht. Ich will gleich eine Sache herausgreifen, die Sie ja auch gerade genannt haben: Es sind nicht die großen Strukturreformen. Da ist die Experimentierklausel ein sehr, sehr gutes Beispiel, wie wir es hinbekommen, die Ideen, die ganz konkret vor Ort an den Schulen da sind, und die Motivation vor Ort zu kanalisieren und in einen Austausch über diese Ideen zu gehen.

Experimentieren ist eine wichtige Sache in der Forschung, aber eben auch an unseren Schulen. Das merken wir auch bei diesem Prozess. Es war richtig, dass dieser Prozess gestartet worden ist. Am Anfang – ich weiß ja nicht, ob das auch ans Ministerium herangetragen worden ist – gab es in Gesprächen immer so eine bisschen skeptische Haltung. Was kommt da jetzt eigentlich? Aber diese Sprüche, diese Kritik oder diese Skepsis nehme ich überhaupt nicht mehr wahr, sondern eigentlich wird über diesen Prozess inzwischen sehr, sehr positiv gesprochen. Und das Ergebnis kann sich ja auch sehen lassen: über 200 Schulentwicklungsprojekte, viele wurden positiv beschieden.

Wir haben gesehen, dass es an unseren Schulen eine richtige Innovationsfreude von ganz, ganz unten, von den Schulen aus gibt. Das Land muss an der Stelle einfach nur diese positiven Entwicklungen kanalisieren, den Weg freimachen.

Es wurde auch gesagt: Man muss gar nicht immer den Weg freimachen. Das finde ich eigentlich das Spannende, weil ganz, ganz viele Sachen jetzt schon möglich sind. Das ist doch etwas Tolles, dass man quasi nicht jedes Gesetz irgendwie noch einmal anpacken muss, sondern dass man Schulen an vielen Stellen zeigen kann: Das könnt ihr jetzt schon machen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind als bildungspolitische Sprecher_innen und vielleicht Sie auch in Ihren Regionen natürlich immer wieder an Schulpreisschulen unterwegs. Ganz viele der Schulpreisschulen machen Sachen, die jetzt schon rechtlich möglich sind. Sie dabei zu unterstützen, dass die dafür auch eine Wertschätzung bekommen – deswegen gibt es ja Schulpreise –,

(Martin Balasus)

ist ganz wichtig. Zu zeigen, dass sich der Mut zur Veränderung lohnt und andere Wege zu gehen sich auszeichnet, ist mir an der Stelle ganz, ganz wichtig.

Es wurde schon sehr viel Richtiges gesagt. Mir ist noch mal eine Sache besonders wichtig, dass wir Strukturen schaffen, damit sich die Schulen untereinander vernetzen können. Das haben Sie in Ihrem Bericht gesagt, darauf würde auch ich noch mal einen Schwerpunkt legen.

Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was schon gesagt worden ist. Ich will aber noch von einer Begegnung erzählen. Wir haben im Rahmen der Experimentierklausel auch die Koordinationsstelle Inklusion für eine Regelschule möglich gemacht. Ich will da von einer Begegnung erzählen, als eine ehemalige, also inzwischen pensionierte Schulrätin auf mich zukam. Die kannte mich nicht, die suchte Herrn Krüger, der irgendwie Bildungspolitik macht, und sprach mich dann an und sagte – ich konnte das gar nicht glauben –: Herr Krüger, wir haben seit zehn Jahren versucht, eben diese Koordinationsstelle zu bekommen. Wir sind dazu mit dem Ministerium im Austausch gewesen. Es wurde sehr deutlich, dass das von der Ministerin und von ihrer Staatssekretärin geteilt worden ist, dass das eigentlich für die Schule möglich gemacht werden soll. – Es ist jetzt eingerichtet worden. Die Schule ist sehr dankbar und kann ihre sehr positive Arbeit an der Stelle fortsetzen.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle sehr ausdrücklich Ihnen, Frau Ministerin, und Ihrer Staatssekretärin für das offene Ohr danken, das sie an der Stelle hatte. Den Dank der Schulrätin an mich gebe ich natürlich weiter.