Protokoll der Sitzung vom 17.10.2024

Diejenigen, die überlebten, mussten teilweise mehrfach in die Gebirgsregion fliehen. Fast zehn Jahre später, am 19. Januar 2023, wurden die Verbrechen des IS an den Jesidinnen und Jesiden von allen Fraktionen des Bundestages als Völkermord anerkannt. Trotzdem erreichen uns seit 2023 verzweifelte Nachrichten und Berichte über Abschiebungen von Jesidinnen und Jesiden. Syrische Mitglieder der jesidischen Gemeinschaft haben nach wie vor eine hohe Anerkennungsquote. Irakische Jesidinnen und Jesiden hingegen, die als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, müssen neuerdings mit Abschiebungen rechnen.

Für uns als SSW steht fest: Das ist nicht zumutbar. Hier werden Menschen zehn Jahre nach einem Völkermord zurück ins Land der Täter geschickt. Wir können das weder mit Blick darauf akzeptieren, welche Gefahren Jesidinnen und Jesiden bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer weiterhin drohen, noch mit Blick darauf, welche Lebensgrundlagen vor Ort auf sie warten. Oftmals sind das nämlich einfach gar keine. Es mangelt an Wohnraum, an Einkommensmöglichkeiten und an einfachster Infrastruktur wie Strom und Wasser.

Zum Antrag der Koalition. Wir freuen uns selbstverständlich, dass Sie sich ausgelöst durch unseren Antrag darauf einigen konnten, hier tätig zu werden. Wir hätten uns zwar mehr gewünscht und verstehen nicht ganz, warum Sie die Möglichkeiten ausschließlich für bereits hier lebende Jesidinnen und Jesiden nutzen wollen, anstatt auch die Möglichkeit des Familiennachzuges zu nutzen. Aber wir können Ihrem Antrag natürlich zustimmen, weil er wirklich weiterhilft – gar keine Frage.

Trotzdem noch einmal die Anmerkung: Viele Frauen mit Kindern sind hierher geflüchtet, und ihre Männer warten immer noch, dass sie wieder mit ihrer Familie zusammenkommen können. Ich hätte es schön gefunden, wenn wir diese Möglichkeit eröffnet hätten.

(Beifall SSW und SPD)

Es ist deshalb schade, dass Sie sich nicht zu mehr haben durchringen können. Wir haben gar nicht so viel von Ihnen verlangt, sondern nur, dass Sie das

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)

nutzen, was Sie ohnehin einmal in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Aber alles, was jetzt geschieht, um Jesidinnen und Jesiden eine sichere Perspektive zu bieten, findet unsere Unterstützung. Da kann ich auch für unsere Antragsteller mitsprechen.

Daher möchte ich abschließend noch einmal ganz besonders den Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltung im Landeshaus und vor allem den jesidischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihren Einsatz danken.

(Beifall)

Wie man sieht, wächst aus derlei Arbeit und bürgerlichem Engagement manchmal eine parlamentarische Initiative, die im wahrsten Sinne des Wortes ganz konkrete Auswirkungen auf das Leben von Menschen haben kann.

Am Ende bleibt, dass wir durch unseren Antrag aus der Opposition heraus für Bewegung gesorgt haben – das ist natürlich gut so. Ich hoffe nun, dass das Ganze schnell vonstattengeht. Vielleicht lässt sich doch noch ermöglichen, dass auch Familienangehörige nachgeholt werden können. Auf jeden Fall ist das heute ein guter Tag für die Jesidinnen und Jesiden und vor allem ein guter Tag für die Humanität, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Für die Landesregierung erteile ich jetzt der Ministerin Aminata Touré das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit über zehn Jahren werden Jesid_innen vom sogenannten Islamischen Staat systematisch vertrieben, verfolgt, versklavt, vergewaltigt und getötet. Das Ausmaß der Gewalt war und ist so groß, dass die Vereinten Nationen diese Verbrechen als Genozid anerkannt haben.

Auch das BAMF hatte damals eine Gruppenverfolgung von Jesid_innen aus dem Nordirak festgestellt. Das bedeutete, dass die religiöse Zugehörigkeit ausreichte, um Flüchtlingsschutz zu erhalten. Wir diskutieren heute in diesem Debattenpunkt unterschiedliche Fraktionsanträge, wie wir Jesid_innen in Schleswig-Holstein Sicherheit geben können. Ich möchte mich ganz ausdrücklich beim SSW für die Initiative bedanken.

(Beifall ganzes Haus)

Wir haben uns im Nachgang des Antrags, den Sie auch formuliert haben, als Koalition auf den Weg gemacht, uns die Frage zu stellen, was wir hier in Schleswig-Holstein tun können. Ich habe deswegen in der vergangenen Woche der Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Brief mit der Bitte geschrieben, dass das BMI uns die Zustimmung für eine Landesaufnahmeanordnung für die hier lebenden Jesid_innen erteilen soll. Laut Aufenthaltsgesetz müssen wir den Bund hierbei darum bitten, denn wir können das als Land nicht alleine beschließen. Deshalb freue ich mich über die tatkräftige Unterstützung unseres Vizekanzlers Robert Habeck, der uns in diesem Anliegen sehr unterstützt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen das für diejenigen Jesid_innen auf den Weg bringen, die mit Stichtag 16. Oktober 2024 hier in Schleswig-Holstein gemeldet sind. Hierbei – das war uns auch wichtig zu betonen: so ist das immer – schließen wir diejenigen aus, die schwerwiegende Straftaten begangen haben.

Außerdem nehme ich den Auftrag der Koalitionsfraktion gerne auf, dass wir uns darüber hinaus für einen Abschiebestopp einsetzen sollen beziehungsweise dies prüfen sollen. Als Land können wir das nach § 60 a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für längstens drei Monate auf den Weg bringen. Wir haben das lange und oft diskutiert und das entsprechende Schreiben wird, sobald wir den Entschluss hier im Parlament haben, auf den Weg gebracht. Wir haben uns auch mit Blick auf die unterschiedlichen vergangenen Innenministerkonferenzen immer wieder mit der Frage auseinandergesetzt: „Was bedeutet eigentlich ein Abschiebestopp für Schleswig-Holstein?“, und haben das geprüft. Wir als Land können es nur für drei Monate auf den Weg bringen und brauchen darüber hinaus immer die Zustimmung des BMI, um es zu verlängern.

Wir wollten aber nie nur eine kurzfristige Lösung finden, denn es geht am Ende des Tages um die Menschen, die in Schleswig-Holstein leben und jesidischer Herkunft sind und darum, eine Antwort zu geben, die mehr bedeutet als eine dreimonatige Sicherheit.

Ich möchte an dieser Stelle einmal betonen, dass wir als Integrationsministerium Anfang dieses Jahres an unsere Zuwanderungsbehörden Folgendes formuliert haben: dass man, auch wenn die Gruppenverfolgung nicht mehr gilt, ganz besonders darauf blicken soll, wenn es sich um jesidische Perso

(Lars Harms)

nen handelt, und dass man das mit einer besonderen Sorgfalt tun muss. – Mir ist wichtig zu sagen, dass wir das in der Vergangenheit auch getan haben.

Einige von Ihnen können sich daran erinnern, dass Baden-Württemberg 2015 über ein Landesaufnahmeprogramm beschlossen hatte, über tausend jesidische Frauen und Kinder aufzunehmen. Schleswig-Holstein hat damals 32 von ihnen aufgenommen. Ich durfte einige von ihnen kennenlernen.

Seit 2017 geht das BAMF nicht mehr von einer Gruppenverfolgung aus. Seitdem wird bei jesidischen Geflüchteten im Einzelfall entschieden, immer in Abhängigkeit zu der jeweilig aktuellen Situation im Irak, und die ist noch immer von Unsicherheit geprägt. Das macht auch ein Blick in den Lagebericht des Auswärtigen Amtes deutlich. Die Heimatgebiete der Jesid_innen sind oft durch Minen und Sprengfallen kontaminiert. Nichtstaatliche Akteure wie Milizen bedrohen das Leben der Menschen vor Ort. Die Versorgungslage und die medizinische Versorgung sind äußerst schwierig. Genau aus diesem Grund wollen wir Jesid_innen in Schleswig-Holstein dauerhaft und verlässlich schützen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht nicht nur um die Frage, wie und welche Menschen in Schleswig-Holstein Schutz bekommen, sondern auch um die Frage, wie sie Teil unserer Gesellschaft werden können. Damit möchte ich auf den zweiten Teil dieses Tagesordnungspunkts eingehen, nämlich die Integrationsstrategie des Landes.

Vor einem Jahr – einige von Ihnen können sich daran erinnern – hatten wir den Migrationsgipfel. Dort haben wir gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden beschlossen, eine gemeinsame Strategie auf den Weg bringen zu wollen. Gemeinsam haben wir in einem mehrmonatigen und breit angelegten Prozess ressortübergreifend mit Vertrete_rinnen aus der Wirtschaft, Verbänden und Praxis in neun Workshops diskutiert und eine Strategie entwickelt, die Ihnen nun vorliegt.

Unsere Ziele lauten: erstens Strukturen vor Ort zu schaffen, um den Zuzug von Geflüchteten weiterhin gut zu organisieren und diese Strukturen für alle Beteiligten transparent zu machen, auch bei anhaltenden hohen Zuzugszahlen, von Unterbringung über Kita, Ausbildung, bezahlbaren Wohnraum bis hin zur Gesundheitsversorgung.

An dieser Stelle bedanke ich mich ganz herzlich bei den Kolleginnen aus den anderen Ressorts, die tatkräftig an dieser Strategie mitgearbeitet haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Wir wollen zweitens Voraussetzungen schaffen, damit Integration nachhaltig gelingen kann, um Menschen Werkzeuge in die Hand zu geben, damit sie langfristig und selbstständig ihr Leben hier in diesem wunderschönen Bundesland gestalten können, damit sie die Fähigkeiten später auch an ihre Kinder weitergeben können.

Drittens wollen wir dafür sorgen, dass weiterhin der Zusammenhalt in der schleswig-holsteinischen Gesellschaft besteht. Ein großer Teil dieses Zusammenhalts hängt davon ab, wie wir die Fragen von Integration vernünftig beantworten und in Strukturen gießen, aber auch davon, wie wir die Debatte um Integration und Migration insgesamt führen. Ich freue mich sehr darüber und sehe es nicht als selbstverständlich an, dass wir hier in Schleswig-Holstein eine in der Regel sachliche Debatte führen können.

Was beinhaltet diese Strategie? – Zum einen sind all die Maßnahmen aufgezeichnet, die es bereits gibt und die wir weiter stärken wollen. Denn wir fangen natürlich nicht bei null an. In den letzten Jahren war Schleswig-Holstein beispielgebend – und zwar über die unterschiedlichen Koalitionskonstellationen hinweg – mit Blick darauf, Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Strategie ist also eine hilfreiche Übersicht für die Menschen, die ehrenamtlich und hauptamtlich im Integrationsbereich arbeiten.

Zum anderen beinhaltet sie rund 50 neue kurz- und langfristige Maßnahmen. Das sind zum Beispiel der Ausbau des Informationsangebots zum Gesundheitssystem, die Verstetigung und der Ausbau psychosozialer Unterstützung an den Schulen, die Einrichtung eines Mietsicherungsfonds, das Sonderprogramm Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, das Pilotprojekt zur Arbeitsmarktintegration in den Landesunterkünften Boostedt und Rendsburg, die Dolmetschervermittlung für Schulen durch das IQSH, der Ausbau der arbeitsmarktrechtlichen Netzwerkarbeit, die strukturelle Verstetigung der Traumapädagogik in der frühkindlichen Bildung und die Betreuung und der Aufbau von Sprach- und Kulturmittlerpools zur Unterstützung bei Kitas, bei der Eingewöhnung, bei Elterngesprächen und Elternabenden. – Das sind nur einige Beispiele. Damit diese Strategie auch langfristig Bestand hat, wird nun auch geprüft, was davon sinnvoll gesetzlich verankert werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Strategie haben wir einen guten Grundstein für die In

(Ministerin Aminata Touré)

tegrationspolitik in diesem Land gelegt. Ich freue mich sehr darauf, diese Strategie weiter umzusetzen, aber auch kontinuierlich weiterzuentwickeln, denn es ist eine lebende Strategie.

Ich freue mich darauf, das mit Ihnen weiter zu beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um zwei Minuten erweitert. Diese zusätzliche Redezeit steht nun auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung.

Das Wort hat nun für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Seyran Papo.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass uns nun der Bericht zur Integrationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein vorliegt. Ich danke der Ministerin Touré, ihrer Staatssekretärin Schiller-Tobies, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums sowie besonders der kommunalen Familie für die Erarbeitung und das Ringen um eine bestmögliche Strategie für die Menschen in unserem Land.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das war harte Arbeit, und sie hat sich gelohnt. Diese Strategie lebt, und sie wird fortgeschrieben, denn streng betrachtet beginnt gesellschaftliche Integration erst mit einer positiven Bleibeperspektive. Deswegen werden wir zukünftig weitere Ergänzungen in die Strategie aufnehmen, zum Beispiel in den Bereichen des interreligiösen Dialoges und der kulturellen Integration.

Dies führt uns zum zweiten Thema. Im Januar 2023 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition und der CDU/CSU-Fraktion die Massaker an der Volksgruppe der Jesidinnen und Jesiden durch die Terrororganisation IS als Völkermord anerkannt. Das Siedlungsgebiet der Jesidinnen und Jesiden ist zerstört, und die genozidale Bedrohung ist noch nicht vorbei. Es wird immer noch behauptet, dass sie Ungläubige seien und dass man das Recht habe, sie zu töten. Sie haben kein eigenes Staatsgebiet, und sie sind deshalb auf das Wohlwollen verschiedener Staaten des Nahen Ostens angewiesen. Daher setzen wir uns mit unserem Alterna

tivantrag dafür ein, dass Jesidinnen und Jesiden auf Grundlage des § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen, sofern sie bisher nicht straffällig geworden sind.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meiner Fraktion und mir ist daher sehr wichtig, diesen Menschen, vor allem Frauen und Kindern, nicht nur Schutz, sondern auch perspektivisch Sicherheit vor Abschiebung ins Ungewisse zu geben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])