Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Erstens. Die von Ihnen beschlossene Absenkung soll bis zum 1. Januar 2027 befristet werden, weil ab dann nämlich die mit dem Haushalt 2025 beschlossenen Kürzungen an den allgemeinbildenden Schulen die Ersatzschulen erreichen. Der Fördersatz errechnet sich immer aus den Ausgaben für die öffentlichen Schulen von vor zwei Haushaltsjahren.

Zweitens. Die in Aussicht gestellte Neuberechnung der Sachkosten findet unmittelbar statt. Die Schülerkostensätze werden aus Personal- und Sachkosten ermittelt. Die landesdurchschnittlichen Sachkosten wurden zuletzt 2010 – das ist 14 Jahre her – ermittelt und steigen seither um die Veränderung des Verbraucherpreisindex. Veränderungen beispielsweise beim Arbeitsrecht, bei der Arbeitssicherheit, der Digitalisierung, dem Datenschutz oder bei Brandschutzvorgaben haben Auswirkungen auf die tatsächlichen Sachkostenausgaben der Schulen und müssten daher im Sachkostensatz schnell Berücksichtigung finden.

(Wortmeldung Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Krüger?

Gerne.

Vielen Dank, Herr Habersaat. – Ich will einmal kurz zurückblicken. Wir haben ja gerade über den Plan in der Zukunft gesprochen, und Sie haben über die Sachkosten gesprochen. Da stellen sich mir einfach zwei Fragen, zu denen Sie jetzt noch nichts gesagt haben.

Die erste Frage ist: Warum hat die SPD eigentlich, anders als FDP und SSW, letzten Monat keinen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz gestellt? Das ist die erste Frage. Dazu haben Sie nichts gesagt.

Das Zweite – Sie haben die Sachkosten angesprochen; Sie wissen, dass das kompliziert ist, dass eventuell auch Konnexität ausgelöst werden kann; das würde natürlich zusätzliche

(Martin Habersaat)

Kosten bereiten –: Dazu haben Sie auch letzten Monat keinen Antrag gestellt, soweit ich weiß. Da würde mich interessieren, warum Sie das nicht getan haben.

Das beantworte ich Ihnen mit Freude, Herr Kollege. Sie treffen die Ersatzschulen an zwei Stellen. Auf der einen Seite senken Sie von 82 auf 80 Prozent, auf der anderen Seite kürzen Sie Lehrerstellen an den allgemeinbildenden Schulen, was auch bei den Ersatzschulen ankommen wird. Wir als SPD haben uns entschieden, unseren Schwerpunkt an der einen Stelle zu setzen. Wir halten es für verantwortungslos, in Zeiten steigender Schülerzahlen Lehrerstellen abzubauen. Wenn wir das bei den allgemeinbildenden Schulen verhindern, helfen wir auch den Ersatzschulen. Das war unser Ansatz, das haben wir Ihnen auch letzten Monat so erzählt. Die Kolleginnen und Kollegen von FDP und SSW haben darüber hinaus gesagt, sie finden die Absenkung von 82 auf 80 Prozent falsch. Dem hat die SPD im letzten Monat übrigens zugestimmt.

Damit ist Ihre Frage eins beantwortet, und die zweite Frage: Ja, natürlich ist es kompliziert. Deswegen haben Sie Ministerien, Herr Krüger: um an den Themen zu arbeiten.

(Beifall Annabell Krämer [FDP])

Drittens.

„Auf dieser“

dann gefundenen –

„Basis werden Gespräche mit den Trägern der Ersatzschulen über die zulässige Höhe des Schulgeldes (Einhaltung des Sonderungs- verbots) sowie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zügig abgeschlossen und dem Landtag im vierten Quartal 2025 ein Bericht über die Ergebnisse und die geplante Umsetzung der Konsequenzen dieser Ergebnisse vorgelegt.“

Viertens.

„Der Bericht zur Unterrichtssituation wird um ein Kapitel zu den Zahlen und Entwicklungen bei den Ersatzschulen erweitert, das mindestens die Lehrkräftesituation, Unterrichtssituation, Schülerinnen- und Schüler- sowie Klassenzahlen, Abschlusszahlen und Aussagen über Neugründungen und Schließungen enthält.“

Der Grund: Knapp sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein besuchen

eine Ersatzschule. Auch die Situation dieser jungen Menschen sollte sich im Bericht über die Unterrichtssituation wiederfinden und dort reflektiert werden.

(Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Anna- bell Krämer [FDP])

Herr Kollege Krüger, weil Sie mit meinen Ausführungen zu den Sachkostensätzen anscheinend nicht ganz zufrieden sind und ich noch 30 Sekunden habe: Diese Sachkosten müssen ja ohnehin regelmäßig neu erhoben werden, denn die sind ja auch Thema, wenn Gemeinde A ihre Schülerinnen und Schüler bei Gemeinde B an der Schule unterbringt und einen Ausgleich zahlen muss. Das ist ja mitnichten konnexitätsbewehrt, sondern es ist schlicht eine Frage der Aktualität der Zahlen. Es war noch nie so, dass es Konnexität ausgelöst hätte, wenn sich das Ministerium mit den Kommunen über die aktuellen Sachkostensätze bei den Schulen verständigt hätte. Das muss man einfach nur regelmäßig aktualisiert tun. Das ist auch ein Gebot der Fairness, und das müssen die Ersatzschulen jetzt umso schneller haben, weil Sie ihnen eben an der anderen Stelle so arg in die Tasche greifen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und SSW)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen und voller Kassen Verantwortung für das Land zu tragen, ist sicherlich kein Spaziergang, aber auch kein Marathon. In Zeiten wie diesen, bei Rezessionen und multiplen Krisen in In- und Ausland zu regieren, gleicht eher einem Ironman. Unser Konsolidierungskurs, den wir in Schleswig-Holstein eingeschlagen haben, fällt eindeutig in die Kategorie Ironman.

(Lachen Martin Habersaat [SPD] – Christo- pher Vogt [FDP]: Es fehlt nur der Ironman!)

Aber wer schon einmal für einen Ironman trainiert und ihn letztlich bewältigt hat, macht sich fit für die Zukunft. Genau hieran arbeiten wir in Schleswig-Holstein.

(Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

(Martin Habersaat)

Mit dem Konsolidierungshaushalt 2025 haben wir uns als regierungstragende Fraktionen dafür entschieden, möglichst minimalinvasiv zu sparen. Das betrifft besonders den Bildungsbereich, der anteilig einen geringeren Sparbeitrag als andere Bereiche leistet.

(Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

Ich würde gerne erst einmal fortfahren. – Vielen Dank.

Trotz der angespannten Lage setzen wir Schwerpunkte, etwa bei der Stärkung der basalen Kompetenzen, und das ist schon ein Erfolg. Natürlich ist jede einzelne Einsparung für die Betroffenen erst einmal ein Einschnitt. Gestern haben wir hier über die Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen für Studentinnen und Studenten diskutiert, im Januar, also im letzten Plenum, über Lehrerstellen. Heute reden wir über die Ersatzschulen. Das sind die Schulen in freier Trägerschaft. Wie gestern gilt auch heute: Die Entscheidung ist getroffen. Sie war nicht leicht, aber in der Abwägung richtig. Die Opposition verlangt nun, einzelne Haushaltsmaßnahmen rückgängig zu machen. Aber damit können wir umgehen, da bleiben wir ganz cool.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung der Ersatzschulen wie zum Beispiel Waldorfschulen, Montessori-Schulen oder kirchliche Schulen können wir nicht von den allgemeinen Sparbemühungen ausnehmen. Auch sie müssen ihren Beitrag leisten. Ersatzschulen sind ein relevanter Player in Schleswig-Holstein. Allein in den letzten 20 Jahren wurden 37, also fast 40 neue allgemeinbildende Ersatzschulen gegründet, und ich betone ausdrücklich: Sie bereichern unsere Bildungslandschaft.

Nehmen wir nur mal als Beispiel die Leibniz Privatschule in Elmshorn, an der der Unterricht teilweise auf Englisch erfolgt, Schuluniformen getragen werden und das Handy vor Schulbeginn eingesammelt wird. Das sind nur einige der Gründe für den guten Ruf und für den starken Zulauf dieser privaten Bildungseinrichtung.

Eltern haben die Entscheidungsfreiheit für ihre Kinder; sie entscheiden sich bewusst für bestimmte

Konzepte mit bestimmten Schwerpunktsetzungen. Davon profitiert am Ende auch das staatliche Schulsystem. Wie heißt es so schön: Konkurrenz belebt das Geschäft!

(Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Danke, Malte.

(Heiterkeit)

Sie sehen, wir schätzen die Arbeit der Privatschulen im Land und begreifen diese als Bereicherung. Dennoch liegt ihr notwendiger Konsolidierungsbeitrag in der Absenkung des Regelfördersatzes von 82 auf 80 Prozent, wie es im letzten Plenum beschlossen wurde.

Die Opposition fordert nun vier Dinge. Zu Ihrem ersten Punkt: Sie wollen die Absenkung des Regelfördersatzes bis zum 1 Januar 2027 befristen. – Ich sage Ihnen, dies wäre nicht fair gegenüber all den anderen Bereichen, bei denen wir ebenfalls Kürzungen vornehmen müssen. Ich warne davor, dieses Fass jetzt aufzumachen und einzelne Kürzungsmaßnahmen gegeneinander auszuspielen.

Zu Ihren Punkten zwei und drei: Sie fordern eine Neuberechnung der Sachkosten und Gespräche mit den Trägern. – Das ist richtig, und deshalb findet das alles ja bereits statt. Man ist zu diesen Themen kontinuierlich im Gespräch, und hierzu bedarf es keiner weiteren Aufforderung.

Zu Punkt vier: Sie wollen, dass der Bericht zur Unterrichtssituation erweitert wird. – Meine Antwort: Bloß nicht noch mehr Berichte! Denn wenn es in Deutschland an etwas nicht mangelt, dann sind es Dokumentationspflichten.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie nun eine Zwischenfrage oder Anmerkung?

Nein, ich würde gern fortfahren. – Danke schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. Die Reduzierung des Regelfördersatzes ist vertretbar. Die Schülerkostensätze haben sich in den letzten zehn Jahren von 4.200 auf 7.200 Euro erhöht. Sinnvoll ist, wenn das Ministerium über die Entwicklung der Schülerkostensätze informiert und wir damit eine fundierte Grundlage haben, die Angemessenheit zu überprüfen. Wenn ganz besondere Härten entstehen soll

(Martin Balasus)

ten, können wir immer noch nachsteuern. – Vielen Dank.