Protokoll der Sitzung vom 25.08.2010

Ich komme zu einem weiteren Thema, das auch in diesem Haus bereits zu erheblichen Diskussionen geführt hat, der Schulbuchausleihe. Das Leihsystem wurde von der Vorgängerregierung eingeführt, um die Eltern von den Schulbuchkosten zu entlasten. Das hat im Wesentlichen gut funktioniert, das System ist von den Eltern gut angenommen worden. Die Landesregierung hat in die Erstausstattung mit Büchern 13,5 Millionen Euro investiert; die Umsetzung der Ausleihe hat in Zusammenarbeit mit den Schul

trägern gut funktioniert. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Schulträgern bedanken.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zum Schuljahr 2010/11 haben wir an den allgemeinbildenden Schulen schulspezifische Leihentgelte eingeführt. Bei den beruflichen Schulen gibt es für jede Schulform an einem BBZ ein spezifisches Leihentgelt. Trotz der Erhöhung der Leihentgelte in diesem Jahr, die notwendig geworden ist, um den von den Schulen gemeldeten Bedarf an Büchern, Arbeitsheften und Lektüren zu decken und die Wiederbeschaffung der Bücher sicherzustellen, sparen die Eltern im Vergleich zur Neuanschaffung der Bücher noch erheblich, nämlich bis zu zwei Drittel der Neuanschaffungskosten.

Eine stabile Teilnahmequote am Ausleihsystem belegt den Erfolg des Systems. Sie beträgt im Schuljahr 2010/11 an den Grundschulen 72 Prozent, an den Gesamtschulen 76 Prozent, den Erweiterten Realschulen 78 Prozent und den Gymnasien 62 Prozent. Ebenso reibungslos verlief auch die Rücknahme der Schulbücher. Nach Auswertung der Software, in die die Prüfergebnisse eingeflossen sind, haben 94 Prozent der zurückgegebenen Bücher leichte oder gar keine Gebrauchsspuren. Nur 2,4 Prozent der Bücher sind unbrauchbar oder verloren gegangen. Alle anderen können bedenkenlos erneut ausgeliehen werden. Das heißt, die entgeltliche Schulbuchausleihe hat sich bewährt. Sie hat erheblich zu einer Verbesserung der Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit aktuellen Büchern beigetragen und sie erspart den Familien Kosten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Außerdem ist unser System so gut, dass sogar das Land Rheinland-Pfalz vom bisherigen Gutscheinsystem Abstand nimmt und auf ein entgeltliches Leihsystem nach saarländischem Vorbild umsteigt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit eines Landes ist die berufliche Bildung. Berufliche Schulen leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Im Schuljahr 2010/2011 besuchen rund 37.000 junge Menschen die öffentlichen beruflichen Schulen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung. Berufliche Schulen garantieren die Durchlässigkeit des Bildungssystems; auch dem Anspruch „kein Abschluss ohne Anschluss“ tragen die beruflichen Schulen Rechnung.

So können an den beruflichen Schulen alle allgemein bildenden Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zur allgemeinen Hochschulreife erworben werden. Das ist ein Angebot, das insbesondere im Saarland gerne genutzt wird. In keinem anderen Bundesland werden so viele höhere Abschlüsse an beruflichen Schulen erworben wie im Saarland. Aber

(Minister Kessler)

auch im Bereich des Überganges leisten berufliche Schulen einen wesentlichen Beitrag, insbesondere wenn es darum geht, dass alle jungen Menschen zu einem Schulabschluss geführt werden und benachteiligte Jugendliche eine Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten sollen.

In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren sowohl das Berufsvorbereitungsjahr als auch das Berufsgrundschuljahr neu ausgerichtet. Neue pädagogische Konzepte, enge sozialpädagogische Betreuung, hoher Praxisanteil und die enge Kooperation mit Betrieben in der Region ermöglichen zahlreichen jungen Menschen nicht nur den Erwerb des Hauptschulabschlusses, sondern sie eröffnen auch eine erfolgreiche Hinführung in Ausbildung und Berufstätigkeit.

Die Werkstattschule, die bisher nur im Rahmen eines Modellversuches angeboten wurde, wird als Regelform an fünf BBZ-Schulstandorten im Saarland weitergeführt. In die Werkstattschule wechseln Schülerinnen und Schüler aus Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen bereits nach acht Schulpflichtjahren, wenn unter normalen Umständen ein Schulabschluss nicht mehr möglich erscheint. Mit dieser Maßnahme, meine Damen und Herren, übernimmt die Landesregierung eine besondere Verantwortung für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, die ansonsten weder in der Schule noch am Arbeitsmarkt eine Chance hätten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Landesregierung fördert bis 2013 mit Landesmitteln sowie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Umfang von 3 Millionen Euro die Weiterentwicklung der Berufsbildungszentren zu Innovations- und Zukunftszentren. Ziel ist es, die Profile der einzelnen Berufsbildungszentren zu schärfen. In ausgewählten Technik- und Berufsbereichen werden zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung neueste technische und didaktische Entwicklungen aufgegriffen und in die Ausbildung integriert. Die notwendigen Prozesse werden dabei so gestaltet, dass auch andere schulische und außerschulische Partner an der Entwicklung der Innovations- und Zukunftszentren partizipieren können.

Die Landesregierung hat durch die Bereitstellung zusätzlicher Planstellen auch einen Teil des Unterrichtsausfalls an beruflichen Schulen reduzieren können. Diesen Weg werden wir auf der Grundlage eines Vierjahresplans bis 2012 fortsetzen, um den Unterrichtsausfall weiter abzubauen. Parallel dazu wurden zur Nachwuchssicherung die Kapazitäten der Studienseminare an beruflichen Schulen von ehemals 70 Ausbildungsplätzen auf 135 im Schuljahr 2010/2011 erhöht. All diese Maßnahmen bele

gen den hohen Stellenwert der beruflichen Bildung für die Landesregierung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Außerdem wollen wir in Zukunft erreichen, dass mehr Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss direkt nach der Schulzeit eine duale Ausbildung beginnen, um damit einem drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland, starten wir dazu in diesem Jahr das Projekt „AnschlussDirekt“, um den jungen Leuten mit einem Hauptschulabschluss den direkten Einstieg in das Berufsleben deutlich zu erleichtern. Nach derzeitiger Planung können sich insgesamt 18 Schulen aus allen Landkreisen beziehungsweise dem Regionalverband, die einen Hauptschulabschluss anbieten, an dem Projekt beteiligen. Gleichzeitig zeigt „AnschlussDirekt“ den Jugendlichen auf, dass sie sich mit der Aufnahme einer Berufsausbildung auch schulisch weiterqualifizieren können. Viele angehende Hauptschulabsolventen wissen nämlich nicht, dass sie über die duale Ausbildung auch den mittleren Bildungsabschluss erwerben können.

Durch das Projekt „Zukunft konkret“, das auf einer Rahmenvereinbarung vom 24. November 2008 mit der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienvorbereitung basiert, soll die Berufsorientierung Jugendlicher insbesondere in den Vorabgangsklassen gefördert werden. Dazu haben die Schulen unterschiedliche Konzepte für die schulspezifische Orientierung entwickelt. Ziel des Projektes ist es, den Prozess der Entscheidungsfindung und die spätere Berufswahl entsprechend dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angemessen zu strukturieren und zu begleiten. Dafür stehen den teilnehmenden Schulen Geldmittel der Arbeitsagentur und auch Lehrerstunden zur Verfügung. Für die Gymnasien wurden sowohl inhaltliche als auch methodisch-didaktische Vorschläge erarbeitet, zum Beispiel das Betriebspraktikum, das in der Regel in Klasse 9 durchgeführt wird und im Rahmen von Projekttagen vor- und nachbereitet werden kann. An Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen liegt der Schwerpunkt neben dem Berufspraktikum auf der Befähigung zur eigenverantwortlichen Berufswahl durch erfolgreiche Bewerbungen und dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen.

Im Schuljahr 2009/2010 haben 52 Schulen mit insgesamt 4.124 Schülerinnen und Schülern an dem Projekt teilgenommen, und alle Schulen werden auch in diesem Schuljahr wieder teilnehmen. Eine Verlängerung der Projektfinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit über den bisherigen Projekt

(Minister Kessler)

zeitraum von zwei Jahren hinaus wird zurzeit geprüft.

Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 wurden an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen sogenannte Reformklassen eingerichtet. In ihnen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die den Hauptschulabschluss anstreben. Dazu haben wir diese Klassen besser personalisiert: Zwei Lehrkräfte übernehmen künftig weitgehend den gesamten Unterricht und werden dabei von sozialpädagogischen Fachkräften unterstützt. Dieser Modellversuch läuft seit drei Schuljahren an sechs saarländischen Schulen in den Klassenstufen 7, 8 und 9. In den Reformklassen wird eine vertiefte Berufsorientierung angeboten, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lern- und Kooperationskultur erprobt. Wir wollen mit diesem Modellversuch neue Wege erproben, um die Schulabbrecherquote zu verringern, möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss zu führen und auch ihre Ausbildungsreife zu verbessern. Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit.

Dass wir mit den Reformklassen auf dem richtigen Weg sind, zeigen die ersten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und insbesondere die Ergebnisse der gerade abgeschlossenen Hauptschulabschlussprüfungen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen generell deutliche Leistungsverbesserungen gegenüber den Vorjahren. In einigen Schulen sind diese mehr als eine Notenstufe besser geworden, und die Abbrecherquote konnte deutlich gesenkt werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt unserer bildungspolitischen Maßnahmen im nächsten Schuljahr wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein. Auf der Basis des Koalitionsvertrages, der die dauerhafte Etablierung eines Drei-Säulen-Konzeptes vorsieht, wollen wir die bereits vorhandenen Integrationsmaßnahmen verstärken und bei Erhaltung der Förderschulen in guter Qualität einen verstärkt präventiven Einsatz von Förderschullehrkräften in Regelschulen vornehmen. Mit einer Integrationsquote von 34,47 Prozent - das ist der Anteil der Kinder, die gemessen an der Gesamtzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen beschult werden - liegt das Saarland im Ländervergleich auf einem der vorderen Plätze. Im Schuljahr 2010/2011 wird sich diese Integrationsquote noch weiter erhöhen. Im Sinne der Umsetzung der UN-Konvention wollen wir in diesem Schuljahr zusätzliche Lehrkräfte in den Grundschulen einsetzen, die eine Zusatzqualifizierung zur Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erwerben. Ziel ist die inklusive Förderung benachteiligter, verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler, aber auch

besonders begabter Schülerinnen und Schüler. Mit dem zusätzlichen Einsatz von sonderpädagogisch geschultem Personal an Grundschulen wollen wir perspektivisch erreichen, dass bei Lernund Sprachbehinderungen sowie in leichteren Fällen auch im emotionalen und sozialen Bereich keine Anmeldung von sonderpädagogischem Förderbedarf mehr erforderlich wird.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der Einstieg in diese Maßnahme erfolgt an 24 besonders belasteten Grundschulen des Landes mit rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. In einem Zeitraum von zwei Schuljahren erhalten die Grundund Hauptschullehrkräfte eine zusätzliche Qualifizierung in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung. Diese soll mit einem Zertifikat durch das LPM und die Universität des Saarlandes bescheinigt werden.

Um den gestiegenen Bedarf an Förderschullehrkräften abzudecken, wurde bereits 2009 ein eigenes Studienseminar zur Ausbildung von Förderschullehrkräften im Saarland eingerichtet. Zurzeit absolvieren 54 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ihre zweite Ausbildungsphase im Saarland und werden unabhängig von den belegten Fachrichtungen gezielt auf die integrative Beschulung in Regelschulen vorbereitet.

Mit der Ernennung einer Fachleiterin für Integration beim Studienseminar für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I, für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen sowie für Förderschulen und Integration sind die Themen „Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in Regelschulen“, „Gemeinsamer Unterricht“ und die „Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ fester Bestandteil der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer dieses Studienseminars.

Als Module erhalten auch die Staatlichen Studienseminare für das Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie das Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Studieninhalte zu den Fragen der Inklusion behinderter Schülerinnen und Schüler.

Infolge der weiteren Umsetzung des Koalitionsvertrages werden wir in diesem Schuljahr die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen, damit die Eltern ein echtes Wahlrecht zwischen Regel- und Förderschulen erhalten. Zur konzeptionellen Umsetzung und Steuerung der notwendigen Maßnahmen im Rahmen eines Aktionsplanes wird im Ministerium für Bildung in unmittelbarer Zuordnung zum Amt des Staatssekretärs ein Inklusionsbeauftragter ernannt. Die verantwortungsvolle Umsetzung der UN-Konvention steht für die Landesregierung außer Frage. Das gleiche Recht auf Teilhabe an Bildung von be

(Minister Kessler)

hinderten und nicht behinderten Menschen werden wir auf der Basis des Koalitionsvertrages umsetzen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Neben der demografischen Entwicklung ist das gesellschaftliche Megathema dieser Zeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass berufstätige Väter und Mütter in zunehmendem Maße ganztägige Betreuungsangebote in den Schulen nachfragen. Neben dem Betreuungsaspekt haben die Ganztagsschulen aber noch weitergehende soziale und pädagogische Funktionen. Sie stellen eine Bereicherung des gesamten Schullebens dar und eröffnen je nach Modellvariante zunehmend neue Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler über die reine Unterrichtszeit hinaus individuell zu fördern. Eine Ganztagsschule ist eine Schule mit mehr als Unterricht, im Idealfall ist sie eine Schule als Lern- und Lebensort, in die die Kinder gerne gehen.

Deshalb hat die Landesregierung sich auf der Basis des Koalitionsvertrages darauf verständigt, neben der Freiwilligen Ganztagsschule die gebundenen Ganztagsschulen auszubauen. Dabei soll das Prinzip der Wahlfreiheit zwischen Halbtags- und Ganztagsschulangeboten für die Eltern, Schülerinnen und Schüler erhalten bleiben. In Umsetzung dieser Konzeption hat die Landesregierung in einem gewaltigen Kraftakt für das Schuljahr 2010/2011 die Ganztagsschulangebote kostenfrei gestellt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Übernahme der Elternbeiträge kostet das Land im laufenden Schuljahr allein rund 7,5 Millionen Euro. Das ist der Beleg dafür, dass es dieser Landesregierung wert ist, das Bildungswesen nicht nur unter qualitativen Gesichtspunkten, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln.

Mit dem neuen Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule 2010“ tragen wir dieser Entwicklung Rechnung. Einerseits gewährleisten wir weiterhin eine hohe Qualität des nachmittäglichen Angebotes, insbesondere durch die verbindlichen Anforderungen an die Qualifikation der Gruppenleitungen und den Lehrereinsatz am Nachmittag, andererseits können wir den Elternwunsch nach mehr Betreuungsplätzen in der Freiwilligen Ganztagsschule befriedigen und den Schulen zusätzliche Plätze bewilligen.

Während im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 11.426 Plätze belegt waren, stehen in diesem Schuljahr insgesamt 15.940 Plätze zur Verfügung. Das heißt, die Landesregierung stellt in diesem Schuljahr für weitere 4.514 Kinder Plätze zur Verfügung, was einem Anstieg von rund 40 Prozent entspricht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Plätze verwenden wir in diesem Jahr auch Mittel, die ansonsten für Zusatzprojekte zur Verfügung gestanden hätten. Dies ist zum Teil auf Kritik in der Öffentlichkeit gestoßen. Dazu ist festzustellen, dass im vergangenen Jahr ohnehin weniger als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Projektgelder überhaupt in Anspruch genommen worden sind. Zum anderen haben wir mit unserem Finanzierungskonzept der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eine klare Priorität vor der Förderung von Einzelprojekten eingeräumt.

Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, allen Eltern, die ein Kind für eine Ganztagsbetreuung im FGTS-Bereich angemeldet hatten, auch einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen und zwar kostenlos. Das war auch eine richtige Entscheidung für die Schule, zum Wohl der Kinder und für die Eltern zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ebenso bauen wir die Ganztagsklassen aus. Während im Gründungsjahr der Ganztagsklassen, im Schuljahr 2008/2009, 18 Klassen gebildet werden konnten, sind es im Schuljahr 2010/2011 bereits 49 Ganztagsklassen. Die Genehmigungserteilung für die Ganztagsklassen umfasst heute die Jahrgänge 5 bis 7, ein Ausbau darüber hinaus wird künftig möglich sein.

Ab dem nächsten Schuljahr wird es auch im Saarland zusätzliche gebundene Ganztagsschulen geben. Diese können auf Antrag des jeweiligen Schulträgers auf der Basis eines Schulkonferenzbeschlusses und unter Zugrundelegung eines pädagogischen Konzeptes beantragt werden. Ein Kriterienkatalog mit den entsprechenden Qualitätsanforderungen und notwendigen personellen und räumlichen Rahmenbedingungen wird demnächst den Schulen und den Schulträgern vorgelegt.

Gebundene Ganztagsschulen starten mit dem jeweiligen Eingangsjahrgang der Schule und werden weiter aufwachsend fortgeführt. Die Genehmigung der Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landes und einer qualitativen Bewertung des Konzeptes auch nach regionalen und schulstrukturellen Gegebenheiten. Zu berücksichtigen ist weiterhin das Wahlrecht der Eltern, nicht alle wollen eine Ganztagsschule in gebundener Form, insofern spielt bei der Standortentscheidung die Schulentwicklungsplanung des Landes in Abstimmung mit den Schulträgern eine wichtige Rolle.