Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem sind auch für 2012 erhebliche Anstrengungen nötig, denn trotz einer gegenwärtigen Unterstützung unseres Defizitabbauprozesses durch die Einnahmeentwicklung auf der Basis einer positiven Wirtschaftsentwicklung haben wir es auf der anderen Seite mit einer ganzen Reihe von unsererseits nicht beeinflussbaren steigenden Lasten zu tun. Auch das muss man in Rechnung stellen, wenn es um die Frage geht, welche Möglichkeiten man als Landesregierung hat, um gegenzuhalten. Es gibt eine ganze Reihe von nicht beeinflussbaren steigenden Lasten, insbesondere bei Zinsen, bei der Versorgung, bei der Sozialhilfe, im Übrigen auch beim kommunalen Finanzausgleich und beim Tarifgeschehen. Alleine diese Positionen und Stichworte bedeuten eine Mehrbelastung des Haushaltes im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 in der Größenordnung von fast 200 Millionen Euro. Das muss man zunächst einmal verkraften. Das muss unter dem Regime der Schuldenbremse bei den gegebenen Möglichkeiten, die entsprechend gedeckelt sind, weggesteckt werden.
Von daher müssen wir auch 2012 erhebliche Konsolidierungsbeiträge erbringen. Deshalb weist der Haushaltsplanentwurf 2012 folgende Sanierungsmaßnahmen auf. Die Grunderwerbssteuer soll zum 01.01.2012 um weitere 0,5 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent erhöht werden. Damit verbessert sich die Einnahmebasis dauerhaft um weitere 4 Millionen Euro. Wie bereits im Jahre 2011 wurden den Ressorts auch für 2012 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung Kürzungsvorgaben bei den konsumtiven Ausgaben gemacht. Die sind auch mit Einbringung dieses Haushalts titelgenau dargestellt, und zwar in der Größenordnung von 25 Millionen Euro. Es macht einen Unterschied, ob ich einen Haushalt einbringe, in dem eine derart globale Maßnahme titelgenau erbracht wird, oder ob ich eine globale Größe einsetze und es der Zukunft überlasse, ob sie erbracht wird oder nicht.
Weiterhin wurde das Hochbauvolumen auch für das Jahr 2012 gedeckelt und damit um 20 Millionen Euro reduziert. Schließlich ist es so, dass der Personalkostenbereich weiterhin einen Teil der Sparlast zu tragen hat. Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass alle Länderhaushalte Personalausgabenquoten in der Größenordnung zwischen 38 und 40 Prozent aufweisen. Insofern werden neben der Fortsetzung bisheriger Maßnahmen, zu denen die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperre und die allgemeine Personaleinsparquote gehören, auch neue Ansätze gewählt, beispielsweise die Schaffung eines Stellenpools für schuldienstunfähige Lehrer, um somit weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen. Insgesamt rechnen wir im nächsten Jahr mit einem dauerhaft wirkenden Einsparvolumen im Personalkostenbereich in der Größenordnung von 10 Millionen Euro.
Bei der Grundsicherung werden wir durch eine gesetzliche Änderung sicherstellen, dass auch das Land als Träger von Sozialhilfen bei den Behinderten von den höheren Leistungen des Bundes profitiert und damit eine Einnahmeverbesserung von 4 Millionen Euro erzielt. Wir werden schließlich bei der Wirtschaftsförderung versuchen, die Ausschöpfung von EU-Geldern weiter zu optimieren, indem wir überall dort, wo es möglich ist, Landesgelder durch EU-Gelder substituieren. Auch damit wollen wir ein Einsparpotenzial in Höhe von 4 Millionen Euro realisieren.
Die Städte und Gemeinden, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden über den kommunalen Finanzausgleich, der im Jahresvergleich 2011/12 deutlich anwächst und sich auf ein Rekordniveau zubewegt, in Höhe von 16 Millionen Euro an der Kulturfinanzierung beteiligt. Damit schließt sich das Saarland der Praxis an, die es in allen anderen westdeutschen Flächenländern gibt. Dort tragen die Kommunen ganz selbstverständlich einen Finanzierungsanteil etwa an Theatern mit örtlicher oder überörtlicher Strahlkraft. Gleichzeitig wächst der kommunale Finanzausgleich. Das heißt, er geht nicht zurück. Hier wird auch nichts geplündert, sondern der kommunale Finanzausgleich wächst im Jahresvergleich 2011/12 immer noch um 57 Millionen Euro und damit um 13 Prozent. Ich denke, das ist eine vertretbare Relation und ein vertretbarer Gesamtzusammenhang.
In der Summe belaufen sich unsere Sparmaßnahmen für das Jahr 2012 wiederum auf einen Betrag von 80 Millionen Euro. Weil auch in der Öffentlichkeit die Diskussion darüber geführt worden ist, wie dies im Verhältnis zwischen Land und Kommunen zu bewerten sei, will ich durchaus -
Insofern will ich gern auf Folgendes hinweisen: Angesichts der Tatsache, dass laut Steuerschätzung im Zeitraum 2010 bis 2012 die steuerabhängigen Einnahmen des Landes voraussichtlich um 9,3 Prozent und die Steuereinnahmen der Kommunen um 12,5 Prozent anwachsen, sowie unter Berücksichtigung dessen, dass der kommunale Finanzausgleich in diesem Zeitraum sogar um 17,6 Prozent steigt, ist es nach Meinung der Landesregierung durchaus vertretbar, die saarländischen Kommunen im Jahr 2012 an der Finanzierung kultureller Einrichtungen mit landesweiter Bedeutung zu beteiligen.
Gleichzeitig, Frau Kollegin Ries, gibt es eine ganze Reihe von Beispielen dafür, dass die Interessenlage der Gemeinden seitens der Landesregierung voll berücksichtigt wird. Erstens: Die kommunale Verbundquote bleibt für das Jahr 2012 mit 20,5 Prozent gerade auch im Ländervergleich ausgesprochen hoch. Zweitens: Das Saarland zieht erneut die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vor, um somit die Gemeinden an den Steuermehreinnahmen des Landes für 2011 zeitnah teilnehmen zu lassen. Damit erhalten die Kommunen schon frühzeitig einen Anteil an den Mehreinnahmen in der Größenordnung von rund 14 Millionen Euro. Drittens: Man muss sehen, dass sich die Einnahmeseite der Kommunen durch die Anhebung der Grunderwerbssteuer auf 4 Prozent zum 01. Januar 2011 um jährlich 1,8 Millionen Euro zusätzlich verbessert hat. Wenn wie vorgesehen - die Grunderwerbssteuer im nächsten Jahr auf 4,5 Prozent angehoben wird, werden die Gemeinden noch einmal an einem entsprechenden Einnahmezuwachs partizipieren. Im Übrigen: Bevorstehende Änderungen des Schlüssels bei der Umsatzsteuer sind für die saarländischen Kommunen mit steuerlichen Zuwächsen in Höhe von über 2 Millionen Euro verbunden. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass auf der Ausgabenseite der Kommunen wegen der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund eine erhebliche Entlastung eintritt, die laut Deutschem Landkreistag im Jahr 2012 rund 18 Millionen, im Jahr 2013 rund 39 Millionen und im Jahr 2014 rund 59 Millionen Euro beträgt. Angesichts dieser Zahlen erkennt man, was es bedeutet, dass die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund jetzt geregelt worden ist: Diese Regelung ist eine eindeutig zugunsten auch saarländischer Kommunen wirkende Entlastungsmaßnahme, die nur zu begrüßen ist.
Vor diesem Hintergrund ist die Vorgehensweise der Landesregierung gegenüber unseren Kommunen vertretbar. Und was darüber hinausgehende Forde
rungen anbelangt, stellen wir uns natürlich jeder Diskussion und jedem Gespräch. Auf der anderen Seite muss man sehen, dass die Spielräume des Landes im Blick auf solche Forderungen sehr erschöpft sind. Eine Beteiligung der Kommunen an den Konsolidierungshilfen - das will ich auch ganz konkret ansprechen - wäre nichts anderes als eine Zweckentfremdung der uns gewährten Mittel. Diese Konsolidierungshilfen werden nämlich entsprechend den Vereinbarungen in der Föderalismuskommission II dem Grunde und der Höhe nach ausschließlich dem Land gewährt, und zwar mit dem Ziel, dass es bis 2020 in der Lage ist, im Landeshaushalt auf eine Neuverschuldung zu verzichten. Das ist die ausschließliche Motivation, die ausschließliche Begründung für die Konsolidierungshilfen. Nur unter dieser Maßgabe werden sie vom Bund und den anderen Bundesländern geleistet, und ich sage: Jeder, der eine zusätzliche Zahlung zugunsten der saarländischen Kommunen durchsetzen möchte, muss klar sagen, an welcher Stelle des Haushalts er diese Leistungen kompensieren und somit die Gegenfinanzierung sicherstellen will. Deshalb die konkrete Frage in diesem Zusammenhang an alle, die sich an der Diskussion beteiligen: An welcher Stelle sollen dann die Ausgaben zusätzlich gekürzt werden, damit das Defizit nicht steigt? Ich denke, an der Beantwortung dieser Frage und am Sehen dieser Zusammenhänge führt kein Weg vorbei. Nur das ist verantwortliche Haushalts- und Finanzpolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei all dem, was jetzt im Blick auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten und die sanierungsbezogenen Maßnahmen gesagt worden ist, gilt natürlich nach wie vor, dass es trotz Schuldenbremse und der Aufgabe, das Defizit des Landes um jährlich 10 Prozent zu vermindern, bei der Umsetzung der Verabredungen des Koalitionsvertrags bleibt. Dies betrifft insbesondere die Bildungspolitik - einschließlich des Bereichs der Betreuung - und die Hochschulen. Es betrifft genauso Fragen der wirtschaftlichen Infrastruktur sowie den Bereich der Forschung. Es betrifft ferner das Themenfeld der Versöhnung von Ökonomie und Ökologie unter dem Stichwort Klimaschutz. All das sind Themenbereiche und zukunftsorientierte Politikfelder, die gerade auch im Blick auf den Haushalt 2012 ihren positiven Niederschlag finden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Paradebeispiel dafür, dass sich das Saarland im Rahmen seiner finanziellen Handlungsfähigkeit auf seine Kern- und Zukunftsaufgaben konzentriert, ist der Bildungssektor. Die Ausgaben für Kinderkrippen, Kinderhorte, Schulen, Ganztagsschulen und Hochschulen steigen von 868 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 938 Millionen Euro im Jahr 2012. Al
lein die Ausgaben für Kinderkrippen, Kinderhorte, Schulen und Ganztagsschulen - ich lasse also die Hochschulen einmal außen vor - nehmen nach unserer Finanzplanung von 483 Millionen Euro im Jahr 2009 auf 556 Millionen Euro im Jahr 2011 zu. Dies ist ein Aufwuchs um rund 73 Millionen Euro innerhalb einer Legislaturperiode. Wenn das kein Beweis für eine Schwerpunktsetzung in der Bildungspolitik ist, dann weiß ich es auch nicht mehr.
Und ich füge hinzu: Wer vor diesem Hintergrund in Zweifel zieht, dass die sogenannte demografische Rendite im System verbleibt, der geht an dieser Zahlenentwicklung völlig vorbei. Von daher verstehe ich diese Diskussion überhaupt nicht. Wir haben jedenfalls die Haushaltsansätze für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie für die Hochschulen in einer Weise gesteigert, die kaum zu vermuten gewesen wäre, schon gar nicht in einem Haushaltsnotlageland. Ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang eine eindeutige Ansage.
Auch die folgenden Hinweise für das Haushaltsjahr 2012 belegen eindeutig, welche Schwerpunktsetzung es gibt. Die geplanten Baumaßnahmen am Uni-Campus, der HTW und am Uni-Klinikum mit einem Volumen von 54 Millionen Euro liegen nach wie vor auf einem hohen Niveau und stellen sicher, dass im Hochschulbereich die notwendigen Zukunftsinvestitionen umgesetzt werden.
Für den weiteren Ausbau im Bereich ganztägiger Bildung und Betreuung werden nächstes Jahr 22,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das bedeutet eine Steigerung in der Größenordnung von 1,4 Millionen Euro. Die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen belaufen sich nächstes Jahr auf 80 Millionen Euro und steigen damit um sage und schreibe 20 Prozent.
Im Bereich der außeruniversitären Forschung werden 2012 31 Millionen Euro an Zuschussmitteln zur Verfügung gestellt und damit ebenfalls eine Steigerung um 1,4 Millionen Euro erreicht. Für den Hochschulpakt 2020 werden nächstes Jahr 27,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen, darin enthalten sind 10 Millionen Euro Landesmittel. Im Übrigen halten wir nach wie vor den finanziellen Ausgleich, nämlich 12,5 Millionen Euro, für die wegfallenden Studiengebühren aufrecht. Das ist der Beleg dafür, dass Sanieren und Gestalten, dass Sanieren, Sparen und Schwerpunktsetzung zentrale Ansätze der Haushaltspolitik gewesen sind, aber auch bleiben - selbst unter dem Regime der Schuldenbremse.
die bisherige finanzielle Ausstattung aufrechtzuerhalten und nicht einzuschränken. Dazu gehört insbesondere der Bereich der Wirtschaftsförderung, wo wir die vorhandenen Mittel zielgerichtet und effizient einsetzen. Insgesamt stehen für 2012 106 Millionen Euro und damit im Vergleich zum Vorjahr ein um 5 Millionen Euro höheres Ausgabenbudget zur Verfügung.
Weil zum Beispiel die Weiterentwicklung der Wirtschaft langfristig nur gelingen kann, wenn dies ressourcenschonend und im Einklang mit unseren Umweltschutz-Zielen geschieht, genießt für die Landesregierung das Thema Klimaschutz hohe Priorität. Das habe ich bereits angedeutet. Für diesen Bereich haben wir im Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ bereits seit 2009 entsprechende Mittel bereitgestellt. Gegenwärtig stehen uns noch 12 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen unter anderem das Projekt „e-Mobil Saar“ unterstützt wird. Ziel ist es, Mobilitätsansätze der Zukunft gerade auch in unserem Land voranzubringen, wo das Thema „Automobil“ eine lange Tradition und einen hohen Stellenwert hat. Wir werden dem Bereich „Klimaschutz“ auch in den nächsten Jahren den notwendigen finanziellen Spielraum einräumen, um so weitere politische Initiativen zu ermöglichen. Deshalb haben wir in unserem Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ für die Folgezeit eine entsprechende zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Millionen Euro ausgebracht. Gerade hier kommt die Handschrift der Jamaika-gestützten und -geführten Landesregierung glaubwürdig zum Ausdruck.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2012 sieht ein Haushaltsvolumen von insgesamt 3,8 Milliarden Euro vor. Gegenüber 2011 ergibt sich unter Berücksichtigung des Nachtrags 2011 ein Anstieg von 1,6 Prozent. Angesichts erheblicher Steigerungen - das habe ich eben schon deutlich gemacht - etwa bei den Zinsen mit 11 Prozent, beim kommunalen Finanzausgleich mit 13,6 Prozent und bei der Sozialhilfe mit 5,1 Prozent zeigt diese Gesamtsteigerungsrate von nur 1,6 Prozent die starke Ausgabenzurückhaltung, die kennzeichnend für unseren Haushaltsentwurf ist. Die Nettokreditaufnahme des Haushalts beträgt insgesamt, also einschließlich der noch vorhandenen Sondervermögen - wir haben ja weitere aufgelöst und in unseren Haushalt integriert -, rund 630 Millionen Euro; dies nach über 900 Millionen Euro, die noch für dieses Jahr 2011 eingeplant worden sind.
De facto bedeutet das den Rückgang an Neuverschuldung in einer Größenordnung von 270 Millionen Euro. Damit lässt sich die generell günstigere Entwicklung des Haushaltes gegenüber den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise untermauern. Wir
sind in puncto Konsolidierung auf einem guten Weg, wir erreichen die Planziele, erfüllen die Auflagen und kommen bei der Sanierung unseres Haushaltes voran. Dass im Übrigen von einem Kaputtsparen, wie es immer heißt, nicht die Rede sein kann, beweist die Investitionsquote, die auch für das Jahr 2012 bei knapp unter 10 Prozent verbleibt, was auch im Ländervergleich ein weiterhin hohes und anspruchsvolles Niveau ist.
Auch die Unterdeckung geht zurück. Sie wird im nächsten Jahr bei rund 351 Millionen Euro liegen, nach 436 Millionen Euro in diesem Jahr. Diese Unterdeckung ist wie in den vergangenen Jahren auf einen außerordentlichen Bedarf zurückzuführen, der gemäß Artikel 118 der Saarländischen Verfassung in der Begründung zum Haushaltsgesetz 2011 im Einzelnen dargelegt ist.
Mit dem Entwurf des Haushalts 2012 hat die Landesregierung auch den Entwurf eines Nachtrags 2011 eingebracht, der auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres basiert. Danach ist im laufenden Jahr mit steuerabhängigen Einnahmen zu rechnen, die den im Haushaltsplan veranschlagten Betrag um 69 Millionen Euro übersteigen. Dabei wird es wahrscheinlich so sein, dass die nächste Steuerschätzung im November diese Prognose für 2011 möglicherweise sogar noch übertreffen wird. Sollte dies der Fall sein, werden wir die Zahlen aktualisieren und mit einer weiteren Aktualisierung im Haushaltsdiskussionsverfahren aufwarten. Eine Ergänzungsvorlage wäre für diesen Fall anzukündigen. Im vorgelegten Nachtragshaushalt 2011 wird erneut die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vorgezogen. Dies habe ich vorhin schon angedeutet.
Darüber hinaus wollen wir mit dem Nachtrag den saarländischen Beamtinnen und Beamten und den Versorgungsempfängern in diesem Jahr einen Einmal-Betrag in Höhe von 360 Euro auszahlen - dies nach den Einbußen und Belastungen, die die aktuelle Nullrunde, die unvermeidbar war, mit sich gebracht hat. Dieser Einmal-Betrag, der ausgezahlt wird, belastet den saarländischen Etat in einer Größenordnung von rund 8 Millionen Euro.
Die dann noch verbleibenden Steuermehreinnahmen in der Größenordnung von 47 Millionen Euro sollen dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ zugeführt werden, um damit Vorsorge für unerwartete und unvermeidbare Haushaltsbelastungen in der Zukunft zu treffen und um in der Lage zu sein, auf einen eventuellen zusätzlichen Bedarf für zukunftssichernde Maßnahmen reagieren zu können. Angesichts der Projekte, die sich momentan in der öffentlichen Diskussion befinden, die teilweise über Parteigrenzen hinweg verfochten werden und denen Leuchtturmfunktion in diesem Land zuzubilligen ist,
Die strukturell wirkenden Haushaltsentscheidungen für das laufende Jahr 2011, unser Haushaltsplanentwurf 2012 und auch die mittelfristige Finanzplanung stehen übrigens auch in einem Zusammenhang mit dem „Sanierungsprogramm des Landes 2012 bis 2016“, das am 01. Dezember dieses Jahres mit dem Stabilitätsrat in Berlin zu vereinbaren ist. Ich will in diesem Zusammenhang aus Gründen der Aktualität Folgendes hinzufügen. Gestern hat in Berlin eine erste Runde zusammengesessen. Das Saarland ist im sogenannten Evaluationsausschuss von Staatssekretär Wack vertreten worden. Das Erste, was wir im Blick auf unser Sanierungsprogramm an Reaktionen erfahren haben, ist, dass es ganz offensichtlich eine gute Chance hat, akzeptiert zu werden.
Das kann man - nach Stand der Dinge gestern - im Blick auf die anderen beteiligten Länder nicht sagen. Insofern ist es gut, wenn wir auch bei den weiteren Schritten bis zum 01. Dezember Sorgfalt walten lassen, damit das Ziel, das ein Nahziel ist, aber kein unwichtiges Nahziel, als erste Hürde genommen werden kann. Das wäre ein positives Signal gerade im Zusammenhang mit der dann zeitgleich stattfinden Zweiten und Dritten Lesung des Haushaltes. Das ist jedenfalls das Ziel der saarländischen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was an strukturellen Entlastungen in den Jahren 2011 und 2012 wirksam wird, bildet den Ausgangspunkt für dieses Sanierungsprogramm und die Grundlage im Blick auf die folgenden Jahre. In diesem Zusammenhang spielen dann natürlich auch die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission, die wir unmittelbar nach Regierungsstart aufs Gleis besetzt haben, aber auch andere Hinweise wie etwa die der überparteilichen „Zukunftsinitiative Saar“, eine besondere Rolle.
Was aus den unter Mitwirkung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen kurzfristig umsetzbar war - wir haben das Gutachten ja erst seit Sommer dieses Jahres -, haben wir angepackt und auf den Weg gebracht, neben den bereits dargestellten Maßnahmen etwa auch eine Polizeistrukturreform. Auch für den Bereich der politischen Führung sind bereits Sparmaßnahmen aufs Gleis gesetzt. Die schon angesprochene allgemeine Personaleinsparquote mit aufwachsenden Entlastungen von jährlich 5 Millionen Euro wird selbstverständlich auch durch den Wegfall von frei werdenden Stellen in den Ministerien selbst erbracht.