Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wenn wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, dass wir sowieso eine Novellierung des Weiterbildungsgesetzes anstreben, dann verstehe ich die Kritik, die Sie vorhin geäußert haben, nicht. Dass wir jedem Gesetz eine Laufzeitbegrenzung geben - im vorliegenden Fall ist es das Jahr 2015 -, ist eine ganz normale Geschichte. Das heißt nicht, dass das betreffende Gesetz anschließend nicht mehr da ist oder ad absurdum geführt wird, sondern dass es noch einmal auf die Agenda kommt und dann entweder novelliert oder in seinem Charakter bestätigt wird. Was Sie hier in Ihrem Antrag zelebrieren, ist einfach nur Unsinn.
Dann haben Sie vom QM-System und der Zertifizierung gesprochen. Frau Kollegin, ich bin im Moment dabei, auch in meinem kleinen Unternehmen ein Zertifizierungsverfahren und ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen. Zu behaupten, das habe nichts mit Qualität zu tun, macht mir klar, dass Sie von Qualitätsmanagement nicht allzu viel wissen.
Gerade beim Qualitätsmanagement wird das, was als Zufriedenheitsfaktor von den Lernenden angegeben wird, evaluiert, gehört also mit dazu. Zu sagen, das habe nichts mit der Qualität zu tun, ist einfach so nicht richtig. Außerdem: Wenn Sie das Gesetz richtig lesen, werden Sie erkennen, dass es nicht nur um ein QM-System und nicht nur um die ISONorm geht. Auch die Landesregierung hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass wir es hier nicht mit einem starren Verfahren zu tun haben. Und der Tod der Volkshochschulen, den Sie hier proklamiert haben, ist genauso ein Unsinn, den Sie in jeder Debatte zum Weiterbildungsgesetz verzapfen, der aber wirklich gar keinen Hintergrund hat. Es gibt nämlich die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen zu beantragen. Die werden genehmigt und sind durchführbar. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir hier Qualitätsmanagementsysteme einführen und durchführen, sondern es hat etwas damit zu tun, dass wir unsere Unternehmen sogar schützen.
Wir werden nämlich sehr viele Bildungsträger auch aus dem Ausland haben, und die müssen ja auch kontrolliert werden. Wir können unsere Beamten nicht nach Spanien, Portugal oder sonst wohin schicken, damit sie die Bildungsträger vor Ort überprüfen, sondern wir müssen hier bei uns klare Richtlinien dazu haben, wie wir eine solche Überprüfung
durchführen. Nichts anderes schreiben wir im vorliegenden Gesetz fest, und das ist richtig und gut so.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben als Regierungskoalition einen Änderungsantrag zu dem Teil des Gesetzentwurfs eingebracht, der den Landesausschuss für Weiterbildung betrifft. Dies haben wir ganz bewusst getan, auch im Blick auf das, was wir in der Anhörung gehört haben. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, und das ist auch richtig so. Aber das, was Sie hier gesagt haben - dass der Landesausschuss für Weiterbildung in seiner Funktion aufgelöst worden sei -, trifft nicht zu. Es ist einfach klar, dass der Weiterbildungsausschuss angesichts der Kriterien, die wir den Bildungsträgern für ihre Maßnahmen an die Hand gegeben haben, in seiner Funktion eigentlich nicht mehr notwendig ist. Trotzdem hat uns das, was wir in der Anhörung gehört haben, dazu bewogen, ihn in seiner vollen bisherigen Funktion zu belassen, ganz einfach auch deshalb, weil wir davon überzeugt waren, dass wir hier einen Konsens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bilden. Wenn Sie wissen, wie der Weiterbildungsausschuss besetzt ist, verstehen Sie, was ich damit meine. Wir haben die Träger auf beiden Seiten - die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen, die Arbeitgeber auf der anderen Seite - in das Verfahren eingebunden und damit eine höhere Akzeptanz erzielt. Das wollten wir festschreiben. Deshalb haben wir die Stellungnahmen aus der Anhörung in unserem Gesetzentwurf berücksichtigt, und das halte ich auch für richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, die Gesetzesänderung, die wir 2003 vorgenommen haben, kommt ja immer wieder in Ihren Reden vor. Dazu möchte ich ganz einfach Folgendes sagen. Ich habe mich noch einmal bemüht, aktuelle Zahlen zu bekommen. Auch der Herr von der Arbeitskammer ist ja nach aktuellen Zahlen gefragt worden. Es gibt keine Verschlechterung der Nutzung von Weiterbildung nach der Änderung des Gesetzes von 2003, denn es ist etwas Besseres geschehen: Wir hatten vorher fünf Tage Weiterbildungsurlaub; jetzt haben wir drei plus drei, also sechs Tage. Das ist ja ein Tag mehr. Sie haben vor allen Dingen eine höhere Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Und ich kann Ihnen sagen: Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Es ist keine Verschlechterung für Frauen eingetreten, wie Sie es immer wieder so gern behaupten.
Das Gegenteil ist der Fall, weil wir auch eintägige Weiterbildungsmaßnahmen genehmigt haben. Damit können auch sehr viele Frauen in Teilzeit auf die Angebote zurückgreifen. Das ist signifikant und auch wohl so geschehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir haben hier einen guten Weg beschritten. Wir haben unser Weiterbildungsgesetz EU-konform gemacht. Wir sind den Weg gegangen, den wir gehen mussten, um einer Strafaktion der Europäischen Union zu entgehen. Und ich glaube, dass wir, wenn wir das Gesetz in der laufenden Legislaturperiode ein zweites Mal aufrufen, noch einmal zu der einen oder anderen Novellierung kommen werden. Jetzt sind wir jedenfalls gut aufgestellt - gut und sicher für die Weiterbildungsträger, gut und sicher für die Nutzerinnen und Nutzer, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wegner, vielleicht haben Sie Wahrnehmungsstörungen, denn das Ergebnis der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss vergangene Woche war mehr als deutlich. Ich fasse es noch einmal zusammen: Grundlegende Änderungen im Sinne einer Stärkung von Bildungsfreistellung und Weiterbildung wären im Verfahren möglich gewesen, so der Tenor. Aber das ist ja von Ihnen als CDU gemeinsam mit Ihren Neukoalitionären politisch nicht gewollt. Deshalb haben Sie diese Chance gerne verpasst. Darum geht es hier.
Sie haben ja als CDU eine gewisse Vorgeschichte. Die haben Sie eben angesprochen und die haben wir schon in der Ersten Lesung diskutiert. Sie haben mit Ihrer Regelung die soziale Errungenschaft Bildungsfreistellung gekappt. Sie haben damit den Grundstein für diese Entwicklung gelegt und den Anspruch auf Bildungsurlaub eingeschränkt. Sie haben damit mit dazu beigetragen, dass wir heute so gut wie keine Weiterbildungskultur in diesem Lande mehr haben.
Wenn es um die Zahlen geht, so ist das relativ. Wir haben Zahlen vorliegen, dass die Inanspruchnahme - und das ist messbar - 2008 zurückgegangen ist. Darüber habe ich auch mit dem Vertreter der Arbeitskammer gesprochen.
Man kann es so oder so darstellen, aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Es ist bekannt, dass die Inanspruchnahme der Angebote zurückgegangen ist.
Was Sie heute hier mit Ihrer Mehrheit verabschieden, Herr Wegner, ist letztlich nichts anderes als eine weitere Schwächung des Weiterbildungsangebo
tes; das war ein wichtiger Tenor der Anhörung. Da sehen wir uns als LINKE natürlich in der Kritik bestätigt. Die Chancen für saarländische Beschäftigte, vom Betrieb für Weiterbildung freigestellt zu werden, werden von Ihnen kontinuierlich abgebaut; das ist schon seit Jahren so. Und darin waren sich fast alle Experten von Kammern und Verbänden einig. Auch die VSU hat die Angebote durch diesen Entwurf eingeschränkt gesehen.
Ich greife noch einmal einige Punkte heraus. Den paritätisch besetzten Landesausschuss für Weiterbildung - die Kollegin hat es gesagt - mit seinen bewährten Kompetenzen hielten Sie ja im Entwurf zunächst für entbehrlich. Sie wollten dem Landesausschuss die Zuständigkeit für Bildungsfreistellung entziehen.
Dann haben Sie gemerkt - Frau Ries hat es eben richtig gesagt -, dass fast alle Anzuhörenden dies gegeißelt haben, und sind zum Glück im Sinne der Sache eingeknickt. Sie haben dann für die Beibehaltung der Kompetenzen votiert, indem Sie einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt haben. Das begrüßen wir auch. Aber Sie haben das doch am Anfang überhaupt nicht durchschaut oder es war politisch so gewollt. Auf jeden Fall hat man Ihnen das im Zuge dieser Anhörung ins Stammbuch geschrieben, und es ist gut, dass das jetzt geändert worden ist.
Noch ein Punkt: Die Frauen, denen es angeblich so gut geht und die die Angebote so prima in Anspruch nehmen können. Es ist gesagt worden, dass gerade für Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen, wovon viele Frauen betroffen sind, sich die Qualifizierungsmöglichkeiten verschlechtern, wenn an dieser Stelle die Angebote eingeschränkt werden, wenn es die Institution Landesausschuss mit diesen Kompetenzen nicht mehr geben würde. Das ist auch ein wichtiger Punkt, denn gerade diese Beschäftigten sind mehr als alle anderen auf ein anständiges Angebot an Weiterbildung angewiesen, sonst haben sie überhaupt keine Chance mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb sind Sie im Sinne der Sache eingeknickt, was wir begrüßen.
Aber von vielen zentralen Punkten lassen Sie auch weiter einige außer Acht. Sie erhöhen mit einem kaum praktikablen Zertifizierungsverfahren die Hürden für einfache Weiterbildungsanbieter. Auch das ist im Rahmen der Anhörung eindeutig zum Ausdruck gekommen. Die Vielzahl kleiner Volkshochschulen - ich nenne die jetzt einmal stellvertretend stellen Sie damit vor erhebliche finanzielle und organisatorische Probleme. Hinzu kommt, dass die wahre Qualität der Angebote mit diesem Zertifizierungsverfahren noch nicht einmal dokumentiert ist. Es ist davon gesprochen worden, es sei ja nur ein Pro
zess, der unbedingt angewandt werden müsse etc. Dann kamen die Kosten aufs Tapet, 20.000 Euro und so weiter. Welche Anbieter können sich das leisten? Wenn das so gemacht wird, ist eine große Anzahl von Anbietern bereits aus dem Rennen. Auch das kann nicht die Zielsetzung eines ordentlichen Gesetzes sein.
Damit - ich fasse zusammen - werden die Weiterbildungsangebote zwangsläufig weiter reduziert. Auch darin waren sich überraschenderweise fast alle einig. Deshalb müssen Sie -
Herr Wegner, lesen Sie sich die Stellungnahmen noch mal durch; das ist wirklich nicht so schwer. Deshalb müssen Sie diese Kritik ernst nehmen, gerade in puncto Zertifizierungsverfahren. Streichen Sie das; das ist nicht praktikabel.
Noch ein Punkt: Auch beim Thema Inkrafttreten hätte ich mir eine Änderung in Ihrem Antrag gewünscht. Das ist - da schließen wir uns der Kritik der Arbeitskammer an - nicht nachvollziehbar, das ist inakzeptabel. Mit diesem Datum wird das Gesetz erst recht kassiert.
Wenn Sie sich diesen Scherbenhaufen ansehen, den Sie hier angerichtet haben unter dem Deckmantel einer reinen Anpassung an EU-Recht, mit der Behauptung, es gebe keine inhaltlichen Änderungen und so weiter, dann muss man feststellen, dass genau das eben nicht der Fall ist. Das wurde eindrucksvoll bestätigt. Ich sage es noch einmal: Wer einerseits ständig fehlendes qualifiziertes Personal, Fachkräftemangel beklagt, darf andererseits Bildungsfreistellung nicht abschaffen. Das ist aber genau das, was Sie mit diesem Gesetz tun.
Es wäre ein wichtiges Signal gewesen im Sinne der Beschäftigten im Lande, eine echte Novellierung für bessere Weiterbildungschancen auf den Weg zu bringen. Die ist längst überfällig. Sie deuten uns ständig etwas an. Herr Hartmann hat in der Ersten Lesung nebulöse Äußerungen gemacht, er hat irgendwas erzählt vom Laufe der Legislaturperiode. Ich meine, das ist viel zu spät. Wir sagen, dass das längst überfällig ist. Hier muss etwas passieren. Wir können aber so verfahren wie in unserem Abänderungsantrag vorgesehen. Die Opposition ist bereit, diese Sache in die Hand zu nehmen und für bessere Weiterbildungschancen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lande zu kämpfen.
Kolleginnen und Kollegen, noch ein Satz dazu. Weiterbildung hatte bei uns einmal eine echte Tradition. Es wird in der Debatte oft verkannt, welche Chancen sich dadurch eröffnen. Aus Weiterbildung erwächst das Bewusstsein für mehr betriebliche Mitbestim
mung, auch für mehr Mut, Kritik zu üben, mehr Mut, auch einmal auf die Straße zu gehen. Das hat etwas mit politischer Bildung zu tun. Das darf man nicht einschränken. Das ist genau der springende Punkt, weshalb Ihnen das seit 2003 anhaftet. Wir haben bisher von Ihnen keine anderen Ergebnisse bekommen. Selbst diese Änderung lässt den Verdacht aufkommen, dass Sie es nicht ernst meinen, auf Augenhöhe Weiterbildung auf den Weg zu bringen und echte Bildungsfreistellung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen.
Wenn wir uns das bisherige Gesetz ansehen, ist festzustellen: Die Interessen des Betriebs stehen weiterhin im Vordergrund. In der gesamten Diskussion wird immer wieder deutlich: Wer einen Eigenanteil von Arbeitnehmern fordert, der engt faktisch Handlungsspielräume ein, weil damit Bedingungen gestellt werden. Damit wird Bildungsfreistellung zunichte gemacht, Bildungschancen werden beschnitten; da beißt die Maus keinen Faden ab. Genau die Situation haben wir ja. Das können Sie in jeder Diskussion miterleben. Das erleben Sie auch, wenn Sie mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an der Basis sprechen. Ich habe das in der letzten Sitzung schon gesagt. Das geht Ihnen verloren. Das hat etwas mit Bodenhaftung zu tun, Herr Kollege. Ich hoffe, dass sich da noch etwas ändert. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erste Lesung und der Verlauf der bisherigen Debatte haben gezeigt, dass alle Fraktionen im Landtag die Rahmenbedingungen für die berufliche und außerberufliche Weiterbildung verbessern wollen. Ich komme zu Beginn ganz kurz zu einem Punkt, den die Kollegin Ries angesprochen hat. Sie sprach mehrmals von „dieser Landesregierung“. Diese Landesregierung gab es 2004 noch nicht, aber die Landesregierung, von der Sie im zweiten Punkt gesprochen haben, ist den Anforderungen gerecht geworden. Wir haben das EU-Strafverletzungsverfahren verhindert. Ich denke, das sollte auch in Ihrem Sinne sein. Sie sprechen immer wieder die knappen Kassen an. Wir haben das also verhindert.
Ich möchte kurz auf die Anhörung zu sprechen kommen. Ein Ergebnis der Anhörung war - da stimme ich dem Kollegen Wegner zu -, dass der Landesausschuss für Weiterbildung mit den gleichen Kompe
tenzen ausgestattet ist wie vorher. Ich stimme nicht der Kollegin Ries und der Kollegin Spaniol zu, dass der Landesausschuss abgeschafft werden sollte. Sie haben es eben in Ihrem Zuruf selbst bestätigt: Er sollte nicht in Gänze abgeschafft werden. Das können Sie ja nachher hier noch einmal klarstellen, Frau Ries.
Das Verhindern der Strafe war der einzige Grund für dieses Gesetz, nichts anderes. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Sie sich hier immer wieder als Retterin einer kultivierten saarländischen Weiterbildung präsentieren. Wir haben diese Strafe verhindert und wir werden - auch das ist in der Ersten Lesung schon mehrfach angeklungen - die Weiterbildung weiter verbessern. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart: Wir werden die Fünf-plusFünf-Regelung einführen und wir werden - ich denke, auch das ist im Sinne aller Fraktionen - ehrenamtliches Engagement als Anspruchsberechtigung für Bildungsurlaub zulassen.
Ich möchte noch ganz kurz - es ist fast alles gesagt auf das Qualitätsmanagement zurückkommen. Frau Kollegin Ries geht immer vehement gegen das Qualitätsmanagementsystem vor mit der Zertifizierung der Bürokratie, den damit verbundenen Kosten, dass kleine Volkshochschulen dies nicht leisten können. Sie verweist dann auf den Gütesiegelverbund Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen. Ich habe hier die Gebührenordnung für Zertifizierungsverfahren. Frau Kollegin Ries, es ist nichts anderes als das, was Sie ablehnen, es ist ein weiteres Zertifizierungssystem. Wenn Sie von Kosten sprechen, dann weise ich darauf hin, dass auch hier für eine Bildungseinrichtung mit zwei bis fünf hauptamtlichen Mitarbeitern Kosten von rund 4.500 Euro entstehen. Sie sollten sich also vorher genau anschauen, was Sie fordern; es ist nichts anderes. Wenn Sie ein Qualitätsmanagementsystem unterstützen wie dieses, können Sie auch unseren Gesetzentwurf unterstützen. Sie haben einmal den Ausspruch geprägt: Anhörung macht klug. Ich hoffe, Debatte macht klug, und Sie werden unser Gesetz unterstützen. - Vielen Dank.