Protocol of the Session on June 25, 2014

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Es ist ebenfalls wesentlich, dass eine Regionalkonferenz einmal jährlich stattzufinden hat. Davon hat der EVS in der Vergangenheit bereits Gebrauch gemacht. Das hat sich bewährt, kommunale Vertreter und auch Bürger konnten teilnehmen und sich darüber informieren, welche wesentlichen Maßnahmen vonseiten des EVS anstehen. Sie konnten auch Kri

(Abg. Heinrich (CDU) )

tik üben. Es ist auch aufgenommen, dass nun Abschreibungen bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes möglich sein können, wenn dies in der Verbandsversammlung, im Kreise der Bürgermeister so beschlossen wird.

Meine Damen und Herren, das sind die wesentlichen Änderungen im vorliegenden Gesetz. Ich bitte darum, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auffällig an dem vorliegenden Gesetzentwurf ist zunächst einmal sein plötzliches Auftauchen. Trotz seiner komplexen Natur wurde der Entwurf erst nach der Sitzung des Präsidiums fertig, wurde den Oppositionsfraktionen sogar erst am Freitag zugestellt, und das, obwohl das Präsidium bereits letzte Woche am Mittwoch tagte. Da stellt sich uns schon die Frage: Zufall oder Absicht?

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Für diese Woche steht der Entwurf bereits auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses. Herr Dr. Jung sprach eben von einer kurzen Zeit für das Anhörungsverfahren. Hier wird Zeitdruck aufgebaut. Da kommt man schon leicht auf den Gedanken, dass hier etwas schnell durchgewinkt werden soll.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, die Stelle des EVS-Geschäftsführers zu sehen. Der Geschäftsführer war bisher ein Angestellter mit variablem Gehalt, also einem Grundgehalt und einer erfolgsabhängigen Prämie, sprich besondere Leistung sollte besonders vergütet werden. Davon nehmen CDU und SPD nun Abstand. Statt einer leistungsbezogenen Vergütung wird jetzt ein Festgehalt gezahlt auf Basis einer B 5-Beamtenbesoldung. Der Aufsichtsrat darf sogar entscheiden, ob der Geschäftsführer angestellt oder verbeamtet wird.

In der Begründung zur Änderung heißt es hier lapidar - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Nach den Regelungen des § 8 Absatz 5 Satz 2 und 3 (alt) schloss der Aufsichtsrat mit den Mitgliedern der Geschäftsführung einen Anstellungsvertrag. Die Vergütung in diesem Anstellungsvertrag sollte sich aus einem Grundgehalt und erfolgsabhängigen variablen Vergütungsanteilen zusammensetzen. Diese Regelung hat sich in der Praxis nicht bewährt. Es konnte insbesondere keine einheitliche Grundlage

dafür gefunden werden, wann und in welchem Umfang eine erfolgsabhängige Vergütung ausgezahlt werden sollte. Dadurch blieben die durch die Regelung erhofften Effekte (Leistungsanreize für die Ge- schäftsführung schaffen, um die wirtschaftliche Si- tuation und das wirtschaftliche Fortkommen des EVS und damit letztlich eine möglichst günstige Ge- bührensituation zu fördern) aus. Da also eine erfolgsabhängige Vergütung in der Praxis nicht zu realisieren ist, soll die Vergütung der Geschäftsführung zukünftig wieder aus einem festen Gehalt bestehen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe B 5 in der Anlage des Saarländischen Besoldungsgesetzes. Des Weiteren soll eine Wahlmöglichkeit bestehen, ob die Beschäftigung der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis erfolgt. Dies soll dazu beitragen, dass die Stelle der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers für einen möglichst großen qualifizierten Bewerberkreis attraktiv ist.“

Dieses Abrücken vom Leistungsprinzip ist für uns nicht akzeptabel. Es ist eine Bankrotterklärung für wirtschaftliches Handeln im EVS.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

In Ihrer Begründung steht genau das drin: Weil die erhofften Effekte, Leistungsanreize für die Geschäftsführung zu schaffen, um die wirtschaftliche Situation und das wirtschaftliche Fortkommen des EVS und damit letztendlich eine möglichst günstige Gebührensituation zu fördern, ausblieben, verzichten Sie in Zukunft ganz darauf. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Was sollte im Jahr 2014 von der Besetzung eines Geschäftsführers des EVS zu erwarten sein? Zuerst einmal ein anonymes Bewerbungsverfahren. Die anonyme Bewerbung stellt sicher, dass Qualifikation das Hauptkriterium für die Auswahl ist. Es motiviert auch qualifizierte Bewerber von außerhalb, die nicht über gute Seilschaften, pardon Netzwerke, in das Saarland verfügen, sich zu bewerben.

Dann brauchen wir Leute, die für diese Aufgabe „brennen“, die viel Energie in ihre Aufgabe stecken und dafür auch belohnt werden. Das geht nur mit einer variablen Vergütung mit Leistungsprämie.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Schließlich muss gerade im oberen Management Hire and Fire gelten. Wenn der Job nicht gut erledigt wird, suchen wir uns einen neuen Geschäftsführer. Eine Verbeamtung wäre dabei nicht gerade zielführend. Schreiben Sie diese Punkte in Ihr Gesetz! Dann werden auch qualifizierte Bewerber kommen. Aber vielleicht geht es ja gar nicht um qualifizierte Bewerber. Vielleicht ist ein modernes, transparentes und leistungsbezogenes Auswahlverfahren ja gar

(Abg. Heinrich (CDU) )

nicht erwünscht. Steht vielleicht der Parteifreund der Großen Koalition für die neue B 5-Stelle schon bereit? So, meine Damen und Herren, können Sie im Jahr 2014 keine Politik mehr machen.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Kolleginnen und Kollegen, der EVS bekleidet im Saarland viele wichtige Funktionen in der Kreislaufwirtschaft. Das macht den Verband auch zum Ziel von Spott und Anfeindungen. Darin spiegelt sich oft die Wut der Bürger, mit ihren Fragen alleine gelassen zu werden. Beispiel: Wieso wird mein Müll heute immer noch verbrannt? Auch im Restmüll befinden sich ja noch viele wertvolle Abfallstoffe. Wieso wird das Abwasser in meiner Stadt bei jedem Starkregen ungeklärt in die Blies geleitet? Bäume und Wurzeln sind dort immer „einladend“ mit Klopapierfahnen dekoriert. Der EVS muss hier zu einem responsiven Ansprechpartner werden, den Bürger stärker als Stakeholder betrachten und aktiv über seine Verfahren informieren.

Eine echte Verfahrenstransparenz muss hier das Ziel sein. Da ist es wenig hilfreich, dass im aktuellen Entwurf die Kostenaufschlüsselung nicht mehr für jede einzelne Gemeinde gemacht werden muss. Als Bürger will ich mich einfach darüber informieren können, welches Verhalten zu welchen Kosten führt und wie ich meinen ökologischen Fußabdruck verringern kann. Natürlich geht es mir als Bürger auch ums Geld. Wieso entwickelt sich meine Müllrechnung so, wie sie es tut? Warum ist das in anderen Gemeinden anders? Sind die bestehenden Kontrollstrukturen im Verband effektiv? Der vorliegende Gesetzentwurf stützt sich in erster Linie auf die kommunale Akzeptanz des EVS.

Aber Kolleginnen und Kollegen, was ist mit der Bürgerakzeptanz? Gefragt ist hier ein transparentes Auftreten des Zweckverbandes, und zwar sowohl Verfahrenstransparenz als auch Kostentransparenz. Es wäre doch ein schönes Ziel für die Vergütung des Geschäftsführers. Sie sehen, es geht schon, wenn man will. Die große und entscheidende Frage, der dieser Entwurf aus dem Weg geht, ist doch die nach einem sinnvollen Zweckverband im Jahr 2020.

Der Zwangsverband wirkt heute eher wie eine Innovationsbremse als ein modernes Unternehmen der Kreislaufwirtschaft. Die neue Vergütung für den Geschäftsführer passt da gut ins Bild. Gerade für die Kreislaufwirtschaft ist aber ein neues Denken erforderlich. Die Saarländer produzieren keinen Müll, sie haben Müll. Hier muss der EVS die Frage beantworten, wie er mit positiven Anreizen eine hohe Recycling-Quote und ein gutes Kostenniveau schafft. Weniger Preiszwang und mehr attraktive Angebote sind gefragt.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Für den Bürger stellt sich nämlich in erster Linie die Frage, wohin mit dem Müll und wie es am einfachsten ist. Die PIRATEN-Fraktion hat ein Bild des EVS im Jahre 2020 vor Augen, das keinen Platz mehr für einen behäbigen Platzhirsch lässt. Der EVS muss ein moderner und innovativer Dienstleister für die Kommunen sein. Der EVS muss aber auch ein responsiver Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger sein und sich immer wieder erklären. Der EVS 2020 muss ein kostenbewusstes, leistungsfähiges und innovatives Unternehmen sein.

Leider führt der vorliegende Gesetzentwurf der Großen Koalition in die falsche Richtung: Mehr Behäbigkeit statt Leistungsgedanke. Dem können wir so nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die Fraktion der GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Änderung von drei Gesetzen, um eine Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, um Änderungen im Gesetz des Entsorgungsverbandes Saar und drittens um eine Änderung im Saarländischen Besoldungsgesetz.

Die Änderungen im Bereich der Abfallwirtschaft und der Entsorgung sind auch unserer Meinung nach dringend erforderlich, um eine zukunftsfähige Weichenstellung in der Bewirtschaftung von Abfällen, in der Vermeidung von Abfällen sowie in einer Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes zu erreichen. Wir als GRÜNE haben bereits vor Jahren angemahnt, dass hier eine Änderung erfolgen muss und in dem Zusammenhang immer wieder auf die Schuldenproblematik des EVS hingewiesen. Hier hat sich ja mittlerweile ein Schuldenberg von über 1 Milliarde Euro angehäuft. Wir wollen mehr Transparenz im Geschäftsgebaren des Verbandes und insbesondere eine stärkere Überprüfung der Wirtschaftsführung des Verbandes.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Angesichts der Problematik, dass die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor wenig Einblick in die Gebührengestaltung und die Geschäfte des EVS haben, hätten wir jetzt erwartet, dass der Prozess insgesamt transparenter wird in Form einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen. Wir müssen jetzt aber wahrnehmen, dass das Verfahren im Schnelldurchlauf, im Hauruckverfahren durchgeführt werden soll. Damit haben wir Probleme. Allein das wäre schon ein Grund, diesen Ge

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

setzentwurf abzulehnen, zumal er von den Fraktionen eingebracht wird und nicht von der Landesregierung und somit ein Anhörungsverfahren gespart wird. Dieses beschleunigte Verfahren missfällt uns, alleine das wäre schon ein Ablehnungsgrund.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Es gibt aber auch inhaltliche Gründe, warum wir den Gesetzentwurf ablehnen. Die Neuregelung beim Grünschnitt, dass die Verwertung künftig dem EVS übertragen werden soll, ist zwar grundsätzlich richtig. Auch wir wollen dies dazu nutzen, eine konsequentere ökologische und energetische Verwertung von Bioabfall und Grünschnitt gemeinsam zu erreichen, natürlich zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und auch der Kommunen. Es ist aber nicht einzusehen, dass das Konzept erst bis Ende 2015 entwickelt werden soll. Da stellt sich die Frage, was der Lenkungskreis eigentlich zwei Jahre lang gemacht hat. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass eine Übergangszeit zur Umsetzung des Konzeptes bis zum Jahr 2020 eingeräumt wird. Das dauert uns einfach zu lang, das ist ein Hinausschieben auf den St. Nimmerleinstag.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zum Zweiten geht es uns darum, die Wirtschaftlichkeit des Verbandes zu stärken und auch stärker zu überprüfen. Das ist auch angesichts der angehäuften Milliardendefizite dringend notwendig. Dazu muss man wissen, dass die letzte Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Verbandes bis ins Jahr 2002 zurückreicht. Das heißt, die letzte Überprüfung der Wirtschaftlichkeit liegt zwölf Jahre zurück. Hier sehe ich dringenden Verbesserungsbedarf. Auch dazu macht der Gesetzentwurf keine Aussage, außer der, dass die Zahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von 13 auf 17 erhöht werden soll. Das soll eine vertrauensbildende Maßnahme sein, wie es in den Erläuterungen heißt, oder zu mehr Akzeptanz der Entscheidungen bei den 52 Kommunen führen. Wieso es zu mehr Akzeptanz führen soll, wenn der Aufsichtsrat von 13 auf 17 Mitglieder erhöht wird, erschließt sich mir in keiner Weise.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Der dritte Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz beim EVS. Auch hier sehen wir in den Gesetzentwürfen eher Rückschritte statt Fortschritte, insbesondere bei der Festlegung der Gebühren und der Darstellung der Kostentransparenz. Nehmen wir mal den § 13 im EVS-Gesetz. Dort ist vorgesehen, die Kosten für die örtliche Abfallentsorgung nicht mehr gemeindebezogen auszuweisen. Das heißt, wir erhalten keinen gemeindebezogenen Überblick mehr über hohe und niedrige Kosten. Es wäre zum Beispiel wichtig zu wissen, wie das Stadt-Land-Gefälle in diesem Bereich aussieht. Ich meine, das ist ein Verlust an Transparenz und kein Gewinn. Ein sol

cher Gesetzentwurf sollte doch eigentlich ein Fortschritt sein.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Abschließend weise ich darauf hin, dass es unserer Auffassung nach völlig ausreicht, nur einen Geschäftsführer voranzustellen. Stattdessen ist wie bisher vorgesehen, zwei Geschäftsführer vorzuhalten, natürlich getreu dem Proporz von CDU und SPD, wie es bisher schon immer üblich war, zwei Geschäftsführer gleichsam auf diese beiden Parteien zu verteilen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir erschließt sich überhaupt nicht, dass das auch noch - und das ist neu - als eine Beamtenstelle ausgewiesen werden soll. Warum eigentlich?

(Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).)

Ist das eine hoheitliche Tätigkeit, ist das im Interesse der Gebührenzahler? Da setzen wir zumindest mal ein Fragezeichen. Vielleicht ist es auch deswegen so vorgesehen, um dem demnächst dort anlandenden Bürgermeister und seinen Ansprüchen nach Besoldungsgruppe und Beamtenverhältnis gerecht zu werden. Es bleibt abzuwarten, welche Personalentscheidung dort getroffen wird.