Im Gegensatz zu den PIRATEN wollen Sie, Herr Ulrich - übrigens übereinstimmend mit uns -, dass der ÖPNV eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge im Rahmen der verfügbaren Mittel bleibt. Die PIRATEN wollten daraus eine kommunale Pflichtaufgabe machen. Wenn man auf kommunaler Seite tätig ist, kann man wirklich dankbar sein, dass das nicht so gekommen ist. Das hätte den Kommunen finanziell das Genick gebrochen.
Bei den nächsten Punkten allerdings sind wir geteilter Meinung, Herr Ulrich. Sie wollen alle Kompetenzen und alle Finanzmittel bei einem neuen Zweckverband bündeln ohne Betrachtung der Zuständigkeiten und der Aufgabenträger. Insbesondere dem Land wollen Sie die Zuständigkeit für die Infrastrukturförderung und die damit verbundenen Bundesmittel nehmen. Entflechtungs-, GVFG- und Regionalisierungsmittel wollen Sie aus der Verantwortung des Landes nehmen. Dem Land soll Ihrer Ansicht nach offensichtlich jegliche Einflussmöglichkeit genommen werden. Auch die Ausgleichsmittel für die vergünstigten Ausbildungsverkehre wollen Sie bei Ihrem Zweckverband vereinnahmen und nicht mehr direkt den Verkehrsunternehmen zugutekommen lassen. Das ist ein Akt der Bürokratisierung ohne Mehrwert, Herr Ulrich. Wie diese Mittel für die verbilligten Fahrten verteilt werden sollen, lassen Sie vollkommen im Dunkeln.
Wie Sie mit eigenwirtschaftlichen Verkehren und Inhouse-Vergaben umgehen wollen, sagen Sie mit keinem Wort. Die Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, die den SaarVV organisiert, kommt in Ihrem Entwurf überhaupt nicht mehr vor, das hat Elke Eder-Hippler eben schon gesagt.
Auch deren Zuständigkeiten wollen Sie offenbar auf den von Ihnen angedachten Zweckverband übertragen.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Alles zentralisieren. Alle Zuständigkeiten bei einer Organisation. Wie in Rheinland-Pfalz und in Hessen.)
Herr Ulrich, das ist ja wunderbar. Aber was Sie dabei verkennen, ist, dass Sie damit Ihrem Zweckverband auch die Tarifzuständigkeit übertragen.
Dieses wiederum beinhaltet allerdings ein ausgesprochen hohes finanzielles Risiko, nämlich die durchaus beachtlichen Ausgleichsverpflichtungen für die defizitären Verkehrsunternehmen innerhalb des Tarifsystems des SaarVV.
In Ihrem Gesetzentwurf fehlt sogar ein Hinweis auf eine zu erreichende Barrierefreiheit. Das wundert mich schon ein bisschen. Alles in allem halten wir Ihren Gesetzentwurf für ungeeignet, den saarländischen ÖPNV besser aufzustellen, transparenter zu organisieren und vor allem benutzerfreundlicher zu machen, damit seine Akzeptanz und damit seine Nutzung steigt. Mit dem, was Sie hier vorgelegt haben, gibt es keine qualitative Verbesserung des ÖPNV, und wir werden damit bei einer weit unterdurchschnittlich Nutzerquote bleiben. Aus all diesen Gründen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf leider ab. Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ulrich, ich hätte natürlich gern auf die Vorarbeiten zurückgegriffen und diesen umfangreichen Gesetzentwurf meiner geschätzten Vorgängerin Simone Peter aufgegriffen. Ich lasse noch mal intensiv danach suchen, vielleicht können wir dann diese Überlegungen im weiteren Verfahren mit einfließen lassen.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Der ist in der Fraktion erarbeitet worden. Der liegt Ihnen nicht vor. Heiterkeit.)
Herr Kollege Ulrich, das war ein netter Ablenkungsversuch. Ich will aber nun zum Thema zurückkommen. Ich bin in der Frage offen, welche Überlegungen man einbringen kann und welche nicht. Ich bin allerdings einigermaßen festgelegt in der Frage, was man letztendlich aufnimmt und was nicht. Bedauerlicherweise ist auch an dieser Stelle das Prinzip zu verwirklichen, dass man in einem Gesetz nur solche Strukturen schaffen und Ausgaben festschreiben kann, die man letztendlich auch bezahlen kann! Denn sonst ist dieses Gesetz nichts anderes als eine Mogelpackung.
Dass wir eine Novellierung des saarländischen ÖPNV-Gesetzes brauchen, steht außer Zweifel, daran gibt es nichts zu deuteln. Das ergibt sich formal betrachtet schon alleine aus der Tatsache, dass es europarechtliche Veränderungen gab, die in relativ langwierigen Prozessen erst in nationalstaatliches Recht gegossen worden sind und jetzt Anpassungen in den Ländergesetzen notwendig machen. Aber nicht alleine das ist Aufgabe der Novellierung des
ÖPNV-Gesetzes, sondern noch ein paar andere Punkte, bei denen wir saarländische Spezifika aufgreifen und Strukturen so verändern wollen, dass tatsächlich Verbesserungen bezogen auf die Auslastung und die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV erreicht werden.
Herr Neyses, Sie haben eben gesagt, es sei immer schwieriger, den ÖPNV zu finanzieren. Bei dieser Aussage gebe ich Ihnen vollumfänglich recht. Gleichzeitig liefern Sie damit auch schon ein Stück weit die Begründung dafür, dass das Gesetz bis heute nicht vorliegt. Sie haben recht, optimistisch wie ich immer bin, habe ich gedacht, wir könnten dieses Gesetz noch bis zum Sommer vorlegen. Wir konnten es nicht vorlegen. Das hat sehr viel damit zu tun, dass wir die Schwierigkeit der Finanzierung sehen, die sich im Moment an allererster Stelle an der Debatte um die Regionalisierungsmittel festmacht. Das ist eine unserer größten finanziellen Säulen bei der Finanzierung des ÖPNV im Land, sei es auf der Straße oder auf den Schienen. Es wird dazu momentan eine heftige Debatte mit dem Bund um die Frage geführt, wie viel Geld den Ländern insgesamt überhaupt zur Verfügung gestellt wird. Diese Debatte gibt es natürlich auch in horizontaler Linie, nämlich bezogen darauf, wer welchen Anteil dieser Mittel erhalten soll. Wir brauchen dazu neue Regelungen; das Regionalisierungsgesetz ist befristet, es läuft jetzt aus, wir brauchen ab dem Jahr 2015 eine neue Festlegung. Es wurden zu diesem Thema bereits mehrere Runden in Berlin gedreht, bislang allerdings ohne große Einigkeit zu erreichen.
Ich habe in der Tat die Hoffnung, dass wir bei der kommende Woche stattfindenden Verkehrsministerkonferenz in Schleswig-Holstein zumindest auf Länderebene einen Kompromiss hinbekommen werden bezogen auf die Höhe und die Frage der Dynamisierung und der Verteilung. Das ist kein leichtes Unterfangen, weil eine ganze Reihe von Ländern, insbesondere von den ostdeutschen Bundesländern, sehr viel Geld abgeben muss. Das Saarland bekommt im Moment rund 96 Millionen Euro Regionalisierungsmittel pro Jahr. Das ist eine ganz große Hausnummer. Wenn es dort nur prozentuale Verschiebungen gibt, bedeutet es insbesondere auf der Wegstrecke der Festlegung, wie sie jetzt bis in das Jahr 2030 erfolgen wird, dass es um sehr viel Geld für das Saarland geht. Da lohnt es sich meiner Auffassung nach schon sehr, dafür zu streiten. Dann muss man eben auch mit dem Entwurf der Strukturen, wie das Geld an welcher Stelle durch wen ausgegeben werden soll, etwas warten. Ich bin der Auffassung, dass die Strukturen, die wir heute schaffen, kein Wunschkonzert sein dürfen, sondern dass diese Strukturen und die damit einhergehenden Aufgaben, die wir auch zuweisen, zu den Finanzströmen der Zukunft passen müssen. Deshalb brauchen wir die Signale des Bundes und der Länder, wo wir am Ende heraus
kommen werden. Ich will kein Gesetz machen, das morgen schon obsolet ist, weil ich das Geld nicht habe, das ich heute in das Gesetz hineingeschrieben habe.
Da das die Eingangs- und die zentrale Frage ist, will ich nochmal deutlich machen, wie die Haltung des Saarlandes an dieser Stelle ist. Wir bekommen 7,3 Milliarden Euro mit einer Dynamisierung von 1,5 Prozent -
Entschuldigung! Der Bund gibt insgesamt 7,3 Milliarden Euro mit 1,5 Prozent Dynamisierung, davon kommen 96 Millionen Euro im Jahr bei uns an. Wir haben schon langfristige Verträge abgeschlossen, die wir auch bedienen müssen. Deshalb ist auch klar, dass wir für die Zukunft mehr Mittel brauchen werden. Unsere Forderung an den Bund ist an der Stelle 8,5 Milliarden Euro, die die Länder insgesamt brauchen. Diese Forderung ist durch ein Gutachten belegt. Wir gehen davon aus, dass die Trassenpreise und alle anderen Preise, die damit im Zusammenhang stehen, zukünftig ansteigen werden und deshalb die Dynamisierung erhöht werden muss. Im Raum steht im Moment die Forderung von 2,8 Prozent oder aber eine komplette Durchreichung der Kosten, die allesamt vom Bund zu beeinflussen sind. Das ist unsere klare Verhandlungsposition. Ich hoffe, dass wir nächste Woche bei diesem Punkt ein gutes Stück weiter sein werden.
Wir haben im Vorfeld natürlich auch an dem Gesetzentwurf gearbeitet. Die Zielrichtung und die Ausrichtung sind für uns klar, wir wollen einen attraktiven ÖPNV im Land haben. Einen Nahverkehr, der so ausgestaltet ist, dass er für die Nutzerinnen und Nutzer attraktiv genug ist, dass sie vom PKW auf Bus oder Bahn umsteigen. Jetzt ist es mit Blick auf Vergleichszahlen der Republik in der Tat so, dass wir bezogen auf die Nutzerzahlen ganz sicherlich nicht auf einem der vorderen Plätze liegen. Ich bitte an der Stelle jedoch zumindest um Redlichkeit und darum, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wir können nicht städtische, urbane Gebiete mit dem Saarland in Gänze vergleichen. Ein solcher Vergleich hinkt, er wird auch nicht halten. Wir haben im Land einen Verdichtungsraum in Saarbrücken mit dem entsprechenden Umland, wir haben aber auch viel ländlichen Raum, deshalb kann man das mit Sicherheit nicht mit Hannover oder anderen Regionen vergleichen. Gleichwohl enthebt es uns nicht der Aufgabe, ein gutes Stück besser zu werden. Auch das Saarland als Automobilland mit der unterschiedlichen Raumstruktur hat noch Luft nach oben. Wir wollen das natürlich auch durch den Gesetzentwurf verbessern.
Dazu müssen sehr wohl die Strukturen, so wie sie in der Vergangenheit aufgestellt worden sind, kritisch betrachtet und auf ihre Effizienz hin überprüft werden. Wir werden die Schnittstellenprobleme beleuchten, die es im ÖPNV zwischen Land und Kommunen, aber auch innerhalb der kommunalen Familie gibt. Es geht darum zu schauen, wo es Doppelstrukturen gibt, wo sie abgebaut werden können und wie die Aufgabenwahrnehmung der Zukunft ist, wenn wir sie straffer und effizienter ausgestalten wollen.
Entscheidend für den Erfolg einer Idee ist jedoch immer die tatsächliche Umsetzungsmöglichkeit. Da kommt es natürlich darauf an, dass man die Akteure, die in diesem Land für den ÖPNV mit verantwortlich sind, auf dieser Wegstrecke mitnimmt. Deshalb geht der Vorwurf ins Leere, dass wir mit den Aufgabenträgern und mit den Verbänden gesprochen haben und dass es dazu explizit einen Workshop gegeben hat. Ich erachte es geradezu als notwendig, dass man im Vorfeld mit denjenigen spricht, die später das umsetzen sollen, was im Gesetz steht. Das ist die größtmögliche Gewähr dafür, dass das, was man mit dem Gesetz erreichen will, in der Realität auch tatsächlich realisiert werden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will an der Stelle zumindest mit ein paar Punkten aufzeigen, was wir uns für den Gesetzentwurf vorstellen. Ich will klar und deutlich sagen, dass die bisherigen Zuständigkeiten der Aufgabenträger für den ÖPNV auf der Schiene, der Straße und mit der Straßenbahn so bestehen bleiben sollen, dass der ÖPNV weiterhin eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge sein wird. Alles andere wäre Wunschkonzert und ließe sich auch nicht realisieren. Klarer Grundsatz ist auch, dass der schienengebundene Nahverkehr Vorrang vor dem straßengebundenen Nahverkehr haben soll und in einem ÖPNV-Gesetz natürlich klar zum Ausdruck gebracht wird, dass es einen Vorrang für den ÖPNV vor dem Individualverkehr gibt, was im Übrigen vorher schon der Fall war.
Neuregelungen könnten nach meiner Auffassung darin bestehen, dass der ÖPNV im Verbund mit einem gemeinsamen Höchsttarif aufgestellt sein wird und dass es entsprechende Vorgaben für die Barrierefreiheit im ÖPNV zu geben hat. Das passt, glaube ich, ganz gut im Anschluss an die Debatte, die wir gerade zum Thema Inklusion geführt haben. Das wäre der praktischste Ansatzpunkt dafür, dass diese gute Debatte nicht einfach nur eine Debatte war, sondern sich vor allem in den Gesetzen, die wir auf den Weg bringen und damit im tatsächlichen politischen Handeln, auswirken wird. Das wäre aus meiner Sicht eine große Sache, Barrierefreiheit im ÖPNV gleich umzusetzen und den Worten von eben Taten folgen zu lassen.
Zwei, drei Punkte noch. Kommunen mit eigenen Nahverkehrsunternehmen können selber Aufgabenträger werden, um rechtssichere Inhouse-Vergaben durchführen zu können. Die Aufgabenträger übertragen der VGS Aufgaben, insbesondere die Durchführung von Vergabeverfahren für Busleistungen. Ich halte das im Sinne der effizienten Wahrnehmung von Aufgaben durch die Stelle, die es am besten kann, für einen sinnvollen Weg. Ich sage mit Blick auf die Busunternehmen, dass die im Unterauftrag fahrenden Busunternehmen auch angemessen an den Mehrerlösen im Verbund zu beteiligen sind. Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft, sondern diejenigen, die die Leistung erbringen, sollen dafür anständig entlohnt werden.
Das waren ein paar Punkte, die ich an der Stelle genannt haben wollte, um aufzuzeigen, in welche Richtung unsere Überlegungen in Sachen ÖPNV-Gesetz gehen. Ich hätte die herzliche Bitte - wir haben bereits zwei Gesetzentwürfe in diesem Landtag debattiert, den Gesetzentwurf der PIRATEN und den heutigen Gesetzentwurf der GRÜNEN, dass wir uns das alles gemeinsam, wenn der Regierungsentwurf vorliegt, einmal ansehen und kucken, was davon tatsächlich zusammengebunden werden kann, und wie gemeinsam das Ziel, den ÖPNV im Saarland zu stärken, mit den richtigen Schritten erreicht werden kann. Aber auch die richtigen Schritte müssen finanziert sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich. Die PIRATEN haben ihm die Redezeit übertragen, sodass Ihnen insgesamt 6 Minuten und 31 Sekunden zur Verfügung stehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst noch einmal einen Dank an die PIRATEN-Fraktion, mir ihre Redezeit zu übertragen. Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden, aber nachdem jetzt die Rednerinnen und Redner der Regierungskoalition und die Ministerin versucht haben, unseren Entwurf ein bisschen zu zerreden und ein bisschen in die Ecke zu stellen, dass er nicht so ganz ausgegoren sei, muss ich das eine oder andere noch einmal sagen.
Zunächst der Vorwurf, man könne jetzt noch keinen Entwurf machen, da die Finanzierung unklar sei. Frau Ministerin, das hat mit unserem Entwurf zunächst einmal gar nichts zu tun.
Das hat mit unserem Entwurf zunächst einmal deshalb gar nichts zu tun, weil wir hier eine völlig neue Struktur des Saarländischen Öffentlichen Personennahverkehrs auf den Tisch gelegt haben. Ob die Regionalisierungsmittel diese oder jene Höhe haben, ist eine zweite Sache. Die Höhe dieser Regionalisierungsmittel ist in unserem Gesetzentwurf nicht festgeschrieben. Ich habe es zumindest nicht gesehen. Aber selbst wenn der Entwurf an den Ausschuss überwiesen werden würde, wäre die Frage dieser Mittel bis zur Zweiten Lesung - wenn es zur Zweiten Lesung käme - zweifelsfrei geklärt. Selbst wenn da etwas drinstehen würde, wäre das also nicht das Problem.
Dann der Vorwurf, das Land hätte beim ÖPNV nichts mehr zu melden. Wie machen es denn die Länder, bei denen wir uns den Entwurf im Prinzip abgeschaut haben, NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz? Wie machen die das denn? Wieso funktioniert das bei denen? Wieso funktioniert denn das bei denen mit großem Erfolg, mit bedeutend größerem Erfolg, als es hier im Saarland läuft?
Diese Frage muss man dann fairerweise stellen. Dort geht genau das, was wir auch auf das Saarland übertragen wollen. Natürlich hätte das Land nach wie vor seine Stimme im Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland. Das Land selbst muss den Bedarfsplan erstellen. Das steht so in unserem Gesetzentwurf. Das macht das Land, nicht der ZPS. Das Land selbst ist ja im ZPS mit Sitz und Stimme dabei. Es ist also nicht so, dass das Land da völlig außen vor wäre. In den anderen Ländern hat man es ähnlich geregelt. Das kann nicht ernsthaft das Problem sein.