Protocol of the Session on October 14, 2014

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(Abg. Schmitt (CDU) : Welche würden Sie denn gern abbauen? Geben Sie bitte ein Beispiel.)

Der andere ist, dass der Subventionsbericht nicht nahtlos an den Vorgängerbericht anknüpft. Dann gibt es den Punkt mit der Evaluation. Teil eines solchen Subventionsberichts sollte eben auch sein, dass Sie Leitlinien vorstellen, nach denen Subventionen vergeben werden. Das passiert hier überhaupt nicht. Dementsprechend ist kein Controlling möglich, ob diese Leitlinien eingehalten wurden. Das ist der nächste Punkt. Und eine Evaluation, ob diese Subventionen sinnvoll waren, kann auch nur anhand der Leitlinien erfolgen. Es gibt dort weitere Punkte, die zu evaluieren sind, zum Beispiel, inwieweit infolge dieser Subventionen auch Geld zurückgeflossen ist, weil eben aus den auf diese Art geschaffenen Arbeitsplätzen wiederum Steuern an das Land zurückfließen. Aber auch das ist natürlich nicht enthalten. Das muss man an der Stelle ganz klar angreifen.

Zu Ihrem Zwischenruf, Herr Minister, bezüglich Quantität und Qualität beim Verweis auf das 450-Seiten-Dokument verweise ich einfach mal auf den 24. Subventionsbericht des Bundes.

(Abg. Schmitt (CDU) : Der Bund hat ja auch viel mehr Subventionen. - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Der hat nur etwa das Vierfache an Seiten, aber eben keine 450 Seiten. Insbesondere gibt es dort ab Seite 36 auch den Bereich „Evaluation“.

(Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).)

(Abg. Zieder-Ripplinger (SPD) )

Genau das hätten wir für einen Subventionsbericht hier auch gefordert.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Sinn und Zweck eines solchen Subventionsberichts ist eben auch, einen Beitrag zur Haushaltstransparenz zu leisten. Für einen Bericht, in dem nur Dinge stehen, die man genauso gut aus dem Haushalt herauslesen kann, aber eben passend auf ein paar Seiten zusammengefasst, braucht man keinen Antrag an die Regierung, da kann ich einen wissenschaftlichen Mitarbeiter zwei Stunden dransetzen, der kriegt das wesentlich schneller hin.

(Beifall von PIRATEN und GRÜNEN.)

Ich komme noch zu den Bemerkungen von Frau Zieder-Ripplinger über die Richtlinien und das Controlling. Sie haben da auf den Rechnungshof verwiesen. An der Stelle kann ich eben sagen: Das ist nicht nur eine Forderung von uns, sondern eben auch eine des Rechnungshofs. Ich muss auch sagen: Das sollte eigentlich kein Thema sein, bei dem die Opposition gegen die Koalition und/oder Regierung arbeitet. Eigentlich sollte die Regierung selbst ein Interesse an einem solchen Controlling haben, um zu sehen, ob das Geld sinnvoll investiert ist, ob sie es nicht woanders sinnvoller investieren könnte. Da muss man noch nicht einmal darüber reden, Subventionen zu kürzen oder ganz zu streichen. Das Interesse, die vorhandenen Subventionen bestmöglich einzusetzen, sollte auch bei der Landesregierung bestehen. - Dementsprechend ist unser Plädoyer nach wie vor, dem Antrag zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall von PIRATEN und GRÜNEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Minister für Finanzen und Europa Stephan Toscani.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir einige Anmerkungen seitens des Finanzministeriums zu dieser Debatte um den Subventionsbericht. Ich glaube, in der Sache selbst liegen wir gar nicht so weit auseinander.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich würde sagen, wir liegen genau 440 Seiten auseinander.)

Die Diskussion dreht sich bisher mehr um Formales, um Verfahrensfragen, als um die eigentlichen Inhalte. Die sind bisher fast völlig außen vor geblieben und zu kurz gekommen.

(Beifall von der CDU.)

Was den Zeitpunkt der Vorlage angeht, brauchen wir uns als Landesregierung überhaupt keine Vor

würfe machen zu lassen. Das Finanzministerium hat vor geraumer Zeit im Ausschuss angekündigt, ich zitiere, dass geplant ist, den Subventionsbericht in neuer Form für die Beratungen des Haushalts 2015 vorzulegen. Heute haben die Beratungen für den Haushalt 2015 begonnen, heute haben wir den Subventionsbericht vorgelegt, also ist er rechtzeitig und pünktlich vorgelegt worden.

(Lachen des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜ- NE).)

Zweiter Punkt: Ist denn die Qualität ausreichend? Das ist ja das, was Sie kritisieren. Sie haben eben gesagt - war es Herr Ulrich oder war es der Kollege Bierbaum? -: „Besser hätten Sie den Bericht gar nicht vorgelegt!“ Also besser gar nichts vorlegen als das. - Ich wage die Prognose: Wenn wir heute nichts vorgelegt hätten, hätten Sie gesagt: „Die Regierung verschleiert, die Regierung hat was zu verbergen, die Regierung will überhaupt nichts vorlegen!“ Nein, ich glaube, es war richtig, dass wir heute den Bericht vorgelegt haben, dass wir einem Petitum des Parlaments nachgekommen sind.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Kleine Korrektur: Sie haben nichts vorgelegt.)

Ich will mal die Linie der Regierung so zusammenfassen: Wir haben heute das vorgelegt, was wir zum jetzigen Zeitpunkt vorlegen können. Das ist unsere Linie, und das sage ich auch in aller Offenheit.

(Beifall bei der CDU. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) und Abg. Hilberer (PIRATEN): Das glauben wir gern! - Zurufe.)

Darum gibt es gar keine Diskussion, auch da sind wir uns viel näher, als Sie hier in der Debatte glauben machen wollen. Wir haben ja im Grunde gemeinsam - Landtag, Rechnungshof und Finanzministerium - verabredet, dass das, was bisher in den ersten beiden Berichten vorgelegt wurde, einfach nicht sinnvoll ist - über 400 Seiten -, dass wir entschlacken, kürzen müssen, dass wir es im Grunde auf das Wesentliche komprimieren müssen, nämlich auf Subventionen an private Unternehmen. Auch das sollten wir noch mal deutlich machen. Das ist ja der wesentliche Grund, warum dieser Bericht viel kürzer ausfällt. Man sollte nicht die verringerte Seitenzahl kritisieren. Das ist genau das - ich will es mal zuspitzen - was Sie ja wollten, nämlich dass es weniger wird, dass es komprimierter wird, dass es fokussierter wird. Das ist das, was wir gemeinsam Landtag, Rechnungshof und Landesregierung - wollten.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Selbstverständlich.

Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Minister, ich möchte die Gelegenheit ergreifen und Ihnen die gleiche Frage stellen wie dem Kollegen Wegner eben. Der entscheidende Punkt ist ja die Evaluierung dieses Subventionsberichts! Bis wann können wir denn ernsthaft mit einer Evaluation rechnen, mit der wir auch als Parlament etwas anfangen können?

Genau dazu, lieber Kollege Ulrich, wollte ich gerade kommen, die Frage des Zeitpunkts der Vorlage und worauf wir uns darin konzentrieren, dann das Thema der qualitativen Entwicklung dieser Vorlage. Ich denke, wichtig ist, zunächst einmal festzuhalten: Wir wollten es gemeinsam beschränken auf die Finanzhilfen an private Unternehmen, analog und genauso, wie das auf Bundesebene im Bundessubventionsbericht geschieht. Bei der Vorlage der Konzeption vor einem Jahr im Ausschuss war von Seiten der Regierung angekündigt worden, dass wir sukzessive diesen Bericht um eine Evaluation auf der Grundlage von Controllingdaten ergänzen wollen. Ich betone: sukzessive. Sukzessive heißt, wir wollen Ihnen nach und nach die Daten, so wie wir sie selber dann auch zur Verfügung haben, angereichert und ergänzt in diesem Bericht weiterleiten. Noch einmal: Wir legen jetzt das vor, was wir verfügbar haben.

Wir haben doch als Landesregierung - das ist ja eben auch angesprochen worden vom Kollegen der PIRATEN - ein ureigenes Interesse daran, diese Daten zu erheben, dieses Controlling auszuweiten. Wir wollten das auch. Wir haben ein übergreifendes Projekt „Zukunftssicheres Saarland 2020“, zum einen mit der Komponente Personalabbau bis zum Jahr 2020, zum anderen mit der Komponente, nach und nach Konsolidierungsmaßnahmen in den Beteiligungsunternehmen des Landes zu generieren, und wir haben einen weiteren Projektpart, der sich „Erweiterung des Fördermittelcontrollings“ nennt. Das heißt, wir wollen selber unser Fördermittelcontrolling erweitern, um genau die Daten zu erheben, mit denen wir dann diesen Subventionsbericht ergänzen und qualitativ verbessern wollen. Das führt dann dazu - auch da gibt es gar keinen Dissens, lieber Kollege Ulrich -, dass eine noch bessere Evaluation stattfinden kann.

Nur: Wir sind noch nicht so weit. Wir haben es aber für sinnvoll erachtet, jetzt das vorzulegen, was an Daten da ist. Wir werden dann sukzessive, sobald wir selber im Rahmen dieses Projekts „Erweiterung des Fördermittelcontrollings“ die Daten erhoben haben, diese anreichern und weitergeben. Wir müssen

vielleicht im Ausschuss darüber reden, in welcher Form wir das machen, ob das durch mündlichen Bericht, durch schriftliche Vorlage oder durch einen neuen Subventionsbericht erfolgen soll. Aber wir sind da überhaupt nicht auseinander. Ich glaube, Landtag und Landesregierung haben ein gemeinsames Interesse an einer Evaluation der heute vorgelegten Daten.

Berichtszeitraum, das ist bereits gesagt worden, ist von 2011 bis einschließlich Haushaltsplan 2014. Es ist wichtig, deutlich zu machen, um welche Größenordnung es dabei geht, nämlich um wesentliche Größenordnungen, aber gemessen am Volumen des Landeshaushaltes nicht um gigantische Summen. Der Bericht auf Bundesebene ist von der Seitenzahl her wesentlich umfangreicher, weil es um ganz andere Größenordnungen geht. Es geht hier um ein Volumen von 25 Millionen Euro reine Landesmittel. Wir müssen überall schauen, ob die Subventionen und die Mittel sinnvoll eingesetzt werden, deshalb ist diese Summe von 25 Millionen Euro nicht zu unterschätzen. Fairerweise muss man aber auch sagen: Wenn man den Gesamthaushalt von 4 Milliarden Euro betrachtet, sind es nicht die ganz großen Haushaltsposten. Dennoch sollten wir diese Mittel auf ihre Sinnhaftigkeit prüfen.

Mir kommt in der Debatte bislang die inhaltliche Seite der Subventionen zu kurz, was nicht daran liegt, dass noch nicht ausreichend Evaluierungsdaten vorgelegt wurden. Es ist innerhalb der Opposition deutlich geworden, dass die Wege ganz weit auseinandergehen, was die Frage der Sinnhaftigkeit, der Gebotenheit und der Angemessenheit dieser 25 Millionen angeht. Lassen Sie uns gemeinsam künftig stärker über die Inhalte reden. Ich sage für die Landesregierung zu, dass wir, sobald wir selber die Daten erhoben haben, diese dann auch weitergeben, um den noch fehlenden Teil, nämlich die Evaluation, nachzureichen, damit wir eine qualitativ noch bessere Debatte um die Subventionen führen können. - In diesem Sinne hoffe ich, Sie ausreichend informiert zu haben, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1091 - neu 2 - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1091 - neu 2 - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRA

TEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU. Die Fraktion DIE LINKE hat sich enthalten.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Automatisierte Bonitätsabfragen durch Versicherer wirksam verhindern

(Drucksache 15/1092)

Zur Begründung erteile ich Herrn Andreas Augustin das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen Nachbesserungsbedarf beim Schutz von Versichertendaten und haben deshalb heute einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die zugrunde liegende Problematik gestaltet sich wie folgt. Es ist Versicherungen gestattet, und das ist sicherlich auch verständlich, dass im Falle eines begründeten Anfangsverdachtes auf versuchten Versicherungsbetrug, die Versicherung weitere Informationen über den mutmaßlichen Betrüger einholen darf. Dazu zählen auch Anfragen bei der Schufa. Dagegen ist zunächst nichts einzuwenden, aber im Zuge einer stärkeren Automatisierung kehrt sich dieser Sachverhalt immer häufiger um, nämlich dahin, dass bei einer Schadensmeldung die Bonität automatisiert abgefragt wird und nicht erst bei einem begründeten Anfangsverdacht. Dieser rechtliche Rahmen war aber nie so gedacht, deshalb fordern wir eine Klarstellung, dass diese Grauzone, in der das bislang möglich ist, präzisiert wird und dass es den Versicherungen explizit untersagt wird, schon bei Meldungseingang automatisiert solche Abfragen durchzuführen.

Wir fordern im Antrag den Landtag auf festzustellen, dass die Bonität von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern kein geeignetes Kriterium ist, um einen Versicherungsbetrug nachweisen zu können. Wir fordern den Landtag ebenfalls auf festzustellen, dass eine automatisierte Bonitätsabfrage mangels Erforderlichkeit nach dem Datenschutzgesetz unzulässig ist. Wir fordern die Landesregierung zudem dazu auf, diese Punkte auch per Bundesratsinitiative sozusagen nach oben zu tragen und sich auf höherer Ebene dafür einzusetzen, dass bei Schadensmeldungen an Versicherungen die Bonität der Versicherten nicht automatisiert abgefragt werden darf. Darüber hinaus fordern wir vorbeugend, generelle Abfragen durch Versicherer, im Gegensatz zu speziellen begründeten Anfragen in Einzelfällen, ebenfalls zu untersagen.

Ich komme zur Begründung. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass Versicherungen sich gegen ver

suchten Versicherungsbetrug wehren, das ist vollkommen klar. Wir haben auch nicht vor, solche Abfragen grundsätzlich zu untersagen. Wir fordern nur die Klarstellung, dass es nicht automatisiert bei jedem Fall stattfinden darf. Es muss einem in dem Moment auch klar sein, dass, wenn man zu starke Einschränkungen macht, Versicherungen tendenziell Geld an Betrügerinnen und Betrüger zahlen müssten, was sie nur über die Beiträge von ehrlichen Beitragszahlern wieder reinkriegen. Letztlich würden alle darunter leiden. Deshalb muss es nach wie vor möglich sein, dass Versicherungen sich wehren können. Das ist keine Frage des Datenschutzes, das ist in dem Fall schon strafrechtlich relevant. Wir wehren uns jedoch gegen diese automatisierte Abfrage, die einen Generalverdacht darstellt.

Es war auch nicht die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers, dass das so gemacht wird. Mein Medizintechnik-Professor hat in Bezug auf Krankenkassen mal gesagt: „Wehe, wenn der Versicherte zum Patienten wird.“ In dem Moment, wo eine Schadensmeldung eingeht, wird zumindest nach den letzten Erkenntnissen momentan automatisch geprüft, weshalb wir diesen Korrekturbedarf sehen. Ich halte das für keine große Gesetzesänderung, es sollte also einer Zustimmung nichts im Wege stehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)