Andreas Augustin

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss des Untersuchungsausschusses „Meeresfischzuchtanlage Völklingen“ möchte ich drei Punkte besonders herausstellen, als ersten den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Als der Ausschuss eingesetzt wurde, war ja noch nicht so ganz klar, inwieweit die damalige Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, die auch gerne als „Lex Fischzucht“ verballhornt wird, überhaupt erforderlich war, um das ganze Vorhaben genehmigen zu können. Darüber hat der Ausschuss inzwischen Klarheit gebracht. Das ist auch der Grund, weshalb ich zumindest in dem Punkt der Kollegin Blatt widersprechen muss. Aber fangen wir vorne an.
Zum Ablauf. Nach dem alten Verfahren hat die Stadt Völklingen bei der Kommunalaufsicht angezeigt, dass sie eine solche Anlage errichten möchte. Die Regelung war die, dass die Stadt nach einer solchen Anzeige wenigstens einen Monat warten muss, bevor sie Fakten schafft. Diese Zeit hat das Innenministerium und damit die Kommunalaufsicht schon einmal mindestens, um entsprechend einschreiten zu können.
Faktisch ist dieser Monat allerdings nur eine Mindestgrenze. Das Innenministerium hätte einschreiten können, bis die Stadt Völklingen Fakten schafft. Mit dem Schaffen von Fakten musste sie eben nur einen Monat warten, hat aber tatsächlich rund siebeneinhalb Monate gewartet. Dementsprechend hätte das Innenministerium siebeneinhalb Monate Zeit gehabt, um noch einzuschreiten. Danach wurden von der Stadt Völklingen in Form der Eintragung ins Handelsregister Fakten geschaffen. Das ist der Punkt, von dem die Zeugen einmütig sagen, dass ab
dann das Innenministerium nicht mehr hätte einschreiten können.
Die komplette Geschichte mit der Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes kam später. Wie ausgeführt wurde kann es schon sein, dass diese Änderung inzwischen andere Vorhaben ermöglicht hat, die sonst so nicht möglich gewesen wären. Das ist allerdings für den Untersuchungsausschuss nicht relevant. Relevant hier ist zunächst einmal, dass die Stadt Völklingen das Vorhaben korrekt angezeigt hat und dass die Kommunalaufsicht das Thema bearbeitet hat. Der betreffende Sachbearbeiter hat empfohlen einzuschreiten.
Diese Empfehlung ging - wohlgemerkt fristgerecht vom Sachbearbeiter über den Abteilungsleiter und den Staatssekretär bis zur damaligen Ministerin. Es ist dokumentiert, dass das Ganze diesen Weg nahm und dass das alles fristgerecht geschah. Das Ganze kam nicht bei der Ministerin an drei Monate, nachdem das Ganze gemeldet wurde, sondern innerhalb der einmonatigen Frist, in der das Ministerium auf jeden Fall hätte einschreiten können. Das wurde von den Zeugen entsprechend belegt. Man muss aber auch dazu sagen, an der Stelle endet die Dokumentation. Es ist sauber dokumentiert, wie die Empfehlung ihren Weg bis zur Ministerin nahm, und dann ist Ende Gelände.
Wir wissen allerdings, was dabei herauskam. Das Innenministerium und insbesondere die Kommunalaufsicht sind nicht eingeschritten. Das Ganze wurde gebaut. Das, was durchaus schon in der Beurteilung des Sachbearbeiters als Grund einzuschreiten drinstand, ist eingetreten. Es wurde bemängelt - was auch schon die Kollegin gesagt hat -, dass nur ein einzelnes Blatt als Konzept vorgelegt wurde. Das alles waren Dinge, die schon im Ministerium durchaus aufgegriffen wurden, allerdings von oberster Stelle eben nicht mehr. Dementsprechend muss man ganz klar sagen, das ist ein Versäumnis der ministeriellen Ebene und der damaligen Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer; sie hätte einschreiten müssen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Lage aus Sicht der Stadt. Das kam hier nämlich viel zu kurz. Die Stadt hat das Vorhaben korrekt angezeigt. Sie hat sich vielleicht an ein oder zwei Stellen etwas komisch verhalten, was zum Beispiel das Gutachten von Redeker pp. betrifft, das sie ohne Not eingeholt hat. Sie hat Geld aufgewendet für ein Gutachten, das so vom Ministerium gar nicht gefordert war. Man hätte es nicht unbedingt machen müssen. Das kann man der Stadt aber auch nicht verbieten. Auf jeden Fall hat sie sich juristisch korrekt verhalten dahingehend, dass sie das Vorhaben dem Innenministerium angezeigt hat.
Sie hat danach auch lange genug gewartet, nicht nur den vorgeschriebenen Monat, sondern siebeneinhalb. Wie sowohl aus den Dokumenten als auch aus entsprechenden Zeugenaussagen hervorgeht, gab es in der Zeit keine weitere Kommunikation. Es gab am Anfang die Ansage, wartet einmal, wir wollen ein Gesetz ändern. Dann passierte aber nichts.
Jetzt muss man sich an der Stelle auch Folgendes überlegen. Eine solche Meeresfischzuchtanlage wird ja nicht von einem kleinen Handwerkerbetrieb mit zwei oder drei Leuten an einem Wochenende nebenbei gebaut. Die Handwerksbetriebe brauchen eine entsprechende Vorlaufzeit. Die Verwaltung braucht eine entsprechende Vorlaufzeit. Die Stadt braucht eine Planung. Die finanzielle Ebene muss auch berücksichtigt werden. Gegebenenfalls nimmt man Darlehen nicht zu früh auf, um nicht unnötig Zinsen zu zahlen. Entsprechend war die Sicht der Stadt. Sie hat es angezeigt. Es wurde ihr gesagt, wartet einmal. Dann hat sie gewartet und es ist nichts passiert. Natürlich hatte sie vorher Ressourcen klargemacht und hing dann in der Luft.
Wenn sie dann nach siebeneinhalb Monaten irgendwann einmal Fakten geschaffen hat, wird es im Ausschuss als unfreundlicher Akt bezeichnet, dass das so passiert ist. Der eigentliche Fehler liegt doch auf Landesebene, weil sie eben nicht eingeschritten ist, obwohl die Fachebene auf Landesebene das genauso empfohlen hat!
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Abschlussbericht. Der Ausschuss hat einen sogenannten objektiven Teil abgegeben und jeweils ein Votum von Koalition und Opposition. Dabei hat der sogenannte objektive Teil erst einmal sehr lange bei der Verwaltung und sicher auch bei der Koalition gelegen, sodass nachher alles sehr schnell gehen musste. Die Oppositionsfraktionen hatten sehr wenig Zeit, um überhaupt noch zum Ende zu kommen. Das war vor allem sehr wenig im Vergleich zu dem, wie lange er vorher bei der Verwaltung gelegen hat.
Vor allem gibt dieser Teil wesentliche Sachverhalte nicht wieder, weshalb die Oppositionsfraktionen im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht haben. Das muss man sich auch überlegen. Wir reden hier über den objektiven Teil, der die Faktenlage wiedergeben soll. Und dazu muss man einen Abänderungsantrag einbringen. Der Abänderungsantrag war entsprechend belegt. Jeder einzelne zu ändernde Punkt war belegt mit Verweisen auf entsprechende Akten oder Protokolle der Zeugenaussagen. Dieser Antrag wurde natürlich von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, es steht Ihnen frei, in Ihr Votum zu schreiben, was Sie wollen; das ist Ihre Sache. Genauso können die Oppositionsfraktionen in ihr Votum
schreiben, was sie für richtig halten. Aber die Fakten zu leugnen nennt man heutzutage gerne „postfaktisch“. Wobei postfaktisch auch nur ein schickes neues Wort für Lug, Betrug und Verleugnung ist.
Es ist eine Schande für den Landtag, wenn in einem sogenannten neutralen Sachbericht nur die Dinge stehen, die der Koalition in den Kram passen.
Wegen dieser drei von mir genannten Punkte wäre es schön, wenn die Betroffenen zur Abwechslung auch einmal Verantwortung für ihr Handeln übernehmen würden. Aber daran glaube ich bei dieser Koalition schon lange nicht mehr. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag als Punkt 95 der Tagesordnung eine Vorlage der Länder Nordrhein-Westfalen und Thüringen behandelt und diese federführend an den Finanzausschuss verwiesen. Die Vorlage trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk“, Drucksache 107/17. Bei dieser Bundesratsdrucksache geht es um eine Klarstellung der Abgabenordnung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit bestimmter Vereine. Es geht dabei um Freifunkvereine, also Vereine, die sich ehrenamtlich und ohne Gewinnabsicht engagieren, um möglichst flächendeckend Internet mittels Freifunk, vereinfacht gesagt mittels WLAN bereitzustellen. Sie versorgen auf diesem Weg oft Flüchtlingsunterkünfte mit Internet, arbeiten mit Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsdiensten zusammen, aber auch mit Kommunen, kommunalen Betrieben und kommunalen Eigenbetrieben. Bei dieser Öffentlichkeitswirksamkeit wird gerne die vereinsinterne Vermittlung von Wissen übersehen, Wissen über Netzwerktechnologie, die Funktionsweise des Internets insgesamt, Funktechnologie, Netzwerksicherheit, Ausfallsicherheit elektrischer Systeme und entsprechender Kommunikationssysteme und vieles mehr.
Für solche Vereine gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme hinsichtlich der Gemeinnützigkeit. Die Abgabenordnung ist dort nicht eindeutig und wird deshalb von den Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt. Wegen der Vermittlung von Wissen, also beim Bildungsaspekt, werden solche Vereine manchmal als gemeinnützig anerkannt. Wegen angeblicher Konkurrenz zu professionellen Anbietern werden sie es manchmal nicht. Eine solche Konkurrenz ist faktisch nicht gegeben, aber das ist ein anderes Thema, vor allem muss man das dem jeweiligen Finanzamt immer individuell nachweisen. Letztlich haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Thüringen das Thema deshalb in den Bundesrat gebracht, wo es nun in den Ausschüssen beraten wird; federführend ist der Finanzausschuss. Gemäß des im Bundesrat zu diskutierenden Änderungsvorschlags soll die Abgabenordnung so geändert werden, dass solche Vereine immer als gemeinnützig anerkannt werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, dem im Bundesrat zuzustimmen.
Generell, denke ich, sollte es das Ziel aller sein, Rechtsklarheit zu haben, also die Abgabenordnung so zu formulieren, dass zwei gleiche Vereine von
zwei unterschiedlichen Finanzämtern nicht unterschiedlich eingeordnet werden. Zu der Frage, warum man diese Vereine nun in dem Fall immer als gemeinnützig einordnen sollte, habe ich bereits ein paar allgemeine Dinge gesagt. Ich möchte aber noch auf die Situation im Saarland eingehen.
Hier hat die Regierung einen Digitalisierungsrat eingesetzt mit einem Digitalisierungsforum und dem Landtag in dieser Legislaturperiode schon mehrfach über den jeweils aktuellen Stand der Netzabdeckung im Saarland berichtet. Es gab entsprechende Berichte vor allem im Finanzausschuss, aber teilweise auch in anderen Ausschüssen. Die sogenannten weißen Flecken auf der Karte, also die Bereiche mit nur sehr langsamem Internetzugang im Saarland, werden immer kleiner.
Gerade erst letzte Woche wurde im Digitalisierungsforum noch einmal darauf verwiesen, dass wir im Vergleich zu den anderen Flächenländern überdurchschnittlich gut dastehen. Das ist auch korrekt. Genau das ist aber die Voraussetzung für WLAN. Im Gegensatz zum Mobilfunk nützt mir das beste WLAN-Gerät nichts, wenn der Internet-Anschluss, an den ich es anschließe, sehr langsam ist. Wir haben dann einen Flaschenhals, und das ist nicht das WLAN, sondern der Internet-Anschluss. Aber gerade in einem Bundesland, wo die letzten weißen Flecken geschlossen werden und wir durchschnittlich eine ganz gute Netzabdeckung haben, stellt sich dieses Problem nicht und wir könnten das tatsächlich nutzen. Wir würden deshalb überdurchschnittlich gut davon profitieren, wenn es in dem Bereich keine Probleme gäbe.
Dementsprechend bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bitte auch persönlich noch einmal die Landesregierung, sich diesem Thema im Bundesrat nicht zu verschließen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich möchte noch eine kleine Schlussrunde machen und einige Dinge ergänzen. Eine Voraussetzung für Gemeinnützigkeit ist zum Beispiel die Überparteilich
keit. Die Kollegin Spaniol hat eben gesagt, dass die PIRATEN in Gisingen recht aktiv waren, um das Dorf mit WLAN zu versorgen. Um nicht die PIRATEN alleine dastehen zu lassen, mache ich den kompletten Rundumschlag: In Wadrill hat der CDUOrtsverband das Dorf umfassend ausgebaut und mit Freifunk versorgt. Kirkel mit einem SPD-Bürgermeister ist schon ganz gut dabei. Dort haben die freiwilligen Feuerwehren, die Jugendzentren, das Rathaus und diverse weitere Orte bereits WLAN. Am Freibad, das der Kollege Thul eben angesprochen hat, arbeiten wir noch. Dort war das Problem zuletzt, dass wir WLAN-Empfang genau in den Schwimmbecken hatten und nicht auf der Liegewiese. Das Umgekehrte wäre wünschenswert. Wir arbeiten daran.
Die Gemeinde Schiffweiler hat im Gemeinderat beschlossen, in dem Bereich umfassend aktiv zu werden. In Lebach läuft das Ganze über die Stadtwerke und nicht über die Gemeinde selbst. Aber auch dort gibt es entsprechende Bestrebungen, die öffentlichen Plätze zu versorgen. Es muss nicht gerade ein kompletter Ortsverband oder etwas Ähnliches sein. Zum Beispiel hat auch der MdB der LINKEN, Thomas Lutze, in seinem Wahlkreisbüro Freifunk und außerdem die GRÜNEN-Landesgeschäftsstelle. An der Stelle kann ich sagen, dass es ein überparteiliches Projekt ist. In diesem Sinne steht das der Gemeinnützigkeit nicht im Weg. - Ich muss noch eine Sache des Kollegen Neyses korrigieren.
Ja, es ist halt so. - In dem Moment, in dem man das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags aufgebraucht hat und nach einem WLAN sucht, hat man schon das Problem. Umgekehrt wird doch ein Schuh daraus. Wenn man flächendeckend WLAN hat, wird das Datenvolumen gar nicht erst aufgebraucht. Deshalb ist es so wichtig, dass man nicht an ein oder zwei Stellen WLAN hat, wo man hinpilgern kann, wenn man kein Datenvolumen mehr hat, sondern dass man WLAN flächendeckend so hat, dass man das Datenvolumen ganz selten braucht, weil man überall WLAN hat. Genau dafür ist Freifunk da.
Es gab verschiedene Angaben mit Zugangspunkten; Kollegin Döring hat ein paar genannt. Ich fasse das etwas kürzer. Wir haben im Saarland schon jetzt über 500 Zugangspunkte. Bundesweit sind es über 41.000. Ich glaube, das spricht für sich. Es geht hier also nicht um eine Bewegung, bei der sich ein oder zwei Leute ehrenamtlich engagieren. Das ist vielmehr eine etwas größere Geschichte. Dementsprechend sollte man sich damit befassen. Das tut der Bundesrat jetzt.
Mit der beantragten Überweisung in den Ausschuss sind wir einverstanden und werden dem zustimmen. Wir werden es dort gleich auf die Tagesordnung set
zen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Bis bald im Ausschuss.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie inzwischen hinlänglich bekannt sein dürfte, sind wir PIRATEN für mehr Bürgerbeteiligung und werden dem Antrag der LINKEN deshalb auch zustimmen. Inzwischen kam der Antrag der GRÜNEN hinzu, dessen Forderungen wir ebenfalls voll und ganz unterstützen. Im einleitenden Text gibt es jedoch einen sachlichen Fehler, von dem ich nicht genau weiß, wie ich damit umgehen soll, weil die daraus resultierenden Forderungen trotzdem richtig sind, aber die Einleitung eben falsch ist. In der Einleitung der GRÜNEN heißt es, dass man pauschal 15 Prozent braucht. Die Kollegin Meyer hat aufgedröselt, dass es nach Größe der Gemeinde unterschiedlich sein kann. Der Antrag ist auf jeden Fall nicht abzulehnen, aber im Moment tendiere ich zur Enthaltung.
Ich möchte die Gelegenheit für einen Rückblick nutzen auf das, was zur Bürgerbeteiligung auf Landesebene passiert ist. Wir hatten am 16. Januar 2013 in der 11. Sitzung dieses Landtages das Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsrechts in Erster Lesung. Davor gab es die Erste Lesung der Verfassungsänderung und deutlich später die Zweite und im Fall der Verfassungsänderung auch die Dritte Lesung der betreffenden Gesetze. Ich habe aus der Zeit ein Zitat in Erinnerung, von dem ich dachte, es stamme von Frau Berg, habe es allerdings in den Protokollen nicht gefunden. Vermutlich war es in einer Pressemitteilung. Es betraf die Hoffnung, dass infolge dieser Änderung in der restlichen Legislaturperiode fünf Volksentscheide auf Landesebene ergehen würden. Von wem auch immer das Zitat stammt - es war jedenfalls aus der Koalition -, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt feststellen, dass es keine fünf gegeben hat. Es gab einen Versuch, der gescheitert ist. Ein zweiter Versuch zu G8/G9 ist gerade in der Mache. Egal, ob Sie für G8 oder für G9 sind, kann ich nur sagen, es wird wohl einen Volksentscheid dazu geben, man sollte dann hingehen und abstimmen, denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Ich kann allerdings sagen, in den paar Monaten, die wir noch haben, werden keine fünf wirklich fertig abgeschlossen werden.
Was ich allerdings beim Durchsehen der Protokolle gefunden habe, ist tatsächlich eine Aussage der Kollegin Berg, die ich an der Stelle gerne zitieren möchte. Sie stammt aus der 11. Sitzung am 16. Januar 2013 - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich -: „Das Saarland gründet auf plebiszitären Elementen. Es ist hervorgegangen aus zwei Akten der unmittelbaren Demokratie, den Volksabstimmungen der Jahre 1935 und 1955. Jedoch gab es in der Geschichte des Saarlandes bis heute keinen erfolgreichen Volksentscheid.“ - An dieser Stelle eine Anmerkung meinerseits, das ist auch nicht nur in Bezug auf das damalige Datum, sondern auch in Be
zug auf das heutige Datum immer noch wahr. Leider. - Ich zitiere weiter: „Deshalb ist es für die Politik unerlässlich, dass man unseren Saarländerinnen und Saarländern Instrumente an die Hand gibt, die sie in die Lage versetzen, ihre Meinungen und Ansichten in die Politik einfließen zu lassen. Damit schaffen wir eine aktive mobilisierende Politikkultur, die geeignet ist, unsere Gesellschaft nachhaltig zu prägen. Die Glaubwürdigkeit der Politik erhält hier eine neue Chance.“ - Dazu sage ich, wenn das Ihre Meinung ist, dann stimmen Sie doch bitte zu.
Wenn das Ihre Meinung ist, dann sollen Sie den Anträgen zustimmen.
Ich möchte die verbleibende Zeit nutzen, um noch auf das einzugehen, was die Kollegin Meyer ausgeführt hat. Zum einen sind Sie auf die frustrierten Bürger eingegangen, die auch die Möglichkeit haben, auf Kommunalebene wie auf Landesebene Anträge zu stellen, und haben gesagt, dass eine Senkung der Hürden eben dazu führe, dass sie entsprechende Anträge einbringen könnten. Das ist richtig, man muss dann über Anträge abstimmen, die man nicht gut findet und eben ablehnt. Genauso wie wir hier im Parlament über Anträge abstimmen, von denen etliche abgelehnt werden. Ja, dazu gehört auch, dass mal ein Antrag kommt, für den man aufs Amt gehen und mit Nein abstimmen muss. Wenn wir das allerdings nicht tun, holen wir die Leute nicht aus ihrer Filterblase heraus. Es gab einen Selbstversuch eines Kolumnisten der Süddeutschen Zeitung, der sich einfach mal in diese Blase begeben hat und auf Facebook gezielt Freundschaftsanfragen an PEGIDA-Anhänger gestellt hat. Die Filter führen dazu, dass man dann nur noch entsprechende Meldungen erhält. Diese Leute sind der Überzeugung, dass sie mit ihrer Meinung die einzig Richtigen sind, weil sie keinen Widerspruch bekommen. In dem Moment, wo es zu einer Abstimmung kommt, passiert das Gleiche, was wir auch bei Demos gesehen haben, wo ein paar wenige „Männeken“ für PEGIDA demonstrieren und Tausende dagegen, und die Leute merken dann auch mal, dass sie mit ihrer Meinung eben nicht in der Mehrheit sind und ihre Meinung nicht die einzige Meinung auf der Welt ist.
Was das Ranking angeht, da haben Sie tatsächlich etwas Richtiges gesagt. Dass man auf den hinteren Plätzen eines Rankings ist, heißt nicht, dass man die schlechtesten Regelungen hat. Aber es heißt, dass man die wenigsten erfolgreichen Abstimmungen hat, und genau das haben wir. Nicht nur absolut betrachtet, was für das kleine Saarland verständlich ist, sondern auch relativ. Wenn Rheinland-Pfalz vier Mal so viele Einwohner hat, und wir eben weit weni
ger als ein Viertel der erfolgreichen Abstimmungen haben, dann sind wir auch prozentual schlechter.
Sie haben noch das Thema Referendum angesprochen. Sie haben es nicht so genannt, aber das Referendum ist der Volksentscheid von oben, dass ein Parlament oder ein Kreistag eben ein Thema zur Abstimmung stellt. Sie haben sich darüber mokiert, dass das in Thüringen gemacht werden kann, dass also ein Kreistag ein Thema zur Abstimmung stellen kann. Ich sage Ihnen, in Hessen ist das auf Landesebene bei Verfassungsänderungen sogar Pflicht. Wenn der Hessische Landtag die Verfassung ändern will, muss die Bevölkerung zustimmen.
Ja, das ist allerdings eine Regelung, die wegen Bundesrecht nicht zur Anwendung kommt, im Gegensatz zur Volksgesetzgebung, die dort sehr wohl so zur Anwendung kommt.
Was das Einzelthema angeht, habe ich schon durch Zwischenruf geltend gemacht, natürlich geht es bei einer Kommunalwahl um mehr als nur ein Thema. Wenn irgendein Thema zur Abstimmung steht, das mich überhaupt nicht interessiert, wo ich weder dafür noch dagegen bin, das mich überhaupt nicht betrifft, dann kann es schon mal sein, dass ich an der Abstimmung nicht teilnehme. Das ist auch vollkommen legitim, das ist dann äquivalent zur Enthaltung. Aber natürlich ist es deshalb vollkommen normal, dass bei einer Kommunalwahl mehr Leute teilnehmen als bei einer Einzelabstimmung. Insgesamt kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen. Wir werden abstimmen wie angekündigt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Nein.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der einen Seite reden wir heute über ein Gesetz, das die Koalition vorgelegt hat und das von der Opposition schon lange gefordert wurde, in vergangenen Legislaturperioden wie auch in der jetzigen. Dementsprechend ist es wenig verwunderlich, dass es heute keinen so großen Dissens gibt. Auf der anderen Seite gab es zum Gesetz im Ausschuss eine Anhörung und in dieser Anhörung wurden einige Kritikpunkte vorgetragen, nicht nur vom Landkreistag, sondern auch vom Saarländischen Städteund Gemeindetag, dessen damalige Vertreterin in der Ausschusssitzung, Frau Beckmann-Roh, heute nicht da ist. Trotzdem steht diese Kritik im Raum. Sie ist im Abänderungsantrag des Ausschusses und dem der Koalition meines Erachtens nicht hinreichend gewürdigt worden.
Der Abänderungsantrag der GRÜNEN greift da schon mehr Punkte auf. Deshalb habe ich auch abgewartet, bis die GRÜNEN Gelegenheit hatten, diesen Antrag vorzustellen, der wirklich auf einige wesentliche Punkte eingeht. Ich greife ein paar heraus, sie wurden durchaus schon angesprochen, aber ich möchte noch etwas mehr in die Tiefe gehen.
Der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel in § 7 - „Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände“ - vor, bestimmte Gesetzentwürfe den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorzulegen. Bei Änderung bestehender Gesetze haben diese nur eine Woche Zeit zur Stellungnahme. Das war einer der Kritikpunkte. Die kommunalen Spitzenverbände hatten gefordert, dass diese Frist entfällt. Das ist natürlich das entgegengesetzte Extrem. Von der Koalition gab es einen Abänderungsantrag für zwei Wochen, von den GRÜNEN für vier. Wir reden jetzt also über ein, zwei oder vier Wochen.
Ich möchte an der Stelle einfach mal daran erinnern, dass wir gerade erst eine Parlamentsreform hatten, in der wir unsere eigene Geschäftsordnung überarbeitet haben. Dabei hatten wir die Diskussion, wie viel Zeit die Regierung zum Beispiel braucht, um eine Anfrage zu beantworten, wie lange es dauert, bis die entsprechende Antwort in Papierform den Weg bis zum Ziel gefunden hat, und dass ein, zwei Wochen viel zu kurz sind. Den gleichen Weg nimmt ein solcher Gesetzentwurf von der Regierung zum saarländischen Landkreistag oder zum Städte- und Gemeindetag. Während eine Anfrage auf neun Fragen begrenzt ist, es dort also eine entsprechende Limitierung gibt, kann ein Gesetz beliebig umfangreich sein. Wir müssen an der Stelle also feststellen, dass die kommunalen Spitzenverbände größere Texte mit weniger Personal in der Hälfte der Zeit bearbeiten sollen. Und das ist dann gerecht, oder wie?
Ich kann nur sagen, die GRÜNEN fordern vier Wochen, das entspricht ziemlich genau dem Monat, den wir bei kleinen Anfragen der Landesregierung zur Beantwortung einräumen. Die Landesregierung hat bei kleinen Anfragen noch die Möglichkeit, vorher anzuzeigen, dass ein Monat nicht reicht, und hat dann mehr Zeit. Diese Möglichkeit haben die kommunalen Spitzenverbände hier nicht. Ich weiß nicht, warum die Koalition das so anders sieht, aber ich finde das nicht fair.
Ein anderer Punkt ist der Ausgleich bei wesentlichen Mehrbelastungen, nachzulesen in § 2 Abs. 5. Das wurde schon angesprochen, unter anderem von der Kollegin Ruth Meyer, die die Regelung zu verteidigen versucht hat, dass es eben Mehrbelastungen innerhalb einer Legislaturperiode gibt, die dann kumuliert werden und insgesamt als große Mehrbelastungen gewertet werden können, während dies über einen Zeitraum von fünf Jahren, über mehrere Legislaturperioden nicht automatisch kumuliert wird. Eine Forderung der GRÜNEN ist, dass sich hier kleinere Mehrbelastungen über fünf Jahre aufschaukeln können, nicht nur innerhalb einer Legislaturperiode. Das heißt insbesondere, dass man nicht kurz vor der Wahl und kurz nach der Wahl größere Brocken kumulieren könnte. Das heißt aber auch, wenn - wie zum Beispiel beim letzten Landtag, dem 14. Land
tag, der nicht komplette fünf Jahre durchgehalten hat - eine Legislaturperiode deutlich kürzer als fünf Jahre ist, könnte es deshalb nicht durch eine verfrühte Neuwahl zu noch höheren Mehrbelastungen der Kommunen kommen. Ich halte das nur für gerecht.
Frau Meyer, Sie haben gesagt, dass eine entsprechende Protokollierung aufseiten des Landes sehr bürokratisch wäre. Ich sage es mal so: Es würde nicht schaden, wenn das Land sich mehr Gedanken machen würde, was es den Kommunen aufbürdet und das entsprechend mitprotokolliert. Auch bei kleineren Mehrbelastungen, die sich hochschaukeln, schadet das sicher nicht.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Koalition nach den Ausschussberatungen noch einen weiteren Abänderungsantrag vorgelegt hat. Es ist schade, dass sie darin nicht zur Besinnung gekommen ist, sondern nur Formalien ändert statt der wirklich relevanten Punkte. Wir raten dringend zur Zustimmung zum Antrag der GRÜNEN - wir werden auf jeden Fall zustimmen. Die anderen Abänderungsanträge enthalten nichts Falsches, sie gehen nur nicht weit genug, zum Beispiel in den genannten Punkten. Dementsprechend kann man dem durchaus auch zustimmen. Der in diesem Sinne wichtigste vorliegende Abänderungsantrag ist allerdings der der GRÜNEN, dem sollte man deshalb unbedingt zustimmen. - Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag zielt darauf, es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, auf einfache Weise Mängel wie zum Beispiel Schlaglöcher, defekte Straßenlaternen oder Ampeln, beschädigte Straßenschilder oder auch Müllablagerungen im Wald an eine zentrale Stelle zu melden und den weiteren Verlauf der Bearbeitung dieser Meldungen zu verfolgen. Dies ist relativ einfach möglich, indem man drei bereits vorhandene Technologien zusammenführt und damit einen Mehrwert für alle Beteiligten, das heißt sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger, erzeugt. Deshalb wurde genau das zum Teil auch schon gemacht, im Saarland jedoch noch nicht auf Landesebene.
Die drei Dinge, die Technologien, die es schon gibt und die man noch zusammenführen muss, sind im Einzelnen: erstens eine zentrale Anlaufstelle, wo Meldungen gesammelt und von den zuständigen Behörden eingesehen und bearbeitet werden können. Es sollte möglich sein, die Meldungen auf unterschiedlichen Wegen abzugeben, zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder über eine Internetseite. Zweitens, das will ich extra herausgreifen, weil man das extra entwickeln muss: Als einfachste Möglichkeit sollte eine entsprechende Handy-App bereitgestellt werden. Der Vorteil hiervon ist, dass man mit dem Handy ein Foto des Problems machen kann, dieses Foto automatisch mit den Geo-Koordinaten versehen kann, man mit dem Handy auch einen Kommentar schreiben und das Ganze abschicken kann. All das geht mit einem Gerät, das heute die meisten Menschen mit sich führen. Das ermöglicht es, Probleme direkt bei Sichtung zu melden und gibt den Behörden eine Hilfestellung, die eine vage Beschreibung, gerade etwa bei Müllablagerungen im Wald, ergänzt. Die genauen Koordinaten, die automatisch ermittelt werden können, sind da für die Behörden eine Hilfe.
Als dritter Punkt ist zu nennen: Für die Rückmeldung kann ein Ticket-System oder ein vergleichbares System verwendet werden, über das der Bearbeitungsstatus zu erfahren ist. Solche Systeme ermöglichen auch das Erkennen und Entfernen von Duplikaten, falls mehrere Leute dasselbe Problem melden oder einer aus welchen Gründen auch immer mehrfach
das Gleiche meldet, zum Beispiel weil er den Eindruck hat, dass der erste Versuch des Sendens schiefgegangen sei. Egal, wie Duplikate zustande kommen, sie können erkannt und entfernt werden.
Umgekehrt gibt ein solches System die Möglichkeit der Rückmeldung. Das heißt zum einen, dass man sich über den Bearbeitungsstand informieren kann, egal ob man selbst oder jemand anderes das Problem gemeldet hat. Wenn ich in einem solchen System sehe, dass ein Defekt zum Beispiel bei mir vor der Haustür schon gemeldet ist, muss ich den ja nicht erneut melden, es würde mich aber interessieren, wie der weitere Vorgang ist, also bis wann das behoben wird.
Das Land Rheinland-Pfalz verwendet ein System, das all dies umsetzt, insbesondere auch den dritten Punkt.
Die Stadt Saarbrücken bietet eine eigene App, mit der man unter anderem auch solche Mängel melden kann. Sie kann noch viel mehr, beinhaltet aber auch einen solchen Mängelmelder. Es ist jedoch das anzumerken, was ich eben beim ersten Punkt gesagt habe, dass es verschiedene Meldemöglichkeiten geben sollte. Bei einer Onlinesuche findet man für Saarbrücken quasi nichts, also keine Möglichkeit, zum Beispiel ein Schlagloch direkt zu melden. Man findet jedoch durchaus Informationen, an welche Behörde man sich zu deren Öffnungszeiten telefonisch wenden kann. Es gibt aber insbesondere keine Liste der gemeldeten Mängel und für wann eine Behebung geplant wäre oder so etwas.
Darüber hinaus muss man sagen, dass natürlich sehr wenige diese App haben. Eine Onlinesuche führt nur auf das, was man sowieso erwarten würde. Dementsprechend wissen viele Saarbrückerinnen und Saarbrücker nicht einmal von der Möglichkeit, Mängel mittels dieser App zu melden. Von Leuten, die nicht aus Saarbrücken sind, aber hier einkaufen oder aus welchen Gründen auch immer sich hier aufhalten, würde ich es erst recht nicht erwarten.
Umgekehrt ist es so, dass andere Städte ebenfalls solche Apps haben, zum Beispiel Saarlouis und Neunkirchen. In diesen Apps gibt es allerdings keine entsprechenden Mängelmelder, und in kleineren Städten gibt es noch nicht einmal eine App, was man auch nicht erwarten kann. Insbesondere würde ich auch nicht erwarten, dass sich jemand die Apps aller Städte installiert, wo er jemals vorbeikommt. Als Saarbrücker installiere ich mir vielleicht die App von Saarbrücken, gerade weil sie über den Mängelmelder hinaus einen Mehrwert bietet, aber bei anderen Kreisen ist das schon so eine Frage. Dementsprechend wäre eine saarlandweite zentrale Lösung
definitiv sinnvoller, die einen echten Mehrwert bieten würde, weil sie sich einfacher kommunizieren lässt, weil sie mehr Leute anspricht, und auch weil das Land die passende Infrastruktur hat.
Abschließend kann ich sagen, alle Voraussetzungen sind jedenfalls erfüllt. Es gibt zum Beispiel ein zentrales IT-Dienstleistungszentrum auf Landesebene. Die Stadt Saarbrücken hat sogar schon eine App, man muss an der Stelle also das Rad nicht neu erfinden. Ich denke, wenn man mit der Kommunalverwaltung spricht, kann man sicherlich manches wiederverwenden. Ticketund Bugtracking-Systeme sind kostenlos verfügbar. Andere Bundesländer haben bereits fertige Lösungen, die all dies zusammenführen. Wir verfügen also über die nötige Infrastruktur und müssen nur ein paar Anpassungen vornehmen. Davon würden sowohl die öffentliche Verwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal für die doch recht konstruktive Debatte bedanken und auf das eingehen, was gesagt wurde. Es gibt insbesondere einen Punkt, den Herr Gläser angesprochen hat. Er hat eine Frage gestellt, die ich nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen kann, nämlich die nach den persönlichen Daten der Nutzer.
Dazu sind zwei Dinge zu sagen. Zum einen fordern wir einen Mängelmelder auf Landesebene. In dem Moment, in dem so etwas auf Landesebene eingerichtet wird, greift automatisch das Saarländische Datenschutzgesetz. Die dort bereits vorhandenen Speicherfristen für Daten und so weiter müssten natürlich auch in dem Fall gewahrt bleiben. Tatsächlich reicht dafür heute ein Antrag, kein Gesetzentwurf, der solche Gesetze mit ändern würde, weil wir nicht irgendwie neuen Fristen für neue Sachverhalte dort einpflegen müssten. Die bestehende Gesetzeslage gibt all das bereits her.
Zum Zweiten. Wenn Sie genau aufgepasst haben, dann haben Sie vielleicht gehört, was ich gesagt habe, was an Daten übermittelt wird. Weder bei der Position noch einem Foto von einem Mangel - sei es ein Schlagloch oder ein defektes Straßenschild handelt es sich um persönliche Daten. Wenn Sie eine Person fotografieren, dann haben wir natürlich immer Persönlichkeitsrechte bei Bildern, aber wenn Sie ein kaputtes Straßenschild fotografieren, dann gibt es diese Probleme nicht.
Sofern man nicht über den eigentlichen Sachverhalt hinaus unnötigerweise weitere Daten speichert, also mehr als Foto, Position, Beschreibung, dann geht
das. Wenn Sie die Handynummer speichern, obwohl die für die Bearbeitung des Mangels nicht erforderlich ist, dann ist das etwas anderes. Aber so etwas habe ich auch nicht gefordert. Wenn Sie das allerdings aus welchen Gründen auch immer trotzdem tun, greift wieder das Saarländische Datenschutzgesetz. Das sagt Ihnen, dass spätestens mit Erledigung des Vorgangs dieses Datum nicht mehr erforderlich ist und gelöscht werden muss.
Sie haben das Thema nicht teilnehmender Kommunen angesprochen und auch den eGo-Saar. Das ist eine Kritik, die ich durchaus annehme. Ich hätte dazu allerdings einen Vorschlag. Ich meine, ich kann es alleine probieren, aber es nützt keinem etwas. Ich schlage an dieser Stelle vor, wir überweisen den Antrag in den zuständigen Ausschuss. Meines Erachtens wäre das der Ausschuss für Inneres und Sport Günter, hör zu, ich rede gerade über deinen Ausschuss. Dann könnten wir dort nämlich eine Anhörung machen, bei der wir sowohl den eGo-Saar dazu hören als auch die kommunalen Spitzenverbände, um festzustellen, wie die Stimmung ist. Ich könnte mir nämlich bei der Art, wie das Thema hier aufgegriffen wurde, gut vorstellen, dass auch bei den Kommunen niemand wirklich etwas dagegen hat. Dementsprechend schlage ich vor, den Antrag in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, und beantrage das hiermit.
Noch etwas zu dem, was Kollege Dr. Magnus Jung gesagt hat. Ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, dass es um verschiedene Wege geht. Das war der Punkt 1. Ich verlange ja nicht, dass man in Zukunft so etwas nur noch per App machen soll. Natürlich kann man immer noch bei der Behörde anrufen oder beim Ortsvorsteher persönlich vorstellig werden. In ländlichen Gebieten wird es eher beim Ortsvorsteher landen, in städtischen Gebieten wird man wohl eher per Telefon die betreffende Behörde verständigen. Aber keine dieser Möglichkeiten soll abgeschafft werden; es geht ja um etwas Zusätzliches.
Bezüglich der Erwartungshaltung, dass man nach der Meldung eines Mangels erwartet, dass er behoben wird, ist genau das der Punkt, den ich genannt habe. In meiner ursprünglichen Liste war es der Punkt 3 - das Feedback. Das ist nämlich das, was die Saarbrücken-App so eben nicht hat - eine Liste mit Bearbeitungsstatus.
Ich hatte vorhin etwas salopp das Thema Ticketsystem angesprochen. Gerade ich als Informatiker wollte Sie nicht mit technischen Details langweilen. Aber ich sage Ihnen, man kann über ein solches System hinaus auch aufwendigere Dinge einsetzen, die es ebenfalls kostenlos und völlig legal zur Nutzung gibt, insbesondere wenn kein kommerzielles Interesse dahinter steht, was die öffentliche Verwaltung eben
nicht hat. Da kann man solche Software kostenlos nutzen. Es gibt Programme, bei denen über den reinen Status hinaus auch so etwas geht wie: Das Ding ist eingegangen, es wird geprüft, es ist an eine bestimmte Behörde zur Behebung zugewiesen, die Behörde hat ein Datum festgesetzt, wann sie sich darum kümmert. Und am Schluss sagt die Behörde, wir haben es behoben. Im Extremfall könnte der ursprüngliche Melder noch einmal bestätigen, nachdem er nachgeschaut hat: „Ja, ich als derjenige, der das Problem ursprünglich gemeldet hat, bestätige, dass es behoben ist.“ Auch solche Prozesse werden mit der entsprechenden Software abgebildet. Das könnten Sie machen.
Wenn es also um die Mängelbeseitigung geht, dann ist es ja gerade ein Vorteil, wenn ich das Feedback habe: Ja, es ist noch nicht behoben, aber auf der Homepage steht, sie wollen es im nächsten Monat angehen. Dementsprechend ist das verständlich. Genau das ist der Punkt des Antrags.
Zur Konnexität. Ich fordere einen Mängelmelder auf Landesebene. Natürlich ist es so, wenn ein Mangel auf kommunaler Ebene eintritt und die Kommune diesen behebt, dann sind das Kosten der Kommune. Das ist richtig. Das ist aber auch jetzt schon so. Das sind keine zusätzlichen Kosten, die der Kommune dadurch entstehen, dass das Land hier irgendetwas Neues beschließt. Die Kommune wird aber schneller darauf aufmerksam. Im Gegenteil. In dem Moment, in dem wir das Ganze auf Landesebene machen, hat das Land die Kosten für den zentralen Dienst. Die Beseitigung liegt vorher wie nachher bei den Kommunen. Das sehe ich nicht als etwas, was die Kommunen oder die Konnexität betrifft.
Last but not least: Sie haben an einer Stelle von nicht unerheblichen Mitteln gesprochen. Das sehe ich an der Stelle ausdrücklich anders. Die Kosten für die reine Infrastruktur sind entsprechend niedrig. Die Software ist größtenteils kostenlos verfügbar. Die Infrastruktur in Form eines IT-Dienstleistungszentrums ist bereits vorhanden. Ich behaupte, dass sich der Arbeitsaufwand sehr in Grenzen halten wird, wenn es schon bestehende Lösungen gibt, die man nur anpassen muss. Deswegen kann ich den Begriff „nicht unerhebliche Mittel“ so nicht stehen lassen. Das hält sich sehr in Grenzen.
Noch einmal der Vorschlag von mir, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, das Thema einmal sachlich anzugehen als Mitglied der einen Oppositionsfraktion, die heute keinen Antrag zu CETA gestellt hat. TTIP und CETA werden häufig in einem Satz genannt, so auch - soweit ich das rekapitulieren kann von allen meinen Vorrednern. In der Tat gibt es gewisse Gemeinsamkeiten.
Ein Punkt, der hier gerne angeführt wird, sind die intransparenten Verhandlungen. Wir PIRATEN sind gegen intransparente Verhandlungen. Aber wie der Antrag der GRÜNEN schon gleich im ersten Satz feststellt, sind diese Verhandlungen abgeschlossen. Man kann im Nachhinein immer noch intransparente Verhandlungen schlecht finden, das tue ich auch. Man kann fordern, dass in Zukunft bei vergleichbaren Verträgen die Verhandlungen eben nicht intransparent, sondern öffentlich und insbesondere für die Abgeordneten von Bund, Ländern und auch vom Europäischen Parlament zugänglich sind. Das tue ich. Und man kann fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger bei solchen Entscheidungen besser eingebunden werden, auch das tue ich. Aber das ändert alles nichts an der Tatsache, dass diese Verhandlungen jetzt abgeschlossen sind.
Was von vielen unterschlagen wurde, ist, dass das Ergebnis auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht ist, Sie können das im Internet nachlesen. Das erfordert etwas Arbeit, das sind mehr als 2.000 Seiten. Ich behaupte nicht, dass man das so ohne Weiteres zwischen Sitzungsbeginn und dem Aufrufen des entsprechenden Tagesordnungspunktes schnell mal durchlesen kann. Aber zu behaupten, die Sache sei völlig intransparent und man komme immer noch nicht an diese Informationen heran, ist sachlich falsch.
Ein zweiter Punkt, der kritisch zu sehen ist neben der Intransparenz, ist das Thema Schiedsgerichte, das hatten wir vor allem bei TTIP. Dort ist für CETA aber Folgendes ganz nüchtern und sachlich festzustellen. Erstens: Zuständig für die Klagen sind öffentlich legitimierte Investitionsgerichte, und die Richter werden von den Streitparteien bestimmt. Zweitens: Die Verfahren sind öffentlich. Drittens: CETA enthält eine abschließende Liste mit Sachverhalten, die eine Schadenersatzpflicht auslösen können. An der Stelle pauschal zu sagen, dass die öffentliche Hand hier in die Hinterhand gerät im Vergleich zur privaten Wirtschaft, weil die private Wirtschaft eine diffuse Möglichkeit hat, gegen alles Mögliche zu klagen, ist einfach falsch. Es gibt eine abschließende Liste, und die ist beiden Seiten bekannt. Da sage ich als jemand, der das Thema durchaus auch kritisch sieht: Das klingt für mich gar nicht so schlecht.
Ein dritter Aspekt, den man unbedingt im Auge behalten muss bei TTIP und CETA, ist eine mögliche Aushöhlung des in Deutschland sehr guten Verbraucherschutzes und des ebenfalls noch halbwegs brauchbaren Datenschutzes. Der Datenschutz wird leider unabhängig von CETA auf dem Altar der Pseudosicherheit geopfert, gefühlte Sicherheit statt persönlicher Freiheitsrechte. Das passiert leider unabhängig davon, ob man CETA jetzt beschließt oder nicht. Kanada ist einer der Five-Eyes-Staaten. CETA wäre eine Möglichkeit gewesen, an der Stelle auch so etwas mit unterzubringen und dadurch für die Bürgerinnen und Bürger einen besseren Datenschutz zu gewährleisten. Das wurde versäumt. Aber das ist kein Argument, das Ding erst einmal abzulehnen. Man hätte es besser machen können, aber das macht es zunächst einmal nicht schlecht. Es ist einfach schade, dass es nicht gemacht wurde.
Für den Verbraucherschutz muss man allerdings CETA und TTIP tatsächlich genauer ansehen, denn da gibt es Probleme, die es ohne diese Vereinbarung nicht gäbe. Das Problem ist in beiden Fällen eine Angleichung von Standards. Grundsätzlich ist eine solche Angleichung zunächst einmal nichts Schlechtes. Ich fände es wirklich gut, wenn auch die kanadischen Bürgerinnen und Bürger von unseren Verbraucherschutzstandards profitieren würden. Aber leider bedeutet eine solche Angleichung eben nicht immer eine Hebung auf den höheren Standard. Man muss vielmehr befürchten, dass wir beim Verbraucherschutz entsprechend etwas zurückstecken müssen.
Tatsächlich sind die meisten Probleme zwar durch die Freiwilligkeit entsprechender Regelungen bei CETA berücksichtigt worden. Das einzige Problem, das aber trotzdem bleibt, ist das vom Kollegen Neyses bereits genannte Vorsorgeprinzip, das es unter CETA nicht gibt. Produkte können also nicht vor
sorglich verboten werden, sondern erst dann, wenn die Schädlichkeit für den Verbraucher bewiesen ist.
An der Stelle denke ich daran, welche Probleme wir hatten, auch jetzt schon bestimmte Produkte aus dem Handel zu nehmen, die zum Beispiel als Badesalz verkauft wurden, allerdings für ganz andere Sachen gedacht waren. Es handelte sich um Drogen, die von manchen Leuten geraucht wurden. Als es nachgewiesen war, hat man versucht, es aus dem Handel zu nehmen. Dann gab es schon das nächste Produkt. Das wird in dem Moment nicht einfacher, in dem man die Schädlichkeit erst nachweisen muss. Insofern sehe ich den Punkt tatsächlich sehr kritisch.
Ich kann deshalb zum Abschluss Folgendes sagen. Es gibt durchaus Gründe, die für und gegen CETA sprechen. Es gab es schon sehr lange nicht mehr, dass wir PIRATEN nicht einstimmig abgestimmt haben. Das wird ein Punkt sein, an dem es wieder einmal so ist. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ensch-Engel, ich hatte in der Vergangenheit - nicht am Rednerpult, aber immerhin im direkten Kontakt - durchaus schon gelästert bei entsprechenden Anträgen. Ich hatte gelästert in dem Sinne, dass ich den Poetry-Slam-Teilnehmer, Autor und nach eigenen Angaben wenig bekannten Physiker Jan Philipp Zymny zitiert habe mit dem Ausspruch: Die Physikkenntnis der meisten
Menschen reiche von „alles fällt runter“ bis „Strom kommt aus einem Loch in der Wand und schmeckt aua.“ Ich hatte Letzteres lästernderweise als die Energiepolitik der LINKEN bezeichnet. Ich bin allerdings jetzt an einem Punkt, wo ich das nicht mehr lustig finde. Und ich sage Ihnen ganz klar: Ich werde jeden Antrag von Ihnen zu diesem Thema ablehnen, wenn Sie mir keine Alternative nennen.
Es gibt gute Gründe, gegen Atomkraft zu sein. Es gibt gute Gründe, gegen Kohlekraft zu sein. Ich habe noch kein Argument gehört, das mich überzeugen würde, gegen Windkraft zu sein, aber das ist Meinungssache und ich akzeptiere, dass es Leute gibt, die gegen Windkraft sind. Aber in dem Moment muss man eine Abwägung treffen. Und ich persönlich habe, da ich noch kein Argument gehört habe, das mich davon überzeugt hätte, gegen Windkraft zu sein, für mich die Abwägung getroffen, dass ich für erneuerbare Energien bin. Ich bin nicht gegen Atomkraft, weil ich Angst hätte, dass mir demnächst irgendein Atomkraftwerk um die Ohren fliegt. Gegen Atomkraftwerke bin ich einfach wegen des Atommülls. Durch die Atomkraft entsteht nun mal Atommüll. Plutonium 239 hat eine Halbwertszeit von 24.110 Jahren. Man sagt nach 10 Halbwertszeiten ist es so wenig, dass man es vernachlässigen kann. Nach 10 Halbwertszeiten ist weniger als ein Promille des Materials übrig. Es dauert also 241.100 Jahre, bis aus einer Tonne von dem Müll weniger als ein Kilo übrig ist, und das ist für mich ein Grund, gegen Atomkraft zu sein.
Die Gründe, gegen Kohlekraft zu sein, wurden insbesondere schon von den GRÜNEN hinreichend dargelegt. Ich habe für mich entschieden, dass ich für erneuerbare Energien bin und ich bin dabei auch voll auf Parteilinie mit meiner Partei. Solange Sie mir nicht sagen, wie Sie den Strom in die Haushalte bringen wollen, solange werde ich keinem Antrag von Ihnen zustimmen, der irgendeine Energieerzeugungsform verbieten will. Ich bekenne mich zu erneuerbaren Energien -
Wie gesagt, solange Sie da keine konkreten Angaben machen, werde ich diese Anträge weiter ablehnen. Das nur als Ansage, egal wie oft Sie hier Anträge gegen Windkraft stellen. Solange Sie mir nicht sagen, wie Sie Strom erzeugen wollen, werde ich sie ablehnen. Das als ganz persönliches Statement, weil ich an dem Punkt bin, an dem es mich einfach nur noch nervt. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Redner der fünften Fraktion, nachdem alle anderen Fraktionen schon zu diesem Thema
gesprochen haben, wundert es mich, dass noch niemand die Konferenz vom 06.07. dieses Jahres angesprochen hat. Die war direkt nebenan im Schloss und trug den Titel „Steigerung der Fachkräftesicherung durch betriebliche Ausbildung“. Auch dort war es durchaus Thema, dass der Nachwuchs für handwerkliche Berufe nicht gesichert ist. Auch dort war bei den Teilnehmern genau diese Sorge bezüglich Nachwuchssicherung deutlich zu spüren. Das betrifft tendenziell die Bundesrepublik insgesamt, aber vor dem demografischen Hintergrund das Saarland doch besonders stark.
Wir haben hier heute zwei Anträge zu dem Thema zur Beratung vorliegen. Im Antrag der Koalition wird, wie es dort heißt, die Bitte ausgesprochen, ich zitiere: „die Jugendlichen dahingehend anzusprechen, die bestehenden Angebote zur Berufswahlorientierung frühzeitig zu nutzen“. Die zwei Vorredner der Opposition haben schon angesprochen, dass man als Parlament ruhig etwas selbstbewusster auftreten kann. Man muss nicht eine Reihe von Bitten in Form eines Antrags an die Landesregierung richten, man kann auch ruhig konkrete Forderungen formulieren, so wie es die GRÜNEN auch gemacht haben. Wie man sich dann inhaltlich über die einzelne Forderung einig ist oder nicht, das ist ein anderes Thema. Alleine schon die Form ist bei der Koalition etwas seltsam.
Den eben zitierten Satz aus dem Antrag der Koalition kann man ruhig als Kernsatz des vorliegenden Antrags auffassen, denn in der ebenfalls zuvor genannten Veranstaltung wurde dafür geworben, den Jugendlichen nicht nur ein Jobangebot zu machen, sondern sie gezielt einzuwerben und dabei auch die Lebenswelten dieser Jugendlichen zu berücksichtigen, also sowohl bei der Einwerbekampagne als auch bei den vorausgehenden Planungen. Die Lebenswelten dieser Jugendlichen unterscheiden sich nämlich oftmals dramatisch von denen der Ausbildenden. Bei einer Befragung, deren Ergebnis dort präsentiert wurde, kam heraus, dass bei vielen der potenziellen Ausbilderinnen und Ausbilder nur geringe Kenntnisse der Lebenswelten dieser Jugendlichen vorhanden sind.
Herr Wegner hat vorhin schon angeführt, dass wir, wenn es um Ausbildung geht, gerade nicht nur über Jugendliche reden. Man muss sich an der Stelle aber auch klarmachen, dass ein Durchschnitt von 20,3 Jahren nicht durch eine Gauß-Kurve zustande kommt. In dem Moment, wo ein Durchschnitt relativ weit unten liegt, hat man relativ viele, die etwas jünger sind, und immer ein paar, die den Schnitt dadurch dramatisch hochziehen, dass sie weit über dem Schnitt liegen. Bei einem Durchschnitt von 20,3 Jahren kann man Leute dabei haben, die zehn Jahre darüberliegen, aber eben keine, die zehn Jahre darunterliegen. Dementsprechend wird das natürlich
etwas verzerrt. Ich rede deshalb von Jugendlichen, beziehe die jungen Erwachsenen aber mit ein.
Das Gleiche gilt für junge Geflüchtete, ein Thema, das im Antrag der Koalitionsfraktionen kurz angeschnitten wird, mehr aber auch nicht. Ihre Lebenswelt lässt sich mit der hier aufgewachsener Jugendlicher überhaupt nicht vergleichen. Das bedeutet weitere Herausforderungen. Ob und inwieweit sich kleinere Betriebe dieser Aufgabe stellen wollen oder können, müsste in einem solchen Antrag meiner Meinung nach auch berücksichtigt werden. Der Antrag der Koalition beschränkt sich darauf, das toll zu finden, was die Regierung ohnehin bereits tut. Dafür braucht man jedoch keinen Antrag. Der Antrag der GRÜNEN bringt konkrete, weitergehende Forderungen, zum Beispiel im Bereich der Sprachförderung. Diese Forderungen sind auch sinnvoll. Mit dem Antrag habe ich aber an anderer Stelle ein oder zwei Probleme.
Zusammenfassend zum Antrag der Koalition: Während es normalerweise immer ein oder zwei Dinge gibt, die man noch zusätzlich in einen Antrag aufnehmen könnte, so muss man von diesem Antrag sagen, dass nichts Falsches drinsteht. Bei einem Antrag, der ohnehin größtenteils nur das auflistet, was die Regierung schon tut, und dann zaghaft ein paar Bitten äußert, kann man natürlich in jede Richtung argumentieren. Man kann sagen, es steht nichts Falsches drin. Das tun wir. Man kann aber genauso gut sagen, es bringt oder ändert auch nichts, wenn wir ihn ablehnen. Wir stimmen also dem Antrag zu, aber eben unter dem Vorbehalt, dass größtenteils aufgelistet wird, was die Regierung ohnehin bereits tut. Dafür brauchen wir keinen Antrag.
Der Antrag der GRÜNEN enthält einen schwierigen Passus in der Formulierung: „Kein Qualifizierungsschritt darf ohne Abschluss, Anschluss oder Anrechnung bleiben.“ Das ist von der Theorie her eine absolut tolle Forderung. Dem wird keiner widersprechen. Dies in der Praxis umzusetzen, halte ich aber für unmöglich. Es gibt natürlich Leute, die rechtzeitig merken, dass die Ausbildung nichts für sie ist und die sich dann anders orientieren wollen. Jemanden, der im Affekt sagt: „Mein Chef geht mir auf die Nerven, ich kündige!“, sofort in eine Anschlussausbildung zu vermitteln, ist schwierig. Pauschal für alle einen Anschluss zu fordern, ist ein hehres Ziel, aber ich halte es in der Praxis nicht für machbar.
Bei den konkreten Forderungen, die am Ende des Antrages stehen, gibt es auch welche, die im Einzelfall vielleicht nicht umzusetzen sind. So sind Weiterbildungsmöglichkeiten in Kleinstbetrieben nicht so einfach bereitzustellen wie in Großkonzernen. Gerade im Saarland, wo wir wenige Großkonzerne, aber einen doch recht breiten Mittelstand haben, halte ich es für schwierig, pauschal zu fordern, dass bei der Ausbildung gleich entsprechende Möglichkeiten zur
Weiter- oder Fortbildung gegeben sein müssen. Es ist natürlich ein hehres Ziel, das man durchaus legitim verfolgen kann, aber es pauschal vorzuschreiben, wird in der Praxis einfach auf Probleme stoßen. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Beim Antrag der Koalition hat man alle Optionen. Es ist eigentlich egal, was man tut. Wir werden ihm zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe zu Beginn nur kurz auf das Konnexitätsprinzip ein. Die Festschreibung des strikten Konnexitätsprinzips ist für uns okay. Sie wäre noch etwas besser, wenn sichergestellt wäre, dass Entlastungsmittel auch wirklich originär vom Land kämen und sie nicht zum Beispiel beim kommunalen Finanzausgleich abgezwackt werden könnten, sodass sie den Kommunen an anderer Stelle doch wieder fehlen. Außerdem gehört zu einem Konnexitätsprinzip, das sich strikt nennt, auch, dass Mehrkosten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung übernommen werden und nicht erst ab Ende einer Verhandlung darüber. Es ist vollkommen okay, darüber zu verhandeln, was übernommen wird und was nicht, aber in dem Moment müssen die Kosten auch rückwirkend übernommen werden und nicht erst ab dem Zeitpunkt, wenn man sich geeinigt hat. Beiden Punkten wird in unserem Abänderungsantrag Rechnung getragen.
Damit komme ich dann aber auch schon zum deutlich schwerer wiegenden Thema, der Verfassungsänderung, der Fünf-Prozent-Hürde. Als Argument für eine Fünf-Prozent-Hürde - unabhängig davon, ob sie einfachgesetzlich oder in der Verfassung geregelt wird - wird immer wieder angeführt, dass im Parlament regierungsfähige Mehrheiten gesichert werden müssen. Eine Zersplitterung des Parlaments mache es schwieriger, eine Koalition zu bilden, die eine Regierung tragen kann. Das sehen wir genauso, allerdings ist dieses auch das einzige belastbare Argument und gilt deshalb auch nur dort, wo das Parlament tatsächlich eine Regierung tragen muss, also im Land und im Bund, nicht auf kommunaler Ebene und nicht in der EU. Dementsprechend sind wir auch genau dort - auf Landes- und Bundesebene - für die Fünf-Prozent-Hürde, auf den anderen Ebenen aber nicht.
Heute reden wir darüber, die Fünf-Prozent-Hürde auf Landesebene in die Verfassung zu schreiben. Es wäre zunächst einmal, wenn man über Hürden redet, durchaus auch sinnvoll, andere Hürden in Erwägung zu ziehen. Das machen wir uns in dem Mo
ment schwerer, in dem wir die fünf Prozent konkret in die Verfassung schreiben, statt einfach nur, dass es eine Hürde geben soll. Es wäre zum Beispiel auch plausibel zu sagen, dass man sicherstellen will, dass Parteien immer in Fraktionsstärke in den Landtag einziehen. Dann könnte man die Hürde etwas niedriger ansetzen, hätte aber immer noch eine Hürde. Dadurch, dass wir konkret fünf Prozent in die Verfassung schreiben, verbauen wir uns das. Insbesondere machen wir es zukünftigen Landtagen extrem schwer, noch einmal von dem konkreten Wert fünf Prozent wegzugehen. Wie gesagt, wir haben nichts dagegen, dass es eine Hürde gibt, aber ob fünf Prozent der Weisheit letzter Schluss ist, kann wohl keiner beurteilen.
Abgesehen davon stellt sich das Problem, dass bei jeder Hürde Stimmen verfallen. Sie verfallen in dem Sinne, dass Leute Parteien wählen, die nachher nicht im Landtag vertreten sind. In dem Moment, wo ich eine Partei wähle, die nicht in den Landtag kommt, stellt sich das Problem, dass ich auch genauso gut nicht hätte wählen gehen können. Das Ergebnis, der Effekt auf die Zusammensetzung des Landtags, die Mehrheiten im Landtag, ist derselbe, ob ich eine Partei wähle, die nicht reinkommt, oder ob ich gar nicht wählen gehe. Das ist nicht gerade motivierend.
Dementsprechend sind wir für ein anderes Modell. Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach das Modell mit Alternativstimme gefordert, dass es also zusätzlich zur bisherigen Stimme eine Alternativstimme gibt. Mit der Primärstimme, wie es sie jetzt schon gibt, wählt man die Partei, die man tatsächlich bevorzugt, hat aber für den Fall, dass diese Partei nicht in den Landtag kommt, mit der Alternativstimme immer noch die Möglichkeit, Einfluss auf die Zusammensetzung und Mehrheiten im Parlament zu nehmen.
Heute gibt es eben nicht das Konzept korrespondierender Gesetzesanträge, deshalb haben wir das nicht wieder gebracht. Trotzdem ist zu sagen, dass wir gegen die Festschreibung der Fünf-Prozent-Hürde in der Verfassung sind, auch das ist bei uns entsprechend im Abänderungsantrag noch einmal mit drin.
Meine Zeit geht schon zu Ende, dementsprechend bitten wir um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Ohne Annahme unseres Abänderungsantrags können wir dem Gesetz nicht zustimmen, da wir die Verankerung der Fünf-Prozent-Hürde in der Verfassung ablehnen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte vorab im kleinen Kreis angekündigt, dass das wohl die kürzeste Rede des heutigen Tages wird. Das war bis zu dem Zeitpunkt der Bemerkung von Stefan Pauluhn der Fall. Eigentlich wollte ich sagen, wir sehen das genauso wie die GRÜNEN und werden deshalb dem Abänderungsantrag der GRÜNEN zustimmen und, falls der keine Mehrheit findet, das Gesetz ablehnen. An der Stelle hätte ich normalerweise den Punkt gemacht und wäre gegangen.
Jetzt möchte ich noch eine Anmerkung zu Herrn Pauluhn machen. Ihre Frage ist im Prinzip eine Nebelkerze. Denn entweder brauchen wir zusätzliche Leute hier oder dort, sprich beim Landesverwaltungsamt oder beim Rechnungshof, oder wir brauchen sie nicht.
Ihre Frage suggeriert, dass wir in dem Moment, wo wir den Antrag annehmen, zusätzliche Stellen schaffen müssen, die wir ansonsten nicht schaffen müssten. Die Gesamtarbeit wird aber nicht mehr, wenn sie woanders erledigt wird. In dem Moment ist es mir lieber, dass sie an einer neutralen Stelle gemacht wird, als bei einem Amt, das seinen Dienstherrn im
Innenministerium hat. Dabei geht es mir nicht konkret ums Innenministerium, sondern grundsätzlich um die Tatsache, dass es da eine Weisungsbefugnis gibt.
Dementsprechend hätten auch wir das lieber beim Rechnungshof, wie es übrigens auch andere Länder praktizieren, meines Wissens Hessen und einige mehr. Dort ist das beim Rechnungshof angesiedelt und dort gehört es unserer Meinung nach auch hin. Deshalb bitten auch wir um Zustimmung zu dem Abänderungsantrag der GRÜNEN. Wenn der nicht angenommen wird, werden auch wir das Gesetz ablehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in Zweiter Lesung hat sich an unserem Standpunkt zur Schuldenbremse, zum KELF und zum vorliegenden Gesetzentwurf nichts geändert. Die Schuldenbremse führt zu einer Verlagerung finanzieller Schulden hin zu Infrastrukturschulden. Die Infrastruktur wäre jetzt billiger zu warten als später abzureißen und zu ersetzen. Es ist sicherlich nicht falsch, sparsam zu sein, aber die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Form lehnen wir ab, ihre Verankerung in der Verfassung ebenso.
Der KELF wiederum ist zunächst einmal ein kommunaler Entlastungsfonds und damit zur finanziellen Entlastung von Kommunen gedacht. Er ist allerdings an Bedingungen geknüpft und überträgt damit die Idee der Schuldenbremse auf die kommunale Ebene. Dementsprechend lehnen wir auch den KELF ab - nicht wegen der finanziellen Entlastung, sondern wegen der Bedingungen, die daran geknüpft sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist dennoch positiv zu bewerten, weil er eine echte Entlastung bringt, indem er den KELF entschärft. Durch die Zuwanderung entsteht eine neue Wertschöpfung, aber es entstehen auch neue Kosten. Dummerweise haben die Kommunen wenig von der Wertschöpfung, aber eben einen Großteil der Kosten zu tragen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll gerade eine Regelung getroffen werden, die diese besondere Investitionsleistung der Kommunen beim KELF berücksichtigen soll.
Ich habe in Erster Lesung bereits auf unseren Antrag vom letzten Oktober zu diesem Thema verwiesen. Er trug den Titel „Gemeinsame Zukunft im Saarland sichern: Flüchtlingsversorgung als besondere Investitionsleistung in den Stabilitätsrat einbringen“ und hatte die Drucksachennummer 15/1531. Dort ging es schon um dieses Thema, allerdings auch darum, was jetzt schon von mehreren Kollegen angesprochen wurde, dass sich die Landesregierung beim Bund einsetzen soll, was wir mit einem Gesetz auf Landesebene natürlich nicht können. In
sofern wäre unser Antrag sogar noch weiter gegangen. Mit diesem Antrag hätten Sie schon vor acht Monaten die Weichen in die Richtung stellen können, die wir jetzt mit dem Gesetzentwurf spät aber immerhin überhaupt stellen.
Wir werden natürlich zustimmen, denn wir hätten ja das Ganze im Oktober nicht selbst beantragt, wenn wir dagegen wären. Deshalb können wir den Antrag jetzt auch nicht ablehnen. Wir werden zustimmen. Ich kann nur wiederholen: Es entschärft den KELF. Uns wäre es lieber, wenn man den KELF in der jetzigen Form mit den daran geknüpften Bedingungen ganz abschaffen würde.
Wir hoffen, dass in einer langfristigen Perspektive die anhaltende Aufnahme von Menschen auch weitere Investitionen in die Grundversorgung und die weitere Integration anstößt, zum Beispiel auch die Reaktivierung von kommunalen Dienstleistungen, die Förderung der Mobilität, die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung und die Wohnungsmarktförderung. Dementsprechend sehen wir auch die vorgesehene zeitliche Begrenzung bis 2018 immer noch kritisch. Das wurde schon von mehreren Vorrednern gesagt. Es ist eigentlich nicht zu erkennen, warum man diese Begrenzung machen will. Der KELF läuft bis 2024. Genau genommen hätte man das Gesetz genauso lange laufen lassen müssen. Es gibt die Möglichkeit der Verlängerung bis 2020, aber eben nicht bis 2024. Von daher sehe ich es so, dass sich zwangsläufig der nächste Landtag wieder damit befassen muss. 2017 wird gewählt. Bis 2018 gilt das vorliegende Gesetz, das heißt also, der nächste Landtag kann sich 2017/2018 gleich wieder damit befassen. Das finde ich eigentlich unnötig, aber es ist dann eben nicht zu ändern.
Trotzdem können wir den Gesetzentwurf heute so beschließen. Wir werden auch zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem nun schon alle anderen Fraktionen zu dem Gesetzentwurf gesprochen haben, kann ich gleich zum Wesentlichen kommen. Es wurde bereits gesagt, dass wir im Ausschuss einen Abänderungsantrag gestellt hatten. Der wurde zwischenzeitlich noch mal überarbeitet, erstens erweitert und zweitens an den vom Ausschuss angenommenen Abänderungsantrag angepasst, sodass er diesen jetzt ergänzt. Es ist deshalb möglich, neben dem Antrag des Ausschusses auch unseren zu beschließen, ohne dass es dadurch zu Widersprüchen käme.
Zum Inhalt. Der zentrale Punkt bei uns ist die jetzt bereits vielfach zitierte individuelle Offenlegung von Managergehältern. Wir fordern diese, und gerade uns PIRATEN ist dabei natürlich der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bewusst. Deshalb haben wir auch einen Bestandsschutz für bestehende Verträge verankert, eine Übergangsregelung, sodass nur neue Verträge betroffen wären und nicht die bereits jetzt bestehenden. Damit ist genau diesen Bedenken Rechnung getragen.
Die Koalitionsfraktionen haben hier dagegen argumentiert. Es waren die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Bund, die gerade erst letzten Freitag die Einführung eines Lobbyisten-Registers abgelehnt haben. Umso mehr halten wir es für geboten, wenigstens an dieser Stelle Transparenz zu schaffen, und zwar nicht, wie es Frau Abgeordnete Zieder-Ripplinger genannt hat, eine „mittlere Transparenz“. Den Begriff habe ich heute zum ersten Mal gehört, mir drängt sich hier spontan der Begriff „Milchglas-Gesetz“ auf. Man kann erahnen, was los ist, aber konkrete Fakten hat man trotzdem nicht.
Dazu gehört - das ist auch schon angesprochen worden -, dass wir mit der individuellen Offenlegung von Managergehältern eben auch Nebeneinkünfte, geldwerte Vorteile und so weiter offenlegen möchten. Man muss sehen, im Gegensatz zu uns Abgeordneten gibt es bei Managern eben solche Dinge wie Provisionen oder Gewinnbeteiligungen. Das gehört bei manchen sogar mit zum Vertrag, zum Gehalt, das sollte deshalb auch mit veröffentlicht werden. Das ist derzeit im Gesetz nicht vorgesehen.
Damit es, wie es im Gesetzentwurf heißt, bei der Veröffentlichung „an geeigneter Stelle“ nicht zu Effekten kommt, wie sie satirisch überspitzt im Buch „Per Anhalter durch die Galaxis“ von Douglas Adams nachzulesen sind, haben wir explizit einen
Verweis auf das Internet als Ort der Veröffentlichung in unseren Antrag eingebaut, bevor das irgendwo im Amtsblatt des kleinsten Dorfes oder sonst wo veröffentlicht wird, wo man nicht so ohne Weiteres drankommt.
Neben den Unternehmen, an denen Land und Kommunen direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt sind und bei denen sie selbst eine entsprechende Veröffentlichung veranlassen können, gibt es Betriebe, bei denen höchstens auf eine Veröffentlichung hingewirkt werden kann; das ist auch im Gesetzentwurf so vorgesehen, nämlich ab einer Beteiligung von 25 Prozent. Nun muss man dazu sagen: „Darauf hinwirken“ kann man, sobald man überhaupt irgendwie beteiligt ist. Wie groß die Erfolgschancen sind, ist eine andere Frage, aber darauf hinwirken kann man. Wir möchten die Grenze hierfür von 25 Prozent auf 20 Prozent senken. Das ist keine große Senkung, schließt aber zusätzliche Unternehmen mit ein.
Ich möchte noch ganz kurz zwei formelle Dinge ansprechen. Wir schließen auch ein paar Regelungslücken bezüglich verschiedener Unternehmensformen und ersetzen einen Verweis auf das HGB durch den Text, auf den verwiesen wird, um an dieser Stelle unabhängig vom Bundesgesetzgeber zu werden, denn prinzipiell könnte der das HGB ja jederzeit ändern.
Im Ausschuss wurde unser Antrag abgelehnt. Ich bitte Sie nun aber darum, der neuen, verbesserten Version zuzustimmen.
Zum Schluss möchte ich noch ein paar Dinge sagen zu dem, was vorher von anderen Rednerinnen und Rednern ausgeführt worden ist. Das Thema informationelle Selbstbestimmung ist sowohl von Herrn Thielen als auch von Frau Zieder-Ripplinger angesprochen worden. Letzterer mache ich da auch keinen Vorwurf, aber gerade in Richtung CDU muss ich sagen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vom Bundesverfassungsgericht immer wieder mal verteidigt werden muss, und zwar vor allem gegen Gesetze, die vonseiten der CDU kommen. Insofern finde ich es schön, dass Sie sich jetzt auch mal dazu bekennen.
Herr Thielen, Sie haben die Generation Y angeführt als Menschen, die sich besonders informieren und nicht jeden Job machen, die einen Job nicht nur des Geldes wegen machen, sondern auch eine gewisse Lebenserfüllung darin suchen. Das mag ja sein, aber von der Generation Y, die von der Presse durchaus auch schon mal als „Generation Armut“ bezeichnet wurde, ist eben keiner in einer Position, dass er von diesem Gesetz betroffen wäre. Wenn Sie mir einen nennen könnten, wäre ich Ihnen dankbar, mir ist keiner bekannt. Dass Mitglieder der Generation Y es in Managerpositionen in solchen Be
trieben geschafft hätten, ist einfach nicht der Fall. Insofern ist das eine Nebelkerze.
Wie gesagt, mir wird nach dem Begriff der Kollegin Zieder-Ripplinger das Gesetz lange Zeit als das „Milchglas-Gesetz“ in Erinnerung bleiben. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir den Abänderungsanträgen der Opposition zustimmen werden, genau wie wir das im Ausschuss getan haben. Das Gesetz müssen wir allerdings, sofern unser Antrag nicht angenommen wird, ablehnen, und zwar aus den genannten Gründen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Toleranz gegenüber Kritik ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit wesentlich niedriger als bei bezahlter Arbeit. Den Satz kann man sich ganz allgemein, unabhängig von der konkreten Faktenlage, hinter die Ohren schreiben. Er hat aber natürlich auch Relevanz gerade im Falle der Härtefallkommission, die ehrenamtlich arbeitet. Dementsprechend ist es nicht gerade schön für die Mitglieder der Härtefallkommission, wenn sie sich mit einem Fall befassen, eine Empfehlung abgeben und dieser Empfehlung nicht gefolgt wird. Äußerst unschön wird es, wenn noch nicht einmal eine Begründung dafür abgegeben wird, und regelrecht frustrierend wird es, wenn eine solche Begründung auf Nachfrage hin sogar ausdrücklich verweigert wird. Was dem Fass dann endgültig den Boden ausschlägt, ist, wenn die Empfehlung gar nicht erst abgewartet wird und die Abschiebung vollzogen wird, bevor sich die Härtefallkommission überhaupt mit dem Fall befassen konnte. Genau das ist in der Vergangenheit passiert, das wurde hier auch schon ausgeführt.
Das, was dort schiefgeht, ist häufig einfach nur ein Kommunikationsproblem, wie sich in der Ausschussberatung gezeigt hat. Die Härtefallkommission hat sich zum Teil mit Fällen befasst, mit denen sie sich nicht hätte befassen dürfen, weil ein Ausschlusskriterium vorlag. Es sind Fälle, die unter moralischen Gesichtspunkten ganz klar Härtefälle sind, die aber unter eines der Ausschlusskriterien fallen, gemäß derer sich die Härtefallkommission, so sehr es moralisch geboten wäre, eigentlich nicht hätte befassen dürfen. Da sage ich, in dem Moment, wo wir diese diffizile Lage haben, ist unser kleinstes Problem, dass wir am Schluss frustrierte Ehrenamtler haben. Die haben wir, das ist auch ein Problem, aber das viel größere Problem ist, dass am Schluss Menschen abgeschoben werden, obwohl es moralisch nicht vertretbar ist.
Das würden wir gerne vermeiden. Dazu fordern wir, ähnlich wie die GRÜNEN und DIE LINKE, dass Abweichungen von der Empfehlung der Härtefallkommission durch die Landesregierung begründet werden müssen. Wir wollen auch den extremsten der genannten Fälle, die Abschiebung während der Befassung mit dem jeweiligen Fall, verhindern. Auch das wurde zuvor bereits genannt, eben eine aufschiebende Wirkung für die Dauer der Befassung durch die Härtefallkommission. Das wollen GRÜNE
und LINKE auch, die SPD laut Pressemitteilung ebenfalls.
Wir gehen aber noch einen Schritt weiter und sagen, dass die Kommunikation zwischen Härtefallkommission und Regierung generell verbessert werden muss. Auch der Landesregierung ist per se erst einmal kein Vorwurf zu machen, wenn sie bei einem Fall, bei dem die Härtefallkommission nach Rechtslage gar nicht aktiv werden dürfte, auch nicht davon ausgeht, dass die Härtefallkommission überhaupt aktiv wird. Dazu muss die Landesregierung zunächst einmal Kenntnis davon erlangen, dass sich die Härtefallkommission mit dem Fall befasst. Die Diskussion im Ausschuss hat meines Erachtens gezeigt, dass es dort ein klares Kommunikationsproblem gibt.
Ich komme auf das zurück, was ich eben schon angerissen habe. In dem Moment, in dem sich die Härtefallkommission mit einem Fall befasst, mit dem sie sich eigentlich nicht befassen dürfte, und die Regierung dies nicht weiß, haben wir ein doppeltes Kommunikationsproblem. Wir brauchen an der Stelle eine Anzeigepflicht für die Härtefallkommission bei der Landesregierung und umgekehrt die aufschiebende Wirkung, bis die Härtefallkommission sich damit befasst hat.
Man muss ganz klar sehen, dass die Härtefallkommission das erstens ehrenamtlich macht und dass sie zweitens nicht exorbitant viele Fälle bearbeitet. Dafür sind die Fälle allerdings auch jeweils recht umfangreich. Es wurde gesagt, dass ein Fall, bis er tatsächlich in die Behandlung geht, selten unter 60 DIN-A4-Seiten rein nach Aktenlage hat. Wenn ich das mit den Eingaben im Petitionsausschuss des Landtages vergleiche, wo wir teilweise Zweizeiler zu bearbeiten haben, so ist das natürlich ein ganz anderer Aufwand. Dementsprechend brauchen wir hier auch eine aufschiebende Wirkung.
Damit sind wir beim nächsten Punkt unseres Antrages. In dem Moment, in dem die Mitglieder der Härtefallkommission einen Fall als Härtefall ansehen, obwohl er unter ein Ausschlusskriterium fällt, muss man sich überlegen, ob die Ausschlusskriterien nicht überarbeitet werden müssen. Deshalb fordern wir, dass die Kriterien im Dialog zwischen Härtefallkommission und Landesregierung überarbeitet werden sollen.
Es ist auch ganz klar zu sagen, dass die Härtefallkommission eben kein Sammelsurium von Gutmenschen ist, sondern es sind ehrenamtlich Tätige, entsandt von Landtag, Landkreistag, Städte- und Gemeindetag, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen und der katholischen Kirche sowie dem Integrationsrat, der sich zuletzt zurückgezogen hat, wie bereits ausgeführt wurde. Allerdings tut er dies ja nur temporär. Das sollte man dazusagen.
Wenn eine solche Kommission eine Empfehlung abgeben möchte - es ist ja nicht rechtlich bindend, sondern eine Empfehlung -, dann kann man sich ruhig einmal anhören, was sie zu sagen hat. Das ist doch, denke ich, das Mindeste. Um all das einzuleiten, bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ein paar Worte noch zu den anderen Anträgen. Die Forderungen aus dem Antrag der GRÜNEN stehen auch in unserem Antrag. Es steht also nicht im Widerspruch. Wir werden dem Antrag zustimmen.
Über den Antrag der LINKEN gab es eine kleine Diskussion in unserer Fraktion, gerade wegen des Punktes der nächtlichen Abschiebung. Hier muss man eine Abwägung vorzunehmen. Einerseits hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass man Personen vielleicht nicht mehr antrifft, wenn sie vorab über eine Abschiebung informiert werden. Die Personen sind bis dahin untergetaucht. Andererseits muss die Polizei zugreifen, wenn jemand da ist. Wenn man hier noch weiter einschränkt und sagt, dass auch nachts nicht geht, dann wird das Zeitfenster schon sehr eng. Das muss man wiederum abwägen gegen die Persönlichkeitsrechte, gegen die Tatsache, dass teilweise auch Kinder mit abgeschoben werden, die dadurch stark traumatisiert werden können. Dies wiegt meines Erachtens schwerer.
Man muss dazu auch Folgendes sagen: Es geht hier um Leute, deren Asylantrag abgelehnt wurde, nicht um Menschen, die tagsüber berufstätig sind, abends noch einem Ehrenamt nachgehen und die noch zehn andere Jobs haben. Da ist es prinzipiell möglich, sie auch tagsüber mal anzutreffen. Dementsprechend haben wir uns letztlich darauf verständigt, dass wir auch diesem Antrag zustimmen werden, zumal andere Bundesländer zeigen, dass es prinzipiell geht.
Ich bitte also nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden den anderen Anträgen ebenfalls zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Nein. Ich noch nicht.
Ja.
Danke.- Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind dem Antrag zwischenzeitlich beigetreten. Dafür gibt es mehrere Gründe. Viele gute Gründe, gegen TTIP zu sein, wurden schon genannt, interessanterweise von beiden Seiten.
Von unserer Seite ist als allererstes einmal zu sagen, dass solche intransparenten Verhandlungen hinter verschlossener Tür heute einfach nicht mehr zu machen sind. Das ist so.
Es sorgt für eine natürliche Skepsis bei allen, die ausgeschlossen sind. Wenn solche Dokumente wie jetzt von Greenpeace veröffentlicht werden, dann sieht man, dass es eine gesunde Skepsis ist, weil sich eben viele Bedenken bewahrheitet haben. Das kann man jetzt in den Papieren nachlesen.
Eines ist auch klar. So, wie die Politik sich sonst für jede Kleinigkeit, die sie richtig macht, selbst rühmt, müsste man nicht hinter verschlossener Tür verhandeln, wenn es etwas Ruhmreiches wäre. Deshalb ist vollkommen klar, dass es wieder irgendetwas darin gibt, was problematisch ist. Wie gesagt, es hat sich auch bestätigt.
Was wir besonders kritisch sehen, ist das Thema Schiedsgerichte. Kollege Bierbaum hat schon ausgeführt, dass in dem Moment, in dem für eine Firma Investitionshemmnisse durch nationale Gesetzgebungen bestehen, sie sich im Zweifelsfall einklagen kann und dadurch die parlamentarische Gesetzge
bung untergraben wird. Das sehen wir als besonders kritisch an. Man muss aber auch sehen, dass an der Stelle der Verbraucherschutz geschwächt wird. Verbraucherschutz ist nichts, das sich nur Verbraucherschutz nennt, aber mit dem Schutz von Verbrauchern nichts zu tun hätte, im Gegenteil, Verbraucherschutz ist wirklich dazu da, die Verbraucher - das sind unsere Bürgerinnen und Bürger, aber streng genommen auch wir selbst - eben zu schützen. In dem Moment, in dem ein Produkt aus Verbraucherschutzgründen nicht verkauft werden darf, ist es eben auf die eine oder andere Weise schädlich. Es kann verschiedene Gründe geben, aber wenn der Verbraucherschutz irgendwo einschreitet, gibt es dafür in aller Regel gute Gründe. Wenn dann die Firma am Schluss durchsetzen kann, dass sie das Produkt trotzdem verkaufen kann, dann finde ich das nicht gut. Dementsprechend ist speziell der Teil mit den Schiedsgerichten sehr kritisch.
Zu einer anderen Sache. Der Kollege Kurtz hat schon angesprochen, dass uns dieses Verfahren nicht von den USA aufgezwängt wird. Das ist richtig. Ich möchte auch anführen, man kann als Parlament nicht dauerhaft Gesetze gegen die Mehrheit in der Bevölkerung machen.
Das Interessante ist, dass TTIP nur noch 20 Prozent Zustimmung findet, und das nicht nur bei uns, sondern auch in den USA. Dort waren es in der letzten Zeit sogar noch etwas weniger. Insofern haben Sie vollkommen recht, es wird uns nicht von den USA aufgezwängt, es ist auf beiden Seiten des Atlantiks bei der Bevölkerung unbeliebt.
Man muss weiterhin sagen, dass man sich bei den entsprechenden Statistiken vieles schönreden kann. 20 Prozent Befürworter heißt nicht 80 Prozent Gegner. Das möchte ich an der Stelle auch sagen. Aber selbst wenn man diejenigen dazunimmt, die unentschlossen sind oder noch eine neutrale Haltung haben, kommt man nicht auf 50 Prozent. Es gibt also immer noch mehr Gegner als Befürworter. Das sollte man auch respektieren.
Nicht zuletzt wurde letzten Monat ein Gutachten veröffentlicht - in diesem Fall nicht von Greenpeace -, das die britische Regierung bei der London School of Economics in Auftrag gegeben hatte. Danach versuchte die britische Regierung, es in der Schublade zu behalten, weil es ihr nämlich so gar nicht in den Kram passte. Es steht nämlich drin, dass TTIP viele Risiken berge, aber keinen Nutzen bringe. Durch den Freedom-of-Information-Act wurde das Dokument letztlich doch von den Bürgerinnen und Bürgern in die Öffentlichkeit geholt. Und da steht nun einmal genau das zu lesen. Selbst renommierte Gut
achter sind der Meinung, dass uns dieses TTIP nicht viel bringt, dass es im Gegenteil sogar Risiken birgt.
An dieser Stelle möchte ich aber auch eine Sache klarstellen und da bin ich gar nicht so weit vom Kollegen Kurtz entfernt. Wir sind nicht gegen Freihandelsabkommen, weder gegen Freihandelsabkommen im Allgemeinen noch gegen ein Freihandelsabkommen speziell mit den USA. Aber Sie haben es selbst schon gesagt, bei TTIP geht es weniger um ein Freihandelsabkommen, sondern mehr um alles andere. Für ein Freihandelsabkommen wären wir durchaus offen. Für die ganzen Risiken, die sich durch TTIP ergeben, jedoch nicht. Dementsprechend ist die Frage, welche Schlussfolgerungen man daraus zieht.
Sie haben in die Richtung argumentiert, dass man das, was an TTIP problematisch ist, beheben müsste, den Rest könnte man dann beschließen. Das ist insofern inkonsequent, als Sie selbst sagen, es ist wesentlich mehr als ein Freihandelsabkommen. Was wir eigentlich brauchen, ist einfach nur ein Freihandelsabkommen. Insofern halte ich es für den schnelleren, kürzeren und besseren Weg und für zeitlich und finanziell sinnvoller, das Ding einzustampfen und einfach ein Freihandelsabkommen auf den Weg zu bringen. Da wären wir dann auch dabei.
An der Stelle noch ein paar weitere Worte zur Güte. Ich habe tatsächlich den Eindruck, dass an der Stelle Koalition und Opposition gar nicht so weit auseinander liegen. Wir streiten nur über den Weg zum Ziel. Auch Sie haben gesagt, dass Sie das mit der Intransparenz kritisch sehen. Der Kollege Tobias Hans hat vor Kurzem dem FORUM-Magazin ein Interview gegeben, in dem er genau das auch angegriffen hat. Auch er hat in diesem Interview die Intransparenz kritisiert. Er kommt wie Sie, Herr Kollege Kurtz, zu dem Ergebnis, dass man das nachbessern müsste.
Der entscheidende Punkt, worüber wir hier noch reden, ist, ob man das Ding nur nachbessern muss oder komplett neu machen sollte. In dem Moment, wo nur Dinge drinstehen, die uns stören, und das eigentlich Vorteilhafte nur ein Minimum des Entwurfes ausmacht, ist es einfacher, das noch einmal ordentlich zu machen. Alle Textpassagen noch einmal durchzusehen und das, was uns stört, zu streichen, ist letztlich mehr Arbeit, als das bisschen, was wir wollen, noch einmal ordentlich aufzuschreiben. Deshalb bin ich nach wie vor dafür, dem Antrag zuzustimmen, TTIP abzulehnen und ein Freihandelsabkommen, ein einfaches Freihandelsabkommen auf den Weg zu bringen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden mal wieder darüber, ob wir eine Aktuelle Stunde machen können, statt eine Aktuelle Stunde zu machen. Wir reden darüber, ob ein Thema aktuell genug ist für eine Aktuelle Stunde. Gemäß der Geschäftsordnung ist es das nicht, das ist ganz klar.
Insofern kann ich den Präsidenten als Sitzungsleiter verstehen, wenn er sagt, das sei nicht möglich. Sogar der Präsident als höchstes Amt im Land ist in seiner Rolle als Sitzungsleitung an die Geschäftsordnung gebunden und muss entsprechend sagen: Das geht nicht.
In dem Moment muss man allerdings auch mal darüber reden, ob man die Geschäftsordnung nicht ändern sollte.
Deshalb haben wir die Diskussion zur Parlamentsreform und deshalb gibt es in dieser Diskussion von uns den Vorschlag, dass die Fraktionen am Anfang
einer Plenarsitzung Themen setzen können, dass jede Fraktion sagen kann, welches Thema sie vorne auf der Tagesordnung haben will, dass, wenn die LINKE das Thema so wichtig findet und es ohnehin schon auf die Tagesordnung gesetzt hat, sagen kann, dieses Thema ist ihr so wichtig, dass sie es auf der Tagesordnung vorne haben will. Das ist gemäß unserer aktuellen Geschäftsordnung nicht möglich, und deshalb müssen wir diese ändern.
Jetzt haben wir nur das Problem: Die Einzigen, die das vorgeschlagen haben, sind wir PIRATEN. Und es sieht im Moment nicht so aus, als wolle die Koalition dieser Änderung zustimmen. Morgen haben wir noch mal ein Gespräch. Überlegen Sie sich noch mal, ob Sie genau solche Diskussionen wie jetzt für die Zukunft vermeiden wollen, indem Sie es erlauben, dass jede Fraktion ein Thema, das ihr wichtig ist, nach vorne setzen kann. Einige Parlamente, die in letzter Zeit ihre Geschäftsordnung angepasst haben, haben genau dies getan, sie haben ein rollierendes System eingeführt mit den Wunschthemen am Anfang einer Sitzung. Bei fünf Fraktionen benennt jede ein Thema und die fünf Themen werden dann nach dem rollierenden System geordnet.
In anderen Parlamenten hat es sich bewährt, Herr Pauluhn. Offensichtlich scheint es besser zu sein als das, was wir jetzt haben. In diesem Sinne kann ich nur sagen, die Parlamentsreform geht morgen in die nächste Runde. Ich kann nur noch mal für das rollierende System plädieren mit fünf Themen bei fünf Fraktionen am Anfang einer Sitzung. Man sollte dazu sagen, dass in anderen Parlamenten die Aktuelle Stunde auch weiter gefasst ist als im Saarland. Dort gibt es am Anfang immer eine Aktuelle Stunde, in der alle Abgeordneten zu allen möglichen Themen reden können. Dabei ist es egal, ob diese Themen noch mal an anderer Stelle der Tagesordnung stehen oder nicht. Das hätte eine solche Situation wie die heute Morgen vermieden. Allerdings muss ich dazu sagen, dass mir das andere System mit dem Setzen von Themen nach vorne sinnvoller erscheint.
Herr Pauluhn, Sie können einen entsprechenden Vorschlag einreichen. Das haben Sie bislang nicht gemacht.
Vorschläge, die nicht eingereicht sind, stehen nicht zur Abstimmung. Entschuldigung, aber unser Vor
schlag steht zur Abstimmung. Sie haben auch noch bis morgen Zeit, Ihren Vorschlag einzureichen.
In diesem Sinne kann ich nur sagen: So, wie es jetzt ist, ist die Geschäftsordnung nun einmal nicht gut. Deshalb müssen wir sie ändern. Ein Vorschlag dazu liegt von uns vor. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in den letzten Jahren bereits festgestellt, dass die Zahl der nach Deutschland zugewanderten Menschen so schnell nicht sinken wird und dementsprechend kein vorübergehendes Phänomen ist. Neben Notmaßnahmen müssen deshalb weitergehende strategische Überlegungen angestrengt werden.
Mit der Integration unserer neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind erste direkte Aufwendungen verbunden. Viele wurden schon von meinen Vorrednern genannt. Ich nenne auch noch zum Beispiel die Erstaufnahme, die Sachleistungen, Asylantragsbearbeitungskosten, Asylhilfen, Wohnraum in den Kommunen, Integrationskurse, Ausbildungshilfen, Schulbildung und - was bisher nicht genannt wurde, zumindest habe ich es nicht gehört - die Gesundheitsversorgung.
In einer langfristigen Perspektive stößt die anhaltende Aufnahme von Menschen auch weitere Investitionen in die Grundversorgung und Integration an, die Reaktivierung von kommunalen Dienstleistungen, die Förderung der Mobilität, Arbeits- und Wirtschaftsförderung, die Förderung von Entsorgungsunternehmen, Wohnungsmarktförderung et cetera et cetera.
Es ist unbestritten, dass sich das Saarland und seine Kommunen aufgrund der finanziellen Notlage kaum durch eine über das bisherige Maß hinausgehende nachhaltige Finanzpolitik auf diese Situation vorbereiten konnten. Die Integration der zugewanderten Menschen kostet die Kommunen Geld, das wurde von bislang allen Vorrednern auf die eine oder andere Weise schon formuliert.
Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Regelung getroffen werden, die diese besondere In
vestitionsleistung der Kommunen bei deren finanziellem Sanierungspfad berücksichtigen soll. Das finden wir gut. Die Forderung entspricht unserem Antrag vom Oktober letzten Jahres mit dem Titel „Gemeinsame Zukunft im Saarland sichern - Flüchtlingsversorgung als besondere Investitionsleistung in den Stabilitätsrat einbringen“, Drucksache 15/1531. Insofern sind die GRÜNEN nicht die einzigen, die heute prophetische Veranlagungen zeigen. Die Frage ist eben, warum Sie den Antrag damals abgelehnt haben und jetzt den Inhalt in einem anderen Kontext beschließen. Man hätte das schon im Oktober letzten Jahres haben können.
Eine Anmerkung zur inhaltlichen Ausgestaltung der gesetzlichen Änderung. Die Investitionsleistungen der Kommunen werden sich sicherlich auch über das Jahr 2018 hinaus erstrecken. Wir sehen die vorgesehene zeitliche Begrenzung daher kritisch. Es gibt sachlich keinen Grund, den neuen Passus nicht ebenfalls bis zum Ende der Geltungsdauer des KELF-Gesetzes im Jahr 2024 bestehen zu lassen. Wir werden der geplanten Änderung im Grunde zustimmen. Bevor das in späteren Debatten mal wieder falsch aufgegriffen wird: Das heißt nicht, dass wir unsere grundlegende Position zum KELF ändern. Unsere grundsätzliche Kritik am KELF bleibt bestehen.
Der heute vorliegende Entwurf ist eine Verbesserung des Status quo und in dem Sinne natürlich zustimmungsfähig. Aber er verbessert den KELF nicht so weit, dass wir den KELF als Ganzes zustimmungsfähig finden. Der steht aber heute nicht zur erneuten Abstimmung. Dementsprechend werden wir jetzt zustimmen und alles Weitere sehen wir in weiteren Debatten. - Danke schön.
Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich sollten wir ja nicht über ein solches Transparenzgesetz reden müssen, aber unter den gegebenen Umständen ist es gut, dass ein Entwurf der Koalitionsfraktionen vorliegt. Ein solches Transparenzgesetz entspricht unserem programmatischen Auftrag, auch wir haben in der Vergangenheit schon auf das Transparenzgesetz von Hamburg hingewiesen. Dementsprechend müssen wir heute wohl zustimmen, auch wenn uns das Gesetz nicht annähernd weit genug geht.
Es ist aber schade, dass es erst zu einer gesetzlichen Regelung kommen muss. Denn die bereits bestehende bundesgesetzliche Regelung im HGB gibt es schon jetzt her, auf eigenen Wunsch der Unternehmen entsprechende Informationen zu veröffentlichen. Es ist allerdings daran gebunden, dass das Unternehmen dies tun will. Eine Verpflichtung besteht eben nicht. Eine freiwillige Veröffentlichung wäre Teil einer gelebten, intrinsisch verankerten Corporate Governance, wie es neudeutsch heißt. Ich kenne jedoch keinen Beteiligungsbericht der vom heutigen Gesetzentwurf betroffenen Unternehmen, in dem das geschehen wäre. Das ist mehr als schade. Dementsprechend kommt jetzt ein Gesetz.
Es ist mehr als schade, denn wo der Eigenwille fehlt, kommt der Ruf nach Transparenz. Es ist dann immer so eine Art „Kontroll-Transparenz“. Es kommt der Ruf nach Informationen, mittels derer sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild davon machen können, wie zum Beispiel die Vergütung einer Sparkassenpräsidentin dem persönlichen Anspruch an Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit entspricht.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch das Vertrauen. Vertrauen ist eine Art Währung, eine Währung, die in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Diskussion um besagte Corporate-Governance-Kodizes immer wichtiger wurde. Der Verzicht auf eine freiwillige und proaktive Informationspolitik zerstört Vertrauen. Vertrauen ist aber insbesondere für Unternehmen, denen ein öffentlich-rechtlicher Auftrag zur Daseinsvorsorge obliegt, umso wichtiger. Durch Misswirtschaft zum Beispiel bei Großprojekten im Bund und im Land, durch Korruptionsskandale, nicht zuletzt durch die Besetzung von leitenden Positionen nach Parteibuch und durch die ständige Frage nach der Wirtschaftlichkeit der von Steuermitteln finanzierten Unternehmungen stehen auch die Beteiligungen von Land und Kommunen in der Vertrauenskrise.
Natürlich bildet der vorliegende Gesetzentwurf nicht ganz unsere Vorstellungen einer umfassenden Transparenz ab - hier kann ich in die gleiche Kerbe schlagen wie die anderen Oppositionsfraktionen, wie die Kollegin Schramm und der Kollege Neyses vor mir -, gerade was die kumulierte Darstellung von Be
zügen angeht, aber auch was allgemeine Transparenzregelungen im Vergleich zum Informationsfreiheitsgesetz angeht.
Was die kumulierte Darstellung angeht, so ist zu sagen, dass es eine ähnliche Diskussion in SchleswigHolstein gibt. Man ist dort schon einen Schritt weiter, man befindet sich in der Ausschussberatung. Es gab eine Stellungnahme der Organisation Transparency International genau zu diesem Thema, in der es ausdrücklich heißt, dass es in den fünf Bundesländern, in denen ein Transparenzgesetz gilt, in dem nicht kumuliert, sondern einzeln aufgeschlüsselt wird, keine breiten Neid-Debatten gibt und auch keine Probleme mit der Stellenbesetzung, weil sich Leute nun auf eine Stelle bewerben müssten, von der öffentlich bekannt gemacht wird, wie sie besoldet wird. Auch sonst gibt es dort keine Probleme.
Deshalb lautet meine Frage: Warum nur die kumulierte Darstellung? Warum wollen Sie hier die kumulierte Darstellung, wenn es in den Ländern, in denen es eine genauere Darstellung gibt, in denen es also zumindest in dem Punkt echte Transparenz gibt, damit keine Probleme gibt? - Ich weiß es nicht. Aus unserer Sicht sollten die Bezüge nicht kumuliert, sondern durchaus personenbezogen aufgeschlüsselt werden. Gerade bei der Stellenneubesetzung ist es auch für das entscheidende Gremium interessant, in welchem Vergütungsrahmen sich vergleichbare Stellen bewegen beziehungsweise sich der Kandidat oder die Kandidatin bisher bewegte.
Die Vollständigkeit der Offenlegung ist ein weiterer Punkt, den es intensiv zu diskutieren gilt. So unterscheidet der Gesetzentwurf zwischen geschäftsführender Ebene und der Aufsichtsrats- oder Aufsichtsgremiumsebene. Auf der Geschäftsführungsebene sollen die möglichen Bezüge bei Beendigung und Ruhestand sowie Vergütungen von Dritten veröffentlicht werden, auf Aufsichtsebene hingegen sollen zusätzlich Beratungs- und Vermittlungsleistungen aufgeführt werden. Dies findet sich in den Regelungen zur Landeshaushaltsordnung, dem Sparkassengesetz und zur kommunalen Selbstverwaltung in dem Umfang nicht mehr wieder. Darauf haben schon die Kolleginnen und Kollegen hingewiesen.
Eine einheitliche Regelung für alle sollte doch eigentlich das Ziel sein. Denn entweder wollen wir Transparenz, dann wollen wir sie auch überall, oder Sie wollen sie nicht, dann frage ich mich jedoch, warum Sie an der einen Stelle so, aber an der anderen Stelle anders handeln. Eine einheitliche Regelung wäre also definitiv wünschenswert.
Des Weiteren fehlen uns in der Aufstellung der zu veröffentlichenden Zahlen auch Punkte wie geldwerte Vorteile oder Kreditvergaben an Geschäftsführung und Aufsichtsratsmitglieder sowie der Zeitaufwand für die Einnahmen von Dritten, gerade wenn