Sie werden sich sicherlich fragen, ob die beabsichtigten Aufgabenübertragungen zu Änderungen im Personalbedarf führen. Die Antwort hierzu ist Nein. Bei der gegenwärtigen Struktur der Gerichte führt diese Maßnahme nicht zu Personalbedarfsänderungen bei Richtern und Rechtspflegern. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden zwar geringfügig stärker belastet, zugleich ergibt sich jedoch ein Effizienzgewinn infolge eines reduzierten Aktenumlaufs.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erste Justizmodernisierungsgesetz beinhaltet auch eine Ermächtigungsgrundlage, die es den Ländern ermöglicht, durch Rechtsverordnung den Amtshilfeverkehr auf die Rechtspfleger zu übertragen. Gleiches gilt für die Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den sogenannten Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, einen Beamten des mittleren Dienstes. Mit einer im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Vorschrift wird ermöglicht, diese Ermächtigung wiederum an die Landesjustizverwaltungen zu delegieren.
Gestatten Sie mir abschließend die Bemerkung, dass die Landesregierung mit den vorgesehenen Übertragungen - einerseits vom richterlichen Bereich auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und andererseits vom Rechtspflegerbereich auf Beamte des mittleren Dienstes - einen weiteren wichtigen Arbeitsauftrag des Koalitionsvertrages nunmehr umsetzt. Ich werbe daher um Ihre Unterstützung im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Herzlichen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1114 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 15/773 - neu) (Ab- änderungsanträge: Drucksachen 15/1131, 15/1134 und 15/1135)
Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes Drucksache 15/773 - neu wurde vom Plenum in seiner 23. Sitzung am 12. Februar 2014 in Erster Lesung mehrheitlich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Gesetzentwurf betrifft drei Regelungsbereiche: die akustische Wohnraumüberwachung, die Telekommunikationsüberwachung und die parlamentarische Kontrolle. Bei der akustischen Wohnraumüberwachung sollen die einschränkenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Berücksichtigung finden. Bei der Telekommunikationsüberwachung soll den heutigen Gegebenheiten im Bereich der organisierten Kriminalität Rechnung getragen werden. Das parlamentarische Kontrollgremium soll zudem den heutigen Realitäten der im Landtag gegebenen Parteienlandschaft angepasst werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat eine Anhörung in seiner Sitzung am 13. März 2014 durchgeführt. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PIRATEN-Landtagsfraktion haben jeweils Änderungsanträge erarbeitet. Der Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion wurde mehrheitlich bei Zustimmung der PIRATEN-Landtagsfraktion, Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Der Abänderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Ablehnung der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
2014 einstimmig bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/773 - neu in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes, über den wir heute in Zweiter Lesung beraten, hat folgende wesentliche Inhalte. Erstens wird die akustische Wohnraumüberwachung verfassungskonform ausgestaltet, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt. Zweitens wird die Telekommunikationsüberwachung an moderne technische Anforderungen angepasst. Drittens wird die parlamentarische Kontrolle den parlamentarischen Gegebenheiten mit fünf Fraktionen angepasst.
Die ersten beiden Komplexe betreffen die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie soll rechtssicherer erfolgen können. Deshalb haben wir die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt, dass die akustische Wohnraumüberwachung nun so stattfinden kann, dass einerseits die Rechte der zu Überwachenden und andererseits das Interesse der Bevölkerung an öffentlicher Sicherheit gewahrt werden können. Hinsichtlich der modernen Technik wird das Landesamt in die Lage versetzt, bei Mobilfunkgeräten die Kartennummer und die Mobilfunknummer zu ermitteln. Dies gelingt durch den Einsatz eines sogenannten IMSICatchers mittels eines komplexen technischen Prozesses. Die Regeln für diesen Einsatz und insbesondere die Verwertung der Ergebnisse werden nach rechtsstaatlichen und strengen Anforderungen festgelegt. Dem Landesamt für Verfassungsschutz sollen hinsichtlich der Bestandsdatenerhebung die gleichen Befugnisse eingeräumt werden wie dem Bundesamt und den übrigen Landesämtern.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, die sich auf zwei Ebenen vollzieht - zum einen im Ausschuss für Verfassungsschutz und zum anderen in der sogenannten G10-Kommission. Künftig haben alle Fraktionen das Recht auf ein ordentliches Mitglied im Ausschuss und in der Kommission. Die Regelung ist so flexibel
gestaltet, dass wir das Gesetz nicht jeweils nach Wahlen ändern müssen, sondern dass die Zusammensetzung des Ausschusses immer der jeweiligen Besetzung im Parlament angepasst werden kann. Dabei wird der Aspekt des Geheimschutzes nicht vernachlässigt. Es wird also keine Stellvertreter mehr geben. Die Mitgliedschaft im Ausschuss und damit die Verantwortung für die Geheimhaltung sind personenbezogen. Daran lehnt sich die Zusammensetzung der G-10-Kommission an. Künftig wird jede Fraktion das recht haben, mindestens ein Mitglied zu benennen. Auch hier wird die Stellvertretung nicht möglich sein. Mitgliedschaft und Verantwortlichkeit gehören auch hier zusammen.
Die Kontrollfunktion des Parlaments wird gestärkt und dies unabhängig von den sonst üblichen Grundregeln der Sitzverteilung in den Ausschüssen. Wir wollen, dass alle im Landtag vertretenen Parteien dem Kontrollausschuss zu Fragen des Verfassungsschutzes mit ordentlicher Stimme angehören. Damit erweitert sich zwangsläufig die Kontrollfunktion dieses Parlaments. Ich glaube, das ist eine gute Sache. - Damit habe ich im Wesentlichen vorgetragen, was mit der heutigen Gesetzesänderung erreicht werden soll.
Kolleginnen und Kollegen! Die Erste Lesung des Gesetzes hier im Parlament und auch die Anhörungen haben gezeigt, dass es unterschiedliche Einstellungen zum Verfassungsschutz gibt. Die einen sind grundsätzlich gegen den Verfassungsschutz und für die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Andere wozu ich auch gehöre - halten ihn für absolut notwendig. Da ich mir sicher bin, dass auch die heutige Diskussion in diese Richtung laufen wird, möchte ich ein paar grundsätzliche Ausführungen dazu machen.
Wir müssen uns die Frage stellen, in welchem Geiste wir die Diskussion führen. Ordnet man den Verfassungsschutz wie die Polizei, wie alle Gewalten in diesem Staate, ein als Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit der Aufgabe, diese freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren? Oder ordnet man den Verfassungsschutz als Spitzel ein? Das ist die grundlegende Frage.
Für uns ist die Grundausrichtung klar. Auch wenn es sicherlich in der Vergangenheit Missstände und Skandale gegeben hat, so ist dieser Dienst ein Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verfassungsschutz und die Arbeit des Verfassungsschutzes dienen den Menschen in diesem Land. Sie dienen dem Erhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in unserem Staat; das ist für uns sehr wichtig und einfach unverzichtbar.
Es ist deshalb auch nicht hilfreich und gut, wenn die Arbeit des Verfassungsschutzes unter Generalverdacht gestellt wird und wenn wider besseres Wissen der Eindruck erweckt wird, als würden hier ohne jeden Schutz des Einzelnen wild Daten gesammelt.
Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall! - Es wäre schön, wenn Sie einmal einen anderen Körperteil als den Kehlkopf einsetzen. Das ist zwar das stärkste Teil bei Ihnen, aber trotzdem.
Hermann, es ist es nicht wert, dass wir uns seinetwegen aufregen. - Die Spielregeln für den Verfassungsschutz sind ganz eng gesetzt. Sie werden vom Bundesverfassungsgericht - das ist auch richtig so permanent überprüft. Bei dem Gesetz über die AntiTerror-Datei hat das Bundesverfassungsgericht wichtige Aussagen gemacht, zum Beispiel in der Frage: Was ist eigentlich die Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz? Sowohl im Bundesgesetz als auch im Landesgesetz steht, dass es bei der Arbeit darum geht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und gegen organisierte Kriminalität vorzugehen, vor Terroranschlägen zu schützen und so weiter. Das sind die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Wenn man sich weiterhin anschaut, wie diese Aufgaben in eine Rechtsordnung eingebunden sind, die sicherstellen soll, dass die Privatsphäre des Einzelnen und die Freiheitsrechte, wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung und so weiter, gewahrt werden, dann kann man mit Sicherheit nicht davon sprechen, dass massenhaft Daten gesammelt werden - ohne jede Schranke und ohne jede Einflussmöglichkeit des Betroffenen. Es hat hier und da Verfehlungen gegeben - Herr Ulrich ruft das ja immer dazwischen. Herr Klaus Meiser hat in der Ersten Lesung einmal gefragt: Wenn ein Lehrer sich schlecht benimmt, wird dann die Schule abgeschafft? Wenn ein Polizeibeamter sich einmal danebenbenimmt, schafft man dann die Polizei ab? - Das ist doch Unsinn.
Auch wenn es hier und da Verfehlungen gegeben hat, darf das nicht dazu führen, dass gefordert wird, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Sicher werden geheime Tonaufzeichnungen gemacht, das sind nun einmal nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Hilfsmittel. Aber dies geschieht doch nicht willkürlich, sondern es bedarf in jedem Fall einer richterlichen Genehmigung, ohne die keine Abhörmaßnahme erfolgen darf.
Vielfach basiert die Forderung zur Abschaffung des Verfassungsschutzes auch darauf, dass diese Aufgaben der Polizei übertragen werden sollen. Wir haben aber in Deutschland ein Trennungsgebot, und dieses Trennungsgebot hat nach unserer Auffassung auch seine Berechtigung. Im April 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Antiterrordateigesetzes unter anderem folgende Aussagen gemacht: Die Rechtsordnung in Deutschland unterscheidet zwischen einer grundsätzlich offen arbeitenden Polizei, die verpflichtet ist, bei allem, was ihr zur Kenntnis kommt, nach dem Legalitätsprinzip tätig zu werden, zu ermitteln und zu handeln. Dabei kann sich die Polizei detaillierter Rechtsgrundlagen bedienen. Dies unterscheidet sie grundsätzlich von den verdeckt arbeitenden Nachrichtendiensten, deren Tätigkeit sich auf die Beobachtung und Aufklärung im Vorfeld zur politischen Information und Beratung beschränkt. Der Verfassungsschutz kann sich dabei auf weniger ausdifferenzierte Rechtsgrundlagen stützen, als dies die Polizei kann.
Was heißt das im Klartext? Im Klartext heißt das: Wenn der Verfassungsschutz - beispielsweise wegen der Sauerland-Affäre - Erkenntnisse gewinnt, die die Menschen in unserem Land vor Terrorakten bewahren helfen, dann kann sich der Verfassungsschutz auf das Wesentliche dieser Erkenntnisse konzentrieren. Das heißt, werden in diesem Zusammenhang weitere kleine Straftaten entdeckt, spielen die bei den Ermittlungen durch den Verfassungsschutz keine Rolle. Anders sieht dies bei der Polizei aus. Abgesehen davon, dass die Polizei nicht über die entsprechenden Mittel und das entsprechend ausgebildete Personal verfügt, müsste die Polizei allen - ich betone: allen - gewonnenen Erkenntnissen nachgehen und diese auch verwerten. Sie müsste jeder kleinen Straftat nachgehen, was der Verfassungsschutz in diesem Fall eben nicht muss.
In einem Jahr, in dem viele Gedächtnistage gefeiert werden, wie der Beginn des Zweiten Weltkriegs und die Erinnerung an den Naziterror, 25 Jahre Fall der Mauer und Beendigung des Unrechtsregimes in der DDR, darf, wenn es um das Trennungsgebot geht ohne provozieren zu wollen -, der Hinweis auf Gestapo und Stasi gestattet sein, bei denen genau diese Trennung eben nicht erfolgt ist, wo Bespitzelung und Nachrichtendienst wirklich Teil der Polizeiarbeit waren. Will das irgendjemand noch in diesem Lande haben? Ich nicht, meine Damen und Herren.
Wir haben uns mit dieser Gesetzesänderung viel Mühe gegeben. Wir haben eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Der Vorsitzende hat bereits darüber berichtet, und wie Sie der Vorlage entnehmen können, haben wir auch aufgrund dieser Anhörung in dem ein oder anderen Fall Korrekturen an dem ursprünglichen Gesetz vorgenommen. Wir haben an
mehreren Stellen den Bedenken, die geäußert wurden, Rechnung getragen. Wir haben aber auch im Großen und Ganzen Kante gezeigt und machen das, was zum Schutze der Menschen in diesem Lande notwendig ist. Wir haben gesagt, welche Rechte und Instrumente der Verfassungsschutz haben muss, und sind zu einem großen Teil bei den Bestimmungen geblieben, wie sie im Ursprungsgesetz gestanden haben.
Die Koalition ist in Gänze der Meinung, dass der Verfassungsschutz notwendig ist. Ich glaube auch, dass die Erfolge des Verfassungsschutzes, auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen möchte, in den vergangenen Jahren dazu geführt haben, dass im Saarland eben keine großen Anschläge erfolgt sind und wir hier in einem Land leben, in dem es friedlich zugehen kann. Das ist auch ein Teil der Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Die wollen wir nicht behindern, wir wollen sie stärken, und wir berücksichtigen gleichzeitig auch die Interessen der Menschen in diesem Lande, die sicher sein können, dass die Kontrollmechanismen funktionieren und dass nur in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, wenn es auch notwendig ist. Darüber entscheiden dann Gerichte.