Protokoll der Sitzung vom 01.12.2015

Das Kapitel 21 02 weist für 2016 Gesamteinnahmen in Höhe von 255.499.400,00 Euro und für 2017 Gesamteinnahmen in Höhe von 178.184.700,00 Euro aus. Der Ansatz 2015 beträgt 364.531.100,00 Euro.

Die Gesamtausgaben des Kapitels belaufen sich für das Jahr 2016 auf 167.136.200,00 Euro, und für das Jahr 2017 auf 174.024.900,00 Euro. Die Gesamtausgaben 2015 betragen 120.081.500,00 Euro.

Die wesentlichen Veränderungen und Neuerungen im Einzelnen:

Auf der Einnahmeseite erhöhen sich in Titel 119 41 die Erbschaften des Landes von 100.000,00 Euro im Jahr 2015 auf je 150.000,00 Euro in 2016 und 2017. Die Einnahmen in Titel 121 02 reduzieren sich von 450.000,00 Euro in 2015 auf jeweils 50.000,00 Euro in 2016 und 2017. Die Einnahmen aus der Gewinnabführung der Landesbank Saar (121 04) werden mit einem neuen Ansatz von 2.900.000,00 Euro in 2016 und 2017 ausgebracht. Die Einnahmen in Titel 331 01 (Entflechtungsmittel) steigen von

1.000.000,00 Euro in 2015 auf je 1.500.000,00 Euro in 2016 und 2017.

Auf der Ausgabenseite steigen die Ausgaben unter Titel 424 01 (Versorgungsrücklage) von 7.550.000,00 Euro in 2015 auf 8.650.000,00 Euro in 2016 und 10.150.000,00 Euro in 2017. In Titel 531 07 (historische Landesjubiläen) sinken die Ausgaben von 320.000,00 Euro in 2015 auf je 50.000,00 Euro in 2016 und 2017. Die Erstattungen von Kosten an die LMS in Titel 671 03 sinken von 160.000,00 Euro in 2015 auf jeweils 120.000,00 Euro in 2016 und 2017. Die Kapitalzuführungen an die Verkehrsholding Saarland (831 17) sinken von 6.250.000,00 Euro in 2015 auf 5.150.000,00 Euro im Jahr 2016 und 4.000.000,00 Euro im Jahr 2017. Titel 971 03 sieht Globale Mehrausgaben für die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Für 2016 betragen diese 34.040.300,00 Euro und für 2017 39.856.800,00 Euro.

Das Kapitel 21 02 schließt auf Seite 38 mit den zuvor genannten Gesamtausgaben.

Kapitel 21 03 (Forderungen und Schulden):

Das Kapitel 21 03 weist für 2016 Gesamteinnahmen in Höhe von 3.065.000,00 Euro und für 2017 Gesamteinnahmen in Höhe von 2.743.000,00 Euro aus. Der Ansatz 2015 beträgt 5.245.000,00 Euro.

Die Gesamtausgaben des Kapitels belaufen sich für das Jahr 2016 auf 445.451.800,00 Euro, und für das Jahr 2017 auf 443.515.300,00 Euro. Die Gesamtausgaben 2015 betragen 477.693.400,00 Euro.

Die wesentlichen Veränderungen und Neuerungen im Einzelnen:

Auf der Einnahmeseite sinken die Zinsen aus Wohnungsbaudarlehen (162 01) von 979.000,00 Euro im Jahr 2015 auf 482.000,00 Euro in 2016 und 450.000,00 in 2017. Die Einnahmen in Titel 182 01 reduzieren sich von 3.623.000,00 Euro in 2015 auf 1.928.000,00 Euro in 2016 und 1.650.000,00 Euro in 2017.

Auf der Ausgabenseite sinken die Ausgaben unter Titel 575 01 (Zinsen) von 466.083.400,00 Euro in 2015 auf 436.393.800,00 Euro in 2016 und 434.064.300,00 Euro in 2017. In Titel 581 01 (Til- gungen für Bundesdarlehen) steigen die Ausgaben von 4.800.000,00 Euro in 2015 auf je 2.000.000,00 Euro in 2016 und 2017.

Das Kapitel 21 03 schließt auf Seite 43 mit den zuvor genannten Gesamtausgaben.

Kapitel 21 04 (Versorgung):

Das Kapitel 21 04 weist für 2016 Gesamteinnahmen in Höhe von 3.800.000,00 Euro und für 2017 Gesamteinnahmen in Höhe von 37.600.000,00 Euro aus. Der Ansatz 2015 beträgt 3.600.000,00 Euro.

Die Gesamtausgaben des Kapitels belaufen sich für das Jahr 2016 auf 160.929.100,00 Euro und für das Jahr 2017 auf 166.959.700,00 Euro. Die Gesamtausgaben 2015 betragen 155.310.500,00 Euro.

Die wesentlichen Veränderungen und Neuerungen im Einzelnen:

Auf der Einnahmeseite sieht Titel 234 01 für 2017 eine Zuführung aus der Versorgungsrücklage in Höhe von 33.800.000,00 Euro vor.

Auf der Ausgabenseite steigen die Ausgaben unter Titel 434 01 (Versorgungsrücklage) von 15.650.000,00 Euro in 2015 auf 17.750.000,00 Euro in 2016 und 19.100.000,00 Euro in 2017.

Das Kapitel 21 04 schließt auf Seite 49 mit den zuvor genannten Gesamtausgaben.

Abänderungsanträge

Die Koalitionsfraktionen haben Abänderungsanträge zu den vorgenannten Einzelplänen eingebracht, die mehrheitlich vom Ausschuss angenommen wurden (Drs. 15/1598, 15/1599, 15/1600).

Die vorgelegten Abänderungsanträge der Oppositionsparteien wurden mehrheitlich abgelehnt.

Die Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen liegt schriftlich vor.

Ergänzungsvorlagen

Verwiesen wird auf die Ergänzungsvorlagen zu den genannten Einzelplänen.

Anlage 7

Berichterstattung zu Übersicht 5 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

(Berichterstatterin: Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Herr Präsident (Frau Präsidentin), meine Damen und Herren!

Der Einzelplan 05 umfasst den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Dazu gehören neben dem Ministerium selbst die Kapitel Allgemeine Bewilligungen, Frauenpolitik, Förderung der Familie, Jugendpolitik, Landesjugendamt, Landesinstitut für Präventives Handeln - Saar (LPH), Gesundheitswesen, Sozial- und Altenpolitik, Krebsregister, Epidemiologische Studien, Leistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, Landesamt für Soziales, Demografischer Wandel sowie das Kapitel 17 05.

Das Personalsoll des Einzelplans 05 liegt für das Haushaltsjahr 2016 bei insgesamt 463 Bediensteten, für das Haushaltsjahr 2017 bei 455 Bediensteten. Das ist ein Minus von 9 gegenüber 2015. Die Zahl der Auszubildenden bleibt mit 4 für die beiden kommenden Haushaltsjahre konstant.

Der Regierungsentwurf zum Einzelplan 05 sieht für 2016 Einnahmen in Höhe von rund 10,15 Millionen Euro vor. Das ist ein Plus von rund 1,45 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtausgaben sind für 2016 mit rund 357 Millionen Euro veranschlagt. Das entspricht einem Plus von rund 7,78 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.

Für 2017 geht der Regierungsentwurf von Einnahmen in Höhe von rund 19,1 Millionen Euro, einem Plus von rund 9 Millionen Euro gegenüber 2016, und Ausgaben in einer Größenordnung von rund 365,4 Millionen Euro, einem Plus in Höhe von rund 8,45 Millionen Euro gegenüber 2016, aus.

Die Ausgaben des Einzelplans 05 verteilen sich für 2016 wie folgt: Personalausgaben in Höhe von rund 16,85 Millionen Euro sowie sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von rund 2,79 Millionen Euro. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind mit rund 308,55 Millionen Euro veranschlagt sowie die Ausgaben für Investitionen mit ca. 28,74 Millionen Euro. Für 2017 sind die Ausgaben wie folgt veranschlagt: Personalausgaben in Höhe von rund 17 Millionen Euro, sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von rund 2,64 Millionen Euro, Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke mit 316,94 Millionen Euro und Ausgaben für Investitionen mit 28,74 Millionen Euro wie in 2016.

In Kapitel 17 05 (Zentrale Dienstleistungen im Be- reich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) sind für 2016 und 2017 Einnah

men in Höhe von 14.500 Euro vorgesehen. Das bedeutet ein Minus in Höhe von 3.000 Euro gegenüber 2015. Das Kapitel 17 05 schließt für 2016 mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 2,93 Millionen Euro und für 2017 mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 2,97 Millionen Euro.

Bezüglich Baumaßnahmen im Bereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sind keine Mittelansätze ausgewiesen.

Die Fraktionen haben zu diesem Einzelplan Änderungsanträge gestellt. Die Anträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu den Kapiteln Allgemeine Bewilligungen, Jugendpolitik sowie Sozial- und Altenpolitik wurden angenommen. - Vielen Dank.

Anlage 8

Berichterstattung zu Übersicht 6 - Ministerium für Bildung und Kultur

(Berichterstatter: Abg. Schmitt (CDU) )

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Der Einzelplan 06 umfasst folgende Kapitel:

- 06 01 (Ministerium für Bildung und Kultur),

- 06 02 (Allgemeine Bewilligungen),

- 06 03 (Ganztägige Bildung und Betreuung),

- 06 04 (Grundschulen),

- 06 05 (Förderschulen),

- 06 06 (Gemeinschaftsschulen),