Protokoll der Sitzung vom 01.12.2015

- 06 06 (Gemeinschaftsschulen),

- 06 08 (Gymnasien),

- 06 09 (Landesinstitut für Pädagogik und Medien),

- 06 10 (Gesamtschulen),

- 06 11 (Berufliche Schulen),

- 06 13 (Fachschulen),

- 06 15 (Staatliche Studienseminare),

- 06 16 (Erweiterte Realschulen),

- 06 17 (Kirchliche Angelegenheiten),

- 06 19 (Hochschule für Musik),

- 06 20 (Hochschule der Bildenden Künste),

- 06 23 (Kunst- und Kulturpflege),

- 06 24 (Landesdenkmalpflege),

- 06 25 (Weiterbildung und Qualifizierung),

- 06 27 (Deutsch-französische kulturelle Zusammen- arbeit) und

- 06 29 (Frühkindliche Bildung und Erziehung).

Zudem beraten wir in diesem Kontext das Kapitel 17 06 (Zentrale Dienstleistungen im Bereich des Mi- nisteriums für Bildung und Kultur), das Kapitel 20 06 (Staatliche Hochbaumaßnahmen im Bereich des Mi- nisteriums für Bildung und Kultur) , das Kapitel 20 12 (Hochbaumaßnahmen im Bereich der künstlerischen Hochschulen) und das Kapitel 20 27 (Investitionen zum Bau nichtstaatlicher Schulen).

Das Stellensoll des Einzelplanes 06 liegt bei insgesamt 8.978 Bediensteten in 2016 bzw. 8.909 Bediensteten im Rechnungsjahr 2017. Das bedeutet eine Reduzierung um 41 Stellen gegenüber dem Jahr 2015 (Stellensoll 9.019) bzw. im Rechnungsjahr 2017 eine Reduzierung um 69 Stellen. Im Rechnungsjahr 2016 stehen 67 Zugängen beim Wirksam

werden von ku- und kw-Vermerken 98 Abgänge gegenüber. 19 neue Stellen werden geschaffen, wohingegen 29 wegfallen. Im Rechnungsjahr 2017 sind beim Wirksamwerden von ku- und kw-Vermerken 65 Abgänge zu verzeichnen. 25 neue Stellen werden geschaffen, wohingegen 29 wegfallen.

Die Gesamteinnahmen im Einzelplan 06 belaufen sich auf 4,32 Millionen Euro in 2016 bzw. auf 1,68 Millionen Euro in 2017, das entspricht einem Plus von 1,33 Millionen Euro bzw. einem Minus von 2,64 Millionen Euro verglichen mit dem Vorjahr. Die Gesamtausgaben betragen 961 Millionen Euro in 2016 bzw. 979 Millionen Euro in 2017, was eine jährliche Steigerung von rund 20 Millionen Euro bedeutet.

Im Kapitel 17 06 (Zentrale Dienstleistungen im Be- reich des Ministeriums für Bildung und Kultur) betragen die Einnahmen pro Rechnungsjahr 28.000 Euro, welche sich somit um 6.000 Euro gegenüber dem Jahr 2015 erhöht haben. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 5,41 Millionen Euro bzw. 5,43 Millionen Euro; das bedeutet ein Plus von 0,27 Millionen Euro bzw. 20.000 Euro.

Im Kapitel 20 06 (Staatliche Hochbaumaßnahmen im Bereich des Ministeriums für Bildung und Kultur) betragen die Gesamtausgaben pro Rechnungsjahr 1,5 Millionen Euro und entsprechen somit einem Plus von 0,7 Millionen Euro im Vergleich zum Ansatz in 2015. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 850.000 Euro.

Im Kapitel 20 12 (Hochbaumaßnahmen im Bereich der künstlerischen Hochschulen) belaufen sich die Gesamtausgaben auf 1,13 Millionen Euro (2016) bzw. 800.000 Euro (2017); im Vorjahr gab es hier einen Null-Ansatz von genau einer Million Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 400.000 Euro.

Im Kapitel 20 27 (Investitionshilfen zum Bau nicht- staatlicher Schulen) belaufen sich die Gesamtausgaben auf 2,29 Millionen Euro im Rechnungsjahr 2016 bzw. 1,36 Millionen Euro im Rechnungsjahr 2017; im Vorjahr betrug der Ansatz noch 923.000 Euro.

Durch den beschlossenen Ergänzungsentwurf der Landesregierung ergeben sich Änderungen im Stellenplan. Im Bereich der Grundschulen ergibt sich 2016 ein Stellenaufwuchs von insgesamt 5 Stellen der Bes.Gr. A12. In 2016 werden 5 Stellenwegfälle in kw-Vermerke zum 01.02.2016 umgewandelt. Gleiches gilt analog für das Jahr 2017.

Im Bereich der Gemeinschaftsschulen ergibt sich 2016 ein Stellenaufwuchs von insgesamt 29 Stellen der Bes.Gr. A12; in 2017 erfolgt ein Stellenaufwuchs von insgesamt einer Stelle der Bes.Gr. A12. Es wer

den 20 Stellen reaktiviert, die im Regierungsentwurf durch Wirksamwerden von ku-Vermerken weggefallen waren. Diese 20 Stellen erhalten kw-Vermerke zum „01.08.2017“. In 2016 werden 9 Stellenwegfälle in kw-Vermerke zum 01.02.2016 umgewandelt. In 2017 werden 10 Stellenwegfälle in kw-Vermerke zum 01.02.2017umgewandelt.

Im Bereich der Gymnasien ergibt sich 2016 ein Stellenaufwuchs von insgesamt 10 Stellen, 5 der Bes.Gr. A13 sowie 5 der Bes.Gr. A12; in 2017 erfolgt ein Stellenaufwuchs von insgesamt 5 Stellen der Bes.Gr. A13. Es werden 10 Stellen reaktiviert, die im Regierungsentwurf durch Wirksamwerden von ku-Vermerken weggefallen waren. Diese 10 Stellen erhalten kw-Vermerke zum „01.08.2017“. In 2017 werden 5 Stellenwegfälle in kw-Vermerke zum 01.02.2017umgewandelt.

Im Bereich der beruflichen Schulen ergibt sich 2016 ein Stellenaufwuchs von insgesamt 19 Stellen, davon 5 der Bes.Gr. A12 und 14 der Bes.Gr. A11; in 2017 erfolgt ein Wegfall von insgesamt 10 Stellen, davon jeweils 5 der Bes.Gr. A12 und A11. Es werden 14 Stellen reaktiviert, die im Regierungsentwurf durch Wirksamwerden von ku-Vermerken weggefallen waren. Diese 14 Stellen erhalten kw-Vermerke zum „01.08.2017“. In 2016 werden 5 Stellenwegfälle in kw-Vermerke zum 01.02.2016 umgewandelt. In 2017 werden 5 Stellenwegfälle in kw-Vermerke zum 01.02.2017 umgewandelt.

Insgesamt ergeben sich durch den beschlossenen Ergänzungsentwurf der Landesregierung Mehrausgaben 11,3 Millionen Euro im Jahr 2016 bzw. 12,1 Millionen Euro im Jahr 2017.

Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen wurden Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Dies bedeutet hinsichtlich der Mittelveranschlagung bei den jeweiligen Haushaltstiteln im Einzelnen:

- Kapitel 06 02 (Allgemeine Bewilligungen)

Aufnahme eines neuen Haushaltsvermerks: „Einnahmen bei Kapitel 06 02 Titel 236 01 können zur Deckung von Mehrausgaben herangezogen werden.“

- Kapitel 06 02 (Allgemeine Bewilligungen)

236 01:Anpassung eines Vermerks wie folgt: s. Verstärkungsvermerk bei den Titeln 427 01 und 427 21 in den Kapiteln 06 04, 06 05, 06 06, 06 08, 06 10, 06 11, 06 15, 06 16, bei Kapitel 06 02 Titel 684 03 sowie bei Kapitel 06 01 Titel 427 22.

538 04: +5.000 Euro

684 71: +54.000 Euro

- Kapitel 06 09 (Landesinstitut für Pädagogik und Medien)

531 05: +30.000 Euro

- Kapitel 06 19 (Hochschule für Musik)

422 01: +107.800 Euro

427 81: -107.800 Euro

- Kapitel 06 23 (Kunst- und Kulturpflege)

681 32: +15.000 Euro (2016) bzw. +20.000 Euro (2017)

685 26: +10.000 Euro

686 03: +40.000 Euro

686 39: +40.000 Euro

686 40: +2.000 Euro

684 65: +30.000 Euro

Mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Anlage 9