Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (Drucksa- che 15/1734) (Abänderungsantrag: Drucksa- chen 15/1821 und 15/1824)
Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes wurde vom Plenum in seiner 46. Sitzung am 10. März 2016 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Ihnen vorliegende Gesetzesentwurf hat zwei Regelungsbereiche. Zum einen soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die den Einsatz von Video- und Tontechnik zum Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten, den Einsatz der sogenannten Bodycams, ermöglicht. Zum anderen wird ein Polizeiordnungsdienst zur Unterstützung und Entlastung der Vollzugspolizei eingeführt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 eine Anhörung durchgeführt. Die Vertreter der Gewerkschaften begrüßten dabei ausdrücklich die Möglichkeit der Einführung der Bodycams, da sie sich hiervon eine deeskalierende Wirkung versprechen. Andere Angehörte, namentlich aus den Bereichen Wissenschaft und Datenschutz, übten Kritik daran, dass der vorliegende Gesetzentwurf, anders als in einigen anderen Bundesländern der Fall, faktisch keine Einsatzschwelle vorsehe, was bei der Frage der Verhältnismäßigkeit zu bedenken sei. Diesbezüglich gibt es in den Bundesländern ganz unterschiedliche Regelungen.
Im Rahmen der Ausschussberatungen am 11. Mai 2016 wurden zwei Abänderungsanträge seitens der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vorgelegt. Beide Abänderungsanträge wurden mehrheitlich, bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen und Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Das Gesetz wurde sodann mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt somit dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzesentwurfes Drucksache 15/1734 in Zweiter und Letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wie viel Polizei braucht unser Land? Wie können wir die Rahmenbedingungen für die Arbeit unserer Sicherheitskräfte bestmöglich gestalten? Das sind die zentralen Fragen, die sich die Innenpolitik immer zu stellen hat, die man aber gerade in einer finanzpolitisch und sicherheitspolitisch angespannten Lage besonders sorgfältig bearbeiten muss.
Wir haben, was die nationale Sicherheitslage anbelangt, vor dem Hintergrund der Terrorgefahren unbestritten eine angespannte Situation. Wir haben eine angespannte Situation, was das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung betrifft. Hierfür sind organisierte Einbruchserien ein Hauptgrund, es wirkt aber auch eine Verunsicherung, die durch den Zuzug vieler Menschen mit fremder Kultur in kurzer Zeit entstanden ist.
Mit Besorgnis erfüllt uns jedoch vor allem der mangelnde Respekt, mit dem unseren Sicherheitskräften zunehmend begegnet wird. An die 400 tätliche Übergriffe im Jahr allein in unserem Land gegenüber den Vollzugsbeamtinnen und -beamten sprechen eine deutliche Sprache. Wir sind zudem mitten in einer Änderung der Organisation unserer Polizei begriffen - Abläufe müssen sich neu einspielen. Das geht nicht von heute auf morgen.
Und nicht zu vergessen: Uns ist ein klarer Haushaltsrahmen gesetzt, innerhalb dessen wir all diese Aufgaben zu realisieren haben. Dabei dürfen wir keinesfalls zulasten der Sicherheit unserer Bevölkerung sparen, wir müssen vielmehr unsere Sicherheitsleistungen permanent weiterentwickeln und sie für die aktuellen Anforderungen optimieren. All diesen genannten Kriterien tragen die vorliegenden Polizeirechtsänderungen Rechnung.
Wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, werden im Saarland bereits ab Juni 15 Bodycams testweise im Einsatz sein. Allein die Tatsache, dass potenzielle Angreifer erkennen, dass eine Aufzeichnung ihres Tuns möglich wäre, wird, so die Erfahrungen etwa in Hessen, eine deutliche Mäßigung im Umgang mit unseren Beamten zur Folge haben. Es wird ein Rückgang der tätlichen Übergriffe auf die Polizei oder auch auf Dritte um 40 Prozent zu erwarten sein. 40 Prozent weniger Eskalation gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten oder Dritten, das ist ein lohnenswertes Ziel! Diese Schutzfunktion wollen wir unseren Einsatzkräften und unserer Bevölkerung bieten.
Im parlamentarischen Verfahren gab es hierzu übrigens einhellige Zustimmung seitens der Polizei und der Gewerkschaften. Ich will mich ausdrücklich bedanken bei der Deutschen Polizeigewerkschaft, die als erste die Forderung nach der Einführung von Bodycams an uns herangetragen hat, und bei der GdP, die mit einer Veranstaltung zu einer sehr differenzierten Diskussion der vielfältigen Aspekte der Thematik beigetragen hat. Beide Gewerkschaften haben sich für eine hinreichende Funktionalität der Kameras stark gemacht, für die sogenannte Pre-Recording-Funktion, eine sich selbst überspielende Dauerschleife, die geeignet ist, das Entstehen einer als Gefahrensituation erkannten Lage circa 30 Sekunden vor Auslösen der eigentlichen Aufzeichnung mit einzufangen. Auch die Einbeziehung von Tonaufzeichnungen als wesentlicher Beitrag zum Verständnis der Gesamtsituation geht auf den Wunsch der Gewerkschaften zurück.
Wir haben auch über die Einsatzschwelle diskutiert, also wann ein Polizeivollzugsbeamter den Aufnahmeknopf drücken darf. Eine Aufnahme soll nach unserem Entwurf dann gestartet werden können, wenn
der Beamte eine konkrete Gefahr erkennt, das heißt, wenn nach seiner Erfahrung sofortiger Handlungsbedarf besteht und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist. Damit setzen wir die Schwelle bewusst etwas niedriger an als andere Bundesländer, aber wir tun dies aus gutem Grund, meine Damen und Herren. Denn wenn Deeskalation Sinn macht, dann aus unserer Sicht gerade, bevor Leib und Leben einer Person konkret bedroht sind.
Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz gewahrt werden. Es wird genau festgelegt, wann und wie Aufzeichnungen zu löschen sind beziehungsweise wer diese unter strengen Voraussetzungen verwenden kann. Denn, meine Damen und Herren, unsere persönlichen Daten sind ein hohes Gut, und wir gehen alle viel zu oft liederlich damit um. Wenn ich jedoch in Zusammenhang mit einer sich ganz konkret abzeichnenden Gefahr vor die Frage gestellt bin „Datenschutz oder Opferschutz“, dann weiß ich, wofür ich mich entscheide!
Überzogen ist unseres Erachtens denn auch der Datenschutzanspruch im Antrag der GRÜNEN. Wenn per se alle Orte der potenziellen Ausübung von Berufsgeheimnissen von einer Aufzeichnung ausgenommen werden sollen, schützen Sie unabhängig von der auch hier zu treffenden Güterabwägung zwischen Berufsgeheimnis auf der einen Seite und Abwehr einer konkreten Gefahr auf der anderen Seite vor allen Dingen Orte, nicht aber das Geheimnis selbst, so ist unsere Auffassung, denn in der logischen Folge müssten dann alle Orte und Veranstaltungen, bei denen Berufsgeheimnisträger sich aufhalten, ausgeschlossen sein. Das wären übrigens regelmäßig auch Veranstaltungen, an denen Abgeordnete dieses Hauses teilnehmen, und das sind relativ viele. Solche Regeln, meine Damen und Herren, machen ein hilfreiches Instrument unbrauchbar und gehen an der Realität vorbei.
Aus dem gleichen Grund hätten sich meine Fraktion wie auch die beiden Gewerkschaften vorstellen können, Privatwohnungen von einer Bodycam-Nutzung nicht völlig auszunehmen. Immerhin findet ein Großteil körperlicher Gewalttaten im häuslichen Umfeld statt - die Polizei wird gerufen und gerät im Laufe solcher Einsätze oft selbst in Gefahr. Das war im Übrigen auch das Beispiel, das der Saarländische Rundfunk heute Morgen gewählt hat, als er in einem Beitrag in die Thematik eingeführt hat. Nicht nur mir erschließt sich offensichtlich nicht, warum bei dem oft besonders ungehemmten Verhalten in privaten Räumen auf die deeskalierende Wirkung einer Bodycam kategorisch verzichtet werden soll. Diesen
Polizei braucht aber nicht nur geeignete Ausstattung und Befugnisse, sondern sie braucht auch Personal, und zwar nach dem Motto: Wenn Polizei gebraucht wird, dann muss Polizei da sein. Genauso richtig ist aber auch: Wofür keine Polizei gebraucht wird, dafür brauchen wir auch keine vorzuhalten. Nach diesem Prinzip wird ab Juni der Polizeiliche Ordnungsdienst, kurz POD, seine Arbeit aufnehmen und unsere Vollzugspolizei unterstützen und entlasten. Die 30 tariflichen Assistenzkräfte werden vor allen Dingen eingesetzt in den Bereichen Objektschutz und Verkehrsüberwachung und machen damit Beamte für komplexere Einsatzbereiche frei. Auch hier gab es einhellige Zustimmung im Zuge der Anhörung, und ich bin sicher, dass unser POD ein Erfolgsmodell wird.
Fern der Realität jedoch ist der Änderungsantrag der LINKEN. Wenn Sie den POD- Kräften den Gebrauch von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt vollständig verbieten wollen, dann berauben Sie sie wirkungsvoller Möglichkeiten zum Eigenschutz. Zu Letzterem soll jede POD-Kraft ja laut Entwurf Reizgas und Fesseln erhalten.
Wenn wir Ihnen folgen, stellen wir jeder POD-Kraft am besten einen Polizeivollzugsbeamten an die Seite, der sie bewacht. Man wird da einfach das Gefühl nicht los, dass Sie etwas dagegen haben, dass Polizei wirklich besser funktioniert.
Damit es aber besser funktionieren kann und das selbst unter finanziellen Restriktionen, braucht es eine konsequente und verlässliche Unterstützung der Organisation sowie kluge Lösungen mit Weitblick. Hierzu will ich Ihnen zwei Geschichten erzählen. Die erste ist die Kurzgeschichte der Personalentwicklung der Polizei in den letzten Jahrzehnten. Sie lässt sich auf folgenden Nenner bringen: Seit die CDU im Jahr 2000 die Regierung in diesem Land führt, werden jährlich durchschnittlich 90 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. In den 14 Jahren davor - ein Regierungschef aus dieser Zeit ist ja noch unter uns - waren es im Schnitt gerade mal 35 pro Jahr,
das heißt 55 Einstellungen von Polizisten pro Jahr weniger im Saarland. Zwei Jahre waren es sogar exakt null, mit den hinlänglich bekannten fatalen Auswirkungen auf die Altersstruktur. Wir dagegen stehen für gleichmäßig hohe Einstellungszahlen und wir stehen ebenso für eine finanziell verantwortungsvolle, nachhaltige Personalplanung mit Blick auf die
nachfolgenden Generationen. So etwas verlangt kreative Lösungen und permanent gute Drähte in die Organisation.
Und da bin ich bei meiner zweiten Geschichte. Als ich mit Tobias Hans in den letzten Wochen zu intensiven Gesprächen bei den Polizeigewerkschaften zu Gast war und auch als ich als Gast mit der Jungen Gruppe und der Jungen Polizei in einer Podiumsdiskussion war, ist immer wieder folgendes Thema angesprochen worden: Es ist mit dem erfreulicherweise steigenden Frauenanteil innerhalb der Polizei sowie mit der wachsenden Familienorientierung der Väter verbunden, dass die familienbedingten Ausfallzeiten steigen - Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Teilzeit. Solche Ausfälle werden bislang in aller Regel nicht befristet nachpersonalisiert. Das heißt, Arbeit bleibt liegen beziehungsweise sie muss von einem Kollegen oder einer Kollegin mit erledigt werden. Dies schwächt die Polizei derzeit im Umfang von circa 40 Vollzeitäquivalenten und ist absolut nicht im Sinne einer Familienfreundlichkeit unserer Polizei, wie sie völlig zu Recht von unserer Ministerpräsidentin gefordert wurde. Deshalb sind wir sehr froh, dass Innenminister Bouillon diese Anregung bekannt schnell, wirksam und kreativ aufgegriffen hat und dass wir bereits im nächsten Monat damit beginnen, einen Personalpool für diese familienbedingten Ausfallzeiten aufzubauen.
Wir suchen ab sofort 20 Beamtinnen oder Beamte, die bereit sind, ihren anstehenden Ruhestand um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Wir werden zudem in diesem und im nächsten Jahr je zehn Anwärterinnen oder Anwärter mehr einstellen - also insgesamt 100. Den Umfang dieses Pools können wir künftig als atmende Größe betrachten, jährlich an den Familienausfallzeiten orientieren und in Form von Leerstellen in den Haushaltsplänen ausweisen. Wir sind ganz bei unserer Ministerpräsidentin und dem Innenminister und sagen: Eine Polizistin, die ein Kind erwartet, darf keine Belastung für die Organisation sein; Mütter und Väter in der Saar-Polizei sollen sich vielmehr mit gutem Gewissen und Freude ihren Familien widmen können.
Der neue Vertretungspool ist hierfür eine hervorragende Maßnahme und hat zusätzlich den Charme, dass es uns so gelingt, die Vollzugspolizei zu verstärken, ohne den eingeschlagenen Konsolidierungspfad zu verlassen.
Meine Damen und Herren, angesichts der angespannten Situation der inneren Sicherheit ist weder blinder Aktionismus noch das Schüren von Ängsten angezeigt. Zeiten des Wandels brauchen vor allem eines, einen klaren Kopf, einen klaren Kompass und bedachtes, planvolles Vorgehen. Dafür wollen wir Garant sein.
Auch Folgendes muss heute und in jeder ehrlichen Kommunikation mit der Bevölkerung zu diesem Thema immer deutlich werden: Wir leben im Saarland sicher. Das belegt zum einem die Verkehrsunfallstatistik, denn trotz einer überdurchschnittlichen Motorisierung im Saarland - das sind 87 Prozent, im Bund nur 66 Prozent - und deutlich mehr Kilometer Straßen, weist unsere Statistik durchgehend deutlich günstigere Unfallzahlen auf als im Bundesdurchschnitt. Gezielte Präventionsarbeit, Verkehrsüberwachung sowie Strafverfolgung leisten hierzu ihren Beitrag, und das kommt allen Verkehrsteilnehmern im Saarland zugute. Ähnliches lässt sich anhand der ersten Analyse zur aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik ablesen: 3 Prozent Rückgang im Durchschnitt in der Summe aller Straftaten, minus 1,9 Prozent bei Wohnungseinbrüchen entgegen dem Bundestrend und fast 4 Prozent Steigerung bei der Aufklärung von Straftaten. Das sind keine Gründe, sich zurückzulehnen, aber das sind Indizien für gute und erfolgreiche Arbeit im Sinne der Sicherheit in unserem Land. Diese Geschichten können Sie getrost weitererzählen, meine Damen und Herren.
Wir statten unsere Sicherheitsbehörden gut aus mit wirksamen Befugnissen, mit ausreichend Personal, mit verlässlichem Rückhalt, und das soll und wird so bleiben. Hierzu dient auch diese Gesetzesnovelle, ich darf Sie deshalb um Ihre Zustimmung bitten. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. So früh habe ich mit meinem Redebeitrag gar nicht gerechnet. Aber es trifft sich ganz gut, dann kann ich die Gegenrede machen zu den Thesen, die Kollegin Meyer hier vertreten hat. Wir sind nämlich völlig anderer Meinung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen, wir sitzen, wir reden hier vor der saarländischen Verfassung, die hinter uns hängt. So langsam habe ich den Eindruck, jedes Mal, wenn wir in diesem Parlament das Saarländische Polizeigesetz anfassen, würde es uns besser anstehen, die saarländische Verfassung zu verhüllen. Denn jedes Mal gehen wir nach unserer Einschätzung nicht verfassungskonform vor, ich nenne es sogar verfassungswidrig. Beim letzten Mal haben wir eine völlig unnötige Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern in dieses saarländische Polizeigesetz hineingebracht. Dieses Mal geht es um eine völlig unverhält
Es hat mich vor diesem Hintergrund auch sehr verwundert, dass keine der Anregungen aus der Anhörung, die wir durchgeführt haben, von Expertenseite und auch vonseiten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland, Eingang in die Gesetzgebung gefunden haben. Es ist verwunderlich, denn es wurden sehr gewichtige Argumente vorgebracht, warum man diese Körperkamera nicht in der Art ins Gesetz schreiben darf, wie es jetzt der Fall ist.