Bei den Betroffenen handelt es sich um eine Frau und ihre beiden Kinder. Sie waren am 13.09.2015 ins Bundesgebiet eingereist, stellten am 26.10.2015 Asylanträge. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte mit Bescheid vom 12.01.16 die Asylanträge als unzulässig abgelehnt und im Rahmen der Dublin-Verordnung die Zuständigkeit Spaniens festgestellt. Dublin-Verordnung heißt, dass das Land zuständig ist für die Behandlung eines Asylantrages, in dem erstmals ein solcher Antrag gestellt wurde. Da die Familie in der spanischen Botschaft den Antrag gestellt hat, war und ist auch Spanien dafür zuständig. Das Bundesamt hat auch ausdrücklich festgestellt, dass außergewöhnliche humanitäre Gründe nicht vorliegen, um ein Verfahren hier in Deutschland noch durchzuführen. Das saarländische Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 18.02.16 auch unter Würdigung der Tatsache, dass Familienangehörige hier leben, bestätigt.
Da die Familie nicht freiwillig ausgereist ist, wurde die Abschiebung am 12.05.16 veranlasst. Der Flug ging um 07.55 Uhr ab Frankfurt, deshalb musste die Polizei die Wohnung um 03.50 Uhr betreten. Das ist nicht immer angenehm für die Betroffenen, das wird niemand bestreiten, ich mit Sicherheit auch nicht. Es ist aber auch nicht angenehm für die eingesetzten Polizeibeamten, es ist eine schlimme Sache. Ich kenne viele Polizeibeamte, die Abschiebungen durchführen mussten. Ich sage bewusst: mussten! Keiner hat sich darum gerissen. Sowohl die physische als auch die psychische Belastung der Beamten ist in diesen Fällen oft sehr, sehr hoch.
Wenn in einem solchen Fall dann von Gestapo-Methoden gesprochen wird, ist dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Frau Huonker, ich erwarte heute an dieser Stelle eine Entschuldigung für diese Entgleisung.
Entschuldigen Sie sich öffentlich bei den Beamten. Mit einem Kaffeekränzchen beim GdP-Vorsitzenden ist eine solche Angelegenheit nicht aus der Welt geschafft. Die Politik schafft die Gesetze und Verordnungen, die von unseren Polizeibeamten nur angewendet werden. Deshalb haben die Beamtinnen und Beamten auch den Anspruch darauf, dass die Politik in diesen Fällen hinter ihnen steht und sie nicht verunglimpft.
In einem weiteren Fall handelt es sich um Personen aus den Westbalkanstaaten, ein Ehepaar mit einem Kind, die nach rechtskräftiger Ablehnung ihrer Asylanträge die Härtefallkommission anriefen. Ein Abschiebungsversuch am 23.03.16 wurde abgebrochen, weil die Frau heftigen Widerstand leistete. Sie hatte möglicherweise einen Nervenzusammenbruch. Gemeldet wurde heftiger Widerstand. Richtig ist, dass sie im Anschluss an die Abschiebungsmaßnahme zur fachärztlichen Behandlung in eine Klinik eingeliefert wurde, in der sie sich aktuell noch befindet.
Des Weiteren ist die Rede von einem jungen kosovarischen Mann. Dieser hielt sich bereits von 1993 bis 2003 im Bundesgebiet auf und wurde nach erfolgloser Durchführung seines damaligen Asylverfahrens abgeschoben. Am 24.02.2015 reiste er erneut ins Bundesgebiet ein, ein in der Folge gestellter Asylantrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes vom 07.07.2015 als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Diese Entscheidung wurde am 22.07.2015 vom Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt. Der Betroffene hat daraufhin ein Ersuchen an die Härtefallkommission gerichtet, allerdings war seine Abschiebung bereits vorgesehen, da diese bereits vor Eingang des Härtefallersuchens eingeleitet war. Der Betroffene wurde aber nicht in seiner Wohnung angetroffen, eine Abschiebung ist auch im Anschluss nicht erfolgt. Die Härtefallkommission hat sich zwischenzeitlich sehr wohl mit dem Ersuchen befasst, dem Ersuchen wurde nicht stattgegeben. Der Betroffene wurde aber auf die für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten geschaffene Sonderregelung für Wiedereinreisen zu Arbeitszwecken verwiesen. In diesen Fällen, in denen jemand hier einen Arbeitsplatz bekommen kann, besteht auch die Möglichkeit der legalen Einreise, dann erfolgt keine Abschiebung. Ich habe das in den letzten Monaten auch privat schon in vielen Fällen gemacht.
Im Falle eines indischen Staatsangehörigen, der vor einer Befassung durch die Härtefallkommission abgeschoben worden ist, ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall vor Kenntnisnahme des Härtefallersuchens durch das Landesverwaltungsamt die Abschiebung bereits eingeleitet war, also auch hier entsprechend der Regelung der vergangenen Jahre verfahren wurde.
Schließlich gibt es noch den Fall eines türkischen Staatsangehörigen. Dieser reiste am 20.01.2014 im Rahmen des Ehegattennachzugs ein. Die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis wurde vom Landesverwaltungsamt am 20.10.2015 abgelehnt. Am 14.04.2016 erfolgte die Abschiebung. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Betroffene einer Aufforderung der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, nähere Informationen vorzulegen, nicht nachgekommen ist und daher die Geschäftsstelle das Landesverwaltungsamt auch nicht über das Vorliegen eines Härtefallersuchens offiziell unterrichten konnte. Der Betroffene hat das Härtefallverfahren offensichtlich nicht weiterbetrieben. Auch sollte hier erwähnt werden, dass die getrennt lebende Ehefrau dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt hat, dass sie sich von ihm bedroht fühle.
Somit erfolgte lediglich in drei der vorgenannten Fälle vor Abschluss des Härtefallverfahrens eine Abschiebung, wobei in einem Fall das Härtefallverfahren vom Betroffenen überhaupt nicht mehr betrieben wurde und somit eine Befassung durch die Härtefallkommission nicht in Betracht kam.
Die Gründe für die berechtigte Durchführung der Abschiebung wurden, das möchte ich hier festhalten, von mir nun deutlich dargelegt, diese Fälle sollten auch nicht länger als Negativbeispiele herangezogen werden.
Vielleicht sollte man an dieser Stelle auch noch ein paar Zahlen zur Verdeutlichung nennen: Laut Bericht der Härtefallkommission, der sich auf Zahlen bis Ende 2014 stützt, gab es von Ende 2005 bis Ende 2014 insgesamt 384 Eingaben, hiervon wurden 192 abschließend behandelt: 41 Eingaben wurden von der Kommission abgelehnt, 151 Fälle wurden als Ersuchen an das Ministerium weitergeleitet. Von diesen 151 Ersuchen hat das Ministerium 16 abgelehnt, 31 Entscheidungen standen noch aus. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 19 Eingaben, davon wurden 13 abschließend beraten. Jeder dieser 13 Fälle wurde als Ersuchen ans Ministerium geschickt, von diesem wurden von den 13 Ersuchen sechs positiv und sechs negativ beschieden, eine Entscheidung steht noch aus. Unter den sechs abgelehnten Fällen waren allein drei Dublin-Fälle. Für diese Dublin-Fälle ist, ich betone es noch einmal, weder die Härtefallkommission zuständig noch besteht eine Entscheidungsbefugnis beim Ministerium.
Nach Auskunft des Ministeriums habe sich seine Entscheidungspraxis nicht geändert, vielmehr lege die Härtefallkommission vermehrt Fälle vor, die nicht in ihre Zuständigkeit fielen. Die Tatsache, dass der bisherige Vorsitzende Günther Schwarz aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nicht mehr wahrnehmen kann, schlägt hier wohl auch zu Buche. Ich appelliere an die Verantwortlichen in der Kommission, die gute Arbeit der letzten Jahre und die dafür gezollte Anerkennung nicht aufs Spiel zu setzen. Zehn Jahre lang hat alles gut funktioniert
und jetzt plötzlich soll bei unveränderter Rechtslage alles schlecht sein? Da stimmt etwas nicht, meine Damen und Herren!
Wer, wie Kollege Kessler, Minister Bouillon als „Minister Gnadenlos" bezeichnet, verkennt völlig die weit über die Grenzen des Saarlandes und Deutschlands hinaus anerkannte Arbeit des Ministers zum Wohle der Flüchtlinge.
Klaus Bouillon hat sich wie kaum ein anderer bei der Flüchtlingsflut des vergangenen Jahres eingebracht, sich in besonderem Maße verdient gemacht. Ihn als „Minister Gnadenlos" zu bezeichnen, ist eine - ich sage es so klar - bodenlose Frechheit und zeugt von wenig Sachkenntnis. Das zeigt aber auch, dass es hier nicht unbedingt um die Sache der armen Menschen geht. Vielmehr soll ein außergewöhnlich erfolgreicher und in der Beliebtheitsskala sehr weit oben stehender Minister schlechtgeredet werden.
Das wird der Bedeutung dieser Angelegenheit nicht gerecht. Ich denke, dass dies der einzige Grund für dieses Vorgehen ist, bei dieser Feststellung kann man es belassen.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Die Befassung der Härtefallkommission beziehungsweise das Vorliegen eines Härtefallersuchens stellt kein Abschiebungshindernis dar und bewirkt auch keinen Suspensiveffekt. Das Härtefallersuchen ist insoweit auch kein Grund für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, sodass eine rechtliche Verpflichtung zur Aussetzung von Abschiebungen während der Befassung der Härtefallkommission nicht besteht. - Bei mir blinkt die Redezeitanzeige.
Dennoch wird das Ministerium für Inneres und Sport an der seit Jahren geübten Praxis, in den Fällen, in denen sich die Härtefallkommission mit Anträgen befasst, keine Abschiebungen vorzunehmen, weiterhin festhalten. Diese geübte Praxis wird definitiv auch weiterhin beibehalten. Es bedarf deshalb we
der einer humaneren Härtefallverordnung noch einer größeren Anerkennung der Härtefallkommission; ich habe ihr meine Anerkennung gezollt. - Wir lehnen deshalb die Anträge ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Familie Al-Sharif! Ich hätte mir gewünscht, dass heute in diesem Hause eine einvernehmliche, keine streitige Debatte über dieses so wichtige Thema geführt worden wäre. Denn die Härtefallkommission ist gewissermaßen an dieses Haus angebunden, quasi ein Teil dieses Hauses. Ihr gebühren höchster Respekt und Anerkennung.
Die Härtefallkommission hat sich, meine Damen und Herren, zu Wort gemeldet, weil es offensichtlich Probleme gibt. Diese Probleme kann man nicht einfach wegreden. Die Härtefallkommission, jedes ihrer Mitglieder, war im Unterausschuss für Flüchtlingsfragen und hat uns die Probleme bestätigt. Wir alle, alle Fraktionen dieses Hauses, sind gehalten, diese Probleme zur Kenntnis zu nehmen und einen Lösungsweg aufzuzeigen. Das gebietet auch der Respekt vor der Härtefallkommission.
Der Härtefallkommission ist, das wurde schon gesagt, die einzig verbleibende Hilfe für einzelne Schicksale, bei denen das Rechtssystem ausgeschöpft wurde, ohne dass die begehrte Hilfe hätte ermöglicht werden können, obwohl dringende humanitäre und persönliche Gründe für einen Aufenthalt in Deutschland gegeben sind. Die Härtefallkommission ist oftmals der letzte Rettungsanker für Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, längst aber keine andere Heimat als Deutschland mehr haben. Sie ist notwendig, weil jedes auch noch so gut ausgestaltete Gesetz in unserem Rechtsstaat einfach nicht jedes Einzelschicksal erfassen kann. Denn ein Gesetz ist immer allgemein und abstrakt gehalten, nicht für den Einzelfall gemacht.
Das Hindurchfallen durch das rechtliche Netz wirkt sich im Migrationsrecht besonders gravierend aus. Die Ausweisung und Abschiebung zerstört nicht nur die Hoffnung auf ein besseres Leben in Deutschland, sie zerschlägt auch den Lebensmittelpunkt, den sich die Menschen über Jahre oder gar Jahrzehnte in Deutschland aufgebaut haben. Das kommt für die Betroffenen einer Zerstörung ihrer bisherigen Existenz nahe.
die nur kurzfristig bei uns sind. Das sind in den seltensten Fällen Schutzsuchende, die im Rahmen der Flüchtlingsbewegungen zu uns kommen. Das sind vielmehr Menschen, die schon sehr lange, oft Jahrzehnte, hier bei uns leben.
Diese Menschen stellen Anträge bei der Härtefallkommission, weil sie einfach befürchten müssen, ihren Lebensmittelpunkt und die einzige Heimat, die sie noch haben, nämlich Deutschland, verlassen zu müssen.
Und ja, auch für unsere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten stellt eine Abschiebung, gleichgültig, ob sie zur Nachtzeit oder tagsüber stattfindet, eine besondere Herausforderung dar. Sie müssen gewappnet sein, wenn Familien auseinandergerissen werden, wenn es darum geht, Kinder abzuschieben in andere Länder. Auch hier sind Menschen am Werk, die das nicht gerne machen, die unseren Respekt verdienen und auch unseren Rückhalt haben müssen. Hier sind rechtliche Regelungen nötig und auch Einigkeit in diesem Hause, denn unsere Polizistinnen und Polizisten brauchen ein starkes Signal von uns.
Meine Damen und Herren, die restriktive Ausgestaltung des deutschen Migrationsrechts führt dazu, dass es Einwohner gibt, die dauerhaft über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen oder sich in sogenannten Kettenduldungen befinden und sich aus dieser Situation nicht selbst herausarbeiten können. Sie leben teilweise, wie ich schon sagte, seit Jahrzehnten in Deutschland, und plötzlich droht die Ausreisepflicht durch rechtliche ober aber persönliche Veränderungen. Solche Fälle bearbeitet die Härtefallkommission: Menschen, die fehlerfrei Deutsch sprechen, Menschen, die seit Jahren in Deutschland arbeiten, Menschen, die das deutsche Bildungssystem durchlaufen haben, die vor Ort eingebunden sind, ja sogar Menschen, die hier in Deutschland geboren wurden.
Der Auftrag der Härtefallkommission ist die Prüfung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe den Verbleib dieser Menschen in unserem Land, im Saarland, rechtfertigen. Diese Prüfung ist keine leichte Aufgabe und erfordert eine sehr gewissenhafte Tätigkeit. Die Härtefallkommission muss seitenweise Dokumente, Zeugnisse, Beurteilungen und so weiter sichten. Jeder Einzelfall wird genau durchleuchtet, denn darum geht es bei der Arbeit der Härtefallkommission, es geht um das Einzelschicksal.
Und weil es hierbei ausnahmslos um diese Einzelschicksale geht, die nicht einer juristischen - das muss ich ausdrücklich betonen -, sondern allein einer humanitären Prüfung unterfallen, setzt sich die Härtefallkommission nicht aus Juristen zusammen,
sondern aus Mitgliedern, die den gesamten gesellschaftlichen und sozialen Bereich repräsentieren. Zwei Vertreter aus der Kommission sind heute hier, Herr Dr. Prassel und Herr Hoffmann als Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen. Auch sie stehen, das weiß ich, hinter der Arbeit der Härtefallkommission.
Die Zahl der Fälle - es ist eben schon gesagt worden, 2015 sind 19 Anträge an die Härtefallkommission gestellt worden, 2014 waren es 16 - belegt, dass dieses Instrument nicht ausufernd benutzt wird, sondern wirklich nur in Einzelfällen. 2014 wurden von 16 Eingaben 13 an das Innenministerium empfohlen, 2015 waren es von 19 Eingaben acht. Das zeigt auch, wie verantwortungsbewusst die Härtefallkommission in den einzelnen Fällen entscheidet. Sie legt nicht ohne Weiteres jeden einzelnen Fall dem Innenministerium vor. Nein, sie nimmt schon vorher eine ganz verantwortungsbewusste und dezidierte Prüfung vor, welchen Fall sie tatsächlich an das Innenministerium weiterempfiehlt. Das muss hier gesagt werden: Es ist keine große Zahl der Fälle, es ist durchaus eine überschaubare Zahl an Einzelschicksalen, die wir hier betrachten.
In der Vergangenheit, auch das muss hier gesagt werden, sind unsere Innenminister - dazu zählen ausdrücklich auch Monika Bachmann, Stephan Toscani und auch unsere Ministerpräsidentin - den Empfehlungen der Härtefallkommission gefolgt. Da das Verfahren vor der Härtefallkommission außerhalb unseres gerichtlichen Systems abläuft und das sage ich ausdrücklich - analog einem sogenannten Gnadenverfahren ausgestaltet ist, bedarf dieses Verfahren in besonderer Weise des einvernehmlichen Zusammenwirkens aller beteiligten Stellen, um überhaupt funktionieren zu können. Die Mitglieder in dem Gremium sind notwendigerweise darauf angewiesen, sich gegenseitig zu unterstützen, jeweils nachvollziehbar und transparent auch in der Kommunikation ihre Entscheidungen zu treffen. Und dies - das sage ich an dieser Stelle ganz klar und bewusst - egal, ob sie in einer Verordnung dazu aufgefordert werden oder nicht. Ich glaube, getroffene Entscheidungen sind zu begründen, das ist ein allgemein gültiger Rechtssatz. Und wenn man transparente Begründungen will, muss man sie natürlich auch der anderen Stelle mitteilen.