Für die SPD-Fraktion ist die Arbeit der Härtefallkommission ein notwendiges Korrektiv, um in Einzelfällen unserem Land ein humanitäres Gesicht zu geben und Schutzsuchenden Hilfe gewähren zu können. Diese Arbeit soll deshalb auch gestärkt werden. Wir wollen eine umfassende Analyse und Reform, die der besonderen Bedeutung der Härtefallkommission gerecht wird. Wir haben angesichts der aktuellen Situation bereits reagiert, es hat schon ein Treffen unserer Fraktion mit den Mitgliedern der Härtefallkommission gegeben. Wir werden auch zukünftig in enger Abstimmung mit der Härtefallkommission arbeiten und mit ihr in Kontakt bleiben.
Wir sind im Prozess, meine Damen und Herren, und wollen das Ergebnis nicht vorwegnehmen. Allen Kritikern der Härtefallkommission sei ein Zitat der reformierten und katholischen Kirchen aus Zürich ans Herz gelegt, welche sich im letzten Jahr ebenfalls von einer Diskussion um die Härtefallkommission betroffen sahen. Ich darf zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Eine Aufhebung der Kommission würde in Zeiten der zunehmenden globalen Flüchtlingsströme als Zeichen gedeutet, diese Tradition und die mit ihr verbundenen christlichen Werte zu schwächen und zu untergraben. Eine Migrationspolitik, die dem christlichen Menschenbild verpflichtet ist und die Würde des Einzelnen achtet, ist bestrebt, jedem Individuum Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Dies zeigt: Eine Härtefallkommission ist keine bloße Verwaltungsstelle, sie ist kein Gericht, das ein Urteil fällt. Die Härtefallkommission hat eine besondere Rolle. Sie ist eine humanitäre Instanz. Sie gewährt Gnade in Extremsituationen. Und deshalb brauchen wir eine funktionsfähige und eine starke Härtefallkommission.“
Die SPD-Fraktion steht auf der Seite der Schutzsuchenden, der Humanität und der Härtefallkommission.
Hören Sie mir zu! - Wir werden im Zusammenwirken mit den Beteiligten eine gute Lösung erarbeiten, die der Funktion und der herausragenden Bedeutung der Härtefallkommission gerecht zu werden vermag, und zwar nicht als weitere rechtliche Instanz, sondern vielmehr als Instanz, die Ausnahmeentscheidungen aus Gründen der Humanität zulässt und durchzusetzen vermag.
Weil wir aber erst am Anfang der Gespräche, auch mit unserem Koalitionspartner, stehen - da sind wir ganz offen -, können und werden wir den Anträgen der Oppositionsfraktionen nicht zustimmen. Daran ändert auch der Antrag auf namentliche Abstimmung nichts,
denn der hat in Ihrem Fall - das sage ich ganz deutlich, und das gebietet der Respekt vor den betroffenen Menschen und vor der Härtefallkommission nichts mit einer Gewissensentscheidung zu tun, sondern mit Parteitaktik! Es hat nur parteitaktische Gründe
Wir werden uns als SPD-Fraktion in konstruktive Gespräche mit unserem Koalitionspartner begeben und wir werden Lösungen aufzeigen, die den Menschen hier im Land, die berechtigt Schutz suchen und diesen Schutz auch finden, helfen, und nicht rein aus Parteitaktik Anträge stellen. Sie konnten sich in der Opposition ja noch nicht einmal auf einen gemeinsamen Antrag einigen. - Vielen Dank.
(Beifall von der SPD. - Lautes Sprechen. - Abg. Thul (SPD) : Warum habt ihr mit Jamaika denn die Verordnung nicht geändert?)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Meine sehr verehrten Damen und Herren auch im Zuschauerraum! Ich darf für den Innenminister, der zurzeit die Kollegen des Bundes und der Länder auf der Innenministerkonferenz hier im Saarland willkommen heißt, aber auch ganz persönlich und als Ministerpräsidentin dieses Landes in dieser Debatte das Wort ergreifen. Die Debatte hat ja ihren Ausgang genommen in der Diskussion rund um die Arbeit der Härtefallkommission. Sie rührt an einen Punkt - und das macht die Diskussion für jeden von uns so außergewöhnlich und so berührend -, an dem wir feststellen, wie es ist, wenn das, was man als politische Grundaussage sehr schnell dahergesagt hat, und zwar jeder von uns in diesem Haus, auf einmal ganz konkret wird, und zwar nicht nur konkret wird in Form von Sachverhalten, sondern konkret wird in Form von Menschen, von Gesichtern, von Betroffenen, von Handelnden. Das ist eine außergewöhnliche Situation, deswegen will ich hier gerne etwas dazu sagen.
Das Saarland hat in der Vergangenheit immer deutlich gemacht, das galt auch für alle Innenminister dieses Landes, dass wir auf dem Boden des deutschen Asylrechtes stehen. Das deutsche Asylrecht ist eine Medaille mit zwei Seiten. Es sagt auf der
einen Seite, auch abgeleitet von unserem Grundgesetz, ja, wir erfüllen unsere Pflicht auch Menschen gegenüber, die an anderen Stellen der Welt aus ganz persönlichen Gründen verfolgt werden, wir geben diesen Menschen das Recht, hierher zu kommen, auch aus unserer eigenen historischen Erfahrung heraus, und nehmen sie auf. Es sagt aber auf der anderen Seite eben auch ganz deutlich, diejenigen, die nach Durchlaufen eines rechtsstaatlichen Verfahrens dieses Recht nicht haben, die müssen unser Land jedoch wieder verlassen. Das war die Richtschnur für jede Regierung und für jeden Innenminister in diesem Land.
Trotzdem haben wir in diesem Rahmen immer versucht - das ist angesprochen worden -, auch die ganz bestimmt bestehenden humanitären Aspekte zu berücksichtigen. Deswegen kommt es nicht von ungefähr, dass es seit zehn Jahren eine Härtefallkommission im Saarland gibt. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass wir Vereinbarungen zum Umgang etwa mit dem Kirchenasyl haben, dass Meldewege vereinbart sind. All das würde es nicht geben, wenn nicht die Landespolitik, wenn nicht die jeweiligen Innenminister, auch der jetzt amtierende Innenminister in diesem Land, das Gefühl hätten, dass es im Rahmen unseres Asylrechtes - das ist eben angesprochen worden - im Einzelfall auch humanitäre Ausnahmesituationen gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen möchte ich mich dem Dank des Hauses an die Härtefallkommission anschließen. Es wird dort eine außergewöhnliche Arbeit geleistet, die auch persönlich belastet, weil man eben nicht mit irgendetwas Abstraktem zu tun hat, sondern mit Menschen aus Fleisch und Blut. Ich darf insbesondere hier dem langjährigen Vorsitzenden Günther Schwarz danken. Er hat eine unnachahmliche Art an den Tag gelegt, genau diese belastende Arbeit und diese Konflikte sicherlich auch innerhalb der Härtefallkommission zu regeln und zu handeln.
Ich wünsche mir, dass wir schnellstmöglich wieder zu einer geordneten Besetzung des Vorsitzes der Härtefallkommission kommen, damit wir in einer geordneten Form die Diskussion führen können über die Art und Weise, wie gearbeitet wird, wie zusammengearbeitet wird.
Lassen Sie im mich etwas zu den Punkten ausführen, die eben angesprochen worden sind. Wir haben im Grunde genommen zwei Punkte, die die Härtefallkommission betreffen. Es geht einmal um die Frage, ob während laufender Verfahren, laufender Prüfung der Härtefallkommission abgeschoben werden darf oder nicht. Wir haben zweitens die Debatte, ob das Innenministerium, der Innenminister, der Empfehlung der Härtefallkommission in jedem Fall folgen
muss. Zudem gibt es die Diskussion darüber, ob wir die Zuständigkeit der Härtefallkommission ausweiten sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere der Kollege Günter Becker hat eben sehr ausführlich die einzelnen Fälle geschildert. Er hat nochmal deutlich gemacht, wie die Dinge bei den drei Fällen aus den Jahren 2016 lagen, aber auch, dass man sicherlich bei einer etwas verbesserten Kommunikation die Informationen hätte so steuern können, dass gar nicht erst der Eindruck entstanden wäre, dass ein Verfahren läuft, das auf der anderen Seite umgangen wird.
Was den zweiten Punkt anbelangt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es so - das hat die Kollegin Petra Berg eben zu Recht angeführt -, dass die Härtefallkommission sich nicht als juristisches Gremium mit diesen Fällen befasst, sondern als eine Art Beratergremium, sie gibt Empfehlungen ab. Der Kollege Becker hat die Statistik erwähnt, es gibt eine Reihe von Fällen, bei denen das Innenministerium dieser Empfehlung gefolgt ist. Es gibt eben aber auch Fälle, wo das Innenministerium dieser Empfehlung nicht gefolgt ist. Das ist etwas, was es in allen anderen Bundesländern dieser Bundesrepublik Deutschland auch gibt, weil die Entscheidung der Härtefallkommission eben nicht wie bei einem Gericht bindend, sondern eine Empfehlung ist. Sie ist sozusagen die Möglichkeit, sich unter verschiedenen Aspekten mit dem jeweiligen Fall auseinanderzusetzen, aber - das muss betont bleiben - die letztendliche Entscheidung obliegt den zuständigen Behörden, dem zuständigen Ministerium.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten es in den letzten zehn Jahren, sicherlich vor allen Dingen zu Beginn der Arbeit der Härtefallkommission, mit Menschen zu tun, die schon sehr lange in unserem Land lebten, die über die unterschiedlichsten Verfahrensstände in eine Situation gekommen waren, in der de facto eine Integration stattgefunden hatte, obwohl formalrechtlich betrachtet der Aufenthalt nicht gestattet war. Das hat auch mit der Ausgestaltung der Asylgesetzgebung und der Verfahrensdauer zu tun, insbesondere in den vergangenen Jahren. Deswegen ist gerade bei diesen Fällen doch sehr deutlich geworden - das war auch die Diskussion, die wir in den letzten Monaten rund um das Thema Flüchtlinge geführt haben -, dass es notwendig ist, die Verfahren von Anfang an so schnell und so eindeutig durchzuführen, dass diese besondere humanitäre Situation nicht entstehen kann und die Menschen gar nicht erst in die Situation kommen, sich lange hier zu integrieren, ohne dass sie ein gesichertes Aufenthaltsrecht haben und nachher, sozusagen nach Jahren, damit konfrontiert werden, dass sie das Land wieder verlassen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren - das sage ich insbesondere an die Adresse der GRÜNEN -, dies ist auch von GRÜNEN gesagt worden, vor allem in den letzten Monaten, als die Zugangszahlen in Deutschland so stark angestiegen sind. Ich habe vor diesem Hintergrund keinerlei Verständnis dafür, dass es uns jetzt ausweislich des angekündigten Abstimmverhaltens der Regierungen mit GRÜNENBeteiligung im Bundesrat nicht gelingt, eine Regelung von sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen für eine Gruppe von Menschen, nämlich diejenigen, die aus den Maghreb-Staaten kommen, für die die Anerkennungsquote im Schnitt unter 2 Prozent liegt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat nichts mit Humanität zu tun. Diese Regelung könnte verhindern, dass Menschen sehr lange in diesem Land leben und warten müssen, ob sie anerkannt werden oder nicht, und von Anfang an Klarheit schaffen. Deswegen kann ich hier nur noch einmal appellieren und hoffe sehr, dass wir diese Entscheidung am Freitag im Bundesrat trotzdem durchsetzen können.
Es ist eben gesagt worden, wir haben ein sehr ausgeweitetes und ausdifferenziertes Verfahren bezogen auf die Anerkennung im Asylverfahren. Es ist nicht nur die entsprechende Stelle, die das tut. Ich sage ausdrücklich, ich bin sehr froh und dankbar, dass auch durch massives landespolitisches Engagement und durch die gute Zusammenarbeit der Landesbehörden und der Ausländerbehörde mit dem BAMF - im Übrigen auch ein Ergebnis davon, dass wir diese Ausländerbehörde zentralisiert haben - hier im Land die Verfahrensdauer mittlerweile wesentlich kürzer ist als in anderen Bundesländern und damit für die Betroffenen wesentlich schneller Klarheit herrscht. Wir haben nicht nur die Verfahren in diesen Institutionen, sondern - die Kollegin Berg hat darauf hingewiesen - wir haben danach ausgewiesene Rechtswege. Diese Rechtswege werden auch in Anspruch genommen, und zwar nicht nur in der ersten Instanz, sondern auch in den weiteren Instanzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bedeutet aber auch, so ist die Härtefallkommission aufgestellt, dass wir nach Abschluss dieser Rechtswege, wenn die Entscheidung getroffen ist, in der Konsequenz als Staat sagen müssen, wenn es kein Aufenthaltsrecht gibt, dann müssen die Betroffenen dieses Land auch verlassen.
Jetzt haben wir gesagt - das ist die Grundlage der Arbeit der Härtefallkommission -, es gibt immer Einzelfälle, die ganz besondere Problematiken aufweisen, die nach Recht und Gesetz nicht anders entschieden werden können, die aber trotzdem in einer besonderen Art und Weise zu betrachten sind und wo - das Wort ist gefallen, und das ist richtig - in einer Art Gnadenentscheidung eine von der Rechts
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundlage der Härtefallkommission in diesem Land ist eben, dass dies auf wenige Ausnahmefälle begrenzt ist. Das ist der Grund, weshalb ich auch den Anträgen der Opposition heute nicht zustimmen kann. Denn das, was Sie verlangen, insbesondere die Ausweitung der Zuständigkeit der Härtefallkommission auf Dublin-III-Fälle, würde nichts anderes bedeuten, als dass wir zu den Ausländerbehörden, zum BAMF, zu den Gerichtszügen noch eine weitere Instanz in dieses Verfahren einbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen. Das kann auch nicht die Aufgabe der Härtefallkommission sein. Ich kann Ihnen nur sagen, damit würden Sie auch jeden Ehrenamtlichen in diesem Gremium überfordern und überlasten. Deswegen müssen wir deutlich machen: Es gibt ein Rechtssystem in diesem Land. Das wollen wir auch halten. Härtefallkommissionen bedeuten Ausnahmeentscheidungen in Ausnahmefällen und nicht sozusagen flächendeckende Ergänzungen von Rechts wegen, die nicht zum Ziel führen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn es jetzt so ist - ich will gar nicht drumherum reden, das ist in jedem Einzelfall eine menschliche Tragödie -, dass der Aufenthalt beendet werden muss, dann sollten wir die Dinge auch ehrlich miteinander besprechen. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen reden, von Rückführungen oder was auch immer. Eine Abschiebung ist am Ende des Tages eine Abschiebung und eine Zwangsmaßnahme. Sie ist das letzte und das belastendste Mittel sowohl für diejenigen, die von der Abschiebung betroffen sind, als auch für diejenigen, die etwa als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an dieser Abschiebung mitwirken und sie vollziehen müssen.
Und deshalb, sehr geehrte Frau Huonker, das will ich an dieser Stelle doch noch einmal sagen, ist der Vergleich - oder der Zusammenhang, den Sie hergestellt haben - von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die im Saarland ihren Dienst verrichten, mit denen, die im Dritten Reich als Mitglieder der Gestapo unterwegs waren, so verwerflich. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die in diesen Dienst gehen, haben die Asylgesetze dieser Gesellschaft nicht gemacht. Die kennen noch nicht einmal die Einzelfälle. Vielleicht würden sie im Einzelfall, wenn es nach ihnen ginge, auch ganz anders entscheiden. Aber meine sehr geehrten Damen und Herren, sie haben einen Amtseid auf unsere Verfassung, auf unsere Ordnung geleistet. Sie haben ge
schworen, dass sie diesem öffentlichen Staat ihren Dienst leisten. Dafür haben sie von denjenigen, die hier Gesetze machen, Rückhalt und Dank zu erwarten und nicht einen Vergleich, der sie in die Nähe von Gestapo-Leuten rückt. Das ist unverantwortlich. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Polizei, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir versuchen mit Blick auf die Betroffenen, aber auch mit Blick auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die dort eingesetzt sind, Zwangsmaßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Jede Zwangsmaßnahme, die nicht angewendet werden muss, ist die beste Zwangsmaßnahme. Aber sie lässt sich nicht immer verhindern, weil die Menschen in diesem Land eben auch einen Anspruch darauf haben, dass sie sich darauf verlassen können, dass Recht und Gesetze, die dieser Staat verabschiedet, die hier gelten, dann auch umgesetzt werden.
Das bedeutet auch, dass man Menschen nicht in diesem Land lassen kann, wenn festgestellt ist, dass sie das Recht hierzubleiben eben nicht haben. Aber natürlich wird versucht, diese Abschiebungen dann das Wort „schonend“ ist ein schwieriges Wort in diesem Zusammenhang - so gut es irgendwie geht zu organisieren. Natürlich wünscht sich niemand, mitten in der Nacht in eine Wohnung zu gehen und Menschen abzuschieben. Aber ich schaue auf Eugen Roth. Der weiß, das lässt sich nicht immer verhindern.
Die Polizei und auch das Innenministerium versuchen, die Dinge so gut wie möglich zu handeln. Das Beste, was wir tun können, ist, den Menschen noch einmal deutlich zu sagen, wenn Rechtswege erschöpft sind, auch wenn Empfehlungen der Härtefallkommission zum Beispiel negativ entschieden sind, dass es besser und schonender ist, freiwillig auszureisen, als auf die Zwangsmaßnahme zu warten oder noch die letzte Hoffnung darauf zu setzen, dass dieser Kelch doch noch irgendwie an einem vorübergeht.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, Günter Becker hat einen Fall angesprochen, den ich persönlich sehr interessant finde, weil er einen Mechanismus aufgreift, den wir ja jetzt gerade mit Blick auf das Thema Westbalkan genutzt haben. Denn wir haben gesagt, jemand, der kein Aufenthaltsrecht hat, aber jetzt freiwillig ausreist und dann vom Westbalkan aus zum Beispiel nachweisen kann, dass er hier