Protocol of the Session on July 13, 2016

Login to download PDF

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Weg gewählt haben. Der Kollege Hilberer ist jetzt leider nicht anwesend. Was er über Leiharbeit und andere Dinge gesagt hat, zeigt, dass er den Mittelstand wohl nicht kennt. Leiharbeit ist nicht so ganz Thema des Mittelstandes, schon gar nicht der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir haben ganz klar die Aufgabe, im Gesetz zu formulieren, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordentliche Arbeitsbedingungen, eine gute und adäquate Arbeitsstelle haben und dass sie angemessen entlohnt werden. Denn das ist die Zukunft des Mittelstandes. Anders wird er keine Zukunft haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die Landesregierung mit diesem Mittelstandsförderungsgesetz den richtigen Weg eingeschlagen hat. Ich vertraue sehr darauf, dass es uns gelingt, in der zusätzlichen Verordnung das eine oder andere klarzustellen. Ich möchte dazu noch

einen Punkt erwähnen: Wir reden ja darüber, dass Kommunen und öffentliche Auftraggeber sich bei den Zahlungen nicht so verhalten, wie wir es uns wünschen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, die dies regelt. Ob das eine Positiv- oder Negativliste sein wird, wird uns der Datenschutz sagen. Wir sollten aber deutlich machen, dass dieses Gesetz auch Auswirkungen hat. Es sollte klar sein, dass ein Handeln gegen dieses Gesetz die Konsequenz hat, dass man an den Pranger gestellt wird und in Zukunft sein Verhalten ändern muss. Darauf hoffe ich und ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz in durchaus guten Beratungen den richtigen Weg gewählt. Dafür möchte ich mich bedanken.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes war ein Projekt, das Anke Rehlinger in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit umsetzen wollte zumindest so die Ankündigung damals. Heute, ein halbes Jahr vor dem Ende ihrer Amtszeit, reden wir über dieses Gesetz in Zweiter Lesung. Aber besser spät als nie, denn das geltende Mittelstandsförderungsgesetz stammt, wie bereits erwähnt, aus dem Jahre 1976, es ist somit 40 Jahre alt und etwas verstaubt.

Insofern ist es zunächst einmal gut, dass wir ein neues Gesetz bekommen, denn der Mittelstand - da sind wir uns alle einig - ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, nicht nur hier im Saarland, sondern bundesweit. Wir müssen die Rahmenbedingungen für unsere mittelständischen Unternehmer und Unternehmen so gestalten, dass sie florieren können. Darum geht es, auch da sind wir uns einig. Wir haben hier im Saarland, gerade was mittelständische Unternehmen mit Forschungsschwerpunkt angeht, leider ein großes Defizit. Da sind wir viel zu schwach aufgestellt. Dies zeigt auch der Abruf der Fördermittel. Hier sind wir bundesweit Schlusslicht, was zeigt, dass im Saarland nicht alles Gold ist, was glänzt. Insbesondere an dieser Stelle hat die Landesregierung einen großen Nachholbedarf.

Zur Förderung des Mittelstandes gehört für uns mehr als nur ein Mittelstandsförderungsgesetz. Beispielsweise gehört für uns die Förderung des Innovationstransfers dazu sowie eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Dabei sind wir wieder ganz schnell beim Thema Universität,

(Abg. Wegner (CDU) )

aber das will ich an dieser Stelle nicht ausformulieren.

Wir begrüßen grundsätzlich, dass wir eine Reform unseres Mittelstandsförderungsgesetzes bekommen, deshalb werden wir auch dieses Gesetz nicht ablehnen. In manchen Details unterscheiden sich unsere Vorstellungen allerdings von denen der Großen Koalition. Aus diesem Grunde haben wir auch einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht. Unsere Änderungen beziehen sich vorwiegend auf die von Ihnen ins Gesetz hineinformulierte Clearingstelle Mittelstand. Die von Ihnen im Gesetz vorgeschlagene Clearingstelle, bestehend aus IHK und Handwerkskammer, soll in einem sehr frühen Stadium, also schon vor der Befassung des Parlamentes mit der Mittelstandsverträglichkeit von Rechtsetzungsvorhaben der Regierung, überprüfen dürfen. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter: Die Clearingstelle Mittelstand soll nach Ihren Vorstellungen sogar ein sogenanntes Initiativrecht erhalten. Das heißt, sie soll vorhandene Gesetze auf ihre Mittelstandsverträglichkeit überprüfen und Vorschläge zur mittelstandsverträglichen Ausgestaltung machen dürfen.

Dieses Initiativrecht ist, darauf haben wir bereits in Erster Lesung hingewiesen, ein Novum hier in Deutschland. Das gibt es in keinem anderen Bundesland, noch nicht einmal in den Bundesländern ich denke gerade an Baden-Württemberg -, wo der Mittelstand eine ganz herausragende Bedeutung hat, einen ganz anderen Stellenwert, ein ganz anderes Volumen als hier bei uns im Saarland. Teilweise gibt es auch in anderen Bundesländern eine Clearingstelle Mittelstand, da muss man deutlich unterscheiden, aber im Gegensatz zu anderen Bundesländern soll die saarländische Clearingstelle Mittelstand eben ein solches Initiativrecht erhalten. Damit gehen Sie uns einen Schritt zu weit. Wir sperren uns an dieser Stelle nicht gegen eine Clearingstelle, um es noch einmal klar zu sagen, aber wir wollen eine Clearingstelle nach dem Modell des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Denn die Einrichtung einer solchen Clearingstelle darf nicht dazu führen, dass demokratisch legitimierte Verfassungsorgane in ihrer Tätigkeit untergraben werden.

Zweitens wollen wir eine bessere Abbildung der für eine Prüfung der Mittelstandsverträglichkeit relevanten Akteure in diesem Clearingverfahren. Deshalb wollen wir, dass die sozialpolitischen Verbände, die Dachorganisationen der Kammern, die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft sowie die freien Berufe und die kommunalen Spitzenverbände in diese Clearingstelle Mittelstand eingebunden werden. Sie alle sollen an diesem Clearingverfahren gleichberechtigt teilnehmen dürfen. Die Clearingstelle in Nordrhein-Westfalen darf diese Stellungnahmen dann zwar bündeln, aber sie kann - und das ist der

Unterschied zu Ihrer Vorgehensweise - auch abweichende Meinungen in das Verfahren hineingeben. Das ist ganz wichtig.

Zudem haben wir im Saarland bereits einen Mittelstandsbeirat. Mittelstandsbeirat plus Clearingstelle, dieser Zuschnitt schafft etwas Unübersichtlichkeit. Am Ende weiß man gar nicht mehr so recht, wer wofür zuständig ist.

Das sind die wesentlichen Gründe, warum wir Ihrem Mittelstandsförderungsgesetz nicht zustimmen können. Deshalb werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Was Wort hat die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Anke Rehlinger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh und sehr dankbar, dass wir heute in Zweiter Lesung das Mittelstandsförderungsgesetz auf den Weg bringen können. Ja, vielleicht war es nicht innerhalb der ersten 100 Tage, aber, Kollege Ulrich, der Hinweis sei mir erlaubt: Es lag nach Einbringung, nach der Ersten Lesung allein ein ganzes Jahr hier im Landtag.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Also ist der Landtag schuld!)

Am 15. Juli 2015 hat es Ihnen schon vorgelegen. Insofern muss man auch ein bisschen auf die Zeitschiene kucken.

Aber das ist nur eine Randnotiz angesichts der Bedeutung, die dieses Gesetz für die saarländische Wirtschaft, für den saarländischen Mittelstand hat. Wenn man es fassen will, kann man zunächst einmal quantitative Kriterien heranziehen. Sie sind eben schon genannt worden. Wir haben im Saarland rund 40.000 Unternehmungen, die von diesem Gesetz und von den Rahmenbedingungen, die wir ihnen zur Verfügung stellen, betroffen sind. Es sind 60 Prozent aller Beschäftigten, die im saarländischen Mittelstand ihr Auskommen finden, ihren Lohn verdienen. Und es sind 80 Prozent aller Auszubildenden, denen der Weg in ein späteres Berufsleben durch den saarländischen Mittelstand eröffnet wird.

Wenn man es qualitativ fassen will, fällt einem relativ schnell viel Positives dazu ein. Begriffe wie Qualität, Verlässlichkeit, Jobmotor oder Innovationsschmiede - alles das wird immer wieder mit dem saarländischen Mittelstand verbunden. Aber alles das scheint den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN nicht wirklich zu interessieren. Er hätte vielleicht noch ein bisschen zuhören können, dann hätte ich ihm den einen oder anderen Punkt auch noch erläutern kön

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

nen, warum er so oder anders im Gesetz steht. Aber ich freue mich, dass sich alle anderen im saarländischen Landtag sehr wohl dafür interessieren, warum wir was für unseren saarländischen Mittelstand machen und vor allem, wie wir ihn nach vorne bringen wollen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es gibt einen dritten Punkt, den man ansprechen muss, dass nämlich der saarländische Mittelstand im Wettbewerb - und das ist für viele Mittelständler auch in diesem Land ein weltweiter Wettbewerb, der findet nicht nur unmittelbar vor der Haustür statt, sondern da geht es um Konkurrenz zu Unternehmen, die überall auf der Welt ihren Standort haben strukturelle Nachteile hat gegenüber anderen, vor allem größeren Unternehmungen. Das hat etwas mit Finanzierung zu tun, mit Fachkräftegewinnung, auch damit, dass gerade Mittelständler nicht über ganze Abteilungen verfügen, die diese Fragestellungen systematisch bearbeiten, sondern dass oft der Chef im Betrieb dies abends nach 20.00 Uhr erledigt und dafür seine Zeit braucht. Er braucht deshalb umso mehr Unterstützung, wenn wir ihn nach vorne bringen wollen.

Deshalb haben wir uns dieses Gesetz vorgenommen und haben es grundlegend überarbeitet. Viel ist eingeflossen von dem, was insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer mir immer wieder berichten, wenn ich in ihren Betrieben unterwegs bin, wenn ich sie auf entsprechenden Veranstaltungen vor Ort treffe. Es hat vor allem auch eine Erweiterung der Verbindlichkeit stattgefunden. Denn vormals war das Mittelstandsförderungsgesetz so ausgelegt, dass es ausschließlich das Land verpflichtet hat. Aber wenn wir einmal den Teil der öffentlichen Auftragsvergaben nehmen, dann zeigt sich, dass es vielfach die Kommunen sind, die große Auftragsvolumina vergeben. Deshalb ist es auch richtig, dass alles, was hier drinsteht, nicht nur das Land bindet, sondern auch die kommunale Seite in ihrem Verhalten solche Vorgaben finden, die im Besonderen an der Mittelstandsfreundlichkeit ausgerichtet sind. Und es ist auch richtig, die Freien Berufe hier einzubeziehen. Auch das ist, wie ich finde, eine notwendige Erweiterung.

Wir haben das vor allem auch entschlackt. Wir haben nicht einfach enumerativ alles Mögliche aufgezählt, sondern die Grundsätze der Förderpraktiken aufgelistet. Insofern bin ich dankbar, dass durch den Abänderungsantrag noch deutlicher herausgearbeitet worden ist, dass der Grundsatz, dass man sich am Prinzip der Guten Arbeit auszurichten hat, natürlich bei der Mittelstandsfreundlichkeit geradezu systemimmanent ist. Das ist keineswegs Ideologie, sondern betriebliche Notwendigkeit, wenn man sich vor Augen hält, dass man das, wenn man künftig gute Fachkräfte gewinnen will, ohnehin berücksichtigen

muss. Deshalb ist das im Sinne des Grundsatzes so gut aufgenommen.

Nun aber, Kollege Hilberer, darüber hinausgehende, weitere Kriterien aufzunehmen, das würde den Rahmen sprengen. Das wäre systemfremd. Ich muss aber auch betonen: Jetzt in den Raum zu stellen, dass sich die Wirtschaftspolitik in diesem Land, weil das nicht dort drinstehe, nicht am Grundsatz der Guten Arbeit orientiere, ist schlichtweg falsch. Das Gegenteil trifft zu. Wir tun das aber an der richtigen Stelle, nämlich dort, wo es direkt und unmittelbar seine Wirkung entfaltet. Als Beispiel dafür sei die Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Förderung großer industrieller Betriebe in diesem Land genannt. Darin habe ich genau das Prinzip der Guten Arbeit umgesetzt: Unternehmen, die mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in ihrem Betrieb haben, sind von einer Förderung durch dieses Land ausgeschlossen. Denn wir wollen gute Arbeitsplätze fördern, nicht aber prekäre Beschäftigung. Setzen wir also das Prinzip der Guten Arbeit um, tun wir das an den Stellen, an denen das auch Wirkung entfaltet, und schreiben das nicht einfach nur als „weiße Salbe“ irgendwo nieder, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das, was wir konkret reingeschrieben haben, orientiert sich an praxisrelevanten Beispielen. Dabei ist die Vergabepraxis ein Thema, das vor Ort, in den Betrieben, angesprochen wird. Das ist für viele, die sich an Vergaben beteiligen, in der Tat ein schwieriges Thema. Es muss für die Vergabepraxis klare Regelungen geben. Vor allem aber müssen die Regelungen so ausgestaltet sein, dass diejenigen, die sich daran beteiligen wollen, dafür auch Chancen und Möglichkeiten erhalten. Wir haben diesbezüglich eine Regelung gefunden, wonach es, wenn das heute so verabschiedet wird, demnächst verpflichtend ist, dass derjenige, der einen öffentlichen Auftrag zu vergeben hat, möglichst kleine Teil- und Fachlose ausschreiben soll. Es soll niemand hier aus dem Saarland ohne Not ausgeschlossen sein, weil der Auftrag für ihn schlicht und ergreifend zu groß ist, weil er die Maschinen dafür nicht hat, weil er dafür nicht genug Beschäftigte hat. Es soll vermieden werden, dass dieser Auftrag dann möglicherweise von einem Unternehmen von außerhalb des Saarlandes übernommen wird. Das wäre ein Ergebnis, das wir nicht wollen, das die hiesigen Unternehmen nicht wollen, das auch die Kommunen nicht wollen. Wir wollen vielmehr mit dem Geld, das die öffentliche Hand in diesem Land ausgibt, die Arbeitsplätze saarländischer Beschäftigter gesichert sehen und auch saarländischen Unternehmerinnen und Unternehmern das Einkommen sichern. Wir wollen aber natürlich auch dazu beitragen, dass auf diesem Wege über die Gewerbesteuer entsprechen

(Ministerin Rehlinger)

de Rückflüsse erfolgen. Die aufgenommene Regelung, kleinere Teil- und Fachlose als verbindliche Vorgabe vorzusehen, ist also ein wichtiger, ein praxisrelevanter Punkt, damit die Aufträge hier im Land bleiben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben auch darauf geachtet, dass die Sicherheitsleistungen nicht so groß sind, dass hierdurch wiederum hiesige Betriebe ausgeschlossen würden. Das ist ein Risiko, das die öffentliche Hand eingehen muss. Gerade auch für neugegründete Unternehmen entsteht insoweit schnell ein Problem. Wir haben daher eine Freistellung bis zu einem Auftragsvolumen von 250.000 Euro aufgenommen. Auch das dürfte helfen.

Auch die Vereinbarung einer mittelstandsfreundlichen Zahlungsweise hilft. Nun ist es wohl nicht der allerhäufigste Fall, dass Unternehmen in Insolvenz geraten, weil die öffentliche Hand nicht rechtzeitig zahlt. Es gibt in der Republik aber auch solche Fälle. Deshalb ist es gut, dass wir die Vorgabe aufgenommen haben, dass die öffentliche Hand innerhalb von 30 Tagen bezahlen muss. Das ist notwendig, um in den Unternehmen eine vernünftige Geschäftsführung zu sichern und zu ermöglichen. Auch das ist ein sehr praxisrelevanter Punkt. Diese Regelung ist mehr als nur „weiße Salbe“; es sind nicht nur Worte, sondern Taten, die in diesem Gesetz festgeschrieben worden sind.

Ich will zum Thema Vergabe noch erweitern: Wenn eine Vergabe stattfindet, führt dies gelegentlich dazu, dass es über diese Vergabe noch einmal Diskussionen gibt. Wir haben für die Fälle, in denen ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird, die Vergabekammer, die das Verfahren außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüft. Das ist, wie ich finde, ein sehr bewährtes Instrumentarium. Für Fälle, die unterhalb des Schwellenwertes bleiben, haben wir diese Möglichkeit aber nicht. Bislang war es den Unternehmerinnen und Unternehmern dann nur möglich, sich ihr Recht über die ordentlichen Gerichte zu erstreiten. Das ist mit einem hohen Prozessrisiko verbunden, bedeutet zudem viel Arbeit und einen großen Aufwand. Das hat gerade auch die kleineren Unternehmen davon abgehalten, das, was sie als richtig und gerechtfertigt erachtet haben, für sich zu erstreiten. Diesen Mangel haben wir geheilt, indem wir in diesem Land eine Nachprüfungsstelle als sehr niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit geschaffen haben, bei der solche Überprüfungen analog der Vergabekammer stattfinden können. Auch das ist ein, wie ich finde, sehr konkreter Ansatz, um gerade kleineren Unternehmen zu helfen, ihr Recht zu bekommen. Das schafft im Übrigen auch Rechtssicherheit und Klarheit für diejenigen, die Vergaben durchzuführen haben. Auch das ist also mehr als „weiße Salbe“, auch dies ist etwas sehr Handfestes.

Lassen Sie mich auch noch auf das Thema Clearingstelle eingehen. Ich hatte ehrlich gesagt gar nicht so richtig verstanden, was die GRÜNEN wollten, als ich ihren Antrag gelesen habe. Mittlerweile habe ich es etwas besser verstanden. Ich habe eigentlich den Eindruck, dass Sie Angst vor dem haben, was die Clearingstelle macht,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wir halten das für Parlamentsrechte!)

dass Sie Angst haben vor dem, was die Clearingstelle auch mit Überlegungen und Positionen, die gelegentlich auch von Ihrer Partei vertreten werden, machen könnte. Ich meine aber, dass Angst selten ein guter Berater ist.

(Zuruf des Abgeordneten Hilberer (PIRATEN).)

Deshalb bin ich stolz darauf, dass wir das geschafft haben, was Sie als Makel bezeichnet haben, nämlich dass wir es als einziges Bundesland geschafft haben, ein Initiativrecht einzurichten. Ich bin stolz darauf, dass wir das hinbekommen haben. Denn man muss, wenn man vernünftige Gründe für ein bestimmtes Rechtsetzungsvorhaben hat, wenn man das abgewogen hat und zum Schluss kommt, dass es notwendig ist, keine Angst davor haben, dass sich das jemand noch einmal vorknöpfen könnte, dass sich das jemand genauer anschaut, dass darüber eine Debatte geführt wird. Deshalb ist unser Ansatz kein Makel, sondern im Gegenteil etwas sehr Positives, worauf wir stolz sein sollten. Wir sollten keinesfalls darauf verzichten, wie Sie das in Ihrem Abänderungsantrag fordern.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es ist auch angesichts der Tatsache, dass die GRÜNEN ja eigentlich sehr basisdemokratisch aufgestellt sind, etwas befremdlich,

(Lachen des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜ- NE) )

dass Sie nun plötzlich sagen, dass niemand mehr etwas von außen hineinbringen darf.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ähnlich wie beim Naturschutz? Ein Initiativrecht? Das gibt es nicht! - Abg. Wegner (CDU): Verbandsklagerecht!)

Die haben zum Beispiel das Verbandsklagerecht!