Bernd Wegner

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung, der Ihnen als Drucksache 15/1955 vorliegt, in seiner 52. Sitzung am 05. Oktober letzten Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.
Bündnisse für Investition und Dienstleistung sind Stadtentwicklungsinitiativen mit dem Ziel, die Standortqualität und die Attraktivität von Innenstädten und Stadtteilen für die ansässigen Grundstückseigentümer und andere Betroffene zu verbessern, und zwar indem die Grundstückseigentümer eine Sonderabgabe für umfeldverbessernde Maßnahmen leisten. Der vorliegende Gesetzentwurf novelliert das seit 2007 geltende saarländische Gesetz zur Schaffung von Bündnissen für Investitionen und Dienstleistungen und passt es an die Erfahrungen der Praxis, an die erfolgte Rechtsprechung, an das Datenschutzrecht sowie an das geltende EU-Recht an. Zudem wird das Verfahren für alle Beteiligten transparenter, effizienter und einfacher gestaltet.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich am 11. Januar 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst. Im Rahmen der Beratungen wurde der Saarländische Städte- und Gemeindetag angehört. Dieser hat den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und nur geringfügige Änderungsanregungen gemacht.
Die Regierungsfraktionen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1955 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Drucksache 15/2063 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über den Öffentlichen Personennahverkehr, der Ihnen als Drucksache 15/1888 vorliegt, in seiner 50. Sitzung am 13. Juli dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.
Die 2009 in Kraft getretene EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße regelt insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Finanzhilfen für Verkehrsleistungen gewährt werden dürfen und welche wettbewerblichen Anforderungen bei der Vergabe von Aufträgen einzuhalten sind. Diese EU-Verordnung erforderte auf Bundesebene eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes. Infolgedessen ist auf Landesebene eine Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland erforderlich. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.
Vor dem Hintergrund eines qualitativ hochwertigen Verkehrsangebotes und eines einheitlichen Erscheinungsbildes des landesweiten Verkehrsverbundes SaarVV auf Schiene und Straße, aber auch aufgrund des demografischen Wandels und der weiterentwickelten Informationsund Kommunikationstechnologie wird ein einheitlicher Rahmen für einen zeitgemäßen ÖPNV vorgegeben.
Die Aufgabenträgerschaft des Landes für den Schienenpersonennahverkehr hat sich bewährt und wird beibehalten. Genauso wird die Aufgabenträgerschaft der Landkreise beziehungsweise des Regionalverbandes für den Straßenpersonennahverkehr und die Straßenbahn beibehalten.
Die bisherigen Regelungen zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft werden angepasst, um Städten mit eigenen Verkehrsbetrieben die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages an einen internen Betreiber, die sogenannte Inhouse-Vergabe, rechtssicher zu ermöglichen.
Um die bestehenden Strukturen zu einem Verbund der Aufgabenträger weiterzuentwickeln, wird eine Verpflichtung zur Kooperation der Aufgabenträger und Übertragung von Zuständigkeiten auf einen gemeinsamen Zweckverband eingeführt. Zudem wird
die Zusammenarbeit der Aufgabenträger mit den Verkehrsunternehmen verpflichtend vorgegeben, einschließlich weitergehender Mitwirkungsrechte der Aufgabenträger bei der integrierten Verkehrsgestaltung. Die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs wird beihilfekonform und wettbewerbsneutral gestaltet, insbesondere durch die Ersetzung der Ausgleichsregelung des Bundes für vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr durch eine Landesregelung.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat zu dem vorliegenden Gesetzentwurf am 28. September dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt. Hieran haben sich 29 Verbände und Organisationen beteiligt. Die Verbände haben den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Die Änderungsanregungen fanden teilweise Eingang in die Abänderungsanträge.
Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN haben jeweils Abänderungsanträge eingebracht. Die Abänderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden jeweils mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit Zustimmung aller Fraktion angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit Stimmenmehrheit, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie der PIRATEN-Fraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1888 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 15/2013 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Ingenieurgesetzes, der Ihnen als Drucksache 15/1930 vorliegt, in seiner 51. Sitzung am 14. September dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Ingenieurgesetzes an die Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie. Ziel ist es, die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworben wurden, im Interesse der Betroffenen zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Das Ingenieurgesetz legt fest, welche Berufsqualifikationen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ im Saarland berechtigen. Es stellt damit ein reines Titelschutzgesetz dar und regelt keine Voraussetzungen oder Beschränkungen für eine Berufszulassung oder Berufsausübung.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich in seiner 106. Sitzung am 16. November 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Auf eine Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1930 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bierbaum, „kurz und bündig“ nennt man das. Aber im Wesentlichen haben Sie ja diesem Antrag durchaus zugestimmt.
Ich freue mich natürlich, heute hier im Parlament die Gelegenheit zu haben, über das Handwerk zu sprechen. Der Kollege Hans-Peter Kurtz hat ja die vielen Punkte, die in der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsministerium, Bildungsministerium und der Landesregierung, der Handwerkskammer und dem saarländischen Handwerk von Bedeutung sind, angesprochen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal in meiner Rolle als Handwerkskammerpräsident für diese Unterstützung für das saarländische Handwerk ganz herzlich zu bedanken.
„Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan“. Sie alle kennen dieses Logo, das auch ich ständig mit mir herumtrage und das viele, die im Handwerk engagiert sind, an ihrem Jackett tragen. Lassen Sie mich in dem Zusammenhang vielleicht doch ein bisschen tiefer einsteigen und sagen, was Handwerk ist und was Handwerk bedeutet. Der Kollege Hans-Peter Kurtz hat ja schon einen Abriss gegeben, wie wir es im Antrag stehen haben, wie wir die Bedeutung des Handwerks einordnen.
Lassen Sie mich aber eines vorwegnehmen, was ich für sehr wichtig halte. Wenn wir über Industrie reden, wenn wir über große Verkaufsketten reden, dann reden wir über Unternehmen, die häufig international vernetzt sind und je nachdem, wie die Situation, die wirtschaftliche Lage, die Auftragslage, die Produktionslage ist, oder wie die Kosten sich in einem Land entwickeln, ihre Standorte verlegen und dann nicht mehr da sind. Für das Handwerk heißt es lebenslang Deutschland, heißt es lebenslang Saarland, heißt es, immer im Mittelpunkt dieser Gesellschaft zu stehen. Das Handwerk, die Wirtschaftsmacht von nebenan, ist ein Teil und ein zentraler Punkt in dieser Gesellschaft. Deshalb, glaube ich, ist es auch richtig, dass von der Politik, dass von der Öffentlichkeit der Fokus auf diesen Bereich gelegt wird.
Wir haben ja eben die Zahlen über das saarländische Handwerk schon einmal gehört. Ich sage es jetzt einmal für die Bundesrepublik: 1 Million Handwerksunternehmen, fast 6 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 360.000 Azubis. Das bedeutet ungefähr 544 Milliarden Euro Umsatz ohne Mehrwertsteuer. Das ist wirklich eine Wirtschaftsmacht. Das ist wirklich eine Leistung, die hier in Deutschland erbracht wird, die vor allen Dingen auch bedeutet, dass das Handwerk nicht nur für sich selbst ausbildet.
Natürlich hat jedes Unternehmen den Anspruch oder möchte, dass es die Auszubildende oder den Auszubildenden auch in der Zukunft in seinem Unterneh
men hat. Aber gerade hier im Saarland haben wir häufig die Situation, dass das Handwerk für die Industrie und für viele andere die Fachkräfte formt und damit einen wichtigen Beitrag auch zum Industriestandort Saarland liefert. Lassen Sie mich aber auch ein Stück weit auf die Probleme eingehen. Der Fachkräftemangel, der demografische Wandel, ist natürlich ein wichtiges Thema. Wenn man die Weltpresse, wenn man die europäische Presse, wenn man die deutsche Presse verfolgt, dann wird ja überall die duale Ausbildung in hohem Maße gelobt. Überall redet man darüber, dass es das Modell ist, das bedeutet, dass man nur 5,5 oder 6 Prozent Jugendarbeitslosigkeit hat und nicht wie 10 Kilometer weiter entfernt 22 und 25 Prozent Jugendarbeitslosigkeit. Deshalb ist das, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.
Ich hatte vor jetzt zweieinhalb Wochen die Gelegenheit, mit Stephan Toscani in die Normandie zu reisen und mit den Handwerkskammern und auch der Wirtschaft dort Gespräche zu führen. Die saarländische Landesregierung hat im Rahmen ihrer Frankreichstrategie dort einen Letter of intent, also eine Absichtserklärung, unterzeichnet, auch mit den Handwerkskammern, dass wir gerade in der beruflichen Ausbildung mit unseren französischen Freunden in der Normandie eng zusammenarbeiten. Das ist für die Handwerkskammer des Saarlandes nichts Unbedeutendes, sogar etwas sehr Bedeutendes, aber etwas, was wir schon seit über 30 Jahren machen. Denn wir haben eine freundschaftliche Beziehung zu der Handwerkskammer Coutances, wir pflegen dort jährlich einen Lehrlingsaustausch und versuchen, die Berufsbilder des anderen Nachbarlandes den jungen Menschen näherzubringen, versuchen, über diesen Weg die Völkerverständigung beziehungsweise auch das Handwerk in Frankreich mit zu stärken und natürlich auf der anderen Seite dafür zu werben, dass auch junge Menschen aus Frankreich hier ins Saarland kommen, in unseren Unternehmen arbeiten und sich ausbilden lassen.
Ich glaube, auch da ist die Frankreichstrategie unserer Ministerpräsidentin und dieser Landesregierung genau der richtige Weg. Wir arbeiten als Handwerk, als Handwerkskammer des Saarlandes, auch mit den Kammern in Metz, in Nancy und in Luxemburg sehr eng zusammen, um gerade diese Effekte voranzubringen. Wir haben über den demografischen Wandel gesprochen, über die berufliche Bildung und ihre Stellung in der Gesellschaft. Wir stellen fest, dass 2003 etwa ein Drittel eines Jahrgangs eine akademische Ausbildung angegangen ist. Wir sind im Jahre 2016 so weit, dass wir fast 60 Prozent der jungen Menschen eines Jahrgangs haben, die ihr Abitur machen und dann in eine akademische Ausbildung gehen.
Meine sehr verehren Damen und Herren, ich stelle mich nicht hier vorne hin und sage, das ist schlecht. Ich glaube, dass es richtig ist, wenn junge Menschen versuchen, so viel wie möglich zu lernen und das beste schulische Ergebnis für sich herauszuholen, um damit als Grundlage in ein Leben zu starten. Ich möchte aber dennoch auf eine Problematik aufmerksam machen, die in einer Studie, eigentlich in mehreren Studien, schon belegt worden ist, einmal vom Institut der Bundesagentur, aber auch von der Bertelsmann Stiftung, die deutlich macht, dass wir in zehn Jahren etwa eine Million Menschen haben werden, die eine akademische Ausbildung haben und in ihrem studierten Fach nicht mehr in der deutschen Wirtschaft unterkommen werden. Das bedeutet einmal, dass wir dort einen Verdrängungswettbewerb bekommen. Was heute die Bürokauffrau beziehungsweise der Bürokaufmann in den Unternehmen macht, wird dann von diesen akademisch ausgebildeten jungen Menschen geleistet werden. Zum anderen haben wir das Problem, dass viele, die ein Studium begonnen haben, sich davon später natürlich eine Stelle und eine Stellung erhofft haben, die ihnen ein weitaus höheres Entgelt und eine weitaus bessere Lebensperspektive bieten würde.
Umgekehrt haben wir die Situation, dass die Jahrgänge 1950 bis 1965 dann aus dem Berufsleben ausgestiegen sind, weil sie in ihren verdienten Ruhestand eingetreten sind. Hier sind etwa 70 Prozent dieser Jahrgänge Facharbeiterinnen und Facharbeiter, die dann letztlich auf dem deutschen Markt fehlen werden. Auch das wird dann auf der anderen Seite sozusagen zu einem Defizit von etwa einer Million führen. Das heißt also, dass wir in diesem Bereich etwa eine Million junger Menschen zu wenig haben.
Deshalb sage ich den jungen Menschen, die ihr Abitur gemacht haben und überlegen, ob sie eine akademische Ausbildung angehen, dass sie eine große Chance haben, wenn sie sich für einen der 130 Handwerksberufe entscheiden. Bei 130 Berufen ist sicherlich für alle Talente, für alle Neigungen etwas Passendes vorhanden. Dann kommen sie in einen Beruf, der eine hohe soziale Sicherheit und dazu die Gewissheit bietet, dass sie als Fachkraft, als Meisterin oder Meister, als Technikerin oder Techniker eine gute Zukunft haben und nicht in die Arbeitslosigkeit fallen. Das ist durch Studien belegt.
Hier müssen wir die jungen Menschen aufklären, müssen deutlich machen, dass das Studium alleine nicht der einzig richtige Weg ist. Derzeit ist ein Mitarbeiter der Handwerkskammer bei der HTW und bei der Universität unterwegs und redet mit den jungen Menschen, die gemerkt haben, dass sie den falschen Weg eingeschlagen haben. Im letzten Jahr ist es gelungen, 30 junge Menschen umzuorientieren und in Richtung Handwerk zu bewegen. Ich
glaube, das ist ein guter Weg, und es ist wichtig, dass wir diesen Weg gehen. Ich danke dem Bildungsministerium und auch den anderen Ministerien dafür, dass wir hier die nötige Unterstützung bekommen. Auch diejenigen, mit denen ich gesprochen habe, sind sehr zufrieden, dass sie diesen Weg eingeschlagen haben.
Das Thema Flüchtlinge ist bereits angesprochen worden. Das Handwerk ist hier sehr engagiert und versucht, in diesem Bereich seinen Beitrag zur Integration zu leisten. Ich darf Ihnen mal eine Zahl nennen. Wir haben in diesem Jahr 98 Flüchtlinge, darunter unter anderem zehn Eritreer und 35 Syrer, in ein Ausbildungsverhältnis gebracht. Daher kann man sagen, dass wir hier wirklich versuchen, einen Beitrag zur Integration dieser jungen Menschen zu leisten. Aber es ist eine schwierige Aufgabe. Es ist deshalb eine schwierige Aufgabe, weil diese Menschen hier zuerst einmal ankommen müssen, weil sie zunächst die Sprache erlernen müssen, weil sie zum Teil andere Vorstellungen von der Berufswelt in Deutschland haben, die mit den Gegebenheiten in ihrem Herkunftsland oft nicht vergleichbar sind. Dort hat das Handwerk oft einen ganz anderen Stellenwert.
Deshalb haben wir solche Projekte wie „Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)“ und andere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Auch da werden wir unterstützt, geben aber auch selbst Geld hinein, um diesen Flüchtlingen eine Chance für eine bessere Zukunft zu geben. Ich glaube, dass das Handwerk hier eine zentrale Rolle spielt.
Wir haben in unserem Antrag einen weiteren wichtigen Punkt angesprochen, die Energiewende. Ich behaupte: Ohne das Handwerk würde die Energiewende nicht funktionieren, sie könnte nicht umgesetzt werden. Ich denke nicht nur an unsere Beratung und unsere Hilfen für Unternehmen mit dem Ziel, dass so wenig Energie wie möglich verbraucht wird und dass die Unternehmen wirtschaftlich am Markt arbeiten können. Die größte Reserve und damit der Erfolg der Energiewende liegen in unseren Häusern, in unseren Eigenheimen. Dort haben wir bezüglich der Reduzierung des Energieverbrauchs ein riesiges Potenzial, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Dort sind die Handwerksbetriebe unterwegs mit neuen Heizungsanlagen, mit der richtigen Dämmung und den entsprechenden technischen Standards. Ich erinnere an die Smart Houses, wo die Energie im Haus optimiert wird und zu einem gesunden Lebenswandel beiträgt, was sich auch positiv auf unser Zusammenleben insgesamt auswirkt. Mit seinen Fotovoltaikanlagen und anderen innovativen Produkten ist das Handwerk ein wesentlicher Teil der Energiewende. Wenn man sieht, dass das Saarland Spitzenreiter ist hinsichtlich der Unternehmen mit
EMAS-Zertifizierung, dann ist das ein weiteres Beispiel dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Wenn wir über die Digitalisierung reden, reden wir natürlich auch über die Ausbildung, über andere Wege der Ausbildung. Wir haben ein Projekt zusammen mit der Universität Kaiserslautern, die Kompetenzinitiative zum Lernen in der Arbeitswelt. Dort wird an Verbindungen über Cloud-Lösungen, Smartphones und Tablets der überbetrieblichen Bildungszentren mit den jeweiligen Unternehmen gearbeitet, sodass alle immer auf dem gleichen Stand sind. Man ist somit auch ständig informiert, in welcher Phase sich die Auszubildenden befinden. Wir gehen davon aus, dass wir dieses vernetzte Lernen, das derzeit in den Bereichen Heizung, Klima, Sanitär vorgehalten wird, auch auf andere Berufe ausweiten können und dass es uns gelingt, das Lernen über die Digitalisierung interessanter und besser zu gestalten.
Das Saarland hat sich bei der Vernetzung, bei den Verbindungen via Internet, erfreulicherweise nach vorne entwickelt. Jedes Unternehmen ist bei der Nutzung der Digitalisierung letztlich nur so gut, wie es seine Verbindungen zulassen. Wir haben in der letzten Woche lesen können, dass das Saarland unter den Bundesländern in puncto Vernetzung jetzt auf Platz 3 steht. Wenn man sich die Vernetzung anschaut und wenn man weiß, dass wir über die Förderung auch des Bundes im Jahr 2018 bei 50 Mbit/s sind, glaube ich sagen zu können, dass wir gut gerüstet sind, dass die Unternehmen ihren Vorsprung ausbauen beziehungsweise dort, wo sie noch nicht gut genug sind, bei der Vernetzung aufholen und so die Möglichkeiten nutzen, die sie brauchen, um in Zukunft am Markt die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wenn es um Digitalisierung geht, wird immer auch darüber geredet, dass man sehr schnell Arbeitsplätze verlieren kann und dass durch die Automatisierung vieles anders werden wird und dass das auch im Handwerk so sein wird. Das sehen wir jetzt schon in vielen Berufen. Aber gerade durch unsere Aufklärungsarbeit, das Dabeisein und das Handling durch das Handwerk werden wir die Zukunft für das Handwerk auch in diesem Bereich sichern. Ich bin mir ganz sicher, dass das gelingen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Handwerk hat mit Sicherheit eine gute Zukunft. Es kommt auf die Rahmenbedingungen an. Ich habe mich eben schon dafür bedankt, dass die Landesregierung alles tut, um diese Rahmenbedingungen so optimal wie möglich zu gestalten. Ich darf mich auch bei der Bundesregierung bedanken, die es geschafft hat, die Erbschaftssteuer doch noch auf den Weg zu bringen. Ich glaube, dass es nach allen Diskussio
nen, die es teilweise auch hier im Land gab - ob über eine Flatrate oder andere Dinge -, letztendlich mit diesem Abschluss genau der richtige Weg ist. Alles andere hätte sehr viel Geld und Arbeitsplätze gekostet. Von daher bin ich froh, dass es gelungen ist.
Wir haben über die Handwerksordnung zurzeit eine hohe Akzeptanz. Mittlerweile weiß man auch in Brüssel, wie wichtig die Handwerksordnung und die Meisterqualifikation ist. Sie wird zurzeit nicht infrage gestellt. Ich glaube, dass wir mit unserer Landesregierung über das Mittelstandsförderungsgesetz und die Maßnahmen, die wir jetzt in der Infrastruktur ergreifen, den Weg für eine gute Zukunft des Handwerks bereitet haben.
Ich sage von dieser Stelle, dass das Handwerk einen goldenen Boden hat. Wir werden in der nächsten Woche die Wirtschaftsdaten in einer Pressekonferenz bekannt geben. Ich kann Ihnen sagen, da wird es gut aussehen. Das Handwerk wird auch in der Zukunft einen goldenen Boden haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Kollege Ulrich, vielleicht ganz kurz zu der Geschichte mit dem Breitband. Ich habe versucht, das darzulegen. Sie haben eben die Zahlen genannt. Wenn Sie vorige Woche die Zeitung gelesen haben, wissen Sie, dass das Saarland in der Versorgung jetzt auf Platz 3 steht, ich habe es eben schon einmal gesagt. Wichtig ist vor allen Dingen - und da gebe ich Ihnen recht -, dass man in diesem Bereich weitermacht. Über die Förderung wird es gelingen, dass wir flächendeckend bis 2018 50 Mbit/s haben. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg dieser Landesregierung, deshalb möchte ich das noch einmal sagen.
In der Biosphäre veranstalten wir zurzeit als Handwerkskammer des Saarlandes mit dem Landkreis zusammen eine Aktion „Hände hoch fürs Handwerk“. Da geht es um die Energiewende, dort beraten wir Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen darüber, was sie machen können, um die Energiewende so schnell wie möglich und effizient für ihre Häuser umzusetzen. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Weg, um letztendlich Erfolg zu ha
ben. Deshalb glaube ich, dass diese Landesregierung auf dem richtigen Weg ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was besprechen wir heute? CETA und TTIP sind Themen, wie Professor Bierbaum gesagt hat, zu dem 350.000 Menschen auf die Straße gegangen sind und dagegen protestiert haben. Wenn wir in unsere Reihen von Abgeordneten schauen, stellen wir fest, dass das Wissen über TTIP und CETA selbst bei uns Abgeordneten doch sehr begrenzt ist. Was bedeutet es, wenn 350.000 Menschen auf die Straße gehen? Das bedeutet, dass die Kommunikation über den Ablauf der Verhandlungen, wie sie hier zu Recht angesprochen worden ist, und die Geheimhaltung, gerade was TTIP und CETA angeht, mit Sicherheit der falsche Weg sind und Misstrauen gestreut haben, was letztendlich für diese Abkommen nicht gut war.
Ich glaube aber, dass wir gerade als Nation, die am meisten Waren in die Welt versendet und davon profitiert, ein großes Interesse an diesen Abkommen haben müssen. Wenn wir diese Abkommen nicht schließen, dann werden wir uns selbst ins Abseits stellen, weil wir mit unseren Produkten nicht mehr dort sind, wo letztendlich die Verbraucher in der Welt sie haben wollen.
Angst zu schüren, Angst vor Globalisierung, vor Wirtschaft 4.0, vor neuen Techniken, vor Fremden, vor Zukunft, vorm Altern, vor der Informationstechnologie - all das haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten erlebt, gerade wenn wir über die
se Handelsabkommen reden. Ich muss feststellen, dass das genau der falsche Weg ist. Wir als Politikerinnen und Politiker in einem Landesparlament und unsere Kollegen im Deutschen Bundestag haben eine andere Aufgabe. Wir haben die Aufgabe zu gestalten und diese Ängste abzubauen.
Das geht - da haben Sie recht, Herr Augustin -, wenn wir eine andere Informationspolitik machen. Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass CETA nachzulesen ist. Wenn Sie es wollen, Herr Neyses, kann ich Ihnen die Stellen nennen, an denen Sie es nachlesen können, um sich wegen des einen oder anderen Defizits, das aus Ihren Ausführungen hervorgegangen ist, besser zu informieren und auch über die einen oder anderen Standards, die mittlerweile in den Verhandlungen installiert worden sind. Die Bundesregierung hat hier nämlich ordentlich verhandelt.
Ich glaube nicht, dass es eine Partei war. Gerade die CDU/CSU-Fraktion hat sich hierzu immer sehr stark eingebracht. Nun war bei uns die ablehnende Haltung nicht ganz so groß. Deshalb gab es nicht so viel öffentliches Getöse, aber bei uns gab es im Wirtschaftsausschuss und in den Gruppen immer klare Diskussionen und klare Ansprüche, was bei CETA umgesetzt werden soll und wie es umgesetzt werden soll.
Wenn ich mir die Beiträge im Plenum anhöre, dann habe ich das Gefühl, wir machen ein Handelsabkommen mit Timbuktu oder irgendeinem viert- oder fünftklassigen Staat, in dem die Standards ganz weit von den unsrigen entfernt sind, in dem die Standards des Handelspartners, mit dem wir es zu tun haben, weit unten im Keller sind. Ich bitte darum, ein bisschen genauer hinzuschauen und sich anzuschauen, was in Kanada los ist und welche Produktstandards es dort gibt. Ich kann Ihnen sagen, dass in Nordamerika und speziell in Kanada kein Material in Schönheitsoperationen verbaut werden könnte, wie das zum Beispiel in Europa passiert ist, wo noch irgendein TÜV einen Stempel drauf gemacht hat. Wenn Sie sich die Produktstandards gerade im medizinischen Bereich ansehen, dann gibt es nämlich dort ganz andere Standards. Ich wäre froh, wir hätten diese Standards, weil wir nämlich nicht die falschen Hüften einbauen würden und OPs wiederholen müssten.
Machen Sie also auch mehr Eigenschau. Glauben Sie nicht, dass all das, was wir gemacht haben, immer nur das Beste ist und die anderen machen alles falsch oder schlecht. Herr Augustin, Sie haben gerade eben gesagt, die Abkehr vom Vorsorgeprinzip würde bei CETA nicht gemacht. Ich zitiere aus einer Veröffentlichung des Bundeswirtschaftsministeriums. „In der Europäischen Union wird das soge
nannte Vorsorgeprinzip angewendet. Es ist im EUPrimärrecht (…) verankert. (…) CETA bekräftigt die Anwendung des Vorsorgeprinzips de facto. (…) Eine Abkehr vom Vorsorgeprinzip durch ein Abkommen mit Kanada ist auch deshalb nicht zu erwarten, weil Kanada entgegen vieler Behauptungen das Vorsorgeprinzip in vielen Fällen selbst anwendet. So ist Kanada Vertragspartei von multilateralen Umweltabkommen, die das Vorsorgeprinzip reflektieren. Dazu zählt beispielsweise das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, von 1987, das einen Meilenstein im Umwelt-Völkerrecht darstellt oder von Deutschland ratifiziert wurde. Das Vorsorgeprinzip ist auch im nationalen kanadischen Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsrecht enthalten (Canadian Environmental Protection Act so- wie Federal Sustainable Development Act). Einen Rückschritt hinter diese Abkommen und Gesetze durch CETA ist auch für Kanada nicht erstrebenswert.“
Damit mache ich Folgendes deutlich. Ich möchte Timbuktu nicht schlechtreden oder sonst etwas in der Richtung machen. Wie gesagt, wir haben es nicht mit einem Drittstaat zu tun. Wir haben es vielmehr mit einem hoch industrialisierten Staat zu tun, mit dem man solche Abkommen sehr gut abschließen kann.
Ich weiß, gerade die linke Seite reflektiert immer darauf, dass unsere Umweltstandards - ich habe schon einiges dazu gesagt - und unsere Sozialstandards dort nicht gegeben sind. Ich sage Ihnen, ich bin kein Freund vom Mindestlohn. Er ist in Kanada schon 1918 eingeführt worden, die Entgeltgleichheit 1977 und die Krankenversicherung 1962. Es ist also kein Drittstaat, sondern ein Staat, der auf ähnlich hohem Niveau ist wie wir. Schauen Sie sich die Vorteile an, die durch ein solches Abkommen für die europäische und die deutsche Wirtschaft entstehen. Wir reden etwa über eine halbe Milliarde an Zöllen und über ein Plus im Handelsvolumen von 23 Prozent und wir reden über ein Plus beim Bruttoinlandsprodukt von etwa 12 Milliarden Euro. Das sind alles Dinge, die ja auch einen gewissen Wert haben, nämlich Wirtschaftswachstum, Wohlstand und sozialer Frieden. Und es geht, wie wir es eben schon einmal beim Erbschaftssteuergesetz gehabt haben, um Arbeitsplätze, es geht darum, Betrieben auch in Zukunft ein Fortkommen zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, ich glaube, man kann sehr viel zu diesem Thema sagen. Ich habe eben schon einmal über die Globalisierung gesprochen und über die Ängste, die manchmal teilweise zu Recht, teilweise zu Unrecht von politischen Interes
sensgruppen geschürt werden, manchmal vielleicht auch von wirtschaftlichen Interessensgruppen kleingeredet werden. Lassen Sie mich ganz klar sagen: Die Globalisierung birgt Gefahren, birgt Risiken, weil sie ungeregelt ist. Mit Handelsabkommen stellen wir mit Staaten, die mit uns auf Augenhöhe liegen, Spielregeln auf und können dieser Globalisierung in vielen Bereichen ein Gesicht geben, und zwar ein Gesicht, so wie wir es uns vorstellen, ob im sozialen, wirtschaftlichen oder Umweltbereich. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg, den wir gehen sollten. Ich werde jeden Schritt unterstützen, den die Landesregierung auf diesem Weg geht, und hoffe auf Ihre Zustimmung. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir auch heute im Plenum über berufliche Bildung und die Situation der Ausbildung in diesem Land sprechen. Ich glaube, wir haben das in der Vergangenheit viel zu selten getan und häufig den Fokus auf andere Bereiche gelegt. Wenn man sich die Entwicklung in Deutschland insgesamt und auch im Saarland ansieht, so ist es meines Erachtens sehr wichtig, dieses Thema in den Mittelpunkt zu stellen.
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Eric Schweitzer, hat in der IHKZeitschrift erklärt, man verzeichne in diesem Jahr etwa 120.000 weniger Schulabgänger als vor zehn Jahren. Im Jahr 2003 hat etwa ein Drittel eines Jahrgangs eine akademische Ausbildung begonnen, heute liegen wir bei etwa 60 Prozent an akademisierungswilligen jungen Menschen. Herr Ulrich, Sie haben eben gesagt, wir haben im Ausbildungsbereich eine sehr hohe Abbrecherquote. Das ist richtig. Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind allesamt offiziell bestätigt. Aber wir haben auch im akademischen Bereich bei 500.000 jungen Menschen rund 100.000, die das Studium abbrechen. Also haben wir auch in diesem Bereich eine ähnliche Entwicklung, die auch damit zusammenhängt, dass junge Menschen in dieser Lebensphase von Schule zu Beruf erstens vielleicht nicht ausreichend informiert worden sind oder zweitens falsche Vorstellungen von dem haben, was sie letztlich wählen. Das sind wichtige Aspekte. Wenn man die eine Zahl nennt, muss man ihr auch die andere Zahl gegenüberstellen.
Diese Balance zwischen Facharbeitern und Akademikern ist etwas, was uns in der Tat Sorge machen muss. Wenn man den Prognosen des IAB halbwegs vertrauen kann, so werden wir in zehn Jahren etwa eine Million Akademikerinnen und Akademiker mehr haben, die einen Job suchen, jedoch nicht adäquat zu dem fündig werden, was sie studiert haben. In der gleichen Größenordnung werden wir zu wenig Facharbeiterinnen und Facharbeiter haben. So stellt sich die Situation dar. Deshalb ist es richtig, dass die Koalitionsfraktionen genau dieses Thema heute hier im Plenum wieder aufgerufen haben.
Ich habe mir Ihren Antrag genau angeschaut, sehr geehrter Herr Kollege Ulrich. Sie haben recht, er enthält sehr wichtige Ansatzpunkte und ich hätte mich gefreut, wenn Sie auf uns zugekommen wären und wir einen gemeinsamen Antrag hätten formulie
ren können. In Ihrem Antrag sind sehr viele Ansätze, die ich richtig finde und die ich unterstützen kann.
Sie sprechen aber davon, dass die Warteschleifen unnötig und ohne Sinn sind. Das würde ich so aber nicht unterschreiben, das kann man so nicht stehen lassen. Vor fünf oder sechs Jahren sind alle Politiker dieses Hauses in die Unternehmen gegangen und haben dafür geworben, dass überproportional ausgebildet wird und wir die jungen Menschen, die auf den Arbeitsmarkt gedrängt haben, in eine Ausbildung hineinbekommen. Wir haben das nicht immer geschafft, aber die Unternehmen haben diese Aufforderung wahrgenommen und zum großen Teil über ihre Bedarfe hinaus ausgebildet.
Dabei ist aber auch deutlich geworden, dass viele junge Menschen - damit komme ich auf das Thema der hohen Abbrecherquote zurück - in diesem Alter noch nicht wissen, welchen Weg sie einschlagen sollen, ob sie in den Facharbeiterbereich gehen, ob sie mit Metall oder Holz arbeiten wollen oder ganz andere Neigungen haben. All das ist häufig in diesem Alter noch nicht klar ausgebildet. Aus der betrieblichen Praxis kann ich Ihnen sagen, dass wir auch damit zu kämpfen haben, dass viele junge Menschen, die zu uns kommen, noch nicht ausbildungsreif sind. Es geht hier eigentlich nicht um Warteschleifen, sondern um Qualifizierungszeiten, wo junge Menschen in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium unterstützt werden, wo ihnen Hilfen geboten werden, damit sie den richtigen Weg für ihre berufliche Laufbahn finden.
Der Kollege Krutten hat sehr ausführlich und zutreffend die Maßnahmen, die Projekte dargestellt, die diese Problematik sehr gut aufgreifen und mit denen den jungen Leuten geholfen wird, wo sie auch während der Ausbildung betreut werden. Aber wir haben natürlich auch die Situation, dass diese jungen Menschen ihren Weg noch nicht gefunden haben. Hinzu kommt, dass wir sehr viel mehr Stellen zur Verfügung haben als Bewerberinnen und Bewerber. Das heißt, die Zahl 3.183, die Sie in Ihrem Antrag genannt haben, Herr Ulrich, umfasst auch solche jungen Leute, die noch nicht wissen, was sie wollen, die noch nicht ausbildungsreif sind und deshalb in diese sogenannten Warteschleifen kommen. Daher müssen wir die Qualität der Ausbildung - das gilt für die Handwerksbetriebe genauso wie für den Bereich der Industrie- und Handelskammer und alle anderen Unternehmen auch - verbessern und zusehen, dass wir attraktiv sind für junge Menschen, damit sie diesen Weg wählen und sich auch bewerben. Man kann nie sagen, darin sind wir gut und sind am Ende. Vielmehr ist das ein ständiger Prozess, denn das Berufsleben unterliegt einem ständigen Wandel.
Wir von der Handwerkskammer sind im Moment dabei, ein Projekt zu beschließen. Wir wollen in alle Schulformen hineingehen und sogenannte Botschaf
ter für eine berufliche Ausbildung hinschicken. Ich nenne das Beispiel des Dachdeckermeisters, der hingeht und das Schuldach mit einer Drohne ausmisst und letztendlich den jungen Menschen zeigt, dass die Ziegel eben nicht mehr nur noch mit irgendwelchen Wägelchen oder von Hand und mit Kraft bewegt werden müssen, sondern dass da auch ganz viel Hightech dabei ist und darin viele Möglichkeiten und Entwicklungschancen stecken.
Das ist also ein lebender und sehr spannender Bereich. Ich glaube, dass die Ansätze, die wir hier in unserem Antrag gewählt haben, gut und richtig sind. Sie drehen sich in dem Bereich hauptsächlich um die jungen Menschen, die Nachholbedarf haben und gefördert werden müssen.
Ich meine, dass die Industrie- und Handelskammer, die VSU und die Handwerkskammer des Saarlandes gerade in diesem Jahr ganz viel gemacht haben, um bei jungen Menschen für eine fachliche Ausbildung zu werben. Ich kann vonseiten der Handwerkskammer sagen, dass wir am 31.08.2016 bei einem Plus von 2,2 Prozent liegen. Wir liegen in den vergangenen Monaten eigentlich immer im Plus, sodass ich hoffe, dass wir das bis Jahresende durchhalten werden. Obwohl jetzt, wie wir eben richtig gesagt haben, die Ausbildungszeit anfängt, haben wir immer wieder Fälle, wie Sie sie eben angesprochen haben. Diese jungen Menschen brechen ab und entscheiden sich für einen anderen Handwerksberuf, sodass das ein ständiger Prozess ist, der sich noch bis Jahresende fortsetzen wird. Von daher glaube ich, dass wir zumindest in diesem Jahr eine positive Trendwende geschafft haben.
Wenn wir uns über die berufliche Bildung unterhalten, müssen wir noch etwas in die Debatte einbringen. Wir tun immer so, als würden wir über ganz junge Menschen reden. Ich glaube, diese Zahl ist in dieser Debatte noch nicht gefallen: Im Jahr 2015 lag das Durchschnittsalter beim Einstieg in eine Ausbildung im Saarland bei 20,3 Jahren. Wir reden also nicht mehr über den Jugendlichen, sondern über den jungen Erwachsenen, der ins Berufsleben hineinkommt. Von daher sind die Ansprüche und Vorstellungen natürlich ganz andere. Ich glaube deshalb, dass wir es mit den Veränderungen, die die Landesregierung und die Wirtschaftskammern mit ihren Programmen angehen, schaffen können, diesen Trend fortzusetzen, damit mehr junge Menschen in die berufliche Bildung hineinkommen.
Ich bin sehr dankbar, dass auch die OECD endlich erkannt hat, dass die berufliche Bildung einen anderen Stellenwert hat. Wenn Sie sich die Studien der OECD in der Vergangenheit angeschaut haben, so werden Sie festgestellt haben, dass dort die berufliche Bildung nicht vorkommt. Sie ist einfach nicht gewertet worden. Nur das Abitur und andere berufliche Maßnahmen sind dort erfasst worden. Mittlerweile
ist erkannt worden, dass gerade die berufliche Bildung im deutschsprachigen Raum ein wichtiger Bereich ist und dort die Anerkennung hat. Kollege Krutten hat eben richtigerweise gesagt, die duale Ausbildung hat nicht nur in Deutschland, sondern europaweit und weltweit einen sehr guten Ruf. Viele versuchen, sie zu kopieren, ohne die eigentlich notwendigen Rahmenbedingungen zu haben: einen Mittelstand, eine Struktur, die bereit ist, in Jugend zu investieren. Es gilt nämlich, in eine Ausbildung dieser jungen Menschen zu investieren. Das haben wir in Frankreich und vielen anderen Ländern nicht. Deshalb müssen diese Dinge aufgebaut werden.
Wenn ich hier an dieser Stelle die Gelegenheit habe, dann möchte ich mich ganz herzlich bei allen Unternehmen bedanken, die sich für Ausbildung engagieren. Ich möchte mich aber noch mehr bei denen von der IHK und der Handwerkskammer bedanken, die sich in Gesellenprüfungsausschüssen oder Meisterprüfungsausschüssen ehrenamtlich engagieren, dass wir ein so gutes System haben.
Es ist natürlich zu Recht angesprochen worden, was die Arbeitskammer zu Missständen veröffentlicht hat. Natürlich gibt es bei so vielen Unternehmen immer welche, die sich nicht an Regeln halten und die nicht die Dinge einhalten, wie sie in den Curricula der Berufsbildung stehen. Sie bezahlen keine Überstunden und gehen dazu über, jungen Leuten Überstunden zuzumuten. Das ist natürlich nicht der richtige Weg, aber es ist auch nicht so, dass wir deshalb die Situation infrage stellen müssen, denn 99 Prozent unserer Unternehmen machen hier eine tolle Ausbildungsleistung.
Ich sage Ihnen, dass das Saarland in jedem Jahr an den Bundesleistungswettbewerben beteiligt ist. Wir liegen proportional weit über dem Durchschnitt bezüglich der Bevölkerung und der Anzahl der Unternehmen. Wir haben immer Bundessieger und Spitzenleute, die Weltmeister werden. Auch darauf können wir stolz sein, denn die Qualität der Ausbildung im Saarland ist in diesem Bereich sehr gut.
Ich glaube, dass es richtig ist, was gesagt worden ist. Wir müssen gerade bei der fachlichen Ausbildung noch viel mehr junge Frauen werben und sie für diese Berufe interessieren. Ein wichtiger Punkt im Antrag ist, dass wir Perspektiven für junge Flüchtlinge haben. Es gibt das PerjuF-Programm. Wir haben die Situation, dass sich die Wirtschaft mit ihren Netzwerken in hohem Maße für eine Betreuung dieser jungen Menschen engagiert. Trotzdem muss man sagen, dass das nicht die Lösung für unsere Facharbeiterprobleme ist, denn es dauert, bis diese jungen Menschen so weit sind. Es ist die sprachliche Situation zu klären. Das Verständnis für die Berufe
ist noch nicht da. Es sind auch noch nicht die Perspektiven bei diesen jungen Menschen erkennbar, welchen Weg sie gehen, um letztendlich hier ihr Brot zu verdienen. Da haben wir noch sehr viel des Weges zurückzulegen.
Das, was Sie, Herr Ulrich, mit der Bleibe-Perspektive gesagt haben, habe ich hier vor einem Jahr auch noch gesagt. Ich habe damals gesagt, dass das ein wichtiger Punkt ist. Das ist es auch, aber es ist nicht der zentrale Punkt, denn heute brauche ich zunächst einmal die jungen Leute, die mit ihrem sprachlichen Hintergrund und ihrer Auffassungsgabe so weit sind, dass sie überhaupt in eine Ausbildung hineingehen können. Das müssen wir zuerst schaffen. Um diese jungen Menschen zu Facharbeitern zu machen, brauchen wir mindestens fünf bis zehn Jahre. Diese Zeit muss man diesen jungen Menschen geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier einen Antrag, für den ich um Unterstützung bitte. Wir werden den Antrag der GRÜNEN-Fraktion ablehnen, weil er so, wie er ausgeführt worden ist, nicht passt, wenn auch einige gute und richtige Dinge drinstehen. Berufliche Ausbildung, Anschluss direkt, Ausbildung jetzt, lückenlose Betreuung und PerjuF - all das sind die richtigen Maßnahmen, die ich Ihnen ans Herz legen möchte. Ich bitte um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Bierbaum! Wir wollten diese Debatte zu Beginn des Ausbildungsjahres führen, um Bilanz zu ziehen: Wo stehen wir, wie sieht es im Saarland aus? Wir wollten damit auch für die Öffentlichkeit ein Zeichen setzen, was gemacht
wird und was wir in verschiedenen Formen auch schon deutlich gemacht haben. Wenn wir in ein, zwei Monaten uns noch einmal dazu entschließen sollten, eine berufsbildungspolitische Debatte zu führen, bin ich gerne bereit, noch einmal einen Antrag zu machen. Aber den Antrag, den die GRÜNEN hier gestellt haben mit den Formulierungen, die hier am Pult wiederholt worden sind, können wir nicht zustimmen. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab. Aber wie gesagt, unsere Seite ist offen - ich wäre auch vorher offen gewesen - für einen gemeinsamen Antrag im nächsten, übernächsten Plenum. Ich bin dafür auch dankbar, denn über berufliche Bildung können wir uns hier nicht oft genug unterhalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft - Mittelstandsförderungsgesetz, Drucksache 15/1443 - in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen. Der Gesetzentwurf novelliert das aus dem Jahr 1976 stammende Mittelstandsförderungsgesetz und passt es an neue Gegebenheiten und Herausforderungen an.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich mit dem Gesetzentwurf in drei Sitzungen befasst. Zu einer diesbezüglichen Anhörung wurden 22 Organisationen eingeladen, die in unterschiedlicher Weise von den Regelungen betroffen sind. Zwölf von ihnen gaben eine Stellungnahme ab.
Als Ergebnis der Anhörung haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in der abschließenden Beratung im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht. Durch ihn wird eine stärkere Einbindung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen im Bereich der Wirtschaftsförderung erreicht. Beim Vergabeverfahren werden die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft verbindlicher berücksichtigt.
Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN. Der Ausschuss hat abschließend das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen. Er empfiehlt deshalb dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Hans-Peter Kurtz hat es eben gesagt: Die Bedeutung des Mittelstandes ist groß. Sehr geehrter Herr Bierbaum, wir haben in jedem Jahr Haushaltsberatungen. Immer, wenn Unternehmen in Not geraten und wir bei den Haushaltsberatungen darüber reden, beantragen Sie den Saarlandfonds, um Gelder zu generieren. Ich sage Ihnen, im Mittelstand haben wir im Laufe eines Jahres 100 bis 300 Unternehmen, die einen leisen Tod sterben, die in Insolvenz gehen, die nicht mehr weitermachen können. Wenn wir über diese 500 bis 800 Arbeitsplätze reden, die durch die Geschäftsaufgaben betroffen sind, höre ich nichts von einem Saarlandfonds und solchen Hilfen.
Ich will die Bedeutung dieses Gesetzes deutlich machen: Es formuliert die Rahmenbedingungen des Mittelstandes. Das Gesetz ist deshalb sehr wichtig. Was die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht haben, ist ein guter und richtiger Schritt, um den Mittelstand zu fördern und solche Fonds, wie Sie sie immer gerne auflegen möchten, hoffentlich unnötig zu machen. Denn der Mittelstand soll ja weiter gedeihen und sich entwickeln.
Was wir in diesem Gesetz formuliert haben, ist wichtig. Wir haben endlich mit dem Ausschluss freier Berufe Schluss gemacht. Es ist wichtig, dass wir im Bereich Vergaben - kleine Teil- und Fachlose - deutliche Regelungen gefunden haben. Als Präsident der Handwerkskammer bin ich natürlich froh, dass die Meisterqualifikation im Gesetz einen ganz besonderen Stellenwert hat und dass die Anerkennung der Qualifikation darin niedergeschrieben worden ist. Ich glaube auch, dass es eine gute Sache ist, eine Clearingstelle einzurichten und sie im Gesetz mit Initiativrecht festzuschreiben. Es ist richtig, eine Nachprüfstelle einzurichten und deutlich zu machen, dass die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand wirklich kontrolliert und die Zahlung nach 30 Tagen real eingefordert wird.
Ich weiß natürlich, dass es im Baubereich häufig Streitigkeiten um die Ausführung der Arbeit gibt, aber wir würden sehr viel erreichen, wenn man die unstrittigen Bereiche bezahlt und damit Firmen, Unternehmen, Handwerksbetriebe vor Nöten bewahrt. Denn hier haben wir es ja oft mit Insolvenz und Ähnlichem zu tun.
Wir bringen ein gutes Gesetz auf den Weg. Es ist wichtig für die Rahmenbedingungen des Mittelstandes. Lassen Sie mich noch zwei oder drei Sätze dazu anmerken. Vonseiten der GRÜNEN-Fraktion gab es einen Antrag, in dem der Bereich der Arbeitnehmer Thema war. Auch Sie, Herr Prof. Dr. Bierbaum und Herr Hilberer, haben dies angesprochen. Wenn wir IHK und Handwerkskammer zu Protagonisten der Clearingstelle machen, heißt das nicht, dass das die einzigen sind, die in diesem Verfahren gehört werden. Es wird in einer Verordnung geregelt. Diese Stellen leiten das Verfahren, sie werden natürlich auch die Gruppen, die dieses Gesetz berührt, anhören. Mit ihrem Gutachten und ihrem Vorschlag, mit dem sie die Landesregierung beraten und mit dem sie Dinge eingrenzen, werden sie gehört.
Lassen Sie mich noch etwas sagen, was Ihnen wohl nicht so bekannt ist: Die Hawerkskammer und ihre Vollversammlung sind keine reine Arbeitgebervertretung, sondern bei uns sind die Arbeitnehmer integriert. Ich habe einen Arbeitnehmer-Vizepräsidenten und im Vorstand sitzen auch Arbeitnehmer. Es ist nicht nur eine Job-Geschichte, sondern Mittelstand funktioniert sowieso nur dann wirklich, wenn Unternehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Das ist bei der Handwerkskammer gewährleistet. Deshalb finden die Bedürfnisse von Arbeitnehmern natürlich auch in der Clearingstelle ihre Beachtung.
Lassen Sie mich beim Thema Initiativrecht der Clearingstelle darauf hinweisen, dass ich im vergangenen Dezember das Glück hatte, die Leiterin der
Clearingstelle von Nordrhein-Westfalen kennenzulernen. Sie hat über ihre Arbeit und die positiven Auswirkungen ihrer Clearingstelle berichtet. Sie hat auch deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass eine Clearingstelle ein Initiativrecht hat, denn dieses Recht hat die Stelle in Nordrhein-Westfalen nicht. Sie hat sich gefreut, als sie gelesen hat, dass wir es hier so eingerichtet haben.
Ich möchte auch Folgendes deutlich sagen: In der Verordnung sollten wir darauf achten, dass es ein echtes Initiativrecht ist, dass die Vorschläge dieser Clearingstelle in Richtung Landesregierung gehen, um zu sehen, ob die Landesregierung das Thema auf der Agenda hat oder nicht. Das ist ein wichtiger Punkt. Durch die Verordnung, die Verhandlungen und den Vertrag, den man mit IHK und Handwerkskammer machen wird, haben wir noch Möglichkeiten der Gestaltung.
Herr Ulrich, mit Ihrem Antrag haben Sie versucht, das, was in eine solche Verordnung hineinkommen soll, schon in den Gesetzestext zu formulieren. Wir haben es aber ganz bewusst draußen gelassen, denn wir haben gesagt, die Intention steht im Gesetz, die Verordnung überlassen wir der Landesregierung, weil sie sich mit Sicherheit an die formulierten Intentionen halten wird.
Die Rolle des Mittelstandsbeirats, den Sie ebenfalls erwähnen, ist schon im Gesetz dargestellt. Dies wird in der Verordnung entsprechend konkretisiert. Es wurde ebenfalls kritisiert und die Befürchtung geäußert, § 108 des KSVG werde beeinträchtigt. Im Gesetz wird aber klar, dass er in seiner Bedeutung nicht betroffen ist. Es bedeutet keine zusätzliche Einschränkung für irgendeine Kommune in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Dies bleibt unberührt. Das ist im Gesetzestext ganz klar formuliert worden.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Weg gewählt haben. Der Kollege Hilberer ist jetzt leider nicht anwesend. Was er über Leiharbeit und andere Dinge gesagt hat, zeigt, dass er den Mittelstand wohl nicht kennt. Leiharbeit ist nicht so ganz Thema des Mittelstandes, schon gar nicht der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir haben ganz klar die Aufgabe, im Gesetz zu formulieren, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordentliche Arbeitsbedingungen, eine gute und adäquate Arbeitsstelle haben und dass sie angemessen entlohnt werden. Denn das ist die Zukunft des Mittelstandes. Anders wird er keine Zukunft haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die Landesregierung mit diesem Mittelstandsförderungsgesetz den richtigen Weg eingeschlagen hat. Ich vertraue sehr darauf, dass es uns gelingt, in der zusätzlichen Verordnung das eine oder andere klarzustellen. Ich möchte dazu noch
einen Punkt erwähnen: Wir reden ja darüber, dass Kommunen und öffentliche Auftraggeber sich bei den Zahlungen nicht so verhalten, wie wir es uns wünschen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, die dies regelt. Ob das eine Positiv- oder Negativliste sein wird, wird uns der Datenschutz sagen. Wir sollten aber deutlich machen, dass dieses Gesetz auch Auswirkungen hat. Es sollte klar sein, dass ein Handeln gegen dieses Gesetz die Konsequenz hat, dass man an den Pranger gestellt wird und in Zukunft sein Verhalten ändern muss. Darauf hoffe ich und ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz in durchaus guten Beratungen den richtigen Weg gewählt. Dafür möchte ich mich bedanken.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes, der Ihnen als Drucksache 15/1527 vorliegt, in seiner 41. Sitzung am 13. und 14. Oktober letzten Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.
Der Gesetzentwurf enthält Änderungsvorschläge, die einzelne Vorschriften zur Feststellung von Beschäftigten für Maßnahmen der Weiterbildung betreffen. So soll der bisherig hälftige Anteil von drei Tagen, den Beschäftigte für ein jährliches Freistellungsvolumen von sechs Tagen als arbeitsfreie Zeit einzubringen haben, um einen Tag auf zwei Tage verkürzt werden. Für die ersten zwei Tage einer Freistellung soll dabei die Anrechnung arbeitsfreier Zeit entfallen. Auch werden die beiden Fallgruppen freistellungsbegründeter Weiterbildung, nämlich die berufliche und die politische Weiterbildung, um eine
dritte Fallgruppe, die Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer gemeinwohlorientierten freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit ergänzt. Zudem wird der Personenkreis der Berechtigten erweitert, indem auch die im Dienst des Bundes stehenden Beschäftigten mit Arbeitssitz im Saarland einbezogen werden.
Die bisher auf kleine Unternehmen beschränkte Möglichkeit, die Ansprüche auf Freistellung gemeinsam zu erfüllen, wird auf alle Arbeitsstellen ohne Rücksicht auf die Unternehmensgröße erweitert. Dies lässt einen Ausgleich der Belastung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erwarten. Des Weiteren sollen die staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und deren Einrichtungen sowie anerkannte Hochschulen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung für ihre Weiterbildungsmaßnahmen ausgenommen werden. Dies führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung bei den bisherigen Antragstellern und beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sowie beim Ministerium für Bildung und Kultur.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzesentwurf befasst. Er hat zu dem Entwurf am 13. Januar 2016 eine Anhörung durchgeführt, an der sich neun Organisationen mit unterschiedlichen Bezügen zu der Gesetzesinitiative beteiligt haben. Eine einheitliche Meinungsbildung der angehörten Organisationen zu den geplanten Änderungen gab es nicht. Mit Blick auf andere noch weitergehende Länderregelungen sahen einige Verbände die Einbringung von arbeitsfreier Zeit als kritisch an. Arbeitgeberverbände dagegen wiesen auf die bevorstehende Belastung der Arbeitgeber hin.
Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils Abänderungsanträge eingebracht. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der 92. Sitzung des Ausschusses am 22. März 2006 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen. Die Abänderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Gesetzesentwurfes, Drucksache 15/1527, unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages 15/1760 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute das Bildungsfreistellungsgesetz in der Zweiten Lesung nach Anhörung im Ausschuss. Ich glaube, dass wir, wie der Kollege Eugen Roth es eben schon mal gesagt hat, einen wichtigen Schritt zur Erfüllung unseres Koalitionsvertrages gemacht haben. Ich glaube auch, dass wir mit diesem Gesetz auch wichtige Anreize gesetzt haben, um Weiterbildung ein Stück weit voranzubringen.
Herr Kollege Bierbaum, Sie haben eben etwas Richtiges gesagt. Sie haben zu Recht darüber geklagt, dass Weiterbildung und diese Weiterbildungsgesetze insgesamt zu wenig genutzt werden. Damit haben Sie den Schluss begründet, dass es auch für die Unternehmen nicht so viel kostet und von daher noch nicht relevant ist. Aber wir wollen ja mit dem
Gesetz einen anderen Ansatz. Wir wollen ja, „dass Kosten entstehen“, dass Weiterbildung endlich stattfindet, dass wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitnehmen, dass sie Weiterbildung wahrnehmen. Deshalb haben wir auch die Erweiterung in diesem Gesetz gemacht und es nicht nur auf kleine Unternehmen beschränkt, sondern gesagt, alle Unternehmen können in ihrer Firma Weiterbildung gemeinsam organisieren.
Was wollen wir damit erreichen? - Nicht, dass politische Bildung und Weiterbildung nicht stattfinden, nein, wir wollen die Unternehmer mitnehmen und sie animieren, dass in ihren Betrieben genau diese Themen aufgerufen werden. Wir wollen nicht über einen Vergleich der Gesetze reden - dort gibt es fünf Tage, dort sechs Tage -; damit wird eine Wertigkeit hineininterpretiert. Schauen Sie sich bitte die Statistiken an. Schauen Sie sich die Länder an, wo es fünf oder sechs Freistellungstage oder noch mehr gibt, ob es dort irgendwelche signifikanten Verbesserungen gegenüber unserer Situation gibt. Nein! Wir liegen da nicht an letzter Stelle oder ganz vorn, sondern wir liegen im Mittelfeld. Der Kollege Neyses hat eben zwei Bundesländer genannt, in denen es kein Bildungsfreistellungsgesetz gibt. Sie werden sich wundern: Die liegen auch nicht an letzter Stelle, die liegen auch im Mittelfeld.
Wir haben jetzt seit über 25 Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz in diesem Land. Wir haben, und da gebe ich dem Kollegen Eugen Roth recht, eine wirklich interessante Debatte in den letzten Monaten hinter uns, in der die Wirtschaftskammern, die Arbeitskammer, Arbeitgeberorganisationen und andere Vertreter sich einig waren: Wir wollen Weiterbildung, wir wollen Weiterbildung organisieren.
Wie letztendlich die Verteilung der Kosten sein soll, da gibt es natürlich unterschiedliche Ansätze. Ich glaube aber, wenn man den Weg geht, indem man die ersten beiden Tage frei macht, dann wird eine Schwelle weggenommen, um Arbeitnehmer schneller dazu zu bewegen, etwas zu machen. Auf der anderen Seite ist die Ausweitung auf alle Unternehmen für uns der Ansatz, um Unternehmer dazu zu animieren, mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine ordentliche gemeinsame Überlegung anzustellen, wie man wichtige Themen aufgreift. Man hat heute in den Firmen ganz viele Migranten, viele Nationen, da kann man beispielsweise eine Veranstaltung zu dem Thema organisieren, wie der Lebenshintergrund in diesen Ländern ist. Man kann vieles gemeinsam machen. Die berufliche Weiterbildung ist damit nicht gemeint, sondern es geht wirklich um die politische Weiterbildung.
Die berufliche Weiterbildung findet nach wie vor statt. Der Kollege Roland Theis hat in der Ersten Lesung deutlich gemacht, es geht hier nur um einen ganz geringen Teil der Weiterbildung. Wir haben in
den Firmen die berufliche Weiterbildung, die findet dort statt und zwar in einem hervorragenden Maße, ansonsten wären unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nicht so qualifiziert.
Es ist hier zu Recht gesagt worden, wir brauchen lebenslanges Lernen. Die Stichworte Industrie 4.0 und Digitalisierung sind gefallen, das alles animiert dazu und muss dazu animieren, sich im Leben weiterzubilden. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz Anreize schaffen, damit das auch wirklich passiert. Ich glaube auch, dass es richtig ist, das möchte ich noch einmal deutlich sagen, dass in diesem Gesetz Eigenanteile von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verankert sind. Wenn mir etwas wichtig ist, wenn ich davon profitiere, wenn ich mich dabei weiterentwickle, dann ist es auch in Ordnung, dann ist es auch richtig, dass ich eigene Zeit dafür investiere, nach der Hemmschwelle von zwei Tagen wirklich auch eigene freie Zeit einbringe, um mich weiterzubilden. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, denn er macht deutlich, dass diese Weiterbildung auch die nötige Ernsthaftigkeit hat, um letztendlich Erfolg zu haben.
Ein ganz wichtiger Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Erweiterung auf Qualifikationen für das Ehrenamt. In der Ersten Lesung sind Beispiele genannt worden, dass man, wenn man Kassierer in einem Verein ist, heute einen so starken steuerlich-wirtschaftlichen Hintergrund haben muss, dass ohne Qualifikation ein solches Amt häufig nicht ausgeübt werden kann. Ich denke an die Juleica, die Jugendleiter-Card. Das sind wichtige Aspekte, wenn unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich ehrenamtlich engagieren, dass sie die Möglichkeit haben, solche Dinge zu erlernen. Da macht es auch Sinn, dass man ganz klar sagen kann, wenn jemand eine Jugendgruppe führen kann, wenn jemand in der Lage ist, Tätigkeiten, Fähigkeiten zu erlernen, wie man auftritt, wie man vor Gruppen spricht und so weiter, dann ist das natürlich auch im hohen Interesse für das Unternehmen, für den Unternehmer; das ist eine Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers. Deshalb können wir dem Ganzen in jeder Art und Weise so zustimmen.
Herr Neyses, wenn man einen Kompromiss eingeht, dann ist das nichts Negatives. Man bewegt sich von zwei verschiedenen Ansätzen auf ein Ziel zu und überlegt, wie man das Ziel am besten umsetzen kann. Da keine Seite die Weisheit alleine hat, ist ein Kompromiss häufig genau das Richtige.
Ich glaube, wir haben hier einen hervorragenden Kompromiss gefunden. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Einzelplan 08 für die Jahre 2016 und 2017. Meine Kolleginnen und Kollegen haben ja in der Debatte schon über viele Aspekte reflektiert. Ich möchte nun auf einige Punkte, die von der Opposition vorgetragen wurden, eingehen. Ich möchte dabei durchaus meinem Kollegen Peter Strobel recht geben: Allzu viel Neues ist mir bei der Durchsicht der Anträge nicht aufgefallen. Es ist mir in jedem Jahr aufs Neue eine Freude, mich mit Ihnen, Herr Professor Bierbaum, über unseren schönen Saarlandfonds, über unseren Beteiligungsfonds, zu unterhalten.
Er kommt in jedem Jahr wieder. Er ist auch in diesem, wie in jedem Jahr zuvor, nicht europarechtskonform
und entspricht nicht den De-minimis-Regeln. Er ist einfach in der Art, wie Sie ihn fordern, nicht durchsetzbar. Sie wissen ja, dass ich als Präsident der Handwerkskammer in einer Selbstverwaltung tätig bin, die gemeinsam mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern organisiert wird. Ich habe daher sehr viel Sympathie für den Ansatz bei Ihrem Fonds. Man muss aber auch die Frage der Realisierbarkeit ein wenig im Auge behalten, und den sich diesbezüglich stellenden Anforderungen wird er meines Erachtens nicht gerecht.
Ich glaube, dass das Beispiel Whitesell durchaus zutreffend gewählt ist für den Fall, bei dem man das Gefühl hat, dass ein Unternehmen zugrunde gerichtet wird, weil das gerade in die Landschaft passt und weil man mit den anderen Töchtern diesen Markt danach besser bearbeiten kann. Ob dem aber mit einer Belegschaftsbeteiligung stets ein Riegel vorgeschoben werden kann, das wage ich zu bezweifeln. Ob wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denen wir möglicherweise eine Beteiligung sogar ein Stück weit aufzwingen, damit immer einen Gefallen tun, möchte ich an dieser Stelle einmal ordnungspolitisch dahingestellt sein lassen.
Sehr geehrter Herr Neyses, Sie haben vonseiten der GRÜNEN, wie ebenfalls in jedem Jahr, unter dem
Gesichtspunkt Energie die Kohlekraftwerke und ihren weiteren Betrieb angegriffen. Ich frage mich wirklich, in welchem Land Sie leben! Das Saarland ist ein Industriestandort, der bis zum Jahr 2012 Kohle produziert hat. Wir haben hier Kohlekraftwerke, die wir, wenn wir - das ist doch ein Anliegen der GRÜNEN! - eine Energiewende gestalten wollen und den Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2021 hinbekommen wollen, als verlässliche Kraftwerke brauchen, die den Grundstrom, den wir brauchen, die Grundsubstanz, die wir für ein Industrieland einfach brauchen, abdecken können.
Natürlich liegen wir hier bezüglich dessen, was Sie gesagt haben, prozentual über den anderen Bundesländern. Das liegt einfach an der Struktur unserer Kraftwerke. Das kann man aber nicht so als Argument führen, wie Sie das getan haben. Wir müssen zurzeit ganz klar, und diesbezüglich unterstütze ich die Wirtschaftsministerin voll und ganz, diese längeren Zeiten haben, damit die Energiewende überhaupt gelingen kann.
Ich würde mir einfach wünschen, dass man in dieser Frage etwas mehr Seriosität an den Tag legt und nicht nur einfach ideologische Aussagen nachplappert.
Sie haben deutlich Stellung bezogen zum Bereich Windenergie und haben dabei kritisiert, die Kommunen hätten nicht mehr den erforderlichen Handlungsspielraum, den sie, so möchte ich einmal formulieren, bis 2012 bekommen sollten. Denn das sei nicht umgesetzt worden. Eines muss man aber doch auch ganz klar sagen: Über die Windenergie zu reden macht nur Sinn, wenn wir unsere Bevölkerung mitnehmen.
Sie kritisieren auch, im Regionalverband Saarbrücken sei man von 650 m Entfernung auf 850 m Entfernung gegangen, und Sie rechnen dann die kW-Zahlen für die Leistung, die deswegen nicht entwickelt werden konnte, hoch. Ich sage Ihnen aber: Der gewählte ist genau der richtige Weg bei diesem so dicht besiedelten Bereich, denn man braucht die Akzeptanz für solche Energieanlagen. Sie dürfen nicht gegen den Widerstand der Bevölkerung im Saarland eingerichtet werden, sondern müssen mit der Bevölkerung im Saarland entwickelt werden!
Machen Sie sich aber keine Sorgen! Die Zahlen sagen ganz klar, dass wir unser Ziel, im Jahr 2020 20 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken, schaffen werden.
Wir sind diesbezüglich auf einem sehr guten Weg. Ich möchte von dieser Stelle aus auch klar sagen: Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, auf der Grundlage von Subventionen Anlagen an Orten zu erstellen, wo die Windhöffigkeit und die anderen Rahmenbedingungen nicht so sind, dass man dort ohne Subvention eine Anlage errichtet hätte. Wir müssen bei alldem auch den gesunden Menschenverstand einsetzen, werden aber trotzdem unsere Ziele erreichen.
Sehr geehrter Herr Hilberer, Sie haben noch einmal auf den ÖPNV rekurriert.
Mein Kollege Peter Strobel hat dazu ja schon einiges gesagt. Lassen Sie mich aber eines noch einmal deutlich machen: Wenn man noch nicht weiß, welche Regionalisierungsmittel vom Bund letztlich im Land ankommen werden, macht es wenig Sinn, sich mit irgendwelchen „schönen“ Strukturen zu befassen. Ich bin im Gegensatz zu Ihnen der Meinung, dass es wenig Sinn macht, zunächst einmal Strukturen zu entwickeln und anschließend nicht zu wissen, wie man sie finanzieren soll. Ich glaube, man muss die Strukturen orientiert an den Gegebenheiten und den Möglichkeiten der Finanzierung und Umsetzung, die man im Land hat, entwickeln. Nur so macht das Sinn! Dafür haben die Große Koalition und das Wirtschaftsministerium eine Zeitschiene vorgesehen, und mit Sicherheit werden in naher Zukunft mit uns gute Ergebnisse besprochen werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist heute von dieser Stelle aus schon sehr deutlich gesagt worden, dass die Wirtschaft in diesem Land in einem sehr guten Zustand ist, dass wir mit Blick auf die Bruttoinlandsprodukt-Zahlen auf einem sehr guten Weg sind. Lassen Sie mich dazu zwei Aspekte ansprechen: Wir haben uns im Rahmen der Bildungsdebatte auch über die berufliche Bildung unterhalten. Ich bin der Koalition sehr dankbar, dass wir beim Wirtschaftshaushalt gerade für „Duale Ausbildung macht Schule“ noch zusätzliches Geld aktivieren konnten. Wir haben ja bei der beruflichen Bildung eine Fehlentwicklung, die charakterisiert ist durch einerseits eine starke Akademisierungswelle.
Diese umfasst mittlerweile im Saarland etwa 60 Prozent der Personen eines Jahrgangs, die eine akademische Ausbildung angehen, von denen aber 30 Prozent noch vor Erreichen des Bachelors von der akademischen Ausbildung wieder abgehen und sich einen neuen Weg suchen. Andererseits verzeichnen wir einen deutlichen Rückgang bei der beruflichen Ausbildung, bei der fachlichen Ausbildung, der handwerklichen Ausbildung. Von daher ist es wichtig, in diesem Bereich Geld in die Hand zu nehmen und für die berufliche Bildung zu werben.
Als kurzen Ausblick möchte ich sagen, wir sind im Moment daran, ein Mittelstandsförderungsgesetz auf den Weg zu bringen mit einer innovativen Clearingstelle, um unnötige Belastungen von Betrieben zu verhindern. Ich glaube, das ist ein guter Ansatz, den wir im Moment in der Auswertung haben.
Lassen Sie mich noch sagen, dass ich mich natürlich als Handwerker sehr freue, dass bei öffentlichen Vergaben der Fachkundenachweis des Meisters Akzeptanz gefunden hat. Ich glaube, wir haben hier einen guten Rahmen gewählt.
Dieser Haushalt schafft insgesamt die Bedingungen dafür, dass wir auch in Zukunft positiv wirtschaften können. Lassen Sie mich mit einem Zitat von Dante Alighieri enden: „Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie an und handelt.“ Diese Große Koalition handelt und geht diesen Weg weiter. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, bei der Vorstellung des Gesetzes von der Ministerin und auch von meinem Kollegen Stefan Pauluhn ist deutlich gemacht worden, wie wichtig eine Novellierung dieses Gesetzes nach 40 Jahren ist. Wenn man sich das alte Gesetz von 1976 ansieht und das, was wir als Entwurf für das neue Mittelstandsförderungsgesetz einbringen, dann ist klar, dass es wirklich gelungen ist, ein modernes und zukunftsweisendes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Herr Kollege Hilberer, Sie sagen es richtig: Wir sind am Anfang dieses Prozesses und werden noch einen parlamentarischen Weg gehen. Ich glaube, dass wir hier eine Vorlage haben, die auch nach einer Prüfung durch das Parlament Bestand haben
wird. In Artikel 54 der Verfassung heißt es, Aufgabe der Landespolitik ist es, den selbstständigen saarländischen Mittelstand in Industrie, Gewerbe, Handwerk und Handel zu fördern und zu schützen. Das ist die Maßgabe, die dieses Gesetz in einer besonderen Art und Weise erfüllt.
Deshalb ist für mich nicht ganz nachvollziehbar gewesen, was Sie, Frau Schramm, zu Mittelstand und Heuschrecken gesagt haben. Das passt nicht so ganz zusammen. Wenn wir über Heuschrecken reden, dann reden wir in der Regel über größere Industrieunternehmen und nicht über den Mittelstand. Wir sind dafür Gott sei Dank nicht attraktiv genug, um diesen Heuschrecken zum Opfer zu fallen. Trotzdem sehe ich natürlich Ihren positiven Ansatz, wenn Sie sagen, man muss versuchen, den Mittelstand zu schützen. Mit Sicherheit ist richtig, dass man bei Dispokrediten oder -zinsen auch im Mittelstand stöhnt. Aber bei den heutigen Investitionsmöglichkeiten, die unsere Banken mit den geringen Zinsbelastungen bieten, wird jeder halbwegs vernünftige Mittelständler seine Zukunftsinvestitionen über Kredite mit niedrigen Zinsen abzudecken versuchen und seine Investitionen nicht über Dispokredite absichern.
Herr Hilberer, Sie haben gesagt, den schlanken Staat sehen Sie als einen Punkt, den man an diesem Gesetz kritisieren kann. Schauen Sie sich an, wie unsere Kommunen unter ihrer finanziellen und personellen Situation stöhnen und ihre Aufgaben nicht mehr erledigen können. Wir haben heute Morgen über KELF und andere Bereiche geredet. Wir brauchen einen schlanken Staat. Wenn wir die Möglichkeit haben, über unsere mittelständische Wirtschaft genau diese Aufgaben zu erledigen, dann ist sie dort in guten Händen. Dann brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Vielmehr können wir dieses Geld für andere, wichtige Investitionen sparen, die wir als Aufgaben hier im Parlament schon häufig genug definiert haben.
Gute Arbeit. Sie haben gesagt, in der mittelständischen Wirtschaft sehen Sie das Problem, dass man dort mit seinen Arbeitnehmern nicht gut umgeht.
Oder nicht so umgeht, wie Sie es unter Guter Arbeit verstehen. Zumindest habe ich es in Ihren Ausführungen so verstanden.
Auch wenn Sie es nicht so gemeint haben, dann möchte ich diesen Eindruck nicht stehen lassen, denn es gibt niemanden, der näher an seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dran ist als genau diese kleinen mittelständischen Unternehmen. Dort schafft
man es, sich mit Problemen zu befassen, die es in den Familien gibt, nämlich Teilzeitregelungen und Verwirklichung von Kinderbetreuung. All das kann man im Mittelstand in einer Art und Weise, ohne es irgendwo -
Gleich, lassen Sie mich das bitte noch ausführen. Dort kann man es so gestalten, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbürokratisch, schnell und in der Regel auch für das Unternehmen gut funktioniert. - Herr Hilberer, Sie dürfen.
Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Herr Wegner, ich habe extra von verantwortungsbewussten Unternehmern im Mittelstand gesprochen. Ihnen ist mit Sicherheit auch bekannt, gerade im Mittelstand gibt es Entwicklungen, dass bei großen Industriebetrieben durch Outsourcing kleine Unternehmen am Rande entstehen, die Teile der Wertschöpfungskette übernehmen, die eben nicht diese Form der Guten Arbeit anbieten, wie es die großen Unternehmen vorher getan haben. Das ist ein Problem, vor dem wir als Wirtschaftspolitiker meiner Meinung nach nicht die Augen verschließen können. Sind Sie nicht auch dieser Meinung?
In großen Unternehmen - Ford, ZF, Bosch oder andere - haben wir nicht die Situation, dass dort in den Mittelstand ausgelagert wird und es Produktion gibt, die unter den Voraussetzungen stattfindet, wie Sie es sagen. Dort haben wir tarifgebundene und ordentliche Bereiche, die nicht diesen Dingen unterliegen, die Sie aufgeführt haben. Von daher sehe ich das Problem nicht. Es ist auch kein Problem des Mittelstandsförderungsgesetzes, das wir heute besprechen.
Die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in diesem Gesetz zwei Punkte haben, die es zu einem besonderen Gesetz machen. Das ist beispielsweise die Clearingstelle. Frau Ministerin, Sie haben deutlich gemacht, dass wir noch ausformulieren müssen, wie sie letztendlich gestaltet wird und wer dort mitarbeitet. Eines ist klar. IHK und HWK werden das ausführen. Das ist auch die kostengünstigste Lösung, weil sie es mit ihren Geldern bezahlen und weil sie dieses Know-how zur Verfügung stellen, damit es die Landesregierung nutzen kann. Ich glaube, dass wir in der Ausführung der Clearingstelle noch einige Dinge besprechen würden. Kollege Pauluhn hat deutlich gemacht, es geht um die Auswirkung der Gesetze. Es geht um die
Kosten und um den Bürokratieaufwand. Es geht natürlich auch um Nachhaltigkeit und Ressourcen. Es geht um volkswirtschaftliche Folgen.
Ich bin ganz besonders dankbar, dass wir auch ein Initiativrecht haben, denn das ist eine Besonderheit, die wir in NRW in dieser Art und Weise nicht haben, denn dort ist es möglich zu sagen: Wir haben ein Problem in diesem oder jenem Gesetz, das wir überprüfen müssen. Dazu können wir in der Clearingstelle eine Feststellung treffen, die von der Landesregierung überprüft wird. Ich glaube, dass wir über die Art der Verfahren und der Beteiligungen reden müssen. Die Clearingstelle muss natürlich alle Informationen haben, die sie braucht, damit sie eine echte Ressourcenbewertung vornehmen kann. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.
Ich darf mich bedanken. Gerade als Handwerkskammerpräsident bin ich froh, dass - wie eben von Stefan Pauluhn noch einmal gesagt worden ist - die Meisterqualifikation als Qualifikationsnachweis in den Vergabeverfahren dient und hier deutlich gemacht worden ist, wie wichtig gerade diese Meisterqualifikation ist.
Auch Teil- und Fachlose, die wir als Grundvoraussetzung brauchen, damit die mittelständische Wirtschaft sich an diesen Vergaben beteiligen kann, sind festgeschrieben worden, auch das ist an dieser Stelle auch schon mehrfach gesagt worden. Ich glaube, ein wichtiger Punkt ist auch die Zahlung der öffentlichen Hand nach 30 Tagen und das Recht auf Abschlagzahlungen in den Fällen, in denen es Streitigkeiten gibt, die auch immer wieder vorkommen, wie wir alle aus unserer eigenen kommunalen Erfahrung wissen. Das ist ein ganz wichtiger Faktor. Und wenn wir darüber reden, dass der Mittelstand in der Zukunft eine Chance haben muss und gerade in diesen Bereichen eine Rolle spielen soll, dann müssen wir dieses Bezahlen auch gewährleisten. Deshalb ist es richtig, dass das hier so vorgeschlagen wird, und ich hoffe, dass wir es dann auch so beschließen.
Ich halte es auch für richtig, dass wir diese Nachprüfungsstelle einrichten, denn wir haben die Situation, dass gerade in diesen unteren Bereichen - 25.000 Euro ist die Grenze, ab der man diese Nachprüfungsstelle eingerichtet hat - sich die Unternehmen den Weg zum Gericht nicht leisten können, dass sie auch diesen Weg scheuen, weil sie die Konsequenzen eines langen gerichtlichen Verfahrens nicht eingehen wollen. Ich glaube auch, dass es richtig ist, dass diese Nachprüfungsstelle Verfahren zehn, eventuell 15 Tage aussetzen kann, ausgenommen die öffentliche Hand hat ein bewusstes und schnell zu lösendes Problem. Das sind genau die richtigen Wege, die man gehen muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben mit diesem Mittelstandsförderungsgesetz mit der Großen Koalition einen wichtigen Schritt für die saarländische Wirtschaft gemacht. Es sind eben schon die Zahlen genannt worden. Über 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten im Mittelstand. Wir haben die Situation, dass fast 90 Prozent der Unternehmen mittelständische Strukturen haben, dass wir über 80 Prozent der Ausbildung in diesen Bereichen für das Saarland generieren. Deshalb ist das nun der richtige Weg, die mittelständische Wirtschaft zu unterstützen.
Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz, wie ich schon anfangs gesagt habe, einen guten Rahmen setzen. Ich möchte jetzt nicht mehr darauf eingehen, wie die Wirtschaft sich entwickelt hat. Wir sind gerade im Saarland in den letzten Monaten auf einem sehr guten Weg, die Daten belegen das. Der Kollege Pauluhn hat von einem Vierjahreshoch gesprochen. Das Mittelstandsförderungsgesetz wird diesen Weg weiter unterstützen und ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist ein guter Tag, wenn wir heute über berufliche Bildung reden. Sie haben, Herr Kessler, in Ihrem Statement ja schon deutlich gemacht, dass wir den Fokus der beruflichen Bildung gerade in den Bildungsdebatten viel zu wenig auf den praktischen Teil legen. Von daher bin ich meiner Fraktion und der Koalition sehr dankbar, dass wir das Thema heute so aufgerufen haben.
In den Redebeiträgen ist sicher das eine oder andere richtig dargestellt worden. Natürlich haben wir Passungsprobleme, natürlich gibt es Bereiche, wo es uns nicht gelingt, junge Menschen schnell genug in die berufliche Ausbildung zu bekommen. Aber zu sagen, ich mache eine Ausbildungsgarantie, hilft diesen jungen Leuten in der Regel auch nicht, denn warum gehen sie denn in die Warteschleifen? Um sich ein Stück weit weiterzuentwickeln oder weil sie noch nicht wissen, was sie wollen. Auch das ist ein großes Problem.
Lassen Sie mich aber eines ganz deutlich sagen. Die berufliche Bildung und die duale Ausbildung, für die Deutschland weltweit gelobt wird, sind Themen, die wir nicht oft genug aufrufen. Ich glaube, dass wir - das ist hier ja auch deutlich geworden - in der dualen Ausbildung seit einigen Jahren eine immer größer werdende Schieflage haben. Woran liegt das? 2003 hatten wir in einem Jahrgang 33 Prozent, die das Abitur gemacht und dann eine akademische Ausbildung gewählt haben. 2014 hatten wir 58 Prozent, die diesen Weg gegangen sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden hier nicht nur über eine demografische Veränderung. Klar: Wir haben weniger Schülerinnen und Schüler, wir haben weniger junge Leute, die ins Berufsleben beziehungsweise in die Ausbildung hineingehen. Aber wir haben auch das Problem, dass sich in den Familien, bei den Kindern, bei den jungen Leuten die Sicht der Werte verändert hat, und das müssen wir bei diesem Thema auch besprechen.
Wir haben trotz der 58 Prozent, die diese akademische Ausbildung anfangen, in manchen Bereichen 25/30 Prozent Abbrecher, die vor dem Bachelor noch einmal ganz neu anfangen und nicht wissen, wie sie sich orientieren sollen. Es gibt Untersuchungen, die deutlich machen, dass wir in unserer Wirtschaft zurzeit 18 Prozent akademisch ausgebildete junge Menschen brauchen. Ganz positive Rechnungen sagen: Bis 2030 werden wir etwa 2 bis 2,5 Prozent mehr brauchen. Es sind also 20 bis 20,5 Prozent mit einer akademischen Ausbildung, die wir bis
2030 in unserer Wirtschaft benötigen. In dem Bereich der beruflichen Ausbildung sind es 52 Prozent, die wir brauchen. Auch das wird sich laut einer Studie des BIBB bis 2030 nicht verändern.
Das heißt, wir werden 2020 circa 20 Millionen Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Meister, Ingenieure haben, auch Hochschulabsolventen, aber wir werden 21 Millionen brauchen, es bleibt also ein Delta von 1 Million. Ich glaube, wenn wir über die berufliche Bildung reden, dürfen wir die Augen vor dieser Situation nicht verschließen.
Natürlich ist es richtig - das will ich gar nicht negieren -, dass wir mit der Maßnahme „Ausbildung jetzt“ versuchen müssen, so schnell wie möglich den Jungen klarzumachen: Jetzt habt ihr euren Hauptschulabschluss, die mittlere Reife, das Abitur, jetzt müsst ihr in die Ausbildung hineingehen. Das ist ein ganz wichtiger Faktor. Die Assistierte Ausbildung ist vom Kollegen Roth schon erwähnt worden. Auch da ist es ganz klar.
Ich habe vorige Woche als Kammerpräsident die Zahlen der bisherigen Ausbildungsverträge für dieses Jahr bekommen. Die liegen um circa 10,5 bis 11 Prozent hinter den Vorjahreszahlen. Jetzt kann ich noch versuchen, positiv zu rechnen, denn wir haben in diesem Jahr sehr lange Schule. Das heißt, dass erst Ende Juli der eine oder andere Jugendliche merken wird, dass es im September in der Schule nicht mehr weitergeht und er sich um eine Ausbildung kümmern muss. Aber wir sind mit den Zahlen deutlich hintendran. Ich habe mit den Kollegen von der IHK gesprochen. Da haben wir von den Prozentzahlen her zwar nicht so hohe Zahlen, aber wir haben auch dort ganz viele offene Stellen, die wir besetzen wollen.
Wir machen Hotlines, wir bewerben diese Stellen. Und es sind keine Stellen, die - wie hat es Herr Georgi eben formuliert? - nicht interessant sind, die nicht attraktiv sind, bei denen es sich um schlechte Ausbildungsverhältnisse handeln würde, sodass man da nicht hin will. Nein, es geht über die gesamte Breite von 120 von - wenn ich die IHK miteinrechne - 300 bis 400 Berufen, in denen wir junge Leute suchen und in denen wir gute Ausbildungsbedingungen haben, aber nicht die Bewerberinnen und Bewerber, die das wollen und ausfüllen können.
Deshalb glaube ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir in diesem Bereich in der Zukunft noch mehr investieren müssen. Das haben wir in unserem Antrag auch deutlich gesagt. Angesichts der Schieflage, von der ich gesprochen habe, müssen wir vor allem dafür werben und den jungen Menschen klarmachen, dass es neben der akademischen Ausbildung auch Alternativen gibt. Ich kann nur sagen, dass wir ein hervorragendes Bildungssystem haben, das durchlässig ist. Man kann eine
Ausbildung machen, man kann mit „Ausbildung plus“ die Fachhochschulreife erlangen und anschließend noch ein Studium absolvieren. Wir haben auch eine hervorragende Berufsschule, die in Zusammenarbeit mit den Betrieben die jungen Menschen auf das Berufsleben vorbereitet. Wir werden es mit einiger Sicherheit schaffen, dass die jungen Menschen einen Beruf ergreifen, von dem sie leben können.
Es gibt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung, also nicht von irgendeiner Arbeitgeberorganisation, sondern von der Agentur für Arbeit, die deutlich macht, dass der Unterschied zwischen dem Lebensverdienst mit einer akademischen Ausbildung und dem Verdienst als Meister, Techniker oder Facharbeiter nur noch ganz marginal ist. Wir reden von 2,1 Millionen Euro Lebensverdienst bei Akademikern, beim Facharbeiter sind es 2 Millionen Euro und beim Meister sind es ebenfalls 2,1 Millionen Euro Lebensverdienst. Und was die gesellschaftliche Stellung angeht: Wenn man glaubt, dass man es wirtschaftlich nicht so weit bringen kann wie mit einer akademischen Ausbildung, so ist das falsch. Das IAB hat auch festgestellt, dass schon in diesem Jahr Meister und Techniker bei einer Arbeitslosenquote von 2 Prozent liegen und akademisch ausgebildete Menschen bei 2,5 Prozent. Wenn wir uns weiter in diese Richtung eines Überangebots an akademischer Ausbildung bewegen, dann wird es für die jungen Leute sehr viel schwerer, einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, der ihrer Ausbildung gerecht wird. Das müssen wir den jungen Menschen deutlich machen. Wir müssen ihnen aufzeigen, dass es eben zwei Wege gibt, die man wählen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir uns im Plenum mit der Thematik beschäftigen. Ich glaube, dass unser Antrag mit all den Punkten, die wir angerissen haben, den richtigen Weg weist. Ich glaube nicht, dass wir die betriebliche Ausbildung jetzt so organisieren müssen, dass man neben der betrieblichen Ausbildung auch noch irgendwelche überbetrieblichen Einrichtungen besuchen muss. Ich halte das nicht für realistisch. Das ist nicht finanzierbar. Außerdem hat die Wirtschaft diese Stellen, denn Industrie, Handwerk und Handel bieten sie an. Deshalb ist es der richtige Weg, wenn wir mit diesen Förderprogrammen, die vom Wirtschaftsministerium hervorragend organisiert werden, auf die jungen Menschen zugehen. Diesen Weg müssen wir weiter verfolgen und dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten und als Drucksache 15/1376 vorliegenden Gesetzentwurf zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes in seiner 37. Sitzung am 20. Mai dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.
Der Gesetzentwurf regelt die Ausführung zweier Bundesgesetze, des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Teile des Bundeskindergeldgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Landes. Das bisherige Ausführungsgesetz, das sich allein auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bezieht, wird durch ein neues Ausführungsgesetz ersetzt, das zusätzlich auf Bestimmungen des Bundeskindergeldgesetzes Bezug nimmt.
Hintergrund der Neufassung des Ausführungsgesetzes sind umfangreiche Änderungen im Regelungsbereich der beiden Bundesgesetze. Diese Änderungen betreffen insbesondere das Leistungsrecht im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie die Übertragung der dort neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe auf einen weiteren Personenkreis im Regelungsbereich des Bundeskindergeldgesetzes.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 03. Juni dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf befasst. Er hat für die Durchführung einer Anhörung keine Notwendigkeit gesehen und unter Zustimmung aller Fraktionen den Beschluss gefasst, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Hubert Ulrich, ich war zu Beginn Ihrer Rede ganz baff, als Sie hier wirklich von Kultur geredet haben. Sie haben von einem Film von Westernhagen erzählt.
Ich muss sagen, Sie haben mich richtig erstaunt, denn das, was Sie bisher im Hause geäußert haben, hatte in der Regel wenig mit Kultur zu tun. Deshalb fand ich, dass das ein sehr guter Beginn Ihrer Rede war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute einen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Kollege Hubert Ulrich hat ihn begründet. Ich gehe gerne noch kurz auf den Antrag ein. Ich glaube, das, was der Kollege Eugen Roth eben zur Einsetzung des Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau gesagt hat, war eigentlich schon die Begründung und teilweise auch die Argumentation zu Ihrem Antrag.
Wenn wir uns heute über Ihren Antrag sowie Grubenwasser und den Nachbergbau unterhalten, dann müssen wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Wir müssen die Ängste bei den Dingen, die beim Nachbergbau geschehen - Grubenwasseranstieg und die Folgen des Bergbaus -, wahrnehmen. Ich glaube, dass wir mit der Einsetzung dieses Ausschusses genau den richtigen Weg gegangen sind. Sie fordern in Ihrem Antrag eine größtmögliche Transparenz und das Thematisieren genau der Probleme, die Sie angesprochen haben. Man weiß eben nicht genau, was noch alles unter Tage liegt
und welche Auswirkungen der Anstieg des Grubenwassers hat. All das nehmen wir natürlich ernst. Ich glaube, mit dem Einsetzen dieses Ausschusses gehen wir genau den richtigen Weg. Wir haben im März eine weisungsfreie Beratungsstelle eingerichtet, um genau diesen Bedenken einen Raum zu geben und die Ängste zu kanalisieren.
Ich möchte auf Ihren Antrag eingehen. Sie behaupten mehrere Punkte, die Sie eben auch teilweise schon genannt haben. Sie sagen immer wieder, bis heute liegen keine unabhängigen Gutachten zur Bewertung der Risiken vor. Wir waren beide im Rahmen der parlamentarischen Arbeit in diesem Verfahren immer relativ eng beteiligt. Wir beide haben erlebt, als 2013 die RAG im Wirtschaftsausschuss zum ersten Mal über diese Pläne berichtet hat. Den realen Antrag der RAG hatten wir dann aber erst im März 2014. Dieser Antrag ist 2014 eingegangen, die Landesregierung hat sich diese Unterlagen angeschaut und klar festgestellt, dass einige Erläuterungen und Unterlagen fehlen, um dieses Konzept überhaupt beurteilen zu können, und hat an die RAG Nachforderungen gestellt. Ergebnis: Drei bis vier Monate später, Mitte des Jahres, hat die RAG geliefert und genau diese Nachforderungen dargestellt.
Im Dezember 2014 hat die Landesregierung, das Oberbergamt, eine klare Stellungnahme zu diesem Konzept vorgelegt, mit Forderungen und Anforderungen, welche Schritte die RAG in die Wege leiten muss, wenn sie diese Pläne umsetzen will, und wie dann letztendlich das Verfahren aussieht, ohne auch nur in irgendeiner Art und Weise zu sagen, dass das so umgesetzt wird oder dass wirklich die Chance besteht, 2035 nicht mehr abzupumpen und direkt die Grubenwasserhöhe so zu regulieren, dass wir den Abfluss in Luisenthal beziehungsweise in Ensdorf haben werden. Also sind Ihre Forderungen ein Stück weit aufgesetzt und, wie ich finde, deshalb auch nicht seriös.
Ich glaube, wer so wie Sie und ich in den letzten Wochen und Monaten im Ausschuss dabei war, weiß ganz genau, dass die Landesregierung gesagt hat, dass sie Professor Wagner befragen und ihn als Berater einsetzen wird. Er ist ein externer Gutachter, der dazu zu Rate gezogen wird. Der Kollege Eugen Roth hat eben auch schon gesagt, dass die Grundund Wasserversorgung Neunkirchen das Konzept Nord-Saar fortführen wird, damit die Grundlagen überhaupt da sind, um letztendlich zu entscheiden, wie die Dinge umgesetzt werden. Ihr Antrag ist, wenn ich das richtig gesehen habe, vom 16.04. Ich weiß nicht, in welcher Sitzung Sie waren. All diese Dinge sind Realität, sind schon angekündigt worden.
Nein, es ist nicht alles in bester Ordnung. Wenn Sie sich hier hinstellen und falsche Behauptungen aufstellen, ist nichts in Ordnung. Deshalb mein Appell an Sie: Das ist ein so wichtiges Thema, machen Sie kein Geschäft mit der Angst der Leute. Das halte ich für den schlechtesten Weg.
Bitte.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Wenn bei dem Thema, Herr Kollege Wegner, alles in bester Ordnung ist, dann erklären Sie mir mal bitte, warum die Landesregierung zu diesem Thema parlamentarische Anfragen von uns nicht beantwortet, die mittlerweile teilweise schon ein Jahr alt und älter sind? Warum geschieht das? Sie wissen auch, dass unsere Forderung nach unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten keine drei Wochen oder drei Monate, sondern schon rund zwei Jahre alt ist. Es ist nie in die Wege geleitet worden. Da hätte ich schon ganz gerne eine Antwort auf diese beiden Fragen. Warum werden erstens parlamentarische Anfragen zu dem Thema nicht beantwortet? Zwei Wochen ist die normale Frist, bei manchen ist mittlerweile ein Jahr vergangen, ein Bruch aller parlamentarischen Regeln. Zweitens, seit wann fordern wir die unabhängigen Gutachten? Nicht erst seit gestern!
Also, das mit den Gutachten habe ich nun wirklich versucht, Ihnen zu erklären. Sie sagen, seit zwei Jahren wissen wir das. Man macht keine Gutachten, wenn keine Anträge vorliegen.
Nur weil irgendjemand einmal philosophiert, er möchte etwas machen, ist das noch lange kein Grund, Geld auszugeben und Gutachten zu machen! Der Antrag liegt seit März 2014 vor. Ich weiß nicht, wahrscheinlich habe Sie es mit den Zahlen nicht so genau oder in Ihrer Erinnerung gehen die Dinge manchmal ein bisschen durcheinander. Außerdem: Ich persönlich bin nicht zuständig für die Beantwortung von parlamentarischen Fragen an die Landesregierung. Stellen Sie diese Frage bitte an die Landesregierung. Soweit ich allerdings weiß, ist das im Zustellungsverfahren, und deshalb glaube ich, dass auch Ihre Frage damit beantwortet ist.
Lassen Sie mich noch etwas sagen. Es ärgert mich kolossal, wenn Sie sich hier hinstellen und - manchmal auch zu Recht - fordern, dass man auch fremde Meinungen anhören und sich wissenschaftlich von Dritten beraten lassen soll. Ich möchte einmal eine Lanze für unsere Bergbaubehörden brechen. Unsere Bergbaubehörden sind zu 99 Prozent mit wirklich fähigen Ingenieuren besetzt. Sie sind keine Organisationen, die nicht neutral wären, sondern sie sind den Saarländerinnen und Saarländern in diesem Land verpflichtet und machen eine hervorragende Arbeit.
Ich komme zum zweiten Vorwurf, der Salamitaktik. Sie haben gesagt, dass es seit Februar 2013 einen Sonderbetriebsplan gebe, und Sie haben recht. Genau seit diesem Zeitpunkt ist das genehmigt. Die Felder Primsmulde und Dilsburg sind freigegeben worden, um die von Ihnen eben genannten 1.400 Meter bis auf 400 Meter aufzufüllen. Das ist alles richtig. Aber: Dieser Antrag ist schon 2010 gestellt worden und gehört zum Hauptbetriebsplan, der noch während des Abbaus stattgefunden hat. Eines ist auch ganz klar: Wir reden, wenn wir über die Primsmulde reden, über das Feld, das in der Vergangenheit dafür gesorgt hat, dass wir früher mit dem Bergbau aufhören mussten, ein Feld mit hohen seismischen Anforderungen und vor allen Dingen auch mit Explosionsgefahr. Das war letztendlich auch die Begründung, warum diese Felder geschlossen und damit auch ein Stück weit gesichert werden sollten, damit nicht noch einmal Beben und Explosionsgefahr entstehen. Auch das bitte ich Sie, einfach mal zur Kenntnis zu nehmen. Das war der Grund für die Entscheidung gewesen. Sie haben darüber berichtet, dass es da im Moment eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt. Das Verfahren ist jetzt gestoppt worden, es wird wieder abgepumpt. Letztendlich ist klar, dass vor Gericht entschieden wird, wie es dort weitergeht. Ich glaube, damit hat sich auch ihr Spiegelstrich Nummer 1 erledigt, weil das eben vor Gericht entschieden werden muss.
Ich glaube nicht, dass man von Salamitaktik reden kann, weil dieser Sonderbetriebsplan nichts damit zu tun hat, was wir mit der Grubenwasserhaltung der RAG und dem Konzept bis 2035 im Moment hier verhandeln. Wir haben hier einen Antrag, der, wie ich eben von den Zeitabläufen schon berichtet habe, von den Bergbaubehörden, der Landesregierung jetzt bearbeitet werden muss, und zwar nach Recht und Gesetz und nicht nach irgendwelchen Emotionen.
Ich glaube, dass Sie zu Recht darauf hingewiesen haben, dass wir nächste Woche einen Scoping-Termin haben. Wenn Sie sehen, wie zu diesem Scoping-Termin eingeladen worden ist, welche Kommunen, Verbände und öffentlichen Träger eingeladen
worden sind, die alle dort mit am Tisch sitzen, dann dürfte dem Wunsch in Ihrem Antrag nach Transparenz voll und ganz Rechnung getragen worden sein. Deshalb kann auch das als erledigt gelten.
Ich habe Ihnen gesagt, warum man nicht zustimmen kann, aber Sie haben ein Kurzzeitgedächtnis. Das wissen wir ja. Wir haben jetzt ein sogenanntes bergbaurechtliches Abschlussbetriebsverfahren und ein bergbaurechtliches Planfeststellungsverfahren, mit dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung einhergeht. Das sind zwei Verfahren, die nicht in Salamitaktik gemacht werden, sondern die gleichzeitig behandelt werden und bei denen die Zulassungstatbestände, die Genehmigungsvoraussetzungen aus dem Abschlussbetriebsverfahren mit in die Umweltverträglichkeitsstudie, in die Umweltverträglichkeitsprüfung hineinfließen sollen. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Man versucht, sich die Risiken so breit wie möglich bewusst zu machen, sie zu formulieren und letztendlich einer Prüfung zu unterziehen. Das ist die Transparenz, von der ich am Anfang gesprochen habe und bei der ich mir sicher bin, dass wir den richtigen Weg gehen.
Sie haben eben noch einmal gesagt, man müsse ein Raumordnungsverfahren in die Wege leiten. Sie haben von 600.000 Menschen gesprochen, die im Land betroffen sind. Wenn Sie sich die letzte Sitzung des Wirtschaftsausschusses, in der wir diese Themen hatten, ein wenig Revue passieren lassen, dann erinnern Sie sich daran, dass man uns dort erklärt hat, dass ein Raumordnungsverfahren nicht die Tiefe der Probleme angeht, sondern sie eher grobflächig behandelt. Bei dem, was wir mit dem Planungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsstudie betreiben, werden die Raumordnungsprobleme mit aufgenommen, mit gewürdigt und mit behandelt. Dort wird die Verträglichkeit für die Raumordnung geprüft und all diese Dinge, sodass wir keinen Gewinn hätten, wenn wir das machen.
Wir hätten keinen Erkenntnisgewinn, wenn wir das machen würden, sondern wir würden eher einen angreifbaren Rahmen bieten, der uns nicht weiterbringt. Mit dieser Umweltverträglichkeitsprüfung und dem planungsrechtlichen Verfahren sind wir auf dem richtigen Weg. Ich glaube, man muss diese Dinge sehr seriös angehen.
Ich habe zu Beginn gesagt, dass wir die politischen Rahmendaten gesetzt haben, indem wir einen Gru
benausschuss gegründet haben, in dem wir das Verfahren mit begleiten werden. Wir haben Stellen eingerichtet, die es ermöglichen, die Menschen mitzunehmen, wo ihre Fragen und Sorgen ordentlich behandelt werden können.
Dort können die falschen Aussagen richtiggestellt werden. Sie behaupten, wir würden immer wieder sagen, es sei alles in Ordnung. Das sagt niemand von uns. Wir haben ein Verfahren vor uns, für das es überhaupt keine Eile gibt. Die RAG hat den Wunsch, etwas umzusetzen. Wir haben einen klaren gesetzlichen Rahmen, in dem wir die beantragten Dinge prüfen. Aber wir haben auch eine klare Verantwortung gegenüber den Menschen und Familien in diesem Lande. Wir werden nichts entscheiden weder in der Zukunft, weder diese Landesregierung noch dieses Parlament -, das den Menschen draußen schadet. Deshalb brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass während des Verfahrens insgesamt die Menschen in diesem Lande Nachteile haben oder in irgendeiner Art und Weise gefährdet werden. Das ist unsere Maßgabe. Das ist die Maßgabe dieser Landesregierung. - Vielen Dank.