Protocol of the Session on September 14, 2016

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, werfen wir einen Blick auf die stationären Pflegeeinrichtungen. Wie sieht es dort mit der personellen Besetzung aus? Grundsätzlich kann ich auch hier auf das eingangs Ausgeführte verweisen, um Wiederholungen zu vermeiden. Im Vergleich zu den Krankenhäusern gibt es hier allerdings diverse Unterschiede. Im Unterschied zu den Krankenhäusern, wo es in der Tat bis auf wenige Ausnahmen keine vereinbarten Personalanhaltszahlen gibt, gibt es in saarländischen Pflegeheimen solche Personalanhaltszahlen schon lange. Diese sind vertraglich vereinbart. Noch einmal ein kurzer Sprung zurück zu den Krankenhäusern. Die SPD Saar tritt auch dort für die Vereinbarung entsprechender Anhaltszahlen ein. Was die diesbezügliche Finanzierung betrifft, die man immer mitdenken muss, verweise ich auf meine vorherigen Ausführungen.

Für die saarländischen Pflegeheime haben die Teilkostenträger, Pflegekassen, Sozialhilfeträger und die Einrichtungsträger, vor knapp zwei Jahren eine Personalerhöhung - Kollege Scharf hat es eben schon gesagt - im stationären Bereich von über 10 Prozent vereinbart. Den Sozialhilfeträgern und dem Regionalverband ist die Zustimmung tatsächlich schwergefallen. Ich komme darauf noch zu sprechen. Nach meiner persönlichen Einschätzung, die sicherlich auch geprägt ist durch meine praktische Erfahrung in diesem Bereich seit 1985, ist die vereinbarte Personalquote im Pflegeheimbereich nicht schlecht. Ich würde sogar behaupten, nach derzeitigem Kenntnisstand ist sie ausreichend. Hinzu kommen noch die sogenannten 87-b-Kräfte, die seit der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II in den Pflegeheimen finanziert und vorgehalten werden müssen. Im Pflegebereich gibt es eher zwei andere Probleme, die die Politik möglicherweise im Begriff ist noch zu verschärfen. Mit verschärfen meine ich die geplante generalistische Ausbildung in der Pflege. Ich weiß, dass gerade meine Partei dies in

(Abg. Schmidt (SPD) )

Berlin forciert, aber auch meine Partei kann sich ja mal - auch wenn das äußerst selten vorkommt - irren.

(Heiterkeit.)

Die Grundidee ist ja nicht verkehrt. Durch die Multimorbidität der Pflegebedürftigen sind auch in den Pflegeheimen immer mehr behandlungspflegerische Kenntnisse vonnöten. Umgekehrt gibt es in den Krankenhäusern immer mehr demente Patienten, die adäquat betreut werden müssen. Hier muss es in der Tat in der Ausbildung eine stärkere Verzahnung geben. Auch hinsichtlich der europaweiten Anerkennung der deutschen Pflegeausbildung gibt es sicherlich einen gewissen Handlungsbedarf, denn eine gesonderte Altenpflegeausbildung gibt es beziehungsweise gab es meines Wissens nur in Deutschland und in Österreich. Richtig ist allerdings auch, dass für Altenpflegerinnen und Altenpfleger eine Beschäftigung im Ausland als Fachkraft schwierig bis unmöglich ist. Ähnliches gilt für die Durchlässigkeit einer Beschäftigung in den Krankenhäusern. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das wirklich ein Problem? Die Menschen, die sich für die Ausbildung in der Altenpflege entschieden haben, haben sich in der Regel bewusst genau dafür entschieden, die wollen eben nicht im Krankenhaus arbeiten, sondern eher im Pflegeheim. Und auch das Argument, dass sie im europäischen Ausland nicht als Fachkräfte anerkannt werden, zieht nur bedingt. Wir wollen hier ja nicht für das europäische Ausland ausbilden, sondern unseren inländischen Fachkräftebedarf decken.

In der geplanten Generalistik sollen gleich drei bislang eigenständige Ausbildungsberufe, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, zu einem Beruf vereinigt werden - und dies bei gleich langer Ausbildungsdauer. Dass das eigentlich nicht gut gehen kann, liegt auf der Hand. Meines Erachtens sollte man die Ausbildung auf mindestens dreieinhalb Jahre verlängern und dabei zwei Jahre die pflegerischen Grundlagen, nämlich Grundpflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung, gemeinsam ausbilden. Danach kann man differenzieren in drei Berufsfelder, wo dann die Besonderheiten vertieft werden können. Die Berufsbezeichnung nach Abschluss sollte dann die gleiche bleiben wie bislang.

Gerade die Altenpflegeverbände sind überwiegend gegen die generalisierte Ausbildung, unter anderem weil sie befürchten, dass dadurch eventuell die Qualifiziertesten doch in die Krankenhäuser abwandern. Diese Angst ist auch nicht ganz unberechtigt. Die durchschnittlichen Gehälter in den Krankenhäusern liegen, so ist es in einem bundesweiten Vergleich berechnet worden, 300 bis 700 Euro über den Gehältern in der Altenpflege. Um dies aufzufangen, müssten die monatlichen Gesamtpflegesätze durchschnittlich um bis zu 200 Euro steigen. Bei der der

zeitigen Finanzierungsstruktur würde dies in erster Linie die Sozialhilfeträger treffen.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal grundsätzlich auf die Finanzierungsstruktur zu sprechen kommen. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung, die derzeit nicht einmal den Anteil der Pflege im Gesamtpflegesatz abdeckt. Zur Erläuterung: Der Pflegesatz setzt sich aus den Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionen beziehungsweise Mietkosten zusammen. Im Saarland kommt noch die Ausbildungsumlage hinzu. Und je höher die Pflegestufe, umso prozentual geringer ist der Anteil, den derzeit die Pflegeversicherung abdeckt. Das wird sich zwar 2017 mit der Einführung der neuen Pflegegrade ändern, nicht ändern wird sich aber, dass der größte Teil der Kosten eben nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt wird. Derzeit sind noch rund 50 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in der Lage, den Restbetrag unter Einsatz ihrer Rente und ihres Vermögens selbst zu zahlen. Die übrigen 50 Prozent müssen den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, der dann über die Hilfe zur Pflege in die Teilfinanzierung eintreten muss - mit steigender Tendenz.

Der Anteil der hochbetagten Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt stetig. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden - ich habe es vorhin schon gesagt -, steigt ab dem 80. Lebensjahr erheblich an. Der dadurch immer weiter steigende Finanzierungsbedarf darf nicht an der kommunalen Seite hängenbleiben. Die notwendige Finanzierung ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, die der Bund, ähnlich wie bei der Grundsicherung, übernehmen muss. Dafür müssen sich die Länder starkmachen. Grundsätzlich gibt es meines Erachtens zwei Möglichkeiten der künftigen Finanzierung: Entweder sehen wir eine Pflegevollversicherung vor, dann müssten eben die Lohnnebenkosten erheblich steigen - ich muss das jetzt ein bisschen abkürzen, die rote Lampe blinkt schon -, oder aber wir machen das steuerfinanziert, wie wir das bislang schon machen; dann müsste das aber raus aus dem Nimbus der Sozialhilfe. Auch das müsste vom Bund finanziert werden, denn das, was als Finanzierungsbedarf, was hieraus an gesellschaftlicher Last auf uns zukommt, können die Kommunen, können die Kreise, kann der Regionalverband, können die Sozialhilfeträger nicht leisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die pflegerische Versorgung unserer Bevölkerung, ob ambulant, im Pflegeheim oder im Krankenhaus, ist bereits ein zentrales Thema und wird noch an Bedeutung gewinnen. Das ist ein Thema, auf das adäquate Antworten gefunden werden müssen. Diese Antworten dürfen aber nicht in erster Linie durch finanzielle Restriktionen bestimmt werden. Sollten wir als eines der reichsten Länder dieser Erde keine an den Men

(Abg. Schmidt (SPD) )

schen orientierten, sondern nur kostengeleitete Antworten finden, könnte man wirklich nur noch sagen: Gute Nacht, Deutschland! Ich bin allerdings durchaus zuversichtlich, dass wir die richtigen Antworten finden werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren jetzt nur einige wenige Aspekte, die das Thema Pflege betreffen. Ein wichtiger Aspekt sind die Finanzen; wird dies nicht gelöst, drehen wir uns mit allen unseren Forderungen letztlich nur im Kreis. Ich bin aber sicher, dass wir die richtigen Antworten finden werden. Und ich bin ebenso sicher, dass sich der saarländische Landtag noch oft mit dieser Gesamtthematik befassen wird, auch nach meinem Ausscheiden im kommenden Jahr. - Ich danke für heute für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unstrittig: Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel. Die Lebens- und Arbeitswelten verändern sich, in zunehmendem Maße bestimmt auch das Alter einen längeren Lebensabschnitt. Für eine gute Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen werden wir in Zukunft mehr und sehr gut qualifiziertes Pflegepersonal brauchen.

Alte Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen, Patientinnen und Patienten bringen den Wunsch nach einer selbstbestimmten Lebensführung und nach mehr Mitbestimmung bei ihrer Pflege und Behandlung immer selbstbewusster zum Ausdruck. Das ist aus meiner Sicht gut so, denn ein möglichst langer Verbleib in der häuslichen und vertrauten Umgebung und die Gewährleistung eines möglichst langen selbstbestimmten Lebens entsprechen dem Wunsch der meisten Menschen. Das zu gewährleisten muss auch unser Ziel und unser Anspruch in der pflegerischen Versorgung sein und bleiben. Diesbezüglich haben wir, so glaube ich, eine große Übereinstimmung.

(Beifall von B 90/GRÜNE und bei den Regie- rungsfraktionen.)

Der Antrag der Großen Koalition greift insofern grundsätzlich richtige Fragestellungen auf, will sagen: Da steht nichts Falsches drin. Gute Pflege ist Menschenwürde, das ist richtig. Und eine menschenwürdige Pflege soll zusammen mit allen Beteiligten dauerhaft sichergestellt werden. - Deshalb werden wir GRÜNE diesen Antrag auch nicht ablehnen.

Aus unserer Sicht ist es auch sinnvoll, einen Pflegepakt Saarland zu initiieren, an dem ja, nach anfänglichen Schwierigkeiten, mittlerweile viele wichtige Partner der Pflege teilnehmen. Allerdings ist dieser Pflegepakt Saarland hinsichtlich seiner Ziele sehr allgemein gehalten, uns fehlen die konkreten Umsetzungsschritte. Gewiss, Ergebnisse jetzt schon zu erwarten, das wäre natürlich verfrüht. Entscheidend ist aber doch, was am Ende an Verbesserungen für die Betroffenen, aber auch für das Pflegepersonal herauskommt. Da erwarten wir schon konkrete Ergebnisse, Frau Ministerin.

Eigentlich hätte ein solcher Pakt viel früher gebildet werden müssen, denn die demografische Entwicklung war ja bekannt. Der Handlungsbedarf und die Probleme im Pflegebereich bestehen ja nicht erst seit gestern und heute. So gesehen, das sage ich heute mal so, ist es wohl auch nicht ganz von der Hand zu weisen, dass dieses Vorhaben „Pflegepakt Saarland“, nun zum Ende der Legislaturperiode von der Großen Koalition eingebracht, auch etwas mit dem Wahlkampf zu tun hat.

Es klingt auch gut, bleibt aber unverbindlich, wenn beispielsweise als Ziel beim Pflegepakt Saarland formuliert wird: Einsatz für mehr Personal in den Einrichtungen. - Ja, was heißt das? Was bedeutet dieses „mehr“?

(Ministerin Bachmann: Das sage ich gleich.)

Unter welchen Arbeitsbedingungen soll dieses Personal arbeiten? Frau Ministerin, ich bin auf Ihre Aussagen gespannt.

(Ministerin Bachmann: Gerne.)

Nach wie vor fehlt uns allerdings die Festlegung eines verbindlichen Personalschlüssels in den stationären Einrichtungen.

Sie fordern des Weiteren die Möglichkeit einer akademischen Pflegeausbildung im Rahmen eines Fernstudiums als Modellprojekt. Das machen wir mit, das ist vernünftig. Wir hätten ganz gerne, dass dies fachlich begleitet und auch evaluiert wird.

Ihrer Forderung nach einer positiven Begleitung der Landesfachstelle Demenz wollen wir auch nicht widersprechen. Diese Fachstelle leistet eine hervorragende Arbeit. Und dass der Bedarf in Sachen Demenz mit Sicherheit noch steigen wird, das wissen wir alle. Das folgt allein schon aus der demografischen Entwicklung.

Kritisch sehen wir - jetzt schaue ich den Kollegen Schmidt an - den Punkt zur Reform der Ausbildung in der Pflege. Der Antrag ist zu diesem Punkt - das ist wohl der Großen Koalition und den diesbezüglich etwas unterschiedlichen Auffassungen geschuldet etwas vorsichtig formuliert. Die Bundesregierung plant ja, die Ausbildung der drei Pflegeberufe Alten

(Abg. Schmidt (SPD) )

pflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege zusammenzufassen zu einem einheitlichen Berufsabschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Wir GRÜNE sagen dazu: Das spezifische Fachwissen, das in den jeweiligen Bereichen erworben wird, darf nicht verlorengehen. Deshalb fordern wir, eine integrativ gestufte Ausbildung einzuführen, mit einer gemeinsamen Ausbildung am Anfang der Ausbildungsphase und einer Spezialisierung auf die verschiedenen Pflegefelder am Ende der Ausbildung. Die Auszubildenden lernen dann also zunächst einmal ein Jahr bis anderthalb Jahre - über die Dauer lässt sich sicherlich noch diskutieren - gemeinsam die gleichen Inhalte und spezialisieren sich in der zweiten Ausbildungsphase auf die jeweiligen Pflegebereiche. In diese Richtung gehend hat sich vorhin auch der Kollege Schmidt geäußert; das wäre aus unserer Sicht ein vernünftiger Schritt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hauptproblem in der Pflege ist und bleibt, wie schon mehrfach angesprochen, der Personalnotstand. Das gilt insbesondere für die Krankenhauspflege. Durch eine zunehmende Belastung des Personals, durch pflegefremde Tätigkeiten wie die Dokumentation, aber auch durch eine Zunahme der Erkrankungen wegen der Belastungen, also Personalausfälle, sowie durch ungünstige Arbeitszeiten kommt es zunehmend zu Engpässen bei der Personalversorgung.

Darauf wurde kürzlich auch in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses eingegangen: Die Leitung des Universitätsklinikums hat eingeräumt, dass solche Engpässe bestehen, aber auch gesagt, mit welchen internen Maßnahmen man gegensteuern will. Diese Maßnahmen will ich gar nicht in Abrede stellen, auf eine Nachfrage hin wurde aber auch zugegeben, dass es infolge eines Gutachtens von Roland Berger seit 2014 einen Personalabbau im Umfang von etwa 50 Stellen gegeben hat. Auch das wurde eingeräumt.

Dreh- und Angelpunkt ist natürlich die Finanzierung der Krankenhäuser. Diese muss aus unserer Sicht auf neue Beine gestellt werden. Der Hilferuf der Saarländischen Krankenhausgesellschaft ist ja unüberhörbar gewesen, das ging kürzlich auch durch die Presse. Wir meinen aber auch, Frau Ministerin, dass die Landesregierung gefordert ist, sich beim Bund mit mehr Nachdruck für eine größere Finanzierungsverantwortung des Bundes einzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir einen angemessenen, gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel. Denn sollte sich an der Überlastung des Personals nichts ändern, droht in der Pflege auf lange Sicht eine Abwärtsspirale auch bei der Qualität der Patientenversorgung.

Wir bleiben bei unserer Kritik, Kollege Schmidt: Die Kürzung des Investitionszuschusses der Landesregierung von 14,5 auf 11 Millionen Euro, den die Ko

alition seit dem Haushaltsjahr 2014 vorgenommen hat, muss zurückgenommen werden. Und, Herr Kollege Schmidt, Sie haben ja selbst gesagt, wenn Sie in der Opposition wären, würden Sie dies auch entsprechend erhärten und fordern.

(Abg. Schmidt (SPD) : Ich habe „nur vielleicht“ gesagt.)

Wir sind jetzt in der Opposition und erhärten unsere Forderung und sagen: Dies ist ein falscher Weg, wir dürfen an dieser Stelle nicht sparen, diese Kürzungen müssen zurückgenommen werden!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich komme zum Ende meines Beitrags. Um langfristig eine flächendeckende gesundheitliche und pflegerische Versorgung aller Menschen gewährleisten zu können, brauchen wir mehr gut ausgebildete Pflegekräfte. Wir brauchen Pflegekräfte, die auch den veränderten Anforderungen gerecht werden, die kranke, multimorbide, demente, aber auch sterbende Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, aber auch in der ambulanten Versorgung an die Pflege stellen. Diesen Ansprüchen muss man in zunehmendem Maße gerecht werden.

In dieser Hinsicht geht der Antrag der Großen Koalition durchaus in die richtige Richtung. Er bleibt uns in manchen Punkten aber zu oberflächlich, zu wenig konkret - einige Kritikpunkte habe ich erwähnt. Deshalb werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Dagmar Heib.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag der Koalitionsfraktionen, der die Überschrift trägt „Gute Pflege ist Menschenwürde“. Das haben wir ganz bewusst gewählt. Ich denke, jeder von uns macht sich, wenn er einen Antrag verfasst, Gedanken darüber, welche Überschrift er dem Antrag gibt. Leider fallen die Überschriften ganz oft weg und finden keine Beachtung, aber ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz gezielt auf diesen Titel verweisen

Was ist Menschenwürde? Jeder Mensch, ganz gleich wo er herkommt, wie alt er ist, ob er reich ist oder arm, welches Geschlecht er hat, hat seine Bedeutung, hat seinen Wert. Es ist ganz egal, welcher Religion er angehört, wie er aussieht, welche Taten er begangen hat - er hat seine ganz eigene Würde, die sich aus seinem Menschsein herleitet. Er muss geachtet werden, er darf nicht wie eine leblose Sa

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

che behandelt werden. Diese Menschenwürde muss geschützt werden!

Das, meine Damen und Herren, ist uns allen aufgegeben. Das Grundgesetz enthält in seinem ersten Artikel die Sätze: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen seiner Entscheidungen - in der ständigen Rechtsprechung - wichtige Wertentscheidungen des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Menschenwürde kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist. Gemeint ist jener Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem sozialen Status. Dies ist die einzige Verfassungsnorm, die absolut gilt. Sie kann durch keine Norm beschränkt werden! Das Bundesverfassungsgericht sagt hier, das ist oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Der Staat dient dem Menschen und der Staat hat eine Schutzverpflichtung gegenüber den Menschen.