Volker Schmidt
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es wie meine Vorrednerin und meine Vorredner in der Tat sehr kurz machen. In dem Artikelgesetz geht es ja nicht nur um die mögliche Abschaffung von Sozialhilfebeiräten und die Abschaffung der Berufung von sozial erfahrenen Dritten, sondern noch um weitere sozialrechtliche Vorschriften. Der Vorsitzende hat darauf hingewiesen. Ich erwähne das nur deshalb, weil ich der guten Ordnung halber feststellen möchte, dass gegen diese Änderung offensichtlich niemand etwas einzuwenden hat.
An der Anhörung - der Kollege Kessler hat das eben schon gesagt - haben sich nicht allzu viele Verbände beteiligt, insgesamt fünf inklusive des Landkreistages. Der hat sich allerdings auch nicht wirklich beteiligt, sondern hat lediglich mitgeteilt, dass er von einer Stellungnahme absieht.
In der Konsequenz bedeutet das - alle, die im Landkreistag dem Vorstand angehören, wissen das -, dass die Landkreise und der Regionalverband keine Einwände gegen das Gesetz haben und somit auch nicht gegen die Möglichkeit auf die Einberufung von Sozialhilfebeiräten beziehungsweise die Berufung von sozial erfahrenen Dritten zu verzichten, wohlgemerkt die Möglichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Verzicht darauf, sozial erfahrene Dritte zu beteiligen, ist ja nicht verpflichtend.
Die vier übrigen Verbände, die Stellung genommen haben - Herr Kessler hat es eben gesagt, der VdK, die Liga, die Diakonie und der Aktionskreis Kindergeld und Sozialhilfe Saar -, haben sich in der Tat alle mehr oder weniger eindeutig für die Beibehaltung der Sozialhilfebeiräte und die Berufung sozial erfahrener Dritter ausgesprochen.
Der Diakonieverband Rheinland-Westfalen-Lippe zum Beispiel - Herr Kessler, Sie haben es eben gesagt - hat unter anderem ausgeführt, dass der Sozialhilfebeirat des Regionalverbandes jährlich tagen würde. Ich selbst gehöre diesem Sozialhilfebeirat seit 1989 an. Ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, dass wir jährlich getagt hätten. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass dieser Beirat irgendwann einmal irgendwelche Entscheidungen getrof
fen hätte, die von den Verwaltungsvorlagen abgewichen wären.
Wie gesagt, ich bin seit 1989 da drin. Es kann durchaus sein, dass ich im Alter - ich werde demnächst auch 60 - schon das eine oder andere vergesse, aber dass ich massenweise Sitzungen vergessen würde, das wage ich jetzt einmal von mir zu weisen. Ehrlich gesagt kann ich mich auch nicht erinnern, dass dort überhaupt jemals irgendwelche Entscheidungen getroffen wurden.
Insofern haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Beiräte doch eigentlich nur eine Alibifunktion. Zugegeben - das will ich schon zugeben -, es ist nicht wirklich ein riesiger Verwaltungsaufwand, Beiräte einzuladen, aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum sollte man das tun, wenn es nichts zu entscheiden gibt? Das ist doch nun wirklich Quatsch.
Das haben - auch darauf ist der Kollege Scharf eben eingegangen - außer fünf Bundesländern inklusive dem Saarland alle übrigen Bundesländer schon lange erkannt und entsprechend gehandelt. Dort ist die Welt deshalb zwischenzeitlich auch nicht untergegangen. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass an mich als SPD-Fraktionsvorsitzenden des Regionalverbands jemals irgendein Verband oder sonst ein Mitglied des Sozialhilfebeirats mit dem Hinweis herangetreten wäre, der Sozialhilfebeirat solle doch einmal öfter tagen oder die sozial erfahrenen Dritten sollen da einmal öfter beteiligt werden und ich solle mich dafür einsetzen. Das war nie der Fall. Jetzt, wo die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt werden soll, sie abzuschaffen, wird Zeter und Mordio geschrien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist in der Tat wenig glaubwürdig.
Im Übrigen - auch darauf sind alle Rednerinnen und Redner schon eingegangen - muss das ja nicht alles abgeschafft werden. Insofern könnten die Verbände ja über die Frage der Berufung sozial erfahrener Dritter mit den Landkreisen und dem Regionalverband reden, wenn sie das für so wichtig erachten. Ich bin der festen Überzeugung, wenn die Argumente zutreffen, dann wird man dort auch entsprechend handeln. Sie stellen die Frage, wo man jetzt die sozial erfahrenen Dritten herbekommt. Bei aller Liebe, wenn man jetzt nicht weiß, bei welchen Verbänden man da nachfragen kann, da weiß ich nicht mehr, in welcher Welt ich lebe.
Abschließend, die SPD-Fraktion hält das Gesetz für richtig, weil es sich an den realen Gegebenheiten orientiert. Wir werden deshalb logischerweise die
sem Gesetz auch zustimmen. Abschließend danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute haben wir gleich drei Tagesordnungspunkte mit einem Bezug zur Pflege. Das Saarländische Pflegegesetz haben wir eben einstimmig in Zweiter Lesung verabschiedet. Die Fortschreibung, die Novellierung des Heimgesetzes haben wir in Erster Lesung, wenn ich mich richtig erinnere, Herr Präsident, ebenfalls einstimmig beschlossen. Frau Ministerin Bachmann ist ja auf die Änderungen im Heimgesetz - es sind nicht viele, aber doch zwei, drei wesentliche - eingegangen. Ich bin auf die Anhörung gespannt. Wir werden sicherlich im Rahmen der Zweiten Lesung uns etwas intensiver damit zu befassen haben.
Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag eingebracht, weil es für uns wichtig ist, das Thema Pflege unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu diskutieren, nicht sozusagen als Annex zu irgendwelchen Gesetzesberatungen. Liebe Frau Schramm, für die Koalitionsfraktionen ist nicht alles gut. Das haben wir nie behauptet. Aber was wir behaupten, ist, dass wir uns seit Jahren intensivst mit dem Thema Pflege, Krankenhäuser und so weiter befassen, dass wir auch schon einiges erreicht haben und dass wir anders, als Sie es sehen - auf dem richtigen Weg sind.
Ich will auf einige Aspekte über das hinaus, was im Antrag nachzulesen ist und vom Kollegen Scharf bereits genannt wurde, eingehen. Im Antrag nimmt die demografische Entwicklung einen breiten Raum ein. Ich bin nicht sicher, ob die statistischen Prognosen, was den Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen anbelangt, wirklich stimmen. Die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge, zu denen auch schon mein Geburtsjahrgang 1957 zu zählen ist, kommen ja erst sukzessive in das Alter
Eugen, deiner auch -, in dem die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt. Ich habe kürzlich an einer Veranstaltung teilgenommen, in der behauptet wurde, ab 80 wäre jeder Zweite pflegebedürftig. Ich habe mir dann gesagt, ich bin außen vor, ich bin Nummer 1,
aber das ist schon schwierig. Die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge, so habe ich gesagt, kommen erst. Die Wahrscheinlichkeit, ab dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig zu werden, steigt enorm an; ich habe es eben noch einmal scherzhaft angesprochen.
Wenn man sich die Jahrgänge zwischen 1956 und 1966 ansieht, dann weiß man, dass von 2036 bis 2046 eine weitaus größere Steigerung zu erwarten ist als die, die bis 2030 bereits prognostiziert ist. Wir
haben also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Megathema vor der Brust. Und ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Finanzierung des Systems, ich komme später noch darauf zu sprechen.
Wie wir heute mit dem Thema umgehen - und mit „wir“ meine ich nicht nur uns hier, sondern die Politik, die Gesellschaft allgemein -, ist meines Erachtens ziemlich inkonsequent. Wir fordern fortwährend gebetsmühlenartig immer irgendwelche Qualitätsverbesserungen und noch mehr und bessere Kontrollen. Ich will an dieser Stelle einmal festhalten: Die Qualität - der Kollege Scharf hat es eben auch gesagt - in unserem Gesundheitswesen, in unserem Pflegewesen, in den Krankenhäusern ist grundsätzlich gut. Die Kontrollen sind grundsätzlich ausreichend und streckenweise sogar übertrieben, wenn man sich das überbordende Ausmaß der geforderten Dokumentation ansieht.
Darin, liebe Kolleginnen und Kollegen, spiegelt sich auch der Zustand unserer Gesellschaft wider. Wir sind zu einer Misstrauensgesellschaft geworden. Viel zu viele Stellen befassen sich ausschließlich damit, Vorschriften zu erfinden, wie man die, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten, bis ins kleinste Detail kontrollieren kann. Das kann nicht richtig und zielführend sein. Ich sage nicht, dass es keiner Kontrolle bedarf. Das Kontrollsystem darf aber nicht dazu führen, dass ein Großteil der Arbeitszeit darauf verwandt werden muss, die Kontrolleure zufriedenzustellen. Wir beklagen zum Beispiel die Arbeitsüberlastung in der Pflege. Hätten die Kolleginnen und Kollegen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben, hätten wir zum Beispiel beim Thema Arbeitsverdichtung einige Probleme weniger.
Die Zufriedenheit am Arbeitsplatz hat auch viel mit Gesundheitsschutz zu tun. Insbesondere hat die Zufriedenheit am Arbeitsplatz auch damit zu tun, das Image des Pflegeberufes zu verbessern. Natürlich benötigen wir eine Verbesserung der entsprechenden gesellschaftlichen Wertschätzung. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das Thema ganz klar auf die Agenda gesetzt. Im Antrag ist einiges darüber nachzulesen, was wir bereits alles in die Wege geleitet haben. Es wäre aber naiv zu glauben, dass die Politik dieses Problem durch noch so gute Imagekampagnen lösen könnte, Frau Schramm. Solange zum Beispiel die aktiven Schwestern und Pfleger davon abraten, einen Pflegeberuf zu ergreifen, solange diese nicht guten Gewissens selbst für diesen Beruf werben, solange haben wir ein Personalproblem bei den Fachkräften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was nützt es uns zum Beispiel, in der stationären Altenpflege eine Fachkraftquote von 50 Prozent zu fordern, wenn es auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr so viele
Fachkräfte gibt beziehungsweise man die, die sich dort noch zwischen den Examensterminen tummeln, am besten nicht einstellen sollte, wenn man gute Pflegequalität liefern möchte? Was ist, wenn die 50-Prozent-Fachkraftquote bei allen Anstrengungen nicht erfüllt werden kann? Wollen wir dann die Menschen komplett ohne Pflege und Versorgung lassen? Das kann sicherlich niemand von uns ernsthaft wollen. Wir müssen hier umdenken, wir müssen unsere Forderungen an der Realität orientieren.
Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen haben dies erkannt, wir reagieren praxisorientiert mit der Einführung einer zweijährigen PflegeassistenzAusbildung mit entsprechender Kompetenzzuweisung, die die einjährige Pflegehelfer-Ausbildung ablösen will. In diesem Segment, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen derzeit Gott sei Dank noch genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung.
Aber egal was wir tun, wir werden auf dem deutschen Arbeitsund Ausbildungsmarkt kurzfristig nicht genügend Menschen finden, um den Fachkräftebedarf im Pflegebereich abzudecken. Deshalb müssen wir auf ausländische Fachkräfte zurückgreifen, wir müssen Ausländerinnen und Ausländer bei uns entsprechend ausbilden, inklusive der sprachlichen Schulung. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat die Landesregierung erkannt und hat eine entsprechend ausgerichtete Altenpflegeschule, die wahrscheinlich in diesem Jahr noch ans Netz geht, zugelassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das alles kostet Geld. Das Geld muss irgendwo herkommen. Die Krankenhäuser finanzieren sich aus einem anderen System als zum Beispiel die stationären Pflegeeinrichtungen. Werfen wir einmal einen Blick auf die Krankenhäuser. Die Finanzdecke der meisten Krankenhäuser ist dünn. Dies gilt vor allem für die Kreiskrankenhäuser, die naturgemäß eine breite Angebotspalette vorhalten müssen. Ich will klar sagen: Auch das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes hilft da nicht wirklich weiter. Mit dem Geld, das zusätzlich für die Finanzierung von Pflegekräften zur Verfügung gestellt wird - und das wir natürlich gerne nehmen -, kann ein Krankenhaus etwa in der Größenordnung der SHG-Klinik Völklingen maximal zwei zusätzliche Stellen finanzieren. Dieses Gesetz ist also ein erster Schritt, aber wirklich nur ein erster Schritt, dem weitere Schritte folgen müssen.
Auch die Finanzierung über die DRGs muss auf den Prüfstand. Es wird zwar zu Recht behauptet, im Saarland hätten wir nach Rheinland-Pfalz bundesweit den zweithöchsten Landesbasisfallwert mit über 3.200 Euro pro Fall. Dies hilft aber nicht weiter, wenn zu viele Abteilungen nur einen Case-Mix-Index von 0,6 bis 0,8 haben, denn dann bekommen sie von diesen 3.200 Euro pro Fall eben nur 60 bis 80 Prozent. Damit hat man schon erhebliche Probleme,
Frau Schramm, das vorhandene Personal zu finanzieren, und kann auf keinen Fall weiteres Personal bezahlen - vorausgesetzt, dieses Personal wäre überhaupt auf dem Markt. Ich verweise hierzu im Übrigen auch auf den Artikel in der SZ von gestern, in dem sich die Krankenhausleitungen entsprechend geäußert haben.
Von der Opposition wird, wie eben auch, oft beklagt, dass die Länder im Rahmen der dualen Finanzierung ihrer Aufgabe, 100 Prozent der notwendigen Investitionskosten zu finanzieren, nicht nachkommen. Als Opposition würde ich das vielleicht, aber wirklich nur vielleicht, auch so machen. Doch weiter hilft uns das nicht wirklich, zumindest nicht im Saarland, Herr Kessler. Wir haben das Geld einfach nicht. Und selbst wenn wir es uns aus den Rippen schneiden würden, könnten wir in unserer Situation hierfür nicht mehr ausgeben, als im Bundesdurchschnitt ausgegeben wird. Das ist doch die Wahrheit. Also müssen die saarländischen Krankenhäuser, wie die meisten bundesdeutschen Krankenhäuser auch, eigentlich da haben Sie recht - systemwidrig ihre notwendigen Investitionen aus dem operativen Geschäft erwirtschaften. Das ist alles schwer bis überhaupt nicht mehr machbar. Es ist aber so!
Darüber hinaus verhindert diese Finanzierungsstruktur eine vernünftige Ordnung der Angebotsstrukturen in den Krankenhäusern. Warum haben wir zum Beispiel so viele, vielleicht sogar zu viele Linksherzkathetermessplätze? Doch nur deshalb, weil damit Patienten gewonnen werden können, deren Behandlung über dem Punktwert 1,0 des Landesbasisfallwertes abgerechnet werden kann. Das ist betriebswirtschaftlich offensichtlich notwendig, volkswirtschaftlich und auch gesundheitspolitisch ist das natürlich Unsinn. Volkswirtschaftlich und gesundheitspolitisch wäre es weitaus sinnvoller, mehr Geld ins System zu geben. Ich bin kein Versicherungsmathematiker und kann nicht berechnen, was das in der Konsequenz an zusätzlichem Finanzbedarf bedeuten würde. Eines ist allerdings sicher: Wenn die Krankenkassen für die Krankenhäuser mehr zahlen sollen, brauchen sie auch mehr Einnahmen. Das bedeutet in jedem Fall, dass die Lohnnebenkosten steigen werden - aus Sicht der SPD natürlich paritätisch finanziert.
Am gerechtesten, aber da bin ich nicht sicher, ob das die Koalitionspartner genauso sehen, wäre eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen müssten. Über die entsprechenden Details lässt sich hier sicherlich trefflich streiten. Unser Krankenkassensystem ist im Grunde nach als Solidarsystem konstruiert. Es kann allerdings nur ein enormer Webfehler sein, wenn viele überhaupt nicht gesetzlich verpflichtet einbezogen sind und sich somit einfach ausklinken können. Es ist doch ein Treppenwitz, wenn ge
rade diejenigen, die viel Geld haben, sich nicht mehr solidarisieren müssen mit der Mehrheit unserer Bevölkerung. Aber ungeachtet dessen bin ich sicher, dass sowohl die Arbeitnehmer wie auch die Mehrzahl der Arbeitgeber eine entsprechende Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge akzeptieren würden. Unsere Gesundheit und die optimale Versorgung im Krankheitsfall ist uns allen viel wert. Die Politik muss den Mut haben, das auch umzusetzen. Das, was wir derzeit tun, ist nach meiner Einschätzung falsch und mutlos. Von einer Großen Koalition in Berlin muss man in dieser Frage mutigere Schritte erwarten dürfen, auch wenn davon kurzfristig irgendwelche „Bekloppte“ in Berlin oder sonst wo bei Wahlen profitieren könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werfen wir einen Blick auf die stationären Pflegeeinrichtungen. Wie sieht es dort mit der personellen Besetzung aus? Grundsätzlich kann ich auch hier auf das eingangs Ausgeführte verweisen, um Wiederholungen zu vermeiden. Im Vergleich zu den Krankenhäusern gibt es hier allerdings diverse Unterschiede. Im Unterschied zu den Krankenhäusern, wo es in der Tat bis auf wenige Ausnahmen keine vereinbarten Personalanhaltszahlen gibt, gibt es in saarländischen Pflegeheimen solche Personalanhaltszahlen schon lange. Diese sind vertraglich vereinbart. Noch einmal ein kurzer Sprung zurück zu den Krankenhäusern. Die SPD Saar tritt auch dort für die Vereinbarung entsprechender Anhaltszahlen ein. Was die diesbezügliche Finanzierung betrifft, die man immer mitdenken muss, verweise ich auf meine vorherigen Ausführungen.
Für die saarländischen Pflegeheime haben die Teilkostenträger, Pflegekassen, Sozialhilfeträger und die Einrichtungsträger, vor knapp zwei Jahren eine Personalerhöhung - Kollege Scharf hat es eben schon gesagt - im stationären Bereich von über 10 Prozent vereinbart. Den Sozialhilfeträgern und dem Regionalverband ist die Zustimmung tatsächlich schwergefallen. Ich komme darauf noch zu sprechen. Nach meiner persönlichen Einschätzung, die sicherlich auch geprägt ist durch meine praktische Erfahrung in diesem Bereich seit 1985, ist die vereinbarte Personalquote im Pflegeheimbereich nicht schlecht. Ich würde sogar behaupten, nach derzeitigem Kenntnisstand ist sie ausreichend. Hinzu kommen noch die sogenannten 87-b-Kräfte, die seit der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II in den Pflegeheimen finanziert und vorgehalten werden müssen. Im Pflegebereich gibt es eher zwei andere Probleme, die die Politik möglicherweise im Begriff ist noch zu verschärfen. Mit verschärfen meine ich die geplante generalistische Ausbildung in der Pflege. Ich weiß, dass gerade meine Partei dies in
Berlin forciert, aber auch meine Partei kann sich ja mal - auch wenn das äußerst selten vorkommt - irren.
Die Grundidee ist ja nicht verkehrt. Durch die Multimorbidität der Pflegebedürftigen sind auch in den Pflegeheimen immer mehr behandlungspflegerische Kenntnisse vonnöten. Umgekehrt gibt es in den Krankenhäusern immer mehr demente Patienten, die adäquat betreut werden müssen. Hier muss es in der Tat in der Ausbildung eine stärkere Verzahnung geben. Auch hinsichtlich der europaweiten Anerkennung der deutschen Pflegeausbildung gibt es sicherlich einen gewissen Handlungsbedarf, denn eine gesonderte Altenpflegeausbildung gibt es beziehungsweise gab es meines Wissens nur in Deutschland und in Österreich. Richtig ist allerdings auch, dass für Altenpflegerinnen und Altenpfleger eine Beschäftigung im Ausland als Fachkraft schwierig bis unmöglich ist. Ähnliches gilt für die Durchlässigkeit einer Beschäftigung in den Krankenhäusern. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das wirklich ein Problem? Die Menschen, die sich für die Ausbildung in der Altenpflege entschieden haben, haben sich in der Regel bewusst genau dafür entschieden, die wollen eben nicht im Krankenhaus arbeiten, sondern eher im Pflegeheim. Und auch das Argument, dass sie im europäischen Ausland nicht als Fachkräfte anerkannt werden, zieht nur bedingt. Wir wollen hier ja nicht für das europäische Ausland ausbilden, sondern unseren inländischen Fachkräftebedarf decken.
In der geplanten Generalistik sollen gleich drei bislang eigenständige Ausbildungsberufe, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, zu einem Beruf vereinigt werden - und dies bei gleich langer Ausbildungsdauer. Dass das eigentlich nicht gut gehen kann, liegt auf der Hand. Meines Erachtens sollte man die Ausbildung auf mindestens dreieinhalb Jahre verlängern und dabei zwei Jahre die pflegerischen Grundlagen, nämlich Grundpflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung, gemeinsam ausbilden. Danach kann man differenzieren in drei Berufsfelder, wo dann die Besonderheiten vertieft werden können. Die Berufsbezeichnung nach Abschluss sollte dann die gleiche bleiben wie bislang.
Gerade die Altenpflegeverbände sind überwiegend gegen die generalisierte Ausbildung, unter anderem weil sie befürchten, dass dadurch eventuell die Qualifiziertesten doch in die Krankenhäuser abwandern. Diese Angst ist auch nicht ganz unberechtigt. Die durchschnittlichen Gehälter in den Krankenhäusern liegen, so ist es in einem bundesweiten Vergleich berechnet worden, 300 bis 700 Euro über den Gehältern in der Altenpflege. Um dies aufzufangen, müssten die monatlichen Gesamtpflegesätze durchschnittlich um bis zu 200 Euro steigen. Bei der der
zeitigen Finanzierungsstruktur würde dies in erster Linie die Sozialhilfeträger treffen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal grundsätzlich auf die Finanzierungsstruktur zu sprechen kommen. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung, die derzeit nicht einmal den Anteil der Pflege im Gesamtpflegesatz abdeckt. Zur Erläuterung: Der Pflegesatz setzt sich aus den Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionen beziehungsweise Mietkosten zusammen. Im Saarland kommt noch die Ausbildungsumlage hinzu. Und je höher die Pflegestufe, umso prozentual geringer ist der Anteil, den derzeit die Pflegeversicherung abdeckt. Das wird sich zwar 2017 mit der Einführung der neuen Pflegegrade ändern, nicht ändern wird sich aber, dass der größte Teil der Kosten eben nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt wird. Derzeit sind noch rund 50 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in der Lage, den Restbetrag unter Einsatz ihrer Rente und ihres Vermögens selbst zu zahlen. Die übrigen 50 Prozent müssen den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, der dann über die Hilfe zur Pflege in die Teilfinanzierung eintreten muss - mit steigender Tendenz.
Der Anteil der hochbetagten Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt stetig. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden - ich habe es vorhin schon gesagt -, steigt ab dem 80. Lebensjahr erheblich an. Der dadurch immer weiter steigende Finanzierungsbedarf darf nicht an der kommunalen Seite hängenbleiben. Die notwendige Finanzierung ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, die der Bund, ähnlich wie bei der Grundsicherung, übernehmen muss. Dafür müssen sich die Länder starkmachen. Grundsätzlich gibt es meines Erachtens zwei Möglichkeiten der künftigen Finanzierung: Entweder sehen wir eine Pflegevollversicherung vor, dann müssten eben die Lohnnebenkosten erheblich steigen - ich muss das jetzt ein bisschen abkürzen, die rote Lampe blinkt schon -, oder aber wir machen das steuerfinanziert, wie wir das bislang schon machen; dann müsste das aber raus aus dem Nimbus der Sozialhilfe. Auch das müsste vom Bund finanziert werden, denn das, was als Finanzierungsbedarf, was hieraus an gesellschaftlicher Last auf uns zukommt, können die Kommunen, können die Kreise, kann der Regionalverband, können die Sozialhilfeträger nicht leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die pflegerische Versorgung unserer Bevölkerung, ob ambulant, im Pflegeheim oder im Krankenhaus, ist bereits ein zentrales Thema und wird noch an Bedeutung gewinnen. Das ist ein Thema, auf das adäquate Antworten gefunden werden müssen. Diese Antworten dürfen aber nicht in erster Linie durch finanzielle Restriktionen bestimmt werden. Sollten wir als eines der reichsten Länder dieser Erde keine an den Men
schen orientierten, sondern nur kostengeleitete Antworten finden, könnte man wirklich nur noch sagen: Gute Nacht, Deutschland! Ich bin allerdings durchaus zuversichtlich, dass wir die richtigen Antworten finden werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren jetzt nur einige wenige Aspekte, die das Thema Pflege betreffen. Ein wichtiger Aspekt sind die Finanzen; wird dies nicht gelöst, drehen wir uns mit allen unseren Forderungen letztlich nur im Kreis. Ich bin aber sicher, dass wir die richtigen Antworten finden werden. Und ich bin ebenso sicher, dass sich der saarländische Landtag noch oft mit dieser Gesamtthematik befassen wird, auch nach meinem Ausscheiden im kommenden Jahr. - Ich danke für heute für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich gehört habe, dass es zu diesem Gesetzentwurf eine Aussprache geben soll, habe ich mich zuerst einmal nach dem Warum gefragt. Es stehen zwei Dinge drin, die eigentlich völlig klar sind. Zum einen - die Ministerin hat es schon ausgeführt, Frau Kollegin Heib auch - die Umsetzung eines Bundesrechts in Landesrecht, wenn man so will, und zum anderen ein Bericht der Landesregierung an den Landtag das ist das Neue, Frau Kollegin Schramm - über die Seniorenpolitik. Ich habe mich gefragt, was das eigentlich soll. Wozu brauchen wir da eine Aussprache? Man könnte sagen, es ist sowieso alles gesagt, nur noch nicht von jedem.
Da ich aber gehört habe, dass die LINKE diese Aussprache beantragt hat, war ich sehr gespannt, was die Kollegin Schramm hierzu ausführen würde. Ich muss sagen, es überrascht mich nicht, was sie sagt. Es ist eine Generalabrechnung mit allen Unzulänglichkeiten dieser Welt, in Deutschland, im Saarland und in Püttlingen.
Die Frau Ministerpräsidentin ist aus dem Ortsteil Köllerbach, die nehme ich explizit aus.
Nein, Sie sind gar nicht aus Köllerbach? Entschuldigung.
Frau Ministerpräsidentin, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. - Also, Frau Schramm, auf all das einzugehen, was Sie hier gesagt haben, würde in der Tat zu weit führen. Was dieser Gesetzentwurf mit der Fragestellung zu tun hat, ob jetzt die Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung sein soll, entzieht sich leider meinem Verständnis, ich glaube, auch dem Verständnis aller übrigen hier Sitzenden. Das kann man diskutieren, aber dann muss man es dort diskutieren, wo es hingehört, in Berlin. Man muss dann natürlich auch sagen, was das für Konsequenzen hätte, wenn es eine Vollkaskoversicherung wäre, dass Sie dann mit den Lohnnebenkosten, die wir zurzeit haben, nicht mehr hinkommen. Ich will aber inhaltlich überhaupt nicht darauf eingehen.
Aber mit der Fragestellung beispielsweise eines Seniorenberichtes - das ist eine Planung, wie man Seniorenpolitik im Land gestalten kann - in Verbindung zu bringen, wo es in der Pflege möglicherweise die einen oder anderen Defizite gibt, das ist nun wirklich völlig daneben. Sie werden mit einem Seniorenbericht, egal wie er aussieht, ob er alle vier Wochen oder alle vier Jahre vorgelegt wird, keine Probleme beheben können, die es möglicherweise in der Pflege gibt.
Ich will jetzt in der Tat nicht komplett auf das eingehen, was Sie gesagt haben, nur noch auf einen einzigen Punkt. Sie sagen zum einen, dass Sie die Niederschwelligkeit begrüßen. Warum begrüßen Sie sie? Weil sie die Möglichkeit bietet, dass die Menschen länger in der Häuslichkeit bleiben, wenn sie denn pflegebedürftig sind oder von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Aber gleichzeitig unterstellen Sie eine ganz schlimme Sache, dass nämlich die Niederschwelligkeit möglicherweise einem neuen, einem weiteren privaten Arbeitsmarkt, dem Pflegemarkt, Tür und Tor öffnet - das ist ja etwas ganz Schlimmes, Teuflisches, wenn sich Private um pflegebedürftige Menschen kümmern, eine ganz üble Angelegenheit - und die Menschen, die sich dort beruflich und gewerblich engagieren - das ist nämlich keine soziale Arbeit, sondern eine gewerbliche Dienstleistung im sozialen Bereich; das muss man auch wissen -, von vorneherein nur im Sinn haben, irgendwelche Untaten und Verbrechen zu begehen. Das ist eine üble Grundhaltung. Sie müssen einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass es nicht geht, den Menschen, die dort arbeiten,
zu unterstellen, dass sie sich nicht an Recht und Ordnung halten, nur weil sie das im privaten Sektor machen. Sie müssen sich entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Ist Niederschwelligkeit vernünftig ich sage ja -, dann müssen Sie auch akzeptieren, dass sich dort auch Menschen aus dem privaten Bereich beruflich engagieren.
In Bezug auf die prekären Beschäftigungen stimme ich Ihnen zu. Es gibt Ordnungen und Gesetze, an die sich jeder zu halten hat. Ob das die kirchlichen Vereinigungen sind, ob das die Arbeiterwohlfahrt ist oder ob das Private sind, daran hat sich jeder zu halten. Es gibt in dem Bereich Mindestlöhne - im Übrigen, Frau Schramm, im Pflegebereich 10,40 Euro, glaube ich, und nicht 8,50 Euro - für alle Kräfte, auch für Hilfskräfte, und die sind einzuhalten.
Zurück zu diesem Gesetzentwurf: Die SPD wird natürlich unterstützen, was da drinsteht, zumal es in der Tat nur die Umsetzung des PSG I, des SGB XI auf Landesrecht ist. Was ist schlecht daran, wenn die Landesregierung dem Landtag über ihre Planungen berichtet? Wir reden hier über das PSG I, mitt
lerweile gibt es schon das PSG II. Das PSG II geht noch einen Schritt weiter, hat insbesondere die ambulante Versorgung verbessert, auch monetär. Vieles, was wir in diesem Bereich diskutieren, wird leider unter dem Deckmantel des Finanziellen diskutiert. Das steht immer im Vordergrund. Ich halte das für falsch, aber es ist nun mal so. Das PSG II hat auch die Tagespflege verbessert. Das führt dazu, dass Menschen länger in der Häuslichkeit bleiben können, weil sie tagsüber, wenn ihre Kinder, ihre Betreuerinnen oder Betreuer arbeiten gehen, auch versorgt werden. Jetzt gibt es bereits den Referentenentwurf des PSG III, das die Kommunen mehr in die Verpflichtung nehmen will. Das halte ich persönlich für sehr wichtig.
Wir müssen eines begreifen, und das will ich in drei, vier Sätzen abschließend dazu sagen: Wenn wir Prophylaxe betreiben wollen, muss diese Prophylaxe eigentlich schon dort beginnen, wo die Leute noch nicht pflegebedürftig sind, aber gegebenenfalls von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Alleine die Tatsache, dass viele Menschen in Singlehaushalten leben, führt dazu, dass sie vereinsamen können und sich auch einseitig ernähren. Das sind wissenschaftlich nachgewiesene Fakten. Beides führt dazu, dass Pflegebedürftigkeit schneller eintreten kann, als wenn Menschen nicht vereinsamen, wenn Kommunikation da ist, wenn ihre Kinder da sind, wenn sie Gesprächspartner haben, wenn sie gemeinsam mit anderen ihre Mahlzeiten einnehmen können und nicht zum Beispiel sonntags ihre Suppe kochen, die sie dann die ganze Woche alleine essen. Das hört sich banal an, ist aber sehr wichtig. Genau dort muss auch die kommunale Arbeit ansetzen.
Es gibt in den Gemeinden viele Angebote für Senioren von Kirchen, Caritas et cetera, es gibt Sing-, Tanz- und Handarbeitskreise. Jeder zieht da eine Schublade heraus, aber es ist nicht koordiniert. Das sind alles Holangebote. Die alten Menschen müssen dorthin, aber oft sind sie immobil, haben keinen Führerschein oder kein Auto mehr zur Verfügung und auch keine Kinder, die sie dorthin fahren. Zum Thema Essen: Der fahrbare Mittagstisch ist ein Bringangebot, aber auch das nutzt nichts. Sie haben dann zwar das Essen zu Hause, aber essen trotzdem noch alleine und vereinsamt.
Was wir brauchen, ist ein Mitmachangebot, man muss beides miteinander verzahnen. Das müssen die Kommunen regeln, das kann man nicht ehrenamtlich regeln. Deshalb ist mein Vorschlag, und da sollte auch der Kommunalminister einmal zuhören, in den Kommunen - in den Sozialämtern, wenn sie noch dort sind - jemanden hauptamtlich einzustellen, der all die ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Gemeinden professionell koordiniert. Er soll zuerst einmal - Frau Ministerin, Sie haben eben darauf hingewiesen - in Zusammenhang mit der Fragestellung
dieses Berichtes eruieren, wo sich die Probleme befinden. Das wissen wir im Moment überhaupt nicht. Wir wissen nicht, ob in diesem oder jenem Haus jemand alleine wohnt und gegebenenfalls vereinsamt. Darum muss man sich zuerst einmal kümmern. Das kann nur hauptamtlich funktionieren.
Dann muss koordiniert werden, dass die Menschen zum Beispiel in irgendeinem Restaurant gemeinsam zum Mittagstisch gehen. Dann können dort auch nachmittags die Leute von der Arbeiterwohlfahrt, vom Häkelverein oder Ähnlichem hinkommen und ihre Angebot dort machen, wo die Leute sind. Das ist relativ einfach - wir machen es uns manchmal etwas zu kompliziert -, bedeutet aber, wenn wir das von den Kommunen abverlangen, dass das auch eine verpflichtende Aufgabe ist und nicht unter die freiwilligen Aufgaben in der Gemeinde fällt, die dann wieder möglicherweise von der Kommunalaufsicht gestrichen werden.
Ich komme aus Riegelsberg, einer Gemeinde mit rund 15.000 Einwohnern. Da würde eine Kraft reichen. Diese 70.000 Euro, die wir dort im Jahr ausgeben, sparen wir an anderer Stelle tausendmal ein. Das ist human. Ich denke, das werden wir mit dem PSG III auch erreichen. - Damit will ich es aber bewenden lassen, denn eigentlich wollte ich zu diesem Thema gar nichts sagen.
Herr Lafontaine, haben Sie auch zugehört?
Wunderschön!
Gut, ich hoffe, Sie haben es auch verstanden. - Die SPD wird diesem Gesetzentwurf natürlich in Erster Lesung zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zwar schon gesagt worden, aber ich will es gerne wiederholen: Trotz Schuldenbremse, trotz großen Sparzwangs, trotz erheblicher zusätzlicher Belastungen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und vor allem mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konnten Kürzungen im Sozialhaushalt weitgehend vermieden werden. In einigen Bereichen wie zum Beispiel der Altenpflegeausbildung wurde sogar noch zugelegt, ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Als Sozialpolitiker kann ich mit dem vorgelegten Einzelplan 05 zufrieden sein, denn er bietet uns Handlungssicherheit für die nächsten beiden Jahre.
Selbstverständlich wissen wir in der Großen Koalition, dass mehr besser wäre. Selbstverständlich wissen wir, dass die Verbände es nicht leicht haben, wenn die Zuweisungssteigerungen die tariflichen Personalkostensteigerungen nicht immer und überall ausgleichen. Aber im Wesentlichen funktioniert es und die Verbände haben durch den Doppelhaushalt zwei Jahre Planungssicherheit.
Im Rahmen der Anhörung zum Haushalt wurde gerade dieser Umstand von vielen Verbänden begrüßt. Wichtig ist auch, dass angesichts der zusätzlichen
Belastungen des Gesamthaushaltes durch den großen Flüchtlingszustrom die übrigen Aufgabenbereiche nicht leiden. An dieser Stelle möchte ich mich auch namens meiner Fraktion - wie es gestern bereits die Kollegin Ruth Meyer und der Kollege Günter Waluga getan haben - bei den Bediensteten des Landes, der Kreise, der Kommunen, der Polizei und allen sonstigen Beteiligten einmal herzlich bedanken für ihre Bereitschaft, sich über die normalen Dienstpflichten hinaus im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom zu engagieren. Mein Dank gilt natürlich auch allen Helferinnen und Helfern.
Personell und finanziell betroffen sind von der Bearbeitung des Flüchtlingszustroms fast alle Häuser. Das Sozialministerium zum Beispiel ist unter anderem zuständig für die Organisation der medizinischen Versorgung oder für die Integrationslotsen. Eine große Herausforderung ist in der Tat die Integration der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Nach dem Königsteiner Schlüssel müsste das Saarland meines Wissens derzeit rund 700 bis 750 junge Menschen aufnehmen, tatsächlich waren Mitte November rund 1.400 junge Flüchtlinge bei uns. Das hat zur Folge, dass wir ab jetzt keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mehr dauerhaft aufnehmen müssen. Prognostiziert wird dieser Umstand allerdings nur bis Ende des dritten Quartals 2016.
Bislang waren die Kreisjugendämter und das Jugendamt des Regionalverbandes für die Inobhutnahme zuständig. Mit dem im Laufe dieser Plenarsitzung zu verabschiedenden Haushaltsbegleitgesetz 2016/2017 übernimmt das Land, konkret das Landesamt für Soziales, die vorläufige Inobhutnahme. Ziel ist es hier, im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme die Jugendlichen innerhalb eines Monats in andere Bundesländer zu verbringen. Seit dem 01. November - das waren meine Zahlen von heute Morgen - gibt es 110 Neuaufnahmen, mittlerweile wahrscheinlich schon mehr, die innerhalb eines Monats in andere Bundesländer zu verbringen sind. Heute Morgen konnte man in der Saarbrücker Zeitung lesen, dass dies im Moment noch ziemlich schwierig ist. Mal sehen, wie gut das künftig funktioniert.
Die hierfür geschätzten Kosten pro Jahr - das muss man immer wissen - belaufen sich auf mindestens 7 Millionen Euro. Die rund 1.200 Jugendlichen, die bereits vor dem 01. November hier waren, müssen wir schnellstmöglich in unserem Land integrieren. Wir müssen - das tun wir ja auch schon - ausreichend Deutschkurse anbieten, wir müssen die jungen Leute beschulen und den Jugendlichen und dann auch jungen Erwachsenen die Möglichkeit geben, Ausbildungsplätze zu bekommen.
In vielen Berufsbereichen suchen wir junge Menschen, die sich ausbilden lassen, so zum Beispiel auch im Bereich der Altenpflege. Wir haben durch die Einführung der Umlagefinanzierung der Altenpflegeausbildung die Ausbildungszahlen verdreifacht, auch wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, liebe Frau Schramm. Nicht zuletzt der Bericht des Saarländischen Pflegebeauftragten hat aber gezeigt, dass dies leider bei Weitem noch nicht ausreicht; auch das muss man eingestehen. Deshalb müssen wir uns bei den zugewanderten und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern umsehen und dafür werben, sich in der Altenpflege ausbilden zu lassen. Wenn es uns gelingt, viele davon zu überzeugen, sich in der Altenpflege ausbilden zu lassen, wäre das meines Erachtens eine Win-win-Situation für alle. Im Haushalt wird bereits Sorge dafür getragen. Die Zuwendungen an die Altenpflegeschulen betrugen 2014 2,564 Millionen Euro. Für 2016 sind diese Zuwendungen auf 3,6 Millionen und 2017 auf fast 3,8 Millionen veranschlagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können feststellen, dass der Einzelplan 05 nicht nur im Wesentlichen keine Kürzungen erfahren hat. Im Gegenteil reagieren wir auf erkannte Notwendigkeiten, indem wir die benötigten Mittel in den Haushalt einstellen.
Ich weise gerne darauf hin, dass auch die Akteure im Pflegebereich bereits reagiert haben, indem sie eine Altenpflegeschule gegründet haben, an der im Wesentlichen ausländische Schüler ausgebildet werden sollen. An diese Schule wird ein Internat angegliedert sein. Die Entwicklung im Pflegebereich geht im positiven Sinne weiter. Die Große Koalition hat in den letzten Jahren einen Schwerpunkt auf den Pflegebereich gelegt. Wir werden dies auch in den nächsten Jahren tun, denn wir alle wissen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung der Bereich ambulante und stationäre Betreuung und Versorgung älterer Menschen ein zentrales Handlungsfeld der Sozialpolitik bleiben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen größere Anstrengungen unternehmen, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden beziehungsweise hinauszuzögern. Viele Menschen leben in Einzelhaushalten, sie sind alleine. Dieser Befund gilt insbesondere für Ballungsräume, aber immer mehr auch für den ländlichen Raum. Auch dort wird dieser Befund immer häufiger anzutreffen sein. Einsamkeit hat viele Facetten: Kommunikationsverlust, einseitige Ernährung und so weiter. All dies befördert die Gefahr, pflegebedürftig zu werden.
Hier müssen wir - das Land - die Kommunen unterstützen, entsprechende professionelle Angebote zu entwickeln. Dieses Thema hat durchaus Haushaltsrelevanz, denn alles, was wir hier prophylaktisch zu tun versäumen, wird später die Haushalte belasten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber werden wir sicherlich im Laufe des nächsten Jahres noch intensiver reden können.
Ich habe mir auch die Globalanträge der Oppositionsfraktionen angesehen. Augenscheinlich ist die Opposition mit dem Inhalt des Einzelplanes 05 im Wesentlichen zufrieden, denn die Oppositionsforderungen in diesem Bereich halten sich absolut in überschaubaren Grenzen. Natürlich durfte der Ladenhüter Investitionszuschüsse für Krankenhäuser nicht fehlen. Dazu sage ich gleich noch etwas.
Wie gesagt, von der Opposition kamen im Wesentlichen keine Abänderungsanträge. Dagegen hat die Koalition einen Abänderungsantrag eingebracht, der Mehrausgaben im Bereich Förderung des Ehrenamtes in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen, Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und höhere Zuschüsse für den Landesjugendring - Frau Maurer - vorsieht.
Abschließend will ich etwas zur Ladenhüter-Forderung von höheren Investitionszuschüssen an Krankenhäuser sagen, Frau Schramm. Die duale Finanzierung der Krankenhäuser funktioniert bundesweit nicht wirklich. Das ist allerdings nichts Neues. Die Situation besteht seit vielen Jahren. Das Saarland liegt mit seinen Zahlungen auf dem prozentualen Niveau von Rheinland-Pfalz, darauf ist der Kollege Scharf schon eingegangen. Als Haushaltsnotlageland geht leider nicht mehr.
Aber so zu tun, als würden die 3,65 Millionen Euro, die hier immer genannt werden, weil sie 2014 gekürzt wurden, die finanziellen Probleme der Krankenhäuser lösen, ist doch völliger Quatsch. Wenn Sie diese Summe auf alle saarländischen Krankenhäuser umlegen, können Sie sich selbst ausrechnen, was dort jeweils ankäme. Die Probleme der Krankenhäuser liegen im operativen Bereich. Das können Sie mir durchaus glauben, denn ich rede hier nicht nur von Theorie, sondern berichte aus der Praxis meiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied mehrerer Krankenhäuser.
Welche Auswirkungen die neueste Berliner Krankenhausgesetzgebung auf die saarländischen Krankenhäuser haben wird - Frau Schramm -, kann Ihnen heute noch niemand verlässlich sagen. Wir können nur hoffen, dass es positive Auswirkungen sein werden. Zu den Ausführungen von Ihnen, sehr verehrte Frau Kollegin Schramm, die sich im Wesentlichen nicht mit diesem Haushalt befasst haben, wäre in der Tat noch viel zu sagen. Ich würde auch gerne etwas dazu sagen. Leider lässt es meine Zeit nicht mehr zu. Das bedauere ich.
In diesen Ausführungen war nämlich so viel Dummfug drin, dass man es eigentlich nicht so stehen las
sen kann. Aber wir werden in anderen Bereichen noch etwas dazu zu sagen haben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auf alle Bereiche, die im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beheimatet sind, eingehen zu wollen, ist nicht möglich. Ich habe einige Themen gestreift. Die Kollegin Pia Döring wird für meine Fraktion auf einige weitere Bereiche eingehen. Wie gesagt, alles werden wir nicht ansprechen können. Ich habe eingangs gesagt, dass wir Sozialpolitiker mit dem Doppelhaushalt im Einzelplan 05 relativ zufrieden sein können. Das sind wir auch. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bender! Wir debattieren heute über den ersten schriftlichen Bericht des vom saarländischen Landtag gewählten unabhängigen Pflegebeauftragten, ein Bericht mit insgesamt 242 Seiten. Der Bericht als solcher ist schon eine Fleißarbeit. Dieser Fleißarbeit ist allerdings eine andere Fleißarbeit vorausgegangen, nämlich die Befassung des Pflegebeauftragten mit einer Vielzahl von Fragestellungen und Aufgaben.
Wir hatten im Sozialausschuss - der Kollege Scharf ist bereits darauf eingegangen - schon die Gelegenheit, mit Herrn Bender ausführlich über seine Arbeit und seine gesammelten Erfahrungen zu diskutieren. Auch hierauf sind die beiden Vorredner schon eingegangen. Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich - auch im Namen der gesamten Fraktion herzlich für die von Ihnen ehrenamtlich geleistete Arbeit zu bedanken.
In der heutigen Debatte auf alle Aspekte des Berichtes eingehen zu wollen, würde sicherlich den Rah
men der zur Verfügung stehenden Redezeit sprengen. Dann müsste man auch noch auf das Zeug eingehen, was Frau Schramm gesagt hat, dafür bräuchte ich die dreifache Redezeit. Deshalb will ich mich auf einige wenige Punkte beschränken, von denen ich glaube, dass sie uns auch in Zukunft begleiten werden.
Vorab möchte ich aber - ich denke, auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen der CDU - betonen, dass sich diese Koalition auf die Fahnen geschrieben hat, die Situation der Pflege zu verbessern, vor allem das Image der Pflege zu steigern, weil gerade dies auch eine wichtige Voraussetzung dafür ist, engagierte und gut vorqualifizierte junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Das ist auch wichtig, um die Qualität in der Pflege zu steigern dort, wo es notwendig ist. Da bin ich der festen Überzeugung, dass wir, dass die Große Koalition, dass die Regierung in der Tat auf einem sehr guten Weg ist.
Herr Bender hat in seinem Bericht hervorgehoben, dass die Pflegelandschaft überwiegend positiv bewertet werden kann. Ich freue mich natürlich über diesen Befund. Insbesondere die Menschen, die in der Pflege arbeiten, freuen sich darüber sicherlich auch, weil dies auch eine gesellschaftliche Anerkennung ihrer sicher nicht immer einfachen Tätigkeit darstellt.
Der Pflegebeauftragte hat in seinem Bericht unter anderem - auch darauf ist der Kollege Hermann Scharf schon eingegangen, Frau Kollegin Schramm auch - den verbesserten Personalschlüssel angesprochen. Es ist, wie wir alle wissen, in den Verhandlungen zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft und den Teilkostenträgern gelungen, einen um 10 Prozent verbesserten Personalschlüssel zu vereinbaren, der abschließend spätestens bis zum 01.01.17 umgesetzt sein muss. Damit, Frau Kollegin Schramm, hat das Saarland meines Wissens einen der besten Personalschlüssel im Pflegeheimbereich in der Republik.
Ich rede nicht vom Krankenhausbereich, sondern vom Pflegeheimbereich. Wenn Sie jetzt sagen, dass Betreuungskräfte in der Pflege eingesetzt werden, dann weiß ich nicht, ob das in irgendeinem Heim in dieser Republik passiert ist. Wenn ja, dann ist das illegal. Im Saarland ist dies bislang nicht passiert. Ganz klar ist auch - und das wissen Sie auch -, dass Betreuungskräfte auf den im Saarland ausgehandelten Pflegeschlüssel überhaupt nicht angerechnet werden. Die haben mit der Pflege überhaupt nichts zu tun. Alle Menschen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Betroffenen in den Heimen, sind froh, dass die Bundesregierung im letzten - wie heißt es? - Pflegestärkungsgesetz, diese ganzen
Phantasienamen kann man sich ja gar nicht merken, erreicht hat, dass jede Bewohnerin, jeder Bewohner im Heim das Recht auf eine Betreuungskraft hat. Also nicht eins zu eins, aber sie hat das Recht auf eine Betreuungskraft. Das ist eine zusätzliche Betreuung im Bereich der sozialen Beschäftigung, im Bereich der Arbeitstherapie. Das hat mit Pflege nichts zu tun, aber es entlastet die Pflegekräfte, die im Pflegeschlüssel festgelegt sind, von diesen Tätigkeiten. Sie haben mehr Zeit, sich um die Pflege und andere professionelle Dinge zu kümmern.
Insgesamt hat also eine erhebliche Verbesserung des Personalschlüssels auch unter Einschluss dieser Betreuungskräfte in den Pflegeheimen stattgefunden. Das sollten Sie einmal positiv zur Kenntnis nehmen. Man kann ja beim besten Willen auch als Opposition nicht immer alles schlechtreden.
Noch einmal: Der Personalschlüssel, den wir im Saarland haben, ist einer der besten in der ganzen Republik. Das hat allerdings auch eine Erhöhung der Pflegesätze zur Folge. Dies führt dazu, dass immer mehr Menschen auf ergänzende Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger angewiesen sind. Festzuhalten ist deshalb an dieser Stelle, dass das Ziel, das mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 im ambulanten und 1996 im stationären Bereich beabsichtigt war, nämlich die Mehrzahl der Betroffenen aus der ergänzenden Hilfe zur Pflege, also aus der Sozialhilfe, herauszunehmen beziehungsweise herauszuhalten, verfehlt wurde. Das muss man einfach in aller Deutlichkeit feststellen. Es wurde deshalb verfehlt, weil die Leistungen der Pflegeversicherung im Großen und Ganzen in der Höhe immer noch auf dem Stand von 1996 sind. Man braucht kein großer Rechenkünstler zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, um festzustellen, dass aufgrund der Kostensteigerungen, insbesondere der Personalkostensteigerungen, die Schere zwischen tatsächlichen Kosten und den Leistungen der Pflegekasse immer weiter auseinandergeht.
Der Redlichkeit halber muss man deshalb auch feststellen, dass die Zustimmung der Pflegekassen zu Personalschlüsselverbesserungen und anderen Qualitätssteigerungsmaßnahmen relativ unproblematisch war, da die finanziellen Auswirkungen primär zulasten der Betroffenen und in der Folge in der Tat zulasten der Sozialhilfeträger gehen. Da muss die Politik, da muss die Gesellschaft einmal klar sagen, was sie denn in Zukunft will. Forderungen nach ständiger Qualitätsverbesserung sind einfach zu stellen, wenn andere die Kosten dafür tragen müssen. Damit will ich nichts gegen sinnvolle Qualitätsverbesserungsmaßnahmen sagen. Ich will aber klar zum Ausdruck bringen, dass meines Erachtens die Pflegekassen mehr zahlen müssen, wenn man das 1996 postulierte Ziel, die Mehrzahl der Menschen
aus der Sozialhilfe herauszubekommen, weiterhin ernst nimmt.
Aber dafür - auch das ist eine Binsenweisheit - benötigen die Pflegekassen auch mehr Einnahmen. Dies hätte aber zur Folge, dass die Pflegeversicherungsbeiträge steigen müssen. Die Alternative ist, wir bekennen uns dazu beziehungsweise wir akzeptieren, dass die Pflegekosten zu einem guten Teil steuerfinanziert werden. Dafür habe ich zum Beispiel sehr große Sympathie, aber auf Deutsch heißt das, dass die Sozialhilfeträger selbstverständlich und klaglos die entstehenden Kosten übernehmen müssen. Dann muss man aber das ganze System etwas umkrempeln und muss diese Finanzierung der Pflegesätze aus dem Nimbus der Sozialhilfe herausnehmen. Das hätte aber auch rechtliche Konsequenzen insbesondere hinsichtlich der Zuzahlungspflicht der Kinder.
Was natürlich aus der Sicht der Sozialhilfeträger auch noch elementar wichtig ist: Die Kommunen und Kommunalverbände dürfen nicht alleine auf diesen weiteren Belastungen sitzen bleiben. Ich glaube, wir sind uns einig, dass da noch viel auf uns zukommt. Das ist eine Bundesaufgabe. Deshalb muss der Bund auch in die Finanzierung eintreten. In der Politik so zu tun, als würde sich das alles von selbst erledigen, ist meines Erachtens unredlich. Deshalb ist das für die Politik eine große Baustelle, vor der wir die Augen nicht verschließen dürfen. Alles, was derzeit im Bund an Gesetzgebungsverfahren in diesem Bereich in der Diskussion ist - auch das gehört zur Wahrheit -, kann dieses Problem nicht lösen.
Die Kosten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind allerdings nur ein Aspekt, wenn wir über Personalisierung im Pflegebereich reden. Der andere Aspekt ist die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal. Wenn man immer davon redet, dass man mehr personalisieren möchte, muss man auf der anderen Seite auch wissen, wie viel Personal zur Verfügung steht. Sie haben es eben angesprochen, der Kollege Scharf hat es auch angesprochen. Wir haben zwar die Ausbildungszahlen in der Altenpflege verdreifacht, aber es ist leider so, dass ein Drittel erst gar nicht über das erste Jahr hinauskommt. Das muss man alles zur Kenntnis nehmen. Wir brauchen also eine breitere Ausbildung in der Altenpflege, aber genauso im Krankenhausbereich, wenngleich im Krankenhausbereich zurzeit, zumindest rechnerisch, über den Bedarf hinaus ausgebildet wird. Der andere Aspekt ist die Verfügbarkeit und da haben wir ein Problem. Wir haben allerdings keinen Pflegenotstand, Frau Schramm, von dem Sie immer so gerne reden.
Ich kann Ihnen aus meiner über 30-jährigen beruflichen Erfahrung im Pflegebereich sagen, dass sich der Arbeitsmarkt in der Pflege immer in einer Art Wellenbewegung befindet. Mal gibt es mehr Arbeits
platzangebote als es Nachfragen gibt und mal gibt es mehr Nachfragen als es Arbeitsplatzangebote gibt. Im Moment ist es so, dass mehr Arbeitsplätze angeboten werden als es auf dem Arbeitsmarkt qualifizierte Nachfrage gibt. Und das - ich habe es eben schon gesagt - trotz der enormen Ausweitung der Kapazität in den Altenpflegeschulen. Wir werden demnächst - Kollege Scharf hat eben die Steyler Brüder angesprochen - auch im Bereich Ausbildung von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Altenpflege eine Dependance hier im Saarland aufmachen. Wir haben die Absicht, dort nur ausländische Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, insbesondere auch mit Blick auf die Flüchtlinge. Ich glaube, dass wir die Chance haben, sozusagen in einer Art Win-win-Situation, neue Ausbildungsplätze zu generieren.
In diesem Zusammenhang muss man natürlich auch die ordnungsrechtliche Fachkraftquote ansprechen. Hier benötigen wir ein Stückchen mehr Flexibilisierung, allerdings ohne unsere Qualitätsmaßstäbe in Frage zu stellen. Diese Flexibilisierung benötigen wir auch deshalb, weil es wenig sinnvoll ist, nur damit die ordnungsrechtliche Fachkraftquote erfüllt ist, Menschen zu beschäftigen, bei denen man von vornherein nicht davon überzeugt ist, dass sie qualifizierte und engagierte Arbeit abliefern werden, wollen oder können. Damit dienen wir niemand und schon gar nicht den Heimbewohnern. Auch das muss man einfach der Redlichkeit halber wissen. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen - auch das hat etwas mit Ausbildung zu tun -, dass wir derzeit Pflegehilfskräfte einjährig ausbilden, die nach ihrer Ausbildung nicht mehr Verantwortung übernehmen dürfen oder können als vor ihrer Ausbildung. Da muss ich sagen, das ist schon ziemlich Banane! Warum sollen sich die jungen Leute ausbilden lassen, wenn sie davon überhaupt nichts haben. Hier stellt sich in der Tat durchaus die Frage, wie ihre erworbene Fachlichkeit ordnungsrechtlich berücksichtigt werden kann.
Wir werden demnächst das Heimgesetz und auch die Heimpersonalmindestverordnung überarbeiten. Dort werden solche Fragestellungen sicherlich Beachtung finden müssen. Ich höre auch oft, dass der Standard unserer Ausbildung kritisiert wird, weil es zum Beispiel zu viele Schulträger mit unterschiedlichen Ausrichtungen gäbe. Vielleicht sollten wir tatsächlich einmal ernsthaft darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, dass in der Krankenpflege und in der Altenpflege zig Träger mit eigenen Schulen und eigenen Schwerpunkten bestehen, oder ob es nicht besser wäre, die theoretische Ausbildung zu konzentrieren. Im Handwerk, Kollege Wegner, hat ja auch nicht jeder Handwerksbetrieb seine eigene Schule.
Zum Bereich Ausbildung kann ich noch einiges ausführen, was uns in naher Zukunft befassen wird. Ich nenne nur die Stichworte Generalisierung und Akademisierung. Gerade die Generalisierung findet immer mehr Gegner. Mit Blick auf die Altenpflege wird befürchtet, dass in der Altenpflege selbst nach der Ausbildung immer weniger Examinierte ankommen, weil ein Großteil sich in Richtung Krankenhaus orientiert. Wie in unserem Land üblich, gibt es eine Menge Studien, die diese These belegen wollen, aber auch genauso viele, die das Gegenteil belegen wollen. Fakt ist allerdings - und ich denke, dem kann man auch nicht ernsthaft widersprechen -, derzeit werden die drei Berufe Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in jeweils dreijähriger Ausbildung gelehrt, es werden also drei Jahre die jeweiligen Spezifika unterrichtet. Die generalisierte Ausbildung soll ebenfalls nur drei Jahre dauern. Wie man das bewerkstelligen will, bei gleicher Vertiefung des Spezialwissens in den einzelnen Fachbereichen, ist schwer nachvollziehbar. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie schreibt hierzu zum Beispiel in einem Brief an die Abgeordneten - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Man muss kein Pflegeexperte sein, um zu begreifen, dass die Zusammenlegung drei hochspezialisierter Berufe mit jeweils dreijähriger theoretischer und praktischer Ausbildung zu einem Pflegegeneralisten führt, der - bisher wird drei Jahre ausgebildet - auch nicht annähernd über die bisher vorhandenen und benötigten Kenntnisse und Erfahrung verfügt. Es kommt doch niemand auf die Idee, sein Haus von Baugeneralisten bauen zu lassen, sondern man beauftragt Maurer, Elektriker und Maler. Ende des Zitats. Meine Damen und Herren, wir haben hier noch großen Diskussionsbedarf. Dafür wird an anderer Stelle aber genug Gelegenheit zur Debatte sein. Deshalb will ich heute zu dem Thema nichts mehr sagen. Ich habe diesen Punkt auch nur deshalb so ausführlich beleuchtet, weil es hierbei, auch im Hinblick auf die gewünschte notwendige Qualität in der Pflege, wirklich um eine Kernfrage geht.
Nun möchte ich noch einen weiteren Punkt aus dem schriftlichen und mündlichen Bericht von Herrn Bender ansprechen. Er hat berichtet, dass es oft zu Problemen in der Kommunikation zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ambulanten Diensten beziehungsweise Pflegeheimen und Angehörigen komme. Aus meinen eigenen Erfahrungen heraus kann ich das durchaus bestätigen. Oft bestehen auf beiden Seiten unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Leistungen in welchem Umfang zu erledigen beziehungsweise zu erwarten sind. Dieser Umstand mag in Anbetracht der Tatsache, dass Heimverträge inzwischen über 20 Seiten stark sind, etwas irritieren - auch deshalb, weil unsere Verbraucherschützer dort wirklich alles geregelt haben. Weil
in der Praxis wahrscheinlich die wenigsten Angehörigen solche Werke wirklich lesen können, auch deshalb weil die Heimaufnahme sozusagen von jetzt auf sofort ansteht, können solchen Irritationen entstehen oder vielleicht auch gerade deshalb, weil diese Verträge juristisch überbordend sind.
Wie dem auch sei, jedenfalls beschreibt Herr Bender in seinem Bericht sehr treffend, dass es oft nicht funktioniert, bei unterschiedlichen Interpretationen über die geschuldeten Leistungen zu einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen. Genau an diesem Punkt zeigt sich, dass die Funktion des neutralen Pflegebeauftragten ein wichtiges Institut geworden ist. Wir haben deshalb gut daran getan, das Institut des Pflegebeauftragten nicht als zusätzliche Kontrollinstanz zu installieren. Das hätte auch keine Akzeptanz gefunden. Der Pflegebeauftragte ist Beobachter, er ist Kümmerer und vor allem ist er Mittler. Und gerade die Funktion des Mittlers führt dazu, wie Herr Bender selbst ausführt, dass die meisten Beschwerden, im Bericht war von 360 Fällen zu lesen, mit denen er bislang befasst war, zur Zufriedenheit aller Betroffenen gelöst werden konnten. Das ist gut und hoch erfreulich und wir schulden Ihnen hierfür auch Dank, Herr Bender.
Ich will zum Schluss nur noch einen Punkt ansprechen, den Herr Bender in seinem Bericht angeregt hat und der im neuen Heimgesetz Aufnahme finden soll. Es geht um die Zuständigkeit der Heimaufsichtsbehörde für die ambulanten Dienste. Ich habe grundsätzlich Sympathie für die Überlegung, die ambulanten Dienste der Kontrollinstanz der Heimaufsichtsbehörde zu unterstellen, wenngleich das juristisch - das wissen Sie als Jurist sicher viel besser als ich - nicht ganz so einfach sein wird, wie es auf den ersten Blick scheint. Ambulante Dienste erhalten bei vorliegenden Voraussetzungen eine Zulassung. Der MDK zum Beispiel prüft die ambulanten Dienste im Rahmen seiner jährlichen Qualitätsprüfung. Wir müssen uns schon genau überlegen, was die Heimaufsicht noch zusätzlich prüfen soll. Hier kann es meines Erachtens dem Grunde nach eigentlich nur um anlassbezogene Überprüfungen gehen, wenn sich zum Beispiel ein Kunde oder dessen Angehörige beschweren.
Der Begriff Heimaufsicht impliziert ja schon, dass es eine Aufsicht über stationäre Einrichtungen ist. Das wird zwar kein großes Problem darstellen, aber auch der Name der Behörde müsste logischerweise der erweiterten Aufgabenstellung folgen, zum Beispiel Aufsichtsbehörde für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste. Herr Bender, ich verstehe aber Ihre Anregung und natürlich werden wir das im Rahmen der Debatte über das Heimgesetz intensiv diskutieren. Wir müssen aber auch wissen, dass eine Ausweitung der Aufgaben der jetzigen Heimauf
sichtsbehörde zu einem erhöhten Personalbedarf führen wird. Das ist auch völlig logisch und das müssen wir im Rahmen der Haushaltsdebatte im Auge behalten.
Zu den übrigen Anmerkungen von Herrn Bender in seinem schriftlichen und mündlichen Bericht wäre noch viel zu sagen, aber wie bereits erwähnt, würde das den Rahmen der heutigen Debatte sprengen. Fakt ist, dass gerade durch diesen Bericht der Bereich Pflege im umfassenden Sinne im Fokus der politischen Betrachtung bleibt wohl verstanden im kritischen Fokus, aber genauso auch im wohlwollenden Fokus der Öffentlichkeit bleibt.
Zum Schluss möchte ich nochmals betonen, dass sich das Institut des Pflegebeauftragten bereits heute bewährt hat. Ein solches Ergebnis hängt natürlich auch immer eng mit den handelnden Personen zusammen. Mit Herrn Bender haben wir zum Glück, zum Glück für alle, eine Persönlichkeit für dieses Amt gewinnen können, die mit einem riesigen Engagement diesem Amt einen guten Stempel aufgedrückt hat. Dafür noch einmal unseren herzlichen Dank! - Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Hans hat es eben schon betont: Wir führen heute die Debatte anlässlich der Zweiten Lesung des Saarländischen Krankenhausgesetzes, liebe Kollegin Schramm, nicht eine Debatte über einen Globalantrag zum Gesundheitswesen im Allgemeinen und im Allfertigen. Auch darüber können wir uns gerne einmal unterhalten, allerdings ist die heutige Debatte dafür nicht der richtige Zeitpunkt. Sie sollten einfach einmal einen entsprechenden Antrag einbringen!
Wenn Sie aber, wie Sie eben ausführten, grundsätzliche Bedenken gegen die Zielrichtung dieses Gesetzes haben, ja nun, dann ist es doch parlamentarischer Brauch, in den entsprechenden Ausschüssen Anträge zu stellen, insbesondere, wenn zuvor auch noch eine Anhörung stattgefunden hat. Es wäre dann an Ihnen, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Zielsetzung beziehungsweise der Ausrichtung dieses Gesetzes in Form eines Antrags zu dokumentieren, in den Sie aber bitte auch reinschreiben müssten, was denn nach Ihrer Auffassung die Zielsetzung eines Krankenhausgesetzes sein sollte. Denn darüber haben Sie nichts gesagt. Sie haben nur gesagt, Sie hätten grundsätzliche Bedenken beim Ziel. Aber welche Ziele Sie haben, dazu haben Sie kein Wort gesagt. Wenngleich es natürlich in der Tat immer schwierig ist zu verstehen, welche Ziele Sie überhaupt haben.
Eines, was auch der Kollege Hans schon erwähnt hat, möchte ich noch einmal ansprechen, denn für mich ist das schon ein bisschen ein dicker Hund: Sie haben die Fragestellung der Hygiene auf der Kinderintensivstation in Saarlouis in einen Zusammenhang mit dem Krankenhausgesetz gebracht, in einen Zusammenhang damit, dass es in saarländischen Krankenhäusern dreieinhalb- bis viereinhalbtausend Stellen zu wenig gäbe. Ich muss schon sagen: Es ist schlimm, was Sie da machen! Sie waren, Kollege
Hans hat es erwähnt, in der einschlägigen Sitzung des Ausschusses anwesend. Auch ich war anwesend. Der zuständige Abteilungsleiter des Gesundheitsministeriums hat mit großer Sachlichkeit und mit aller Fachlichkeit - er ist ja ein hervorragender Mediziner - ausgeführt, wie es zu solchen Infektionen kommen kann. Er hat ausgeführt, dass 60 Prozent aller Erwachsenen diesen Keim sozusagen still in sich tragen und dass er so natürlich in eine solche Station eingetragen werden kann. Schon kurz, nachdem die Ausschusssitzung beendet war, haben Sie eine Presseerklärung losgelassen. Ich habe mich allerdings schon gefragt, in welcher Ausschusssitzung ich wohl gewesen bin - jedenfalls nicht in der gleichen Sitzung, in der Sie wohl waren.
Ich habe, ich will das klar sagen, weil ich dieses Vorgehen nicht für in Ordnung halte, den Eindruck, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern Sie einfach nur irgendetwas suchen, um skandalisieren zu können. Das dient dem saarländischen Gesundheitswesen, den Menschen, den Patientinnen und Patienten nun wirklich nicht!
Ich habe es beim letzten Mal ja schon gesagt - Sie haben oft zitiert aus meiner letzten Rede, da hätten Sie das ruhig auch zitieren können -, die Patientinnen und Patienten, die in Krankenhäuser gehen, haben ja schon genug Angst. Sie sind krank. Irgendetwas haben sie, andernfalls würden sie nicht ins Krankenhaus gehen. Dann muss man doch nicht noch vonseiten der Politik in unverantwortlicher Art und Weise suggerieren, unsere Krankenhäuser wären der letzte Mist und jeder, der dort reingehe, könne froh sein, wenn er noch einmal lebend herauskomme!
Ich sage es hier noch einmal: Deutschland hat eines der besten, eines der effektivsten Gesundheits- und Krankenhauswesen dieser Welt.
Da können Sie so viel skandalisieren, wie Sie wollen, Ihre Äußerungen treffen einfach nicht zu. Natürlich gibt es, das will ich gar nicht leugnen, viele Punkte, bei denen man Dinge verbessern könnte. Völlig klar. Natürlich wäre es schön, wäre mehr Geld vorhanden. Ich komme gleich noch auf das Geld zu sprechen, denn Sie argumentieren ja immer so, als würde Geld überhaupt keine Rolle spielen, als würden wir bei der Fragestellung der Krankenhausfinanzierung im ökonomischen Nirwana herumschweben. Aber zunächst einmal, und auch das ist eine Wahr
heit, sicherlich eine traurige Wahrheit: Es ist leider nicht so, dass wir beim Personellen aus dem Vollen schöpfen könnten. Dem ist nicht so, und auch das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Ich bin gerne bereit, gemeinsam mit Ihnen und vielen anderen dafür zu kämpfen, dass sich auch diesbezüglich die Situation ändert. Ich bin aber eben nicht bereit, auch das alles nur zu skandalisieren, einfach nur zu sagen: Das ist so, weil da Tausende von Leuten fehlen, und deshalb ist dieses System marode und am Ende.
Herr Kessler, vielleicht auch noch zu Ihnen zwei Sätze.
Zu Ihnen, Herr Ulrich, sage ich heute gar nichts.
Herr Kessler, zwei Sätze, was den Aspekt der Leitung der Abteilung, was die Frage der Fachärztinnen und Fachärzte anbelangt: Man kann sicherlich darüber nachdenken. Wichtig war aber klarzustellen, dass die Leitung einer Abteilung Fachärztin beziehungsweise Facharzt sein muss. In der Praxis ist, wie Sie auch wissen, jedes Krankenhaus bemüht, für eine Abteilung mehr als nur eine Fachärztin oder einen Facharzt einzustellen. Man weiß ja, dass man beispielsweise eine Innere Abteilung mit 50 Patienten nicht mit einem Facharzt fahren kann. So gesehen handelt es sich also, was die Leitung anbelangt, um eine Mindestquote. Aber natürlich hat man den Wunsch und die Hoffnung und natürlich entspricht es dem, was die Krankenhausträger machen, dass für diese Abteilungen mehrere Fachärztinnen und Fachärzte eingestellt werden.
Was die Investitionskosten anbelangt: Ich kann mich erinnern - ich weiß nicht, ob Sie sich noch daran erinnern -, dass Sie ja einmal in einem hiesigen Kabinett vor ein paar Jahren Minister waren, und damals waren die Investitionen auch nicht viel höher.
Die drei Millionen!
Das war damals auch nicht viel höher.
Jetzt muss ich mich doch mit dem Kollegen Hubert Ulrich auseinandersetzen; er ruft immer irgendwelche Dinge dazwischen, die jetzt draußen und auch hier letztlich niemand nachprüfen kann. Es ist Quatsch, was Sie hier erzählen! Das ist völliger Quatsch, weil es dabei um die Ausfinanzierung eines bestimmten Projektes ging, das hatte aber
nichts mit der Finanzierung der allgemeinen Investitionskosten zu tun. Es ist so!
Natürlich wäre es schön, wenn wir in diesen Bereichen mehr als die 50 Prozent hätten. Das haben wir aber nicht.
Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass wir nicht das einzige Bundesland sind, das diese Finanzmittel nicht zu 100 Prozent aufbringt. Wir stehen dabei in Deutschland auch gar nicht am Ende der Skala. Es ist so, wie es ist.
Sie sagten auch, die Mittel seien 2015 weiter gekürzt worden. Nein, die sind nicht gekürzt! Wir haben gesagt, es wird ab 2015 nichts mehr gekürzt. Wir haben die Kürzung bis 2017 eingefroren! So wird ein Schuh draus!
Jetzt möchte ich aber wirklich zurückkommen zum Krankenhausgesetz und zu dem, worüber wir heute eigentlich debattieren. Ich habe in meiner Rede anlässlich der Ersten Lesung gesagt, dass kein Gesetzentwurf aus dem Parlament rauskommt, wie er reingegangen ist. Das trifft auch auf dieses Gesetz zu. Wir haben uns mit allen in der Anhörung vorgebrachten Änderungsund Ergänzungswünschen auseinandergesetzt. Teilweise waren die Forderungen gegensätzlicher Natur, was aber nicht verwunderlich ist, denn in diesem Bereich gibt es natürlich auch sehr viele gegensätzliche Interessen, die sich auch widersprechen. Das System ist eben nicht homogen, sondern heterogen.
Einige Forderungen waren aus unserer Sicht nicht zielführend. Damit komme ich auf das zu sprechen, was Frau Schramm und auch der Kollege Kessler gefordert haben. Ich denke zum Beispiel an die Forderung der Arbeitskammer und von Verdi, feste Personalmindest- oder Personalbemessungsquoten zu definieren. Das ist unseres Erachtens in einem Landesgesetz schlechterdings nicht zu regeln, weil das ja auch wieder mit Finanzierung und ähnlichen Themen zu tun hat. Andere Forderungen hätten wir im vorliegenden Gesetz durchaus regeln können, zum Beispiel die Forderung der psychologischen Psychotherapeuten. Hiergegen gab es allerdings aus anderen Interessenverbänden erhebliche Widerstände, sodass wir zur Überzeugung kamen, dass entsprechende Änderungen mehr Probleme als Problemlösungen erbringen würden.
In der letzten Ausschusssitzung, ich erwähnte es bereits, gab es seitens der Oppositionsfraktionen keine Abänderungsanträge. Sie haben sich enthalten. Die Koalitionsfraktionen haben, Kollege Scharf ist bereits darauf eingegangen, einen Abänderungsantrag
eingebracht. Auch zu diesem Abänderungsantrag haben sich die Oppositionsfraktionen enthalten.
Ich will nun noch einige Sätze dazu sagen, welchen Zweck wir mit dem Abänderungsantrag verfolgt haben. Ich möchte das kurz erläutern und füge gleich hinzu, damit kein Missverständnis entstehen kann, dass dieser Abänderungsantrag in gutem Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium diskutiert und auch formuliert wurde. Auf den ersten Blick mag man meinen, es handele es sich hierbei nur um Kleinigkeiten beziehungsweise Formalien. Tatsächlich können diese Änderungen aber erhebliche Auswirkungen haben.
Die Änderung in § 22 Abs. 2 Satz 1 hat zwei Hintergründe, auch das hat Kollege Hans schon angeführt: Erstens gibt es im Saarland derzeit bereits Krankenhäuser, die nicht über die zwei Hauptfachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie verfügen, sondern nur über eine dieser Hauptfachabteilungen. Natürlich verfügen aber auch diese Häuser über weitere Hauptfachabteilungen. Die Formulierung im Ursprungstext des Gesetzentwurfs hätte diese Häuser in eine schwierige Situation gebracht; sie hätten, dem Gesetzestext folgend, entweder eine Hauptfachabteilung Innere Medizin oder eine Hauptfachabteilung Chirurgie neu implementieren müssen. Das hat natürlich das Gesetz nicht gewollt, das hat niemand gewollt.
Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir ja auch im Interesse der Qualitätssteigerung, auch vor dem Hintergrund der Forderung nach Mindestmengen, Spezialisierungen ermöglichen. Aufgrund der räumlichen Nähe vieler Krankenhäuser im Saarland kann es durchaus Sinn machen, wenn das eine Haus auf eine chirurgische Abteilung und das andere Haus auf die innere Abteilung verzichtet und es zu einer engeren Zusammenarbeit kommt.
Wenn Sie nicht zuhören wollen, können Sie auch nichts lernen.
Manche Lehrersprüche stimmen ja auch, Herr Kessler! - Aufgrund der räumlichen Nähe vieler Krankenhäuser im Saarland kann das eine durchaus mal auf die Chirurgie verzichten, das andere auf die Innere. Das würde meines Erachtens großen Sinn ma
chen, da dadurch auch auf unsinnige und kostentreibende Konkurrenz verzichtet werden könnte. Diese Konkurrenz führt ja nicht unbedingt dazu, dass wir Qualitätssteigerungen haben, sondern dazu, dass in der Breite überall zu viel angeboten wird. Allerdings waren wir, auch das hat Kollege Hans schon gesagt, der Auffassung, dass ein Krankenhaus mindestens zwei Hauptfachabteilungen vorhalten muss, wovon, auch mit Blick auf die notärztliche Versorgung, mindestens eine Abteilung eine chirurgische oder eine Innere Abteilung sein sollte.
Diese Änderung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist also zum einen eine Anpassung an die Realität und soll zum anderen ein Zeichen setzen, dass mehr Zusammenarbeit und Spezialisierung gewünscht sind. In die gleiche Richtung geht auch die Ergänzung in Abs. 3 nach Satz 2: Hier wird noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass die Koalitionsfraktionen und das Ministerium der festen Überzeugung sind, dass es aus Qualitätsgründen, aber, liebe Kollegin Schramm, auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, mittelfristig zu weniger ruinösen Konkurrenzen, vielmehr umgekehrt zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Häusern auch unterschiedlicher Träger und im Ergebnis zu Verbünden bis hin zu Zusammenschlüssen unterschiedlicher Träger kommen kann und auch kommen sollte.
Zur Klarstellung: Ich meine nicht, wie vonseiten der Gewerkschaft Verdi des Öfteren diskutiert und gefordert, eine einzige sogenannte Verbundklinik. Auch ungeachtet gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen oder kartellrechtlicher Fragen halte ich einen solchen Vorschlag auch inhaltlich für nicht zielführend. Auf niedriger Ebene aber, Kolleginnen und Kollegen, gibt es tatsächlich viele Möglichkeiten. Ich könnte einige Beispiele aufführen, das würde heute aber zu weit führen. Darüber können wir uns gerne einmal in einem anderen Rahmen unterhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen mit dieser Ergänzung auch klar, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen Bestrebungen der Träger zur stärkeren Zusammenarbeit fördern werden, dies logischerweise im Rahmen der vom Haushalt gesetzten Maßgaben. Bei dieser Gesetzesänderung geht es auch nicht in erster Linie um finanzielle Zuweisungen des Landes, es geht vielmehr in erster Linie darum, zu signalisieren, dass eine solche enge Zusammenarbeit, dass Verbünde und eventuell Zusammenschlüsse von uns für sinnvoll gehalten und administrativ positiv begleitet und unterstützt werden. So gesehen geht es bei dieser Ergänzung weit über eine reine Symbolik hinaus, es wird ein klarer Hinweis gegeben, welche Entwicklung in der saarländischen Krankenhausstruktur die Landesregierung und die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion für sinnvoll halten. Das ist ein klarer Hinweis an die Krankenhausträger, ohne dass wir in
irgendeiner Weise in die Entscheidungskompetenz der autonomen Träger eingreifen oder diese Kompetenz gar infrage stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es kurz machen. Der Kollege Scharf und der Kollege Hans sind ja schon darauf eingegangen, worin der ursprüngliche Sinn dieses Krankenhausgesetzes liegt: Es geht, wenn man so will, um einen Paradigmenwechsel von der starken Detailplanung zur flexiblen Rahmenplanung. Ich halte das für äußerst wichtig. Ich halte auch die Korridore, die enthalten sind, für sehr wichtig, dies auch angesichts des Umstands, dass man in einem Fünf-Jahres-Planungszeitraum immer wieder neue Erkenntnisse und neue Fakten hat, auf die man reagieren muss, zum Halten und zur Steigerung von Qualität, aber auch wegen wirtschaftlicher Fragestellungen. Es ist nämlich wahr, was Kollege Hans eben gesagt hat: Reden wir über Fragestellungen betreffend das Personal, reden wir darüber, dass wir mehr Personal bräuchten, reden wir auch über mehr Geld im System. Denn bezahlt werden müssen diese Leute ja. Selbst wenn sie auf dem Markt so einfach zu finden wären, müssten sie doch bezahlt werden. Das ist ein Lieblingsspruch von mir, nicht etwa, weil ich ihn gerne ausspreche, sondern weil er wahr ist: Auch gemeinnützige Unternehmen, und die meisten Krankenhäuser im Saarland sind gemeinnützige Unternehmen, können von Verlusten nicht leben. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch einmal Sie, liebe Kollegin!
Natürlich ist uns allen bewusst, dass wir durch die Verabschiedung dieses Gesetzes noch lange nicht alle Probleme und Herausforderungen, vor denen unsere saarländischen Krankenhäuser stehen, gelöst haben werden. Das Krankenhausstrukturgesetz, das demnächst im Bundestag in Zweiter Lesung behandelt wird, scheint nach meiner persönlichen Ansicht für unsere saarländischen Krankenhäuser, um es einmal ganz vorsichtig auszudrücken, nicht nur Vorteile zu bringen. Die Saarländische Krankenhausgesellschaft hat dazu ja auch schon das eine oder andere vorgetragen.
Zum komplexen Gesundheits- und Krankenhausbereich wäre noch vieles zu sagen. Das würde aber den Rahmen der heutigen Debatte über das Saarländische Krankenhausgesetz sprengen. Nur so viel dazu: Wir werden noch viel zu tun bekommen. Wir werden heute mit der Verabschiedung des neuen Saarländischen Krankenhausgesetzes einen wichtigen Schritt tun. Es wäre schön - ich weiß, es wird nicht so sein -, wenn dem alle Fraktionen zustimmen könnten. - Ich danke jedenfalls für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Kollegin Jasmin Maurer für die Fraktion der PIRATEN.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es in der Tat „nur“ um die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. In Anbetracht der langen Tagesordnung, die wir noch vor uns haben, will ich mich sehr kurz fassen. Eigentlich hat mein Kollege
Roland Theis alles gesagt, was man heute zu diesem Thema inhaltlich sagen kann. Deshalb will ich hier nichts wiederholen.
Ich will vorwegnehmen, dass die SPD-Fraktion der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Meeresfischzucht Völklingen zustimmt. Mein Kollege Theis hat schon ausgeführt, dass es das gute parlamentarische Recht der Opposition ist, Untersuchungsausschüsse zu beantragen, wenn sie sie denn für notwendig erachtet. Über die Frage der Notwendigkeit im konkreten Fall kann man durchaus geteilter Meinung sein. Auch dazu hat der Kollege Theis schon einiges gesagt. Es ist aber auch nicht von Relevanz, ob man dazu geteilter Auffassung ist, denn es ist - wie ich eben schon gesagt habe - das gute parlamentarische Recht der Opposition, Untersuchungsausschüsse zu fordern. Es ist der dritte Untersuchungsausschuss. Man kann sagen, aller guten Dinge sind drei. Wir haben noch fast zweieinhalb Jahre Zeit. Ich bin gespannt, ob noch ein paar kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Frage, was in Völklingen selbst von den politisch Verantwortlichen und sonstigen Verantwortungsträgern an handwerklichen und sonstigen Fehlern gemacht wurde, ist in diesem Haus schon mehrfach debattiert worden. Bezüglich der Positionierung der SPD-Fraktion hierzu darf ich auf die Ausführungen meiner Kollegin Christiane Blatt am 12.11.2014 und vom 22.04.2015 verweisen. Die Kollegin Blatt hat aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD alles angesprochen, was heute zu diesem Thema zu sagen ist. Ich kann für meine Person und für meine Fraktion sagen, dass ich mich vollinhaltlich dem anschließe, was die Kollegin Blatt ausgeführt hat. Ich verweise ausdrücklich auf die Lektüre.
Meine Damen und Herren, wir werden sehen, welche neuen Erkenntnisse der Untersuchungsausschuss bringen wird, was er zu Tage fördern kann, was wir nicht heute schon wissen. Auch darauf ist der Kollege Theis schon ausführlich eingegangen. Wenn ich jetzt die Einführungsrede der Kollegin Schramm nehme, dann hat sie viel weitgehender begründet, als es im Antrag der LINKEN tatsächlich drinstand. Insofern könnte alleine schon durch diese Einführungsrede der Kollegin Schramm ein falscher Eindruck entstanden sein. Eines ist klar: Der Untersuchungsausschuss hat - Frau Kollegin Schramm, so steht es tatsächlich im Antrag der LINKEN-Fraktion - zu überprüfen, ob das Handeln oder Nichthandeln der Regierung oder ihrer Behörden zu beanstanden ist oder eben nicht. Der Ausschuss soll und kann nicht aufklären, was uns in Völklingen selbst schiefgegangen ist und warum. Das müssen die Kolleginnen und Kollegen in Völklingen selbst tun und
ihre eventuell notwendigen Konsequenzen daraus ziehen.
Grundsätzlich will ich unabhängig von der Fragestellung der Fischzucht in Völklingen sagen, dass der Landtag nicht der Oberaufseher über kommunales Handeln sein kann. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten haben die Kolleginnen und Kollegen auf der kommunalen Ebene durchaus das Recht und auch die Pflicht zum autonomen Handeln. Ich halte es auch für richtig und wichtig, dass dem so ist. Ich wiederhole es: Wir können hier nicht den Oberaufseher über kommunales Handeln spielen, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen auf der kommunalen Ebene an Recht und Gesetz halten. Wie gesagt wird die SPD-Fraktion aus den genannten Gründen der Einsetzung des Ausschusses zustimmen. Ich bin gespannt, was er an neuen Erkenntnissen zutage fördert. Ich habe mir die Mühe gemacht, alle Protokolle und alle Anfragen zu lesen. Da steht eigentlich alles drin, was man wissen kann. Aber gut, wir werden den Untersuchungsausschuss Nummer 3 umsetzen. Wir alle sind gespannt, was dabei herauskommt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Inhalt, Ziel und Zweck des vorliegenden Krankenhausgesetzentwurfs haben Frau Ministerin Bachmann und der Kollege Hans schon vieles, um nicht zu sagen alles gesagt, was heute dazu zu sagen ist. Insofern will ich auf unnötige Wiederholungen verzichten, ich will sie Ihnen und mir ersparen. Die SPD war natürlich in alle grundsätzlichen Überlegungen, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegen, eingebunden. Deshalb dürfte es Sie kaum verwundern, wenn ich feststelle, dass wir mit der Zielsetzung des Gesetzes voll und ganz einverstanden sind, dass wir sie unterstützen.
Es ist richtig, von der starren Detailplanung zu einer grundsätzlichen Rahmenplanung zu wechseln und somit den Leistungs- und Kostenträgern die Detailplanung zu überlassen und zugleich mehr Flexibilität im Planungszeitraum zu ermöglichen. Auch das hat die Kollegin Bachmann schon ausgeführt. Es ist wichtig, dass die Krankenhausträger, aber auch die beauftragten Kostenträger, nämlich die Krankenkassen, schneller und vor allem unbürokratischer auf neue Entwicklungen reagieren können. Das Saarland ist ja nicht das erste Bundesland - Frau Ministerin, auch das haben Sie gesagt -, das bei der Krankenhausplanung zu diesem Systemwechsel gefunden hat. Ich bin sicher, dass dieser neue Planungsweg sich schnell einspielen und bewähren wird.
Im Rahmen der externen Anhörung - auch darauf ist die Ministerin schon eingegangen - gab es zu den einzelnen Paragrafen bereits einige Anmerkungen, Hinweise und Änderungswünsche. Der zuständige
Ausschuss wird im Rahmen seiner Gesetzesberatungen ebenfalls wie üblich eine entsprechende Anhörung durchführen. Ich kann allen Betroffenen versichern, dass wir wie immer alle Anregungen und Vorschläge sorgfältig prüfen und abwägen werden. Insofern kann es durchaus sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es bei dem ein oder anderen Paragrafen oder Detail noch zu Änderungen kommt. Es gilt hier die alte Parlamentarierweisheit, Kollege Hans: Es kommt kein Gesetz so aus dem Parlament heraus, wie es hineingegangen ist.
Das ist das Strucksche Gesetz, Frau Kollegin, richtig. - An der grundsätzlichen Ausrichtung, auch das will ich heute betonen, von der Detailplanung zur Rahmenplanung zu wechseln und mehr Flexibilität zu ermöglichen, wird sich sicherlich nichts mehr ändern. - Dem Grunde nach ist damit eigentlich auch schon alles gesagt, was am heutigen Tag zu diesem Gesetzentwurf gesagt werden kann.
Da mir aber glücklicherweise noch ein paar Minuten meiner Redezeit verbleiben, möchte ich die Gelegenheit gern nutzen, ein paar grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Situation unserer Krankenhäuser anzusprechen. Die Opposition, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN und insbesondere hier die Kollegin Schramm - heute in etwas abgeschwächter Form, Frau Schramm, aber es ist doch wieder ein bisschen passiert -, malt ja mit Blick auf die Situation unserer Krankenhäuser gern den Untergang des Abendlandes an die Wand. Sie formulieren sehr oft abstruse Thesen und Forderungen, die in der Regel von erschreckend wenig Fach- und Sachkenntnis getrübt sind.
Am besten lesen Sie mal im Protokoll nach, was Sie gesagt haben, dann werden Sie zu dem gleichen Schluss kommen wie ich.
Ich darf noch einmal feststellen - das habe ich mehrfach betont -, wir haben in Deutschland immer noch eines der besten Gesundheitssysteme dieser Welt.
Fakt ist allerdings auch, davor dürfen wir die Augen nicht verschließen, dass vor allem kommunale, aber auch zunehmend kirchliche Krankenhäuser in eine finanziell äußerst schwierige Lage geraten sind beziehungsweise geraten. Das ist Fakt! Ich komme gleich auf die Ursachen zu sprechen, wie ich sie sehe. Mehrfach habe ich an diesem Pult bereits gesagt, dass gemeinnützige Unternehmen von Verlusten nicht leben und auch nicht überleben können. Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, wie zum Bei
spiel die LINKEN, aber auch Teile der Gewerkschaft Verdi, auf den Gedanken kommen, wir könnten die wirtschaftliche Situation und die Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser nachhaltig verbessern, indem man landesweit Krankenhäuser mit über 3.000 Stellen mehr personalisiert. Wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, war von über 3.000 Stellen die Rede. Ich weiß nicht, wie man uns das erklären will, da bin ich wirklich gespannt wie ein Flitzebogen. Eine solche Rechenakrobatik ist wirklich schwierig, selbst Adam Riese wäre dazu nicht in der Lage.
Liebe Kollegin Schramm, ich will einmal die kaufmännische Betrachtung völlig außen vor lassen. Die geforderten Stellen, gemeint sind nicht nur Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger oder MTAs im medizinischen Bereich, aber wohl überwiegend, die gibt es auf dem Markt überhaupt nicht. Die sind einfach nicht vorhanden. Welchen Sinn macht es dann, wenn diese Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind, vehement zu fordern, dass die Stellen besetzt werden? Ich meine in der Tat, Kollegin Schramm, was ist das für eine politische Verantwortungslosigkeit, bei den betroffenen Patienten, bei Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung sowieso schon mit vielen Ängsten behaftet sind, Ängste zu schüren, sie würden in unserem Gesundheitssystem, in unseren Krankenhäusern Gefahr laufen, schlecht bis miserabel versorgt zu werden!
Es ist schlicht nicht so, und deshalb ist es völlig falsch, das so zu suggerieren. Ich frage mich in der Tat, welchen Zielen soll es eigentlich dienen, die Betreiber an den Pranger zu stellen, als könnten sie auf Tausende von Bewerbungen zurückgreifen, würden es aus lauter Geldgier aber nicht tun.
Sie wissen augenscheinlich nicht mehr, was Sie geredet haben.
Lesen Sie doch einfach das nach, was Sie gesagt haben, welch ein gefährlicher Unsinn das ist.
Ich wiederhole es für Sie, dann können Sie mitschreiben, damit Sie in Zukunft Ihre abstrusen Thesen in der Mottenkiste lassen, wo sie hingehören.
Viele Krankenhäuser sind bereits heute mit der personellen Ausstattung in den Miesen. Außerdem ist das Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zu finden. Jetzt könnten Sie dazwischenrufen
das machen Sie sowieso andauernd -, dass die finanziellen Probleme der Kliniken dann gelöst werden, wenn die Investitionskostenförderungsquote des Landes höher wäre als die derzeitigen 50 Prozent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Welt so einfach wäre, dann wäre sie sicherlich eine Scheibe.
Frau Präsidentin, will der Herr Kollege Fraktionsvorsitzender hier einen Kommentar abgeben oder was will er?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich wäre es aus Sicht der Träger wünschenswert, wenn das Land mehr Geld hätte, um im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung mehr Investitionskosten zu bezuschussen. Das hat das Land allerdings nicht. Im Übrigen, wie wir alle wissen, nicht nur das Saarland nicht. Ministerin Bachmann hat es eben auch gesagt, wir haben jetzt die Förderungsquote nicht nur prozentual, sondern tatsächlich festgeschrieben, sodass bis Ende 2017 für die saarländischen Krankenhausträger Planungssicherheit besteht. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Diskussion über die Förderungsquote des Landes bezüglich eines kalkulatorischen Investitionsbedarfs nicht zielführend und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Das mag dem einen oder anderen politisch ins Kalkül passen, bringt uns aber hinsichtlich einer nachhaltigen Planung und Problemlösung keinen Schritt weiter.
Das Hauptproblem, das habe ich eben schon gesagt, liegt eindeutig im operativen Bereich. Wenn rote Zahlen geschrieben werden, weiß jeder - dazu muss man nicht Betriebswirtschaft studiert haben -,
dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Das kann viele Ursachen haben, diese Ursachen können auch von Haus zu Haus unterschiedlich sein. Wenn selbst Häuser, die im Jahresdurchschnitt einen Auslastungsgrad von über 90 Prozent haben das entspricht einer 100-prozentigen Belegung -, in die Miesen kommen, wenn selbst Häuser, die strukturell gut dastehen, völlig unabhängig von der Trägerstruktur in die Miesen kommen, dann haben wir keine hausgemachten Probleme, sondern wir haben in der Tat strukturelle Probleme.
Insofern hilft es auch nicht, wenn die von der Gesellschaft beauftragten Krankenkassen gebetsmühlenartig sagen, Herr Hans, das haben Sie auch kurz angesprochen, dass die Krankenhauskosten grundsätzlich zu hoch seien. Betriebswirtschaftlich nachweislich sind die Krankenhauseinnahmen zu niedrig. Vielleicht stehen den Kassen zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung, dann muss man das ehrlich sagen. Wenn allerdings die Gesamtmittel ausreichend sind, dann muss man vielleicht umschichten. Wenn sie nicht ausreichend sind, muss man das der Bevölkerung auch offen und ehrlich sagen. Man muss sagen, was das bedeuten kann, nämlich dass sich auf Basis der vorhandenen finanziellen Mittel nichts nachhaltig verbessern lässt beziehungsweise dass wir mehr Geld im System brauchen, was unter anderem höhere Beitragszahlungen bedeutet. Denn alles werden wir über die Vermögenssteuer in dieser großen Welt nicht regeln können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Realität, das Drumherumgerede bringt uns leider nicht weiter. Ich habe allerdings den leisen Verdacht, das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung, dass es eine Strategie von wem auch immer sein könnte, unter Beibehaltung der derzeitigen Finanzierungsstrukturen sehenden Auges hinzunehmen, dass auf dem kalten Weg einige Krankenhäuser vom Netz verschwinden. Ich persönlich allerdings halte das für den völlig falschen Weg,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da meine Redezeit doch dem Ende zugeht, will ich zum Schluss noch auf eine Forderung von Verdi zu sprechen kommen.
Herr Kollege Hubert Ulrich, hören Sie doch einfach mal zu, auch Sie könnten möglicherweise noch etwas lernen. Ich will auf die Forderung von Verdi eingehen, im Saarland eine Verbundklinik zu schaffen. Abgesehen davon, dass dies gesellschaftsrechtlich, verfassungsrechtlich und wahrscheinlich auch kartellrechtlich überhaupt nicht machbar wäre, würde es die Probleme der einzelnen Häuser auch nicht lösen können. Zu glauben, dass man durch eine Verbundklinik die Overheadkosten derart einsparen und die betriebswirtschaftliche Welt unserer Kliniken wie
der in Ordnung bringen könnte, ist leider völlig realitätsfern. Aber ich gebe Verdi dort recht, wo sie meint, dass mehr Zusammenarbeit, mehr Ergänzungen und weniger kostenfressende Konkurrenz nottut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu sind in der Tat die Träger aufgerufen. Hier sollte und muss die Politik meines Erachtens die Träger durch flankierende und wo nötig durch gesetzgebende Maßnahmen unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz des Umstandes, dass ich meine Redezeit nun fast völlig ausgeschöpft habe, konnte ich die Themen leider nur streifen. Wir werden aber in Zukunft, in den nächsten Monaten und Jahren noch viele Gelegenheiten und die Notwendigkeit haben, über dieses Thema intensiver zu diskutieren. Der vorliegende Entwurf des neuen saarländischen Krankenhausgesetzes, das habe ich am Anfang schon gesagt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die SPD-Fraktion, wen verwundert es, wird dieser Vorlage zustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit, wenn auch nicht von allen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Einzelplan 05, der wie die übrigen Einzelpläne ebenfalls unter dem Druck der Schuldenbremse steht, ist es uns im Wesentlichen gelungen, schmerzhafte Einsparungen zu vermeiden. Natürlich wäre auch hier ein Mehr an verschiedenen Stellen wünschenswert wie bei den übrigen Bereichen auch. Aber „Wünsch dir was“ geht eben nicht. Die Koalitionsfraktionen haben einige Abänderungsanträge eingebracht und an dem einen oder anderen Punkt nachjustiert, wo wir es für notwendig hielten. Der Kollege Hermann Scharf ist bereits auf einige Punkte eingegangen, die ich jetzt nicht alle wiederholen möchte.
Ich möchte aber in der Tat noch einmal betonen, dass die Erhöhung der Mittel für Aldona nicht nur gerechtfertigt, sondern absolut notwendig sind. Denn wenn wir den betroffenen Frauen Hilfe anbieten möchten - und liebe Kolleginnen und Kollegen, das möchten wir alle -, müssen wir natürlich diejenigen, die diese Beratung und Unterstützung leisten sollen, personell und materiell entsprechend ausstatten.
Bei dieser Haushaltsstelle ist auch eine Kofinanzierung des Regionalverbandes Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken vorgesehen, und ich bin sicher, dass die das in den Haushalten entsprechend berücksichtigen werden. Für den Regionalverband kann ich es garantieren. Kollege Strobel, Sie haben gesagt, die CDU wird im Stadtrat einen entsprechenden Antrag stellen, und ich kann sagen, die SPD ist auch bereit, dies zu tun; das hat mir zumindest der SPD-Fraktionsvorsitzende versichert. Insofern ist da eine große Mehrheit gesichert.
Vielleicht noch ein Satz an Sie, Frau Kollegin Maurer. Die kriegen dann nicht nur 30.000 Euro. Nach unserer Systematik kriegen die sogar 60.000 Euro. 30+15+15=60. Insofern kriegen die noch etwas mehr.
Ich muss etwas schneller reden. Im Bereich der Aids-Bekämpfung, insbesondere auch für die Beratung der Interventionsstelle für Stricher, also BISS,
wollen wir in unserem Antrag 33.200 Euro mehr zur Verfügung stellen, weil wir das für absolut notwendig halten, um die benötigte Beratung und Betreuung durchführen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf unseren Antrag bezüglich der verstärkten Förderung der Frauenhäuser wird meine Kollegin Pia Döring nachher noch näher eingehen. Wegen der Kürze der Redezeit kann ich nicht alle Punkte ansprechen, deshalb will ich mich auf zwei Themenfelder konzentrieren, die auch meine Vorredner schon erwähnt haben, nämlich die Themen Krankenhäuser und Pflege.
Ich habe mir hierzu die Globalanträge der Opposition angesehen, die als solche nicht müde wird zu behaupten, unser Haushaltsentwurf sei unter anderem fantasielos. Wenn wir die Meister der Fantasielosigkeit sein sollen, Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dann ist die Opposition in dieser Frage - allerdings nicht nur hier - zumindest überwiegend sozusagen die Inkarnation der „Dummfug“-gesteuerten Plattitüdenrhetorik.
Für den Kollegen Hubert Ulrich wiederhole ich es gerne. Die Opposition ist in dieser Frage, aber leider Gottes nicht nur hier, sondern in weiten Teilen, die Inkarnation der „Dummfug“-gesteuerten Plattitüdenrhetorik. Die PIRATEN zum Beispiel -
Lesen Sie es im Protokoll nach. Der versteht ja überhaupt nichts. - Die PIRATEN formulieren unter der Überschrift „Nachhaltige Entwicklung des saarländischen Gesundheitssystems“ Folgendes, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Das Land ist in der Pflicht, eine tragfähige, demokratiefeste, zeitsouveräne“ - was auch immer das ist - „die Mobilität der Bevölkerung und die Grenzregion SaarLorLux einbeziehende Gesundheitsplanung zu erstellen.“ Ich habe in der Tat lange nachgedacht, was uns die Autoren damit sagen wollen. Ich bin leider nicht dahinter gekommen. Wir sollen also in unserer Gesundheitsplanung dafür sorgen, dass die Bevölkerung mobil bleibt und die SaarLorLux-Region als solche soll irgendwie auch mobil bleiben, dann klappt es auch mit der Gesundheit. Dafür wollen die PIRATEN 1 Million Euro in den Haushalt einstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht versteht das jemand von Ihnen, ich verstehe es nicht. Vielleicht kann man mich später entsprechend aufklären.
Sie können mich ja gerne später aufklären, ich verstehe es wirklich nicht. - Die Fraktion B 90/GRÜNE spart das Thema Gesundheit und Soziales in ihrem Antrag vorsichtshalber völlig aus. Aber vielleicht ist das ja auch wirklich gut so. Nicht so die LINKEN. Die LINKE titelt zu diesem Thema in Ihrem Globalantrag Folgendes - ich zitiere noch einmal mit freundlicher Erlaubnis der Präsidentin -: „Notstand in Gesundheit und Pflege beenden.“
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was an der heutigen Aktuellen Stunde zum Erweiterungsbau des Saarlandmuseums so aktuell sein soll, erschließt sich mir auch nach den Ausführungen des Kollegen Hubert Ulrich immer noch nicht.
Aber egal, das einzige, was als aktuell durchgehen kann, ist, dass vor einigen Tagen das Kuratorium den Vorentwurf der Überplanung beschlossen und der Presse vorgestellt hat. Und heute will die Opposition im Rahmen einer Aktuellen Stunde wissen, was das denn kostet. Herr Kollege Ulrich, seriös geht in der Tat anders. Zu den Kosten der Überplanung kann zum heutigen Zeitpunkt logischerweise seriös nichts gesagt werden, da derzeit erst die Vorentwurfsplanung vorliegt. Konsequenterweise kann zum Umsetzungsplan noch nichts Konkretes gesagt werden. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass deshalb Zahlen und Daten von uns nicht genannt werden können. Wie bereits bekannt, hat gerade die Diskrepanz zwischen den genannten Zahlen hinsichtlich