Wir fördern aber auch den Mittelstand mit diesem Gesetz. Eine weitere Vorgabe ist seine Förderung und die Förderung der Angebotsvielfalt durch die Unterstützung mittelständischer Strukturen im ÖPNV. Die Gestaltung der Linienbündel soll es kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, sich an Vergaben und Ausschreibungen im ÖPNV zu beteiligen. Dieser Chancengleichheit beim Wettbewerb um Liniengenehmigungen dienen insbesondere die neuen finanziellen Regelungen des ÖPNV-Gesetzes. Wir geben erstmals per Gesetz vor, dass der ÖPNV im Saarland im Rahmen eines Verkehrsverbundes erbracht werden soll und ein gemeinsamer Verbundtarif als Höchsttarif anzuwenden ist. Damit schaffen wir den Rechtsrahmen für eine sogenannte gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Verkehrsunternehmen, nach EU-Recht den gemeinsamen Verbundtarif anzuwenden und zur Grundlage für eigenwirtschaftliche Anträge oder bei wettbewerblichen Vergabeverfahren zu machen.
Wir kümmern uns im Gesetz aber auch um den Ausbildungsverkehr. Die Ausgleichszahlungen für vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr sollen zukünftig auf der Grundlage einer einfacheren und transparenteren Regelung erfolgen. Daher hat die Landesregierung die Ausgleichsregelung des Bundes für den Ausgleichsverkehr durch einen eigenen Preis-Kosten-Ausgleich ersetzt, der den Unternehmen eine eindeutige Kalkulationsgrundlage bietet. Damit kommen wir auch einer Forderung des Landesrechnungshofes nach.
Wir kümmern uns weiterhin und klären die Frage der Aufgabenträger und der Sicherung kommunaler Verkehrsunternehmen. Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und der ÖPNV ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das ist nicht etwas, das rein marktgängig ist, sondern es ist ein Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb haben wir den ÖPNV im Gesetzentwurf zu einer pflichtigen Aufgabe gemacht, die den Aufgabenträgern in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben wird. Zur Sicherung der kommunalen Verkehrsunternehmen regelt das ÖPNV-Gesetz auch den Erwerb der Aufgabenträgerschaft neu. Der neue Rechtsrahmen auf EU- und Bundesebene ermöglicht den Schutz kommunaler Verkehrsunternehmen vor dem Wettbewerb durch eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen an eigene Verkehrsunterneh
men. Aber wir ermöglichen nicht nur eine Erweiterung der Aufgabenträgerstrukturen. Das Gesetz ermöglicht auch eine Konzentration durch Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf einen Zweckverband, wodurch auch eine Fortentwicklung der Aufgabenträgerstrukturen im Saarland durch Zusammenschlüsse offensteht, das heißt, das ist möglich, aber es gibt auch einen verpflichtenden Druck zur Kooperation.
Wir haben uns dabei - auch das ist bereits angesprochen worden - auf eine sehr umfassende, sehr tiefgreifende Anhörung mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen gestützt. Ich glaube, Kollege Wegner, das war am 28. September; ich bin ein Datumsfetischist. Das war eine in der Vielfalt sehr beeindruckende Anhörung. Wir haben auch einiges übernommen, aber alles ging natürlich nicht, denn die Interessen sind schon in sich äußerst widerstreitend. Ich will nur einmal zwei Punkte nennen. Wir haben beispielsweise eingebracht, dass die Verkehrsunternehmen frühzeitig in die Planungen zu integrieren sind - das war die Forderung von mehreren - und wir haben gestrichen, dass die Beteiligung der Unterauftragnehmer an den Mehrerlösen zu erfolgen hat. Das war also keine Anhörung im Sinne von L’art pour l’art, sondern eine Anhörung, die die jetzige Entscheidungsvorlage beeinflusst hat.
Wir haben uns natürlich auch mit dem heiklen Thema der Forderung der Übernahme von Mehrkosten der Saarbahn befasst, die durch die nach BOStrab geregelte Strecke Riegelsberg-Etzenhofen begründet sind. Wir werden nicht, das hatte sich schon in den ersten Beratungen angedeutet, die Aufgabenträgerschaft übernehmen. Wir sind aber weiterhin und ich bin mir sicher, dass Kollege Strobel dazu noch einiges sagen wird, denn wir haben uns, welch Wunder, natürlich abgesprochen - in guten Gesprächen, wie Herr Kessler sagen würde, mit der Landeshauptstadt, weil wir der Landeshauptstadt finanziell schon entgegenkommen wollen.
Wir müssen allerdings den Gesamtrahmen und die von mir bezeichneten unterschiedlichen Interessenlagen beachten. Wenn wir gesagt hätten, wir übernehmen die ganze Trägerstruktur, hätte uns dies die Spielräume für andere Entscheidungen völlig genommen. Dennoch tragen wir der besonderen Bedeutung der Landeshauptstadt, der besonderen Bedeutung der Saarbahn auch als grenzüberschreitendes Transportmittel durchaus Rechnung. Ich bin vielleicht nicht auf der allerneuesten Ballhöhe, aber da geht es, mit Verlaub, nicht um Portokassenbeträge, sondern da geht es schon um hohe Beträge. Ich will es noch im Ungefähren lassen, denn als alter Gewerkschafter weiß ich: Wenn man zu früh etwas ausplaudert, macht man das Ergebnis kaputt. Deswegen muss man da ein bisschen vorsichtig sein.
Ich bin gespannt, was die nachfolgenden Rednerinnen und Redner, insbesondere die von mir sehr geschätzte Verkehrsministerin, hier noch sagen werden -
Sie muss zum Bus, hat sie gesagt. - Ich möchte deshalb zum Fazit kommen. Wir haben hier eine kundengerechtere Gestaltung eines attraktiven Nahverkehrsangebotes und wir haben das auch als kontinuierlichen Prozess implantiert, wie der Kooperations- und Dienstleistungsvertrag, über den wir als Nächstes reden werden, schon anzeigt. Wir haben mit dem neuen gesetzlichen Rahmen die Grundlage geschaffen, um in unserem Kooperationsund Dienstleistungsvertrag weitere Details voranzubringen. Wir werden dabei die Kundinnen und Kunden einbeziehen, denn es ist vorgesehen, einen Fahrgastbeirat zu schaffen, in den wir Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und auch nicht organisierte Fahrgäste berufen wollen. Durch dieses Instrument wollen wir eine bürgernahe Beteiligung ermöglichen.
Zusammengefasst: Heute ist ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland. Wir nehmen nicht in Anspruch - wie es in einem Werbespot heißt -, heute die Antwort auf alle Fragen des Universums zu liefern. Aber so weit, wie wir mit diesem Gesetz kommen, waren wir schon, ich würde mal sagen, seit Jahrzehnten nicht vorangekommen. Der Landtag wird heute also eine ganz wichtige Entscheidung fällen. Ich bitte um Zustimmung. Ganz herzlich bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit akribischem Fleiß an diesem Werk mitgearbeitet haben. Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir begrüßen grundsätzlich diesen Gesetzesentwurf zum öffentlichen Personennahverkehr, das haben wir ja auch schon in den bisherigen Beratungen deutlich gemacht. Denn es ist in der Tat so, insoweit stimme ich dem Kollegen Roth zu, dass dieses Gesetz einen Fortschritt darstellt. Allerdings müssen wir auch sehen, dass die Basis dieses Fortschritts sehr niedrig lag. Es gibt so gesehen zwar schon eine deutliche Verbesserung, aber ich meine, dass das auch noch weiter verbessert werden kann.
Der Kollege Roth hat einleitend auch gesagt, es sei ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr, und er hat es abschließend wiederholt. Ich
würde sagen: Wir schaffen heute gewiss eine bessere Grundlage, aber ein guter Tag ist erst dann angebrochen, wenn die Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden, wenn wir also zu echten Verbesserungsmaßnahmen kommen.
Diese echten Verbesserungsmaßnahmen stehen ja noch aus, und wir haben leider das Problem, dass im Saarland der öffentliche Personennahverkehr noch immer sehr unentwickelt ist und es eine starke Dominanz des motorisierten Individualverkehrs gibt. Das ist ein großes Problem. Ich glaube, das müssen wir ändern, denn die Grenzen des motorisierten Individualverkehrs zeigen sich immer deutlicher. Denken Sie an die täglichen Staumeldungen und dergleichen mehr. Was aber noch wichtiger ist: Wir brauchen auch ein Verkehrskonzept, das den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes Rechnung trägt. Ich glaube, unter diesen Gesichtspunkten ist auch die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs außerordentlich wichtig.
Ich bin überhaupt dafür, dass nun, über das Thema dem öffentlichen Personennahverkehrs hinausgehend, nachgedacht wird über neue Mobilitätsformen. Das ist ein Punkt, mit dem wir uns ebenfalls befassen müssen. In diesem Zusammenhang will ich etwas erwähnen, das nicht unmittelbar mit dem Gesetz zusammenhängt: Ich glaube, dass wir durch die Entwicklung etwa bei den sogenannten Elektrofahrrädern nun auch zu neuen Überlegungen kommen können, ob Derartiges nicht gerade auch im Berufsverkehr stärker genutzt werden könnte. Auch das wäre ein wichtiges Element, um dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und dem des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Wir sollten gelegentlich noch einmal den Gedanken aufgreifen, ob wir nicht auch in diesem Rahmen Verbesserungen erreichen können, ob wir nicht Grundlagen dafür schaffen können, dass das entsprechend umgesetzt werden kann.
Außerordentlich wichtig erscheint mir - das wurde auch vom Kollegen Roth betont und hat schon in den bisherigen Beratungen eine sehr große Rolle gespielt -, dass dem grenzüberschreitenden Verkehr Rechnung getragen wird. Das halte ich für außerordentlich wichtig. Wir können noch so viele Strategien entwickeln - wenn wir uns damit nicht in der Region insgesamt, also auch grenzüberschreitend, adäquat bewegen können, ist das letztlich alles für die Katz. Deshalb ist es wichtig, dass dem grenzüberschreitenden Verkehr ausreichend Rechnung getragen wird.
Ich hoffe ja auch darauf, dass die Verhandlungen mit der Stadt Saarbrücken zu einem Ergebnis führen, das der Zielerreichung förderlich ist. Es soll den Verhandlungen nun nicht vorgegriffen werden, ich möchte aber auch für unsere Seite noch einmal
nachdrücklich betonen, dass eine Lösung gefunden werden muss. Denn mit der bisherigen Teilung ist das nicht machbar; wir haben das ja hier auch schon mal am Beispiel Riegelsberg verdeutlicht.
Es sind, worauf Kollege Wegner in seiner Berichterstattung hingewiesen hat, verschiedene Abänderungsanträge eingebracht worden, so auch von uns. Unser Abänderungsantrag hat zum Ziel, das vorhandene Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland zu verbessern und auch noch einmal zu verdeutlichen, worum es geht. Ich will einige wenige Eckpunkte unseres Abänderungsantrags hier noch einmal darstellen.
Der erste anzusprechende Punkt ist, dass wir einige Bestimmungen schärfer fassen wollen, nicht nur als Soll-Bestimmungen, sondern als „Ist“-Bestimmungen. Insbesondere wollen wir aber auch die Gleichwertigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs betonen. Was wir unter verbesserter Fassung verstehen, will ich an einem kleinen Beispiel verdeutlichen. In § 3 Abs. 7 des Gesetzentwurfs, in dem es um die Ziele geht, findet sich folgende Formulierung; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, soll - sofern ein verkehrlicher Bedarf besteht der möglichst frühzeitige Übergang vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden.“ Wir wollen eine klarere Formulierung, um das deutlicher zu machen. Unsere Formulierung würde lauten: „Um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, ist der möglichst frühzeitige Übergang vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.“ Es geht um also um eine deutlichere Formulierung, um eine Klarstellung in bestimmten Bereichen.
Wir haben weitere Punkte anzusprechen. Ein Punkt im Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den wir gutheißen, besagt, dass Auftragsunternehmer nicht automatisch an den Mehrerlösen beteiligt werden müssen.
Für uns ein ganz zentraler Punkt ist ein Thema, das ebenfalls schon im Gesetz enthalten ist, das wir aber gerne forciert sähen: die Bedingungen, unter denen bei den verschiedenen Aufgabenträgern gearbeitet wird. Dabei geht es um die Einhaltung von Tarifregelungen. Es wird zu Recht auf das Tariftreuegesetz verwiesen, wir möchten aber § 9 um den Hinweis ergänzen, dass die Personalüberführung mit Sozialstandards gemäß der Verordnung der Europäischen Union zu erfolgen hat. Denn es ist, wie wir alle wissen, ein Schwachpunkt beim öffentlichen Personennahverkehr, dass sich beim Wechsel von Aufgabenträgern oder bei der Beschäftigung von Unterauftragsnehmern die Arbeits- und Entloh
nungsbedingungen der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtern. Das wollen wir verhindern. Ich denke, es muss unser gemeinsames Anliegen sein, dass dort anständige Arbeitsbedingungen herrschen. Es muss unser Anliegen sein, dass der öffentliche Personennahverkehr nicht nur für die Nutzer attraktiv ist, sondern dass diejenigen, die in diesen Bereichen arbeiten, das zu anständigen Bedingungen tun.
Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass die Bürgerbeteiligung gestärkt werden muss; auch darauf wurde bereits eingegangen. Daher wollen auch wir einen unabhängigen Beirat einrichten, bei dem die entsprechenden Träger beteiligt sind, bei dem aber auch die Kammern beteiligt sind. Ich meine, dass es einfach dazugehört, eine bürgernahe Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu gewährleisten. Deshalb wollen wir diese Beteiligung sichergestellt sehen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Ich denke, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in der Tat einen deutlichen Fortschritt erzielen, einen Fortschritt als Grundlage der dann noch ausstehenden Verbesserungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Wir denken aber auch, dass dieser Gesetzentwurf noch weiter verbessert werden kann. Deswegen möchte ich empfehlen, hier im Plenum unseren Abänderungsantrag nicht, wie im Ausschuss geschehen, abzulehnen, sondern ihn anzunehmen. In die gleiche Richtung geht der Abänderungsantrag der Kollegen der Fraktion der PIRATEN, den wir daher ebenfalls zur Annahme empfehlen. Weil wir auch kleine und kleinste Fortschritte honorieren wollen - ich habe es im Ausschuss bereits gesagt -, stimmen wir auch dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, der ja zum Abänderungsantrag des Ausschusses insgesamt geworden ist. Was den Gesetzentwurf insgesamt angeht, sehen wir noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Deshalb werden wir ihn zwar nicht ablehnen, uns aber enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der moderne öffentliche Personennahverkehr, wie wir ihn uns vorstellen, orientiert sich in allererster Linie zunächst einmal an den Nutzern beziehungsweise an denen, die wir als potentielle Nutzer im Auge haben, für die aber im Moment das Angebot nicht passt. Auch für
die wollen wir was tun. Diesem Ziel haben wir unsere Überlegungen zum neuen ÖPNV-Gesetz zugrunde gelegt und wir haben daher aus der Perspektive der Nutzer gedacht.
Die neuen Regelungen setzen sich zusammen aus dem eigentlichen Gesetz und einem Kooperationsund Dienstleistungsvertrag. Kern des Gesetzes ist die Strukturveränderung und die damit verbundene Weiterentwicklung der bisherigen Verkehrskooperation zum pflichtigen Verbund der Aufgabenträger. Die Gestaltung des ÖPNV wird nunmehr pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. Im neuen Zweckverband Personennahverkehr Saarland - ZPS - sind alle Aufgabenträger Mitglieder, also die Landkreise, die auch bisher schon Aufgabenträger waren, das Land und jetzt neu die Kommunen mit eigenen Verkehrsbetrieben, das sind derzeit die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt Völklingen.
Die VGS erhält die Funktion der Geschäftsstelle des ZPS-neu. Dort werden folgende Leistungen gebündelt erbracht: die integrierte und koordinierte Verkehrsgestaltung des ÖPNV, die Fortentwicklung des Gemeinschaftstarifs, die einheitlichen Beförderungsbedingungen, die einheitlichen Produkt- und Qualitätsstandards - was das Fahrgastinformationssystem angeht, das Betriebssystem, aber auch das Material -, ein einheitliches Marketing, die einheitliche Gestaltung der Kundenpartizipation. Ganz besonders wichtig ist, dass die Ausschreibung der Verkehre dort erfolgen wird und daraus resultierend auch die Vergaben mit Ausnahme der Inhouse-Vergaben natürlich, und wir werden dort ein permanentes Controlling aller Verträge sehen. Dort wird auch die Entwurfsbearbeitung der Nahverkehrspläne gemacht werden und die Mittelzuweisung und die Verwendungskontrolle für die Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr. Es ist also ein umfassendes Programm, das zukünftig dort absolviert wird.
Das neue ÖPNV-Gesetz sieht vor, die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach Preis-Kosten-Ausgleich mit einer ÖPNV-Pauschale und damit absolut transparent an die Aufgabenträger auszuzahlen. Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel bleiben beim Land, was auch durchaus Sinn macht, weil die Regierung bei Projekten von übergeordnetem Landesinteresse Herrin des Verfahrens bleiben muss. Was die Sonderlasten der BOStrab-Strecke für die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Gemeinde Riegelsberg angeht, sieht das Verkehrsministerium keinen finanziellen Spielraum für eine Änderung der bisherigen Regelung. Das Anliegen der beiden Kommunen, hier eine Erleichterung herbeizuführen, ist natürlich nachvollziehbar. Das Wirtschaftsministerium ist in entsprechenden Gesprächen, Eugen Roth hat das eben schon erwähnt. Eine Gleichstellung von EBO- und BOStrab-Strecke,
wie es die PIRATEN in ihrem Antrag im September gefordert haben, wird es aber leider nicht geben können, das ist von der Finanzierung her leider derzeit nicht zu stemmen.
Die Anhörung zum ÖPNV-Gesetz hat gezeigt, dass die unterschiedlichen Beteiligten durchaus unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt haben, dass es aber auch konsensuale Interessen gibt. In diesem Sinn haben wir unseren Änderungsantrag formuliert. Wir betonen die Notwendigkeit, den ÖPNV selbst und die gesetzliche Grundlage viel stärker grenzüberschreitend zu denken - über Landes- und Bundesgrenzen hinweg als Verkehre innerhalb der Großregion ganz im Sinne der Frankreichstrategie der Landesregierung. Das neue ÖPNV-Gesetz eröffnet hier alle Möglichkeiten. Es wird den ÖPNV grenzüberschreitend mit Sicherheit ein Stück weiterbringen.
Entsprechend den Regelungen im Bundespersonenbeförderungsgesetz sind die Verkehrsleistungen grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu erbringen. Daraus erwächst der Wunsch nach Transparenz, Effizienz und Diskriminierungsfreiheit. Deswegen muss den Vergaben eine außerordentlich präzise Ausschreibung zugrunde gelegt werden, damit wir einen funktionierenden Wettbewerb der unterschiedlichen Verkehrsanbieter gewährleisten können und wir mittelständischen Unternehmen den Zugang zum Markt ermöglichen. Wir wollen uns auch offen zeigen für die Möglichkeiten und Chancen, die uns die zunehmende Digitalisierung bietet, beispielsweise im Bereich des Ticketing oder etwa im Bereich des autonomen Fahrens. Ich erinnere an meine Anmerkungen in der Ersten Lesung zur fahrerlosen U-Bahn, die es in Nürnberg ja bereits gibt.
Das ÖPNV-Gesetz gibt den Rahmen für die Organisation und die Finanzierung des ÖPNV im Saarland vor. Konkrete Vereinbarungen zum operativen Geschäft werden im Kooperationsund Dienstleistungsvertrag geregelt, der dann auch flexibel angepasst werden kann. Hierin wird unter anderem das Tarifsystem geregelt. Das Wabensystem wird im Sinne der Benutzerfreundlichkeit überarbeitet und attraktive Kurzstreckentarife werden neu eingeführt. Es gibt Freiräume für Aktions- und Park-and-RideTarife. Die Systematik von Gesetz und Vertrag folgt dem Vorbild der Organisation des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar, den man aufgrund seiner Nutzerzahlen als durchaus erfolgreich bezeichnen darf.
Im Sinne der Attraktivität des ÖPNV und der damit verbundenen Möglichkeiten für die Nutzer halte ich im Übrigen - ich habe das schon öfters gesagt - den mittel- bis langfristigen Anschluss des saarländischen ÖPNV an den Verkehrsverbund RheinNeckar weiterhin für einen reizvollen Gedanken. Das neue ÖPNV-Gesetz verbaut uns zumindest diesbezüglich nichts, genauso wenig, wie es Überlegungen
zu zusätzlichen Mobilitätsmöglichkeiten an den Anschlussstellen des ÖPNV verhindert - ich nenne exemplarisch Car-Sharing oder Fahrradverleihsysteme.
Die Änderungsanträge der Opposition zeigen durchaus einige Gemeinsamkeiten - Herr Professor Bierbaum hat auch darauf hingewiesen -, aber natürlich auch Unterschiede. Ich möchte ein Beispiel aus dem Gesetzentwurf der PIRATEN aufgreifen, dort heißt es unter Punkt 2: In § 4 soll verändert werden - ich zitiere aus dem Abänderungsantrag -: „Es werden zukünftig Voraussetzungen dafür geschaffen, den öffentlichen Nahverkehr im Saarland über Beiträge zu finanzieren.“ Das können wir natürlich nicht mitmachen, denn das ist Ihr Konzept vom ÖPNV für lau,