Eugen Roth
Sitzungen
15/3
15/4
15/6
15/7
15/8
15/10
15/12
15/15
15/16
15/20
15/21
15/22
15/24
15/25
15/27
15/32
15/35
15/36
15/39
15/41
15/43
15/46
15/47
15/48
15/50
15/51
15/52
15/55
Letzte Beiträge
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, ich kann mit Fug und Recht für die große Mehrheit dieses saarländischen Landtages feststellen: Heute ist ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland.
Wir haben beispielsweise die Grundlage dafür geschaffen, dass der Verkehrsverbund nicht nur diesen Namen trägt, sondern auch zu einem echten Verbund wird. Bisher haben die Aufgabenträger ihren eigenen Busverkehr organisiert und eher nebeneinander gearbeitet. Wir verpflichten nunmehr die
Aufgabenträger, wie es der Berichterstatter und Ausschussvorsitzende bereits vorgetragen hat, ihre Aufgaben für Straße und Schiene im Zweckverband Personennahverkehr Saarland gemeinsam wahrzunehmen. Dazu erhält der Zweckverband der Aufgabenträger einen neuen Unterbau. Zu diesem Zweck wird die heutige Verkehrsmanagementgesellschaft Saar überführt in eine Geschäftsstelle des Zweckverbands Personennahverkehr Saar, ZPS. Die Aufgabenträger übertragen dem ZPS Aufgaben, die sie bisher einzeln durchgeführt haben. Als wichtige Funktionen nenne ich beispielsweise die Übertragung von Vergabeverfahren im Bus- und Schienenbereich, die Entwurfserarbeitung der Nahverkehrspläne und die Mittelbewirtschaftung im Bereich der vergünstigten Zeitkarten im Ausbildungsverkehr.
Ein weiterer wichtiger neuer Baustein ist die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen dem Verbund der Aufgabenträger und dem Verbund der Verkehrsunternehmen. Dazu wird dem Zweckverband vorgegeben, insbesondere die Fortentwicklung des Verbundtarifes mitzugestalten. Die Aufgabenträger sichern sich Mitwirkungsrechte, die in einem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmensverbund festgelegt werden. Auch dieser liegt bereits in einem ersten Entwurf vor.
Ich möchte in dem Zusammenhang auf die weiteren Pläne hinweisen, wonach es beispielsweise eine sogenannte wandernde Wabe geben soll, also einen Kurzstreckentarif mit bis zu fünf Haltestellen, der je nach Beginn und Ende die eigentlichen Waben überschreiten kann; es gibt keine absolute Grenze mehr. Und was mir persönlich - ich denke aber, auch den Koalitionären und vielen anderen - ganz besonders am Herzen liegt, ist das SaarVV-Jobticket, wo es darum geht, dass Unternehmen ihre Beschäftigten in den öffentlichen Personennahverkehr hineinbringen, wenn sie eine Mindestabnahme organisieren. Wir denken da an mindestens drei Jobtickets. Das wäre eine wesentliche Verbesserung. Die Berufspendlerinnen und Berufspendler wären dann im Angebot wesentlich besser gestellt als bisher. Das ist auch unter der Überschrift „Gute Arbeit - auch gut zur Arbeit kommen“ nicht zu unterschätzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wichtig war uns, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Personennahverkehr unterstützt werden. Aus diesem Grund wollen wir auch sicherstellen, dass Lücken im Hinblick auf die Sicherung sozialer Standards des im ÖPNV eingesetzten Personals bei eigenwirtschaftlichen Anträgen geschlossen werden. Deshalb geben wir in § 11 unseres neuen ÖPNV-Gesetzes vor, dass die Aufgabenträger für die Busverkehre, die Landkreise und den Regionalverband Nahverkehrspläne aufzustellen haben, in denen auch die Anforderungen zur Einhal
tung sozialer Standards bei der Vergabe der Verkehrsleistung definiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass für den Genehmigungswettbewerb eigenwirtschaftlicher Unternehmer untereinander ebenfalls gleiche Bedingungen auch in Bezug auf die Einhaltung von Sozialstandards vorgegeben werden können, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen und Lohndumping zu verhindern.
Wir fördern aber auch den Mittelstand mit diesem Gesetz. Eine weitere Vorgabe ist seine Förderung und die Förderung der Angebotsvielfalt durch die Unterstützung mittelständischer Strukturen im ÖPNV. Die Gestaltung der Linienbündel soll es kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, sich an Vergaben und Ausschreibungen im ÖPNV zu beteiligen. Dieser Chancengleichheit beim Wettbewerb um Liniengenehmigungen dienen insbesondere die neuen finanziellen Regelungen des ÖPNV-Gesetzes. Wir geben erstmals per Gesetz vor, dass der ÖPNV im Saarland im Rahmen eines Verkehrsverbundes erbracht werden soll und ein gemeinsamer Verbundtarif als Höchsttarif anzuwenden ist. Damit schaffen wir den Rechtsrahmen für eine sogenannte gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Verkehrsunternehmen, nach EU-Recht den gemeinsamen Verbundtarif anzuwenden und zur Grundlage für eigenwirtschaftliche Anträge oder bei wettbewerblichen Vergabeverfahren zu machen.
Wir kümmern uns im Gesetz aber auch um den Ausbildungsverkehr. Die Ausgleichszahlungen für vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr sollen zukünftig auf der Grundlage einer einfacheren und transparenteren Regelung erfolgen. Daher hat die Landesregierung die Ausgleichsregelung des Bundes für den Ausgleichsverkehr durch einen eigenen Preis-Kosten-Ausgleich ersetzt, der den Unternehmen eine eindeutige Kalkulationsgrundlage bietet. Damit kommen wir auch einer Forderung des Landesrechnungshofes nach.
Wir kümmern uns weiterhin und klären die Frage der Aufgabenträger und der Sicherung kommunaler Verkehrsunternehmen. Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und der ÖPNV ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das ist nicht etwas, das rein marktgängig ist, sondern es ist ein Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb haben wir den ÖPNV im Gesetzentwurf zu einer pflichtigen Aufgabe gemacht, die den Aufgabenträgern in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben wird. Zur Sicherung der kommunalen Verkehrsunternehmen regelt das ÖPNV-Gesetz auch den Erwerb der Aufgabenträgerschaft neu. Der neue Rechtsrahmen auf EU- und Bundesebene ermöglicht den Schutz kommunaler Verkehrsunternehmen vor dem Wettbewerb durch eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen an eigene Verkehrsunterneh
men. Aber wir ermöglichen nicht nur eine Erweiterung der Aufgabenträgerstrukturen. Das Gesetz ermöglicht auch eine Konzentration durch Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf einen Zweckverband, wodurch auch eine Fortentwicklung der Aufgabenträgerstrukturen im Saarland durch Zusammenschlüsse offensteht, das heißt, das ist möglich, aber es gibt auch einen verpflichtenden Druck zur Kooperation.
Wir haben uns dabei - auch das ist bereits angesprochen worden - auf eine sehr umfassende, sehr tiefgreifende Anhörung mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen gestützt. Ich glaube, Kollege Wegner, das war am 28. September; ich bin ein Datumsfetischist. Das war eine in der Vielfalt sehr beeindruckende Anhörung. Wir haben auch einiges übernommen, aber alles ging natürlich nicht, denn die Interessen sind schon in sich äußerst widerstreitend. Ich will nur einmal zwei Punkte nennen. Wir haben beispielsweise eingebracht, dass die Verkehrsunternehmen frühzeitig in die Planungen zu integrieren sind - das war die Forderung von mehreren - und wir haben gestrichen, dass die Beteiligung der Unterauftragnehmer an den Mehrerlösen zu erfolgen hat. Das war also keine Anhörung im Sinne von L’art pour l’art, sondern eine Anhörung, die die jetzige Entscheidungsvorlage beeinflusst hat.
Wir haben uns natürlich auch mit dem heiklen Thema der Forderung der Übernahme von Mehrkosten der Saarbahn befasst, die durch die nach BOStrab geregelte Strecke Riegelsberg-Etzenhofen begründet sind. Wir werden nicht, das hatte sich schon in den ersten Beratungen angedeutet, die Aufgabenträgerschaft übernehmen. Wir sind aber weiterhin und ich bin mir sicher, dass Kollege Strobel dazu noch einiges sagen wird, denn wir haben uns, welch Wunder, natürlich abgesprochen - in guten Gesprächen, wie Herr Kessler sagen würde, mit der Landeshauptstadt, weil wir der Landeshauptstadt finanziell schon entgegenkommen wollen.
Wir müssen allerdings den Gesamtrahmen und die von mir bezeichneten unterschiedlichen Interessenlagen beachten. Wenn wir gesagt hätten, wir übernehmen die ganze Trägerstruktur, hätte uns dies die Spielräume für andere Entscheidungen völlig genommen. Dennoch tragen wir der besonderen Bedeutung der Landeshauptstadt, der besonderen Bedeutung der Saarbahn auch als grenzüberschreitendes Transportmittel durchaus Rechnung. Ich bin vielleicht nicht auf der allerneuesten Ballhöhe, aber da geht es, mit Verlaub, nicht um Portokassenbeträge, sondern da geht es schon um hohe Beträge. Ich will es noch im Ungefähren lassen, denn als alter Gewerkschafter weiß ich: Wenn man zu früh etwas ausplaudert, macht man das Ergebnis kaputt. Deswegen muss man da ein bisschen vorsichtig sein.
Ich bin gespannt, was die nachfolgenden Rednerinnen und Redner, insbesondere die von mir sehr geschätzte Verkehrsministerin, hier noch sagen werden -
Sie muss zum Bus, hat sie gesagt. - Ich möchte deshalb zum Fazit kommen. Wir haben hier eine kundengerechtere Gestaltung eines attraktiven Nahverkehrsangebotes und wir haben das auch als kontinuierlichen Prozess implantiert, wie der Kooperations- und Dienstleistungsvertrag, über den wir als Nächstes reden werden, schon anzeigt. Wir haben mit dem neuen gesetzlichen Rahmen die Grundlage geschaffen, um in unserem Kooperationsund Dienstleistungsvertrag weitere Details voranzubringen. Wir werden dabei die Kundinnen und Kunden einbeziehen, denn es ist vorgesehen, einen Fahrgastbeirat zu schaffen, in den wir Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und auch nicht organisierte Fahrgäste berufen wollen. Durch dieses Instrument wollen wir eine bürgernahe Beteiligung ermöglichen.
Zusammengefasst: Heute ist ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland. Wir nehmen nicht in Anspruch - wie es in einem Werbespot heißt -, heute die Antwort auf alle Fragen des Universums zu liefern. Aber so weit, wie wir mit diesem Gesetz kommen, waren wir schon, ich würde mal sagen, seit Jahrzehnten nicht vorangekommen. Der Landtag wird heute also eine ganz wichtige Entscheidung fällen. Ich bitte um Zustimmung. Ganz herzlich bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit akribischem Fleiß an diesem Werk mitgearbeitet haben. Herzlichen Dank!
Sehr verehrte Frau Landtagsvizepräsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren!
Ich soll das „Vize“ weglassen? Okay.
Der Fraktionsvorsitzende bringt mich durcheinander wegen meiner sehr geschätzten Kollegin Ries. Zum Thema. Ich war jetzt - ich will es neutral ausdrücken - gut unterhalten durch diese Debatte zwischen den beiden Oppositionsparteien, Erstantragsteller B 90/GRÜNE, Zweitantragsteller DIE LINKE. Sie bringt eines zutage: Beide Anträge sind - was legitim ist, das schicke ich vorweg - sehr stark wahlkampftaktisch geprägt. Es ist kein Wunder, wenn man am 05. Oktober hier redet und am 26. März, also ein halbes Jahr später, Landtagswahl ist, dass so etwas unter solchen Aspekten diskutiert wird. Aber man darf, wenn man das aus wahltaktischen Gründen und nicht mit dem nach unserer Auffassung erforderlichen Tiefgang macht, nicht erwarten, dass wir dort, wo wir realiter eine Regierung stützen müssen, die Dinge so einfach mitmachen.
Das bitte ich eingangs zur Kenntnis zu nehmen. Herr Kollege, ich lasse die Frage gleich zu. Wir machen hier keine Spielchen, sondern wir kümmern uns um die Infrastruktur unseres Saarlandes. Das haben wir die ganze Zeit schon getan und das werden wir auch weiterhin tun.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Geschätzter Kollege Roth!
Wenn Sie unseren Antrag zu einem Infrastrukturbericht hier als Wahlkampfantrag interpretieren und einstufen, können Sie mir bitte mal erläutern, welcher Antrag - egal von wem, von der Großen Koalition oder einer Oppositionsfraktion - dann kein Wahlkampf wäre? Die Unterscheidung ist mir nicht so ganz klar. Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Wenn Sie diesen Antrag, der einen ganz sachlichen, realen Hintergrund hat und der auch nicht populistisch formuliert ist, als Wahlkampfantrag bezeichnen, was ist in diesem Hause denn dann kein Wahlkampfantrag? Sind die Gesetze, die die Große Koalition einbringt, auch Wahlkampfgesetze? Dann ist hier alles Wahlkampf. Oder liege ich da falsch?
Kollege Ulrich! Ich habe ja eingangs schon gesagt, dass ich das für durchaus legitim halte.
Ich bin darauf gekommen, weil ich Ihnen sehr aufmerksam zugehört habe. Und in der Auseinandersetzung mit der LINKEN haben Sie diese der Wahlkampftaktik beschuldigt. Wobei ich der Auffassung bin, dazu komme ich gleich noch, dass der Antrag der LINKEN wesentlich näher am Problem ist als der Antrag von B 90/GRÜNE. Aber wenn Sie selbst sagen, dass da Wahlkampftaktik im Spiel ist - das haben Sie eben via Mikrofon geäußert -,
stelle ich nur fest, dass ich Ihren Antrag auch so verbuche. Das war meine Erkenntnis aus Ihrem Redebeitrag!
Kommen wir zum Thema Infrastrukturbericht. Der Antrag der GRÜNEN unterstellt ja, dass das Parlament und die Landesregierung nicht ausreichend Kenntnis von Investitionserfordernissen hätten, um einen Plan zu haben, wie die Infrastruktur erneuert werden müsste.
Das war die Annahme, die dem Antrag von B 90/ GRÜNE zugrunde liegt. Ich bin der Auffassung, dass wir an dieser Stelle kein Erkenntnisproblem haben darauf gehe ich gleich ein -, sondern ein Finanzierungsproblem! Und das hat die LINKE unserer Meinung nach vom Thema her besser aufgegriffen als B 90/GRÜNE. Sie kommt allerdings meiner Auffassung nach nicht zu konkret umsetzbaren Lösungen. Das ist der Streitpunkt, den wir dort haben.
Wir haben eine mittelfristige Finanzplanung. Wir kennen die Schätzungen über den Investitionsbedarf in der Verkehrsinfrastruktur, ob das beim Bund oder beim Land ist. Die Landesstraßen haben einen jährlichen reinen Erhaltungsbedarf von um die 23 Millionen Euro. Ministerin Anke Rehlinger hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das für uns aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kaum zu stemmen sein wird.
Es wird beispielsweise in den Flughafen investiert. Da ist ja jetzt angekündigt, dass dort eine Art Bremsbett entstehen soll - ich kann es technisch nicht sauberer definieren. Beim öffentlichen Personennahverkehr geht es um Strukturen und um Finanzierung. Wir haben das Thema der Gebäude. Das Ministeri
um für Bildung und Kultur sitzt derzeit in der Alten Post. Was ist mit dem Pingusson-Bau? Die Güdinger Schleuse wird jetzt renoviert und umgebaut, und so weiter. Die Vorstellung, wir brauchten erst einen Infrastrukturbericht, um zu wissen, was wir an Infrastruktur zu unterhalten oder zu erneuern haben, geht meiner Auffassung nach leider an der Realität vorbei.
Was aber spannender ist, ist die Idee, ein Infrastrukturbericht, kopiert von Schleswig-Holstein, einem rot-grün regierten Bundesland, könnte eine Benchmark für uns sein. Die erste Frage, die ich mir gestellt habe, war: Unter den rot-grünen Bundesländern ist Nordrhein-Westfalen so etwas wie der Pacemaker. Warum haben die so einen Infrastrukturbericht nicht aufgelegt? Was ist mit dem grünen Kretschmann in Baden-Württemberg? Warum hat der bisher keinen Infrastrukturbericht gemacht? Es gibt auch andere Regierungskonstellationen in gleichen oder ähnlichen Farben, die das alle nicht gemacht haben. Für mich ist eine Antwort darauf Folgende: Wenn das Ganze überhaupt Sinn machen sollte, müsste das ein bundeseinheitlich valides, von der bündischen Gemeinschaft und von der Bundesregierung anerkanntes Benchmarking sein, es müsste Standards geben, wie man sowas macht. Man dürfte es nicht à la Schleswig Holstein oder à la Saar machen oder wie auch immer, sondern man müsste sich darauf einigen, welche Parameter dafür in welcher Form zu erheben wären, in welcher Ausführlichkeit oder in welcher Oberflächlichkeit das gemacht werden müsste. Das sind Fragen, die ungeklärt sind.
Abgesehen davon gibt es einen anderen Aspekt. Ich habe einmal in die Häuser hinein gefragt, was es bedeuten würde, wenn man so etwas machen würde, beispielsweise für die Universität. Mal angenommen, der Investitionsbedarf von 400 Millionen Euro stimmt, dann müsste man über diese Annahme zunächst einmal diskutieren. Mir ist erklärt worden, dass man so etwas fallbezogen machen müsste. Man könnte das nicht für die Uni als Ganze auf einen Schlag machen mit allen Gebäuden, sondern man müsste sich beispielsweise die Zahnmedizin herausgreifen und dort ein Gebäude evaluieren. Dann hätte man eine Zahl, aber meistens ist es ja so: Wenn man am Bauen ist, steigen die Kosten noch, die in der Planung veranschlagt waren. Dann hätte man also ein Investitionsvolumen, das man umsetzen müsste. Eine andere als eine fallbezogene Vorgehensweise ist methodisch gar nicht machbar! Das auf einen Schlag für das ganze Saarland zu machen, ist undenkbar. Das würde, wenn man das hochrechnet, riesige Planungskosten verursachen und ganz erhebliche Personalkapazitäten binden. Das würde Gutachten erfordern. Nach vorsich
tigen Schätzungen geht man da von zweistelligen Millionenbeträgen aus.
Auf der Fachebene wird das diskutiert als verlorene Planungskosten, als eine falsche Methodik. Man kann darüber diskutieren, aber da es bisher die große Mehrheit in der bündischen Gemeinschaft nicht macht, leuchtet es mir nicht ein, das zur Benchmark zu erheben, was Schleswig Holstein da gemacht hat. Im Übrigen sage ich an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, Schleswig-Holstein möchte ich gar nicht so gerne zum Benchmark nehmen, das Land hat in Relation dreimal mehr Personal abgebaut, als das Saarland überhaupt abbauen will. Ob dies für uns die richtige Benchmark ist, versehe ich mit zwei Fragezeichen.
Ich sage es nur, weil es eben so anklang, man könnte den Antrag übernehmen, der wäre gar nicht so schlecht. Ich weiß nicht, ob das der Weisheit letzter Schluss ist, ich sehe es eher kritisch, wie man es gerade merkt.
Dann zu dem Thema der Finanzierung, eigentlich das größere Thema. Die Industrie- und Handelskammer hat in einem Gespräch mit der Landesregierung festgestellt, dass das Land Investitionsrückstände hat. Man hat uns mit dem Bundesdurchschnitt verglichen. Die erste Frage, die zu klären ist, lautet, ob man uns einfach mit Bayern und mit den ostdeutschen Ländern vergleichen kann, die erst durch Finanztransfers stark gemacht wurden und mittlerweile überwiegend schwarze Nullen schreiben, oder ob man uns eher mit den haushaltsschwächeren Ländern vergleichen sollte. Tut man Letzteres, was wir aus der Realität heraus machen, liegen wir im Durchschnitt. Wenn wir uns mit Bayern und den anderen finanzstarken Ländern vergleichen, liegen wir unter dem Durchschnitt. Da stellt sich schon mal die Frage, wie der Vergleich hergestellt wird.
Wichtiger ist aber, dass wir konkret etwas machen müssen und nicht nur visionär. Ich will auf das Thema Steuerpolitik eingehen. Natürlich macht es mir persönlich und meiner Fraktion, in Teilen auch der CDU-Fraktion, das müsste man differenzieren, sicherlich Spaß, über irgendwelche Steuersachen visionär nachzudenken. Nach meiner Erkenntnis und einer sehr pragmatischen Sichtweise - der Kollege Bierbaum hat mal gesagt, pass auf, dass du nicht zu pragmatisch wirst - ist das hier nicht gerade der Nabel der Welt, wenn es darum geht, wo Steuerpolitik gemacht wird. Wenn wir uns über die Vermögenssteuer Gedanken machen, die ich persönlich für eine Gerechtigkeitsfrage halte und positiv sehe, ob wir sie nun einführen oder nicht, dann will ich einfach der Öffentlichkeit sagen, darüber wird nicht im Landtag des Saarlandes, sondern im Deutschen Bundes
tag entschieden. Dort läuft es unter ganz anderen Gesichtspunkten, als wir hier aus der Not heraus vielleicht diskutieren. Von daher rate ich davon ab, am falschen Platz über Dinge zu diskutieren, die wir hier nicht bewegen können. Die können wir nur an anderen Orten bewegen.
Jenseits der Steuerpolitik geht es aber auch um das größere Rad, an dem wir im Moment drehen, nämlich um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ich habe gerade durchaus mit Freude gesehen, dass die Ministerpräsidentin hereingekommen ist, sie sieht auch gut aus.
Daraus kann man Schlüsse ziehen, vielleicht mit meiner Oberflächenpsychologie - Entschuldigung -, dass die Gespräche nicht ganz schlecht gelaufen sind.
Was ich zum Ausdruck bringen will - locker gesagt, aber ernst gemeint -, ist, das habe ich hier schon mal am Mikrofon gesagt, dass es problematisch ist, wenn wir durch nichts geerdete Steuervorschläge machen, wo wir gerade auf dem Höhepunkt einer Verhandlung sind. Ich bin zutiefst überzeugt, dass uns in dieser Frage tatsächlich niemand hilft als wir selbst. Keine Rheinland-Pfälzer, keine NordrheinWestfalen, keine Bayern, sondern nur wir selbst. Zum falschen Zeitpunkt etwas mit Vorschlägen zu überfrachteten, wenn wir vielleicht auf einem guten Weg sind, das torpediert eigentlich das, was wir dort erreichen wollen. Wir können all diese Vergleiche nur dann stemmen, wenn wir eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bekommen. Dazu haben wir ein Recht, dafür müssen wir uns aber auch taktisch klug aufstellen und können das nicht durch Vorschläge unnötig überfrachten, die an diesem Ort, wo ich gerade stehe, nicht im Ansatz entschieden werden. Das erfordert auch etwas Disziplin in der Solidarität, wie wir um unser Land kämpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Damit erreichen wir am Ende des Tages vielleicht noch nicht alles, was wir wollen, obwohl sich gute Dinge entwickeln. Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach den Tourismus an, der gerade blüht und gedeiht. Dann kann nicht alles ganz schlecht sein, was im Saarland bisher gelaufen ist, auch durch die Arbeit in den Ministerien, in den Ausschüssen. Ich erwähne den Haushaltsund Finanzausschuss mit seinem Vorsitzenden Heinz Bierbaum, wo zum Beispiel das Finanzministerium, orientiert an der mittelfristigen Finanzplanung, die Hauptinvestitionsbaustellen detailliert aufgezeigt hat. Das heißt, das gibt es schon, man
braucht sich nicht hinter den Zug zu werfen, die Erkenntnisse sind schon da.
Wir müssen aber auch aufpassen, wie wir diese Finanzierung am Ende in der bündischen Gemeinschaft, mit dem Bundesfinanzminister, mit der Unterstützung der anderen hinbekommen. Das ist die entscheidende Frage. Wir sind gut aufgestellt, wir sind dafür gerüstet. Ich sage es so ähnlich wie der Innenminister: Wir haben alle Erkenntnisse und wissen auch, was wir tun. Wir brauchen keinen neuen Bericht aufzulegen, der uns personell und vor allen Dingen finanziell noch schwer belasten würde.
Am Ende bleibt es dabei, was auch bei der mittelfristigen Finanzplanung, die mir als Grundlage für meinen Vortrag diente, gesagt wurde, was das Ziel ist und wie wir weiter vorgehen wollen. Es sind im Wesentlichen fünf Ziele, die ich zitieren möchte: Erstens die Fortsetzung der Konsolidierung. Zweitens die Einhaltung der Defizitobergrenze. Wenn wir das nicht tun würden, würde man uns die Zinskostenhilfe gar nicht erst geben und die vorhandene vielleicht streichen. Drittens die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2022. Das Thema Schuldenbremse und die Frage, gibt es sie oder gibt es sie nicht, ist vorbei. Wer noch darum kämpft, wirft sich auch hinter den Zug. Die Schuldenbremse ist fast abgelaufen, wir haben bereits die weiteste Strecke hinter uns, wobei noch eine harte Strecke folgt.
Nachdem wir kaum noch Bundesgenossen haben, nachdem alle ostdeutschen Länder zumindest schwarze Nullen schreiben und die meisten im Westen auch, wäre es Träumerei zu denken, wir könnten das Rad zurückdrehen. Das ist eine Fantasie, die vielleicht schön ist, aber nur im Traum vorkommt, nicht auf Erden. Viertens wollen wir die strukturelle Gesundung der Kommunen und fünftens wollen wir die Investitionstätigkeit verstärken. Das haben wir selbst erkannt, dafür haben wir keinen Antrag in einer Landtagsdebatte gebraucht. Wir wären fehl am Platz, wenn wir das gebraucht hätten. Wir sind aber nicht fehl am Platz, wir sind gut aufgestellt. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Heinz Bierbaum, es mag niemanden hier wundern, dass wir in der Zielsetzung durchaus übereinstimmen, wir streiten hier über den Weg.
Der Weg, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, indem man Anträge in einem Landtag eines kleinen südwestlichen Bundeslandes stellt, ohne dass diese in irgendeiner Form von mächtigen Verbündeten unterstützt werden, ist nach meiner Auffassung keine Schaffung von Klima, sondern die Beerdigung der Idee erster Klasse. Das sehe ich eher als problematisch an, je nachdem wie es abläuft. Im Übrigen nochmal: Wir sind mitten in der Diskussion um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Das ist eigentlich das Megathema, es geht aus unserer Sicht ein Stück weiter, weil damit unsere Last, nämlich die Schuldenlast angegangen wird, mithilfe der bündischen Gemeinschaft - so hoffen wir.
Wenn man dann sagt, wir machen noch ein Päckchen drauf, weil wir die Saarländerinnen und Saarländer sind, wir werfen hier den Tisch um, dann weiß ich nicht, ob die anderen in Nordrhein-Westfalen und sonstwo genauso - wie soll ich sagen?
wohlwollend mit uns darüber diskutieren. Steuerpolitik ist ein schwieriges Thema. Wir haben bei der letzten Bundestagswahl gesehen, wie das angekommen ist. Ich glaube, man muss es zunächst mit entsprechenden Bundesgenossen - ich denke da zum Beispiel auch an die Gewerkschaften - anders aufstellen. Wenn wir unsere Leute jetzt noch mit einem Infrastrukturbericht belasten, kommen wir erst gar nicht dazu, schlaue Steuervorschläge zu entwickeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Michael Hilberer, ich muss gestehen, nachdem wir, Roland Theis, so viel über Fahrrad fahren geredet haben, bin ich jetzt wieder völlig entspannt, wenn wir endlich einmal über die Saarbahn reden, nach dem Auf und Ab auch aus meiner Heimatgemeinde, aber Spaß beiseite.
Kollege Hilberer, Sie werden überrascht sein. In gewissem Sinne unterstützen wir das schon. Wir unterstützen es nicht, indem wir jetzt sagen, jawohl, Arme hoch, Antrag ist erledigt. Das wäre der Größe der Operation ehrlich gesagt nicht ganz angemessen. Die Größe der Operation haben Sie ja selbst be
schrieben. Aber wir werden das Thema natürlich in die Gesamtkonzeption ÖPNV-Gesetz - neu - einbringen. Das ist auch schon drin und die Gespräche laufen schon, auch, was dieses Thema betrifft. Das hatte ich bei der Einbringung des neuen ÖPNV-Gesetzes am 13. Juli hier an gleicher Stelle bereits angedeutet.
Wir tun das auch deshalb, weil die Saarbahn in gewissem Sinne unser eigenes Baby ist. Dazu hat man schon eine Beziehung. Da will man nicht nur, dass das Projekt gelingt. Es ist ja gelungen, es ist auch relativ erfolgreich. Aber das Problem ist, dass wir am Ende des Tages auch über Geld reden müssen. Auch wenn es keinen Spaß macht und nicht schön ist, aber es geht nicht anders.
Um was geht es? Das ist beschrieben worden. Es geht um eine rund 16 Kilometer lange innerstädtische Strecke, die unter die Regelungen der BOStrab, also der Betriebsordnung Straßenbahn, fällt. Man hat das damals getrennt. Warum, das lassen wir einmal beiseite. Da gibt es Geschichten und Geschichtchen dazu. Ich sitze neben dem Fraktionsvorsitzenden des Regionalverbandes Saarbrücken. Der kennt sich da besser aus als ich, erzählt mir das auch jedes Mal bei diesem Thema. Aber das bleibt unter uns. Es ist auf jeden Fall spannend.
Wenn man in die Geschichte kuckt, damals, Neunzigerjahre, warum was wie gemacht wurde und warum etwas ganz bewusst so gemacht wurde und warum etwas nicht anders gemacht wurde, als es gemacht wurde - ich umreiße es bewusst sehr anonymisiert -, darüber können wir in der dritten Halbzeit gerne reden, aber es hatte seinen Grund. Es war damals eine absolute SPD-Mehrheit mit über 50 Prozent, mit einem Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine. Die Genossinnen und Genossen hatten sich das relativ genau überlegt, im Übrigen zusammen mit der Stadt und mit Teilen des Stadtverbandes. Auch damals war man sich schon nicht ganz einig, wenn ich das, Volker, richtig im Kopf habe. Aber man hatte es letztendlich so gemacht.
Was hatte man damals auch gemacht? Man hatte damals die Einführung gefördert, und zwar hatte das Land damals die Saarbahn-Fahrzeuge und die Werkstatt im Gesamtsystem mit 75 Prozent gefördert und Bund und Land hatten gemeinsam den Streckenausbau zu 90 Prozent gefördert. Das heißt, bei der Einführung wurden bereits erheblich über dem Anteil zu erbringende Leistungen erbracht, damit es überhaupt zur Saarbahn kam. Nun wird im vorliegenden Antrag von den PIRATEN gefordert, dass die Betriebskosten - da reden wir im Moment von einem Defizit von ungefähr 7,37 Millionen Euro, nur um einmal eine Hausnummer zu nennen - auch für künftige mögliche Erweiterungen vollständig vom Land finanziert werden sollen.
Das ist schwierig angesichts der Regionalisierungsmittel, die wir erhalten haben. Wir haben zwar - allen voran unsere Ministerin - erfolgreich verhandelt, wir haben ja unter dem Strich rund 7 Millionen Euro mehr an Regionalisierungsmitteln bekommen, aber eine meiner beliebten Metaphern, lieber Roland, ist immer - das hat mir einmal jemand beigebracht; Achtung Metapher! -, wenn fünf Schnitzel auf der Platte liegen und jemand nimmt drei herunter, liegen nur noch zwei drauf. Und die anderen Verkehrsträger haben auch schon Dinge angemeldet. Es war ganz interessant. Die Kollegin Dagmar Ensch-Engel hat im vorherigen Redebeitrag die Hunsrück-Bahn angesprochen, es gibt die Strecke Homburg-Zweibrücken, es gibt jetzt noch ich-weiß-nicht-wieviel Projekte. Wenn man dem jetzt einfach zustimmen würde, wäre es klar, dass die Finanzierung all dieser Dinge damit automatisch weg wäre, weil man Adam Riese nicht besiegen kann.
Von daher sind wir natürlich - allen voran das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr mit der Stadt Saarbrücken, auch mit den Fraktionen im Gespräch, wie ich weiß. Es wäre jetzt fahrlässig, hier auf dem freien Markt zu sagen, in welche Richtung das geht. Ich schätze das so ein - das ist eine persönliche Einschätzung; das möchte ich auch so qualifizieren -, dass es von Ihnen nicht zu dieser vollständigen, weitestgehenden Übernahme der Kosten kommen wird inklusive dessen, was später noch nachfolgen wird, weil im Moment nicht annähernd absehbar wäre, wie so etwas zu finanzieren wäre.
Es wurde eben das Thema Tram-Train angesprochen, was ich für eine tolle Sache halte. Aber ich weiß nicht annähernd, wie man das finanzieren sollte, noch nicht einmal im Ansatz. Wir warnen davor, Luftschlösser zu bauen, wo jemand meint, es habe sich plötzlich ein Topf geöffnet, den wir vorher nicht gesehen haben. Das ist nicht seriös unterlegt.
Noch mal, es gibt Gespräche, und zwar nicht erst am St. Nimmerleinstag. Wir haben am 28. September dieses Monats die Anhörung zum ÖPNV-Gesetz, wo es unter anderem auch um das Thema Saarbahn geht. Es wäre fatal, wenn man jetzt einen Prozess in Gang setzen und quasi heute einen dicken Pflock einrammen würde, bevor das neue ÖPNV-Gesetz beraten ist. Wir können daher Ihrem Antrag heute nicht zustimmen, weil man dann die geplante Anhörung quasi abblasen könnte. Sie wäre hinfällig, weil sich alle Fragen wegen mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten am Ende erübrigt hätten.
Das ist eine sehr nüchterne und realistische Bewertung der Situation. Es geht nicht darum, was wir alle gerne hätten, sondern darum, was machbar ist. Ich bin mir allerdings sicher - der Kollege Strobel wird als Saarbrücker auch noch etwas dazu sagen -, dass wir die Besonderheit der Landeshauptstadt
Saarbrücken und die besondere Bedeutung dieses Verkehrsprojektes, unseres eigenen Babys, richtig gewichten werden. Allerdings dürfen wir keine ungedeckten Schecks in die Zukunft ausstellen. Daher müssen wir diesen Antrag, Kollege Hilberer, leider ablehnen. Es wäre schöner, wenn man ihn einfach annehmen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Allein schon die inhaltlich lebhafte und, wie ich finde, gute Debatte zeigt: Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir nicht nur ein weiteres Stück des Koalitionsvertrages um, sondern wir liefern einen inhaltlichen Beitrag, der uns voranbringen wird. Wir geben quasi heute Morgen einen Anstoß. Nach dem Stillstand geht es weiter mit dem ÖPNV. Darauf dürfen wir ruhig ein bisschen stolz sein und uns auch bei unserer Ministerin Anke Rehlinger herzlich bedanken.
Ich habe verstanden, dass zu viel Jubel heute Morgen schlecht ist, nicht wegen der Sache, sondern wegen der Sprechzeit. Deswegen will ich nur ein paar Dinge noch einmal nennen. Was den Verbesserungsgehalt des Gesetzes betrifft, so gibt es mindestens 18 Punkte, die ich nennen könnte, die eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand bringen. Ich will aber in der Kürze der Zeit nur einige aufzählen.
Das ÖPNV-Gesetz schafft die Grundlage für stärkere Mitwirkungsrechte der Aufgabenträger bei Entscheidungen der Verkehrsunternehmen und die gesetzliche Verpflichtung, den ÖPNV im Saarland im Rahmen e i n e s Verbundes zu erbringen und dann e i n e n gemeinsamen Tarif anzuwenden. Es ermöglicht so die Weiterentwicklung eines nutzerfreundlichen ÖPNV-Angebotes zugunsten des Kunden durch eine Überarbeitung der Wabenstruktur mit dem Ziel der Beseitigung von nachteiligen Preissprüngen, ein Übertragen wesentlicher Aufgaben im ÖPNV auf den Zweckverband Personennahverkehr - die werden also gebündelt - und sie erhalten eine ÖPNV-Pauschale, mit der sie bei wettbewerblichen Vergaben oder bei einer Direktbetrauung den vergünstigten Schülerverkehr finanzieren.
Die Verkehrsunternehmen werden verpflichtet, als Gesellschafter der Saarländischen NahverkehrsService GmbH beizutreten, den Verbundtarif anzuwenden, sich mit dem Aufgabenträgerverbund enger abzustimmen. Es geht um eine Vereinfachung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur, eine Attraktivierung des Jobtickets, die Einführung neuer technischer Entwicklungen wie etwa Handy- und E-Ticketing mit neuen Abrechnungsmechanismen, eine Abstimmung des Fahrplanangebotes, Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV und die Einrechnung eines Fahrgastbeitrages zur Beteiligung der Nutzer des ÖPNV. Die Aufgabenträger können nach der neuen Landesausgleichsregelung
vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr anbieten und ihre Unterauftragnehmer an den jährlichen Mehrerlösen des Verbundes beteiligen. Das sind nur enumerativ einige und hier jetzt nicht auszudiskutierende Dinge. Ich meine, das ist schon sehr beachtlich.
Die Basis für all das ist die Klärung der finanziellen Grundlagen. Es nutzt nichts zu träumen, sondern wir müssen das am Schluss im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße und auf die Schiene bringen. Da, denke ich, ist gut verhandelt worden. Wir haben unter dem Strich rund 7 Millionen Regionalisierungsmittel mehr. Nur das bietet jetzt überhaupt die Grundlage. Wir hatten ja früher auch schon über diese Weiterentwicklung des ÖPNV geredet. Es gab auch immer ganz erhebliche Schnittstellen. Da gibt es kein schwarz oder weiß oder rot oder grün und was weiß ich, sondern da gibt es schon ganz erhebliche Schnittstellen. Der Unterschied, den eine Regierung und auch die sie tragenden Fraktionen gegenüber einer Opposition ausmacht, ist der: Wir können hier nicht als Forderungsmaschine stehen, sondern wir müssen am Ende des Tages etwas beschließen, das uns erlaubt, allen zu sagen, was wir jetzt ins Gesetz gegossen haben, das können wir auch mitfinanzieren, darauf könnt ihr euch verlassen, es war nicht nur ein ungedeckter Scheck in die Zukunft. Insofern ist da gut verhandelt worden, wir bekommen mehr Regionalisierungsmittel, und dafür auch ein herzliches Dankeschön stellvertretend an Frau Ministerin Rehlinger.
In den Prozess sind bereits jetzt alle Aufgabenträger eingebunden. Sie konnten im Rahmen der externen Anhörung bereits Stellungnahme beziehen und werden durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Ende September dieses Jahres im Rahmen einer breit angelegten Anhörung nochmals eingebunden. Ihre Stellungnahmen werden dabei sehr ernst genommen. Diese werden aber sicherlich differieren und müssen in umsetzbare und wie dargelegt finanzierbare Ergebnisse zusammengefasst werden. Das wird noch ein gutes Stück konkrete Arbeit nach sich ziehen, die wir aber im Dienst unserer saarländischen Bevölkerung und ihrer verbesserten Mobilität gerne verrichten.
Da sind wir auch - um gleich einen Juckepunkt aufzugreifen - in engen Gesprächen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken. Aber sie ist trotz ihrer besonderen Stellung im Saarland nicht die einzige, die Wünsche an dieses ÖPNV-Gesetz hat. All diese Wünsche müssen wir wie gesagt am Ende des Tages sinnvoll und finanzierbar unter einen Hut bringen. Natürlich sehen wir die Herausforderungen für die Landeshauptstadt und auch den Regionalverband als Ballungsraum und werden damit auch sehr
konstruktiv und im Dialog umgehen. Das ist wie gesagt ein gutes Stück Arbeit, aber das tun wir gerne.
Damit wir sicher und schnell in alle Ecken unseres sehr schönen Landes kommen, werden die verschiedenen Verkehrsmittel auf der Schiene, Straße, zu Wasser und in der Luft gut miteinander verzahnt. Dabei müssen wir uns, wenn wir reale Verbesserungen umsetzen und nicht in der Theorie die Forderungshöhe vergrößern wollen, nach unserer finanziellen Decke strecken. Träume dürfen gerne geträumt werden, sie lassen aber keinen einzigen Bus nach dem Erwachen aus dem Traum von A nach B fahren. Deshalb begrüßen wir diesen enormen Fortschritt der besseren Verzahnung aller Verkehrsmittel und Aufgabenträger in zukünftig engerer verpflichtender Kooperation.
Am Ende - der Kollege Bierbaum hat das, denke ich, zu Recht angesprochen - geht es aber auch um die Menschen, und das hat auch der Kollege Hilberer gesagt trotz der kritischen Grundhaltung, die im Dienst unserer Mobilität arbeiten. Nicht zuletzt deshalb wird die Vielfalt der Aufgabenträger auch zukünftig erhalten. Denn natürlich ist es verkehrsmäßig wünschenswert, das alles enger zu verzahnen, immer mehr in eine Hand zu bringen, man muss dabei nur aufpassen, dass das nicht zu nicht vertretbaren Rationalisierungsmaßnahmen im Personalbereich führt.
Da kucken die Kolleginnen und Kollegen auch sehr genau darauf. Deshalb ist es manchmal besser, sich einem großen Ziel in mehreren Zwischenschritten zu nähern, lieber Michael, als gleich mit einem großen Wurf alles klären zu wollen, und das auch noch landesgesetzlich. Im Übrigen wäre dann die Beteiligungsorientierung auch nicht so intensiv, wie sie jetzt von uns vorgesehen ist.
Wenn es um Existenzen geht, muss man sich die Zeit nehmen - um auf diesen Zwischenruf einzugehen. Das kann man nicht einfach ratzfatz machen, sondern es muss sinnvoll sein, es muss allerdings auch den Beschäftigten gerecht werden. Dies wird im Übrigen auch von unseren Gebietskörperschaften und Zweckverbänden als Aufgabenträger so unterstützt.
Wir sind gespannt auf die Anhörung. Ein wichtiger Schritt in die Zukunft unseres kleinen Landes getreu dem Motto „Großes entsteht immer im Kleinen“ wird heute Morgen aller Voraussicht nach zumindest mit den Stimmen der Großen Koalition, vielleicht auch mit anderen, getan. Wir sind optimistisch, dass wir künftig Auswärtige und auch Einheimische im öffentlichen Personennahverkehr in unserem schönen Land besser an alle schönen Ziele bringen können. Hier wurde hart gearbeitet. Allen ein herzliches Dan
keschön, die daran mitgewirkt haben und sofort, nachdem die Kohle da war, den Plan vorgelegt haben. So schaffen wir, so liefern wir.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bin jetzt etwas wachgerüttelt zu später Stunde und ob dieser emotionalen Vortragsweise doch etwas überrascht. Ich glaube aber, um gleich auf den Punkt zu kommen: Lieber Kollege Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich, diese Herangehensweise hilft niemandem hier im Land. Das hilft nicht den möglichen Bergbaubetroffenen, das hilft nicht der Bevölkerung, dem Konzern sowieso nicht, das hilft niemandem. Debatten dieser Form sollten wir uns meiner Auffassung nach ersparen.
Du kannst kommentieren, wie du willst, das ist mir egal. - Es ist die Wiederholung einer Debatte vom 16. April 2015, nachzulesen unter der Drucksache 15/1336. Seitdem hat sich eigentlich nichts Gravierendes und Neues ergeben. Wir leisten uns solche Debatten immer wieder. Deswegen sollten wir unsere Zeit effizienter nutzen, um tatsächlich an den Dingen zu arbeiten, die wir uns gemeinsam, auch unter Einschluss der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in zwei Ausschüssen aufgegeben haben. Da gibt es einen Untersuchungsausschuss, da gibt es den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau, dem ich vorsitzen darf. Der arbeitet sehr stringent, der arbeitet sehr im Interesse der Menschen dieses Landes, dies auch sehr einvernehmlich. So machen wir das auch weiter. Daher sollten wir nicht immer wieder in der Diskussion zurückfallen.
Was ist der Gegenstand heute? Der Gegenstand ist die Ablehnung dieses Widerspruches der Gemeinde Nalbach, das ist alles. Das ist keineswegs - das sage ich mal als Nichtjurist - völlig überraschend vom Himmel gefallen. Der Unterschied, der sich in der Analyse dieses Vorgangs ergibt, ist folgender. Da wird im Rahmen einer Verschwörungstheorie - ich nenne es einmal so - behauptet, es gebe irgendwie ein Konglomerat im Hintergrund, Heiko Maas hat da angeblich noch irgendeine Rolle gespielt, und die versuchen, scheibchenweise irgendetwas umzusetzen. Das „scheibchenweise“ stimmt, aber es geht
darum, dass wir genau stufenweise nach Recht und Gesetz arbeiten. Würden wir das nicht tun, würden wir Recht und Gesetz verletzen. Das geht eigentlich nur in der Anarchie, aber wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Deswegen können wir das gar nicht tun, was Sie hier gefordert haben, Herr Kollege Ulrich.
Ich möchte es mit Blick auf die Uhr etwas holzschnittartig vortragen. Ich fange an mit dem Sonderbetriebsplan. Der Sonderbetriebsplan ist vom Bergamt Saarbrücken am 19. Februar 2013 abgeschlossen worden. Der Sonderbetriebsplan hat den explosionssicheren Verschluss des ehemaligen Bergwerks Saar sowie den Anstieg des Grubenwassers bis zur 14. Sohle, der Sohle des Standortes der Hauptwasserhaltung, zum Gegenstand. Mit dem bewusst herbeigeführten Anstieg des Grubenwassers in den ehemaligen Abbaufeldern Dilsburg und Primsmulde unterhalb der 14. Sohle war bezweckt worden, den Zeitraum möglicher Erderschütterungen von rund 80 Jahren auf rund 8 Jahre zu verringern. Das heißt, das war sehr wohl eine Geschichte, die ausgerechnet für die Menschen im möglichen Einwirkungsgebiet auch geologisch eine große Rolle spielt.
Ich mache einen Sprung in die erste Sitzung des eingerichteten Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau. Professor Wagner ist dort angetreten. Er hat genau diese These in den Raum gestellt, dass diese Flutung unter Umständen sogar zur Verringerung von Schadensbildern führen könnte. Also die Annahme, dass da per se etwas passiert, was für die Menschen, die hier wohnen, auf jeden Fall schlecht ist, wird zumindest wissenschaftlich in Zweifel gezogen. Ich als Nicht-Geologe sage, da kommt Genauigkeit vor Schnelligkeit. Das hat nichts mit Salamitaktik zu tun. Vielmehr muss man diese Argumente im Interesse der möglicherweise betroffenen Bürgerinnen und Bürger wohl abwägen.
Dagegen wurde Widerspruch durch die Gemeinde Nalbach eingelegt. Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung entfaltet. Das Pumpen wurde wieder aufgenommen. Das heißt, die Grubenwasserhaltung wurde fortgeführt. Es kam zu diesem Bescheid. Dieser Bescheid hat aufschiebende Wirkung. Diese aufschiebende Wirkung beziehungsweise die Möglichkeit des Widerspruchs ist, um es genau zu sagen - nach mir kommt noch der Jurist aus der befreundeten Fraktion -, mit einer Frist von rund vier Wochen verbunden. Das heißt, diese Frist läuft noch. Wir können doch jetzt nicht irgendetwas machen. Wenn die unter Umständen Widerspruch einlegen oder auch nicht, das weiß man ja nicht, dann ist ein neues Rechtsstadium eingetreten. Oder sehe ich das falsch, Thomas? Deswegen weiß ich nicht, warum jetzt der Rückfall in die Debatte kommt, die
wir vor 13 Monaten geführt hatten. Ich verstehe es nicht, aber vielleicht kann man es mir erklären. Die Landesregierung wird diesen Sonderbetriebsplan nicht zurückziehen, weil das aus einem ganz anderen Grund geschehen ist, nämlich um am Ende mögliche Schadensbilder sogar zu verringern.
Jetzt haben wir den von der RAG AG eingereichten Antrag vorliegen. Das sind vier Aktenordner mit sieben Anlagen. Im Moment wird im allerersten Schritt weil Genauigkeit vor Schnelligkeit geht - auf rechtsstaatlicher Basis genau gesichtet, ob überhaupt alle Unterlagen da sind, also alles, was man im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als Prüfvoraussetzung braucht. Es geht also nicht nur darum zu sagen, was die RAG AG als Optimum herausnehmen kann.
Wir gehen davon aus, dass diese ganze Geschichte - jetzt müssen wir noch abwarten, ob der Widerspruch kommt oder nicht - im Weiteren natürlich auch im öffentlichen Planfeststellungsverfahren erörtert werden wird, wo alle einbezogen werden. Das ist also vorgegeben. Es ist nicht davon abhängig, dass eine Fraktion im Landtag einen Antrag stellt. Das passiert ohnehin auf der Basis von Recht und Gesetz. Dann werden diese ganzen Dinge auf Herz und Nieren geprüft. Alle werden einbezogen, das ist bereits klar. Dann werden wir sehen. Dabei ist natürlich die Marschrichtung, dass jegliche Gefährdungen ausgeschlossen sein müssen und dass Schadensbilder - soweit überhaupt absehbar - so gering wie möglich gehalten werden. Eine andere Vorgehensweise wäre gar nicht möglich. Alleine deswegen muss man den Antrag zurückweisen und muss sagen, es ist ein Antrag, bei dem wir rechtswidrig handeln würden, wenn man ihn umsetzen würde.
Der nächste Punkt ist die Einholung unabhängiger wirtschaftlicher Expertise. Ich mache es wirklich kurz. Wir haben in dieser Geschichte mehrfach gehört, dass angeblich keine wirtschaftliche Expertise da wäre. Ich habe Professor Wagner genannt. Wir haben ihn erlebt. Er sollte 30 Minuten vortragen, er hat locker 90 Minuten vorgetragen. Mein bescheidener, normalbürgerlicher Sachverstand ist gesprengt worden. Er ist aber noch weiter im ganzen Verfahren drin. Zu den möglichen hydrologischen Auswirkungen ist er bereits beauftragt er wird eventuell zusätzlich eine Auftragserweiterung erhalten.
Das Verfahren wird im Übrigen Jahre dauern - nur damit wissen wir, wie der Zeithorizont ist. Da passiert nicht morgen etwas. Nicht, dass irgendjemand meint, morgen lassen die das Wasser laufen und bei mir wackelt das Haus oder so. Der Eindruck wird permanent erweckt. Das alles stimmt einfach nicht. Vielmehr dauert das, was ich jetzt sage, dass nämlich alles auf Herz und Nieren im rechtsstaatlichen Verfahren geprüft wird, noch Jahre. Wir werden uns ganz genau daran halten.
Weiterhin hat das Umweltministerium die Firma GWW mit der Erweiterung des Grundwassermodells Saar beauftragt. Das Umweltministerium wird zudem bis spätestens 2016 ein erweitertes Mess- und Untersuchungsprogramm zur PCB-Belastung in den saarländischen Gewässern vorlegen. Darüber hinaus soll ein saarlandweites Kataster erstellt werden, in dem die Standorte erfasst werden, an denen PCB-haltige Stoffe eingesetzt oder entsorgt sind.
Ich mache einen Sprung mit Blick auf die Uhr. Ich komme auf das Thema, das wir im Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau unter Einbeziehung aller Fraktionen gemeinsam beraten haben. Es ist nämlich so, dass wir auf unser Betreiben hin eine einseitige Erklärung der RAG vorliegen haben. Das haben die nicht einfach so gemacht, weil sie uns einen Liebesbrief schreiben wollten. Die haben das vielmehr gemacht, weil wir gedrückt und gedrängt haben. Man hat dort einseitig erklärt, quasi für einen bestimmten Bereich die Bergschadensvermutung anwenden zu wollen. Wir gehen aber nach erster Debatte - auch gemeinsam mit dem Kollegen Ulrich - davon aus, dass das eventuell nicht in vollem Umfang unseren Ansprüchen genügt.
Wir wollen nicht einfach sagen, das Bundesberggesetz wird geändert. Dann wäre nämlich Nalbach und Umgebung beschissen. Das muss man einmal so deutlich sagen. Wenn wir die auf eine mögliche Änderung des Bundesberggesetzes warten lassen, dann haben wir sie hinter die Fichte geführt. Vielmehr versuchen wir das zu machen, was wir im Moment tatsächlich für die Bürgerinnen und Bürger machen können. Deshalb haben wir hochrangige Vertreter der RAG in den Ausschuss eingeladen. Wir werden dort intensiv mit ihnen diskutieren, ob es reicht oder ob sie noch einen weiteren Schritt machen. Wir behalten uns dennoch die Option der Änderung des Bundesberggesetzes vor. Wir haben in der Großen Koalition nicht gesagt, dass wir sie nicht machen. Sie bleibt eine Option. Wir wissen, dass das mehr Schau ist als eine tatsächliche Hilfe für die eventuell Geschädigten vor Ort.
Lange Rede, kurzer Sinn, bevor ich mich in Rage rede, was ich heute bei diesem Thema gar nicht will: Wir sind voll im Plan. Das Wort Salamitaktik, lieber Kollege Ulrich, ist ein Vorwurf, der an allen Fakten vorbeigeht. Ich bitte darum, dass wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiterhin konsequent alles auf Herz und Nieren prüfen und uns keine Knöpfe an die Backe nähen lassen, dass wir aber auch nicht die Leute auf die Bäume jagen. Wir machen das in deren Interesse. Wir sind der Walter ihrer Interessen, sie können sich auf uns verlassen.
Sehr verehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit der heutigen voraussichtlichen Verabschiedung des Gesetzes werden wir einen weiteren Punkt aus unserem Koalitionsvertrag umsetzen. Herr Präsident, ich darf mit Ihrem Einverständnis daraus zitieren: „Das Prinzip des lebenslangen Lernens soll zusammen mit den Kammern, den Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie den staatlich anerkannten Trägern der Weiterbildung in der Berufs- und Lebenswirklichkeit im Saarland noch tiefer verankert werden. Deshalb werden wir die Vorschriften zur Bildungsfreistellung im Saarland unter enger Einbindung der Kammern, der Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie der staatlich anerkannten Träger überarbeiten. Wir werden dabei die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr schaffen sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen ausdehnen (§ 5 SBFG).“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein sehr langer Diskussionsprozess gewesen. Es ist ein intensiver Diskussionsprozess gewesen, aber wir setzen das um, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Das heißt im Klartext: Wir liefern!
Ich möchte ein paar Worte zur Langzeitgenese dieses Gesetzes sagen. Es ist erstmals 1990 im Saarland eingeführt worden, damals unter einer SPDLandesregierung geführt vom damaligen Ministerpräsidenten Lafontaine. Mir ist aus zuverlässigen Quellen von ehemaligen Abgeordneten und Gewerkschaftern gesagt worden, dass das damals schon umstritten war. Man habe das damals bereits dem amtierenden Ministerpräsidenten abtrotzen müssen. Es gab leider in der Folgezeit nur eine sehr schwache Inanspruchnahme, die in der Regel unter 2 Prozent lag. Und wenn man sich das genau anschaut, war dies überwiegend im öffentlichen Dienst der Fall. In der Privatwirtschaft war die Inanspruchnahme noch wesentlich geringer.
Das Gesetz wurde im Jahr 2005 noch einmal grundlegend verändert. Es ist die Logik der Einbringung von arbeitsfreien Zeiten hineingekommen. Ich war in diesen Prozess sehr eng eingebunden. Wir waren damals der Auffassung von Arbeitnehmerseite, dass man das nicht tun sollte. Der Arbeitgeberverband vertrat die Auffassung, dass man das machen sollte.
Letztendlich ist das umgesetzt worden. Ich erinnere mich noch gut, dass wir damals eine Demonstration organisiert hatten, lieber Kollege Kurtz, vor dem Landtag. Bei dieser Demonstration gab es fünf Teilnehmer, ich war einer davon. Auch das spricht natürlich eine gewisse Sprache.
Bisher waren bei Einbringung dieser eigenen freien Zeiten schon bis zu sechs Tage möglich. Aktuell das füge ich doch ein bisschen stolz hinzu, weil es der Wahrheit entspricht - hat die SPD das noch einmal in die Koalitionsgespräche eingebracht, und zwar durch meine Person. Wir sehen in dem aktuellen Kompromiss einige Verbesserungen.
Das ist, wenn ich aufzähle, in Folgendem begründet: Wir sehen, dass zum einen anrechnungsfrei zwei Tage in Anspruch genommen werden können. Wir sehen die Tatsache, dass explizit das Ehrenamt und auch gemeinwohlorientierte Tätigkeiten aufgenommen werden. Wir haben, was in der Praxis auch ein Thema war, die Möglichkeit geschaffen, dass auch Beschäftigte von im Saarland ansässigen Bundesbehörden vom Weiterbildungsgesetz profitieren können.
Wir haben letztendlich, was zu vielen Diskussionen geführt hat, die sogenannte Kleinbetriebsklausel fallen lassen, weil es durchaus Ängste und Befürchtungen gibt, dass das zu einem gewissen Missbrauch führen könnte. Belegt ist das allerdings nicht. Es ging darum, dass betrieblich verordnete erforderliche Mitbestimmung durch die Unternehmen auf das Bildungsfreistellungsgesetz und diese politischen Geschichten gedrückt werden könnte. Bisher konnten sie von dem Gesetz überhaupt nicht profitieren. Also ist das, egal wie man es betrachtet, zwar ein Risiko, aber dennoch ein Fortschritt.
Mit Blick auf die Arbeitgeberverbandsseite ist als Kompromiss zu bewerten, dass wir das nicht auf das Niveau der anderen 13 Bundesländer, die ein Bildungsfreistellungsgesetz haben, angehoben haben. Das war ein dringendes Bedürfnis der Arbeitgeberverbände.
Im Kern, das möchte ich besonders herausstellen, war jetzt, in der aktuellen Debatte und verglichen mit früheren Debatten, nicht mehr streitig, ob man eine Stimulanz braucht, um politische Weiterbildung zu nutzen. Das war in den früheren Debatten, an denen ich persönlich nun auch schon seit langen Jahren beteiligt war, immer strittig: Ist das nicht reine Privatsache? Ist das nicht eine Geschichte, die am Feierabend oder am Wochenende stattfinden kann? Das hat sich qualitativ in der Debatte geändert. Es ging natürlich auch darum, wer das Ganze bezahlen soll. Dass eine solche Kostenfrage nicht von vornherein ausgeblendet werden kann, ist, so denke ich, bei einer derartigen Gemengelage durchaus verständlich.
Ich möchte das Ganze noch einmal kurz bewerten: Wir setzen hier, wie erwähnt, einen Kompromiss um. Wir hätten uns durchaus mehr vorstellen können, sehen aber auch, dass sich hier ein Schritt hin zu Verbesserungen, wie ich sie eben dargestellt habe, ergibt. Wir stellen fest, dass sich das weiterbildungspolitische Klima auch in den Debatten zwischen den Verbänden fortentwickelt hat, dass nicht mehr so „eingemauert“ diskutiert wird, wie das schon mal der Fall war. Das nunmehr vorhandene gegenseitige Anerkennen der hehren Ziele ist positiv zu werten.
Die Frage der Finanzierung habe ich angesprochen. Die Bedeutung dieser Frage wird in der Realität leider sehr stark relativiert; da nur so wenige Leute die Regelungen in Anspruch nehmen, ergibt sich im Grunde keine große Mehrbelastung. Das Thema würde natürlich an Bedeutung gewinnen, sollten die neuen Regelungen zu einer stärkeren Inanspruchnahme führen.
Mit zwei anrechnungsfreien Tagen wird in der Weiterbildungswirklichkeit die Masse der stattfindenden Seminare abgedeckt. Das Gros der Seminare ist nicht mehr als Wochenseminar oder gar noch länger dauerndes Seminar ausgestaltet; solcherart lange Seminare sind eher in der Minderzahl. Von größerer Bedeutung sind eintägige, oftmals in aufeinander aufbauenden Stufen ausgestaltete und zweitägige Seminare. Mit den zwei anrechnungsfreien Tagen als zusätzliche Stimulanz kann man weit mehr als 70 Prozent der Seminare abdecken. Ich spreche von „zusätzlicher Stimulanz“, denn man darf nicht vergessen: Es gibt weitere Freistellungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz; das sind die berühmten „§ 37 Abs. 6-Seminare“. Und im öffentlichen Dienst gibt es Sonderurlaubsmöglichkeiten über die Freistellungsverordnung. Auch dies muss man bei der Betrachtung des Gesamtzusammenhangs im Blick haben.
Letztlich werden wir auch weiterhin das Thema auf der Tagesordnung behalten. Als Ausfluss aus diesem Prozess, der eine starke Einbindung der Akteure, insbesondere der Bildungsakteure, vorgesehen hatte und der, lieber Kollege Wegner, auch so umgesetzt wurde, haben wir gesagt, dass wir uns diese Geschichte noch mal anschauen wollen. Denn die Debatten strotzen häufig von Behauptungen, von Annahmen, von Prognosen und anderem. Aus dem Bildungsgeschäft heraus kann ich aber sagen, dass die Situation der Beschäftigten oft nicht nur von den formalen Voraussetzungen abhängt, sondern auch von ganz anderen Dingen, zum Beispiel von der Qualität und der Attraktivität von Seminaren, um nur ein Beispiel für solche Faktoren zu erwähnen. Wir haben angesichts dessen gesagt, dass wir uns das noch einmal anschauen möchten, dass wir das evaluieren wollen.
Auch in anderen Bundesländern verfährt man so, da man sich Sicherheit über dieses Instrument verschaffen will. Eine Änderung besagt daher auch, vergleichbar mit den Regelungen in Rheinland-Pfalz, aber auch den Regelungen anderer Bundesländer, dass das Gesetz evaluiert werden wird. Eine Evaluation führt man natürlich nicht schon nach drei Monaten durch; wir haben einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Ich glaube, dass dieser Zeitraum alles in allem angemessen ist.
Unterm Strich, noch einmal zusammengefasst: Ich bin dankbar, dass wir das hinbekommen. Gewiss, wir hätten uns durchaus mehr gewünscht. Ich möchte aber zum Abschluss einen Aspekt erwähnen, auch an die Adresse derjenigen, die sich - wie ich vielleicht mehr erwünscht hätten: „y/x ist mehr als 0/nix“. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion steht unter der Überschrift „Viel erreicht und noch viel vor: Zeit für mehr Solidarität“. Der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist ein gemeinsames Ziel aller Fraktionen. Das hat man auch dem Vortrag der Kollegin Kugler und dem Antrag der LINKEN entnehmen können. Diskutiert werden aber - durchaus streitig - Wege, wie dies gewährleistet werden kann angesichts sich ändernder Rahmenbedingungen.
Ich stelle zunächst einmal fest, dass die schädliche Ungleichheit, so wie es die Hans-Böckler-Stiftung in einer Untersuchung festgestellt hat, also auch die ökonomisch schädliche Ungleichheit, leider zunimmt. Bei dieser Feststellung geht es also nicht nur um eine ethische Frage, eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern es geht auch um eine wirtschaftlich-rationale Frage, denn wenn Ungleichheiten in den Einkommens- und Kapitalverteilungen ein gewisses Maß überschreiten, werden sie wirtschaftlich schädlich. Das ist einfach zu verstehen: Es verlandet zu viel Geld in einem toten Arm, das nirgendwo mehr in einem Kreislauf auftaucht.
Vor diesem Hintergrund haben die Landesregierung des Saarlandes und die sie tragenden Fraktionen im Rahmen unserer landespolitischen Einwirkungsmöglichkeiten - das möchte ich besonders betonen, also nicht im Wolkenkuckucksheim, sondern im Hier und Jetzt - viel erreicht und noch viel vor. Ich möchte zunächst einmal verschiedene Dinge auf Bundesebene nennen, die vielleicht als gering angesehen werden, die aber, bis sie so weit waren, in der Praxis durchaus viel Zeit und Kraft gekostet haben. So zum Beispiel die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01. Januar 2015. Der Mindestlohn ist jetzt etwas über ein Jahr in Kraft, er ist eine Erfolgsstory und soll Januar 2017 fortgeschrieben werden. Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich im Juni tagen. Es handelt sich um eine paritätisch besetzte Kommission mit einem Vorsitzenden und zwei fest installierten renommierten wissenschaftlichen Begleitern, die die Mindestlohnkommission wissenschaftlich flankieren. Von ihrer Ausrichtung her sind sie eher tayloristisch oder eher nachfrageorientiert. Es gibt also zwei unterschiedliche Richtungen bei den Wissenschaftlern, man könnte auch sagen: zwei Schulen. Das gibt es bereits und ich bin gespannt, wie das im Juni laufen wird.
Wir haben im Bund auch die abschlagsfreie Rente in der Großen Koalition nach 45 Versicherungsjahren hingekriegt, die sogenannte Rente mit 63 für bestimmte Jahrgänge und eine bestimmte Klientel. Last but not least möchte ich die Mütterrente nennen, die CDU und SPD eingeführt haben, die durchaus viel Geld kostet. Streit gab es nicht um den Bedarf, sondern um die Frage, wie sie finanziert wird. Sie ist aber gemacht worden, denn der Streit war nicht so hinderlich, dass sie nicht in Kraft gesetzt worden wäre.
Im Saarland haben wir mehrere Dinge angepackt. Ich möchte zum einen das Tariftreuegesetz mit einem Vergabemindestlohn nennen, der erstmals am 06. Februar 2013 hier von uns beschlossen wurde. Ich glaube, das geschah sogar einstimmig. Dass wir so etwas gemeinsam hingekriegt haben, das war einer der schönsten Tage, die ich bis jetzt in diesem Parlament hatte. Darauf bin ich heute noch ein bisschen stolz, und zwar auf uns alle und - ehrlich gesagt - auch ein bisschen auf mich persönlich.
Diesen Mindestlohn - da haben wir etwas gemacht für die Ewigkeit, Oskar - haben wir mittlerweile fortgeschrieben über eine Mindestlohnkommission. Weil ich selbst eingebunden war, kann ich schildern, wie das gelaufen ist. Dies geschah auch in einer paritätisch besetzten Kommission und er wurde letztendlich auf Basis eines Schlichterspruchs auf 8,74 Euro angehoben. Jetzt mag man sagen, das ist ja alles noch mickrig. Aber ich kann denen sagen, die damit noch nichts zu tun hatten, dass die Diskussionen auf diesem Weg alles andere als mickrig waren. Wir haben dort mit den Arbeitgeberverbänden, mit den Wirtschaftskammern und so weiter verhandeln müssen. Da muss man gut vorbereitet sein. Und selbst dieses kleine Ergebnis war alles andere als ein Spaziergang. Die Schlichterin, Wirtschafts- und Finanzministerin a. D. Christiane Krajewski, hat diese Anhebung letztendlich entschieden, was man bei uns nach dem Gesetz machen kann. Wir haben immerhin die Richtung gezeigt. Das muss steigen. Natürlich hätten wir gerne mehr gehabt; darüber brauchen wir gar nicht zu reden.
Wir haben das Programm Arbeit für das Saarland mit 15 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen sind. Auch da mag man sagen, man hätte noch mehr machen können. Aber 15 Millionen Euro in unserer Situation, das ist kein Pappenstiel. Und man mag sich einmal vorstellen, wie es auf dem Arbeitsmarkt im Saarland aussehen würde, wenn wir die 15 Millionen Euro nicht in die Hand genommen hätten. Es würde sicherlich nicht so aussehen wie im Moment, wo wir sicherlich auch gerne Verbesserungen hätten.
Wir haben das Leitprinzip der Guten Arbeit zum Gegenstand unseres Handelns auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaftspolitik gemacht. Wir haben beispielsweise die Wirtschaftsförderung gekoppelt an das Nichtvorliegen von Leih- und Zeitarbeit beziehungsweise daran, dass es sie nur in einem bestimmten, geringen Maße gibt. Unsere Wirtschaftsministerin, Anke Rehlinger, vertritt die Maxime: Wir fördern Zeit- und Leiharbeit nicht noch mit Steuergeldern. Das haben wir gemacht, aber das wurde bisher gar nicht so sehr beachtet, was mich gewundert hat. Getragen wird dies aber von beiden Koalitionspartnern. Auch das ist keine Geschichte, die man einfach mal so macht, sondern darüber muss man natürlich vorher ein paar Debatten führen.
Ich will als letztes Beispiel aus Landessicht anführen, dass im Sozialministerium ein Armuts- und Reichtumsbericht entworfen wurde beziehungsweise in der Endredaktion ist. Darüber wird es noch sehr viele Diskussionen geben, aber wir haben uns gemeinsam dazu entschlossen, diese durchaus schwierige und nicht oberflächlich zu betrachtende Nabelschau zu machen, auch im eigenen Land, und wir werden daraus die entsprechenden Therapievorschläge ableiten.
Was wollen wir weiter tun? Da unterscheiden wir uns in der Tat etwas von den Anträgen der Opposition, auch wenn wir in der Grundrichtung übereinstimmen. Wir bleiben ganz bewusst ein Stück weit im Ungefähren. Wir nennen keine klaren Hausnummern, weil wir der Auffassung sind, dass das Nennen von klaren Hausnummern in dieser Frage das Saarland nicht weiterbringen würde, sondern eher Fronten aufbauen würde. Ich will ein paar Beispiele aus dem Antrag zitieren. Wir sagen zum einen - das ist auch common sense in diesem Hause -, dass wir bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit modellhaft den Passiv-Aktiv-Transfer erproben wollen. Das hängt im Moment bei der Bundesregierung warum auch immer. Es nutzt jetzt nichts, darüber zu spekulieren, aber es hängt. Wir sind bisher nicht durchgedrungen, wir bleiben aber weiter dran. Das ist unsere feste Forderung, weil es ohne diese Geschichte und auch ohne die Bundesmittel, die dahinter stecken und flexibilisiert werden müssen, nicht gehen wird.
Wir wissen natürlich, im Moment sind das alles Forderungen an den Bund. Und wenn ich einmal addiere, was ich im Laufe eines Vormittags hier schon gehört habe, für den Hochschulbau, für dies und für jenes, dann ergäbe das unter dem Strich eine schöne Summe, wenn man alles zusammenrechnen würde. Ich will das gar nicht skandalisieren, darum geht es mir nicht, sondern es geht mir darum, dass wir überlagernd immer noch die Debatte um die Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben,
was für uns natürlich die Megaaufgabe ist. Insofern gehen wir mit spitzen Fingern mit diesem Teilaspekt um, weil wir nicht das große Ganze gefährden wollen. Das ist eine unserer Philosophien. Und wir ziehen da auch an einem Strang und hoffen, dass wir am Ende Erfolg haben.
Ich habe die zielgerichtete Wirtschaftsförderung erwähnt und ich habe bereits den Aktionsplan zur Armutsbekämpfung im Saarland erwähnt, der weiterentwickelt werden soll. Hinzufügen möchte ich das Thema Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Es hätte eigentlich öffentlich stärkere Beachtung finden dürfen, dass wir hier im vergangenen Herbst, wenn ich es richtig im Kopf habe, ich weiß das Datum aber nicht mehr genau, ein Gleichstellungsgesetz gemacht haben. Das war schon ein großer Meilenstein - das sagt auch Mann, gerade am Mikrofon - in Richtung der Frage der Entgeltgleichheit, das darf man nicht geringschätzen. Ich sehe bei den Ladys Zustimmung. Dann habe ich den Nerv ja richtig getroffen und kann es damit für heute zumindest abhaken.
Schwieriger wird es bei der Rente, was die Kollegin Kugler aufgezeigt hat, und schwierig wird es beim Mindestlohn. Ich beginne zunächst einmal mit dem Mindestlohn, denn das ist nach meiner Beurteilung einfacher. Sie haben Berechnungen zitiert, wann etwas im Minimum auskömmlich wäre und wie hoch der Mindestlohn sein müsste, 10 Euro, 11,50 Euro und so weiter. Ich kann dazu sagen, dass es in der SPD noch eine höhere Forderung gibt. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen hat am vergangenen Samstag zum Beispiel von 14 Euro gesprochen. Das sind allerdings Wegmarken, die uns nach unserer Beurteilung im Moment deshalb nicht helfen, weil wir eine Mindestlohnkommission haben und die ist wie sie ist. Wir haben den Mindestlohn gesellschaftlich deshalb durchgekriegt, weil wir uns darauf eingelassen haben, dass diese Kommission ihn in jeweils in Zwei-Jahres-Schritten anpassen wird. Das heißt umgekehrt betrachtet, Kollegin Huonker, würden wir denen jetzt politisch vorschreiben, ihr müsst mindestens bei 11,50 Euro landen, dann wäre das das Ende der Beteiligung zumindest der Arbeitgeberverbände. Damit würden Teile der Gesellschaft wegbrechen und wir hätten dem Mindestlohn einen Bärendienst erwiesen. Genau das dürfen wir deshalb nicht tun. Wir müssen vielmehr sagen: Wir wollen, dass das weiterentwickelt wird nach unserer Auffassung natürlich nach oben. Zur Klärung der Frage aber, wie genau das geschehen soll, sitzt man in dieser hochkarätig besetzten, auch gewerkschaftsseitig hochkarätig besetzten, Kommission zusammen. Dieses System unterstützen wir.
Nein. Zu Ihrem Zwischenruf könnte man sagen: „Thema verfehlt!“ Der Mechanismus ist ein völlig anderer. Sollten wir aus dem Saarland heraus versuchen, den auch nur anzukratzen, würden wir dem Mindestlohn einen Bärendienst erweisen. Bei dieser Auffassung bleibe ich.
Der nächste Punkt ist wesentlich komplizierter, das Thema Alterssicherung. Wir erinnern uns an die riesigen Debatten, die wir zur Rente mit 63 hatten. Weshalb gab es diese riesigen Debatten? Nun, die Rente mit 63 ist berechtigt, davon sind wir zutiefst überzeugt, sie ist aber eben auch schweineteuer. Das Paket kostet insgesamt rund 22 Milliarden Euro, diesen Wert habe ich kürzlich noch einmal gehört. Es gibt durchaus auch Leute, die beklagen, das Geld würde so für konsumtive Ausgaben ausgegeben, statt es in Investitionen zu stecken. Das ist nun gewiss nicht meine Position, ich muss aber auch diese Position hören. Diese Position ist in der Gesellschaft vertreten, und sie ist nicht schwach vertreten.
Wenn wir nun vor diesem Hintergrund sagen, dass wir ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Altersarmut anstoßen möchten, so muss uns bewusst sein, dass man dafür an vielen Stellschrauben drehen muss. Das Thema ist ja auch so präsent, weil glücklicherweise in jüngster Zeit die Tariflöhne meist erheblich gestiegen sind, was sich in unserem System eben positiv auf die Renten auswirkt und in diesem Jahr erneut zu einer nicht geringen Rentenerhöhung führen wird. Man muss aber an vielen Stellschrauben drehen. Unter anderem ist noch einmal die Rentenformel zu überprüfen: Ist das mit dem Nachhaltigkeitsfaktor so richtig?
Des Weiteren ist zu überprüfen, ob wir nicht weitere Teile steuerfinanzieren sollten. Die Steuerfinanzierung ist aber durchaus mit Haken versehen. Ich erläutere es an einem Beispiel zulasten Dritter, die nicht hier vertreten sind. Hätte man die FDP in einer Bundesregierung, würde ich mich nur ungern darauf verlassen, dass so etwas steuerfinanziert wird. Man wüsste eben nicht, wie das ausgeht: Bliebe es gleich oder ginge es nach oben? Und eventuell könnte es sogar nach unten gehen. Auch ein Ansatz also, bei dem man in die Steuerkasse greifen will, ist durchaus nicht so ganz einfach zu beurteilen und könnte mit Haken versehen sein. - Schließlich könnte man natürlich auch mit einer Mindestrente operieren. Auch diesbezüglich würde sich aber am Ende des Tages die Frage der Finanzierbarkeit stellen.
Für die Sozialdemokraten in der Großen Koalition kann ich sagen, dass wir über die Parteischiene noch immer einen die Renten betreffenden Antrag bei unserer Bundespartei laufen haben. Dieser Antrag kommt aus dem Saarland, ist einstimmig beschlossen. Er ist deckungsgleich mit Forderungen der Industriegewerkschaft Metall. Dieser Antrag hat
es immerhin schon bis zum Bundesparteitag geschafft, er ist dort noch in Bearbeitung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass er auf der Bundesebene Erfolg hat. Es nützt ja nichts, nun lediglich aus dem Saarland heraus irgendwelche Wertetäfelchen hochzuhalten - würde unsere Partei nicht mitmachen, bräuchte ich auch mit unserem Koalitionspartner erst gar nicht darüber zu sprechen. Um hierbei nicht als Illusionskünstler, sondern als Umsetzer zu agieren, muss ich zunächst einmal bundespolitische Rückendeckung gewinnen. Daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, arbeiten wie derzeit.
Auf drei Feldern sind wir konkret tätig beziehungsweise haben schon etwas unternommen: Die Mindestlohnkommission habe ich erwähnt. Über das Alterssicherungssystem habe ich gesprochen. Zu erwähnen bleibt nun noch das Steuersystem.
Das Steuersystem ist eine „ganz heiße Kartoffel“. Einige haben bei diesem Thema mittlerweile richtig Angst entwickelt. Die waren bei der letzten Bundestagswahl an dieses Thema tough rangegangen, unter anderem die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch unsere Partei, die SPD. Großer politischer Erfolg war dem allerdings nicht beschieden, im Gegenteil: Wenn die Leute etwas darüber hören, haben sie eher Angst.
Das Thema ist aber nun einmal auf der Tagesordnung. Wir machen diesbezüglich, ich habe mehrfach auf die landespolitischen Gegebenheiten hingewiesen, im Kleinen das, was wir tun können. Bei den Spitzengesprächen auf der Landesebene haben wir eine Arbeitsgruppe „Einnahmeverbesserung“. In dieser Arbeitsgruppe im Rahmen der Spitzengespräche, in die ja auch die Gewerkschaft Verdi wieder zurückgekehrt ist - sogar wegen dieser Arbeitsgruppe -, prüfen wir und bemühen wir uns herauszufinden, was bei uns, was aus dem Land heraus geht und was nicht geht. Der pauschale Vorsteuerabzug ist dabei zum Beispiel ein Thema. Gewiss, das hört sich so ein wenig nickelig an, das ist nicht eines der üblichen steuerpolitischen Kampfthemen wie Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer. Auch über die Erbschaftssteuer haben wir übrigens diskutiert, sind uns diesbezüglich aber nicht einig geworden. Bei der Abgeltungssteuer aber könnte es gelingen, gemeinsam etwas zu erreichen.
Bei einem solchen Punkt eine gemeinsame Forderung zu erzielen - daran arbeiten wir im Moment sehr konkret; ich bin daran selbst beteiligt, es gibt auch eine wissenschaftliche Begleitung -, damit hätten wir etwas konkret hinbekommen zu einem Aspekt, auf den wir landespolitisch tatsächlich Einfluss nehmen können. Das wäre etwas anderes, als nur einfach zu sagen: Forderung erhoben, damit ist alles getan.
Abschließend kann ich festhalten: Wir arbeiten weiter getreu dem Motto „Viel erreicht und noch viel vor - Zeit für mehr Solidarität“. Die Aufgabe ist gewaltig, wir leisten zu ihrer Lösung das, was wir realistisch machen können. Deshalb werden wir unserem Antrag zustimmen. Die beiden anderen Anträge halten wir, ehrlich gesagt, bei realistischer Betrachtung für aus dem Saarland heraus nicht umsetzbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir debattieren einen Landeshaushalt in schwieriger Situation, aber die erste Eingangsbemerkung meinerseits lautet: Wir haben die Lage im Griff!
Der Weg, lieber Kollege Kessler, ist steinig, aber wir haben die Lage im Griff.
Die zweite Bemerkung ist: Debatten pro und contra Schuldenbremse - es ist bekannt, ich selbst bin ein Gegner dieser Schuldenbremse - sind mittlerweile obsolet. Es ist so, als würde ich bei Gegenwind auf das Meer hinausschreien. Wenn ich sehe, wie sich die Situation in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat, dass die Mehrheit der Bundesländer zumindest schwarze Nullen schreibt, dass uns die Geberländer nichts mehr geben wollen, dann ist die Anzahl derer, die uns aus der Schuldenbremse entlasten und dem im Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit zustimmen würden, so überschaubar,
dass ich sage: Diese Debatte klaut uns mittlerweile nur noch die Zeit.
Ich möchte reflektieren, was zum Beispiel in diesem Spitzengespräch am 17. November gelaufen ist. Ich glaube, es ist wichtig zu zeigen, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen immer noch etwas geht. Es wird oft so dargestellt, als hätte ich da alleine gesessen. Dem war nicht so. Ich weiß gar nicht, wer von der saarländischen Gewerkschaftsbewegung, weit über den Deutschen Gewerkschaftsbund hinaus, nicht dabei war. Ich glaube, sie waren alle dabei, es kamen immer mehr Stühle auf dieser Seite des Tisches dazu. Unter den schwierigen Voraussetzungen, dass wir eine Schuldenbremse zu erfüllen haben, weil wir ansonsten die Zinskostenhilfe nicht bekämen, was wiederum jährlich 5.000 Personaläquivalenten entsprechen würde - das muss man sich überlegen, so einen Bombeneinschlag, um das Unwort zu gebrauchen, kann keine vernünftige Gewerkschafterin und kein vernünftiger Gewerkschafter auch nur annähernd in Erwägung ziehen -, haben wir im Kern erreicht, dass 130 Lehrerstellen geschaffen werden, unter der Flüchtlingsproblematik. Wir haben gleichzeitig gesagt, das System kann atmen. Das heißt, wenn wir sehen, dass es aus welchem Grund auch immer mehr werden können, haben wir einen gewissen Spielraum.
Bei der Polizei haben wir einen Mix gemacht. Ich bin der Ministerpräsidentin sehr dankbar, dass sie erneut gesagt hat: kein Abweichen von der zweigeteilten Laufbahn. Das war unisono auch die Forderung der Gewerkschaften im Polizeibereich. Das zeigt sich auch daran, dass wir die geplanten Einstellungszahlen leicht anheben, auch die über die Fachhochschule, wobei diese Leute allerdings erst in drei Jahren plus x für den Polizeidienst zur Verfügung stehen würden, während diejenigen, die jetzt zum Ordnungsdienst kommen, natürlich einen Push geben, sodass andere wiederum schneller aus Verwaltungsbereichen in den Exekutivdienst kommen.
Das ist die Logik, die bei den Einzelberatungen sicherlich noch genauer betrachtet werden wird. Wir haben insgesamt in der Landesverwaltung das eine oder andere nachbessern können. Ich nenne nur das, was das Integrationsministerium betrifft. Auch im Sozialbereich sind einige Stellen plus geschaffen worden. Nicht zuletzt - das darf man nicht zu gering schätzen - das Thema Wertschätzung, was eine Forderung der Gewerkschaften war. Die wenigen Leute müssen alle mehr arbeiten. Dann muss sich das irgendwie in der Wertschätzung - und die drückt sich letztendlich im Lohnzettel, im Gehaltszettel aus - wiederfinden.
Wir haben gehört, das angehobene Beförderungsbudget ist verstetigt worden. Das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Es ist zusätzlich noch einmal in den Jahren 2016 und 2017 um je 100.000
Euro angehoben worden. Dafür bin ich den Regierungsfraktionen dankbar. Das ist das richtige Zeichen an die Beschäftigten. Wir hätten gerne mehr. Aber wenn ich höre, dass von der Opposition hier Pläne vorgelegt werden wie plus 25 Millionen, plus 67 Millionen, plus 120 Millionen, davon hat auf Erden keine einzige Beschäftigte im Öffentlichen Dienst etwas. Die hätten nur etwas im Himmel, weil dort vielleicht Jahrmarkt ist. Wir sind anders herangegangen, Kolleginnen und Kollegen.
Bei dem Thema Wirtschaft fasse ich mich sehr kurz. Ich fasse mich extrem kurz, weil der Kollege HansPeter Kurtz, der Chef unserer Arbeitskammer und der IG Metall, das morgen genau beleuchten wird. Deshalb erspare ich es mir, auf manche Erfolge hinzuweisen, die auch heute schon angerissen wurden. Das Handwerk ist auch vertreten, Bernd Wegner. Wir haben echt gute Leute in unseren Reihen.
Ein paar Themen zum Arbeitsmarkt noch in aller Kürze. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt robust. Wir sind nicht zufrieden, aber wir müssen feststellen, dass wir - - Ich habe irgendwie für Verwirrung gesorgt, habe ich den Eindruck.
Das kommt daher, weil wir zu viel miteinander diskutieren und auch streiten, aber es hat sich eine ordentliche Schaffenskultur entwickelt. Das macht durchaus Freude.
Arbeitsmarkt. Er ist insgesamt robust. Wir haben gehört, wir haben die höchste Zahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, haben allerdings immer noch jenseits der Qualität dieser Beschäftigungsverhältnisse, die man natürlich, Kollege Bierbaum, genauer unter die Lupe nehmen muss, das Thema der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit. Aber wir machen an der Baustelle auch wirklich viel.
Wenn ich sehe, dass wir gegenüber der vergangenen Wahlperiode insgesamt die Landesarbeitsmarktmittel mehr als verdoppelt haben bei einer Größenordnung von insgesamt rund 33 Millionen Euro, und das unter der Kuratel eines Stabilitätsrates, dann wird allein aus dieser Entwicklung deutlich, wie wichtig uns das Kernanliegen Arbeitsmarktpolitik ist. Es zeigt, dass wir hier nicht nur schönreden, sondern dass wir handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das drückt sich auch in dem Thema öffentlicher Beschäftigungssektor aus. Wir haben an der Baustelle schon lange darum gekämpft und gestritten. Was ich als äußerst angenehm empfinde, ist, dass es in dieser Frage in diesem Haus eine einheitliche Grundli
nie gibt. Auch das ist eine Besonderheit, wenn man sich überlegt, welche finanziellen Ausgaben dahinter stehen, dass alle, vom Wirtschaftsflügel bis zu den klassischen Sozial- und Arbeitsmarktpolitikerinnen und -politikern, das mitmachen, auch noch fraktionsübergreifend.
Dafür bin ich ehrlich gesagt dankbar, weil die Herausforderung jetzt darin besteht, dass Menschen, die um ihr Leben rennen, die hierher kommen und natürlich auch in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen, nicht gegen die, die schon da sind und auf Arbeitsplätze warten, ausgespielt werden dürfen. Deshalb ist das der Schweiß aller Edlen wert, so heranzugehen, wie wir das hier tun, dass wir über rund 2.400 geförderte Fälle im Bereich Arbeit für das Saarland haben, dass wir 15 Millionen Euro, 3 Millionen Euro per annum, durchgehalten haben bis zum Schluss.
Viele haben gesagt, wartet einmal ab, wann sie einlenken. Wir haben nicht eingelenkt. Dass wir bei dem Thema Fachkräftesicherung gemeinsam arbeiten, dass wir ein Demografienetzwerk Saar haben und dass wir letztendlich für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt einen Sieben-Punkte-Plan haben, der äußerst konkret ist, das zeigt: Wir sind nahe bei den Menschen, wir wissen, dass ohne Erwerbsarbeit vieles oder sogar alles nichts ist. Dieser Aufgabe haben wir uns ganz konkret gestellt, mit aller Macht und mit allen Schwierigkeiten. Deshalb sage ich noch einmal, wir haben die Lage im Griff.
Abschließend: Da man schnell in die üblichen Diskussionen verfällt, hoffe ich, dass wir bei all dem, was wir nachher noch beraten werden und was wir wohl auch beschließen werden, uns zweier Dinge sehr bewusst sind. Erstens, um diese Situation des Saarlandes zu meistern, gibt es niemanden außer uns selbst, auf den wir uns wirklich verlassen können. Das ist auch ein Appell an die Opposition bei allem, was Oppositionsarbeit natürlich beinhalten muss, Kollegin Huonker. Sobald wir in Waldmohr und Hermeskeil sind, sollten wir nicht mehr schlecht über unser Land reden, weil das andere von alleine versuchen werden. Da müssen wir zusammenstehen. Das ist sehr wichtig.
Zum Zweiten - das geht weit über dieses Thema hinaus -, lasst uns mithelfen, dass das, was alle Menschen auf dieser Erde vereinigt, das auch hören und nicht falsche Dinge tun. Das ist der Schrei nach Frieden. - Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal können wir feststellen, dass der Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, offensichtlich einen Bedarf erfüllt, der unisono gesehen wird, nämlich die Anreizsteigerung für Weiterbildung. Über die Schrittlänge und das Maß kann man sicherlich diskutieren, aber zunächst einmal ist es wichtig, dass das in diesem Hause vom Grundsatz her unstreitig ist.
Da gibt es Beispiele, die wir bei einer innovativen und gerechten Gesellschaft sofort vor Augen haben werden. Das ist zum einen - um einmal nur Schlagworte zu nennen - das Thema Industrie 4.0. Das beinhaltet, dass man sich ständig fort- und weiterbilden muss, sozusagen als Oberbegriff. Es geht aber auch darum, dass auf unseren Straßen und Plätzen zunehmend - ich nenne sie einmal so als Arbeitstitel - Hassprediger herummarschieren, wo man sich wirklich die Frage stellt, wo denn da die politische Grundbildung geblieben ist, um unser Staatswesen in all seinen Aspekten überhaupt begreifen zu können.
Vor diesem Hintergrund hat die Große Koalition sich im Koalitionsvertrag geeinigt, dieses Thema aufzugreifen und an dieser Schraube im positiven Sinne zu drehen. Ich darf das mit Erlaubnis der Frau Vizepräsidentin aus dem Koalitionsvertrag einmal zitieren. Es ist überschaubar, aber es macht die Substanz klar, auf deren Basis wir gemeinsam gearbeitet haben. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag vom 08. Mai des Jahres 2012: „Das Prinzip des lebenslangen Lernens soll zusammen mit den Kammern, den Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie den staatlich anerkannten Trägern der Weiterbildung in der Berufs- und Lebenswirklichkeit im Saarland noch tiefer verankert werden. Deshalb werden wir die Vorschriften zur Bildungsfreistellung im Saarland unter enger Einbindung der Kammern, Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie der staatlich anerkannten Träger überarbeiten. Wir werden dabei die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr schaffen sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen ausdehnen (§ 5 SBFG).“
Das ist die Geschäftsgrundlage, auf deren Basis die Landesregierung gearbeitet hat. Im Wesentlichen sind damit zwei Änderungen aufgegriffen worden, die in diesem Gesetzentwurf angegangen werden. Das ist zum einen die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr und das ist zum Zweiten die Ausdehnung der Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen.
Zu Ersterem, was das Volumen der Bildungsfreistellung betrifft, muss man wissen, dass es jetzt nicht darum geht, dass es zwei Tage (nur) geben soll, sondern es geht um die Frage, wie das angerechnet wird oder nicht. Das heißt, es gibt weiterhin bis zu sechs Tage. Allerdings auf Basis des noch existierenden Gesetzes haben wir ja die im Jahr 2003 eingeführte Lösung, dass dann immer quasi gegengerechnet wird, ein Tag Bildungsfreistellung, ein Tag arbeitsfreie Zeit, die von der Arbeitnehmerin und
dem Arbeitnehmer eingebracht werden muss. Ich erwähne das nur deshalb, damit man weiß, es geht jetzt nicht nur um zwei Tage oder nichts, sondern es geht darum, wie die sechs Tage insgesamt verrechnet werden, wie das angerechnet wird. Da ist es eben unser Kompromissvorschlag, dass zwei Tage anrechnungsfrei bleiben.
Wir wissen, dass das nicht die einzige Lösung ist, um zunächst einmal Bildungsfreistellung zu erhalten. Ein Gesetz ist eine Möglichkeit, es gibt andere Möglichkeiten, über das Betriebsverfassungsgesetz, über Freistellungsverordnungen im öffentlichen Sektor. Wir wissen auch, dass die gesetzliche Lösung, die einmal von Gewerkschaftsvertreterinnen und vertretern in diesem Parlament im Jahr 1990 eingebracht worden war, damals strittig war, wie mir von denen glaubhaft versichert wurde, und zwar nicht nur parteiübergreifend, sondern die Debatten sind damals schon zwischen den Linien verlaufen, was man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Förderung noch bieten kann und wie die Kostensituation ist. Das ist ja der immerwährende Konflikt, den es damals auch schon gab und den es jetzt natürlich wieder gibt. Der ist ja nicht durch eine gesetzliche Regelung beseitigt.
Deshalb haben wir das gemeinsam vereinbart, wobei ich bewusst diese Stelle des Koalitionsvertrages noch einmal vorgelesen habe, weil das Verfahren nicht unwichtig ist bei dieser Geschichte. Das heißt, wir haben um Stellungnahmen der Institutionen gebeten. Ich sage das, ohne das jetzt auszuführen, weil das alles im Verfahren noch kommen wird, lieber Kollege Heinz Bierbaum, lieber Freund. Es sind erstaunliche Stellungnahmen dabei, nicht nur die der Arbeitskammer, es sind auch noch andere Stellungnahmen dabei außerhalb der üblichen Schlachtordnungen, wo man vielleicht als Gewerkschafter die Stirn runzelt, aber man muss sie zur Kenntnis nehmen, wie ich jetzt seit ganz kurzer Zeit weiß.
Ich will damit nur darauf hindeuten, das Problem ist nicht so einfach zu lösen, wie es auf den ersten oder zweiten Blick aussieht, indem man eine Zwei oder Fünf hochhält, sondern es steckt wesentlich mehr dahinter, als beim ersten Blick zu sehen war. Das hat mich selbst ein bisschen überrascht, weil man sieht, wie so eine Debatte sich auch nach vorne hin entwickelt. Es wird in unserem Wirtschaftsausschuss wahrscheinlich eine Anhörung geben, lieber Kollege Wegner. Da bin ich gespannt, wie die Akteure sich dann aufstellen werden, weil insbesondere von der kommunalen Schiene da ein paar - aus meiner Sicht - schräge Töne aufgekommen sind, mit denen wir allerdings umzugehen haben.
Letztendlich haben wir eine Umsetzung vereinbart, die nach meiner Meinung ein tragbarer Kompromiss ist. Wir müssen feststellen, dass nicht alle Bundesländer überhaupt so ein Gesetz haben. Es gibt nach
meiner Kenntnis immer noch zwei, die keines haben. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist das Bayern und Hessen, warum, weiß ich jetzt nicht. BadenWürttemberg hat jüngst ein Gesetz verabschiedet mit einer ordentlichen Regelung, allerdings in den Anrechnungstatbeständen und in den Umsetzungstatbeständen teilweise enger als der Gesetzentwurf, den wir jetzt hier vorliegen haben. Insofern ist die Welt bunt. Das Thema Weiterbildung zu stimulieren, ist ein sich selbst erklärendes Thema. Das brauche ich hier gar nicht groß auszuführen.
Dennoch möchte ich auf diese Bertelsmann-Geschichte zur Weiterbildung hinweisen. Die kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Damit werden wir auch umzugehen haben, wir in Gänze, ob wir jetzt Arbeitnehmerinnen, ob wir abhängig Beschäftigte oder Unternehmen sind. Ich habe mich damit bereits beschäftigt. Es geht auf jeden Fall nicht nach der Melodie, die hätten nur falsch erhoben. Das darf man, ob man Bertelsmann liebt oder nicht, so einfach nicht sagen. Das ist eine sehr gewichtige Stiftung, bei der eine Menge wissenschaftliches Knowhow dahintersteckt, bei aller kritischen Distanz, die ich zu denen auch ansonsten aus anderen Gründen hege.
Langer Rede kurzer Sinn. Ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag ist jetzt zumindest im Rohentwurf umgesetzt worden. Wir werden noch weiter daran arbeiten müssen. Deswegen weise ich bewusst auf die Beratungen im Ausschuss hin. Wie hat noch mal jemand gesagt? „Ein kleiner Schritt für mich, aber ein großer Schritt für die Menschheit.“ Wir machen immerhin einen kleinen Schritt.
Das war der Mann im Mond. Da käme ich fast ins Singen. - Aber zurück zum Ernst der Materie. Wir machen aus Arbeitnehmersicht immerhin einen doch deutlichen Schritt gegenüber dem, was bisher der Fall war. Da beziehe ich Position. Man kann immer sagen, es reicht noch nicht, aber das Glas ist zumindest nach meiner Ansicht halb voll. - Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mich in dieser Debatte noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich glaube, dass da bei aller Bedeutung langsam ein Zungenschlag hineinkommt, der dieser Debatte nicht würdig ist. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass wir bei diesem Thema mit unseren französischen Freunden mit allem Nachdruck und mit aller Qualität umgehen müssen. Wir dürfen aber, was ich hier vor einiger Zeit im Zusammenhang mit einer anderen Debatte schon einmal sehr deutlich gesagt habe, nicht den Fehler machen zu meinen, wenn wir uns hier gegenseitig Schuldkarten zuweisen, würde das in Forbach noch irgendjemanden beeindrucken. Das
wird es nicht tun. Ich bin etwas erstaunt, weil wir ja einen Entwurf einer gemeinsamen, einer einstimmigen Resolution haben.
Mit Verlaub, Frau Präsidentin, darf ich aus diesem Entwurf einmal zitieren, damit der richtige Fokus gesetzt wird. Das ist diese Resolution, die wir jetzt gleich einstimmig beschließen wollen und wahrscheinlich auch werden. Ich zitiere: „Zu dem Vorhaben der ANDRA fand vom 15. Mai 2013 bis zum 15. Dezember 2013 eine öffentliche Debatte (Débat Pu- blic) statt. Diese öffentliche Debatte wurde für die Länder Luxemburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland durch das Öko-Institut Darmstadt gutachterlich begleitet. Das Saarland hat auf Grundlage des Gutachtens in diesem Verfahren eine kritische Stellungnahme an die nationale Kommission für die öffentliche Debatte gerichtet. Ein Genehmigungsantrag für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle am Standort Bure ist von der ANDRA bisher noch nicht gestellt worden. Dies sollte nach der ursprünglichen Planung bis Ende des Jahres 2015 erfolgen und ist aktuell verschoben auf 2017. Der saarländische Landtag begrüßt die bisherige kritische Begleitung des französischen Endlagervorhabens durch die saarländischen Landesregierungen.“
Es sind die Regierungen genannt, nicht nur die amtierende, sondern auch die vorherigen. Jetzt auch an die veröffentlichte Meinung gerichtet: Was soll denn ein Landesparlament noch anderes machen, als nach Bure zu fahren, aktiv und persönlich wie der Kollege Theis, wie auch die Kollegin Zieder-Ripplinger und einige andere - aber einige auch nicht, um das nur einmal anzudeuten -, sich aktiv in diese Geschichte einzubringen und dort mit den französischen Freunden so, wie wir es interkulturell auch handhaben, den Débat Public zu führen? Sie sollten hier nicht versuchen, den Schwarzen Peter so hinzuschieben, als ob Heiko Maas und Peter Altmaier in Berlin nicht funktionieren würden. Das ist doch wirklich ein bisschen „merveilleux“, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Am Ende beunruhigt uns diese Geschichte wirklich. Es ist ja festgestellt worden, auch in den Oppositionsreihen, dass uns das alle beunruhigt. Aber deshalb muss man aufpassen, dass man nicht am Ende nach dem Prinzip handelt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Das heißt, wenn wir jetzt wahllos mit irgendwelchen Pauschalvorwürfen herumargumentieren, erreichen wir nichts. Das ist für das weitere gemeinsame Vorgehen sogar eher emotional belastend. Insofern sollten wir das Herzblut wirklich auf die Alltagsarbeiten und auf die Fleißarbeit richten, damit wir bei dem Thema nicht nur den schnellen
politischen Erfolg in der nächsten Sekunde haben, wenn wir über Millionen Jahre sprechen. - Danke.
Das Wort hat nun der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns, den Koalitionsfraktionen, ein Anliegen, dieses Thema vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen und an einige Dinge zu erinnern, die gemacht worden sind,und an einige, die noch gemacht werden müssen. Ich denke, damit haben wir hier aktuell eine Initiative im Parlament ergriffen, die wir für wichtig halten.
Es geht, wie Sie unserem Antrag entnehmen können, im Grunde um drei große Teile. Das eine ist der Stellenwert der beruflichen Bildung. Wir haben uns das so aufgeteilt, dass der Kollege Wegner diesen Teil übernehmen wird, seines Zeichens Präsident der saarländischen Handwerkskammer. Das passt. Dann haben wir den Teil, in dem es darum geht, wie man auch junge Menschen, die vielleicht noch Pas
sungsprobleme haben, in den Ausbildungsprozess reinbringen kann. Das wird mein Kollege Stefan Krutten übernehmen, seit Kurzem geehrter Ausbilder für 25-jährige Ausbildertätigkeit bei der IHK. Herzlichen Glückwunsch noch einmal!
Zum Dritten haben wir ein Geschäft zulasten Dritter gemacht - das meine ich nicht ganz ernst -, nämlich zulasten der Landesregierung, weil wir ein paar Aktionsvorschläge, Frau Ministerpräsidentin, machen.
Ich will das hier nur kurz ansprechen, weil unsere Rednerfolge so sein wird, und das kurz in den Gesamtrahmen stellen, weil man sich fragen könnte, warum wir jetzt überhaupt dieses Thema bringen, wo wir doch eigentlich in einer relativ guten Situation sind. Die Situation ist in der Tat aus vielerlei Gründen nicht schlecht. Ich erwähne in diesem Zusammenhang, mit Erlaubnis, Frau Präsidentin, die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, vom 30.06.2015. Da wird, ich zitiere, Folgendes festgehalten: „Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Juni 2015 ebenfalls leicht gesunken. In der Altersgruppe unter 25 Jahre wurden rund 3.000 Arbeitslose gezählt, 100 oder 3,6 Prozent weniger als vier Wochen zuvor und 200 oder 7,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.“ Also im Monats- und Jahresvergleich ist die Jugendarbeitslosigkeit gesunken.
Wir haben auch das Phänomen, dass wir weniger registrierte Bewerberinnen und Bewerber haben und gleichzeitig auch weniger gemeldete Ausbildungsstellen, aber immer noch mehr offene Ausbildungsstellen als unversorgte Bewerberinnen und Bewerber. Wir haben 5.100 Bewerberinnen und Bewerber registriert, das sind 130 oder 2,5 Prozent weniger als im vergangenen Jahr. Wir haben 5.400 registrierte Ausbildungsstellen, aber die Registratur umfasst immer nur einen Teil der ganzen Geschichte, es passiert auch sehr viel auf direktem Wege, was gar nicht behördlich erfasst wird. Wir haben dort 250 oder 4,5 Prozent weniger, haben aber, um es genau zu machen, 2.300 offene Stellen und 1.900 noch unversorgte Jugendliche in der Registrierung, das heißt 400 Stellen mehr als Bewerber. Wir wissen, das geht nicht rein rechnerisch, sondern die Passprobleme sind ein Teil, mit dem wir uns befassen müssen.
Wir müssen also helfen, dass so mancher seinen Traumberuf, den er nicht auf den ersten Blick erkennt, vielleicht auf den zweiten Blick erkennt. Das ist im Rahmen der Berufsorientierung eine große und wichtige Aufgabe. Man muss auch bei den Betrieben werben, weil auch sie nicht immer auf den ersten Blick das Potenzial mancher Leistungsträgerinnen und Leistungsträger im jungen Alter erkennen. Oftmals stehen Schulnoten und Entwicklungen
in der Biografie entgegen, wobei man aber aus Erfahrung weiß, dass man da helfen kann. Deshalb müssen wir den Wert der dualen Ausbildung generell steigern, wir müssen die Jugendlichen mehr für Ihre Zukunftsausbildung motivieren und wir müssen auch gleichzeitig die Berufswünsche und die Stellenangebote etwas passgenauer zueinander bringen.
Ich sage, wir müssen das machen, und wir sind nicht untätig. Es gibt Instrumente, auf die zum einen Bernd Wegner und zum anderen der Kollege Stefan Krutten genauer eingehen werden. Ich nenne sie nur: die Assistierte Ausbildung, Keiner fällt durchs Netz, das Modell der lückenlosen Betreuung der Jugendberufsagentur, zum Beispiel im Moment in Neunkirchen, und last but not least auch das Zukunftsbündnis Fachkräftesicherung Saar, dass sich umfassend und äußerst intensiv mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen um diese Positionen kümmert, weil es einfach eine Binsenweisheit ist: Die Jungen, die wir heute nicht ausbilden, haben wir morgen nicht. Diese Erkenntnis leitet uns bei all unserer Arbeit. So viel als kurze Einführung in unser gemeinsames Thema. Ich bin auf eine interessante und qualitative Debatte gespannt, auch wenn es schon recht spät ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - In der gebotenen Kürze zu einer Debatte, die wir uns regelmäßig gönnen, die uns allerdings in der Sache keinen Millimeter weiter bringt. Wir reden von einer gemeinsamen Plattform aus, das heißt, alle wollen, dass Cattenom so schnell wie möglich abgeschaltet wird. Ich muss leider feststellen, dass das, was der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier macht, für dieses Unterfangen geradezu kontraproduktiv ist.
Damit schadet man eigentlich dieser Idee.
Ich will das auch begründen. Wir müssen aus der Nähe zu unseren französischen Nachbarn, mit denen wir tagtäglich grenzüberschreitend zusammen Politik gestalten, doch wissen, dass dann, wenn wir den Haudrauf machen, wenn wir die Formulierungen und Forderungen zentralisieren -
Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt, vielleicht stellen Sie das selbst gar nicht mehr fest, dass das so ist. Aber nach meiner Analyse ist es schon so. Das hat sich eben vor allem an der Art des Vortrages festgemacht. Wenn das Franzosen gesehen haben, sind die wieder zu hundert Prozent für die Wei
terführung von Cattenom. Deshalb muss man etwas aufpassen.
Von daher muss die Arbeit anders laufen. Die Arbeit muss natürlich immer und immanent über alle gewählten politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger laufen. Davon gehe ich fest aus. Und sind wir einmal ehrlich: Gerade die Ministerpräsidentin verfügt doch auf ihre Art über eine ganz besondere Verhandlungsstärke. Ich will es jetzt nicht übertreiben, aber es ist ja eben so dargestellt worden, als könnte sie nicht auf Augenhöhe verhandeln. Ich gehe davon aus, dass sie mehr erreichen kann als 20 Aktuelle Stunden, die wir hier abhandeln. Davon bin ich persönlich zutiefst überzeugt.
Der nächste Punkt, aus persönlichen Erfahrungen heraus, zusammen mit Jo Leinen und anderen.
Wir waren vor einiger Zeit im Regionalrat und haben dort mit dem Präsidenten des Regionalrats gesprochen. Im Übrigen ist die Vertreterin des Präsidenten des Regionalrats eine von mir sehr geschätzte Kollegin von den GRÜNEN, die in dieser Eigenschaft auch noch nie die Stilllegung von Cattenom gefordert hat, weil das bei den Franzosen eben etwas anders abläuft. Der Präsident des Regionalrates war inhaltlich auf unserer Seite, er hat dann aber en français einen Satz gesagt, den ich nicht vergessen habe: „Je suis d’accord avec vous, mais je ne veux pas être le mauvais français.“ Ich will nicht der schlechte Franzose sein. Das heißt, in Frankreich ticken bei dieser zentralen energiepolitischen Frage die Uhren völlig anders. Deshalb ist es wichtig - das haben die Vorredner auch schon deutlich gemacht -, unserem geschätzten, mit uns befreundeten Nachbarland aufzuzeigen, wie Alternativen aussehen können, damit sie wirtschaftlich gut damit leben können.
Ich habe das selber schon erlebt in Gesprächen mit den Gewerkschaften. Die Gewerkschaften, lieber Kollege, waren bei diesem Thema zu einem Dialog mit uns, mit den deutschen Gewerkschaften überhaupt nicht bereit; die haben gesagt, das geht euch nichts an. Von daher denke ich, wir sollten weiterhin abstimmen, wir sollten ab und zu auch im Europaausschuss, geschätzte Kollegin Zieder-Ripplinger, bündeln, aber nicht von außen den Finger heben und sagen: „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.“ Das hilft bei Cattenom nicht, es ist sogar kontraproduktiv.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Der saarländische Landtag beantragt mit den Stimmen aller Fraktionen heute einen Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals an die vergangene Plenarsitzung erinnern, die am 18. März stattgefunden hat und bei der wir auch bereits unter Tagesordnungspunkt 21 - nachzulesen in der Drucksache 15/1304 - Position bezogen hatten. Ich möchte vorwegstellen, was in diesem Antrag als zentrale Aussage enthalten war. Ich zitiere aus diesem Antrag: „Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten muss sein, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Einige Sätze weiter heißt es: „Der Landtag wird zudem die Bildung eines eigenständigen Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau des Landtages des Saarlandes vorbereiten. Dieser Ausschuss soll sich mit allen Fragen der Stilllegungs-, Alt- und Ewigkeitslasten des Saarbergbaus, des bergbaulich verursachten Strukturwandels sowie des kulturellen Bergbau-Erbes befassen.“ So weit der Antrag, den wir vor vier Wochen hier beschlossen hatten. Wir sind nun vier Wochen weiter, die Vorbereitungen sind abgeschlossen. Wir können nun beantragen, dass dieser Ausschuss eingesetzt wird.
Dieser Ausschuss hat eine gewisse Geschichte. Er ist nicht völlig neu, es gab ihn schon einmal bis zum Jahr 2004, damals noch vor Ende des Bergbaus. Ich erinnere mich, dass der Kollege und SPD-Genosse Hans Albert Lauer aus Elversberg lange Zeit Vorsitzender dieses Ausschusses war. Wir haben festgestellt, dass im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit, der 2004 gebildet worden war, häufig Punkte bearbeitet wurden rund um das Thema Bergbau, die sich weniger auf die Vergangenheit bezogen, sondern mehr aus der Gegenwart in die Zukunft hinein wirkten. Da der
Ausschuss, wie sein Name schon sagt, noch viele andere Arbeitsbereiche hat, waren die Tagesordnungen permanent überlastet, so dass man den einzelnen Themen im Ausschuss gar nicht mehr richtig gerecht werden konnte. Aus diesen Gründen lag es eigentlich auf der Hand, dass eine spezielle Themenbearbeitung nötig ist. Wir sind diesem Wunsch nachgekommen und haben - auf Initiative ursprünglich von CDU und SPD, der inzwischen alle anderen Fraktionen beigetreten sind - jetzt diesen Antrag eingebracht.
Ich möchte ein paar Worte zu den Themen sagen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen soll. Es ist ein bunter Strauß, das ist sehr anspruchsvoll. Da sind zum einen die Themen Stilllegungs- , Alt- und Ewigkeitslasten des Saarbergbaus. Allein der Begriff „Ewigkeitslasten“ lässt einen in Ehrfurcht erstarren, denn wer kann schon von sich sagen, dass er an der Ewigkeit arbeitet?
Dazu zählen unter anderem auch die geologischen und hydrologischen Auswirkungen der von der RAG geplanten Grubenwasser-Konzeption. Dabei ist es uns wichtig, nach sorgfältiger Prüfung Expertise jeweils dann hinzuzuziehen, wenn wir im Ausschuss der Auffassung sind, dass dies zur sicheren Beurteilung von Maßnahmen erforderlich ist. Expertise ist bei diesen schwierigen Themen ja wichtig. Mir fallen dazu fünf unterschiedliche Adressaten ein, die uns Expertise bringen können. Das ist zunächst einmal das Unternehmen selbst. Da beziehe ich mich auf mehrere Ausschusssitzungen, die bereits stattgefunden haben, in denen wir mit Fachleuten, Gutachtern, aber auch dem Vorstand der Ruhrkohle AG die jetzt vorliegenden Konzeptionen umfassend erörtert haben, in denen es möglich war, Fragen und weitere Anträge zu stellen. Das Unternehmen hat sich da bisher kooperativ gezeigt. Wir werden das Unternehmen an dieser Stelle auch weiterhin fordern. Ich bitte alle, sich weiterhin an dieser Stelle konstruktiv mit einzubringen.