Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Landtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das jetzt vorliegende Gerichtsstrukturreformgesetz ist das letzte der wichtigen Gesetze, die wir heute beraten. Neben dem ÖPNV-Gesetz, dem Hochschulgesetz und dem EVSG ist das Gerichtsstrukturreformgesetz ein sehr wichtiges Gesetz für dieses Land. Auch hierzu hat eine sehr umfangreiche Anhörung stattgefunden, Kollegin Blatt hat es eben gesagt: 50 Anzuhörende! Das Parlament hat sich eine sehr weitreichende, sehr breite Expertise eingeholt, um dieses Gesetz umzusetzen.
Was waren die zentralen Fragen in dieser Sachverständigenanhörung? Es war zum einen, ob überhaupt ein Bedarf für diese Reform besteht, und zum Zweiten, wenn man dies bejaht, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist. Zur Beantwortung der Frage nach dem Reformbedarf sind mehrere Fakto
ren und deren aktuelle und prognostizierte Entwicklung zu betrachten. Ganz wesentlicher Faktor, wie bei so vielem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch hier die demografische Entwicklung in unserem Land. Diese ist im Saarland von einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang geprägt und auch vom Strukturwandel. Beides hat dazu beigetragen, dass der Geschäftsanfall der saarländischen Gerichte in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, etwa in Zivilsachen um mehr als 30 Prozent und in Bußgeldsachen um fast 50 Prozent. Auch der künftige Geschäftsanfall, wenn er auch nicht mit absoluter Gewissheit prognostiziert werden kann, zeigt bei genauer Betrachtung eine deutliche Tendenz. Daran ändert auch der gestiegene Flüchtlingszuzug nichts. Dieser hat bisher allenfalls ganz kurzfristig eine gegenläufige Bewegung ausgelöst, aber keineswegs einen Wendepunkt im prognostizierten demografischen Rückgang. Auswirkungen auf den Geschäftsanfall sind also zu beobachten und auch in der Zukunft zu erwarten.
Gewandelt haben sich aber nicht nur Zahl und Struktur der Bevölkerung, auch die fachlichen Anforderungen an die Gerichte, an die Richterschaft und auch an den nichtrichterlichen Dienst haben sich deutlich verändert. Die zum Teil rasanten Entwicklungen auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologien oder zum Beispiel im Bereich des Versicherungsrechts und des Familienrechts haben Rechtsbereiche insgesamt komplexer werden lassen.
Zugleich besteht bei der Anwaltschaft eine ganz deutliche Spezialisierungstendenz durch hochspezialisierte Fachanwälte. Das heißt, Richterinnen und Richter geraten unter einen hohen Spezialisierungsdruck. Sie müssen bei den Entwicklungen der Fachgebiete immer auf dem aktuellen Stand bleiben und mit ihrem Spezialwissen auf Augenhöhe mit der Anwaltschaft bleiben. Spezialwissen ist das, was nicht jedes Amtsgericht und nicht jedes Mischdezernat ohne Weiteres vorhalten kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hängt weder an dem mangelnden Willen noch an mangelnden Fähigkeiten der dort tätigen Personen, es hängt vielmehr an dem zum Teil sehr geringen Fallaufkommen pro Gericht bei steigender Komplexität. Dieser zunehmende Spezialisierungsdruck wurde in der Anhörung ausdrücklich so bestätigt.
Aus der Betrachtung der genannten Faktoren ergibt sich also folgende Ausgangslage: Die Gerichtsorganisation im Saarland wurde zuletzt 1974, also vor mehr als 40 Jahren, neu geordnet. Der demografische und der Strukturwandel im Saarland führen zu einem deutlichen Rückgang des Geschäftsanfalls an den saarländischen Gerichten, und die veränderten fachlichen Anforderungen im Justizwesen insgesamt machen eine höhere Spezialisierung erforderlich. Es besteht also Reformbedarf.
Neben der Frage des Ob der Reform muss auch die Frage des Wie der Reform beantwortet werden. Dem vorliegenden Reformentwurf gelingt es, zwei ganz wesentliche Dinge miteinander in Einklang zu bringen. Er schafft einerseits die erforderlichen fachlichen Zuständigkeitskonzentrationen und erhält gleichzeitig die Präsenz der Justiz in der Fläche. Für einige Fachgebiete werden landesweite Zuständigkeiten geschaffen, so zum Beispiel für Honorarsachen in Lebach - das sind eher selten anfallende Rechtsgebiete -, aber auch für Massenverfahren wie beispielsweise die Versicherungssachen in Neunkirchen oder Verkehrsordnungswidrigkeiten in St. Ingbert. Größere spezialisierte Einheiten ermöglichen es erstens, Fachwissen zu bündeln, zweitens, Synergien zu erzielen und drittens, eine einheitliche Rechtsprechung zu schaffen. Eine derartige landesweite Zuständigkeitskonzentration ist daher durchaus sinnvoll.
Daneben werden einige Fachgebiete über regionale Kooperationsschienen gebündelt, so etwa durch gemeinsame Familienund Strafrechtsabteilungen. Dadurch werden leistungsfähige Fachabteilungen geschaffen, Schwerpunkte gestärkt und fachkundige Vertretungen ermöglicht, zum Beispiel im Krankheitsfall. Gleichzeitig verbleiben jedoch solche Rechtsgebiete, die im besonderen Maße eine Ortsnähe erfordern, an allen Standorten erhalten, zum Beispiel die Betreuungssachen, Nachlasssachen und auch die Rechtsantragsstellen. Unliebsame Zweigstellenlösungen, auch das hat die Anhörung gezeigt, werden hierdurch vermieden. Das heißt also, Fachkompetenz wird gestärkt und Bürgernähe bleibt landesweit erhalten. Deshalb sind die regionalen Zuständigkeitskonzentrationen durchaus sinnvoll.
Schließlich sieht die Reform eine Veränderung der Zuschnitte der Gerichtsbezirke vor. Dies betrifft insbesondere den Regionalverband. Durch die Zuweisung der Gemeinde Heusweiler zum Amtsgericht Völklingen wird zum einen das Amtsgericht Saarbrücken entlastet, zum anderen werden beim Amtsgericht Völklingen leistungsfähige Abteilungen geschaffen, auch dieses Reformziel ist sinnvoll. Die im Reformentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind in sich schlüssig und stellen die richtigen Weichen für eine zukunftsfeste saarländische Justiz.
Der Abänderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen einbringen, nimmt keine inhaltlichen Veränderungen vor, sondern ergänzt den Gesetzentwurf um eine Regelung bezüglich der Eilverfahren. Derzeit laufen noch Beratungen auf Bundesebene - auch das war Gegenstand der Anhörung - mit dem Ziel, dass der Bundesgesetzgeber die Einbeziehung von
Eilverfahren in eine neue Regelung der Zuständigkeiten klar normiert. Im Wesentlichen bleibt es bei der Veränderung der Bezirkszuschnitte beim Grundsatz, dass das angerufene Gericht auch zuständig bleibt. Dadurch werden Unklarheiten und längere Doppelzuständigkeiten vermieden. Dem dient der Abänderungsantrag.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch ganz kurz zur Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch hier ist die Ausgangslage die gleiche. Zurückgehende Fallzahlen, eine höhere Komplexität der Rechtsmaterie und die zunehmende Schwierigkeit, den Vertretungsbedarf zu organisieren, machen auch hier eine Reform notwendig. Das Ziel ist ebenfalls, zukunftsfeste Strukturen zu schaffen für eine ordentliche Justiz, was hier gelungen ist. Der ausgewählte Standort Saarbrücken wurde in der Anhörung einhellig begrüßt, denn es sprechen gute Argumente für diesen Standort, insbesondere die Verkehrsanbindung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen sichern wir eine hohe Akzeptanz für eine saarländische Justiz bei den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie bei den Bediensteten. Die Akzeptanz für die saarländische Justiz seitens der Bürgerinnen und Bürger können wir aber nur erwarten, wenn wir diese als politische Vertreter ebenfalls zeigen. Dazu gehört insbesondere die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz, denn die Unabhängigkeit der Justiz ist elementare Grundlage des demokratischen Rechtsstaates, und die Gewaltenteilung ist das unverhandelbare Prinzip einer freiheitlichen Verfassung.
Als Staatsfundamentalnorm garantiert Artikel 61 der saarländischen Verfassung, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Dem sind wir gerade in diesen Zeiten des Wandels alle zusammen verpflichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in vielen Ländern können wir derzeit beobachten, dass die Einflussnahme auf die Justiz an den Grundfesten demokratischer Strukturen rüttelt. Die Gewaltenteilung konstituiert eine unabhängige Justiz. Deshalb ist es notwendiger denn je, dass alle Staatsorgane und auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter sich verpflichten, den Kompetenzbereich anderer Gewalten zu respektieren.
Ich möchte an dieser Stelle allen Beschäftigten in der Justiz danken, den Richterinnen und Richtern sowie allen Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst, die durch ihre hervorragende Arbeit dazu
beitragen, dass die Menschen in unserer Heimat in einer gesicherten Staatsordnung leben können, in Frieden und Sicherheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Eigenschaften erwarten wir von der Justiz? Sie soll bürgernah sein, sie soll effizient sein, sie soll eine hohe Qualität bieten. Bürgernähe erreichen wir durch den Erhalt der Gerichtsstandorte in der Fläche. Effizienz schaffen wir durch große Organisationseinheiten, die gegenseitig Vertretungen ermöglichen. Das erzielen von Synergien und die hohe Qualität sichern wir letztendlich durch die fachliche Spezialisierung. Die vorliegenden Reformentwürfe haben all diese Maßnahmen im Blick, für eine Justiz, die nah bei den Bürgerinnen und Bürgern ist, eine Justiz mit zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine Justiz, die Herausforderungen und gesellschaftliche Verhältnisse als Chance betrachtet und zukunftsfest ist. Wir werden diesem Entwurf zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir Ende vergangenen Jahres zum ersten Mal von der geplanten Strukturreform der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfuhren, kündigte man eine Entlastung der Gerichte durch Änderung der Zuständigkeiten an. Notwendig wurde die Reform auch, Kollegin Berg hat es soeben gesagt, aufgrund des Rückganges der Bevölkerung im Saarland. Man wollte damit auch effizientere Personalstrukturen schaffen. In kleineren Amtsgerichten sei es für die Richter nämlich schwierig, fachspezifische Spezialkenntnisse zu erwerben. Gerade bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen von Richtern müssten auch von Fachfremden Entscheidungen getroffen werden. Da gab es ab und zu Probleme. Von daher sollten auch ausreichend große Fachabteilungen geschaffen werden.
Vorgetragen wurde uns auch, das Ministerium sei in ständigem Kontakt mit den Fachkräften vor Ort, das heißt mit den Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte beziehungsweise des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken, mit dem Hauptpersonalrat und dem Hauptrichterrat. Alle diese Fachkräfte wurden also auch in die Planungen mit einbezogen. Ähnlich wie in einem Krankenhaus, welches über viele Fachabteilungen verfügt, sollen Spezialzuständigkeiten von Rechtsgebieten, die ja bei kleineren Amtsgerichten nicht so oft vorkommen, aber recht
lich anspruchsvoll sind, geschaffen werden. Es wurde betont, man wolle keine Amtsgerichte schließen, da man die Bürgernähe unbedingt erhalten wollte.
Nun sind diese Vorsätze und Ziele grundsätzlich erst einmal richtig. In der Ersten Lesung hatten wir jedoch darauf hingewiesen, dass wir zunächst die Anhörung im entsprechenden Fachausschuss abwarten wollten, weil wir uns noch nicht vorher für oder gegen diese Reform entscheiden wollten. Und, meine Damen und Herren, das war auch gut so.
Die Anhörung an zwei Terminen ergab ein unterschiedliches Bild. Im ersten Anhörungstermin, unter anderem mit allen Direktoren der Amtsgerichte, mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken und des Saarländischen Richterbundes und einigen anderen mehr, wurden sehr viele Bedenken geäußert. Vonseiten der Richter wurde dieser Reform überwiegend eine Ablehnung erteilt. Man kann aber der Richterschaft nicht vorwerfen, dass sie sich notwendigen Änderungen oder Reformen widersetzt. Im Gegenteil! Sie haben sich konstruktiv an diesen Reformbemühungen beteiligt, indem sie Vorschläge entwickelt haben. Sie haben nämlich eine Arbeitsgruppe gebildet, haben sich in Otzenhausen getroffen und haben sich konstruktiv in diesen Weg mit eingebracht. Die Enttäuschung darüber, was mit diesem, von Praktikern erarbeiteten Papier passiert ist, wurde in der Anhörung allerdings auch deutlich. Die erarbeiteten Vorschläge hatte ich im Ausschuss vom Ministerium übrigens erbeten. Das war vor vier Wochen. Wir haben sie bis heute noch nicht erhalten. Im zweiten, etwas kürzeren Anhörungstermin, unter anderem mit den Vertretern der Rechtsanwälte, kam Zustimmung zu der Reform. Das kann man so sagen.
Wir hatten uns in der entsprechenden Ausschusssitzung bei der Abstimmung noch enthalten, weil wir als Linksfraktion noch einmal intensiv darüber diskutieren wollten. Wir haben uns auch noch einmal ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt.
Meine Damen und Herren, auch wir halten die Spezialisierung von einigen wenigen Rechtsgebieten, beispielsweise bei Wirtschaftsstrafsachen, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei Landwirtschaftssachen oder aber auch bei Versicherungsvertragssachen für sinnvoll, weil sich dadurch auch Qualitätsverbesserungen ergeben. Allerdings sind die Argumente, die gegen die Reform der ordentlichen Gerichte sprechen, für uns in der Mehrzahl. Ich möchte Ihnen einige Beispiele geben: Der Saarpfalz-Kreis gibt die Strafsachen nach St. Ingbert ab, aber nicht alle. Die Schöffensachen aus Homburg sind künftig nämlich in Neunkirchen. Ein Teil der Strafsachen aus Homburg geht in Spezialzuständigkeiten oder Kammerzuständigkeiten beim Landgericht Saarbrücken. Ein Teil der Strafrichtersachen geht nach St. Ingbert - ich hoffe, dass ich jetzt nichts durchein
andergeworfen habe, denn es ist für mich auch nicht so ganz einfach - und die Jugendrichtersachen gehen auch nach St. Ingbert. Die Zivilsachen wandern von Ottweiler nach St. Wendel. Die Strafsachen kommen dann von St. Wendel nach Ottweiler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist zugegebenermaßen etwas schwierig. Hinzu kam - das wurde auch im Ausschuss mehrfach erwähnt -, dass die erworbenen Fachkenntnisse bei einzelnen Richterinnen und Richtern verloren gingen, wenn sie an ihrem Gericht blieben und eine andere Rechtsmaterie übernehmen müssten. Zugegebenermaßen wird es eine gewisse Zeit dauern - das muss man auch sagen -, aber sie können sich einarbeiten. Trotzdem hat das zu Einsprüchen geführt und nicht alle waren damit glücklich, denn ein Zivilrichter hat ja mit einem Familienrichter so viel zu tun wie ein Urologe mit einem HNO-Arzt. Es kommt ja auch niemand bei einem HNO-Arzt auf die Idee zu sagen, ab sofort machst du Urologie. Das geht nicht. Arbeitszufriedenheit und Motivation schafft man dadurch ganz sicher nicht, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Stoßrichtung dieser Strukturreform sicherlich gut gemeint war.
Noch ein anderes Beispiel. Wenn eine alleinerziehende Mutter aus Lebach, die bisher in Lebach gewohnt hat, künftig einen Unterhaltsanspruch bei Gericht geltend machen will, muss sie jetzt nach Saarlouis fahren. Sie kann also nicht mehr in ihrem Ort bleiben, sondern sie muss nach Saarlouis fahren, denn dort befinden sich jetzt die Familiensachen und nicht mehr wie bisher in Lebach. Der Präsident des Amtsgerichts Ottweiler sagte in der Anhörung verzweifelt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Auch wenn ich mich noch so sehr loyal bemühe, ich kann den Sinn dieser Verschiebung keinem Menschen erklären.“
Meine Damen und Herren, die Richter und die betroffenen Menschen in diesem Land müssen in der Praxis ausbaden, was am Schreibtisch entworfen worden ist. Der Abänderungsantrag - die Kollegin Berg hat das gerade erwähnt, es geht um die Eilverfahren - wurde seitens der Koalitionsfraktionen hektisch hinterhergeschoben. Vergangenen Donnerstag lag der Abänderungsantrag morgens im Ausschuss auf unseren Plätzen. Wir konnten ihn gar nicht richtig lesen und sollten darüber abstimmen. Das zeigt doch, dass dieses Reformwerk mit heißer Nadel gestrickt worden ist!
Wir verkennen allerdings nicht die Bemühungen, die Amtsgerichte in der Fläche zu erhalten, damit Bürgernähe dort nicht verloren geht. Aber geht denn, wie am Beispiel der alleinerziehenden Mutter schon erklärt, nicht genau dann Bürgernähe verloren, wenn
klassische Amtsgerichtsarbeitsgebiete wie Scheidungen, Unterhaltssachen oder Strafsachen ohne Not zu anderen Gerichtsstandorten abwandern? Was bedeutet das letztendlich auch für die Erstattung von Fahrtkosten bei der Prozesskostenhilfe? Werden die nicht steigen? - Viele offene Fragen.
Bei einem Punkt waren wir ja schon von Anfang an sehr skeptisch und diese Bedenken wurden auch nicht in der Anhörung ausgeräumt. Dieser bundesweit einmalige Verschiebebahnhof macht es den Bürgern, die sich anwaltlich nicht vertreten lassen, und auch den Rechtsanwälten, die beispielsweise aus anderen Bundesländern hierherkommen, schwer zu erkennen, wer für sie zuständig ist und wo sie sich hinwenden müssen. Ganz so einfach ist das nicht. Es bleibt aber die Hoffnung, dass es sich in einigen Jahren dann herumgesprochen haben wird.