Protocol of the Session on February 15, 2017

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist Mündigkeit gleichbedeutend mit Volljährigkeit? Dieser Frage sind wir im Vorfeld dieses Plenums nachgegangen und zu einem klaren Ergebnis gekommen: Nein. Mündigkeit wird definiert als Reife oder Verantwortungsbewusstsein. Mündige Bürgerinnen und Bürger sind jene Menschen, die reif genug sind, mit sich, der Gesellschaft und ihrer Umwelt verantwortungsbewusst umzugehen.

Diese Befähigung wird in Deutschland nicht automatisch an die Volljährigkeit geknüpft. Ich möchte Ihnen einige Beispiele aufzeigen. Autofahren: Seit einigen Jahren dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung Auto fahren. Strafmündigkeit: Im StGB ist geregelt, dass ein Mensch mit 14 Jahren strafrechtlich für seine Handlungen und Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Religionsmündigkeit: Mit 14 Jahren steht einem Kind in Deutschland die volle

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Entscheidung darüber zu, zu welcher Religion es sich bekennen möchte. Parteieintritt: Das Mindestalter, um in Deutschland in eine Partei einzutreten, wird von den Parteien selbst festgelegt. In den relevanten Parteien Deutschlands beträgt das Mindestalter 14 bis 16 Jahre. Sie sehen, in unserer Gesellschaft bedeutet die Mündigkeit eines Menschen nicht automatisch Volljährigkeit.

Nun frage ich Sie: Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Mensch in diesem Alter unter anderem reif genug ist, sich politisch zu engagieren, wieso nehmen wir dann nicht selbstverständlich an, dass er auch eigenständig politische Entscheidungen treffen kann? Warum beziehen wir Kinder und Jugendliche nicht stärker ein? Schließlich sind ihre Rechte auf Beteiligung und Mitgestaltung national wie international gesetzlich verankert, zum Beispiel in der UNKinderrechtskonvention, dem Achten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Unser Antrag heute zielt daher auf eine Stärkung der Kinder- und Jugendrechte ab. Wir finden, das Wahlalter muss bei Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Die Zahl junger Menschen ist dagegen stetig am Sinken. Um ihre Interessen vertreten zu können, muss man ihnen auch die Möglichkeit geben, über die Zusammensetzung der politischen Gremien mitzuentscheiden. Zu viele von ihnen, nämlich 71 Prozent, bringen der Politik und ihren Vertretern kein Vertrauen mehr entgegen, so die Ergebnisse der im Jahr 2016 durchgeführten europaweiten Jugendstudie Generation What, an der 160.000 junge Menschen zwischen 18 und 34 Jahren teilgenommen haben. Trotz dieser Politikverdrossenheit können sich aber 42 Prozent der Jugendlichen durchaus vorstellen, sich politisch zu engagieren. Dass sie gewillt und bereit sind, sich einzubringen und ihre Interessen engagiert zu vertreten, hat auch die von uns GRÜNEN beantragte Anhörung der Verbände und Organisationen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Sommer letzten Jahres bewiesen. Diese Bereitschaft muss von der Politik gefördert und unterstützt werden.

Die Idee ist zugegebenermaßen nicht neu, andere Bundesländer machen es uns seit Jahren vor. Brandenburg hat bereits im Jahr 2011 das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 abgesenkt, Schleswig-Holstein zog 2013 nach. In Hamburg dürfen Jugendliche seit 2013 ab 16 Jahren sowohl an Bürgerschafts- als auch an Bezirksversammlungswahlen teilnehmen. Auch Bremen lässt schon seit 2011 Wahlen für Bürgerschaft und Stadtbürgerschaft ab 16 Jahren zu.

Bundesländer, in denen man an Kommunalwahlen teilnehmen kann, auch wenn man noch nicht volljährig ist, sind Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vor

pommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Ich glaube, es wäre schneller gegangen, wenn ich die aufgezählt hätte, in denen es nicht der Fall ist, zum Beispiel das Saarland. Wir würden uns wünschen, dass das Saarland diesem Beispiel folgt.

Was wir auf Landes- und Kommunalebene fordern, muss unserer Meinung nach konsequenterweise auch für Bundestagswahlen gelten. Wir stehen nämlich für eine Einbeziehung von jungen Menschen auf allen Ebenen der Demokratie. Eine weitere Forderung von uns ist die niedrigschwellige und jugendgerechte Beteiligung junger Menschen bei Entscheidungen in ihren Kommunen. Dort haben sie ihren Lebensmittelpunkt. Dort sollen sie auch gefragt werden, wenn es um ihre Belange geht. Bisher findet sich im KSVG lediglich der § 49a, demzufolge die Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen können. Das genügt uns nicht. Wir wollen, dass daraus eine Soll-Vorschrift, wenn nicht sogar eine Muss-Vorschrift wird. Was die praktische Umsetzung betrifft, müssen die Gemeinden verbindlich dazu angehalten werden, Jugendbeiräte einzurichten. Bisher sieht das KSVG lediglich vor, dass Gremien eingerichtet werden können. Wir wollen, dass Jugendliche bei Themen, die sie betreffen, nicht nur scheinpartizipieren oder vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern dass sie auf Augenhöhe mit den Erwachsenen diskutieren können und ernst genommen werden.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt den Vorsitz.)

Dies gilt auch für den Bereich Schule. Hier spielt sich zum großen Teil der Alltag der Kinder und Jugendlichen ab. Warum sollen sie also nicht auch die Möglichkeit bekommen, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten? Das Schulmitbestimmungsgesetz sieht ihre Einbeziehung zwar vor, sie ist aber bewusst nicht konkret und verbindlich genug formuliert. Eine Möglichkeit der Einbeziehung wäre zum Beispiel, die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend an der Gestaltung der Schulordnung zu beteiligen. Eine weitere wäre die Einführung von Klassenräten. Das Mindeste muss aber sein, die Schülerinnen und Schüler überhaupt einmal umfassend über die Beteiligungsrechte zu informieren, beispielsweise im Politikunterricht.

Meine Damen und Herren, aus Sicht der Wissenschaft brauchen Kinder und Jugendliche Beteiligung für ihre Entwicklung. Das stärkt ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Selbstständigkeit und ihre Gemeinschaftsfähigkeit. Demokratie lernt nur, wer sie auch lebt.

Ich möchte an dieser Stelle noch ganz kurz auf eine Besuchergruppe zu sprechen kommen, mit der wir

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

gemeinsam hier im Plenum standen. Es gab die Frage einer Schülerin, was mit dem Wahlrecht ab 16 sei. Da haben wir festgestellt, dass eigentlich große Einigkeit besteht, das wir dass alle befürworten. Dann haben wir gemerkt, dass die CDU fehlt. Und daran liegt es, hier wird blockiert. Ich bitte Sie, diese Blockadehaltung zu überdenken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE und PIRATEN.)

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Zur Begründung des Antrags der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Jasmin Freigang das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wahlrecht ab 16 ist in diesem Landtag in dieser Legislaturperiode nicht neu. Bereits im Jahr 2013 haben wir PIRATEN einen Gesetzentwurf zum Thema Absenkung des Wahlalters eingebracht. Der ist damals leider an der Großen Koalition gescheitert. Aber wir geben Ihnen jetzt noch mal die Möglichkeit, den Fehler von damals rückgängig zu machen. Ihr habt noch mal die Möglichkeit, dem Wahlalter ab 16 zuzustimmen. Das gibt es ja auch nicht jedes Mal.

Am 26. März, das wissen wir alle, sind Landtagswahlen. Aufgrund der demografischen Entwicklung überwiegen halt die Wähler im Alter von 60 plus stark gegenüber den Wählern im Alter von 25 Jahren und jünger. Die Politik richtet sich mehr und mehr nach den Interessen der älter werdenden Bevölkerung. Die Gefahr ist groß, dass die Interessen von jüngeren Menschen, von Kindern, von Jugendlichen in den Hintergrund geraten. Aber das ist nur einer der Gründe, warum wir ein Wahlrecht ab 16 wollen.

Kinder und Jugendliche interessieren sich immer mehr für Politik. Sie wollen ihre Welt mitgestalten und nicht einfach nur darin leben. Es ist vor allem ein Prozess, den man unterstützen muss. Man muss Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen und sich in demokratische Prozesse einzubringen. Das, meine Damen und Herren, beugt Politikverdrossenheit vor!

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Zudem gibt es eigentlich gar keinen ersichtlichen Grund, der einer Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten auf 16- und 17-Jährige entgegenstehen würde, im Gegenteil. Wir Politiker im Landtag, im Bundestag, über alle Ebenen hinweg sind Vertreter des gesamten Volkes. Wir sind Vertreter von 50-, 60- oder 30-Jährigen, wir sind aber auch die Vertreter von Kindern und Jugendlichen. Warum schließen wir so viele Teile der Bevölkerung davon aus, ihre

Vertreter zu wählen? Das ist kein Gedanke, der erst den GRÜNEN und PIRATEN gekommen ist, auch der Landesjugendring hat dieses Thema schon öfter angesprochen. Der Jugendhilfeausschuss hat kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, das die Absenkung des Wahlalters beinhaltet.

Es gibt aber noch weitere Punkte. Ich nenne einmal die Bildungspolitik. Bildungspolitik ist Ländersache. Wer ist direkt davon betroffen? - Natürlich die Schüler. Sie dürfen derzeit groteskerweise erst dann wählen, wenn sie die Schule gerade verlassen oder verlassen haben, das heißt, sie sind wahlberechtigt, wenn sie von der Schule, die sie so stark betroffen hat, gar nicht mehr betroffen sind. Es geht noch weiter: Unter 18-Jährige dürfen bereits in Ausbildung und Beruf, das bedeutet, sie zahlen Steuern, sie dürfen aber nicht mitentscheiden, was mit ihren Steuergeldern passiert. Ab 14 Jahren sind Kinder und Jugendliche strafmündig, sie dürfen aber nicht wählen gehen.

Es ist aber noch sehr viel mehr nötig, als nur das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz muss dringend dahingehend geändert werden, dass Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene bei allen Entscheidungen der jeweiligen Gemeinde, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden - und zwar verpflichtend. Es soll eine Pflichtformulierung in das Gesetz und nicht nur eine Kann-Formulierung. Denn derzeit ist es noch sehr oft der Fall, dass Kinder und Jugendliche bei wichtigen Entscheidungen nicht gebührend berücksichtigt werden.

Ebenso gehen wir beim Antrag der GRÜNEN mit, die verpflichtende Einrichtung von Jugendbeiräten auf kommunaler Ebene zu fordern. Wir haben Seniorenbeiräte für die Belange von Seniorinnen und Senioren, warum nicht auch Jugendbeiräte für die Belange von Jugendlichen? - So weit zum Antrag der GRÜNEN. Wir werden ihm zustimmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

Unser Antrag geht sogar noch ein bisschen weiter. Wir sind der Meinung, dass es für Kinder und Jugendliche nicht nur wichtig ist, mitzugestalten, sondern es ist genauso wichtig, dass Kinder und Jugendliche auch wissen, wie sie dies im Land tun können. Im Gemeinschaftskunde-, Sozialkundeoder Politikunterricht wird die Begeisterung für Europa und die Demokratie geweckt. Es wird über den Bundestag gesprochen, es wird geklärt, was der Bundesrat macht, aber welche Beteiligungsmöglichkeiten Kinder und Jugendliche hier vor Ort haben, sei es, in die Jugendverbände von Parteien einzutreten, sei es die Schülervertretung oder sei es einfach nur die Tatsache, eine Petition zu schreiben, so etwas wird derzeit viel zu wenig behandelt.

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

Das Gleiche gilt für Gesetze, die Kinder und Jugendliche momentan betreffen. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, die Lehrpläne sind anzupassen. Es ist keine große Änderung. Es werden nicht 10 oder 20 Stunden dafür nötig sein. Es ist vielleicht eine Unterrichtsstunde, aber wenn man sie gut strukturiert aufbaut, dann ist es ein Plus für die Demokratie, es ist ein Plus für die Jugendlichen, die sich für Politik interessieren. Sie wissen dann, wie sie sich bei uns politisch engagieren können. Und wenn auf niederschwelliger Ebene dargestellt wird, wie Kinder und Jugendliche sich beteiligen können, beteiligen sich vielleicht auch mehr Kinder und Jugendliche politisch und die Politikverdrossenheit wird zurückgehen.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Das Ganze wollen wir stützen, indem die Rechte von Kindern und Jugendlichen Staatszielbestimmung werden, insbesondere deren besondere Schutzbedürftigkeit. Dies würde ein richtiges Zeichen für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Durch die verfassungsrechtliche Stellung wird gezeigt, welchen gesellschaftlichen Stellenwert Kinder und Jugendliche einnehmen und dass die Angelegenheiten, die sie betreffen, auch ernst genommen werden. Wie in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen, sollen sie bei den sie betreffenden Angelegenheiten angemessen beteiligt werden. Das wird dann auch bedeuten, dass sie in Sachen Bildungspolitik, welche ja Landespolitik ist, mit abstimmen, also wahlberechtigt sind. Also ist auch das Wahlalter auf 16 abzusenken.

(Sprechen.)

Wer jetzt sagt, das geht doch alles gar nicht, die Rechte von Kindern und Jugendlichen kann man nicht in die Verfassung aufnehmen, dem sage ich, er soll einmal über die Landesgrenzen schauen. Das Land Baden-Württemberg hat es bereits in die Landesverfassung aufgenommen.

(Anhaltendes Sprechen.)

Es wird jetzt hier vorne ein wenig laut!

Kolleginnen und Kollegen! Bitte stellen Sie die Gespräche ein. Das stört sehr. Die Rednerin hat das Wort.

Ich belasse es jetzt einmal dabei. Ich bitte Sie, unserem Antrag und dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion zuzustimmen, aber ich denke, ich werde nachher noch einmal zu Wort kommen.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion die Kollegin Petra Fretter.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass ich heute noch die Gelegenheit bekomme, in der sich zu Ende neigenden Legislaturperiode eine Stellungnahme für die CDU zu einem jugendpolitischen Thema zu übernehmen. Es ist meine erste Rede und für mich etwas Besonderes. Ich freue mich darüber.

(Beifall des Hauses.)

Danke sehr. - Die heutigen Anträge von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN und von den PIRATEN, unterstützt von der Fraktion DIE LINKE, so hat es heute in der SZ gestanden, betreffen ebenfalls etwas Besonderes, nämlich unsere Demokratie in etlichen Facetten.

Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Herrschaft des Volkes. Demokratie garantiert freie Wahlen, Gewaltenteilung, Schutz der Grund-, Bürger- und Menschenrechte. Unabdingbar dazu gehört auch die Meinungsfreiheit ebenso wie die Pressefreiheit. Sie garantiert jedem Bürger, sich in den gesellschaftlichen und politischen Bereichen einzubringen. Unsere Form der Demokratie in Deutschland ist die parlamentarische Demokratie. Berechtigte Bürgerinnen und Bürger bestimmen in Wahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter in zukünftigen Parlamenten. Sie bestimmen damit, wer sich für alle in unserer Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle und im positivsten Sinne einsetzt und wer gestaltet, womit ich überleite auf die Forderung der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Der spanische Philosoph José Ortega y Gasset hat zur Bedeutung des Wahlrechtes Folgendes gesagt: „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab - vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ Damit ist, so glaube ich, explizit ausgedrückt, wie wichtig das Wahlrecht für eine demokratische Gesellschaft und ihren freiheitlichen Fortbestand ist. Es ist eines der wichtigsten Mosaiksteine in diesem Konstrukt.

Es ist auch dargestellt, welchen Wert dieses Wahlrecht hat, nämlich einen extrem hohen. Das zieht unweigerlich die Folge nach sich, dass auch die Anforderungen daran höher gestellt werden müssen. Um diesen Anforderungen im Hinblick auf das Wahlrecht gerecht zu werden, muss der Gesetzgeber auch die abstrakte, generelle Reife und das Verantwortungsbewusstsein von Altersgruppen in seine

(Abg. Freigang (PIRATEN) )

Beurteilung und Entscheidung mit einbeziehen. Ich glaube, es ist extrem wichtig, sehr sorgsam und verantwortungsbewusst an das Thema Wahlalterabsenkung heranzugehen, sind die Folgen doch weitreichend.

Zurzeit ist die Grenze laut Artikel 64 in der Verfassung des Saarlandes bei 18 Jahren angesetzt. 18 Jahre bedeutet, die Jugendlichen haben die Volljährigkeit erreicht, sie dürfen ihr Leben mit allen Rechten und Pflichten eigenständig gestalten. Sie sind nun geschäftsfähig und können Verträge abschließen. Sie dürfen ohne Begleitung Auto fahren. 16Jährige dürfen dies nach unseren geltenden Gesetzen nicht. Sie dürfen kein Auto fahren.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie dürfen aber ohne Begleitung Moped fahren!)