Jasmin Freigang
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute zum wiederholten Mal in dieser Legislaturperiode - ich kann auch sagen: zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode - über das Thema Hochschulen, Sparkurs, Finanzierung. Es werden keine Gelder weggenommen, die Gelder werden eingefroren. Bei steigenden Kosten, Tarifkosten, Energiekosten, kommt das einer Kürzung von 7,5 Prozent gleich. Wir erinnern uns alle an die Schließung des Botanischen Gartens im vergangenen Jahr. Wir haben viel darum gekämpft, diese Schließung abzuwenden, leider fehlte der politische Wille. Wir haben marode Gebäude, ganz besonders die Philosophie und die sonstigen Geisteswissenschaften sind davon betroffen. Natürlich stehen auf der anderen Seite Spitzengebäude der Informatik, der Mathematik.
Aber was bringt das den Studierenden in den Gebäuden, die leider marode sind.
Befristet Angestellte haben Angst, dass sie die Stellen verlieren, weil noch gar nicht sicher ist, welche Stellen gehalten werden können und welche demnächst gestrichen werden müssen. Planungssicherheit wird hochgehalten, aber planen kann man so
nicht. Man verwaltet eher, was man nicht mehr halten kann. Wir hatten eine Demonstration hier vor dem Landtag, mehrere, von über 5.000 Studenten und auch Mitarbeitern. Wir hatten Mahnwachen vor dem Landtag und sogar eine verdorrte Blume musste uns daran erinnern, in welchem Zustand die Universität ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir aufhören, Geld in die Bildung zu investieren, dann verliert das Saarland einen wichtigen Motor. Aber ich habe eine Hoffnung. Wir haben am 26. März Bundestagswahl und eine der Hoffnungen -
Entschuldigung, Landtagswahl. Eine der Hoffnungen ist, die SPD setzt sich für Bildung ein. Sie hat sogar am 09. März getwittert: Wir brauchen Planungssicherheit für unsere Hochschulen. Ich muss sagen, ich wünschte mir, dass die SPD in den vergangenen fünf Jahren bereits in der Regierung gewesen wäre.
Ja.
Ich denke, zu diesem Thema haben wir in der Vergangenheit oft genug gesprochen.
Wir werden uns nach wie vor für die Universität einsetzen. Dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion werden wir zustimmen, da das zu 100 Prozent die Forderungen sind, die wir auch vertreten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Die Lebenschancen auf der Erde sind ungleich verteilt. Wir in den Industrieländern haben nun einmal die besseren Chancen. Wir haben das günstigere Klima und die bessere Bildung. Wir haben vor allen Dingen eine Demokratie. Es gibt Länder auf der Erde, die sich nicht so glücklich schätzen können. Dort gibt es keine Demokratie. Da ist das Klima eher lebensfeindlich und Bildung ist nur etwas für die, die es sich leisten können.
Insofern ist es unsere Pflicht als Industrienation, die zum Teil auch deshalb so gut lebt, weil sie andere Länder lange ausgebeutet hat - das muss man ehrlicherweise sagen -, dafür zu sorgen, dass wir dem entgegenwirken. Jeder von uns kann im Kleinen etwas tun. Es sind beispielsweise die Hosen für 10 Euro, die man nicht mehr kaufen sollte. Oder man sollte sich überlegen, ob Bananen für 50 Cent wirklich sein müssen.
Das, was jeder von uns tun kann, ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber wir wissen, dass viele Tropfen einen Regen ergeben. Niemand von uns kann sich dann etwas vorwerfen. Ich hoffe, dass diese Leitlinien, die wir heute gemeinsam verabschieden, in den kommenden Jahren Wirkung zeigen werden, dass sie nicht nur heute verabschiedet werden, sondern dass sie auch - wie es der Kollege Bierbaum erwähnt hat - in den künftigen Haushalt einfließen werden und dass sie nachhaltig unser politisches Handeln für die Zukunft bestimmen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Herrn Commerçon bedanken, der dieses Thema trotz Wahlkampf an uns herangetragen hat und der allen Fraktionen die Gelegenheit gegeben hat, Stellung zu beziehen, um hier gemeinsam auf einen Nenner zu kommen. Das ist uns gelungen. Herzlichen Dank an Herrn Commerçon und natürlich auch an alle Fraktionen, die daran mitgearbeitet haben.
Meine Damen und Herren, es ist so. Im Auenland schätzt man Dinge, die von Dauer sind. Doch sind wir hier nicht in der Welt von Tolkien, wir sind im Saarland. Auch da schätzt man viel Gutes, was von Dauer ist. Aber es ist nicht alles von Dauer. Diese Legislaturperiode endet am 26. März mit den Landtagswahlen. Vieles, was derzeit ist - die Fraktionen, die Abgeordneten -, wird so nicht von Dauer bleiben. Es wird Änderungen geben. Ich werde dem nächsten Landtag nicht mehr angehören. Einige sind vielleicht froh darüber, andere bedauern dies. Das darf jetzt jeder für sich behalten. Aber ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, bei meinen Fraktionskollegen, bei den Kollegen von der Opposition, aber auch bei der Regierungskoalition für die letzten fünf Jahre und das gemeinsame Streiten für unser Land, für die Bildungspolitik, die Hochschulpolitik und dergleichen.
Ich kann sagen, ich bin jetzt einfach weg. Nein, ich glaube nicht. Ich werde mich immer wieder einmal einmischen. Man wird sich sehen, wenn man als politischer Mensch im Saarland unterwegs ist. Aber in diesem Raum werde ich so schnell keine Rede mehr halten. - Danke sehr für die letzten fünf Jahre!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wahlrecht ab 16 ist in diesem Landtag in dieser Legislaturperiode nicht neu. Bereits im Jahr 2013 haben wir PIRATEN einen Gesetzentwurf zum Thema Absenkung des Wahlalters eingebracht. Der ist damals leider an der Großen Koalition gescheitert. Aber wir geben Ihnen jetzt noch mal die Möglichkeit, den Fehler von damals rückgängig zu machen. Ihr habt noch mal die Möglichkeit, dem Wahlalter ab 16 zuzustimmen. Das gibt es ja auch nicht jedes Mal.
Am 26. März, das wissen wir alle, sind Landtagswahlen. Aufgrund der demografischen Entwicklung überwiegen halt die Wähler im Alter von 60 plus stark gegenüber den Wählern im Alter von 25 Jahren und jünger. Die Politik richtet sich mehr und mehr nach den Interessen der älter werdenden Bevölkerung. Die Gefahr ist groß, dass die Interessen von jüngeren Menschen, von Kindern, von Jugendlichen in den Hintergrund geraten. Aber das ist nur einer der Gründe, warum wir ein Wahlrecht ab 16 wollen.
Kinder und Jugendliche interessieren sich immer mehr für Politik. Sie wollen ihre Welt mitgestalten und nicht einfach nur darin leben. Es ist vor allem ein Prozess, den man unterstützen muss. Man muss Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen und sich in demokratische Prozesse einzubringen. Das, meine Damen und Herren, beugt Politikverdrossenheit vor!
Zudem gibt es eigentlich gar keinen ersichtlichen Grund, der einer Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten auf 16- und 17-Jährige entgegenstehen würde, im Gegenteil. Wir Politiker im Landtag, im Bundestag, über alle Ebenen hinweg sind Vertreter des gesamten Volkes. Wir sind Vertreter von 50-, 60- oder 30-Jährigen, wir sind aber auch die Vertreter von Kindern und Jugendlichen. Warum schließen wir so viele Teile der Bevölkerung davon aus, ihre
Vertreter zu wählen? Das ist kein Gedanke, der erst den GRÜNEN und PIRATEN gekommen ist, auch der Landesjugendring hat dieses Thema schon öfter angesprochen. Der Jugendhilfeausschuss hat kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, das die Absenkung des Wahlalters beinhaltet.
Es gibt aber noch weitere Punkte. Ich nenne einmal die Bildungspolitik. Bildungspolitik ist Ländersache. Wer ist direkt davon betroffen? - Natürlich die Schüler. Sie dürfen derzeit groteskerweise erst dann wählen, wenn sie die Schule gerade verlassen oder verlassen haben, das heißt, sie sind wahlberechtigt, wenn sie von der Schule, die sie so stark betroffen hat, gar nicht mehr betroffen sind. Es geht noch weiter: Unter 18-Jährige dürfen bereits in Ausbildung und Beruf, das bedeutet, sie zahlen Steuern, sie dürfen aber nicht mitentscheiden, was mit ihren Steuergeldern passiert. Ab 14 Jahren sind Kinder und Jugendliche strafmündig, sie dürfen aber nicht wählen gehen.
Es ist aber noch sehr viel mehr nötig, als nur das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz muss dringend dahingehend geändert werden, dass Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene bei allen Entscheidungen der jeweiligen Gemeinde, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden - und zwar verpflichtend. Es soll eine Pflichtformulierung in das Gesetz und nicht nur eine Kann-Formulierung. Denn derzeit ist es noch sehr oft der Fall, dass Kinder und Jugendliche bei wichtigen Entscheidungen nicht gebührend berücksichtigt werden.
Ebenso gehen wir beim Antrag der GRÜNEN mit, die verpflichtende Einrichtung von Jugendbeiräten auf kommunaler Ebene zu fordern. Wir haben Seniorenbeiräte für die Belange von Seniorinnen und Senioren, warum nicht auch Jugendbeiräte für die Belange von Jugendlichen? - So weit zum Antrag der GRÜNEN. Wir werden ihm zustimmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
Unser Antrag geht sogar noch ein bisschen weiter. Wir sind der Meinung, dass es für Kinder und Jugendliche nicht nur wichtig ist, mitzugestalten, sondern es ist genauso wichtig, dass Kinder und Jugendliche auch wissen, wie sie dies im Land tun können. Im Gemeinschaftskunde-, Sozialkundeoder Politikunterricht wird die Begeisterung für Europa und die Demokratie geweckt. Es wird über den Bundestag gesprochen, es wird geklärt, was der Bundesrat macht, aber welche Beteiligungsmöglichkeiten Kinder und Jugendliche hier vor Ort haben, sei es, in die Jugendverbände von Parteien einzutreten, sei es die Schülervertretung oder sei es einfach nur die Tatsache, eine Petition zu schreiben, so etwas wird derzeit viel zu wenig behandelt.
Das Gleiche gilt für Gesetze, die Kinder und Jugendliche momentan betreffen. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, die Lehrpläne sind anzupassen. Es ist keine große Änderung. Es werden nicht 10 oder 20 Stunden dafür nötig sein. Es ist vielleicht eine Unterrichtsstunde, aber wenn man sie gut strukturiert aufbaut, dann ist es ein Plus für die Demokratie, es ist ein Plus für die Jugendlichen, die sich für Politik interessieren. Sie wissen dann, wie sie sich bei uns politisch engagieren können. Und wenn auf niederschwelliger Ebene dargestellt wird, wie Kinder und Jugendliche sich beteiligen können, beteiligen sich vielleicht auch mehr Kinder und Jugendliche politisch und die Politikverdrossenheit wird zurückgehen.
Das Ganze wollen wir stützen, indem die Rechte von Kindern und Jugendlichen Staatszielbestimmung werden, insbesondere deren besondere Schutzbedürftigkeit. Dies würde ein richtiges Zeichen für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Durch die verfassungsrechtliche Stellung wird gezeigt, welchen gesellschaftlichen Stellenwert Kinder und Jugendliche einnehmen und dass die Angelegenheiten, die sie betreffen, auch ernst genommen werden. Wie in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen, sollen sie bei den sie betreffenden Angelegenheiten angemessen beteiligt werden. Das wird dann auch bedeuten, dass sie in Sachen Bildungspolitik, welche ja Landespolitik ist, mit abstimmen, also wahlberechtigt sind. Also ist auch das Wahlalter auf 16 abzusenken.
Wer jetzt sagt, das geht doch alles gar nicht, die Rechte von Kindern und Jugendlichen kann man nicht in die Verfassung aufnehmen, dem sage ich, er soll einmal über die Landesgrenzen schauen. Das Land Baden-Württemberg hat es bereits in die Landesverfassung aufgenommen.
Es wird jetzt hier vorne ein wenig laut!
Ich belasse es jetzt einmal dabei. Ich bitte Sie, unserem Antrag und dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion zuzustimmen, aber ich denke, ich werde nachher noch einmal zu Wort kommen.
Hallo, ich hatte schon angekündigt, dass wir uns zu dem Thema hier vorne noch sehen werden. Ich möchte zu ein paar Punkten etwas sagen, die die Kollegin Fretter angesprochen hat. Frau Fretter hat zu Recht gesagt, dass das Wahlrecht ein hohes Gut und wichtig ist. Das ist keine Frage, das sehen wir auch so. Deshalb gibt es beim Wahlrecht auch keine Grenzen nach oben. Sehr viele ältere Menschen verstehen aber viele Themen nicht mehr, über die abgestimmt wird und über die sie auch Parteien wählen. Es käme aber niemand, um Gottes willen, auf die Idee, das Wahlrecht mit einer Altersgrenze nach oben zu deckeln. Deswegen finde ich es genauso obskur, das Wahlrecht so starr auf 18 zu lassen und nicht mal darüber zu diskutieren, es abzusenken. Wenn über die Konsequenzen einer Absenkung diskutiert wird, dann scheint man wirklich zu denken, dass die Demokratie gefährdet ist, wenn man der Kollegin eben zugehört hat. Da frage ich mich wirklich, wie in anderen Bundesländern, wo das Wahlrecht bereits abgesenkt ist, noch Demokra
tie herrschen kann. Dieser Vorwurf ist für mich nicht verständlich.
Das Wahlrecht abzusenken ist nicht das einzige Mittel, das PIRATEN und GRÜNE genannt haben, um Jugendliche mehr zu begeistern. Sie müssen einfach die Anträge richtig lesen. Es geht auch um die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene mehr einbezogen zu werden. Sie haben gesagt, es wäre rein rechtlich gar nicht möglich, den Kommunen vorzuschreiben, welche Gremien sie zu bilden haben. Wenn das nicht möglich ist, dann müssten wir eigentlich unseren Antrag bezüglich der Seniorenbeiräte ebenfalls zurückziehen, weil das gleichwertig zu sehen ist.
Ich halte fest: Vier von fünf Fraktionen hier im Landtag sind für die Absenkung des Wahlalters. Eine große Mehrheit der gewählten Vertreter ist dafür. Es hängt also an einer Fraktion.
Ich verstehe, dass die SPD aufgrund des Fraktionszwanges nicht zustimmen kann. Deshalb brauchen wir hier im Saarland einen echten Politikwechsel, um ein bisschen fortschrittlich abstimmen zu können. Es sind nämlich immer die gleichen Themen, die von der gleichen Fraktion abgeblockt werden. Ich denke, es ist wirklich mal an der Zeit, dass die Wählerinnen und Wähler anders entscheiden. - Danke sehr.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt haben wir das Ganze praktisch noch ein fünftes Mal. Der saarländische Landtag hat im November 1997 die Landesregierung zur Einrichtung eines Seniorenbeirats aufgefordert und diese ist dem auch nachgekommen. Seitdem nimmt der Landesseniorenbeirat wichtige Aufgaben für die Seniorinnen und Senioren in unserem Land wahr. Er berät den Landtag und die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Seniorenpolitik, er gibt Empfehlungen ab, zu denen Landtag und Landesregierung regelmäßig Stellung nehmen, er fördert die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden und die Ausarbeitung seniorenpolitischer Initiativen. Zudem ist der Seniorenbeirat bei Gesetzen und Verordnungen, die sich auf Senioren auswirken, anzuhören. In der Vergangenheit bekamen wir dadurch viele entscheidende Impulse. Ich möchte mich für die komplette PIRATEN-Fraktion beim Landesseniorenbeirat ganz herzlich bedanken.
Die fast 20 Jahre Erfahrung mit dem Seniorenbeirat geben aber auch Anlass, die Arbeit des Landesseniorenbeirats zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Um eine effiziente Arbeitsweise zu gewährleisten, soll der Beirat künftig aus maximal 21 Mitgliedern bestehen. Das ist einfach eine Anpassung an die neue Gegebenheit. Wir kennen das: Wenn immer mehr Menschen vertreten sind, wird es schwieriger zu diskutieren. Und wichtig ist doch, dass der Landesseniorenbeirat arbeitsfähig bleibt, so wie er jetzt ist.
Der Beirat soll ausgewogen zusammengestellt sein mit hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Seniorenhilfe. Kommunale Seniorenbeiräte beziehungsweise die Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden entsenden jeweils einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin in die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Seniorenbeiräte. Die Landesarbeitsgemeinschaft entsendet zusätzlich zum Vorsitzenden insgesamt sieben weitere Vertreter und deren Stellvertreter. Dabei ist sicherzustellen, dass jeder Landkreis und der Regionalverband sowie die Seniorenbeauftragten der Städte und Gemeinden vertreten sind. Die weiteren Mitglieder stehen im Antrag. Ich werde sie nicht noch einmal gesondert aufzählen. Das Mindestalter soll 55 Jahre sein, die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Hier ist also sichergestellt, dass sich wirklich die Menschen um die Seniorenpolitik kümmern, die Erfahrung darin haben, welche besonderen Hürden es für Senioren gibt, und die einfach wissen, wie das Leben älterer Menschen in unserem Land ist.
Der Landesseniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft geben sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsführung liegt beim Sozialministerium. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Arbeit und bin mir sicher, dass wichtige Themen, welche die Belange unserer Seniorinnen und Senioren betreffen, behandelt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Thema Senioren-WG. Wie wird das Zusammenleben älterer Menschen gestaltet? Vor allen Dingen ist zu fragen, wie ältere Menschen in unserem Land möglichst lange selbstständig zusammenleben können. Es geht auch um die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Da haben ältere Menschen nun mal ganz andere Erfahrungen als jüngere. Auch die Barrierefreiheit allgemein ist zu nennen. Ich freue mich, dem gemeinsam Antrag, den alle Fraktionen eingebracht haben, zustimmen zu können. - Danke sehr.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute in der Regierungserklärung gehört, dass sich im Tierschutz in der aktuellen Legislaturperiode bereits sehr viel getan hat. Ich möchte kurz darauf eingehen.
Die Geldmenge im Haushalt, die für Tierschutz vorgesehen ist, ist deutlich gestiegen. Wir haben das Verbandsklagerecht mit dem Tierschutzbeauftragten, der Runde Tisch „Tierschutz“ wurde gestärkt, wir haben uns gemeinsam für eine Kennzeichnungsund Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingesetzt, wir haben uns gemeinsam stark gemacht für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben, der Jugendtierschutzpreis wurde neu ausgelobt, wir haben eine Vogelauffangstation, die kürzlich in Köllerbach eröffnet hat, es ist eine Exotenauffangstation in Neunkirchen geplant und kürzlich haben wir gemeinsam Verbesserungen des Tierschutzes beim Angeln verabschiedet.
Das sind überwiegend Maßnahmen, die langfristig wirken. Der Tierschutzbeauftragte gibt dem Tierschutz im Saarland ein Gesicht. Er berät die Landesregierung in Tierschutzfragen. Am Runden Tisch „Tierschutz“ werden tierschutzpolitische Themen diskutiert, es wird diskutiert, wie man etwas verbessern kann. All dies wirkt langfristig, ebenso wie der Jugendtierschutzpreis. Kinder werden bereits jetzt für den Tierschutz sensibilisiert, in späteren Jahren werden wir dies positiv erfahren, wenn sie ein ganz anderes Verständnis für den Tierschutz haben. Die Heinz-Merkel-Plakette, mit der jedes Jahr Menschen oder Vereine ausgezeichnet werden, die sich herausragend um Tiere gekümmert und sich für den Tierschutz eingesetzt haben, haben wir seit vielen Jahren im Programm. Auch dies ist ein Signal, dass Tierschutz hier im Land Bedeutung hat.
Nicht zuletzt ist der Tierschutz auch im Grundgesetz als Staatsziel verankert, ebenso in der saarländischen Landesverfassung.
Wenn man schon so viel für Tierschutz im Land getan hat, so haben wir als Opposition gedacht, sollten wir die Regierungsfraktionen vielleicht einmal entlasten und uns selbst überlegen, was wir im Tierschutz noch verbessern können. Es ist ja schon viel getan worden, was langfristig wirkt. Aber im Bereich des Ad-hoc-Tierschutzes, der schnell hilft, der Maßnahmen bietet, wenn Tiere akut leiden, sehen wir noch Verbesserungsbedarf. Das haben sehr viele Tierschutzorganisationen auch so gesehen.
Ich komme jetzt zu den Veterinärämtern. Kommt es im Saarland zu einem Fall von Tiermisshandlung, Tierquälerei, Verwahrlosung, dann sind die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre dafür verantwort
lich. Diese haben aber noch sehr viel mehr Aufgaben, nämlich Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Überwachung des Verkehrs mit Tiermedikamenten, Abnahme des Sachkundenachweises nach § 11 Tierschutzgesetz. Das gehört alles dazu. Gerade wenn jemand einen §-11-Sachkundenachweis im Saarland beantragt, gibt es sehr lange Wartezeiten. Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre im Saarland haben also nicht gerade wenig zu tun.
Früher hatten wir in allen Kreisen Veterinärämter. Aber als am 01. Januar 2008 das Verwaltungsstrukturgesetz in Kraft getreten ist, wurden die Amtsveterinäre von der Kreisebene auf die Landesebene verlegt, genauer gesagt zum Landesamt für Verbraucherschutz, LAV. Seither gibt es lange Anfahrtswege, wenn eine Meldung im nördlichen Saarland, in der Region Merzig oder in St. Wendel gemacht wird. Das sind Anfahrtswege, die mit einem Zeitaufwand verbunden sind, der besser in andere Arbeit investiert werden könnte, etwa in die Lebensmittelüberwachung.
Wenn heute im Saarland irgendwo jemand essen war, der danach Durchfall hatte, dann haben die Amtsveterinäre sich auch darum zu kümmern. Genau an dieser Stelle sehen wir Möglichkeiten einer Entlastung durch Tierschutzinspektorinnen und Tierschutzinspektoren. Diese sollen, wenn ein Fall von Verwahrlosung oder Tierquälerei gemeldet wird, vorgeschaltet werden. Sie sollen vor Ort nachschauen, mit welcher Dringlichkeit ein Fall behandelt werden muss. Wie wir alle wissen, wird ein Nachbarschaftsstreit oft etwas ausgedehnt. Um dem Nachbarn noch eine reinzudrücken, macht man noch eine Meldung beim Veterinäramt, weil der Schäferhund manchmal nachts bellt; da könnte ja mal was sein. Da schickt man dann das Veterinäramt vorbei, nur um dem Nachbarn noch etwas Ärger zu bereiten. Es kann aber genauso gut sein, dass eine Meldung vorliegt, weil Rinder bis zum Bauch im eigenen Kot versacken oder Pferde abgemagert sind. Wir hatten in der Vergangenheit genügend Beispiele. Lesen Sie die Zeitung, da findet sich immer wieder etwas. Genau in solchen Situationen ist es wichtig, dass jemand vor Ort da ist und die Lage beurteilen kann, der dann zum Amtsveterinär sagen kann: Okay, das ist wirklich dringend, hier muss vorrangig gehandelt werden, hier geht es um Leid, hier geht es eventuell sogar um Tierleben. Es kann auch sein, dass der Amtsveterinär die Aussage bekommt: Hier muss man kontrollieren, es hat nicht die Priorität A, es darf aber nicht vergessen werden.
Genauso können die Tierschutzinspektorinnen oder Tierschutzinspektoren auch Nachkontrollen durchführen, beispielsweise wenn ein Amtsveterinär schon vor Ort war und Maßnahmen veranlasst hat. Sie können nachkontrollieren, ob man sich an die
Maßnahme hält, ob ein eventuelles Tierhalteverbot weiterhin eingehalten wird oder ob irgendwo noch einmal Tiere gehalten werden. Diese Fahrtstrecken, die dann die Inspektoren haben und nicht die Amtsveterinäre, entlasten die Amtsveterinäre, die können weiter ihrer Arbeit nachgehen.
Kommen wir zur Qualifikation. Es ist nicht nötig, dass ein Tierarzt als Tierschutzinspektorin oder Tierschutzinspektor arbeitet. Tierpflegerinnen oder Tierpfleger oder allgemein tiermedizinische Fachangestellte oder auch Tierschutzinteressierte, die entsprechende Kenntnis haben, sind dafür völlig ausreichend. Diese sollten die Sachkundenachweise nach § 11 Tierschutzgesetz mitbringen. Und wer jetzt denkt, dass ein solcher Sachkundenachweis nur ein Alibipapier ist, kann gerne morgen zu mir ins Büro kommen; dort kann ich ihm die Ordner zeigen. Da wird wirklich Fachwissen vermittelt.
Ein Gegenargument, das sicher kommen wird, ist: Wir haben doch bereits einen Tierschutzbeauftragten hier im Saarland. Ja, das ist richtig -
Das freut mich. Ich spreche es trotzdem an und bin auf die Gegenargumente gespannt. Wir haben also schon einen Tierschutzbeauftragten im Land. Das ist richtig. Der hat aber andere Aufgaben. Vor allem soll der Tierschutzbeauftragte unabhängig sein, unabhängig von der Landesregierung und von der Politik. Aber ein Tierschutzinspektor oder eine -inspektorin wäre ja der Verwaltung unterstellt. Insofern werbe ich dafür, unseren Antrag anzunehmen. Wir würden dem Tierschutz einen guten Dienst erweisen. Es wäre vor allem etwas, was den Tieren hilft, die jetzt Not leiden. Das ist genauso wichtig wie die Maßnahmen, die wir ergreifen, um Tieren längerfristig zu helfen. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich will ein paar Unklarheiten ausräumen. Das Tierschutzverbandsklagerecht haben wir wirklich erst seit dieser Legislaturperiode und nicht
seit der letzten Legislaturperiode. Das nochmal, um das allgemeine Gedächtnis aufzufrischen.
Ich möchte zudem ein paar Sachen verdeutlichen. Es sollen keine Aufgaben von den Amtsveterinären weggenommen werden dergestalt, dass sie komplett jemand anderes macht. - Es wäre schön, wenn die erste Reihe etwas ruhiger wäre, danke. - Es geht wirklich um eine Dringlichkeitsbeurteilung: Geht es um Leben oder Tod, liegt aktuelles Tierleid vor oder, wie Kollege Georgi gesagt hat, ist ein Tier krank und niemand da, das mit ihm zum Tierarzt geht, oder geht es darum, dass ein Verfahren ohne Grund gemeldet wurde, weil derjenige, der es gemeldet hat, keine Fachkunde hat, oder geht es um einen Nachbarschaftsstreit? Es geht auch darum, wann die Akte an die Reihe kommt. Liegt sie im Stapel ganz unten und dauert es, bis der Fall behandelt wird, oder ist er so dringlich, dass er vorrangig behandelt werden kann? Darum geht es beim Tierschutzinspektor und nicht darum, Aufgaben des Amtsveterinärs komplett abzuziehen.
Nachkontrollen. Ja, diese sollen die Tierschutzinspektoren vornehmen, aber auf Verdacht oder Beweis, dass etwas nicht eingehalten wird, sollen dann die Amtsveterinäre wieder aktiv werden. Es geht also keineswegs darum, dass Aufgaben komplett von den Amtsveterinären abgezogen werden sollen. Dass es nicht unmöglich ist, so etwas einzuführen, zeigt das Beispiel in München. Dort ist es zwar nur bei einem Verein, aber eine Vereinslösung erscheint mir für das Saarland einfach nicht ausreichend. Der Kollege Neyses hat es eben schon gesagt, hier fehlen einfach die hoheitlichen Befugnisse. Man sieht zwar sehr viel bei Tieren, die außen gehalten werden, bei Rindern, Schafen, Pferden, aber was hinter verschlossenen Türen passiert, sieht man von außen nicht, deshalb braucht man jemanden mit hoheitlichen Befugnissen.
Warum haben wir nur eine halbe Stelle gefordert? Es wurde bereits gesagt, wenn wir eine ganze Stelle gefordert hätten, dann wäre das erste Gegenargument gewesen, wie wir das bezahlen sollen. Kommen wir mit einer halben Stelle, heißt es, dass es viel zu wenig ist. Egal, was man hier fordert, man macht es immer falsch. Deshalb unsere Forderung nach einer halben Stelle. Wenn die halbe Stelle nicht ausreicht, könnte man sie immer noch aufstocken.
Den Vorschlag der Kollegin Kolb, die Spezialisierung der Amtsveterinäre, finde ich einen guten Ansatz. Es
wäre schön, wenn sich wirklich die nächste Landesregierung oder der Landtag in der nächsten Legislaturperiode damit befassen würde.
Noch etwas zu der Aussage des Kollegen Günter Heinrich. Natürlich gibt es keinen Aufnahmestopp der Meldungen für Tiermisshandlungen und Tierquälerei und so weiter, aber es gibt sehr lange Wartezeiten, bis einzelne Fälle behandelt werden. Genauso gibt es sehr lange Wartezeiten für die Ablegung der Scheine nach § 11. Das sind alles eindeutige Zeichen, dass es im Bereich der Amtsveterinäre sehr viel zu tun gibt und eine entlastende Stelle nicht gänzlich unnötig ist. - Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das neue Hochschulgesetz. Was in anderen Bundesländern schon längst gang und gäbe ist, nämlich dass Universität und Hochschulen für Technik und Wirtschaft gemeinsame Gesetze haben, ist nun auch im Saarland angekommen. Lediglich die Hochschulen für Musik, Bildende Künste, Gesundheitswesen und Verwaltung haben noch eigene Gesetze, aber es ist aufgrund der Sonderstellung dieser Hochschulen schwer, alle in einem Gesetz zusammenzufassen.
Nach einer umfassenden Anhörung mit vielen Anzuhörenden haben auch wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Der für uns besonders wichtige Punkt, nämlich die Stärkung des Senats, wurde auch im Abänderungsantrag der Großen Koalition aufgenommen, sodass wir darauf verzichtet haben, unseren Abänderungsantrag hier heute noch einmal einzubringen.
Besonders mit der Änderung der Stellung des Senats soll künftig Problemen, wie wir sie derzeit bei der Wahl des Unipräsidenten haben, bei der sich Senat und Hochschulrat nicht einig werden, entgegengewirkt werden. Ferner wird in Art. 20 Abs. 2 nun klargestellt, dass der Hochschulrat auch externe Mitglieder in die Findungskommission entsenden kann. Der Wahlvorschlag der Findungskommission soll künftig von der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Hochschulrates bestätigt werden. Allein
mit diesem Schritt soll für die Zukunft gesichert werden, dass die Einigkeit zwischen Senat und Hochschulrat schneller gefunden werden kann, um so eine Situation, wie wir sie derzeit leider haben, künftig zu vermeiden.
Die Regelung zur Wahl des Präsidenten wurde zur Stärkung der Position des Senats vor dem Hintergrund von Artikel 5 Grundgesetz überarbeitet, wie ich bereits eben kurz angesprochen habe. Kommt im Wahlverfahren keine übereinstimmende Mehrheitsentscheidung zwischen dem Senat und dem Hochschulrat zustande, hat der Senat das Letztentscheidungsrecht. Im Einigungsverfahren sind Senat und Hochschulrat nicht an die Vorschläge der Findungskommission gebunden. Grund hierfür ist, dass im Konfliktfall, sollte er denn wieder auftreten, geeignete Kandidaten gemeinsam gefunden werden können, um zu einem Konsens zu kommen.
Ich denke, wir haben in der letzten Zeit gesehen, dass diese Findungsprobleme der Universität unnötig schaden, dass ihr Ruf leidet. Wenn wir hier politisch entgegenwirken können, ist das eine gute Sache, denn unsere Universität ist gut!
Die Abwahl des Präsidenten ist nun mit einer Zweidrittelmehrheit des Senats möglich. Gestrichen wurde der Satz, dass man einen wichtigen Grund dafür braucht. Ich denke, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Senats für eine Abwahl des Präsidenten sind, dann nicht, weil ihnen seine Nase nicht mehr gefällt, sondern weil wirklich ein wichtiger Grund vorliegt.
Aber das ist nicht die einzige Änderung. Ein tierversuchsfreies Studium ist nun auch gesetzlich verankert, wobei in der Tat, das hat der Kollege eben schon gesagt, an der Universität des Saarlandes Studierende schon länger nicht mehr an lebenden oder extra getöteten Tieren lernen mussten. Meine Damen und Herren, ich denke, wenn das ausdrücklich im Gesetz verankert ist, gibt das etwas mehr Sicherheit und es stellt vor allem ein gutes Symbol dar für die tierversuchsfreie Lehre an der Universität. Weiter soll die Forschung an tierversuchsfreien Methoden noch mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Das trägt dem gewachsenen Bewusstsein für den Tierschutz in der Gesellschaft Rechnung. Die Anzahl der Tierversuche im Saarland ist im letzten Jahr angestiegen. Das ist etwas, was mir nicht besonders gut gefällt, aber das liegt auch daran, dass die Forschung generell angestiegen ist. Und gerade deshalb ist es unsere moralische Pflicht, weiter daran zu arbeiten, dass künftig trotz gestiegener Forschung auf mehr Tierversuche verzichtet werden kann.
Besonders freue ich mich, dass nach der Änderung heute auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten der
Studierenden, der Mitarbeiterschaft sowie der Lehrenden gestärkt werden. In § 3 werden die Hochschulen übrigens nicht nur zur Berücksichtigung der besonderen Belange von Studierenden, die ihr Studium auf der Grundlage einer beruflichen Qualifizierung aufnehmen, verpflichtet, sondern es sollen besonders Studierende aus Nichtakademiker-Familien an die Universität geholt werden. Man sagt ja oft: In dieser Familie haben immer schon alle studiert, in jener Familie waren alle Arbeiter, von denen wird nie einer an die Uni kommen. - Wir wissen alle, dass das heute längst überholt ist. Wenn wir hier in dem Gesetz neue Möglichkeiten verankern, trägt das der Realität Rechnung.
Mit dem neuen Saarländischen Hochschulgesetz haben wir etwas getan, um die Universität und die Hochschule für Technik und Wirtschaft weiter für die Zukunft zu rüsten, was den rechtlichen Rahmen anbelangt. Deshalb werden wir den Änderungsanträgen des Ausschusses, der LINKEN, von B 90/GRÜNE und dem Gesetz selbst zustimmen.
Auf einem anderen Blatt - das möchte ich aber noch ansprechen, auch wenn es nichts mit dem Gesetz zu tun hat - steht immer noch die desaströse Hochschulfinanzierung. Die ist zwar hier nicht Thema, aber ich wäre nicht in der Opposition, wenn ich das nicht ansprechen würde, lieber Sebastian Thul. Die Hochschulfinanzierung ist immer noch nicht ausreichend, da müssen wir an anderer Stelle noch einmal nachbessern. - Meine Redezeit ist abgelaufen, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ein Antrag mit gleichem Inhalt, ähnlich formuliert, hatten wir PIRATEN bereits im Juni vergangenen Jahres vorgelegt. Unsere Ansichten haben sich seitdem nicht geändert. Leider ist das Thema politisch noch immer aktuell, da sich in dieser Sache noch immer nichts bewegt hat. Insofern ist es schon richtig, dass wir heute hier noch einmal darüber sprechen. Denn steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein, und ich bin davon überzeugt, dass eines Tages auch homosexuelle Menschen den Bund der Ehe eingehen dürfen.
Den Anlass, heute hier noch einmal darüber zu sprechen, bot, so ist dem Antrag zu entnehmen, eine Äußerung des SPD-Bundesjustizministers Heiko Maas, der sich in einem Schreiben der MagnusHirschfeld-Stiftung zum Thema geäußert hat. Das zeigt, dass auch wir hier im Saarland weiterhin Signale nach außen senden, dass auch im Saarland die Ehe für alle gewollt ist. Schade nur, dass sich das Saarland in der Bundesratsabstimmung enthalten hat.
Zwei Drittel der Bevölkerung wollen die Öffnung der Ehe für homosexuelle Menschen haben. Zwei Drittel der Bevölkerung, auch der saarländischen Bevölkerung, sind fortschrittlicher, als es die Parlamente oftmals in ihren Abstimmungen sind. Das restliche eine Drittel, es wurde eben bereits gesagt, ist noch nicht dafür. Ich möchte aber auch sagen: Der Anteil dieses einen Drittels der Bevölkerung, der Nachteile davon hätte, wenn die Ehe für alle geöffnet wäre, oder besser gesagt, wenn die Ehe auch für Homosexuelle geöffnet wäre, der passt in dieses Wasserglas.
Denn es gibt keine Menschen, denen ein Nachteil entsteht, wenn Homosexuelle die Ehe eingehen dürfen.
Viele Länder in Europa - die Niederlande, Spanien, Belgien, Schweden, Portugal, Dänemark, selbst das stark christlich geprägte Irland - haben den gesellschaftlichen Wandel im Gesetz fixiert. Dort ist die Ehe geöffnet. Ich werde mich freuen, wenn das eines Tages auch in Deutschland der Fall sein wird. Es wird kommen, es bleibt nur die Frage, wann das sein wird.
Wir PIRATEN meinen, dass das besser früher als später so sein sollte. Wir stimmen daher dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion zu. Er enthält ja, wie bereits erwähnt, das Gleiche, das wir bereits im vergangenen Jahr gefordert haben und eben auch weiterhin fordern. Ich schaue auf die aus mei
nem Blickwinkel rechte Seite dieses Plenums: Ich hoffe, dass Sie sich einen Ruck geben. Stimmen Sie für die Öffnung der Ehe! Beenden Sie die Diskriminierung! - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits gehört: Etwa 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von ungefähr 25 Millionen Euro landen jedes Jahr auf dem Müll. Um diese Menge zu transportieren, sind 275.000 Sattelschlepper notwendig. Hintereinander gestellt ergibt das eine Strecke von Düsseldorf nach Lissabon und zurück. Teils finden diese Lebensmittel nicht einmal den Weg zu den Endverbrauchern. Viele Lebensmit
tel werden bereits im großen Einzelhandel entsorgt, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist oder einfach eine andere Absatzmenge kalkuliert wurde. Egal ob Gemüse oder Fleisch - was auf dem Müll landet, ist bezahlt. Die Preise sind so kalkuliert, dass der Überschuss, der auf dem Müll landet, bereits bezahlt ist.
Doch was landet alles auf dem Müll? Auf dem Acker sind es beispielsweise Salat und Gemüse, die einfach nicht der Norm entsprechen. Eine Gurke, die nicht gerade ist - im besten Falle wird sie verfüttert, im schlimmsten Falle kompostiert. Sensible Lebensmittel wie Erdbeeren verderben oft auf dem Weg zum Einzelhandel. Bei Herstellern werden Überproduktionen vernichtet, weil durch eine geringere Absatzmenge als die, die kalkuliert wurde, Lagerkosten entstehen. Bei vielen Bäckereien ist ein breites Sortiment von Broten noch am Abend zu bekommen, die aber selten am Folgetag noch angeboten werden. Es gibt mittlerweile zwar immer mehr Bäckereien, die auch Backwaren vom Vortag anbieten, aber das ist leider immer noch die Minderheit.
In Kantinen und Restaurants - auch das haben wir eben bereits gehört - müssen Buffetreste aus hygienischen Gründen weggeworfen werden. Nun überlegen Sie einmal, als Sie bei Ihrer letzten Hotelübernachtung zu einer späteren Stunde frühstücken waren, wie viel von dem reichhaltigen Angebot Sie noch vorgefunden haben! Oder machen Sie es besser nicht, es macht einen ganz traurig.
Nicht zuletzt wird beim Endverbraucher weggeworfen, weil durch Kauf im Überfluss oder falsche Lagerung die Lebensmittel verderben.
Bei den entsorgten Lebensmitteln handelt es sich um 11 Prozent Fisch und Fleisch, 14 Prozent Backwaren, 11 Prozent Milchprodukte, 15 Prozent bereits zubereitete Nahrung und ganze 49 Prozent Obst und Gemüse.
Aus der einstigen Wertschätzung von Lebensmitteln ist mittlerweile schon fast eine Geringschätzung geworden. Zurückführen kann man dies auf den Preiskampf der Lebensmittelindustrie, unter der auch die Bauern leiden, wie wir heute der Saarbrücker Zeitung entnehmen konnten. Wurden im Jahre 1950 noch gut 50 Prozent des Haushaltseinkommens für Lebensmittel ausgegeben, sind es mittlerweile unter 10 Prozent. Und der Preiskampf geht weiter: Jeden Tag locken neue Sonderangebote. Heute gibt es die Gurke für 30 Cent, am nächsten Tag kriegt man ein anderes Gemüse hinterhergeworfen.
Doch die Wegwerfmentalität bei den Nahrungsmitteln belastet nicht nur den Geldbeutel, sondern auch unsere Umwelt. Mit jedem weggeworfenen Lebensmittel ist ein hoher Verbrauch an Energie, Wasser und anderen Rohstoffen in der Kette vom Anbau bis zum Handel verbunden. Beispielsweise werden für
die Menge der weggeworfenen Lebensmittel knapp 30 Prozent der weltweit verfügbaren Anbauflächen unnötig genutzt, Anbauflächen, die in ärmeren Ländern dringend benötigt werden, um Nahrung für das eigene Land zu produzieren. Gerade das ist ja das Unfassbare daran: In armen Ländern verhungern Menschen, weil die dort produzierten Grundnahrungsmittel wie verschiedene Getreide, Mais, Soja auf den europäischen Markt kommen und zu einem Drittel auf dem Müll landen.
Wir werfen das Essen weg, das anderswo auf der Welt dringend benötigt wird, das anderswo auf der Welt Menschen vor dem Verhungern retten würde.
Schauen wir auf unseren Nachbarn Frankreich, der hier bereits einen Schritt weiter ist. Seit letztem Jahr ist es dort verboten, noch brauchbare Lebensmittel wegzuwerfen. Diese müssen ab sofort für karitative Zwecke gespendet oder zu Tierfutter verarbeitet werden. Insofern geht der Antrag der Großen Koalition, dem auch wir zustimmen werden, in die richtige Richtung.
Neben dem Vernichtungsverbot für Lebensmittel sehen wir als besonders wichtig an, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum von unverderblichen Lebensmitteln aufgehoben wird: Nudeln, Zucker, Salz, Kaffee das sind alles Lebensmittel, die in der Regel nicht verderben. Ich sage deshalb „in der Regel“, weil bestimmt schon mal jemandem eine Nudel schlecht geworden ist -
Jedenfalls sind das alles Lebensmittel, die in der Regel nicht verderben, die aber auch mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum -
Stellen Sie sich doch einmal Bergsalz vor! Über Tausende von Jahren,
Millionen von Jahren reift das Bergsalz, es wird verpackt und hat auf einmal ein Mindesthaltbarkeitsdatum von drei Jahren. Da denkt man doch: Boa, was für ein Glück, dass das noch rechtzeitig verpackt wurde! Stellen Sie sich vor, man hätte das vom Berg direkt in den Müll packen können!
Im Übrigen möchte ich an der Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es „Mindesthaltbarkeitsdatum“ heißt und nicht „Sicher-tödlich-ab-Datum“. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist vergleichbar mit einer Herstellergarantie wie etwa bei Elektrogeräten und
ist nicht die Grenze, bis wann man etwas essen kann. Viele Produkte sind teils Tage oder sogar Wochen und Monate - im Salz noch viel länger - genießbar, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Hier genügt es, seinen eigenen Sinnen zu vertrauen, ob der Joghurt noch gut ist oder ob man ihn vielleicht doch besser entsorgen sollte. Im Übrigen kann ein Produkt auch vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums schlecht werden. Auch da empfehle ich, vor dem Verzehr einmal dran zu riechen.
Es geht weiter mit den Anträgen. Wie bereits am Anfang erwähnt, werden sehr viele Lebensmittel in den Kantinen entsorgt. Hier kommt die Forderung nach einem Zertifikat für Kantinen mit geringem Lebensmittelabfall genau richtig. Ich denke, dass auch gerade das ein Thema für einen Runden Tisch gegen Lebensmittelverschwendung sein kann. Hier müssen verschiedene Akteure zusammenarbeiten, um die Menge der Lebensmittel, die auf dem Müll landen, zu verringern.
Gleichzeitig muss aber auch die Vermarktung regionaler Produkte vorangetrieben werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, auch Kinder an diese Dinge heranzuführen, etwa ein Besuch bei den Bauernhöfen vor Ort. Ich nenne als Beispiel den der Lebenshilfe mit integriertem Hofladen, wo wir bereits waren. Dies zeigt vor allem Kindern noch einmal die Bedeutung von Lebensmitteln und es zeigt ihnen vor allem auch, wo die Lebensmittel herkommen, dass zum Beispiel eine Wurst einmal ein Tier war. Regionale und saisonale Vermarktung haben aber auch einen anderen entscheidenden Vorteil: Lange Wege bleiben erspart, hohe Lagerkosten sinken und das spart Geld und CO2.
Ich komme nun zu den Punkten, die unseren Antrag von dem der Großen Koalition unterscheiden, wobei ich aber froh bin, dass wir hier einen gemeinsamen Nenner finden und dass die Große Koalition unserem Antrag zustimmt. Wir sind der Meinung, wenn schon das Schulobstprogramm lobend angesprochen wird, dann sollte das auch in eine Forderung fließen, nämlich dass das Programm weiter ausgebaut wird und weiter finanziell unterstützt wird und dass nicht nur einige Schulen an dem Programm teilnehmen können, sondern dass möglichst alle Schulen daran teilnehmen können. Ja, ich weiß, die teilnehmenden Schulen erhalten jetzt mehr Obst, aber es ist schade, dass dafür einige Schulen aus dem Schulobstprogramm herausgenommen wurden.
Last but not least, es wird nie möglich sein, Überoder Mangelproduktion ganz zu vermeiden. Das hatten wir in der DDR mit der Planwirtschaft, das war nicht so toll, das brauchen wir hier nicht mehr.
Aber für Groß- und Einzelhandel ist die Tafel bereits eine Abnahmequelle für Lebensmittel. Diese nehmen aber sehr oft keine Spenden von Endverbrauchern an, geschweige denn Spenden von bereits zubereiteten Nahrungsmitteln. Und hier greift das Foodsharing-Projekt, getreu dem Motto: Teile Lebensmittel, anstatt sie wegzuwerfen. Das gibt es in vielen deutschen Städten, auch in Saarbrücken. Mittlerweile gibt es sehr große Teil-Communities, überwiegend im Internet organisiert, verbreiten sie sich jetzt teilweise auch zu regionalen Treffen. Und hier wollen wir auch die Landesregierung aufrufen, solche Initiativen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unser aktuelles Fischereigesetz ist jetzt 17 Jahre alt und stammt eindeutig aus einer Zeit, in der der Tierschutzgedanke nicht so weit verbreitet war wie heute und in der auch sehr viele wildbiologische Erkenntnisse, die man heute hat, noch nicht in den Köpfen waren. Es ist daher höchste Zeit, dass das Gesetz geändert wird.
Besonders befürworten wir den Nachhaltigkeitsaspekt. Es ist wichtig, dass eine homogene Einzelstruktur in den Gewässern vorhanden ist, ebenso die Förderung der einheimischen Arten. Wichtig ist hier allerdings, dass man unterscheidet zwischen heimischen und einheimischen Arten. Auch wenn der Graskarpfen mittlerweile bei uns heimisch ist, ist er trotzdem invasiver Art. Der Graskarpfen frisst sehr große Mengen Gras aus dem Wasser weg, das sehr vielen einheimischen Fischen, die hier ganz einfach hingehören, eine wichtige Grundlage zum Laichen ist. Ursprünglich wurde der Graskarpfen in unsere Gewässer gebracht, um die großen Grasvorkommen zu fressen. Mittlerweile hat man erkannt, welche negativen Auswirkungen dieser Vorgang auf Flora und Fauna hat.
Wo wir nicht zu hundert Prozent übereinstimmen lassen Sie es mich bitte erst erläutern, bevor die Gegenreden kommen -, ist das geplante Vorgehen zu Catch & Release. Wir sind gegen Sportangeln, sehen aber bei dem jetzigen Entwurf die Gesetzeslücke, dass man Beifang, den man nicht verzehren möchte, weil die Fische zu klein oder zu alt und zu groß sind - Karpfen ab einem bestimmten Gewicht schmeckt nicht mehr -, nicht mehr zurücksetzen darf. Wir meinen, dass in dem Gesetzentwurf nicht genug differenziert wird zwischen Catch & Release beim Sportangeln, was wir genauso sehen, wie es auch hier von allen gemeint ist, denn es kann nicht tierschutzgerecht sein, einen Fisch zu fangen, zu fotografieren und zu wiegen nach dem Motto „Hauptsache man hat jetzt ein schönes Bild an der Wand hängen“. Wir sind der Meinung, dass hier vergessen wurde, auf kleinere Fische Rücksicht zu nehmen. Man nimmt hier die Möglichkeit, Beifang lebendig wieder zurückzusetzen.
Wir werden uns enthalten, weil wir das Gesetz im Großen und Ganzen befürworten. Wir werden im Ausschuss die Anhörung konstruktiv begleiten und einen Änderungsantrag vorbereiten, der aus unserer Sicht deutlicher macht, dass das Sportangeln praktisch unterdrückt werden soll, aber ein Zurückwerfen zu kleiner Fische nicht verboten ist. Was aus unserer Sicht auch noch in das Gesetz geschrieben werden sollte: Sollte es zu einem Zurücksetzen zu kleiner Fische oder von Fischen, die zu groß und zu alt für den Verzehr sind, kommen, müsste eine Wundversorgung verpflichtend sein, wie es von sehr vie
len verantwortungsbewussten Anglern schon lange praktiziert wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Pflege ist etwas, das irgendwann jeder von uns braucht. Gute Pflege bedeutet Respekt, gute Pflege bedeutet auch Menschenwürde. Die Sicherstellung einer guten Pflege ist eine der großen Herausforderungen der Politik in der heutigen Zeit. Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Man geht davon aus, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen im Saarland im Jahr 2030 auf etwa 40.000 Menschen erhöht haben wird. Durch geänderte Familienstrukturen - wir kennen das, die Kinder wohnen weit weg, es wohnen nicht mehr alle in einem Haus wie früher - können viele Menschen nicht mehr so von ihren Familienangehörigen betreut werden, wie das vielleicht noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall war. Dies, genauso wie die Tatsache, dass die Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden verbleiben wollen, führt zu einem gesteigerten Bedarf an Pflegekräften in allen Bereichen, sowohl im ambulanten, stationären oder teilstationären Bereich als auch in den Kliniken, da diese Menschen, je älter sie werden - das ist das Natürlichste, was es gibt - auch für Krankheiten anfälliger werden.
Einen deutlich steigenden Bedarf werden wir auch für die Pflege von demenzkranken Patienten haben. Statistische Berechnungen gehen davon aus, dass das Saarland weiterhin weit über dem Bundesdurchschnitt liegen wird. Im Jahr 2040 werden es geschätzte 20.000 Menschen im Saarland sein, das ist mehr als jeder zweite Pflegebedürftige in unserem Land. Von daher ist es umso wichtiger, dass das Demenznetzwerk Saar seine gute Arbeit weiterführen und seine Netzwerkstrukturen weiterhin ausbauen darf. Das ist das, was den demenzkranken Menschen eine Perspektive gibt, wo wir auch hoffen, dass in naher Zukunft die Ausbildung verbessert wird.
Demenz wird übrigens nicht nur in der Altenpflege einen immer größeren Bestandteil ausmachen, sondern gerade auch in der Pflege am Bett in den Kliniken. Es ist jetzt an der Zeit - das läuft ja auch schon, das haben wir bereits gehört -, dass das Thema Demenz sehr viel häufiger in Nachschulungen behandelt wird und ein immer stärkerer Schwerpunkt in der Ausbildung von jungen Pflegerinnen und Pflegern wird. Genau hier sehen wir die großen Defizite, das hat der Pflegebeauftragte Jürgen Bender, der eine sehr gute Arbeit leistet, auch geschildert. Wenn eine Pflegerin alleine mit zwei Demenzkranken ist und der eine läuft nach links, der andere nach rechts, dann kann sich die Pflegerin aussuchen, wem sie als erstem hinterherläuft. Wir sehen einen verstärkten Schulungsbedarf, vor allem brauchen wir dringend mehr Pflegekräfte am Bett, in den Kliniken, vor allem nachts darf einfach kein Pfleger oder keine Pflegerin alleine auf einer Station sein.
Genau hier sehen wir das große Problem. Die Zahl der Pflegekräfte in den Kliniken hat sich leider nicht so erhöht, wie es nötig wäre. Zusammen addiert kommen wir so auf 1.000 Stellen im Saarland, die nicht besetzt sind, das haben wir am 08. September im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erfahren. Es gibt sehr viele Demonstrationen für eine Verbesserung der Pflege und der Bedingungen der Pflege, aber vor allem für mehr Menschen in der Pflege. Diese Demonstrationen sind überwiegend organisiert von Pflegekräften, die im Krankenhaus beschäftigt sind. Sie profitieren nämlich nicht so von den Geldern im Gesundheitssystem, wie sie es eigentlich müssten. Die Gelder kommen nicht da an, um Personal einzustellen. Das ist ein großes Problem, da müssen wir einfach weiter daran arbeiten. Die Pflegekräfte, die ausgebildet werden, müssen außerdem auch eingestellt werden. Es bringt nichts, die Pflegekräfte auszubilden und sie dann in andere Berufe abwandern zu lassen.
Dem Antrag der Großen Koalition werden wir zustimmen, denn es steht nichts drin, bei dem wir nicht mitgehen könnten. An einigen Stellen geht uns der Antrag nicht weit genug, aber wir sehen auf jeden Fall, dass wir dem zustimmen können. Wir gehen davon aus, dass bei dem letzten Punkt mit der flächendeckend ausreichenden Pflegepersonalausstattung ein verbindlicher Personalschlüssel gemeint ist, der aufgestockt werden soll. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst in dieser Woche konnten wir wieder aus diversen Medien erfahren, wie viele Kinder hier im Saarland unterhalb der Armutsgrenze leben. Das sind Kinder, die bereits früh im Leben Nachteile haben durch die finanzielle Situation der Eltern. Umso wichtiger ist es, dass sie in der frühkindlichen Bildung mitgenommen werden.
Frühkindliche Bildung, das muss man sich derzeit aber auch leisten können. Die Personalkosten der Kindertagesstätten dürfen bis zu 25 Prozent von Elternbeiträgen gedeckt werden. Es ist von den Kommunen selbst bestimmt, ob sie die kompletten 25 Prozent erheben oder nicht. Sie können auch nur einen Teil erheben oder rein theoretisch gar keine Kosten. Beispiel Saarbrücken: Da kostete im Jahr 2015 ein Krippenplatz 381 Euro monatlich, mittlerweile ist der Beitrag noch höher. Das sind Kosten, die sich nicht jeder leisten kann. Viele einkommensschwache Familien, besonders wenn sie mehrere Kinder haben, sind mit diesen Beiträgen überfordert. Aber gerade Kinder mit schlechteren Startchancen benötigen die frühkindliche Bildung umso mehr,
wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen. Dies ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Es darf kein Kind aus finanziellen Gründen aus einer Kita ausgeschlossen sein!
Meine Damen und Herren, wenn wir uns im Leben umschauen - ob es Steuern sind, Krankenkassenbeiträge oder andere Abgaben, all das ist an unser Einkommen gekoppelt. Es ist für mich unverständlich, warum es bei den Kita-Beiträgen nicht der Fall ist, ausgenommen eben im dritten Jahr.
Einkommensabhängige Staffelungen von Kita-Beiträgen sind auch ein wichtiger Schlüssel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch immer höhere Kita-Gebühren entscheiden sich viele Behörden oftmals gegen einen Kita-Platz und somit auch gegen einen früheren Wiedereintritt in die Berufstätigkeit. Wir haben ja in der Vergangenheit schon mehrfach gesagt, dass größtenteils gerade Frauen für die Kindererziehung zuhause bleiben. Denen entsteht dadurch ein Nachteil im Beruf, nicht nur was die spätere Rentenauszahlung angeht, vielmehr finden sie sich später auch vermehrt in Minijobs wieder.
Wir werden dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen, weisen aber darauf hin, dass eine sozialverträgliche Beitragsstaffelung nur ein Zwischenschritt sein darf. Auf lange Sicht sollte darauf hingearbeitet werden, dass die Beiträge für die Kinderbetreuung komplett von den Kommunen übernommen werden, die dafür finanziell entsprechend auszustatten sind. Wenn wir in unsere Nachbarländer blicken wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, so ist dort - haben wir eben schon gehört - die Kinderbetreuung kostenlos. Auch im Saarland hatten wir das bereits und ich finde es wichtig, dass wir da noch mal hinkommen. Wenn wir einen Bildungsminister haben, der das auch befürwortet, sehe ich gute Zeiten auf uns zukommen.
Ich möchte jetzt keine Wahlkampfrede halten, das hatten wir eben schon. Ich glaube, das ist das falsche Thema, um damit Wahlkampf zu machen. Wichtig ist, dass wir durch beitragsfreie Kindergärten viele junge Familien in unser Land locken. Aber hier ist an erster Stelle nötig, die Einnahmeseite zu verbessern.
Damit komme ich direkt zum Antrag der Linksfraktion. Wir möchten uns bei dem Antrag der Linksfraktion enthalten. Natürlich wäre es eine Möglichkeit, die Finanzierung durch eine höhere Erbschaftssteuer und durch eine Erhöhung der Reichensteuer sicherzustellen. Wir sehen es allerdings als notwendig an, zuerst die Verteilungsschlüssel auf Bundesebene neu zu gestalten, damit bei eventuell höheren Steuereinnahmen die Gelder auch tatsächlich in Land und Kommunen ankommen. Wir können nicht sagen, wir erhöhen jetzt diese Steuern, ohne dass
diese Mittel überhaupt bei uns ankommen. - Danke sehr.