Protocol of the Session on March 15, 2017

Login to download PDF

Hinzu kommt, dass die gesamte Debatte um den Grubenwasseranstieg auch vor dem Hintergrund von ein paar anderen Realitäten nicht so ganz ehrlich geführt wurde. Ich nenne als Beispiel PCB. Der Konzern hat lange Zeit versucht, der Öffentlichkeit völlig vorzuenthalten, was da unter Tage alles so liegt. Erst die Recherchen in den Archiven des saarländischen Landtages, die wir als GRÜNE betrieben haben, haben dazu geführt, dass wir plötzlich erfahren haben, dass es da unten jede Menge PCB gibt. Bekannt ist das von 1.500 Tonnen, von denen nur 160 Tonnen jemals wieder an die Erdoberfläche gebracht wurden. Der Rest liegt dort unten und verunreinigt Grubenwasser. Und da sind wir schon mitten im Problem. Wenn das Grubenwasser ganz nach oben steigt, dann besteht die Gefahr, dass dieses von unten kommende Grubenwasser trotz der Grenzschicht - dieser sogenannten Grenzlette, die das Grundwasser eigentlich vor dem Grubenwasser schützt - nach oben durchdringt, wenn es irgendwel

che Undichtigkeiten gibt. In diesem Fall wäre es möglich, dass das zumindest Teile des Saarlandes eventuell das Trinkwasser kostet. Deshalb sagen wir, es ist ein Vertrag abgeschlossen worden und dieser Vertrag ist einzuhalten.

Wir GRÜNE sind aber nicht die einzigen, die hiervor warnen. Vor gut zwei Monaten gab es einen Artikel der saarländischen Wasserwirtschaft in der Saarbrücker Zeitung. Die saarländische Wasserwirtschaft hat darin davor gewarnt, das Grubenwasser ansteigen zu lassen, weil sie befürchtet, dass es zu Schäden kommen könnte. Und das betrifft nicht nur wenige Menschen im Saarland. Laut Angabe des saarländischen Umweltministeriums auf eine Anfrage, die wir gestellt haben, sind rund 60 Prozent aller Saarländerinnen und Saarländer potenziell von dem Grubenwasseranstieg betroffen. Das ist schon eine Menge und Grund genug, dieses Thema sehr, sehr ernst zu nehmen. Wir müssen uns auch die Frage stellen: Warum führen wir überhaupt diese Diskussion? Wir kennen ja die Position der Landesregierung die sagt, natürlich darf das Grubenwasser nur ansteigen, wenn absolut sichergestellt ist, dass da nichts geschehen kann. Wir haben vor drei Wochen den ehemaligen Ministerpräsidenten und heutigen Bundesverfassungsrichter Peter Müller im Untersuchungsausschuss dazu gehört. Es ging um die Frage, was damals vereinbart worden ist. Die RAG stellt sich heute nämlich auf den Standpunkt, dass gar nicht vereinbart worden sei, dass ewig gepumpt werden müsste. Es wird argumentiert, man könne ja auch optimieren. Peter Müller - und das ist ja nicht irgendjemand, er hat diesen Vertrag abgeschlossen - hat vor drei Wochen im Untersuchungsausschuss sehr klar und sehr eindeutig gesagt: Nein, dieser Vertrag ist abgeschlossen worden in dem Geist, dass ewig gepumpt wird - eben um genau die saarländischen Trinkwasserreservoire vor dem Grubenwasser zu schützen.

Und es gibt noch einen Kronzeugen, den ich hier gerne in die Debatte einführen will und der nicht verdächtig ist, den GRÜNEN besonders nahe zu stehen. Das ist der frühere saarländische Umweltminister Stefan Mörsdorf. Er hat hier in diesem Parlament - das ist im Protokoll nachzulesen - im Jahre 2008 gesagt: Das Grubenwasser darf nicht bis ganz nach oben steigen, weil sonst die saarländischen Trinkwasserreservoire gefährdet werden. Das ist die Grundlage unserer Diskussion hier. Und vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, dass die Landesregierung diesem Treiben der RAG nicht konsequent einen Riegel vorschiebt und sagt: Leute, wir haben einen Vertrag und an den habt ihr euch zu halten. Wir brauchen keine andere Debatte, die wir hier seit drei Jahren führen, dass das Wasser ganz nach oben steigen soll. Denn genau das hat die RAG in diesem Hause den Landtagsparteien und auch der Landesregierung dargestellt. Diese Pläne dürfen in

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

diesem Land nie realisiert werden. Und vor diesem Hintergrund haben wir heute den Antrag gestellt, um noch einmal in diesem Plenum klare Kante zu zeigen und der RAG klarzumachen, im Saarland muss das Grundwasser geschützt werden. Verträge, die abgeschlossen wurden, müssen eingehalten werden. Der Erblastenvertrag ist klar formuliert. Es muss ewig gepumpt werden. Das ist die Grundlage und nichts anderes. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Kollege Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir gerade etwas lustlos vorgetragen - gehört haben, war am Ende auch eine verpasste Chance für den Kollegen Ulrich.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie können ja ein bisschen Lust in die Debatte bringen. Ich bin gespannt, wie sich das anhört.)

Sie hätten die Chance gehabt, sich heute vor dem Parlament dafür zu entschuldigen, dass Sie es nicht fertiggebracht haben, als Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses in zwei Jahren einen Abschlussbericht vorzulegen. Das ist eigentlich das Mindeste, was man von Ihnen hätte verlangen können.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das liegt nicht nur daran, dass es lange gedauert hat bis uns die Akten vorgelegen haben, es liegt schon allein daran, dass Sie am Anfang eine Unmenge von Akten sichten wollten und erst beim Ortstermin festgestellt haben, dass das, was Sie vorhatten, überhaupt nicht leistbar gewesen wäre. Es liegt daran, dass es nicht genügend Termine gab und dass wir es versäumt hatten, auch einmal ganztägig zu tagen, was sicherlich möglich gewesen wäre und was wir als SPD auch angeregt hatten. Es liegt auch daran, dass Sie als GRÜNE im Herbst letzten Jahres über Monate keinen einzigen Beweisantrag im Untersuchungsausschuss gestellt haben. Und es liegt auch daran -

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Das ist wahr, Herr Kollege Ulrich. Drei Monate lang haben Sie keinen Beweisantrag gestellt. Sie hätten auch die Gelegenheit gehabt, sich dafür zu entschuldigen, dass Sie als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Ihre Rolle häufig nicht so ausgefüllt haben, wie man das von einem Vorsitzenden

eines Ausschusses hätte erwarten können. Das war dann oft auch peinlich für uns, vor allem wenn wir Gäste im Ausschuss hatten. Sie hätten auch die Chance gehabt, sich bei der Ministerpräsidentin, bei Heiko Maas oder anderen Mitgliedern der Landesregierung für die Vorwürfe zu entschuldigen, die Sie zu Beginn des Untersuchungsausschusses erhoben haben und von denen Sie keinen einzigen belegen konnten. Im Gegenteil, alle Vorwürfe, die Sie erhoben haben, sind durch die Zeugenvernehmungen und durch die Akten, die wir im Ausschuss studiert haben, widerlegt worden. Zum Beispiel ist klar geworden, dass es keinerlei Beeinflussung der Entscheidung der Genehmigungsbehörde durch die Politik gegeben hat. Im Gegenteil, die Fachebenen haben nach intensiver gründlicher Arbeit aus eigener Kenntnis heraus entsprechende Genehmigungsvorschläge gemacht und sind eben nicht beeinflusst oder gar angewiesen worden, entsprechend zu entscheiden.

Es ist auch eindeutig belegt worden, dass durch die bislang erteilten Genehmigungen zum Anstieg von Grubenwasser keinerlei Gefährdungen für das Trinkwasser entstanden sind. Es hat keinen einzigen Experten gegeben, auch nicht unter den Zeugen, die von Ihnen benannt worden sind, der behauptet hätte, dass durch die bislang ausgesprochenen Genehmigungen das Trinkwasser im Saarland gefährdet wird. Und auch das von Ihnen kritisierte Verfahren, in Schritten vorzugehen, ist von den Zeugen, die wir vernommen haben, ausdrücklich gelobt und als sinnvolle Vorgehensweise bezeichnet worden.

Insofern kann gesagt werden: Alle Ihre Vorwürfe gegenüber der Landesregierung, die Sie mit viel Verve und Unterstellungen - ich erinnere an manche Landtagsdebatte hier - vorgetragen haben, sind widerlegt worden. Sie hätten die Chance gehabt, das heute einzuräumen.

Ich finde, Sie hätten sich auch bei der saarländischen Bevölkerung dafür entschuldigen können und sollen, dass Sie in unverantwortlicher Art und Weise und aus allein parteipolitischem Interesse dieses Thema genutzt haben, um in unverhältnismäßigem Ausmaß Angst in der Bevölkerung zu schüren. Damit haben Sie auch eine sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema, die durchaus notwendig und sinnvoll ist, erschwert. Es ist nicht Aufgabe der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Saarland, Stimmung zu machen bei einem Thema, das wirklich wichtig ist. Es ist vielmehr unsere Aufgabe, für Transparenz zu sorgen und für eine ordentliche, sachliche und dem Gegenstand angemessene Debatte. Das haben Sie leider versäumt.

Stattdessen geht es Ihnen, das hat man heute im Plenum gesehen, auch bei anderen Themen, um Wahlkampf pur. Sie setzen dabei nicht nur auf das Mittel Angst, sondern auch auf das Mittel der Verwir

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

rung in der Öffentlichkeit und bei den Diskussionsteilnehmern, indem Sie zwei Dinge miteinander vermischen, die nicht zusammengehören: Das eine ist der Auftrag des Untersuchungsausschusses. Er beschränkt sich eben auf die Prüfung, wie in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen der Landespolitik zu beurteilen sind, ob es Fehler gegeben hat, ob sich die Vorwürfe, die ich eben schon genannt habe, bewahrheiten. Das andere sind die Entscheidungen, die in der Landespolitik in der Zukunft noch getroffen werden müssen. Das sind schwierige Entscheidungen, bei denen es sich niemand leicht macht. Das eine ist Thema des Untersuchungsausschusses, das andere ist Gegenstand von Entscheidungen, die erst in der nächsten oder übernächsten oder einer späteren Legislaturperiode getroffen werden können. Diese Dinge miteinander zu verknüpfen, sie miteinander zu verwirren, obwohl ganz unterschiedliche Genehmigungsabläufe angesprochen sind, ist unredlich. Denn das verstellt den Blick auf das, was tatsächlich unser Auftrag im Untersuchungsausschuss gewesen ist, wozu Sie aber heute wenig gesagt haben. Auch heute haben Sie überwiegend über Dinge gesprochen, die gar nicht Gegenstand unseres Untersuchungsauftrages waren.

Aus unserer Sicht, meine Damen und Herren, kann zum heutigen Zeitpunkt eindeutig klargestellt werden: Mit Blick auf die in der Vergangenheit, im Jahr 2013, ausgesprochenen Genehmigungen zum Anstieg von Grubenwasser, nämlich zum Anstieg bis auf -400 Meter, kommt es zu keinerlei Gefährdungen für das Grundwasser. Das ist auch gar nicht anders zu erwarten, wenn das Grubenwasser bei maximal -400 Metern steht, die tiefsten Schichten des Grundwassers aber bei Null oder vielleicht bei 100 Meter über Null. Es gibt dann immer noch 400 bis 500 Meter zwischen dem höchsten Punkt des Grubenwassers und dem tiefsten Punkt des Grundwassers. Es gibt zwischen beidem keinerlei Verbindung, also ist eine Gefährdung ausgeschlossen. Es wäre gut gewesen, wenn Sie, auch mit Blick auf die Sorgen in der Bevölkerung, zumindest in diesem Punkt auch diese Tatsache einmal klar ausgesprochen hätten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es kann klar festgestellt werden, dass es keine Beeinflussung der Entscheidungen der Behörden durch die Politik gegeben hat. Alle Zeugen, die wir dazu vernommen haben, auch die vermeintlichen Kronzeugen der GRÜNEN, haben dies bei der Befragung im Ausschuss eindeutig belegt. Es war so manche Pleite, die Sie dort erlebt haben; Sie hätten das heute einräumen können.

Was das Thema KPMG-Gutachten und Erblastenvertrag betrifft: Sie hätten heute durchaus sagen können, dass genau dieser Erblastenvertrag den Anstieg des Grubenwassers auf das Niveau, das

jetzt genehmigt worden ist, vorsieht. Das ist Teil des Erblastenvertrages und der entsprechenden Berechnung der KPMG. Das heißt, dass alles, was bis jetzt genehmigt ist - unabhängig davon, wie man andere Fragen des Vertragswerkes beurteilen mag -, voll im Einklang mit dem Vertrag steht. Das ist in allen Zeugenvernehmungen deutlich geworden. Insofern gibt es keinen Grund, Entscheidungen der Landesregierung in der Vergangenheit zu kritisieren.

Ich möchte noch einmal betonen, dass alle, die wir befragt haben, das Verfahren nicht nur hinsichtlich der Vorgehensweise mit kleinen Schritten, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung im Jahr 2013 für gut befunden haben. Es sind diverse Behörden beteiligt worden. Das Umweltministerium ist beteiligt worden, das LUA ist beteiligt worden. Es wurden Gutachten eingeholt. Das alles ist damals erstmalig geschehen, zu Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung, ich komme darauf später noch zu sprechen, war das alles anders gewesen. Das war insgesamt das sorgfältigste Genehmigungsverfahren, das es jemals in der Geschichte des Saarbergbaus gegeben hat. Das nun in dieser Weise zu kritisieren, das ist wirklich höchst seltsam.

Auch zum Thema PCB will ich hier etwas sagen. Sie haben dieses Thema ja an verschiedenen Stellen angesprochen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Völlig ungiftig natürlich!)

Sie haben aber versäumt, darauf hinzuweisen, dass erstmals unter dieser Landesregierung und von diesem Umweltminister ein PCB-Kataster eingeführt wurde, dass von dieser Landesregierung, von diesem Umweltminister, erstmals zu allen umweltpolitisch relevanten Fragestellungen Untersuchungen und Planungen betrieben und Gespräche geführt werden, um herauszufinden, welche Risiken und Gefahren wir in der Zeit des Nachbergbaus auch im Kontext des Grubenwassers in den kommenden Jahren in den verschiedenen Konstellationen zu berücksichtigen haben, welche Gefahren wir möglicherweise auch abzuwehren haben. Man beschäftigt sich aber jetzt planerisch damit, setzt sich mit dem auseinander, was notwendig ist. Leider musste der Umweltminister dabei bei null anfangen, denn aus Ihrer Regierungszeit gab es nichts, worauf man hätte aufbauen können.

Damit komme ich zu weiteren recht interessanten Erkenntnissen, die wir im Untersuchungsausschuss zum Thema „Grubenwasser zur Regierungszeit der GRÜNEN“ gewinnen konnten. Wir konnten feststellen, dass zu Ihrer Regierungszeit im Jahr 2010 ebenfalls ein Grubenwasseranstieg durch die Landesregierung genehmigt worden ist - offensichtlich, ohne dass die Regierungspartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davon etwas wusste. Man fragt sich

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

schon, was die eigentlich in ihrer Regierung gemacht haben, wenn doch die Themen Bergbau und Grubenwasser für die GRÜNEN dermaßen wichtig sind. Da werden wichtige Entscheidungen getroffen - und niemand weiß es etwas.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Wir haben uns gefragt, warum das so war. Was haben uns die Zeugen dazu gesagt? Wir haben gefragt: Gab es denn Anfragen der Ministerin oder des Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, wie es denn nun weitergeht mit dem Bergbau und dem Grubenwasser, wenn 2012 der Bergbau im Saarland endet? Antwort: Nein, dazu gab es weder Anfragen noch gab es dazu Gespräche. - Wir haben die Mitarbeiter gefragt: Gab es denn vorbereitende Untersuchungen oder Planungen im Umweltministerium zur Frage, was man machen könnte mit dem absehbar entstehenden Problem? Antwort: Nein, das gab es nicht. - Im Gegenteil: Nachdem man, ich glaube im Jahr 2011, das PCB in der Saar untersucht und herausgefunden hatte, dass nur weniger als ein Prozent des PCB in der Saar aus dem Bergbau stammt, mithin 99 Prozent eine andere Ursache haben, wurde im Umweltministerium gefragt: Was machen wir jetzt? Wollen wir mal herausfinden, woher die anderen 99 Prozent stammen? - Entscheidung des Ministeriums unter Leitung der GRÜNEN: Nee, wollen wir nicht wissen, legt das in die Schublade!

Nun regen Sie sich heute auf beim Thema PCB in der Saar und im Grubenwasser. Sie sind aber doch an dieser Stelle völlig unglaubwürdig! Sie haben schlicht Ihre Hausaufgaben nicht gemacht, und derjenige, der es heute richten muss, ist Reinhold Jost!

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Deshalb kann ich sagen: Für eine gute Umweltpolitik im Saarland haben wir Sie in den zurückliegenden fünf Jahren nicht gebraucht. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir Sie in Zukunft dafür brauchen könnten.

Liebe Kollegen der GRÜNEN, in den Jahren, in denen Sie selbst Verantwortung getragen haben, sind Sie dieser Verantwortung nicht gerecht geworden. Die Dinge, die notwendig sind, sind in den hinter uns liegenden Jahren unter sozialdemokratischer Führung im Umweltministerium in hervorragender Weise erledigt worden.

Für uns von der SPD stehen mit Blick auf die Entscheidungen, die in laufenden und möglichen künftigen Verfahren zu treffen sind, natürlich einige Dinge fest. Dazu möchte ich nun etwas sagen. Die absolute Priorität - und das ist durch nichts zu relativieren, durch nichts einzuschränken - haben der Schutz des Trinkwassers und der Schutz von Mensch und Umwelt. Alle Szenarien, die ein Risiko beinhalten für das Trinkwasser oder für die Gesundheit von Men

schen oder für die Umwelt, werden im Saarland nicht genehmigt werden können. Finanzielle Interessen der RAG-Stiftung oder anderer spielen für uns da keine Rolle. Das ist nichts, was uns schwach werden lassen könnte.

Ich will aber doch auf etwas hinweisen. Sie sagen, die RAG-Stiftung sei in finanziellen Schwierigkeiten. Der Chef der RAG hat, zumindest was die Ertragslage der Stiftung betrifft, im Ausschuss ganz anderes berichtet. Es gibt, das will ich auch für die Öffentlichkeit sagen, keinerlei finanzielle Beschwernisse, die die RAG dazu führen würden, an dieser Stelle ein finanzielles Motiv zu haben, sondern im Gegenteil, nach allem, was bis jetzt bekannt ist, ist die Leistungsfähigkeit der RAG-Stiftung für die Ewigkeitslasten garantiert, auch wenn alles so bleibt, wie es jetzt ist, und ewig gepumpt werden muss, was ja auch durchaus das Ergebnis der laufenden und zukünftigen Verfahren sein kann.

Klar ist allerdings auch: Wenn das Wasser nach oben steigt, steigen die Risiken mit. Deshalb ist es eben sinnvoll, in Schritten vorzugehen und nicht alles in ein Riesenverfahren hineinzupacken, wie Sie es mit dem heutigen Antrag schon wieder einmal tun wollen. Alle Experten haben Ihnen davon abgeraten, selbst der von Ihnen verpflichtete Experte - ob er denn überhaupt eine Experte war, da war ich manchmal etwas unsicher -, der Zeuge aus NRW hat das auch noch mal bestätigt, dass das Verfahren, wie es bislang im Saarland gelaufen ist, vorbildlich ist. Genau das ist in der Saarbrücker Zeitung nachzulesen. Es wird jetzt aktuell das volle Programm gemacht: Umweltverträglichkeitsprüfung, Gutachten. Die liegen noch nicht alle vor. Wenn man einen Antrag vorliegen hat, muss man darüber entscheiden. Man kann nicht die Annahme eines Antrages verweigern. Das wird nach größter Vorsicht auf wissenschaftlicher Grundlage dann gemacht, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das ist verantwortungsvoll und das ist genau richtig. So wird es auch betrieben.

Damit das auch gut begleitet werden kann, haben wir als Koalition einen neuen Ausschuss im Landtag eingerichtet, nämlich den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau unter der Leitung von Eugen Roth, dem ich für seine gute Arbeit an dieser Stelle herzlich danken will. Ich bin mir sicher, dass der nächste Landtag diese Arbeit in einem entsprechenden Ausschuss auch in Zukunft fortsetzen wird, sodass auch eine parlamentarische Begleitung dieser sicherlich sehr schwierigen Materie gewährleistet ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Sie konnten keinen Ihrer Vorwürfe, weder während der Sitzung des Untersuchungsausschusses noch in der heutigen Sitzung, mit irgendwelchen Fakten belegen. Sie sind mit Ihrem politi

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

schen Anliegen, daraus ein großes Thema zu machen, gescheitert. Es hat sich allerdings gezeigt, dass alles das, was zu entscheiden war, in der Vergangenheit durch die Landesregierung außerordentlich sorgfältig und in verantwortungsvoller Art und Weise bearbeitet und entschieden worden ist. Das können die Bürgerinnen und Bürger auch in der Zukunft von uns erwarten. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Dagmar Ensch-Engel.