Ich erstatte Bericht über die Beratungen des Einzelplanes 10 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, die Kapitel 16 10 (Datenverarbeitung und Digitalisierung), 17 10 (Zentrale Dienstleistun- gen), 20 10 (Baumaßnahmen) und Einzelplan 18 für den Geschäftsbereich des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes.
Es gibt keine Veränderungen der Planstellen im Jahr 2019 und 2020. Die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöhen sich im Jahre 2019 um sechs Stellen auf 29 und im Jahre 2020 bleiben sie konstant. Der Stellenplan der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften verändert sich im Bereich der Planstellen der Beamten um 11 mehr auf dann 857 im Jahr 2019. Im Jahr 2020 verringern sie sich um sechs Stellen auf 851. Im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verringern sich die Stellen im Jahr 2019 um 22 auf 223, 2020 verringern sie sich nochmals um 19 auf dann 213. Im Bereich der Verwaltungsgerichte verändern sich die Planstellen sowohl bei den Beamten als auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht. Dies ist auch der Fall bei den Finanzgerichten und den Sozialgerichten. Bei den Gerichten für Arbeitssachen verringern sich die Stellen 2019 um eine auf 17, ansonsten ändert sich dort nichts.
Beim Einzelplan 18, dem des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, gibt es in beiden Jahren keine Veränderungen, den nicht vorhandenen Einnahmen stehen in beiden Jahren Ausgaben von jeweils 25.500 Euro gegenüber.
Die Gesamteinnahmen im Jahre 2019 betragen 57,61 Millionen Euro, das sind damit 674.000 Euro mehr als 2018. Im Jahre 2020 betragen die Einnahmen ebenfalls 57,61 Millionen.
Einnahmen im Kapitel 16 10 (Datenverarbeitung und Digitalisierung im Bereich des Ministeriums der Jus- tiz) gab es nicht.
Die Einnahmen im Kapitel 17 10 (Zentrale Dienste im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen in beiden Jahren 32.000 Euro.
Einnahmen gab es im Kapitel 20 10 (Staatliche Hochbaumaßnahmen im Bereich des Ministeriums für Justiz) nicht.
Die Ausgaben im Jahre 2019 betragen insgesamt 207,77 Millionen Euro und damit 3,63 Millionen Euro mehr als im Jahre 2018. 2020 werden die Ausgaben rund 3 Millionen über denen von 2019 liegen und 210,68 Millionen Euro betragen.
Die Ausgaben im Kapitel 16 10 (Datenverarbeitung und Digitalisierung im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen 2019 und 2020 jeweils rund 2,5 Millionen Euro.
Die Ausgaben im Kapitel 17 10 (Zentrale Dienste im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen für 2019 rund 8,83 Millionen Euro, sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 784.000 Euro und 2020 betragen die Ausgaben 8,61 Millionen Euro.
Die Ausgaben im Kapitel 20 10 (Staatliche Hochbau- maßnahmen im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen im Jahr 2019 3,2 Millionen Euro, sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,1 Millionen Euro. Im Jahre 2020 liegen die Ausgaben bei 8,47 Millionen Euro mit einer Verpflichtungsermächtigung von 3,95 Millionen Euro.