Mit der Konjunkturausgleichsrücklage wird in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Land auch in einer ungünstigen konjunkturellen Lage die Vorgaben des Sanierungshilfegesetzes einhalten kann. Mit der Hilfe der Ausgleichsrücklage sollen konjunkturelle Schwankungen ausgeglichen werden. Bereits im kommenden Jahr erwartet man konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen von fast 50 Millionen Euro, die nicht zur Haushaltsfinanzierung eingesetzt werden, sondern die der dafür eigens eingeführten Konjunkturausgleichsrücklage 2019 zugeführt werden.
Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt liegt uns erstmals ein Haushaltsplan ohne strukturelle Nettokreditaufnahme vor, der nach Jahrzehnten erstmals einen geringen strukturellen Überschuss ausweist. Der Haushaltsentwurf sieht im nächsten Jahr eine Reduzierung der Neuverschuldung von 86 Millionen Euro vor und 82 Millionen für 2020. Ein Durchschnittswert von 80 Millionen Euro ist in der Finanzplanung des Landes kontinuierlich fortgeschrieben. Die Tilgung des Jahres 2019 wird mittels der zeitlich befristeten Konsolidierungshilfen erreicht, was zur Folge hat, dass die Mittel nicht nur zur Haushaltsfinanzierung eingesetzt werden dürfen. Ab dem Jahr 2020 soll das strukturelle Defizit des Landes überwunden und dann ein strukturell ausgeglichener Haushalt erreicht sein.
Lassen Sie mich noch kurz einige wenige Haushaltseckdaten nennen, die für die Beurteilung der Haushaltslage von Bedeutung sind. So liegen die Investitionsausgaben im Jahr 2019 knapp über dem Wert
des laufenden Jahres, steigen aber im Jahr 2020 um weitere 61 Millionen Euro an. Die Zinsausgaben sinken im kommenden Jahr gegenüber 2018 um 36 Millionen und im Jahr 2020 bei einem vermuteten Anstieg des Zinsniveaus um knapp 9 Millionen. Wesentliche Risiken für den Haushalt liegen in den Folgen des Brexits und der demografischen Entwicklung, den Auswirkungen möglicher Steuerrechtsänderungen und steigenden Zinsen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Einbringung des Haushaltsgesetzes haben sich Änderungs- und Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, die die Landesregierung bewogen haben, eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf vorzulegen. Darin ist auch das Ergebnis der Steuerschätzung eingearbeitet, die mit einer Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs verbunden ist. Die zusätzlichen Belastungen, die sich aus der Ergänzungsvorlage ergeben, sind innerhalb des Gesamthaushaltes durch Umschichtung gegenfinanziert worden, sodass die veranschlagten Nettotilgungen für beide Haushaltsjahre von jeweils über 80 Millionen Euro nicht verändert werden müssen.
Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Umsetzung des Saarland-Paktes und die Unterstützungsleistungen für den Landessportverband. Durch die Anerkennung der Landesaufnahmestelle Lebach als Ankerzentrum des Bundes ergeben sich keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen. Durch Zahlung des Landes für Unterhaltsvorschüsse, ein neues Sonderrahmenprogramm „Förderung der ländlichen Entwicklung“ sowie einige Änderungen im Personalbestand ergeben sich weitere Korrekturen.
In weiteren Bereichen ist aufgrund neuer Erkenntnisse durch die Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen zusätzliche Vorsorge getroffen worden. Alle Mehrausgaben, für die eine Gegenfinanzierung durch Kürzung von Ansätzen innerhalb eines Einzelplans beziehungsweise durch Mehreinnahmen nicht möglich ist, sind durch einen entsprechenden Ausgleich bei der globalen Mehrausgabe für den Landesanteil an Bundesprogrammen gegenfinanziert worden. Die Ausgaben wurden notwendig, um aktuelle Zusagen der Landesregierung erfüllen zu können oder weil es sich um gesetzlich zwingende Verpflichtungen des Landes handelt.
Die Ergänzungsvorlage sieht auch zwei Änderungen des Haushaltsgesetzes vor. Damit das Land bei der Umsetzung des Saarland-Paktes Kassenkredite saarländischer Kommunen bis zur Höhe von 1 Milliarde Euro übernehmen kann, ist eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage im Haushaltsgesetz notwendig, die durch einen neuen Absatz 5 im Haushaltsgesetz geschaffen wird. Des Weiteren wurde der Gewährleistungsrahmen des Landes für die Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft von Sportverbänden in der Zusatzversorgungskasse des
Landes ergeben, erweitert. Das Haushaltsgesetz 2019/2020 entspricht weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres.
Erlauben Sie mir, einige Änderungen im Haushaltsgesetz und Regelungen im Haushaltsbegleitgesetz kurz näher anzusprechen. Im Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird keine Nettokreditaufnahme mehr ausgewiesen. Stattdessen wird für beide Jahre eine Nettotilgung erfolgen, die in vollem Umfang zur Schuldentilgung des Sondervermögens „Zukunftsinitiative II“ eingesetzt wird. Somit besteht für das Haushaltsjahr 2019 weder eine formale noch eine strukturelle Unterdeckung. Der Regierungsentwurf unterschreitet damit die sich aus Artikel 108 Abs. 2 der Verfassung ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme und bewegt sich damit bei der Nettokreditaufnahme in dem durch die Landesverfassung gezogenen Rahmen.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wird vor dem Hintergrund steigender Versorgungsausgaben des Landes ein Sondervermögen „Pensionsfonds Saarland“ eingerichtet, der ausschließlich der Sicherung der Versorgungslasten dient. Das entsprechende Gesetz wird im Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt.
Ich will eine zweite Änderung ansprechen, die das Kommunalfinanzausgleichsgesetz betrifft. Der Bund überlässt den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer für Belastungen nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kinderbetreuung im Jahr 2019 485 Millionen Euro und 2020 985 Millionen Euro. Der Anteil des Saarlandes beträgt voraussichtlich 5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 10 Millionen Euro im Jahr 2020. Die gesetzliche Regelung wurde in Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes aufgenommen.
Durch die Änderung des Gesetzes zur Einrichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinitiative II“ in Artikel 4 wird ermöglicht, dass die ab dem Jahr 2019 fließenden Haushaltsüberschüsse im Kernhaushalt vollständig der Tilgung des Sondervermögens zugeführt werden, um so eine schnelle Entschuldung des Sondervermögens zu erzielen. Auch aufgrund der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Oktober 2018 wurden Änderungen im Haushaltsplanentwurf vorgenommen. Gegenüber der Haushaltsplanung für 2018 kann das Land im laufenden Jahr nach Abzug der kommunalen Anteile mit Mehreinnahmen von 65 Millionen Euro rechnen. Die Mehreinnahmen gelten nach dem Konsolidierungsgesetz in voller Höhe als konjunkturell bedingt und sind deshalb zur Senkung der Nettokreditaufnahme einzusetzen, will man nicht die Auszahlung der Konsolidierungshilfen im laufenden Jahr gefährden.
2018 ebenfalls leichte Korrekturen nach unten ab. Hintergrund für diese Entwicklung sind neben der abflauenden Konjunktur vor allem rückläufige Zahlungen aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich aufgrund absehbar steigender Steuereinnahmen der Kommunen. Die Bundesergänzungszuweisungen für die saarländischen Kommunen fallen damit geringer aus als im Frühjahr erwartet.
Die Landesregierung will aufgrund ihrer Zusage den Kommunen jährlich 50 Millionen Euro an Hilfeleistungen zur Überwindung der kommunalen Haushaltsschieflage und der bestehenden Altschuldenproblematik bereitstellen. Die für die saarländischen Kommunen geschätzten Steuereinnahmen wachsen nach der Prognose bis zum Jahr 2023 auf insgesamt 1,2 Milliarden Euro an. Gegenüber der MaiSteuerschätzung muss die Einnahmeentwicklung der Kommunen für das Jahr 2018 leicht nach oben, aber für 2019 geringfügig nach unten korrigiert werden.
Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29. November mit der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 befasst, die die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Haushaltseckdaten beschreibt. Sie bildet aber auch den Konsolidierungsprozess des Landeshaushaltes bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse und den Einstieg in die ab 2020 vorzunehmende Tilgungsphase nach dem Sanierungshilfegesetz ab.
Im Vorgriff auf noch ausstehende Regelungen hat die Landesregierung mit dem vorgelegten Finanzplan Vorsorge getroffen. So wird der Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe der 2021 zu erwartenden Konjunkturkomponente ein Betrag von 11,3 Millionen Euro zugeführt werden. Daneben sind ab dem Jahr 2020 Zuführungen an eine Zinsausgleichsrücklage vorgesehen. Nach Aussage der Landesregierung strebt sie eine landesgesetzliche Regelung an, die die im Grundgesetz eingeräumten gesetzgeberischen Handlungsspielräume ausschöpfen soll. Die Umsetzung wird sich dabei an den Regelungen anderer Bundesländer orientieren.
Ab dem Jahr 2020 ist das Saarland gehalten, im Zeitraum von jeweils zwei Jahren eine haushaltsmäßige Nettoschuldentilgung von zusammen 100 Millionen Euro sowie im Zeitraum von jeweils fünf Jahren eine haushaltsmäßige Nettoschuldentilgung von jahresdurchschnittlich 80 Millionen Euro zu erreichen, die unabhängig beziehungsweise zusätzlich zu den Regelungen der Schuldenbremse gewährleistet werden muss. Eine Unterschreitung dieser Werte kann zu einer Reduktion der Sanierungshilfen und verschärften Tilgungsanforderungen in den Folgejahren führen.
Die Landesregierung geht davon aus, dass das Saarland durch das Ineinandergreifen der verschiedenen Maßnahmen seinen Status als Haushaltsnotlageland objektiv überwinden und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse schrittweise erreichen kann.
Die in der Finanzplanung beschriebenen Maßnahmen der Investitionsoffensive Saar beginnen im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung und erreichen bis 2022 ein Volumen von insgesamt 565 Millionen Euro. Für die Jahre ab 2020 hat die Landesregierung dem Landtag jüngst den Entwurf einer landesrechtlichen Regelung zur gesetzlichen Verankerung der Schuldenbremse zugeleitet. Diese Regelung ist zwingend notwendig, damit das Saarland seine Haushaltswirtschaft auch in Zukunft an die jeweilige konjunkturelle Lage anpassen kann.
Lassen Sie mich noch einige Aussagen zu den finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen treffen. Die Landesregierung will dazu beitragen, die kommunale Ebene durch die Möglichkeiten des Saarland-Paktes und eine faire Beteiligung am neuen Bund-Länder-Finanzausgleich bei der Überwindung ihrer Haushaltsschieflage nachhaltig zu unterstützen. Zudem profitierten die saarländischen Kommunen auch von der Investitionsoffensive des Landes und von den Mitteln der Kommunalinvestitionsförderungsgesetze des Bundes. Erfreulich ist auch die Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. Er steigt laut Finanzplanung von 625 Millionen Euro im Jahr 2018 bis auf 741 Millionen Euro im Jahr 2022 an.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zu den Vorschlägen geäußert und im Rahmen einer Anhörung gemäß Artikel 124 der Verfassung des Saarlandes zu den die kommunale Seite betreffenden Teile der Haushaltsgesetze sowie der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf Stellung genommen.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat die kommunalen Sanierungsmaßnahmen des Landes begrüßt, bemängelt aber, dass die Kommunen nach dem Kommunalpakt für das Jahr 2019 erhöhte Beiträge aufbringen müssen. Das Haushaltsbegleitgesetz kürze sowohl 2019 als auch 2020 den kommunalen Sanierungsbeitrag aus dem Euro-Paket des Bundes zur Entlastung der Kommunen um den Betrag, den das Land über die Umsatzsteuerverteilung bereits erhalten habe. Darüber hinaus zahlten die Kommunen auch weiterhin den seit 2005 zu leistenden Sanierungsbeitrag und somit auch in Zukunft bedeutende Beiträge zur weiteren Sanierung der Landesfinanzen.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag erwartet, dass die Aufteilung der Bundesflüchtlingsmittel auch auf die Spitzabrechnung der vom Bund gezahl
ten Zuwendungen pro Asylbewerber angewandt wird. Nach Auffassung des Verbandes sind 40 Prozent der dem Saarland insoweit zustehenden Mittel an die Kommunen weiterzuleiten. Der Verband hat sich auch zum Haushaltsgesetz geäußert und sieht in den Vorstellungen zur Umsetzung des SaarlandPaktes neben dem bereits vereinbarten Kommunalpakt aus dem Jahr 2015 einen weiteren, bedeutenden Schritt zur finanziellen Entlastung der saarländischen Städte und Gemeinden.
Der Landkreistag Saarland hat in einer schriftlichen Stellungnahme bei der Umsetzung des „Gute-KitaGesetzes“ des Bundes auf Landesebene eine frühzeitige Einbindung der kommunalen Spitzenverbände angeregt. Zudem wird eine Verstärkung der zu erwartenden Bundesmittel zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kinderbetreuung durch Landesmittel in gleicher Höhe erwartet. Die Umsetzung des Gesetzes dürfe auf keinen Fall zulasten der kommunalen Seite gehen.
Der Landkreistag hat zum wiederholten Male auch die Vorwegnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich kritisiert und den Landtag aufgefordert, die Finanzausgleichsmasse stattdessen im Haushaltsplan entsprechend anzupassen. Er hält es zudem für notwendig, die Verteilung der Flüchtlingsmittel zu überprüfen und gegebenenfalls die Flüchtlingskosten nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz neu zu regeln.
Das Vorgehen der Landesregierung mit dem Saarland-Pakt und die damit verbundenen Verbesserungen der angespannten Haushaltssituation der saarländischen Kommunen wurden vom Landkreistag ausdrücklich begrüßt. Durch den Saarland-Pakt würden wegen der Übertragung von Pflichtausgaben allerdings keine finanziellen Verbesserungen bei den seit Jahren steigenden Ausgaben erreicht.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in insgesamt 12 Sitzungen mit dem Haushaltsplanentwurf 2019/2020 befasst. Grundlage der Ausschussberatungen waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den jeweiligen Einzelplänen, für die ich mich bedanke. Die Vertreter der Landesregierung haben zu Fragen Rede und Antwort gestanden - auch dafür Danke.
Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Oppositionsfraktionen haben am Ende der Beratungen im Ausschuss eine Reihe von Abänderungsanträgen einschließlich Ergänzungsvorlagen eingebracht. Die Abänderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen. Die Oppositionsfraktionen haben nach Ablehnung ihrer Anträge bei den Schlussabstimmungen im Ausschuss darauf verzichtet, ihre Anträge im Plenum erneut zur Abstimmung zu stellen. Die beiden Oppositionsfraktionen haben statt
dessen Globalanträge zum Gesamthaushalt eingebracht, die im Anschluss an die Aussprache zur Abstimmung gestellt werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Übersicht 10 der Antragsunterlagen finden Sie die Nachweisung über die vom Finanzministerium aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019/2020 vorgenommenen Änderungen von Stellenzahlen, die in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden sollen. Die Änderungen im Schulbereich ergeben sich aus der Auswertung der Schülerzahlen. Sie sind notwendig geworden, weil die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgeblichen Schüler- und Lehrerzahlen nicht mehr rechtzeitig vor Abschluss der Arbeiten am Haushaltsplanentwurf ermittelt werden konnten.
Jetzt geht es ums Ganze. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Bei der Schlussabstimmung über den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 hat der Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen und bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der vom Ausschuss angenommenen Abänderungsanträge sowohl die Annahme des Haushaltsgesetzes 2019/2020 der von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlage als auch die Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020 in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und verspreche, im nächsten Jahr keinen Bericht abzugeben. - Vielen Dank.
Ich danke dem Berichterstatter und eröffne nun die Grundsatzdebatte. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der DIE LINKE-Landtagsfraktion Oskar Lafontaine.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haushaltsberatungen geben immer die Gelegenheit, sich über die längerfristigen Linien der Landespolitik zu verständigen. Wir haben eine Besonderheit, da dieser Haushalt ein Zwei-JahresHaushalt ist und insofern der Vorsitzende des Haushaltsausschusses ein Versprechen abgeben konnte.
Wir haben eine weitere Besonderheit, die darin besteht, dass wir bei der Verständigung eine andere Ausgangssituation haben, weil der Ministerpräsident einen Streitpunkt eingeräumt hat. Der Streitpunkt bestand darin, dass es doch sinnvoll ist - wie wir
meinen -, über den hohen Schuldenstand des Saarlandes zu reden, wenn wir über die längerfristigen Perspektiven sprechen. Das wurde ja eine Zeitlang in Abrede gestellt oder versucht, zur Seite zu drängen.
Herr Ministerpräsident, Sie haben gesagt, dass die hohe Verschuldung eine Art Pulverfass sei. Wir begrüßen, dass Sie das so sehen. Es ist in der Tat so: Wenn es Veränderungen bei den Zinsen gibt, ist das eine große Herausforderung für die Landespolitik. Es hat überhaupt keinen Sinn, darüber hinwegzureden. Wenn wir 14 Milliarden Euro Schulden haben oder 15 Milliarden Euro Schulden - wenn wir die Gemeindeschulden noch dazubuchen -, dann ist ein Prozent Zins davon eine zusätzliche Belastung in Höhe von 140 Millionen Euro beziehungsweise 150 Millionen Euro. Das würde uns unverzüglich vor große Probleme stellen.
Wenn ich das hier so feststelle, will ich damit niemandem einen Vorwurf machen und auch niemanden in die Verantwortung nehmen. Das hat sich über viele Jahre aufgebaut - diejenigen, die ich vielleicht in die Verantwortung nehmen könnte, sind in diesem Hause gar nicht mehr vertreten -, aber wir sollten uns zumindest darauf verständigen, dass das für die Landespolitik eine große Herausforderung ist und wir diese Aufgabe lösen müssen. Sie ist in den vergangenen Jahren nicht gelöst worden. Wir sagen daher, dass es eine ganz wichtige Aufgabe ist, diesen großen Schuldenberg abzutragen. Das heißt, wir brauchen zumindest wieder eine Teilentschuldung, eine Reduzierung auf etwa die Hälfte der Schulden. Alle sollten sich mit ihren Möglichkeiten darum bemühen, eine Lösung zu finden, weil das Saarland sonst immer weiter zurückfällt.
Infolge dieser Überschuldung müssen natürlich Wege gesucht werden, diese Überschuldung abzubauen. Ein Weg ist die sogenannte schwarze Null. Die schwarze Null hat auf den ersten Blick viel für sich: die Schuldenbremse. Wir halten sie aber seit Langem - ich sage das hier immer wieder, es gab ja noch vor einigen Jahren auch von der sozialdemokratischen Seite solche Stimmen - für den falschen Weg, weil sie die Konjunktur und auch das Zinsniveau nicht berücksichtigt.
Generell kann man Folgendes sagen. Wenn die Konjunktur brummt, gibt es Gründe zu sagen, wir versuchen die Haushaltssanierung in den Vordergrund zu stellen. Wenn sie schwächelt - früher war das überhaupt keine Frage -, müssen die Investitionen gesteigert werden, um neue Impulse, etwa über die Bauwirtschaft, zu geben. Ebenfalls ist es sinnvoll, das Zinsniveau zu berücksichtigen, wenn man Investitionen betrachtet. Bei sehr hohen Zinsen ist es natürlich nicht sinnvoll, die Investitionen mächtig
zu steigern. Wenn sie aber gering, gleich null oder fast Minuszinsen sind, ist es sinnvoll, die Investitionen zu steigern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb müssen wir aus unserer Sicht diese beiden Hindernisse überwinden. Das betrifft zum einen den hohen Schuldenstand, zum anderen ist das die Fixierung auf eine Größe oder ein Vorgehen, das sich schwarze Null nennt, das aber aus unserer Sicht falsch ist.