Mit anderen Worten: Wenn nicht Ausnahmeregelungen für Wissenschaft und Lehre greifen, die für geringe Teile eines Werkes oder einzelne Zeitschriftenartikel erlauben, diese für Unterrichtszwecke und für einen bestimmten abgegrenzten Kreis von Personen, in der Regel die Kursteilnehmer oder die entsprechende Oberstufe, auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zugänglich zu machen, dann müssten wir als Saarländer - erfreulicherweise bricht hier Bundesrecht das hypothetische Landesrecht - mit beispielsweise den Erben von Albert Einstein über die Nutzung seiner Schriften im Physik-Abitur oder denen von Ernst Jünger über die Nutzung nicht seiner literarischen, sondern seiner entomologischen Zeichnungen und Schriften in Biologiekursen verhandeln. Anders ausgedrückt: Wir halten dann unsere Schülerinnen und Schüler auf dem Wissensstand der Fünfzigerjahre gefangen, weil wir sonst nie sicher sein können, welche digitale Veröffentlichung zulässig ist. Dass sich vielleicht der eine oder andere in der AfD das vorstellen kann, sei jetzt dahingestellt. Dazu will ich mir gar keine Gedanken machen, weil ich glaube, dass ich dann zu einem Ergebnis komme, das mich um den Nachtschlaf bringt.
Zu Ihren Ausführungen, für jedes schriftliche Prüfungsfach einen Aufgabenauswahlausschuss einzusetzen, der die Aufgaben nach dem Lern- und Lehr
stand der jeweiligen Schule, Kurse oder Schülerinnen und Schüler auswählen soll, lassen Sie mich nur eines festhalten. Selbstredend sieht, wie Sie selbst in Ihrer schriftlichen Begründung feststellen, die geltende Rechtslage vor, dass der Wissensstand der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt wird.
In der gelebten Praxis bedeutet dies, dass in Abituraufgabenkommissionen Lehrerinnen und Lehrer mit Erfahrung in der Oberstufe aus den eingereichten Aufgabenvorschlägen und in den Kernfächern auch aus einem Aufgabenpool der Länder geeignete Prüfungsaufgaben auswählen. Eine Grundlage bildet bei der Auswahl die Einhaltung der allgemeinen Prüfungsanforderungen für das Abitur, APA genannt, im Saarland. Eine andere stellen die Prüfschleifen durch bisher nicht an Abituraufgaben beteiligten Lehrerinnen und Lehrer dar. Diese können sehr wohl qualifiziert beurteilen, wie man sich in einer Prüfungssituation vorkommt und wie man mit den Themata umgehen muss, die im Abitur zur Prüfung anstehen, sei es in Mathematik oder in einem anderen Fach. So war es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. So soll es nach unserer Auffassung auch in Zukunft sein.
Die Antragsteller zäumen hingegen das Pferd vom Schwanz auf. Es gilt nicht etwa, die Aufgaben auf das individuelle Niveau zurechtzustutzen, sondern die Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges so erfolgreich zu unterrichten, dass es für alle Beteiligten ein Erfolg wird. Kein verantwortungsvoller Lehrer oder keine verantwortungsvolle Lehrerin will auch nur einen Schüler scheitern sehen. Keine Schülerin und kein Schüler, die oder der sich entschließt, die Abiturprüfung abzulegen, sind an einem Scheitern in der Prüfung interessiert. Wir vertrauen auf diese beiden Maximen!
Wir werden uns nicht auf das Glatteis begeben, dem Verordnungsgeber vorzuschreiben, wie die ihm schon konkret übertragenen Aufgaben in jedem Detail auszugestalten sind, denn dafür ist unser Respekt vor der Verfassung und ihren Organen - das ist auch die Landesregierung als Verordnungsgeber - zu groß. Wir werden uns ebenso wenig auf Spielchen einlassen, die die Unterrichtsqualität beschränken könnten, nur weil sich manche wünschen, dass alles und jedes auch entgegen gültigem Bundesrecht digitalisiert wird. Schließlich werden wir ebenso wenig Aufforderungen an Schülerinnen und Schüler zum Ausdruck bringen, die implizieren, sie seien nicht willens, sich angemessen auf das Abitur vorzubereiten, noch werden wir ein generalisiertes Misstrauen gegenüber den engagierten Lehrerinnen und Lehrern im Saarland aussprechen, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich dafür danken will, dass sie Abituraufgaben vorbereiten.
Etwas anderes will ich auch in diesem Hause nicht nur angedeutet haben. Natürlich können Sie sagen, was der Herr Zehner will, interessiert mich nicht, aber unsere Position ist an dieser Stelle klar: Wir vertrauen auf die Lehrerinnen und Lehrer.
Zuletzt lassen Sie mich all jenen zurufen, die wie die AfD-Fraktion offenbar hoffen, aus der Diskussion um die aktuelle, auf den Jahrgang 2019 begrenzte Abiturprüfung in einem einzelnen Fach Nektar für ihre parteipolitischen Ziele zu saugen: Die CDU-Fraktion wird ebenso wenig ein Klima der Angst in den Klassenzimmern der Oberstufen befeuern, wie wir zusehen würden, falls jemand ernsthaft die Idee verfolgt die hier und da anklingt -, ein bedingungsloses Grundabitur für alle zu fordern. - Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 16/834. Wer für die Annahme der Drucksache 16/834 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/834 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten hat sich die DIE LINKELandtagsfraktion.
Beschlussfassung über den vom Minister für Inneres, Bauen und Sport eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung einer unbebauten Teilfläche aus dem landeseigenen Grundbesitz, Hohenzollernstraße - Pingusson-Gelände - an die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) - Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 23. April 2019 (Drucksache 16/838)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat mit Schreiben vom 23. April 2019 mitgeteilt, dass er beabsichtige, eine landeseigene Teilfläche aus dem Besitz Hohenzollernstraße, dem sogenannten PingussonGelände, zum Kaufpreis von 552.250 Euro an die Handwerkskammer zu veräußern. Der Handwerkskammer wird damit eine neue Perspektive zur Reali
sierung ihres Zukunftsprojektes Bildung am bisherigen Standort ermöglicht. Seitens der HWK besteht die Bereitschaft, diese Fläche zum Bodenrichtwert von 235 Euro pro Quadratmeter zu erwerben. Die HWK hat sich mit der Einräumung eines Wegerechts zu dem Parkplatz des Pingusson-Gebäudes, der Sicherstellung der erforderlichen Feuerwehrzufahrten sowie der Übernahme der Kosten für die Kompensation von wegfallenden Stellplätzen einverstanden erklärt. Im Übrigen - das steht nicht in meinem Text hat auch die Landesdenkmalschutzbehörde dieser Veräußerung zugestimmt. Das ist an der Stelle nicht ganz unwichtig.
Die Erweiterung der HWK steht auch im Interesse des Landes, das Zukunftsprojekt Bildung wird vom Bund als Zuschussgeber anerkannt und nach den geltenden Förderbedingungen mit bis zu 30 Millionen Euro gefördert.
Der Ausschuss für Finanz- und Haushaltsfragen Herr Wegner, das freut Sie doch bestimmt auch, wenn ich das jetzt verkünde - hat sich in seiner Sitzung am 08. Mai mit dem Veräußerungsvorhaben befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrages, der Ihnen als Drucksache 16/838 vorliegt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/838 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/838 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Minister für Inneres, Bauen und Sport eingebrachten Antrag betreffend: Erweiterung der htw saar am Standort Alt-Saarbrücken, Hohenzollernstraße 104-106 durch Erwerb einer Teilfläche des Geländes der Stadtwerke Saarbrücken - Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 24. April 2019 (Drucksache 16/839)
Herr Präsident! Heute bin ich zuständig für die guten Nachrichten. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport beabsichtigt, eine 4.000 m² große Teilflä
che des Geländes der Stadtwerke Saarbrücken zum vorläufigen Kaufpreis von 4,44 Millionen Euro zu erwerben. Die Teilfläche ermöglicht die Errichtung von Ersatzneubauten für Gebäude der HTW, die mittelfristig abgerissen werden müssen. Die neuen Gebäude dienen dem Erhalt der Leistungsfähigkeit im Forschungsund Technologietransfer sowie der Qualität von Forschung und Lehre, um das Niveau der Hochschule zu erhalten und auch mittelfristig eine zukunftsorientierte Standortentwicklung zu ermöglichen.
Der Campus Alt-Saarbrücken verfügt derzeit über keine Erweiterungsoptionen mehr auf landeseigenen Flächen. Alternativen haben sich entweder als nicht sinnvoll oder als ungeeignet erwiesen.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken wurde in die Verhandlungen einbezogen, da für die zu erwerbenden Grundstücksflächen die Bebauungspläne angepasst beziehungsweise neue Bebauungspläne aufgestellt werden müssen. Die von den Stadtwerken geltend gemachte Kaufpreisforderung von insgesamt 4,44 Millionen Euro ergibt sich aus dem Grundstückswert in Höhe von etwa 800.000 Euro, den Kosten für ein Kombiparkhaus in Höhe von 3,84 Millionen Euro als Ersatz für die auf dem Grundstück stehende Hubsteigerhalle und die nach dem Kauf entfallenden Parkplätze abzüglich eines Eigenanteils der Stadtwerke in Höhe von 200.000 Euro als Wertausgleich für die neue im Kombiparkhaus integrierte Hubsteigerhalle.
Der Kaufpreis ist nach Abschluss der notariellen Kaufverträge für die Dauer von zwei Jahren verbindlich und wird danach, sollte ein Bebauungsplan über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht bestehen, für die möglicherweise steigenden Kosten des Kombiparkhauses angepasst, bis ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.
Land und Stadtwerke räumen sich gegenseitiges Rücktrittsrecht für den Fall ein, dass bis zum 31.12.2023 kein rechtskräftiger, den Anforderungen entsprechender Bebauungsplan besteht.
Die Verkaufsbereitschaft der Stadtwerke Saarbrücken bietet dem Land die Chance des Erwerbs eines Grundstücks für Zwecke der HTW am dortigen Standort und rechtfertigt nach Überzeugung des Ausschusses einen den Verkehrswert erheblich übersteigenden Kaufpreis, da an der Erweiterung der htw saar ein übergeordnetes Landesinteresse besteht.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner 43. Sitzung am 08. Mai 2019 mit dem vorgesehenen Erwerbsgeschäft befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig, dem beabsichtigten Erwerb der Teilfläche zuzustimmen. Der Antrag des Innenministers liegt Ihnen als Drucksache 16/ 839 vor. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 16/839 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/839 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen worden ist.
Aussprache über die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der DIE LINKELandtagsfraktion betreffend: Armut und Ungleichheit im Saarland (Drucksache 16/781)
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Umfassende Kommunal- und Verwaltungsreform mit dem Schwerpunkt Abschaffung der Landkreise (Drucksache 16/ 829)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser schönes Saarland ist ein armes Land und wir brauchen dringend Geld, um unsere Aufgaben zu erfüllen, und dieses Geld können wir, so wie es aussieht, nur von der Bundesrepublik Deutschland bekommen. Wir sind aber keine Bittsteller, wir haben ein - auch moralisches - Recht darauf, mit anderen Bundesländern, mit den Lebensverhältnissen der Menschen in anderen Bundesländern gleichgestellt zu werden. Allerdings kann es nicht sein, dass wir selbst keinen eigenen Beitrag zu unserer Sanierung leisten. Das heißt, wir müssen Geld sparen. Es muss zugegeben werden - was ich auch gerne tue -, dass die Regierung in der Vergangenheit einige gewaltige Sparbemühungen unternommen hat, was das Geld betrifft. Wobei ich schon einige Male ausgeführt habe, dass dies auf Kosten von Investitionen gegangen ist, die wir dann nicht leisten konnten.
Die Aufgabe einer Verwaltungsvereinfachung wiederum, die gleichzeitig eine Verwaltungsverbilligung und eine Verwaltungsverbesserung wäre, steht
schon länger an und wird auch seit Jahren von den Regierungsparteien angemahnt. Aber in letzter Zeit wurde gesagt, das konnte man auch in der Zeitung lesen, das Ganze wird verschoben. Es wurde das Jahr 2024 genannt. Ich meine, wenn es mal auf 2024 verschoben ist, kann man es auch noch weiter verschieben. Das geht also nicht!
Deshalb werde ich auch nicht müde, im Auftrag der AfD-Fraktion anzumahnen, dass wir diese Verwaltungsvereinfachung, diese Verwaltungsreform machen. Dass die im Augenblick nicht gemacht wird, ist vielleicht gar nicht so schlecht, weil man immer noch von der schon im Jahre 1974 misslungenen Vorgabe ausgegangen ist: Je größer eine Verwaltungseinheit, umso besser. Nach diesem Motto hat man aus 250 selbstständigen Gemeinden 50 selbstständige Gemeinden gemacht. Diese 250 Gemeinden waren vorher nicht oder kaum verschuldet, die 50 Gemeinden sind jetzt überschuldet.