Sascha Zehner
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ursprünglich wollte ich mich nur mit dem Thema der Kommunen und der Frage, wie wir mit der Zukunftsfähigkeit unserer kommunalen Familien umgehen, auseinandersetzen und nicht auf Beiträge reagieren, aber es bleibt einem ja nichts anderes übrig und es bleibt einem ja wenig erspart, wenn man sieht, in welch einer Art und Weise der rechte und der linke Rand des Spektrums der im Landtag vertretenen Parteien agiert.
Ich will eines klarstellen: Wir als Saarbrückerinnen und Saarbrücker, und das sage ich mit Bezug zu dem Ort, aus dem ich komme und den auch Herr Lander kennt, sind tief dankbar, dass es endlich we
nigstens an zwei Punkten diese Videoüberwachung gibt!
Und wenn in acht Wochen über 100 Straftaten verringert werden, aufgeklärt werden können, erfasst werden, dann ist das ein Wert an sich und ein Punkt, den es zu würdigen gilt, meine Damen und Herren!
Wir lassen hier auch nicht kleinreden, wenn gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Verbrechen und Vergehen verübt werden, denn ein sogenannter bagatellisierter Handtaschendiebstahl ist in der Regel ein Raubüberfall und die Betroffenen werden daran lange zu leiden haben.
Es geht hier nicht um das Ausspucken eines Kaugummis, es geht darum, dass hier Menschen geschädigt werden!
Im Übrigen ist mir auch eines klar: Spätestens mit dem, was Sie hier heute abgeliefert haben, haben Sie sich von der Bühne der demokratischen Parteien verabschiedet und sind über den Orchestergraben direkt im Schnürboden gelandet. Dort können Sie dann zusammen als Rechts- und Linksaußen dieser parlamentarischen Vertretung gemeinsam Skat spielen, allerdings bitte hier nicht mehr versuchen, Politik zu machen. Das ist nämlich in höchstem Maße unseriös!
Aber echauffieren bringt uns nicht weiter, insofern werde ich mich um Sachlichkeit bemühen, denn ich sagte es: Mit ist es ein zentrales Anliegen, heute im Rahmen der Haushaltsdebatte auf die kommunale Familie und ihre Bedeutung für uns einzugehen.
Als ich vor gut zwei Monaten an dieser Stelle zur Frage der Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen sprach, habe ich eindringlich darauf hingewiesen, dass die Orte und Gemeinden, Städte und Kreise die Keimzelle unserer Demokratie bilden. Ich war und bin dankbar, dass viele Kolleginnen und Kollegen dieses Wort aufgegriffen haben, und wie gesagt, die Kommunen bilden die Keimzelle unserer Demokratie. Das ist eine Formulierung, die wie ein roter Faden die Literaturdebatten prägt.
Genauso durchgehend wie jener sinnbildliche rote Faden ist, so zeichnet es die Politik dieses Hohen Hauses aus, aber auch die Regierungskoalition und die Landesregierung, dass wir für die kommunale Familie eintreten. Ich danke auch ausdrücklich Frau Kollegin Berg, die das nochmals deutlich gemacht hat.
Das sind keine billigen Lippenbekenntnisse, meine Damen und Herren, sondern im Gegenteil in Zahlen und Gesetzeswerk gegossenes Selbstverständnis
von uns! So gilt: Gemeinsam für und mit den Kommunen zu kämpfen, bedeutet schon per se, gemeinsam einen Sieg für die Bürgerinnen und Bürger erreicht zu haben. Mit dem Gesetz über den Saarlandpakt, unser Ministerpräsident hat es in der gestrigen Generaldebatte dankenswerterweise schon deutlich gemacht, haben wir als Saarland ein Zeichen von historischer Dimension gesetzt. 1 Milliarde Euro, also 1.000 Millionen Euro, und damit das Äquivalent zu einem ganzen Einzelplan eines großen Ressorts unseres finanziell weiß Gott nicht auf Rosen gebetteten Bundeslandes, haben wir bereitstellen können, um eine große Entschuldungsleistung für die Gemeinden zu bewirken.
Wir schaffen damit die Möglichkeit, dass unsere Städte und Gemeinden aus einer Abwärtsspirale von Altschulden, Kassenkrediten und schwindender finanzieller Handlungsfähigkeit ausbrechen können. Die Hälfte der drückenden Lasten dieser Kreditverpflichtungen übernimmt das Saarland und ebnet den Kommunen zugleich den Weg, binnen rund 45 Jahren - zugebenermaßen immer auch verbunden mit einem eigenen lokalen Kraftakt - praktisch frei von Schulden aus den Kassenkrediten zu werden.
Ich gehe heute bewusst auf diesen Punkt ein, denn viele wesentliche Ansätze des Haushaltes, der den Haushalt begleitenden Gesetzgebung und Änderungen in der Struktur sind sowohl in der Debatte, aber auch auf der Metaebene als Lektüreschlüssel zu verstehen und erklären aus sich heraus, warum das Vorgehen von uns als Gesetzgeber so zu erfolgen hat.
Als wir in der noch relativ jungen Legislaturperiode den Saarlandpakt angestoßen und eingeführt haben, konnte niemand wissen, in welcher Lage wir uns heute befinden. Das Jahr 2020 war wie nie zuvor ein Jahr in der Geschichte des Saarlandes geprägt durch eine einzigartige Notlage, wie sie sich unsere Generation - ich glaube, das inkludiert alle in diesem Hause - wohl schlimmer nicht hat vorstellen können.
Das alles ist ausgelöst durch ein mit dem lateinischen Wort für Krone umschriebenes Virus, das unser aller Leben 2020 gezeichnet hat, sei es in den schrecklichen menschlichen Tragödien, sei es in der Prüfung, die unser Gesundheitssystem erfährt und die es dank hervorragender Initiative unseres teils vom Land, teils von Dritten, aber just auch zu einem guten Teil von kommunalen Trägern geprägten Krankenhauswesen bewältigt, oder sei es eben in Form der ungeahnten Herausforderungen von Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben der Landkreise und Kommunen, die Mark und Bein unserer Gebietskörperschaften durchdringen. Das Virus drohte, der kommunalen Familie die Luft zum Atmen zu nehmen.
Dank der hier einstimmig verabschiedeten Nachtragshaushaltsgesetzgebung, dank der Anstrengungen des Bundes und besonders dank der kommunalen Rettungsschirme haben wir das Schlimmste abwenden können, den finanziellen Erstickungstod der 52 saarländischen Gemeinden. Wir haben es geschafft, mit dem Rettungsschirmgesetz 149,5 Millionen Euro gemeinsam mit dem Bund bereitzustellen.
Wir arbeiten konkret und vorbildlich, es werden 64,5 Millionen einerseits durch das Land bereitgestellt für den Wegfall von Steuermitteln und weitere 20,5 Millionen zum Ausgleich des Anteils an den KdU. Insofern ist es für uns natürlich ein zentrales Anliegen, dass wir dieses auch heute noch einmal herausstellen.
Wir als Saarland beschreiten hier in erster Linie den Weg, dass es uns darum geht, Signale zu setzen und deutlich zu machen: Wir bleiben und sind handlungsfähig! Wir garantieren, anders als alle anderen Länder, heute schon, nicht nur für 2020, sondern auch für 2021 und 2022, unseren Beitrag für die kommunale Familie zu leisten. Wir werden gemeinsam mit den Städten, Kreisen und Gemeinden dafür eintreten, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Keimzelle unserer Demokratie bestehen bleibt, und deshalb freue ich mich, heute Abend diesen Haushalt mit verabschieden zu dürfen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, meine Ausführungen in drei Teile zu untergliedern. Zunächst möchte ich gerne auf die Bedeutung der Kommunen eingehen, die man nicht oft genug unterstreichen kann. Zum Zweiten möchte ich darlegen, was konkret mit dem heutigen Gesetz verbunden ist. Zum Dritten möchte ich über die daraus zu ziehenden Ableitungen sprechen.
Wenn man die Quellenlage der politikwissenschaftlichen Publikationen betrachtet, so findet man einen roten Faden, der sich durch die Literatur zieht wie kaum ein zweiter. Über das gesamte Spektrum der demokratischen Politik zeigt sich ein gleichsam feststehender Terminus, der die Kommunen als Keimzelle der Demokratie bezeichnet. Das ist das Kernanliegen, um das es uns heute geht. Wir wollen unsere Kommunen stärken. Wir wollen, dass unsere Landkreise und Kommunen handlungsfähig bleiben. Wir als Koalition wollen und werden mit dem in Erster Lesung anstehenden Gesetz zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie unseren Teil dazu beitragen, meine Damen und Herren.
Ich möchte Sie alle einladen - und ich bin dem Kollegen Flackus dankbar, dass er schon signalisiert hat, dass auch die Opposition zustimmen wird -, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen, um den Kommunen und Landkreisen zukünftig jene Luft zum Atmen zu verschaffen, die unser kommunales System braucht.
Lassen Sie mich Ihnen einige Beispiele für die Bedeutung der Keimzelle der Demokratie geben. Um den unschätzbar wichtigen Stellenwert der Landkreise, Städte und Gemeinden für unseren Rechtsstaat und als Basis für unser demokratisches Gemeinwesen zu erkennen, müssen wir als Abgeordnete des saarländischen Landtages nicht einmal weitblickend sein, was wir uns selbst sonst immer auferlegen,
sondern es reicht, dass wir uns die Frage stellen, wo die Wurzeln für uns als Parlamentarier liegen.
In ganz vielen Fällen - bei der überwiegenden Mehrheit der diesem Hohen Hause angehörenden Abgeordneten - haben das politische Engagement und die politische Teilhabe in genau diesen Städten und Gemeinden im Ortsrat über den Gemeinderat bis zum Kreistag ihre Wurzeln. So nimmt die Mehrheit der Mitglieder des Landtages auch im Ehrenamt ein kommunales Mandat wahr oder verfügt wie der Minister für Inneres, Bauen und Sport, der eben das Gesetz eingebracht hat, über langjährige kommunalpolitische Erfahrung. Mir selbst ist die Kommunalpolitik ein zentrales Anliegen und ich bin stolz, inzwischen im 27. Jahr - und damit mehr als die Hälfte meines Lebens - dem Rat der Landeshauptstadt Saarbrücken angehören zu dürfen. In der Gemeinde habe ich meine politischen Wurzeln und habe jedes Jahr intensiv miterleben und mitgestalten dürfen, welch unerlässlichen Bezugsrahmen die Kommune nicht etwa nur für die Politik bildet, was man vielleicht noch als l’art pour l‘art abtun könnte, sondern vielmehr ist die Gemeinde universeller Bezugspunkte der Menschen für das Demokratieverständnis und für den Zusammenhalt, der weit mehr bedeutet als Pragmatismus im Sinne einer Zweckgemeinschaft.
Wenn wir uns die Mühe machen und kurz innehalten und uns, unsere Bekannten und Nachbarn befragen, wie sie sich definieren, so wird auf die Frage, wo man sich zu Hause fühlt, in den allermeisten Fällen von Perl bis Homburg, von Saarbrücken bis Neunkirchen mit genau dem Namen der Gemeinde geantwortet werden, in dem jeder einzelne nicht nur einen Wohnsitz, sondern als gelebtes Gemeinwesen weit über den Begriff der Gebietskörperschaft hinaus einen individuellen Lebensmittelpunkt, eine Heimat gefunden hat. Wir definieren uns gerade nicht über abstrakte Dinge, sondern mit Fug und Recht als Bürgerinnen und Bürger über jene Gemeinden und Landkreise, in denen wir unser tägliches Leben verbringen.
Das geschieht nach meiner festen Überzeugung nicht, weil es um irgendeine diffuse und abstrakte Gebietskörperschaft geht, sondern weil jeder von uns genau wie die überwiegende Mehrzahl der Menschen in unserem als kleinstes Flächenland bezeichneten Saarland mit der Heimatstadt oder der Heimatgemeinde mit einem lebendigen, funktionierenden Gemeinwesen verbunden sind. Das beginnt mit dem von der Kommune getragenen Kindergarten, den wir besucht haben, geht weiter über Spielplätze, Sportstätten und Schwimmbäder über die Investitionstätigkeit, die unser Arbeitsleben ermöglicht und prägt, reicht über die Stadtbibliothek über die Jugendzentren und Vereine, die von der Gemeinde sach- und fachkundig, aber eben auch materiell unterstützt werden, geht über vielfältige kulturelle Angebote wie der heimatkundliche Verein oder das
Filmfestival Max Ophüls in Saarbrücken und endet längst nicht damit, dass Kreise und Gemeinden vielfältige soziale Einrichtungen vorhalten, ohne die ein gedeihliches Miteinander viel schwerer wäre.
Darum, sehr verehrte Damen und Herren, grenzt diese Selbstdefinition über die Zugehörigkeit zu einer Stadt oder Gemeinde eben nicht ab oder gar aus, sondern trägt im Gegenteil dazu bei, eine Gemeinschaft zu formen, die im Ortsteil beginnt und uns zu dem macht, was wir in der Koalition als unser Selbstverständnis definiert haben: Als überzeugte Europäer sind wir weltoffen, als bekennende Saarländer sind wir engagiert und als Teil unserer Wohnund Heimatgemeinden sind wir verwurzelt und geerdet.
Das - nicht mehr und nicht weniger - ist es, was wir heute schützen, sicherstellen und stärken: die Gemeinde als Keimzelle unserer Demokratie. Damit sind der Schutz der Kommunen vor den finanziellen Folgen der Pandemie und die weitere Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ein genauso wichtiger wie notwendiger Beitrag zum Schutz und Fortbestand unserer Demokratie, wie es der Erhalt des Wirtschaftsstandortes Saarland ist, wie es der Schutz der Vereine und Verbände ist oder wie es die vielfältigen anderen Aufgaben sind, die im Rahmen des hier einstimmig verabschiedeten Nachtragshaushalts mit einem Gesamtvolumen von 2,1 Milliarden Euro abgebildet werden.
Wir genügen damit aber auch unserem Auftrag, der uns aus Art. 28 Abs. 2 GG sehr pragmatisch aufgegeben ist: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ - Und jetzt kommt die entscheidende Stelle: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung (…).“
Finanzielle Eigenverantwortung bedeutet in allererster Linie auch, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, nicht als Bittsteller auftreten zu müssen, sondern als selbstbewusste Träger öffentlicher Belange auch in schwierigen Zeiten autonom agieren zu können. Diesbezüglich hat sich das Saarland bereits seit einiger Zeit in herausragender Weise an die Spitze der Bewegung gestellt. Mit dem Saarlandpakt haben wir sichergestellt, dass rund die Hälfte der als Altschulden vorhandenen Kassenkredite durch das Land von den Schultern der Kommunen genommen wird. Allein für die Landeshauptstadt Saarbrücken reden wir dabei von einer Summe, die sich am Ende des Tages auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag belaufen kann.
Es wäre aber zu kurz gesprungen und würde die erzielten Erfolge ad absurdum führen, würden wir als Landesgesetzgeber nicht auch an die Zukunft denken und in diesen schweren Zeiten den geschaffenen Spielraum wieder einengen. Bereits heute sind die konkreten Folgen der pandemiebedingten Sonderlasten absehbar. Als Saarländer und als Interessenwalter der saarländischen Kreise und Kommunen stehen wir mit diesem Problem nicht alleine da, auch alle anderen Länder finden sich in einer ähnlichen Situation. Im Positiven hingegen, das wird durch diesen Gesetzentwurf deutlich, werden wir über ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal verfügen, da in keinem anderen Bundesland außer dem Saarland der Landesgesetzgeber bereit ist, ein Versprechen an die kommunale Familie auch finanziell mit einem so konkreten Rettungsschirm zu verbinden.
Lassen Sie mich, an die Ausführungen des Ministers Peter Strobel anknüpfend, einige konkrete Anmerkungen machen, was das Gesetz umfasst. Der eingeleitete finanzielle Gesundungsprozess wird trotz der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch einen umfassenden Ausgleich der kommunalen Finanzen gestärkt. Zentrale Anknüpfungspunkte sind einerseits die Steuermindereinnahmen und andererseits die Übernahme von Mehrbelastungen durch Kosten für Unterkunft und Heizung, KdU, zudem die feste Entschlossenheit, die Kommunen nicht infolge der beim Land anfallenden und schon absehbaren deutlichen Verschiebungen beim kommunalen Finanzausgleich schlechterzustellen, als dies noch auf Basis der Steuerschätzung Ende 2019 zu vermuten war.
Als Eckpfeiler tragen drei Säulen das Dach, mit dem wir unsere Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Die erste Säule bildet die hälftige Übernahme der Gewerbesteuerausfälle, die durch den Bund zugesagt ist. Wir gehen auch hier weiter und bekennen heute schon klar, dass nicht nur 2020, sondern auch in den Jahren 2021 und 2022 das Saarland 50 Prozent der Gewerbesteuerausfälle übernehmen wird. Diesbezüglich geht mein dringender Appell an die Bundesebene und die Gemeinschaft der Länder, sich das Saarland als Vorbild zu nehmen und auch in den Jahren 2021 und 2022 die Kofinanzierung der Kommunen in Form der Übernahme der Gewerbesteuerausfälle zu übernehmen. Kommunale Daseinsvorsorge darf nicht an politischer Couleur scheitern oder an Grenzen von Bundesländern enden.
Zweitens ist festzuhalten, dass das Land bei den Kosten der Unterkunft aktiv wird. Der Bund hat seinen Anteil von 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent angehoben. Auch hier gehen wir aber im Sinne einer Stärkung der Gemeinden einen großen Schritt weiter: Trotz der Tatsache, dass das Saarland alles an
dere als finanziell auf Rosen gebettet ist, wird das Land für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2022 die Kommunen zusätzlich mit Festbeträgen bei den Kosten der Unterkunft entlasten.
Die dritte Säule zugunsten der kommunalen Familie hat eine ebenso entscheidende Botschaft wie auch konkrete Bedeutung: Das Land wird sich in ebendiesem Zeitraum beim Volumen des kommunalen Finanzausgleichs nicht mehr primär am Realiter des nach Art. 106 Abs. 7 GG zu bemessenden Steueraufkommens orientieren, sondern für die vorgenannte Zeitspanne den Haushaltsansatz für 2020, der natürlich deutlich höher war und die Kommunen deutlich besserstellt, zugrunde legen. Damit übernimmt das Saarland die coronabedingten Steuereinnahmeausfälle in voller Höhe und wird sogar konjunkturbedingte Steuereinnahmeausfälle im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs durch Vorfinanzierung ausgleichen und daneben den KFA in diesen beiden Stufen um die anfallende Differenz aufstocken.
Sie sehen, sehr verehrte Damen und Herren, dass das Land mit dem Schutzschirmgesetz nicht nur seiner Verantwortung gerecht wird, sondern dass einmal mehr durch die Koalition Hand in Hand mit der Regierung im Rahmen des zugegebenermaßen am Ende des Tages mit einem negativen Saldo ausgestatteten Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie den konkreten Problemen mit ebenso konkreten und pragmatischen Lösungen begegnet wird. Mit dem kommunalen Schutzschirm werden in der Größenordnung von rund 190 Millionen Euro Ersatzleistungen für die Steuerausfälle der Kommunen erbracht.
Es soll nicht verschwiegen werden, welche weiteren Leistungen, neben diesen drei Säulen, die das Dach der kommunalen Finanzen stabilisieren, zugunsten der kommunalen Familie erbracht werden. Diese stehen natürlich mittelbar auch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf. Die Koalition und die Regierung wollen und werden die Finanzierung der Kulanzregelungen sowie der Netto-Einnahmeausfälle im ÖPNV erbringen und auch die Finanzierung der zusätzlichen Schulbusse übernehmen. Die Koalition und die Regierung wollen und werden sich starkmachen für den Ausgleich des Ausfalls der Elternbeiträge für die hoffentlich endgültig hinter uns liegende Zeit der Schließung der Kitas und der FGTS. Die Koalition und die Regierung wollen und werden die kommunalen Anteile der Kofinanzierung im Rahmen des Landesprogramms zugunsten der wirtschaftsnahen Infrastruktur reduzieren.
Abschließend lässt sich konstatieren, dass das Saarland, anders als alle anderen Bundesländer, in denen viele dieser Kosten am Ende des Tages bei den Kommunen verbleiben, in einzigartiger Weise seiner Vorbildfunktion gerecht wird und in Ansehung der Erkenntnis, dass unsere Kommunen der Anfang aller Demokratie sind, seine landeseigenen Möglich
keiten an fast allen Stellschrauben zugunsten der Gemeinden, Städte und Kreise bis an die äußerste Belastungsgrenze strapaziert. Für uns als Große Koalition gibt es kein Zögern und kein Zaudern, ohne jedes Wenn und Aber und ohne falsche Lippenbekenntnisse übernehmen wir die nötige Verantwortung, auch finanziell, wo immer das ansteht. Wir sind keine Koalition, die sich auf die Segel, die gleichsam auch den Schutzschirm bilden, geschrieben hat, nur in ruhigen Gewässern am Steuer zu stehen, sondern immer dann hart am Kurs und unter Aufbietung aller Kraft das Steuer zugunsten des Notwendigen auszurichten, wenn es gilt, auch auf stürmischer See das Ziel anzusteuern. Dieses Ziel ist hier und heute klar auf der Karte verzeichnet. Lassen Sie uns gemeinsam den Rettungsschirm zugunsten der saarländischen Kommunen aufspannen! Setzen wir gemeinsam Kurs in Richtung dauerhaft solider kommunaler Finanzen und stimmen wir heute gemeinsam für den Ihnen vorliegenden Gesetzesentwurf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Wenn wir heute über die drei Gesetzesvorhaben in verbundener Debatte sprechen, so bedeutet dies nicht mehr und nicht weniger, als die Rahmenbedingungen für die Zukunftsfähigkeit, die Sicherheit und die Vielfalt unserer Medienlandschaft zu schaffen. Es bedeutet, dass von der europäischen Ebene mit der AVMD-Richtlinie über die bundesdeutsche Ebene, in der sich das Konzert der Medienstaatsverträge bewegt, bis hinunter zur Novelle des Gesetzes, die hier im Saarland pandemisch bedingt notwendig geworden ist, etwas in Recht gegossen wird. Ich glaube, wir können sehr
stolz darauf sein, dass wir es hier schaffen, einen neuen Rechtsrahmen zu setzen.
Diese drei eng miteinander zusammenhängenden Gesetzesvorhaben teilen das gemeinsame Ziel, die medienrechtliche Ordnung - man ist geneigt zu sagen endlich - an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Dafür gilt mein besonderer Dank der Regierung des Saarlandes und unserem Ministerpräsidenten Tobias Hans sowie Herrn Henrik Eitel als Chef der Staatskanzlei, die - darauf komme ich später noch zu sprechen - für das Saarland und den Saarländischen Rundfunk ein großartiges Verhandlungsergebnis erzielen konnten.
Lassen Sie mich strukturiert vorgehen, wie die Tagesordnung der heutigen Sitzung die einzelnen Punkte vorgibt. Zunächst zur Zustimmung zum Medienstaatsvertrag. Ziel und Aufgabe des Gesetzes ist es, die Zustimmung des Landtages zum Staatsvertrag herzustellen, die nach Art. 95 Abs. 2 unserer Verfassung geboten ist. Dem Entwurf des Medienstaatsvertrages hat der Ministerrat in seiner Sitzung Ende Januar bereits zugestimmt. Zugleich wurde der Ministerpräsident gebeten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen und den Landtag des Saarlandes über die beabsichtigte Unterzeichnung zu unterrichten.
Mit Schreiben von Ende Januar wurden die Fraktionsvorsitzenden im Landtag des Saarlandes über die Beratungen im Länderkreis und die beabsichtigte Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland unterrichtet. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland erfolgte in der Zeit vom 14.04.2020 bis zum 28.04.2020.
Nicht zuletzt aufgrund der pandemiebedingten Lage in Deutschland besteht erst heute die Gelegenheit, dieses Gesetz in Zweiter Lesung zu debattieren und zu beschließen. Durch Artikel 1 des Staatsvertrages wird zwischen den Ländern ein Medienstaatsvertrag abgeschlossen, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzt. Damit reagiert der deutschen Mediengesetzgeber auf einige grundlegende Veränderungen in der Medienlandschaft und entwickelt den Pluralismus erhaltenden und Vielfalt fördernden Rechtsrahmen der bisher vor allem rundfunkrechtlichen Staatsverträge fort.
Der Staatsvertrag dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.11.2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste - im Hinblick auf die sich verändern
den Marktgegebenheiten. Sie kennen die AVMDRichtlinie.
Die Richtlinienumsetzung erfolgt in Teilen auch durch Anpassungen im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien durch Artikel 3. Der Berichterstatter Frank Wagner hat dies vorgetragen. Damit schaffen wir durch die Überführung des Rundfunkstaatsvertrages in einen Medienstaatsvertrag den Rahmen, in dem sich das nun folgende Gesetz zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag bewegt.
Am 20.02.2020 hat die KEF ihren 22. Bericht eingebracht, der eine Beitragserhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich vorschlägt. Mit dem vorliegenden Entwurf des Staatsvertrags wird dieser Vorschlag umgesetzt.
Man mag zwar über diese äußerst moderate Erhöhung debattieren. Aber vor dem Hintergrund, dass seit mehr als zehn Jahren keine Anpassung nach oben erfolgte, dass die Anpassung damit noch deutlich unterhalb der Inflationsgrenze liegt und dass insbesondere unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Saarländische Rundfunk, einer sicheren Zukunft entgegensehen kann, ist sie nichts weniger als dringend geboten.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den entsprechenden Staatsvertrag bereits im Juni 2020 unterzeichnet. Auch die notwendigen Vorunterrichtungen wurden durchgeführt. Hier gilt besonders: Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, ist ein Zustimmungsgesetz des Landtages notwendig.
Medienpolitisch zentrales Thema bei den Staatsvertragsberatungen ist die Notwendigkeit einer Anpassung des ARD-Finanzausgleichs. Diese wurde nach komplexen Beratungen glücklicherweise erreicht. Auf den Saarländischen Rundfunk entfällt nunmehr das wurde eben ausgeführt - ein Anteil von 1,8 Prozent ab 2023 statt wie bisher 1,6 Prozent der Einnahmen aus den Gebühren. Der Tag, an dem dieser Staatsvertrag in Kraft tritt, ist ein guter Tag für den Saarländischen Rundfunk und damit für uns als Bundesland insgesamt.
Somit gelingt uns der Spagat zwischen einer angemessenen Finanzausstattung, einer breiten öffentlichen Akzeptanz und dem obersten Gebot der Sicherstellung der Staatsferne des Rundfunks. Diese Staatsferne bedarf der Finanzierung. Sie wird auf Dauer sichergestellt. Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich den 1. Medienänderungsstaatsvertrag.
Der dritte Themenkomplex bezeichnet die durch die Pandemie des SARS-CoV2-Virus zutage getretenen
notwendigen Anpassungen des Medienrechts im Saarland. Obwohl es sich hier sicher um das vermeintlich unscheinbarste Gesetzesvorhaben handelt, haben wir erkannt, dass der Novellierungsbedarf für die Fälle erschwerter Tagungsbedingungen besteht. Zentrale Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind Begrenzungen von Menschenansammlungen, Abstandsregeln und Hygieneregeln.
Diese Vorgaben betreffen auch die Arbeit der Aufsichtsgremien beim SR sowie die Arbeit des Medienrates der Landesmedienanstalt. Der Medienrat der LMS hat sich im Januar 2019 neu konstituiert und hat unter anderem die Mitglieder für den Hauptausschuss bestellt. Dieser kann gemäß § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung der LMS, wenn in Angelegenheiten des Medienrates eine rechtzeitige Beschlussfassung durch den Medienrat nicht stattfinden kann und eine Sondersitzung ausfallen muss, anstelle des Medienrats einen Beschluss fassen. Damit hat der Medienrat im Rahmen der Corona-Pandemie Spielräume, um den genannten Verhaltensweisen von der Begrenzung von Teilnehmerzahlen über Einhaltung von Abstandsregeln bis hin zu Hygienevorhaben zu entsprechen.
Schwieriger hat sich nach unserer Einschätzung die Situation beim Saarländischen Rundfunk dargestellt. Der Ausbruch der Corona-Pandemie fiel zeitlich mit dem Verfahren der Konstituierung des Rundfunkrats zusammen. Zentrale Maßnahmen der Selbstorganisation des Rundfunkrats und damit der Staatsferne waren angezeigt wie die Wahl der Ausschüsse und der Beschluss einer Geschäftsordnung. Diese konnten allerdings damals nicht unmittelbar durchgeführt werden. Sie sind inzwischen aber abgeschlossen, weil der Saarländische Rundfunk die Möglichkeit und die Chance hatte, hier in der Saarlandhalle zu tagen.
Es ist aber natürlich eine sehr problematische Zwischenlösung, wenn man immer eine Halle von der Größe der Saarlandhalle anmieten muss, um bestimmte Dinge zu erfüllen. Wir wissen, es gibt im Saarland genau eine Saarlandhalle und leider nicht mehr davon. Insofern müssen wir als Gesetzgeber dafür sorgen, dass eine Delegation von Aufgaben des Rundfunkrats an seine Ausschüsse stattfinden kann, die Konstituierung mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit des Rundfunkrates des SR immer gesichert ist. Eine kurzfristige Ergänzung des Saarländischen Mediengesetzes war also angezeigt.
In einem neuen § 29a wird dazu festgestellt, dass, wenn die Durchführung einer Sitzung des Rundfunkrats aufgrund einer außerordentlichen Notlage, insbesondere einer epidemischen Lage, erheblich erschwert ist, das den Vorsitz führende Mitglied des Rundfunkrats für wichtige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, die Beschlussfassung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren anord
nen kann. Sind Wahlen durchzuführen, so ist die Durchführung einer Briefwahl zulässig. Auch hier bewegen wir uns im Geleitzug dessen, was wir an anderer Stelle für unsere Kommunalparlamente beschlossen haben.
Saarländischer Rundfunk und Landesmedienanstalt sind ausdrücklich mit dieser Novellierung einverstanden. Es ist uns ein Herzensanliegen, dass wir gemeinsam agieren und nicht etwa über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Es ist das, was sich auch Saarländischer Rundfunk und Landesmedienanstalt vom Gesetzgeber erhoffen.
Ehe ich auf eine Zusammenfassung eingehe, möchte ich noch eine Replik machen auf die Ausführungen von Ihnen, Frau Spaniol. Die fehlende Regelung der Medienkonzentration wird durch die Staatskanzleien aufgearbeitet. Das steht ausdrücklich in der Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag. Dort können Sie das gerne nachlesen. Dort wird auch festgehalten, dass es eine Regelung in diesem Bereich geben wird.
Der Begriff der Telemedien ist für uns insofern unproblematisch, als wir nicht sehen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk respektive die öffentlichrechtlichen Medien in ihren Internetangeboten beschränken müssten. Es besteht nicht die Befürchtung von unserer Seite, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandfunk im Internet nicht wiederfinden, im Gegenteil.
Bezüglich des EU-Rechts haben Sie angemerkt, dass es unter Umständen Kritik geben könnte. Ich verweise hier auf die Debatte im Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien, in der die Staatskanzlei ausführlich gerade zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet hat.
Die Barrierefreiheit, die Sie zu Recht angesprochen haben, ist allerdings auch wiederum Gegenstand der sehr intensiven Verhandlungen, die die Staatskanzlei in diesem Bereich führt. Mithin kann ich sagen: Hausaufgaben erledigt, die Dinge sind erfüllt oder auf dem Weg. Frau Spaniol, von daher geht die Kritik etwas ins Leere.
Der Fraktionsvorsitzende Commerçon hat ausgeführt, dass es richtig und wichtig ist, dass wir als Bundesländer einheitlich agieren. Das konzediere ich gerne. Herr Commerçon, wir stehen natürlich als Christdemokraten auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen in ständigem und engem Austausch und sind davon überzeugt, wenn wir heute eine Einigung erzielen, dass dadurch die notwendigen Impulse gesetzt werden können, um es zu schaffen, dass der Medienstaatsvertrag auf den Weg gebracht wird und - Sie sind genau wie ich ein Freund des Parlamentarismus - eine Verfassungsdebatte nicht vor Gericht entschieden werden kann.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Erstens. Es ist gelungen, die Medienaufsicht den realen Herausforderungen anzupassen, die das digitale Zeitalter mit sich bringt. Zweitens. Wir haben heute die einmalige Chance, die finanzielle und materielle Sicherheit des Saarländischen Rundfunks auf viele Jahre sicherzustellen. Der Saarländische Rundfunk ist, um Intendant Kleist zu zitieren, nicht nur Medium, sondern auch Faktor in unserer Region als Leuchtturm in einer Zeit, in der die Verlässlichkeit und Integrität des Journalismus eine Bedeutung erlangt haben wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Wo, wenn nicht im für jeden Saarländer und jede Saarländerin verfügbaren Informationsangebot des Saarländischen Rundfunks besteht eine ähnliche Breite an verlässlichen und von sogenannten alternativen Fakten ungetrübte Darstellung der Nachrichtenlage? Dies allein wäre schon Grund und Argument genug, den Staatsverträgen zuzustimmen.
Drittens. Wir Christdemokraten sind der festen Überzeugung, dass dieses Bündel an Maßnahmen die Medienlandschaft im Saarland, in Deutschland und sogar europaweit ein dringend gebotenes Signal der Einheit und Geschlossenheit bedeutet. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der CDU, aber auch ganz persönlich um ein klares Signal, das hier und heute gesetzt werden kann. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu den Gesetzesvorhaben.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal eines klarstellen: Es ist für jeden, der kulturaffin ist, unerträglich, hier zu hören, die Museen im Saarland seien de facto nicht existent. Ich kann nur sagen: In der letzten Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses hat Herr Dr. Mönig eindrucksvoll dargestellt, dass das Saarland eines der wenigen Bundesländer sei, in denen noch ein eigener Ankaufsetat bestehe, in denen die Sammlung ausgebaut werde nicht nur über Drittmittel, sondern indem eine eigene engagierte Arbeit stattfinde auch aus dem Wenigen, das zu leisten uns zur Verfügung steht. Deshalb: Die Museumslandschaft im Saarland, meine Damen und Herren, und insbesondere die Hochkultur, ist aus Sicht der Christdemokraten mit Sicherheit nicht das, was es hier an erster Stelle zu kritisieren gilt!
Verfolgt man mit ein wenig Aufmerksamkeit die hier im Hohen Hause mit diesem Antrag von Ihnen, Herr Dörr, regelrecht angeprangerte Industriekultur im Saarland, so führen die Darlegungen Ihrer Fraktion, die sich für den heutigen Tag offenbar vorgenommen hat, die Zukunft der Industriekultur zu debattieren, dazu, dass man wird konsentieren können und müssen, dass wir als Abgeordnete wie auch die Vertreter der Regierung seit vielen Jahren klargemacht haben, wie selbstverständlich für uns als Saarländerinnen und Saarländer unser kulturelles Erbe ist, inkludiert selbstverständlich auch die Industriekultur. Die Industriekultur ist ein Stück weit in der saarländischen DNS verwurzelt, sie ist etwas, womit wir aufgewachsen sind, womit wir groß geworden sind. Ich kann nur eines dazu sagen: Völlig unabhängig, ob ich da mit meinem Vater rede, der sich bester Gesundheit erfreut, allerdings ein paar Jahre älter ist als ich, oder ob ich mit der heute aktiven Jungen Union rede, alle Menschen sind sich dessen bewusst, was Industriekultur bedeutet!
Für uns bedarf es keines Schaufensterantrags und keiner Pressemeldung, die schon im Versuch scheitern, die Pflege dieses Erbes zu diskreditieren. Sie, Herr Dörr, beginnen Ihre Pressemitteilung - ich habe mir die Mühe gemacht, sie zu lesen, es war wirklich mehr Müh als sal -
sinnigerweise mit einem Zitat aus dem Johannesevangelium, Kapitel 13 Vers 36, und darauf aufbauend dem Titel des gleichnamigen Romans des polnischen Literaturnobelpreisträgers Henryk Sienkiewicz, „Quo vadis“ - Quo vadis Industriekultur? Meine Herren Antragsteller, ehe Sie Ihren Pressemitteilungen zu Anträgen einen Literaturnobelpreisträger und sogar die Bibel voranstellen, müssten Sie überlegen, ob es sich um etwas von so entscheidendem Gewicht handelt - das kann man bei Industriekultur durchaus mit guten Gründen vertreten -, oder ob es sich, und das haben wir in dieser Legislaturperiode ja leider ständig erlebt, um einen wenig substantiierten Antrag handelt, der sich auf drei Zeilen beschränkt, drei magere Zeilen! Streichen Sie bitte das Zitat raus, dann bleibt nicht mehr viel übrig, drei magere Zeilen, in denen postuliert wird, dass ein Arbeitspapier des Kultusministeriums sozusagen hier im Hohen Hause geadelt und als Richtschnur festgeschrieben werden soll.
Ich kann nur sagen: Wie arm muss es da um die Substanz bestellt sein, wenn man buchstäblich im Internet suchen muss, damit man Kulturleitlinien der Industriekultur findet und sich darauf bezieht - Sie haben es ja an vielen Stellen schön vorgetragen, Herr Dörr.
Es sind Beschlüsse von uns.
Ja, Beschlüsse des Kabinetts. - Sie merken, es herrscht doch eine große Einigkeit zwischen dem, wie die Regierung handelt und wie die Koalitionsfraktionen agieren.
Genau! - Was ist also die erste Erkenntnis, wenn die AfD versucht, die Positionen der Regierungsfraktionen so zu modifizieren, dass sie in ihrem eigenen engen Ereignishorizont gerade noch Platz finden? Dann gehen ihr offenbar die Themen aus. Es ist nicht an mir, meine Damen und Herren von der AfD nein, meine Herren von der AfD, die Damen sind Ihnen ja abhandengekommen -, Sie zu beraten. Ich
glaube, würde man seriöser arbeiten, würde man sich als Abgeordneter einen ehrlichen Überblick verschaffen, würde man an dieser Stelle zum Instrument der Anfrage greifen, statt einen Antrag zu stellen, der nach meiner Überzeugung nur in die Gewaltenteilung eingreift und mithin gleichsam als Appell vom Gesetzgeber fordert, die Rolle der Exekutive ein Stück weit mit zu übernehmen. Herr Commerçon hat zu Recht eben gesagt, es handelt sich um einen Beschluss des Ministerrats, nicht des Landtages. Diese Trennung ist etwas, was uns sehr wichtig ist. Ich zitiere wörtlich: Es geht darum, die „Leitlinien von 2018 durchzusetzen und mit den Kreisen abzustimmen“. Ich unterstelle, Sie meinen in dem Fall die kommunalen Gliederungen, die Landkreise. Mithin läuft nach meiner Auffassung in Ihrem Demokratieverständnis doch das ein oder andere nicht so, wie man sich das wünscht.
Natürlich können wir buchstäblich über alles reden, aber es ist für mich ein Gebot, dass wir es den Bürgerinnen und Bürgern, in deren Auftrag und auf Basis deren Mandats wir hier handeln, ganz konkret schulden, uns nicht in einer Art und Weise mit Dingen zu befassen, die den Themen nicht angemessen ist. Kurz gesagt: Debattieren ja, diskutieren immer gerne, aber ich will das Wort „schwadronieren“ hier in diesem Hohen Hause nicht in die Debatte einführen, deshalb formuliere ich es so: fantasieren nie!
Gestatten Sie mir auch die Bemerkung, meine Damen und Herren, dass wir uns hier weniger an Henryk Sienkiewicz und seine große Literatur erinnert fühlen als an Michael Endes nicht weniger große Literatur mit Jim Knopf. Ich kann da nur sagen: Mir kommt das vor wie der Riese Herr Tur Tur, der, je näher man ihm kommt, immer kleiner wird, und irgendwann kommt man eben auf einen Antrag von drei Zeilen, der von dem Scheinriesen des AfD-Antrags zur Industriekultur übrigbleibt.
Wir, diese Koalition, bekennen uns ohne Wenn und Aber zur Förderung der Kultur und Industriekultur im Saarland, und selbstverständlich ist Industriekultur ein entscheidender Baustein, ja sie ist mehr, sie ist die unmittelbare DNA, ich habe es eben angedeutet, unseres kulturellen Erbes, nämlich der Industrie. An dieser Stelle gebührt vielen Akteuren ein Dank, sei es den von der SPD-geführten Regierungen in den 1990er-Jahren, sei es den Kultusministerinnen und Kultusministern wie auch den Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsministern, die gerade in der schwierigen Zeit des Strukturwandels weg von Kohle und Schwerindustrie hin zu einem modernen Standort der Produktion und der Dienstleistung bis in die Jetztzeit der Postmoderne im digitalen Zeital
ter Verantwortung getragen haben. Hier ist es sogar gelungen, dieses Erbe der Industriekultur als synästhetisches Erlebnis für alle erlebbar und fassbar zu machen.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Professor Meinrad Maria Grewenig danken. Professor Grewenig hat zu Recht immer wieder herausgearbeitet, dass Kultur, ob Musiktheater oder Museen, von der Inszenierung lebt und von den Leuchttürmen, die das Interesse der Menschen auf sich ziehen. Unser Leuchtturm in der Industriekultur ist und bleibt das große Ensemble des Weltkulturerbes Völklinger Hütte. Wir haben dieses von der UNESCO in seiner Einmaligkeit geschützte Erbe einerseits in der von mir erwähnten Funktion des Leuchtturms. Es hat diese einmalige Stellung, die uns gebietet, dieses Erbe weiter zu bespielen, weiter fortzuführen und nicht nur sozusagen ein Schild dranzuhängen: Weltkulturerbe, kommt mal vorbei! Im Gegenteil, was würde denn eine rein konservatorische Leistung nutzen, die statisch festschreibt, was einmal war! Die höchste Leistung der Kultur ist doch, eben diese Leuchttürme zu nutzen, um die Gegenwart für die zukünftigen Generationen zu sichern, um diese Industriekultur durch die Nutzung als kulturelle Spielstätte einer neuen, einer echten Mehrwertigkeit zuzuführen.
Betrachten wir doch einmal das Weltkulturerbe näher. Wer in den Abendstunden im Saarland zwischen Saarbrücken und Merzig, zwischen Völklingen und Homburg unterwegs ist, der sieht schon an der herausragenden Inszenierung des Weltkulturerbes Völklinger Hütte durch die Illumination, buchstäblich durch das gute Licht, in das uns dieser Leuchtturm rückt, wie wichtig die Industriekultur ist. Das lassen wir hier auch nicht durch einen - Sie sehen mir die Formulierung nach - schnodderig runtergeschriebenen Antrag zerreden.
Da findet augenscheinlich Ihre Fraktion, die nicht nur im Landtag ganz rechts sitzt, ein Papier des Kultusministeriums, einen Beschluss des Ministerrats, greift ihn auf, nimmt die Leitlinien und sagt, was 2018 gut war, kann 2019 nicht falsch sein. Grundsätzlich ist das auch ein richtiger Ansatz, allerdings, was die Aufgabe des Ministerrates ist, ist noch lange nicht die Aufgabe des Parlamentes. Deshalb haben wir Gewaltenteilung.
Ich werde an dieser Stelle darauf verzichten, Herr Dörr, den Referenten zu spielen, der die im Papier dargelegten drei Felder der Industriekultur en détail erneut aufführt. Ich habe exemplarisch das UNESCO-Weltkulturerbe betrachtet. In der Tat haben Höhmann und Daube bereits 2013 und 2016
unterstrichen, wie wichtig die vier weiteren Standorte Velsen, Itzenplitz, Luisenthal und Camphausen als prioritäre Standorte sind, und dass die Denkmäler aus anderen industriellen Bereichen auch Berücksichtigung erfahren müssen. Die Publikation ist im Internet nachzulesen, ich muss sie, wie gesagt, hier nicht runterrattern. Wer in der vergangenen Sitzung des Kulturausschusses zugegen war, der weiß, die Regierung arbeitet konstant und mit Hochdruck an der Stärkung und Bewahrung der Industriekultur für Velsen, Itzenplitz, Luisenthal und Camphausen.
Damit bin ich nach diesem Parforceritt durch die Industriekultur des Saarlandes wieder beim UNESCOWeltkulturerbe Völklinger Hütte. In den Jahren, in denen dieses Industriedenkmal konstituiert wurde, haben wir ein Symbol der gelingenden Konversion von Kohle und Stahl zu Glasfaser und neuen Materialien geschaffen. Die Illumination macht das zum Beispiel deutlich, aber auch die Veranstaltungen, die dort stattfinden. Wir lassen uns das nicht kleinreden. Hier haben einerseits die Regierung und andererseits natürlich an der Spitze des Organisationsteams Professor Grewenig es geschafft, wie zum Beispiel mit der aktuellen Ausstellung „Pharaonengold“, Hunderttausende interessierte Besucherinnen und Besucher nicht nur auf den Inhalt der Ausstellung aufmerksam zu machen, sondern genauso die Chance zu nutzen, über die Jahre einem Millionenpublikum en passant Industriekultur zu vermitteln und - die Behauptung wage ich, ohne zu zögern - eine riesige Anzahl von Menschen vom Wert der konstitutiven Wirkung dessen zu überzeugen, was Industriekultur ausmacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion handeln schon aus Respekt vor dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht gleichsam als Nebenregierung, die vermeintlich alles besser weiß als die Verwaltung und als die Regierung. Diese hat damals mit Minister Commerçon an der Spitze für die Kultur verantwortlich gezeichnet und damit die Industriekultur auch erstritten. Wir wünschen uns, wir wünschen Ihnen, sehr verehrte Frau Streichert-Clivot sowie dem neu antretenden Team, dieselbe Fortune, die Professor Grewenig in Kooperation mit den Landesbehörden hatte, ebenso die Chance, diesen Leuchtturm, die Völklinger Hütte als UNESCO-Weltkulturerbe, das sogar unter der Haager Konvention geschützt ist, weiter als Symbol der Industriekultur aufrechtzuerhalten. Industriekultur ist jedoch das, was uns in die DNS geschrieben ist, dafür brauchen wir keinen Antrag der AfD-Fraktion, der aus drei mageren Zeilen besteht. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Sehr geehrte und verehrte, geschätzte Kollegin Berg! Ich möchte zunächst etwas zum Ausdruck bringen: Es ist ein Stil, der im Parlamentarismus wohl einmalig ist, in dieser Art und Weise mit einer Kollegin umzugehen. Frau Berg, ich schäme mich fremd.
Herr Müller, Ihre Ausführungen haben mich sehr überrascht und der Präsident war sehr großzügig, denn in Ihrem Antrag ist nicht mit einem Satz das Thema Mathematik-Abitur gefallen. Es geht da um abstrakte Themata. Sie sprechen aber die komplette Redezeit nur zum Thema Mathematik-Abitur. Dann stellen Sie doch bitte in Zukunft auch einen Antrag, der sich darauf bezieht. Ansonsten laufen Sie nämlich Gefahr, dass Sie Ihren Antrag überhaupt nicht behandelt sehen, weil er nämlich nur dann behandelt werden kann, wenn er gestellt wurde. Ich will darauf gar nicht weiter eingehen, denn das ist man von Ihnen ja schon gewöhnt.
Wenn wir heute über das Thema Abitur diskutieren, konkret über das Sicherstellen, dass die Prüfungsaufgaben aus den Lernzielen und Lehrinhalten der Lehrpläne unter Berücksichtigung der allgemeinen Prüfungsanforderungen der jeweiligen Fächer gebildet werden, dann darf man sich als Mitglied dieses Hohen Hauses nur wundern. Hier verschwindet hinter verbrämten Worten, dass die Grenzen zwischen Legislative und Exekutive, die völlig unterschiedliche Aufgaben haben, in Ihrem Antrag in einem besonderen Maße verletzt werden. Kurz gesagt: Wollen wir uns selbst zum besseren Kultusministerium berufen oder zu Schulräten und Verwaltungsrichtern, die zwar ohne konkrete Anhaltspunkte, aber umso mehr mit Hybris überprüfen, ob sich die Verwaltung noch in dem Rechtsrahmen bewegt, der ihr in § 39 der Schul- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfungen vorgegeben ist?
Wie auch die Herren der AfD wissen, ist es eben nicht Aufgabe des Gesetzgebers, eine Verordnung zu erlassen, sondern allenfalls dann, wenn der Gesetzgeber zu der Erkenntnis gelangt, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden, und die Rechtsgrundlage, also das Gesetz, geändert werden. Hier nähern wir uns allmählich dem, was augenscheinlich vom Antragsteller ursprünglich intendiert wurde, nämlich nicht das Mathe-Abitur. Wenn doch, dann hätten Sie es eben schreiben müssen.
Während die andere Oppositionsfraktion - die LINKE, Frau Spaniol hat es ausgeführt - eine konkrete
Diskussion über die Tiefen und Untiefen des Mathematik-Abiturs im zuständigen Ausschuss führt, wo eine solche Diskussion nach unserer Geschäftsordnung auch hingehört,
und die heutige Plenarsitzung nicht nutzt, um auf Kosten der Gewaltenteilung irgendwelche Fleißsternchen sammeln zu wollen, überzieht demgegenüber die Fraktion der AfD uns mit einer Debatte, bei der jeder Verwaltungsrichter nur zusammenzucken würde und die schon bei der Zuständigkeit enden müsste.
Wir führen heute keine Debatte über Grundzüge des speziellen Verwaltungs- und Zivilrechts, die Sie uns mit dem Verweis auf das Urheberrecht auferlegen wollen. Denn das Urheberrecht stand und steht weder den Unterrichtszielen noch den Aufgaben in der Abiturprüfung im Wege. Wenn, um Ihre Ausführungen aus dem Antrag aufzugreifen, seit 2007 Abiturprüfungen nicht mehr elektronisch vorgehalten werden, dann darf ich dem Folgendes entgegenhalten: Als ich Abitur ablegte - das ist noch nicht ganz so lange her wie bei Herrn Dörr -,
hat sich das auch noch hervorragend ohne eine heute allerdings vorhandene elektronische Sammlung der Prüfungsaufgaben erledigen lassen.
Aber halten wir einmal fest, wie es entgegen der impliziert suggerierten Darstellung in der Realität aussieht. Wir gehen nämlich - diese Spitze kann ich mir nicht verkneifen - im Gegensatz zu manchen, die lieber Anträge für den Landtag an Quantität statt an Qualität messen - zur Erklärung von Fragen auch gerne den Sachverhalten auf den Grund. Es ist zwar beileibe nicht die Aufgabe des Parlaments, Ihnen, sehr geehrte Herren von der AfD-Fraktion, zu erläutern, wie es um die Lizenzierung der Übungs- und Prüfungsaufgaben im Saarland bestellt ist, denn ich meine, mich anhand eines Berges von Texten zu erinnern, dass Sie als neue Fraktion im Parlament - da ist man immer ein bisschen großzügiger - auch mit dem Instrument der Anfrage vertraut sind. Genau die wäre hier geboten gewesen. Dann hätten Sie vermutlich eine Antwort erhalten, die dem ähnelt, was uns bekannt ist.
Simplifiziert ausgedrückt: Für Teile von Prüfungsaufgaben oder nötigenfalls Gesamtaufgaben wird, sofern sie verwendet werden und Urheberrechtsschutz besteht, eine Lizenz erworben. In den Schulen können die Aufgaben nach Durchführung der Prüfung selbstredend auch zu Übungszwecken und insbesondere zur Vorbereitung des Abiturs verwendet werden. Dass davon sowohl von den Schülern als auch von den Lehrern gerne und häufig Gebrauch gemacht wird, ist so selbsterklärend wie ein Allge
meinplatz, sodass es fast schon überflüssig ist, es zu erwähnen.
Um Ihre Sorge um die Wirkung des Urheberrechts zu lindern, hätten Sie ebenfalls leicht in Erfahrung bringen können, dass die saarländischen Lehrerinnen und Lehrer, die an der Erstellung der Aufgaben beteiligt sind, gar kein Urheberrecht auf die von ihnen verfassten Aufgabenstellungen geltend machen können. Wenn wir nun sehen, dass einerseits weite Teile der Aufgaben rechtefrei sind, alle gestellten Aufgaben jedenfalls in nicht-digitaler Form zu Übungszwecken genutzt werden können und daneben das IQB, das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, eine umfangreiche Aufgabensammlung online und viele diese Aufgaben auch illustriert vorhält, dann frage ich mich: Woran fehlt es? Woran fehlt es ihnen, sei es im Fach Mathematik oder in anderen Fächern?
In höchster Not, das sei Ihnen empfohlen, hilft ein Blick ins Gesetz, und zwar in ein Bundesgesetz, nämlich das zweite Urheberrechtsgesetz von 2007. Sie würden dann sehr schnell feststellen, dass mit der im Wissenschafts- und Lehrbereich oft gemäß § 52 ff. geltenden Ausnahmenormen Rechte an Werken in der Regel 70 Jahre post mortem auctoris fortdauern.
Mit anderen Worten: Wenn nicht Ausnahmeregelungen für Wissenschaft und Lehre greifen, die für geringe Teile eines Werkes oder einzelne Zeitschriftenartikel erlauben, diese für Unterrichtszwecke und für einen bestimmten abgegrenzten Kreis von Personen, in der Regel die Kursteilnehmer oder die entsprechende Oberstufe, auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zugänglich zu machen, dann müssten wir als Saarländer - erfreulicherweise bricht hier Bundesrecht das hypothetische Landesrecht - mit beispielsweise den Erben von Albert Einstein über die Nutzung seiner Schriften im Physik-Abitur oder denen von Ernst Jünger über die Nutzung nicht seiner literarischen, sondern seiner entomologischen Zeichnungen und Schriften in Biologiekursen verhandeln. Anders ausgedrückt: Wir halten dann unsere Schülerinnen und Schüler auf dem Wissensstand der Fünfzigerjahre gefangen, weil wir sonst nie sicher sein können, welche digitale Veröffentlichung zulässig ist. Dass sich vielleicht der eine oder andere in der AfD das vorstellen kann, sei jetzt dahingestellt. Dazu will ich mir gar keine Gedanken machen, weil ich glaube, dass ich dann zu einem Ergebnis komme, das mich um den Nachtschlaf bringt.
Zu Ihren Ausführungen, für jedes schriftliche Prüfungsfach einen Aufgabenauswahlausschuss einzusetzen, der die Aufgaben nach dem Lern- und Lehr
stand der jeweiligen Schule, Kurse oder Schülerinnen und Schüler auswählen soll, lassen Sie mich nur eines festhalten. Selbstredend sieht, wie Sie selbst in Ihrer schriftlichen Begründung feststellen, die geltende Rechtslage vor, dass der Wissensstand der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt wird.
In der gelebten Praxis bedeutet dies, dass in Abituraufgabenkommissionen Lehrerinnen und Lehrer mit Erfahrung in der Oberstufe aus den eingereichten Aufgabenvorschlägen und in den Kernfächern auch aus einem Aufgabenpool der Länder geeignete Prüfungsaufgaben auswählen. Eine Grundlage bildet bei der Auswahl die Einhaltung der allgemeinen Prüfungsanforderungen für das Abitur, APA genannt, im Saarland. Eine andere stellen die Prüfschleifen durch bisher nicht an Abituraufgaben beteiligten Lehrerinnen und Lehrer dar. Diese können sehr wohl qualifiziert beurteilen, wie man sich in einer Prüfungssituation vorkommt und wie man mit den Themata umgehen muss, die im Abitur zur Prüfung anstehen, sei es in Mathematik oder in einem anderen Fach. So war es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. So soll es nach unserer Auffassung auch in Zukunft sein.
Die Antragsteller zäumen hingegen das Pferd vom Schwanz auf. Es gilt nicht etwa, die Aufgaben auf das individuelle Niveau zurechtzustutzen, sondern die Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges so erfolgreich zu unterrichten, dass es für alle Beteiligten ein Erfolg wird. Kein verantwortungsvoller Lehrer oder keine verantwortungsvolle Lehrerin will auch nur einen Schüler scheitern sehen. Keine Schülerin und kein Schüler, die oder der sich entschließt, die Abiturprüfung abzulegen, sind an einem Scheitern in der Prüfung interessiert. Wir vertrauen auf diese beiden Maximen!
Wir werden uns nicht auf das Glatteis begeben, dem Verordnungsgeber vorzuschreiben, wie die ihm schon konkret übertragenen Aufgaben in jedem Detail auszugestalten sind, denn dafür ist unser Respekt vor der Verfassung und ihren Organen - das ist auch die Landesregierung als Verordnungsgeber - zu groß. Wir werden uns ebenso wenig auf Spielchen einlassen, die die Unterrichtsqualität beschränken könnten, nur weil sich manche wünschen, dass alles und jedes auch entgegen gültigem Bundesrecht digitalisiert wird. Schließlich werden wir ebenso wenig Aufforderungen an Schülerinnen und Schüler zum Ausdruck bringen, die implizieren, sie seien nicht willens, sich angemessen auf das Abitur vorzubereiten, noch werden wir ein generalisiertes Misstrauen gegenüber den engagierten Lehrerinnen und Lehrern im Saarland aussprechen, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich dafür danken will, dass sie Abituraufgaben vorbereiten.
Etwas anderes will ich auch in diesem Hause nicht nur angedeutet haben. Natürlich können Sie sagen, was der Herr Zehner will, interessiert mich nicht, aber unsere Position ist an dieser Stelle klar: Wir vertrauen auf die Lehrerinnen und Lehrer.
Zuletzt lassen Sie mich all jenen zurufen, die wie die AfD-Fraktion offenbar hoffen, aus der Diskussion um die aktuelle, auf den Jahrgang 2019 begrenzte Abiturprüfung in einem einzelnen Fach Nektar für ihre parteipolitischen Ziele zu saugen: Die CDU-Fraktion wird ebenso wenig ein Klima der Angst in den Klassenzimmern der Oberstufen befeuern, wie wir zusehen würden, falls jemand ernsthaft die Idee verfolgt die hier und da anklingt -, ein bedingungsloses Grundabitur für alle zu fordern. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Eigentlich wollte ich mit einem anderen Satz beginnen, aber ich bin eben gefragt worden, warum sich die LINKE und die AfD nicht zur Kultur geäußert haben. Ich kann nur sagen: Offenbar haben sie keine.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Tat ist das Jahr 2018, mein Kollege Jürgen Renner hat es deutlich gemacht, ein Jahr des Gedenkens. Insofern gebietet es sich, im Bereich der Kultur auch sensibel auf bestimmte Dinge einzugehen. „Kultur ist der Sieg der Überzeugung über die Gewalt.“ Mit diesem Satz, den vor 2.500 Jahren Platon prägte, möchte mit ich mit meinen näheren Ausführungen beginnen. Platon, der die abendländische Philosophie begründete, hat heute dieselbe zentrale Bedeutung in seinen Aussagen, wie er sie in der Vergangenheit hatte.
Bitte gestatten Sie mir als leidenschaftlichem Kulturpolitiker, am heutigen Tage den besonderen Blick
nach Frankreich zu werfen, denn eigentlich - ich sagte es schon - wollte ich meine Ausführungen mit einem Blick auf eines der bedeutendsten Ereignisse der Kultur und Kulturförderung in der Großregion beginnen, welches wir dieser Tage im Zeichen des Gedenkens erleben durften. Unter der Schirmherrschaft des Präsidenten der Französischen Republik Emmanuel Macron, des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und unseres Ministerpräsidenten Tobias Hans haben wir durch die Musikfestspiele Saar exakt 100 Jahre, nachdem der Erste Weltkrieg beendet wurde, ein Konzert in der Kathedrale von Verdun erleben dürfen, um dieses Ersten Weltkriegs und seiner Opfer zu gedenken. Auf dem Programm, das mit der russischen Staatsphilharmonie sowie den Schirmherren, die ich genannt habe, die damaligen entscheidenden Kriegsparteien an historischer Stätte in Frieden und Eintracht vereinte, stand das Requiem in den Fassungen von Mozart und Verdi. Die wenigsten hätten sich träumen lassen - ein kurzer Einwurf -, in welch einer schrecklichen Aktualität das Thema Trauerfeier nur einen Monat später für unsere französischen Freunde zurückkehren würde. Ich sage das deshalb, um noch einmal deutlich zu machen, wie wichtig Kultur und Kulturpolitik sind. So pendelt denn auch das menschliche Handeln immer zwischen diesem Requiem aeternam dona eis als schrecklicher Wahrheit und der durch uns zu gestaltenden Gegenwart und Zukunft, die - um Platons Worte zu wiederholen - den Sieg der Überzeugung über die Gewalt mit sich bringen wird.
Mein Vorredner Frank Wagner hat eindrucksvoll deutlich gemacht, dass Kultur in der Kindheit und Jugend mit der Erziehung und Bildung ihren Ausgangspunkt finden müssen. Aus diesem Grund haben sich die Koalitionspartner entschlossen, einen besonderen Akzent auf die kulturelle Förderung für Kinder und Jugendliche zu legen. Gemeinsam fördern wir die Kunst- und die Musikschulen mit 430.000 Euro. Das bedeutet ganz konkret eine Mittelerhöhung um fast 50.000 Euro. Besonders die Förderung der Musik lag der Union - ich werde darauf noch näher eingehen - am Herzen, aber wohlgemerkt ohne andere Sparten zu vernachlässigen, so etwa die Filmförderung, die gestern schon angesprochen wurde. Ohne meinen Kollegen Timo Mildau zu wiederholen möchte ich unterstreichen, dass hier der Kulturausschuss auch die Mittel für die Filmarbeit, insbesondere die pädagogische Filmarbeit, um 10.000 Euro im Jahre 2019 und um 11.000 Euro im Jahr 2020 erhöhen möchte. Für das Kino achteinhalb und das Saarländische Filmbüro ist das ein wichtiger Schritt. Für eine Gesellschaft, die sich als Kulturnation versteht, ist es mehr als nur Luxus, es ist eine Pflichtaufgabe.
Mit der Kultur ist es wie mit so vielem im Leben: Je früher man an sie herangeführt wird, je kind- und ju
gendgerechter das angeboten wird, was wir in dem Sammelbegriff „Kultus, Kultur“ zusammenfassen, umso mehr verinnerlichen Menschen die Kultur. Darum bittet Sie der Kulturausschuss auch, die Mittel für Kinder- und Jugendtheater um 19.000 Euro zu erhöhen.
Es würde sicher zu weit führen, wenn ich alle im Haushalt verankerten Mittel für Kultur näher erläutern würde, denn sie finden sich nicht nur im Einzelplan 06. Auch als Kulturpolitiker will ich an dieser Stelle auf unsere Hoffnung verweisen, dass mit den Mitteln in Höhe von 50 Millionen vonseiten des Bundes und dem gleichen Betrag, den Stadt und Land gemeinsam aufbringen müssen - mein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle Alex Funk und unseren Berliner Kollegen -, wir eine aufs allerbeste mit der Kultur verknüpfte Leitinvestition für das Saarland realisieren können.
Gestatten Sie mir den Hinweis: Wir werden dieses Mal gemeinsam schneller vorankommen. 2006 wurden erste Pläne geschmiedet, aber irgendwie ist das Eisen bis heute nicht als modernes Kultur-, Kongress- und Messezentrum geschmiedet. Wir werden das als Koalition gemeinsam ändern, da bin ich mir sicher. Da bin ich auch gerne bereit, mich selbst mit all meiner Kraft weiter einzubringen. Wir müssen diese einmalige Chance, die sich uns eröffnet, diesmal auch nutzen.
Ein anderes Projekt, das sicher auch der Kultur zuzuordnen ist, wenngleich es in einem anderen Einzelplan aufgeführt worden ist, sind die neuen, insbesondere digitalen Medien. Jeder, der sich etwas intensiver mit Digital Art oder Digital Gaming befasst, wird keinerlei Zweifel mehr daran haben, dass auch dies zur Kultur gehört. Nicht immer und nicht alles. Aber auch nicht jedes Klimpern auf einem Tasteninstrument ist Kunst und Kultur.
Damit bin ich wieder bei dem, was uns in diesem Haushalt besonders wichtig ist: die Förderung der Musik. Ich habe eben die Musikschulen erwähnt. Das Saarland ist eine Musikregion. Über 150.000 Menschen sind in Verbänden und Vereinen, die sich mit Musik beschäftigen, engagiert und/oder sind aktive Musikerinnen und Musiker, sei es in Chören, in Laienorchestern, in Ensembles für zeitgenössische Musik oder in jeder anderen Art der Darstellung.
Und, meine Damen und Herren, für uns ist auch ganz wichtig festzuhalten, dass wir an der einen oder anderen Stelle Akzente setzen werden, mit denen wir deutlich machen müssen: Die Kultur hat für uns als Koalition Priorität.
Ich möchte an dieser Stelle noch den Herren Ministern, ihren Staatssekretären und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genauso wie allen Kulturtrei
benden ganz herzlich danken für das, was sie geleistet haben. So bleibt mir zuletzt nur, die Überzeugung zum dritten Male zu wiederholen, denn sie ist wichtig: Kultur ist der Sieg über die Gewalt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Mit dem heutigen Tag wird, ohne dem Plenum vorgreifen zu wollen, das Saarland ein neues Landesdenkmalschutzgesetz erhalten. Der Prozess der Gesetzgebung, der sich seit 2011 bis zum heutigen Tag erstreckt, hat alle Beteiligten gefordert, sei es durch die Geduld der Betroffenen, sei es durch die äußerst fachkompetente Arbeit der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauptberuf, sei es durch die extrem engagierte und nicht minder als bei den hauptberuflich Beschäftigten sach- und fachkundige Leistung all derjenigen, die sich ehrenamtlich um das kümmern, was einen wesentlichen Teil unseres kulturellen Erbes ausmacht: die Denkmalpflege.
In den zahlreichen im Rahmen der Anhörung eingebrachten Anregungen und den mit Herzblut und oft mit wissenschaftlicher Genauigkeit vorbereiteten Beiträgen werden all diejenigen widerlegt, die Denkmalpflege für ein Randthema halten. Darum möchte ich als allererstes all denjenigen, die ich eben erwähnt habe - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ehrenamtlich engagierten Menschen, den Vereinen und Verbänden sowie allen, die sich für die Denkmalpflege engagieren -, im Namen der CDU-Fraktion ein ganz herzliches Wort des Dankes aussprechen.
So engagiert wie die genannten Gruppen waren, so ambitioniert haben sich auch die Abgeordneten mit dem Anliegen des Denkmalschutzes auseinandergesetzt; Kollege Frank Wagner hat es dargestellt. Ich möchte es mit einem Zitat aus Richard Wagners Rheingold umschreiben, das auch auf ein Bauwerk in einer Oper abzielt. Es macht mich ein wenig stolz, nach einem 2011 begonnenen Vorhaben augenzwinkernd sagen zu können: „Vollendet das ewige Werk!“
Wir haben es dank des beschriebenen Engagements gemeinsam gestemmt, heute den Weg frei zu machen für dauerhafte Rechtsklarheit und Sicherheit, in welchem Rechtsrahmen sich der Denkmalschutz im Saarland bewegen wird. Eben anlässlich der Ersten Lesung im März habe ich auf verschiedene Eckpunkte abgestellt, die uns wichtig sind und die es zu beachten gilt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen klar erkennen können, warum welcher Verwaltungsakt vollzogen wird. Ich darf an der Stelle erwähnen, dass nach unserer Einschätzung dieses Gesetz durchaus ein gut lesbares Gesetz ist, weil auch das oft diskutiert wurde. Besonderes Verwal
tungsrecht ist eben per definitionem keine leichte Kost. Es ist vielmehr denjenigen vorbehalten, es tiefer zu durchdringen, die sich damit auseinandersetzen wollen.
Aber das Gesetz eröffnet genau diese Möglichkeiten. Just auf die Klarheit stellt der erste Passus des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen ab. Zwischen dem selbstverständlich einzuhaltenden Willkürverbot einerseits und dem Erläutern, dem Erklären, dem für den Laien oft schwierigen Fassbarmachen der Gründe, die ein Denkmal konstituieren, wollen wir festgehalten wissen, dass die Eigentümer oder Besitzer anzuhören sind und ihnen zugleich die fachlichen Gründe erläutert werden. Gesetzlich sichergestellt wird dies durch den gegenüber dem Entwurf von der Koalition neu gefassten Art. 3 § 4 Satz 2. Nach Überzeugung der Union ist der beste Weg, viel Ärger auf beiden Seiten oder gar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ein ganz simpler: Statt bloß über etwas, und damit ganz implizit auch über jemanden, nämlich die Eigentümer, zu reden, hilft es - wir wissen es als Saarländerinnen und Saarländer - weit mehr, mit den Menschen zu reden. Das wollen wir hier nochmals betont sehen und verankern es deshalb auch direkt zu Beginn des Gesetzes.
Und sollte dies nicht weiterführen, so ist das Widerspruchsverfahren, das die Koalition mit dem Änderungsantrag zu Art. 3 § 23 eröffnet, ein Schritt, der beide Seiten zusammenbringt, Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer einerseits und andererseits diejenigen, die aus sicherlich nicht willkürlich gewählten Gründen zunächst den Denkmalstatus für ein Objekt in ihrem Besitz ablehnen oder ihm kritisch begegnen.
Durch die eben erwähnten Anhörungsrechte und die Pflicht zur fachlichen Darlegung setzen wir darauf, schon die Einleitung eines Widerspruchverfahrens verhindern zu können. Sollte dies nicht gelingen, so ist nach Auffassung der Koalition ein Widerspruch besser als ein Rechtsstreit, der für alle Beteiligten kraftraubend, kostenintensiv und nervenaufreibend ist.
Mit einer weiteren kleinen, aber wichtigen Änderung bringen wir zum Ausdruck, dass wir nicht der Versuchung erliegen, nicht zwischen gesetzgeberischer Tätigkeit und sinnvollerweise in dem Bereich der Verwaltung verorteten Bestimmungen zu unterscheiden. Dennoch und in aller Achtung der Gewaltenteilung ist es an bestimmten Punkten unumgänglich, mit Augenmaß zu akzeptieren, dass es auch eine Gewaltenverschränkung gibt. Warum führe ich das aus? Mit dem Gesetzentwurf hat das Ministerium für Bildung und Kultur dankenswerterweise ausführlich dargelegt, wie es die Rechtsverordnung ausgestal
ten will, deren Grundlage das heute zu verabschiedende Gesetz sein wird. Und hier liegt eine sehr schwierige Gratwanderung. Es ist ein Grundsatz der Union, dass eine Verordnung nicht weniger geltendes Recht ist als ein Gesetz und deshalb ebenso einzuhalten ist. Somit differenzieren wir zwar formell zwischen Gesetzen und Verordnungen, aber nicht zwischen Recht erster und zweiter Klasse.
Beide Institutionen haben Vor- und Nachteile. Der große Vorteil der Rechtsverordnung auf Basis eines Gesetzes ist die Flexibilität. Und, sehr geehrte Frau Schramm und sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, an Ihrem Änderungsantrag kann man eine grundlegende Unterscheidung in der Auffassung zu der unsrigen erkennen. Lassen Sie es mich am Beispiel des Landesdenkmalrates festmachen. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag sämtliche Bestimmungen zum Landesdenkmalrat in das Gesetz gepackt. Ich konzediere gerne, dass dies in der guten Absicht geschieht, gleichsam mehr Gewicht auf diese Institution legen zu wollen. Aber, ich sagte es bereits, das deutsche Recht kennt in seiner formalen Qualität keine Unterschiede.
Leider ist somit Ihr Änderungsantrag ein klassisches Beispiel, dass gut gemeint und gut gemacht Antithesen sind. Wenn die detaillierten Bestimmungen zum Landesdenkmalrat in das Gesetz verlagert würden, dann beispielsweise entfiele bis zu einem gesetzgeberischen Handeln - und ich verweise auf 2011, 2018 - schon bei dem Zusammenschluss zweier dort aufgeführter Vereine zu einem neuen Verein die Mitgliedschaft im Denkmalrat, da nicht ohne Weiteres von einer Rechtsnachfolge ausgegangen werden darf. Der Verordnungsgeber hingegen hat die Möglichkeit, schneller und flexibler zu reagieren als der Gesetzgeber. Das ist natürlich keine Freikarte, sondern bei allem Respekt vor dem Verordnungsgeber ein Vertrauensvorschuss, den das Hohe Haus der Regierung und dem Ministerium entgegenbringt.
Und so haben die Koalitionsfraktionen, um ihren festen Wunsch zu manifestieren, den Landesdenkmalrat für die absehbare Zukunft weitgehend analog der Begründung bei der Einbringung zusammengesetzt zu sehen, dennoch eine wichtige Änderung verfolgt. Ich darf den Kollegen Renner an der Stelle um eine Nuance ergänzen: Wir haben den Änderungsantrag zu Art. 3 § 25 Abs. 4 nicht nur in der Absicht eingebracht, eine Änderung für einen ganz bestimmten Verein herbeizuführen, sondern es geht hier um zwei Organisationen. Die Koalitionsfraktionen sind sich darüber einig, dass einerseits nur ein in seiner Mitgliederanzahl überschaubares Gremium Ergebnisse erzielen kann, andererseits müssen aber auch nach Auffassung von CDU und SPD zukünftig zwei Institutionen, die für sehr unterschiedliche Denkmäler stehen, mit jeweils einem eigenen Sitz im Landesdenkmalrat vertreten sein. In der Begründung,
die bei der Rechtsauslegung immer eine bedeutende Rolle spielt, führt deshalb die Koalition aus, dass der Landesdenkmalrat von 15 auf 16 Mitglieder erweitert wird. Denn der Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V. vertritt in fast 30 Ortsverbänden rund 15.000 Eigentümer. Wenn wir wirklich erreichen wollen, wovon ich im März an dieser Stelle sprach, nämlich die breite Verankerung des Denkmalschutzes und des Denkmalverständnisses in der Bevölkerung, dann ist es umso wichtiger, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Objekte besitzen, die entweder Denkmäler sind oder aber zum Denkmal werden können, von vorneherein miteinzubeziehen. Dem steht der Verein „Familienbetriebe Land und Forst in Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.“ nicht nach. Während „Haus und Grund“ zumeist für Einzeldenkmäler oder kleinere Ensembles verantwortlich zeichnet, ist „Familienbetriebe Land und Forst“ mit großflächigen Ensembledenkmälern in privater Hand befasst.
Ich bin deshalb erleichtert, dass wir heute das Unsrige getan haben werden, um die Denkmalpflege im Saarland auf eine neue und zeitgemäße Rechtsgrundlage zu stellen. Ich verzichte auch ausdrücklich an der Stelle darauf, das zu wiederholen, was Frank Wagner und Jürgen Renner schon vorgetragen haben, nämlich: das Vier-Augen-Prinzip. Gestatten Sie mir eins klarzustellen: Für uns ist das, was wir hier tun, ein Anfang und nicht ein Abschluss. Genauso, wie sich ein Organismus vom Nukleus aus entwickelt, werden auch die Regelungen zum Denkmalschutz einer steten Weiterentwicklung, Anpassung und Evaluierung unterliegen müssen. So kann man auch die Frage aufwerfen, warum wir beispielsweise die Anregung nicht aufgegriffen haben, im Gesetz festzuhalten, dass Kreise und Kommunen Denkmalbeiräte nach ihren jeweiligen Erfordernissen bilden können. Der Grund ist ein ganz simpler: Schon heute gibt das KSVG unseren Gebietskörperschaften das Recht, beratende Gremien einzurichten. Solche Redundanzen haben wir konsequent vermieden.
Zur Ehrlichkeit - das will ich betonen - gehört aber auch Folgendes. Auch wenn es unserer Koalition gelungen ist, gerade den Kulturhaushalt trotz der finanziellen Schwierigkeiten, die alle Landesregierungen seit den Siebzigerjahren begleitet haben, stabil zu halten, so gilt doch: Leider ist nicht alles, was wünschbar ist, auch finanziell machbar. Aber mit dem Gesetzeswerk zum Denkmalschutz ist viel gelungen, was dem Kulturinteressierten Anlass zur Freude und zum Optimismus gibt.
Abschließend will ich einige Beispiele als Belege anführen. Wir führen wie vereinbart das Vier-AugenPrinzip wieder ein und führen keinen Rückschritt durch, indem wir auf kommunaler Ebene eine Untere Denkmalschutzbehörde einführen würden. Wir
setzen - wie vereinbart - auf externen Sachverstand, insbesondere mit dem Landesdenkmalrat.
Sehr verehrte Damen, meine Herren, es war wie angekündigt der Union ein zentrales Anliegen, die dialogischen Elemente zu stärken und das, was als dirigistisch begriffen werden könnte, auf das Notwendige zu beschränken. Es ist die feste Überzeugung dieser Koalition, dass das Verständnis mit dem Dialog wächst.
Lassen Sie uns die vielen Anregungen, die wir den Anhörungen, Gesprächen und Äußerungen in den diversen Medien entnommen haben, und dieses Gesetz mit der zugehörigen Rechtsverordnung eben nicht als Abschluss des Dialoges begreifen, sondern als seinen Auftakt. Dann schließt sich der Kreis und wir können als Saarländerinnen und Saarländer mit Stolz eine Paraphrase über jenes Wort von Goethe verwenden, das ich in der Ersten Lesung als Abschluss gewählt habe: Denn was wir schätzen, wird uns im Saarland nicht zur Last. - Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Herr Professor Kleist! Herr Direktor Conradt! Mit dem Ihnen heute in Zweiter Lesung vorgelegten Gesetz zur Zustimmung zur Änderung der rundfunkrechtlichen Staatsverträge und zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes vollziehen wir die notwendigen Schritte, um die Anpassung an die EUDatenschutzgrundverordnung zu gewährleisten. Jeder, der sich wie wir im Parlament oder unter den Betroffenen im Bereich der Medien mit den sich notwendig ergebenden und umfänglichen Neuregelungen auseinandersetzen durfte, wird festgestellt haben, dass diese Materie zunächst einmal ebenso komplex wie abstrakt erscheint. Dennoch - oder besser gesagt: umso mehr - gilt es, sich dieses Regelungsbedarfs anzunehmen und mit der gebotenen Sorgfalt für eine klare Stellung im Rechtsrahmen einzutreten, wo immer das nötig ist.
Lassen Sie mich mit einem Beispiel beginnen: Vereinfacht ausgedrückt galt bisher - Sie haben es angesprochen, Frau Spaniol - das Medienprivileg, und es gilt nach unserer Ansicht auch fort. Vereinfacht ausgedrückt galt das Medienprivileg und das Prinzip, dass eine Person, die zu einer bestimmten Anzahl von Menschen gehört und als Teil einer Menschengruppe in Erscheinung tritt, auch als Teil dieser Gruppe abgebildet werden darf, sei es auf einem Foto, sei es in Bewegtbildern. Wenn zum Beispiel eine saarländische Zeitung ein Foto aufnehmen lässt, so muss sich der Fotograf nicht von jeder der möglicherweise mehreren Hundert auf einem Bild abgebildeten Personen eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Denkt man diesen Gedanken weiter und zu Ende, würde eine andere Regelung bedeuten, dass entweder über das Ereignis nicht mehr mit Bildern berichtet werden dürfte oder aber jeder und jede, der oder die das Fest betreten, eine Einverständniserklärung abgeben müsste. Im ungünstigsten Fall ist die Person dann auch noch minderjährig und die Vertretungsberechtigten
müssten nicht nur mit Erlaubnis handeln lassen, sondern müssten mittags mit zum Altstadtfest gehen und die minderjährige Person begleiten, um sicherzustellen, dass ohne ihr Einverständnis keine Bilder aufgenommen werden. Es müsste gewährleistet werden, dass sie als Gruppe nicht sichtbar sind respektive sofort unkenntlich gemacht werden. Folge wäre im wahrsten Sinne des Wortes, dass wir alle nur noch schwarz sehen würden. Ich glaube, dass das selbst bei unserer politischen Couleur niemandem gefällt. Hinzu kommt, dass damit für die Bildjournalisten praktisch ein Berufsverbot ausgesprochen würde.
Meine Damen und Herren, Sie merken bereits an diesem einfachen Beispiel, wie komplex diese Regelungsmaterie ist. Das von mir angeführte Beispiel zeigt aber auch auf, warum der Verordnungsgeber, die Europäische Union, den Ländern die Möglichkeit der individuellen Regelung eingeräumt hat. Weder will die Europäische Union als Krake in jedes Detail hineinregieren noch ist ihr daran gelegen, dass in den Ländern beim Medienrecht, das in der EU von Portugal bis Bulgarien und von Schweden bis Zypern sehr vielschichtig angelegt ist, alles über einen Kamm geschert wird. Sie will den Staaten und ihren Bundesländern gerade nicht vorgreifen. Es ist ebenso mutig wie schwierig, dass dieser Versuch gewagt wird, ein Mindestmaß an Einheitlichkeit herzustellen. Denn schließlich beschweren wir uns sicherlich zu Recht, vor allem aber zu oft über Dinge, die in einem zusammenwachsenden Gebiet wie Europa beziehungsweise der EU immer noch stark divergieren. Andererseits sind wir ebenfalls zu Recht nicht daran interessiert, uns nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen.
Deshalb ist die Unionsfraktion froh, dass wir mit den übrigen Parteien im Ausschuss immer wieder diskutieren und dieses wichtige Thema, das eben nur auf den ersten Blick so bürokratisch und speziell daherkommt, behandeln konnten und können. Gerade im Medienrecht und in diesem Spannungsfeld zum Datenschutz geht es um mehr als nur um Entbürokratisierung. Es geht darum, durch ein ständiges Abwägen mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes, die in Verbindung mit den einschlägigen Rechtsnormen und dem seit längerer Zeit ausgebildeten Richterrecht eine wichtige Schutzfunktion wahrnehmen, nicht den Kern des in Artikel 5 geschützten Medienrechts auszuhöhlen. Insofern bin ich in dieser Frage bei der Kollegen Spaniol: Es gilt, das Medienprivileg zu bewahren. Diesbezüglich sind wir allerdings auch weniger besorgt.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, auf das damals wegweisende sogenannte Soraya-Urteil Bezug zu nehmen. Vereinfacht ausgedrückt wird darin vor dem Hintergrund einer zuvor juristisch eher undefinierten Lage definiert, wo die Schranken des allge
meinen Persönlichkeitsrechts zu finden sind, umgekehrt aber auch festgehalten, wo weiterhin selbst bei prominenten Personen das Persönlichkeitsrecht fortwirkt, also das Medienrecht gleichsam endet. Was damals im Jahre 1973 das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, vollziehen wir mit den Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages und mit den Änderungen des Saarländischen Mediengesetzes. Wir beachten die Grundsätze der EU-Datenschutzgrundverordnung und wägen Grundrechte und deren Schranken sehr sorgfältig gegeneinander ab.
Heute erzielen wir ein aus unserer Sicht sehr gutes Ergebnis, das sowohl dem Recht der Pressefreiheit genügt als auch dem Datenschutz. Nach verschiedenen Anhörungen, einer Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen und vor allem auch ausgestattet mit dem klugen Rat von Fachleuten haben wir uns deshalb entschlossen, nicht nur dem Gesetz zuzustimmen, sondern als Ausschuss dem Gesetzgeber auch einige konkrete Änderungswünsche vorzuschlagen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Nr. 13 des Artikels 2, dort auf § 51d ff. Darin wird geregelt, wie die unabhängige Medienaufsicht für die Überwachung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen ist. In diesem Sinne wird mit der Einführung der EU-DSGVO die Landesmedienanstalt mit ihrer Fachkompetenz im Medienrecht die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie handelt schon gemäß EU-Recht bei der Erfüllung dieser Aufgabe völlig unabhängig. Der Datenschutzbeauftragte der LMS muss im Einvernehmen mit dem Medienrat benannt werden, also auch unter Beteiligung der gesellschaftlich relevanten Gruppen. Er ist hierdurch ebenso wie durch die Bestellung auf sechs Jahre in einem Höchstmaß souverän und damit des Verdachts der Weisungsgebundenheit in jeder Weise enthoben.
Auch wird ein Jedermannsrecht eingeführt, sich unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten der LMS zu wenden, wenn die Person schutzwürdige Belange durch Rundfunkveranstalter oder die LMS selbst verletzt sieht. Daneben hat der Datenschutzbeauftragte weitgehende Befugnisse, er kann beispielsweise mutmaßliche Verstöße den Justizbehörden zur Kenntnis bringen, er ist aber während und auch nach seiner Amtszeit zur Unabhängigkeit verpflichtet ebenso wie zur Verschwiegenheit. Belegte Fachkompetenz und echte Unabhängigkeit, diese beiden Schwerpunkte sinnvoll miteinander zu verbinden, gelingt der Koalition und dem Ausschuss mit dem vorgelegten Änderungsantrag.
Noch ein weiteres in praxi wichtiges Anliegen konnten wir einarbeiten: Die Pflicht für soziale Netzwerke, einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Lassen Sie mich auch dies in seiner Bedeutung an einem Beispiel demon
strieren. Viele von Ihnen werden schon einmal gezwungen gewesen sein, gegen einen Bürger zivilrechtlich vorzugehen. Wenn nun dieser Bürger unbekannt verzogen ist, seiner Meldepflicht nicht genügt oder aus anderen Gründen unauffindbar ist, endet schon die Möglichkeit, Ihr Recht konkret durchzusetzen, noch ehe es wirklich begonnen hat. Ähnlich verhalten sich viele - ich sage bewusst, bei Weitem nicht alle - sogenannten sozialen Netzwerke. Wir beklagen gemeinsam immer wieder, welche Hasstiraden, Beleidigungen, Verbalinjurien oder sogar Straftaten wie die Holocaustleugnung sich in diesen sozialen Netzwerken abspielen. Wird ein solcher Verstoß aufgedeckt, scheitert der Versuch, ihn zu verfolgen oder zügig abzustellen, bei einigen sozialen Netzwerken schon daran, dass diese ganz bewusst keine empfangsberechtigte Person, die auf niedrigster Schwelle vertretungsberechtigt wäre, benannt haben.
Mit dem heutigen Tage treten wir in den Versuch ein, dies zu ändern. Auch hier haben wir eine Abwägung getroffen. Weder ist das Saarland nur ein unwesentliches Fleckchen, das sich gefälligst ohne weiteren Kommentar in die schöne neue Welt der sozialen Netzwerke einzufügen hat, noch - dessen sind wir uns auch bewusst - ist es der Nullmeridian, an dem sich doch bitte alles zu orientieren hat, was an sozialen Netzwerken auf dieser Welt existiert. Aber, meine Damen und Herren, eines dürfen wir auf keinen Fall, uns wegducken frei nach dem Motto: „Alles wird gut, andere Länder oder Staaten regeln alles für uns.“ Deshalb wollen wir, dass soziale Netzwerke, die mehr als 50.000 registrierte Nutzer im Saarland haben, verpflichtet sind, in Deutschland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, an den in Verfahren nach dem saarländischen Mediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag und - für uns besonders wichtig - in Verfahren nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Zustellungen rechtskräftig bewirkt werden können.
Es kann aus unserer Sicht nicht angehen, dass Saarländerinnen und Saarländer gezwungen sind, offenkundige Verletzungen ihrer Rechte letztendlich doch hinzunehmen, nur weil ein großer Anbieter sozialer Dienste zwar Millionen in die Akquise von Daten zum Beispiel von Minderjährigen oder jungen Erwachsenen steckt, sich aber auf billigste Art und Weise weggeduckt, indem er die Annahme von Beschwerden verweigert. Humorvoller als mit Paragraphen hinterlegt könnte ich sagen, das erinnert uns als Koalition doch zu sehr an den Welthit von Shaggy „It wasn‘t me“.
Sicher wird unser Gesetz nicht der Welthit, aber das ist auch nicht unser Ziel. Es gilt, dem Inhalt dessen, was der Gesetzgeber als Message festgelegt hat,
Gehör zu verschaffen. Wir wollen geltendes Recht durchsetzen!
Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich in meinen Ausführungen - und ich will allmählich zum Schluss gelangen mit meiner launigen Bemerkung - Ihr Interesse und Ihr Verständnis dafür geweckt habe, warum das Recht des Datenschutzes auch das Recht der Medien nicht unberührt lässt und warum es nicht eine Insel von Juristen oder Bürokraten ist, die im Dschungel von Verordnungen und Paragraphen ein Biotop gefunden haben. Es gibt vielmehr die Notwendigkeit, als Gesetzgeber auf veränderte Bedingungen, neue Techniken und neue Medien zu reagieren. Aber es ist auch Ihr Recht als Bürgerinnen und Bürger, darauf zu vertrauen, dass wir das tun. Es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, nach der Maxime zu handeln: Allen Bürgerinnen, allen Journalisten, Bloggern, Nutzern oder Anbietern sozialer Netzwerke muss Gerechtigkeit widerfahren. Mag die Abwägung im Einzelnen auch schwierig sein und mögen wir auch neue Impulse anstoßen, die uns herausfordern, die Wahrung der Grundrechte steht für uns an oberster Stelle. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Grethel! Ich möchte zunächst mit einigen Sätzen auf die Ausführungen des Kollegen Lander eingehen. Ich verwahre mich aufs Schärfste dagegen, dass irgendjemand hier im Saal - sei es auf Regierungsseite oder sei es in den Fraktionen, die die Regierung tragen - die Bürger als Schwerverbrecher behandelt. Ich weise diese infame Unterstellung in aller Schärfe und Klarheit zurück.
Meine Damen und Herren, sicherlich kann man darüber diskutieren, was das optimale Verfahren zur Kontrollierung des Verfassungsschutzes ist. Sicherlich gilt es zu beachten, dass die Rechte auch bei der Staatsanwaltschaft gewahrt werden. Sicherlich ist es außerdem wichtig, dass die unabhängige Landesdatenschutzbeauftragte beziehungsweise das unabhängige Landesdatenschutzzentrum auch haushalterisch abgebildet - eine Selbstständigkeit an entsprechender Stelle erfährt.
Wir plädieren allerdings dafür, dass solche Dinge in den entsprechenden Fachgesetzen und Fachverordnungen geregelt werden, damit klar ist, wo es hingehört: nicht in den allgemeinen Teil, wie man bei anderen Gesetzen sagen würde, sondern in den besonderen Teil beziehungsweise in die Leges speciales, wenn es darum geht, bestimmte Dinge zu regeln.
Datenschutzgrundverordnung - DSGVO. Diese fünf Buchstaben sind metaphorisch gesprochen zugleich ein Anagramm für die vielleicht in diesem Jahrzehnt umfangreichste Novelle von Rechtsnormen und Gesetzesvorschriften. Mit der Einführung der EU-Verordnung 2016/679 hat sich die EU den Änderungen im Umgang mit Daten gestellt. Das ist richtig erkannt worden, auch von der Fraktion DIE LINKE. So formuliert die EU zutreffend schon in der Überschrift, dass das Europäische Parlament und der Rat sowohl zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als auch zum freien Datenverkehr handeln. Der Verordnungsgeber erkennt und unterstreicht sehr wohl, dass er weiter und tiefgreifend schützen möchte und muss, was des Schutzes bedarf, nämlich unser aller Daten. Der Ministerpräsident hat dazu klare Ausführungen gemacht. Genauso - das darf nicht übersehen werden - betonen wir, dass es gilt, den freien Datenverkehr in der EU und gleichzeitig den individuellen Schutz auf die persönliche informationelle Selbstbestimmung - also das Recht auf die eigenen Daten - zu stärken.
Wie eben schon im Bereich des Medienrechtes diskutiert, hat die EU bewusst bestimmte Grundsätze und Leitlinien EU-weit festgeschrieben, andere Teile der Regelung allerdings den Mitgliedsstaaten und deren teilsouveränen Gliedstaaten - vulgo den Bundesländern - übertragen. Darum bedarf es neben der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes - man ist geneigt zu sagen: selbstverständlich - auch der Novelle des Saarländischen Datenschutzgesetzes.
Wir wissen um die Hoffnungen, aber auch um die Ängste und Sorgen, die mit diesen Reformen einhergehen. Bei den allermeisten, mit denen wir gesprochen haben, lässt sich hierbei nicht scharf trennen zwischen jenen, die als glühende Befürworter der
Novellen agieren und jenen, die kategorisch alles ablehnen. Die allermeisten Menschen sehen die Chance, dass gerade höchstpersönliche Daten, die ihnen alleine gehören und über die nur sie selbst die Verfügungsgewalt haben möchten, besser geschützt werden. Aber im selben Moment haben sie in ihrer Funktion als Mitglied eines Vereinsvorstandes oder als Mitarbeiter eines Unternehmens, das personenbezogene Daten verarbeitet oder mit ihnen befasst ist - das sind fast alle Unternehmen -, Ängste und Befürchtungen, wie sich das ab dem 25. Mai geltende Recht auf ihre Tätigkeit und ihren Arbeitsplatz auswirken wird. Es gibt also eine Zwitterstellung zwischen der Sorge um die informationelle Selbstbestimmung und der Sorge um das, worum es geht, nämlich die Interessen zu wahren, wenn es um den Arbeitsplatz, um die Tätigkeit in Vereinen oder um ehrenamtliche Funktionen geht.
Bei der Komplexität der Materie haben wir in den Koalitionsfraktionen von Beginn an nachvollzogen, dass diese Ängste bestehen. Darum war es unsere gemeinsame Aufgabe, dass wir im Saarland die Rechtsnormen, die in unserem Einflussbereich stehen, so formulieren, dass sie bei aller juristischer Präzision möglichst leicht verständlich und vor allem möglichst bürgerfreundlich sind. Dies war und ist nach Überzeugung der Koalitionsfraktionen schon in dem in der Ersten Lesung vorgelegten Gesetzentwurf gut gelungen, was uns auch die Auswertung der Gesamtheit der Anhörungen bestätigt hat. Deshalb ist der Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen mit Mehrheit im Ausschuss beschlossen haben und der Ihnen somit vom Ausschuss vorgelegt wird, nur an bestimmten Punkten umfangreich und lässt weite Teile des Gesetzentwurfes, der sehr gut ausgearbeitet ist, unberührt.
Doch entspricht es nicht dem Ideal unserer Fraktion, dass wir nur in der Abstraktheit über Gesetze reden. Gerade beim digitalen Datenschutz gilt: Nicht nur Gesetze werden unsere Probleme lösen. 99 Prozent der Daten, die digital bereitgehalten werden, sind von den Menschen freiwillig zur Verfügung gestellt worden, sei es durch Einwilligung in AGBs der eben erwähnten sozialen Netzwerke, sei es durch die Zustimmung zum Einsatz von Cookies oder sei es durch den allzu sorglosen Umgang mit scheinbar kostenlosen Diensten. Denn machen wir uns eines klar: Die mit Abstand größte Währung im Internet ist nicht etwa der Euro, der Dollar oder Bitcoin, sondern es sind die Daten. Darum, und das will ich an dieser Stelle nicht versäumen, danke ich allen - sei es dem Unabhängigen Datenschutzzentrum und seiner Leiterin, sei es den Bildungseinrichtungen oder den Medien -, die unermüdlich auf diese Gefahren hinweisen, aber auch uns allen helfen, die neuen Rechtsnormen einzuführen.
Heute vor 30 Jahren hätte ich nicht davon träumen können, welche Möglichkeiten uns die Technik schafft. Heute vor 20 Jahren hätte ich nicht daran geglaubt, in welchem Tempo sich digitale Veränderungen vollziehen, und heute vor 10 Jahren hätte ich nicht gedacht, was von der Vision - zum Beispiel autonom fahrende Wagen - binnen kürzester Zeit zur Realität werden kann. Gerade weil ich diese Entwicklung heute mit Staunen sehe und darauf zurückblicke, möchte ich nicht in den nächsten zehn Jahren sagen müssen: „Hätten wir uns damals doch nicht aus Angst und Zaudern vor der Mühe gescheut, uns einer EU-weiten Reform des Datenschutzes zu stellen.“ Nein, meine Damen und Herren, es gilt gerade jetzt, sich diesen Herausforderungen zu stellen und das anzunehmen, was wir anpacken müssen, nämlich eine Reform der geltenden Rechtsnormen an das, was auch faktische normative Kraft erzeugt. Was sich im Internet, was sich bei der Datenverarbeitung abspielt - es ist zwingend, dass wir handeln!
Wenn wir mit der Verabschiedung der Novelle des Saarländischen Datenschutzgesetzes dazu auch nur einen kleinen Beitrag heute leisten, und ich glaube, es ist weit mehr als nur ein kleiner Beitrag, dann haben wir heute schon Großes erreicht! - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! „Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.“ Diesen Vers aus einem Werk, das sicherlich zu den geistigen Denkmälern gehört wie wenige andere, möchte ich meinen Ausführungen voranstellen. Sie werden dieses Zitat sicherlich alle erkannt haben, es ist ein Vers aus Goethes Faust. Bitte stellen Sie sich, wenn wir über Denkmäler reden, für eine Sekunde vor, dass eben dieser Faust uns verloren ginge. Und stellen Sie sich vor, er würde nur konserviert werden und nicht gleichzeitig in jeder Epoche neu gedacht und neu gedeutet werden. Und genau damit befasst sich dieser Gesetzentwurf, nämlich mit der Frage des Denkmalschutzes und der Denkmaldeutung.
Am heutigen Tage legt die Landesregierung das Gesetz zur Neuordnung des saarländischen Denkmalschutzes und der saarländischen Denkmalpflege vor. Damit wird einerseits umgesetzt, worauf sich
CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben. Wir haben im Koalitionsvertrag schon Schwerpunkte gesetzt, insbesondere auf das VierAugen-Prinzip, die Frage, wie wir den Denkmalrat stärken können und wie wir in Zukunft die lokalen Betroffenen, sprich die Kommunen, beteiligen können.
Was dieser Ableitung aus dem Koalitionsvertrag eine besondere Bedeutung verleiht, ist schon daran ablesbar, dass es in Form eines komplett neuen Gesetzes geschieht: Mit dem formalen Akt, dass nicht etwa ein bestehendes Gesetz rein überarbeitet wird und gleichsam eine Aktualisierung erfährt, hat es sich die Koalition ganz bewusst zur Aufgabe gemacht, ein Signal zu setzen, und zwar mit einem komplett neu gefassten Gesetz, das zwar einerseits deklaratorisch ist, aber andererseits sicherlich sehr bewusst auch inhaltlich neue Akzente setzt, ohne jedoch die wichtigen und richtigen Punkte abzulösen, die im bisherigen Denkmalschutzgesetz vorhanden waren. Wir schreiben fort, was erfolgreich war, und novellieren, was es zu novellieren gilt. Wir werden hiermit sowohl zukunftsfähige und zeitgemäße Änderungen anpacken, die wir auch in den Rechtsgrundlagen für die Denkmalpflege benötigen, aber auch aus dem vorangegangenen Text „mutatis mutandis“ - wie ich eben schon ausgeführt habe - inhaltlich weite Teile übernehmen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Somit wird gezielt auch vieles aus dem bereits existierenden Recht fortgeschrieben und dokumentiert, was Inhalt dieses Gesetzes sein soll: Auf der einen Seite geht es um die Bewahrung von etwas sehr Wichtigem, nämlich unserem kulturellen Erbe, das sich sicherlich nur an ganz wenigen Punkten so intensiv zeigt wie im Denkmalschutz, in den Denkmälern und wohl verstanden in den Kulturgütern, die es zu schützen und zu bewahren gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der anderen Seite steht, dass wir natürlich die Fortentwicklung der saarländischen Städte und Gemeinden, der Kulturlandschaften, des Wohnens und der Industrie weiterhin gestatten wollen. Hätten wir vor 100 Jahren alles konserviert, hätte es nie eine Entwicklung gegeben, wie wir sie heute vorfinden. Mithin gilt es also beim Denkmalschutz immer, beide Aspekte zu berücksichtigen. Genau das wird hier abgebildet. Es ist ein Werk, auf das die Regierung stolz sein kann und die Koalitionsfraktionen mit Respekt blicken dürfen.
Lassen Sie mich ein Beispiel nennen. Würde das Ensemble des St. Johanner Marktes in Saarbrücken noch exakt mit jener Nutzung bestehen, zu der es errichtet wurde, nämlich größtenteils mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, so wäre daraus nie jener quirlige Kern der Landeshauptstadt Saarbrücken und das pulsierende Herz des größten Oberzentrums
zwischen Metz und Mainz geworden, eben jener St. Johanner Markt in seiner heutigen Gestalt mit Baudenkmälern, Einkaufsmöglichkeiten für Schmuck, Mode und Kunst oder zum Flanieren beim ersten Sonnenstrahl. Sicherlich hätten wir heute Mittag auch gerne die Gelegenheit gehabt, den St. Johanner Markt zu nutzen. Das wäre für uns angenehm gewesen, aber wir sind hier damit beschäftigt, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit so etwas möglich ist, meine Damen und Herren. Genau darum geht es.
Mithin ist es Aufgabe des Gesetzgebers, nicht nur zu regeln, wie Gebäudlichkeiten, Ensembles oder Kulturgüter im besten Sinne für uns und die nachfolgenden Generationen zu konservieren sind, sondern er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Denkmäler - unter Berücksichtigung der Erhaltung ihres Charakters - zeitgemäß genutzt werden und in Zukunft perspektivisch weiterentwickelt werden können.
Mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetz wird dazu ein entscheidender Schritt getan. Aber genauso möchte ich denjenigen, die sich mit dem Entwurf noch nicht identifizieren können, von dieser Stelle aus zurufen: Bringen Sie sich im Rahmen der Anhörungen und des Gesetzgebungsverfahrens ein, sei es durch Gespräche oder durch Briefe, die wir auch schon erhalten haben. Denkmalpflege lebt, wie es auch das Recht definiert, nicht etwa davon, dass im Wege eines reinen Verwaltungsaktes etwas zum Denkmal erklärt wird, sondern genau umgekehrt: Wir haben Denkmäler aus der Vorzeit, der Bronzezeit. Diese Denkmäler, die uns hinterlassen sind, werden per definitionem aus der Erkenntnis ihres Wertes und dem Charakter für unsere Kultur zum Denkmal. Die Eintragung in die Denkmalliste ist nur der bloße verwaltungsrechtliche Vorgang, wie der Minister ihn dargestellt hat, um Denkmal zu werden, aber er setzt den Wert und Charakter für unsere Kultur voraus, um den Charakter des Denkmals zu erlangen. Ein Objekt - bleiben wir der Einfachheit halber bei einem Gebäude oder einer Ausgrabungsstätte - muss also als schützens- und bewahrenswert im allgemeinen Gedächtnis und der allgemeinen Wahrnehmung vorhanden sein, damit es Denkmalcharakter erlangt und nicht einfach nur als Denkmal festgeschrieben wird.
Das erspart uns gewiss keine Kontroversen. Ich darf nur daran erinnern, welche Auseinandersetzungen der Rekonstruktion des Saarbrücker Schlosses vorausgingen, ehe man sich entschied, Tradition und damalige Gegenwart in Form des Erhalts der noch bestehenden Bausubstanz des Barockschlosses um die Errichtung des postmodernen Mittelrisaliten zu ergänzen und wieder zu vervollständigen. Noch heute wogt ein Streit, ob die Ludwigskirche - jenes Sym
bol, das selbst auf den Zwei-Euro-Münzen das Saarland repräsentiert - in seiner jetzigen Sandsteinfassade zu sehen sein soll oder ob nicht wie ursprünglich eine weiße Farbe die Fassade kleiden soll, ganz ähnlich den noch erhaltenen Gebäuden, die am Ludwigsplatz die Kirche umfassen.
Es gäbe noch prägnantere Beispiele, aber gewiss haben Sie Verständnis, wenn ich heute - unbeschadet meiner tiefsten Bewunderung für die französische Kultur - das Gebäude Georges-Henri Pingusson nicht näher benenne, sondern darauf verweise, dass es hier zu diskutieren gilt und dass es sich lohnt, sich selbst ein Bild zu machen.
Meine Damen und Herren, im Ernst: Sie sehen, der Denkmalschutz ist ein komplexes und schwieriges Thema. Er betrifft die öffentliche Hand, vom kleinsten Ortsteil im Saarland bis zum Saarland als Ganzes, er betrifft große Institutionen wie die Kirchen, nicht wenige Unternehmen, aber auch sehr viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere als Eigentümer von Baudenkmälern. Denn steht ein Haus unter Denkmalschutz, ändern sich sofort die Möglichkeiten des Eigentümers oder der Eigentümerin, Umbauten oder Veränderungen durchzuführen. Das kann beim Anbau eines Fahrradunterstandes beginnen und bis zur energetischen Sanierung reichen.
Gerade deshalb ist beim Denkmalschutz doppelte Sensibilität gefragt: die Sensibilität, die dem Denkmal gebührt, aber auch jene, meine Damen und Herren, die aus den Nutzern und Eigentümern nicht gleichsam über Nacht Personen macht, die durch die Hintertür enteignet werden, indem Vorschriften erlassen werden, die so streng sind, dass das Gebäude kaum noch zu halten ist. Hier haben wir aber ganz bewusst - darauf werde ich noch kurz eingehen - an der einen oder anderen Stelle bestimmte rote Linien eingezogen, die nicht überschritten werden dürfen.
Nach dieser Bemerkung, die Ziele und Motive der Koalitionsfraktionen und des Gesetzes verdeutlicht, möchte ich noch einige Beispiele aus dem Gesetzestext darlegen. Es heißt zwar so schön „Erste Lesung“, aber ich bin davon überzeugt, dass es auch in Ihrem Sinne ist, dass ich auf die Lesung verzichte - wie es auch der Minister getan hat - und nur prägnante Beispiele herausgreife.
Nun klingt der Titel „Gesetz zur Neuordnung des saarländischen Denkmalschutzes und der saarländischen Denkmalpflege“ nicht sehr spannend und sehr abstrakt und viele werden fragen: Was hat das Ganze mit meiner Lebenswirklichkeit zu tun? Aber ganz egal, ob Sie hier in diesem Hohen Hause mit aufmerksamem Blick das Gebäude wahrnehmen, ob Sie von hier durch die Fenster auf Saarbrücken blicken, ob Sie heute Abend zu Fuß nach Hause ge
hen oder die Saarbahn nutzen, um in Ihre Wohngemeinde zu fahren: Sie werden nahezu immer die Chance haben, sich mit Denkmälern auseinanderzusetzen und damit Geschichte zu erleben, Geschichte, die sich in der Gegenwart abbildet, die sich in die Gegenwart gerettet hat. Sie werden in den wärmeren Monaten genau wie ich von Mettlach mit seinen wunderschönen Ensembles bis zum Deutsch-Französischen Garten auch im Freien all das erleben, warum es dieses Gesetzes bedarf. Wir müssen gemeinsam schützen, nutzen und erhalten, was die Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft bildet.
Eine solche Brücke ist metaphorisch das Hüttenareal in Völklingen, und betrachten wir uns seine Nutzung, so wird deutlich, wie die Zeitläufe es binnen eines Menschenlebens vermögen, nicht nur einzelne Gebäude oder Ensembles zu verwandeln, sondern ganz Areale in Nutzen, Wahrnehmung und Wirkung zu verändern. Noch im 20. Jahrhundert war das heutige Weltkulturerbe ein wichtiger Arbeitgeber, im Guten wie im Bösen, Produktionsstätte hochwertigen Eisen und Stahls, danach Industriebrache. Heute ist es einer der wichtigsten Orte, an dem nicht nur saarländische und europäische Industriegeschichte fassbar ist und bleibt. Das gesamte Hüttenareal wurde als vollständiges Ensemble als so wichtig erkannt, dass es in die UNESCO-Weltkulturerbe-Liste aufgenommen wurde.
Heute wird das Ensemble als Ort kultureller Vielfalt, als Stätte der Begegnung zwischen Vergangenheit und Zukunft und nicht zuletzt als Ausstellungsort genutzt. Was könnte es kulturell im besten Sinne Spannenderes geben als eine Gruppe interessierter Schülerinnen und Schüler, denen an einem Ort der saarländischen Industriegeschichte große Ausstellungen wie zurzeit zum Beispiel die Inka-Ausstellung nahegebracht werden? Und deshalb ist es richtig und wichtig, dass endlich ein solcher Ort auch Eingang in die denkmalpflegerischen Bestimmungen findet, wie § 2 Abs. 1 des Gesetzes dies exakt regelt.
Doch ebenso wie für dieses große Ensemble bestimmt das Gesetz, dass insbesondere bei Baudenkmälern die Eigentümer zum Erhalt verpflichtet sind. Hier könnte ein tragisches Dilemma entstehen, indem ein Baudenkmal seinen Eigentümer in die Armut treibt, weil die Kosten des Erhalts die finanziellen Möglichkeiten oder die zu erwartenden Einnahmen bei Weitem übersteigen. Deshalb regelt § 5 zum Schutz der Eigentümerinnen und Eigentümer, dass die Baudenkmäler zu schützen sind, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Mit anderen Worten: Die Große Koalition hat sehr wohl darauf geachtet, dass niemand um seine wirtschaftliche Existenz bangen muss, weil er Eigentümer eines Baudenkmals wird.
Während wir ganz bewusst darauf verzichten, die abgeschafften Unteren Denkmalschutzbehörden wieder einzuführen, wollen wir gleichwohl die Interessen und Besonderheiten der jeweils betroffenen Kommunen stärker als bisher in Denkmalschutz und -pflege einfließen lassen. So werden die Kommunen nicht nur regelmäßig informiert, sondern können jederzeit Stellungnahmen abgeben. Sie können sich äußern und erhalten gegebenenfalls von Amts wegen das Recht, sich an der Denkmalpflege zu beteiligen. Dies mag technisch klingen, bedeutet aber, dass im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens jede Behörde dazu verpflichtet ist - und nach unserer Überzeugung dies auch tun wird -, künftig im Interesse der Kommunen und im Interesse des Denkmals zu handeln.
Wie auch für die anderen genannten Aufgaben werden dafür die in Abschnitt 7 des Gesetzes aufgeführten Behörden zuständig sein: das Ministerium für Bildung und Kultur als Oberste Denkmalbehörde, die als Landesdenkmalamt dem Kultusministerium bereits seit Ende 2017 nachgeordnete Behörde und nicht zuletzt das Landesarchiv als für bedeutsame Archive zuständige Behörde.
Der Landesdenkmalrat wird weiterhin bestehen und in seiner wertvollen Tätigkeit von uns ausdrücklich unterstützt. Er berät die Oberste Denkmalbehörde, sprich das Ministerium, und ebenfalls das Landesdenkmalamt. Während wichtige Eckdaten wie die Berichtspflicht oder die Pflicht zur Anhörung des Landesdenkmalrats im Gesetz geregelt sind, gilt es, der Gewaltenteilung Rechnung zu tragen und die exakte Ausführung - das will ich auch betonen - der exekutiven Gewalt zu überlassen, die per Verordnung regeln wird, wie konkret die Gestaltung stattfinden wird. Darum werden wir vertrauensvoll die detaillierte Ausgestaltung in die Hände der Landesregierung als Verordnungsgeber legen.
Doch nicht nur der Landesdenkmalrat wird die Behörden unterstützen. Zudem können Personen, die hierfür besonders qualifiziert sind, als Denkmalbeauftragte bestellt werden. Sie sollen im besten Sinne ein wachsames Auge auf Vorgänge werfen, die Denkmalschutz und Denkmalpflege betreffen, und nötigenfalls die Denkmalbehörden unterrichten, auch Fundanzeigen annehmen und weiterleiten sowie das Landesdenkmalamt bei der Erfassung der Denkmäler unterstützen. Ebenso wie beim Landesdenkmalrat setzen wir auch bei den Denkmalbeauftragten auf das Ehrenamt, was aber zugleich bedeutet, dass mit einem schlanken hauptamtlichen Verwaltungsapparat so viel Fachkompetenz wie irgend möglich eingebunden sein muss.
Sehr verehrte Damen, meine Herren, Sie sehen, wie umfangreich und komplex, aber auch wie vielfältig und spannend der Bereich des Denkmalschutzes ist. Das Gesetz ist aus meiner Sicht sehr gut lesbar und
sehr gut nachvollziehbar, ich glaube, auch für den Laien. Mit dem hier Ausgeführten habe ich nur einen kleinen Teil des Gesetzes dargestellt. Von welch hoher Bedeutung der Denkmalschutz ist, zeigt mir auch, dass uns schon eine Reihe von Zuschriften erreicht hat von Personen und Institutionen, die uns wertvolle und wichtige Anregungen zum Denkmalschutz und seinen Rechtsnormen mit auf den Weg geben.