Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere zweitägige Landtagssitzung und darf Sie recht herzlich willkommen heißen. Im Mittelpunkt der beiden Beratungstage steht der saarländische Landeshaushalt für die Jahre 2019 und 2020. Die Beratung und die Debatte über den Haushalt sowie die Beschlussfassung bilden traditionell Höhepunkt und Abschluss unseres parlamentarischen Jahres.
Ich freue mich, zur heutigen Sitzung Gäste begrüßen zu dürfen. Auf der Besuchertribüne befinden sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer von zwei Verwaltungslehrgängen unserer Fachhochschule für Verwaltung. Sie stehen unter Leitung von Herrn Franz-Josef Warken. Sie nehmen im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit an unserer heutigen Plenarsitzung teil. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 21. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode für heute, 09.00 Uhr, einberufen. Die zweitägige Sitzung hat die Tagesordnung, die Ihnen vorliegt. Ich frage, ob es gegen die Tagesordnung Widerspruch gibt. - Das ist nicht der Fall.
Einige geschäftsleitende Anmerkungen zu unserer Tagesordnung. Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 in den Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung aufzunehmen. Das sind die Drucksachen 16/677 und 16/678. Wer dafür ist, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle damit fest, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind.
Ich schlage vor, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt. Dieses Verfahren entspricht weitgehend dem Verfahren bei der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes in den Vorjahren. Da geht es um die Berichterstattung, die Reihenfolge der Abstimmungen und den zeitlichen Ablauf, insbesondere die Redezeit. Sie finden all das in den Haushaltsmappen auf Ihren Plätzen.
Das Erweiterte Präsidium hat weiterhin vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz in einer gemeinsamen Aussprache zu führen. Es empfiehlt Ihnen, die Abstimmungen über die Gesetze am morgigen Mittwoch durchzuführen.
Über dieses gesamte Verfahren, über die Struktur und den Ablauf unserer Haushaltsberatungen darf ich nunmehr abstimmen lassen. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann verfahren wir wie vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich weiterhin darauf verständigt, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 am Ende des ersten Sitzungstages, also am Ende des heutigen Tages, durchzuführen. Da geht es um die Zweite Lesung des Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Antisemitismus und die Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften
Auch hier frage ich ins Plenum: Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir auch hier so. Wir beginnen nun mit unserer Tagesordnung.
Am 05. Dezember 2018 hat Herr Abgeordneter Klaus Meiser sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der stellvertretende Landeswahlleiter hat mit Schreiben vom 05. Dezember mitgeteilt, dass gemäß § 42 Landtagswahlgesetz für den ausgeschiedenen Abgeordneten Klaus Meiser Frau Gabriele Herrmann, Saarbrücken, als Listennachfolgerin auf dem Kreiswahlvorschlag der CDU im Wahlkreis Saarbrücken in den Landtag des Saarlandes eintritt. Frau Herrmann hat ihr Mandat angenommen.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 10. Dezember mit der Mandatsnachfolge des Abgeordneten Klaus Meiser befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten - die Feststellung, dass die
Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleitung und des Ausschusses Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte nun Frau Gabriele Herrmann, zu mir heraufzukommen, damit ich sie verpflichten kann.
Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Verpflichtung der Abgeordneten von ihren Plätzen zu erheben.
Nach Artikel 66 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Frau Abgeordnete Gabriele Herrmann, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. Herzlichen Glückwunsch.
Zweite Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2019/2020 sowie Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Haushalts- gesetz - HG 2019/2020) (Drucksache 16/590) (Ergänzungsvorlage der Landesregierung: Drucksache 16/647)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020 (HBeglG 2019/2020) (Drucksache 16/591)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushaltsplan 2019/2020 - Investitionen für ein lebenswertes und soziales Saarland (Drucksache 16/678)
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2019/2020 - Das Saarland muss den Anschluss finden an die erfolgreichen und wirtschaftsstarken Regionen Euro
Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordnetem Jochen Flackus, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2019/2020
Vielen Dank, Herr Präsident! Herzlichen guten Morgen an die Gäste! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bevor ich in den Bericht einsteige, möchte ich ein paar Ehrenworte sprechen. Wir haben nicht nur einen Doppelhaushalt in diesem Jahr zu verabschieden, sondern wir verabschieden auch den letzten Haushalt unseres Ausschusssekretärs Werner Schaar, der quasi im nächsten Jahr endgültig „in Rente geht“, aber dessen letzter Haushalt jetzt ansteht.
Das ist kein einfaches Ding. Er hat 40 Jahre lang hier das Geschehen bestimmt, in vielen Jobs, dem wichtigsten sicher als Sekretär des Haushaltsausschusses. Wahrscheinlich ist er einer der dienstältesten Beamten, die das Saarland hat, vermutlich der dienstälteste hier im Landtag. Ich glaube, ich spreche im Namen aller, die hier im Hause sitzen, wenn ich sage, dass wir uns herzlich bedanken für seine Arbeit über diese vielen Jahre. Sein Abschied ist nächstes Jahr, aber heute ist schon einmal Gelegenheit, ihm einen Applaus zu geben.
Wie gesagt wird er im nächsten Jahr sicherlich gebührend gewürdigt werden. Von mir aus möchte ich nur ein paar kleine Anmerkungen machen, da ich ihn wahrscheinlich am kürzesten von vielen Haushaltsmenschen hier kenne. Ich habe ihn kennengelernt als einen, der Ecken und Kanten hat, was nach 40 Jahren Beamtendasein erstaunlich ist.
Was ich besonders interessant finde: Er ist ausgesprochen widerborstig gegen seine Oberen, was ich für eine gute Charaktereigenschaft halte.
Dabei ist er natürlich nicht unfair. Er kompensiert diese Widerborstigkeit durch sein riesiges Fachwissen und sein historisches Wissen. Das macht es komplett wett. Das Entscheidende ist, und das hat er vielen Vorsitzenden des Haushaltsausschusses in diesem Hause - einige sitzen ja hier - voraus: Er hat das Parlament über alles gestellt. Das finde ich in
teressant. Er sagt, das Parlament und die Abgeordneten sind das Wichtigste, was es für mich in der Arbeit gibt. Deshalb ist sein Rat auch immer gefragt gewesen, und er ist auch aktuell noch gefragt. Ein Teil der großen Wertschätzung, die viele und ich persönlich ihm entgegenbringen, ist der Tatsache geschuldet, dass er eine klare Orientierung hat und das Parlament in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Ich glaube, alle sagen: Vielen Dank für die Zusammenarbeit bis hierher, denn wir werden ja noch weiter zusammenarbeiten. Herr Schaar, es ist Ihr letzter Haushalt, deshalb auch von mir persönlich vielen Dank.
Ich komme zu dem Bericht, der ohne Zweifel nicht so viele Emotionen hat. Die Landesregierung hat am 08. Oktober 2018 erneut für einen Zweijahreszeitraum den Haushaltsentwurf für die Rechnungsjahre 2019 und 2020 eingebracht, der gemeinsam mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 am 23. und 24. Oktober in Erster Lesung beraten worden ist.
Das Haushaltsvolumen beträgt 2019 rund 4,6 Milliarden und im Jahr 2020 4,8 Milliarden Euro. Die Erhöhung des Haushaltsvolumens gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr ist neben der Investitionsoffensive Saar vor allem das Ergebnis von zwei Strukturentscheidungen, mit denen die Landesregierung einen Beitrag zu mehr Haushaltstransparenz leisten will. So sieht der Entwurf vor, dass die Einnahmen vom Bund in Höhe von 125 Millionen Euro und die ebenso hohen Ausgaben an die Kommunen für die Kosten der Unterkunft erstmals in voller Höhe planmäßig ausgewiesen werden. Die Veranschlagung der Tilgungsausgaben bringt Mehrausgaben von über 80 Millionen Euro mit sich.
Auch in den kommenden Jahren wird es darum gehen, mit einer Haushalts- und Finanzpolitik mit Augenmaß die Abhängigkeit des Landes von besonderen bundesstaatlichen Hilfen schrittweise abzubauen. Dazu ist es notwendig, die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes zu stärken und die Standortvorteile des Landes als attraktivem Wohn- und Unternehmenssitz zu verbessern. Dem Abbau der Verschuldung und der Angemessenheit der Personalausstattung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Versorgungsausgaben werden auch in Zukunft eine große finanzpolitische Herausforderung sein.
Vor diesem Hintergrund sieht der Regierungsentwurf auch die Einrichtung eines Pensionsfonds vor, der dazu beitragen soll, zukünftigen Versorgungsausgaben gewachsen zu sein. Die diesem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich der erzielten Erträge sind in Schuldscheindarlehen des Landes zu marktüblichen Bedingungen anzulegen. Der für das
Einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz sieht die Landesregierung auch durch das beabsichtigte Auslaufen des Sondervermögens „Zukunftsinitiative II“. Den dort aufgelaufenen Schuldenstand will die Landesregierung innerhalb weniger Jahre tilgen. Die im Kernhaushalt entstehenden Überschüsse sollen dem Sondervermögen mit dem Zweck der Schuldentilgung zugeführt werden, was im Jahr 2019 zu einem Anstieg des Haushaltsvolumens führt.
Mit der Einrichtung einer öffentlichen Transparenzdatenbank kommt die Landesregierung einer langjährigen Forderung des Parlaments nach. Zur Umsetzung dient der neu erstellte Einzelplan 16, in dem alle IT- und Digitalisierungsausgaben des Landes ressortbezogen gebündelt dargestellt werden. Um auch in Zukunft flexibel auf konjunkturelle Entwicklungen und besondere Ausnahmesituationen reagieren zu können und um die haushaltsrelevanten Vorgaben nach dem Sanierungshilfegesetz zu verarbeiten, hat die Landesregierung eine Konjunkturausgleichsrücklage sowie eine Zinsausgleichsrücklage eingerichtet.
Mit der Konjunkturausgleichsrücklage wird in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Land auch in einer ungünstigen konjunkturellen Lage die Vorgaben des Sanierungshilfegesetzes einhalten kann. Mit der Hilfe der Ausgleichsrücklage sollen konjunkturelle Schwankungen ausgeglichen werden. Bereits im kommenden Jahr erwartet man konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen von fast 50 Millionen Euro, die nicht zur Haushaltsfinanzierung eingesetzt werden, sondern die der dafür eigens eingeführten Konjunkturausgleichsrücklage 2019 zugeführt werden.