Gabriele Herrmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag beschäftigen wir alle uns mehr oder weniger bewusst mit Fragen, die direkt oder indirekt den Verbraucherschutz betreffen: Was kann ich essen? Was ist gesund, was nicht? Welche digitalen Angebote kann ich nutzen? Sind meine Daten sicher? Oder gerade jetzt im Winter: Wie kann ich Energie sparen? Dabei stellt insbesondere die Flut an Informationen in unserer heutigen Gesellschaft und die Vielzahl an neuen Produkten und Dienstleistungen aus dem In- und Ausland den Verbraucher vor große Herausforderungen.
Mit ihrer Verbraucherschutzpolitik möchte die Landesregierung daher die Bürgerinnen und Bürger schützen, schützen vor Fehlinformationen, vor Betrug, insbesondere aber auch vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden. Ziel ist und bleibt es, den Bürger als Verbraucher in seiner Fähigkeit zu selbstbestimmten Entscheidungen bestmöglich zu unterstützen. Dafür ist die Bereitstellung unabhängiger Beratung und Information vonnöten.
Die saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass starke Institutionen ihre Interessen vertreten. Deshalb
unterstützen wir auch die Arbeit der unabhängigen Verbraucherzentrale des Saarlandes in den kommenden beiden Jahren mit jeweils mehr als einer halben Million Euro. Ich meine, das ist gut angelegtes Geld.
Kostendeckend soll und wird eine Verbraucherberatung aber nie arbeiten können, deshalb muss für diese Aufgabe dauerhaft öffentliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Denn gerade diese öffentliche Förderung ist es doch, die die Interessenneutralität und die Unabhängigkeit der Verbraucherberatung sicherstellt und zudem eine Beratung zu geringen Gebühren ermöglicht, damit diese Beratung uneingeschränkt von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden kann.
Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle auch die hervorragende Arbeit des Landeamtes für Verbraucherschutz bleiben, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen effektiven und transparenten Verbraucherschutz hier im Saarland gewährleisten. Herzlichen Dank dafür!
Die Digitalisierung birgt für Verbraucher ein immenses Potenzial, auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. Bereits im Rahmen des Nachtragshaushalts wurden 90.000 Euro für die Digitalisierung der Verbraucherberatung zur Verfügung gestellt. Damit konnte auch die Möglichkeit der Beratung per Videochat bei der Verbraucherzentrale geschaffen werden. Mit diesem niedrigschwelligen und flexiblen neuen Angebot sollen zusätzliche Verbrauchergruppen erschlossen werden, insbesondere sollen Personen angesprochen werden, die von den herkömmlichen Angeboten bisher keinen Gebrauch gemacht haben. Zudem soll der Online-Zugang zur Beratung künftig auch Menschen die Gelegenheit zu einer persönlichen Beratung ermöglichen, die andernfalls längere Wege zurücklegen müssten. Dabei ist wichtig, dass das digitale Angebot die persönliche Beratung ergänzen soll, aber keinesfalls ersetzen soll.
Viele Verbraucher hat die Corona-Krise hart getroffen, Corona verändert die Lebenswirklichkeit und das Kaufverhalten der Verbraucher. Von Leistungen der Grundversorgung sollte aber wegen der CoronaPandemie niemand abgeschnitten werden. Zu diesen Leistungen zählt insbesondere auch die Versorgung mit Strom. Verbraucherinnen und Verbrauchern wurde durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ein Leistungsverweigerungsrecht in Bezug auf alle wesentlichen Dauerschuldverhältnisse, also solche, die zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge erforderlich sind, bei pandemiebedingten Zahlungsschwierigkeiten eingeräumt. Dieses gesetzliche Recht auf einen Zahlungsaufschub ist je
doch Ende Juni ausgelaufen. Um die Bereitstellung von Strom als Teil der Grundversorgung auch in Notsituationen zu gewährleisten und um Stromsperren zu vermeiden, wurde der Nothilfefonds Stromsperren hier bei uns im Saarland ins Leben gerufen. Damit nehmen wir, meine Damen und Herren, bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Wir sind wirklich sehr froh und dankbar, dass dieses Projekt so auf den Weg gebracht werden konnte. Denn nun haben wir im Saarland ein wirksames Mittel an der Hand, um vielen Menschen, die sich in einer Notsituation befinden, aus dieser heraushelfen zu können. Davon sind wohl mehr Menschen betroffen, als man vielleicht meinen sollte.
Der Nothilfefonds wird von zwei Institutionen flankiert, zum einen von der Energiesicherungsstelle als unabhängigem Expertengremium, das über die Vergabe von Mitteln aus dem Nothilfefonds entscheidet, zum anderen von der Melde- und Steuerungsstelle, die bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes angesiedelt ist und Mitte Oktober ihre Arbeit aufgenommen hat. Von Stromsperren bedrohte Personen können per Telefon oder Internet mit der Melde- und Steuerungsstelle Kontakt aufnehmen, von der sie Hilfe und Beratung erhalten. Nach Annahme des Falles wird von den Energieversorgungsunternehmen eine vierwöchige Frist zur Bearbeitung eingeräumt. Sollte sich keine Lösung zur Vermeidung einer Stromsperre ergeben, wird die Energiesicherungsstelle tätig. Dabei ist zu beachten, dass Mittel aus dem Notfallfonds nachrangig sind und grundsätzlich nur einmal bezogen werden können. Im Falle der Inanspruchnahme des Nothilfefonds beteiligt sich die saarländische Energiewirtschaft ebenfalls an der Niederschlagung von Forderungen.
Die Mittel für die Arbeit der Melde- und Steuerungsstelle und die Mittel zur Ausstattung des Nothilfefonds werden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in erheblicher Höhe, nämlich mit 200.000 Euro pro Jahr - es ist eben schon angeklungen - aus dem Sonderfonds zur Armutsbekämpfung, bereitgestellt. Zur Absicherung des Projekts sollen im Jahr 2022 zusätzlich 50.000 Euro im Einzelplan 09 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellt werden. Die Einrichtung des Nothilfefonds Stromsperren ist übrigens Bestandteil des zweiten Aktionsplans zur Armutsbekämpfung im Saarland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherschutz stärkt die Demokratie, denn er stellt der Macht der Anbieter die Macht informierter Konsumenten entgegen. Daher ist jeder Euro, den wir für den Verbraucherschutz bereitstellen, gut investiert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle
gen! „Sie alle beglückwünsche ich! Ich beglückwünsche Sie zunächst, jung zu sein.“ - Mit diesen Worten begann Charles de Gaulle seine historische Rede an die deutsche Jugend im Jahre 1962. Sie war ein Meilenstein in den deutsch-französischen Beziehungen und entfaltete damals eine nachhaltige Wirkung auf die jugendlichen Zuhörer. De Gaulle hatte erkannt, dass die Zukunft beider Länder in den Händen der Jugend liegt. Mit der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages 1963 begründeten Konrad Adenauer und Charles de Gaulle schließlich eine intensive politische Zusammenarbeit und nachhaltige Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich.
Diese enge Verbindung beider Länder wurde in diesem Jahr durch den Abschluss des Aachener Vertrages erneuert und fortgeschrieben. Niemand weiß besser als wir Saarländer, wie wichtig diese Freundschaft ist, denn unsere Region ist es doch, die heute in besonderer Weise für die deutsch-französische Freundschaft steht. Viele Menschen pendeln täglich über die Grenze, um zu arbeiten, einzukaufen oder einfach nur um Freunde zu treffen. Frankreich ist außerdem einer der wichtigsten Handelspartner des Saarlandes. Aus all diesen Gründen hat der Abschluss des Aachener Vertrages eine besondere Bedeutung für uns. In ihm wird nicht nur ein besonderer Schwerpunkt auf die Grenzregion, wofür sich das Saarland besonders eingesetzt hat, sondern auch auf die Jugend gelegt, denn er sieht insbesondere auch vor, dass Deutschland und Frankreich ihre Bildungssysteme enger zusammenführen und die Mobilität und Austauschprogramme zwischen beiden Staaten ausbauen. Dies alles steht im Einklang mit der Frankreichstrategie des Saarlandes, durch die die Chancen der Grenzregion noch stärker nutzbar gemacht werden sollen. Diese Chancen müssen wir gerade im Sinne der jungen Menschen ergreifen!
Dazu zählt insbesondere der Bereich der grenzüberschreitenden Ausbildung! Während in Deutschland wie im Saarland eine vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit herrscht - was ja insbesondere dem System der dualen Ausbildung in Deutschland zugeschrieben wird -, sehen sich Jugendliche in Lothringen mit einer vergleichsweise hohen Jugendarbeitslosigkeit konfrontiert. Im Saarland betrug die Jugendarbeitslosigkeit im November 2019 rund 5 Prozent. Das sind immer noch 5 Prozent zu viel.
Lässt man den Blick aber über die Grenze nach Lothringen schweifen, so ist leider festzustellen, dass nach Angaben der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle dort im Jahr 2017 - neuere Zahlen liegen leider nicht vor - 22,1 Prozent der 15
bis 24-jährigen Erwerbspersonen ohne Arbeit waren und somit mehr als im europäischen Durchschnitt. Aufgrund der immer noch relativ hohen Jugendarbeitslosigkeit in Lothringen ist davon auszugehen, dass der saarländische Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für junge Franzosen grundsätzlich attraktiv ist.
In Deutschland haben wir seit einigen Jahren die Situation, dass sich der Ausbildungsmarkt im Umbruch befindet. Für viele unserer Betriebe wird es nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung und einer anhaltend hohen Studierneigung zunehmend schwieriger, ihre offenen Ausbildungsstellen zu besetzen. Im Saarland wurden im Zuständigkeitsbereich der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit im Beratungsjahr 2018/2019 5.100 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle gemeldet. Dem standen 7.400 gemeldete Ausbildungsstellen gegenüber.
Deshalb kann es für beide Seiten nur ein Gewinn sein, wenn es gelingt, jungen Menschen eine Tür zum grenzüberschreitenden Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu öffnen und Betriebe und Jugendliche von diesseits und jenseits der Grenze zusammenzubringen.
Heutzutage nimmt man die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich im alltäglichen Leben kaum noch wahr. Aber eine Ausbildung im Nachbarland? Das stellt für viele Jugendliche auch heute noch eine große Hürde dar! Aber warum ist das so? Neben Fragen der Sprachkompetenz und der Mobilität liegt das vor allem daran, dass die Ausbildungssysteme in Deutschland und Frankreich nicht identisch sind. In Deutschland hat das System der dualen Ausbildung mit den Lernorten Betrieb und Berufsschule einen besonderen Stellenwert. In Frankreich hingegen findet berufliche Bildung überwiegend schulisch statt.
Trotz dieser Unterschiede bietet gerade der Bereich der beruflichen Bildung vielfältige Chancen - etwa durch Praxisphasen und Ausbildungsabschnitte im Nachbarland -, die Arbeitswelt des Nachbarn kennenzulernen sowie sprachliche und interkulturelle Kompetenzen zu vertiefen. Und genau das sind die Kompetenzen, die gerade in unserer Grenzregion von besonderer Bedeutung sind! Deshalb ist es im Sinne der Jugendlichen, aber auch im Interesse unserer Unternehmen, die bestehenden Hürden abzubauen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung in den letzten Jahren einige Initiativen auf den Weg ge
bracht. Ich will hier exemplarisch drei Beispiele nennen. Erstens die „Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung“. Sie wurde im Jahr 2013 bei dem Bildungsträger „VAUS“ in Dillingen ins Leben gerufen. Das Angebot richtete sich zunächst schwerpunktmäßig an lothringische Lycée-Schülerinnen und -Schüler im grenznahen Bereich, die einen Teil ihrer vorgeschriebenen Praxisphasen in einem saarländischen Betrieb absolvieren wollten und an saarländische Auszubildende, die einen Teil ihrer Berufsausbildung in einem französischen Betrieb verbringen wollten. Sie wurden und werden während des gesamten Prozesses von der Fachstelle unterstützt und begleitet.
Im Zeitraum 2013 bis Mitte 2016 konnten so rund 200 Praktika und Ausbildungsabschnitte im Nachbarland durchgeführt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde das Projekt räumlich auf ganz Lothringen und die Westpfalz sowie auf die Zielgruppe der saarländischen Fachoberschüler ausgeweitet und wird seitdem über das INTERREG V A-Programm gefördert. Zahlreiche Partner aus der Großregion sind daran beteiligt.
Im August wurde uns im Wirtschaftsausschuss berichtet, dass seit Mitte 2016 244 Ausbildungsabschnitte und Praktika grenzüberschreitend vermittelt werden konnten. Ich denke, das ist ein schöner Erfolg!
Daneben wurde eine Reihe von Informationsveranstaltungen, grenzüberschreitenden Betriebsbesichtigungen und interkulturellen Seminaren organisiert.
Zweitens. Das Abkommen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung Saarland - Lothringen. Es wurde 2014 nach dem Vorbild der Oberrheinkonferenz unterzeichnet. Dieses ermöglicht es saarländischen und lothringischen Jugendlichen, den kompletten theoretischen Teil ihrer Ausbildung in ihrem jeweiligen Heimatland und den kompletten praktischen Teil in einem Betrieb des jeweiligen Nachbarlandes zu absolvieren. Bisher konnten knapp 70 grenzüberschreitende Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, davon 22 im Jahr 2019. Seit 2017 wird dieses Modell durch die beiden Ausbildungsvermittler für grenzüberschreitende Ausbildung der Agentur für Arbeit Saarland flankiert. Sie werden durch die Region Grand Est kofinanziert und informieren und beraten sowohl die Jugendlichen als auch die Schulen gezielt über diese Ausbildungsmöglichkeit und vermitteln die entsprechenden Ausbildungsstellen.
Drittens, die deutsch-französischen Berufsschulzweige. Zum Schuljahr 2015/2016 startete am BBZ
St. Ingbert der deutsch-französische Berufsschulzweig „Automobil“. Weitere folgten in den Bereichen „Tourismus“, „Hotellerie und Gastronomie“ sowie „Bauwesen, Energie und Informationssysteme“ an verschiedenen Standorten im Saarland. Wesentliche Elemente dieser Kooperationen sind der verstärkte Fachunterricht in der jeweiligen Partnersprache sowie die verstärkten Austausche mit Fachpraktika.
Hervorzuheben ist auch das Engagement der Wirtschaft, was die grenzüberschreitende Ausbildung angeht. Insbesondere die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes und die Handwerkskammer des Saarlandes sind in diesem Bereich sehr aktiv und beraten und unterstützen junge Menschen bei der grenzüberschreitenden Mobilität. Außerdem sind sie ja bekanntlich Partner beziehungsweise Unterstützer der vorgenannten Maßnahmen.
Besonders erwähnt sei an dieser Stelle auch die Mobilitätsberatung der IHK Saarland, die Teil der bundesweiten Initiative „Berufsbildung ohne Grenzen“ ist und die vom BMWi und dem saarländischen Europaministerium kofinanziert wird. Die Mobilitätsberaterin berät und unterstützt sowohl Auszubildende als auch Betriebe bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten.
Ich glaube, als Saarländer können wir ganz besonders stolz darauf sein, dass die deutsch-französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung, ProTandem - vormals Deutsch-Französisches Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung - ihren Sitz in Saarbrücken hat. Seit 1980 organisiert und fördert die Agentur Austausche - hier insbesondere Gruppenaustausche von Jugendlichen während der Ausbildung - sowie von Erwachsenen in der beruflichen Bildung. Jährlich nehmen rund 3.000 Personen teil.
Ich glaube, es besteht Einigkeit darüber, dass sich alle diese Maßnahmen sinnvoll ergänzen und von daher zu begrüßen sind. Durch sie konnten jungen Menschen in den letzten Jahren mehr Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Ausbildung sowie zur Absolvierung von grenzüberschreitenden Ausbildungsabschnitten und Praktika eröffnet werden.
Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Projekte und Institutionen, die sich um die grenzüberschreitende Mobilität verdient machen, wie beispielsweise das Deutsch-Französische Jugendwerk, die EURES-T-Berater oder die Task Force Grenzgänger der Großregion, deren Aufgabe die Erarbeitung von juristischen und administrativen Lösungsvorschlägen für Grenzgängerhemmnisse ist und die bereits
ihre Expertise auch im Bereich der grenzüberschreitenden Ausbildung eingebracht hat.
Es ist dringend geboten, dass die Zielsetzungen, die der Aachener Vertrag im Bereich der Bildung und der Mobilität aufgreift, weiterhin aktiv unterstützt werden. Ein guter Ansatz wäre, diese Themen in den neu einzurichtenden Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzubringen und sie dort mit den relevanten Akteuren zu beraten. Dabei wird es insbesondere darauf ankommen, den für die prioritären Maßnahmen des Aachener Vertrages angekündigten Ausbau der Mobilitätsprogramme für Praktikanten und Auszubildende intensiv zu begleiten und Beteiligungsmöglichkeiten insbesondere für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der saarländischen Grenzregionen auszuloten und zu nutzen.
Was gibt es noch zu tun? Zukünftig sollten noch mehr junge Menschen von den Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Ausbildung Gebrauch machen und davon profitieren. Leider ist diese Möglichkeit nicht allen Unternehmen und jungen Menschen bekannt. Daher müssen die Chancen, die das „Abkommen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung Saarland - Lothringen“ bietet, noch stärker kommuniziert und beworben werden. Von daher bin ich sehr froh, dass die Landesregierung auf ihrer Klausurtagung am Wochenende beschlossen hat, die grenzüberschreitende Berufsausbildung gemeinsam mit den Unternehmen offensiv zu bewerben.
Aber wir dürfen uns nicht mit dem Erreichten zufriedengeben. Es ist zu prüfen, wie die Anerkennung bei der grenzüberschreitenden Ausbildung weiter verbessert werden kann und am Ende der Ausbildung jeweils integrierte gemeinsame Ausbildungsabschlüsse angeboten werden können.
Mit der Rahmenvereinbarung über die grenzüberschreitende Berufsausbildung in der Großregion wurde 2014 erstmals ein gemeinsamer Rahmen zur Förderung der beruflichen Mobilität in der Berufsbildung geschaffen. Gerade unter der saarländischen Gipfelpräsidentschaft gilt es, diesen weiter mit Leben zu füllen und die entsprechenden Maßnahmen fortzuschreiben. Auch gilt es, die Kammern weiterhin bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten zu unterstützen, um zukünftig weitere Betriebe für die Bereitstellung entsprechender Praktikumsplätze und für die grenzüberschreitende Ausbildung zu gewinnen und um diese Stellen dann auch mit den entsprechenden Bewerbern passgenau besetzen zu können.
Bei der Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung handelt es sich ebenso wie bei der Task Force Grenzgänger um bewährte Projekte, die derzeit über INTERREG finanziert werden. Diese sollten fortgeführt und auch in Zukunft unterstützt werden. Außerdem ist auf eine enge Verzahnung der vorgenannten Projekte hinzuwirken, um so Synergien zu heben. Schließlich sollten die Förderchancen des EU-Programms zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport, Erasmus+, beworben und aktiv genutzt werden.
Aus all diesen Gründen bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank!
Vielen Dank.