Im Gegenzug dazu seien refinanzierbare Kosten für die Unterrichtsräume der Grundschule im gleichen Gebäude nicht entstanden. Seit dem 2. Schulhalbjahr 2018/19 stehe der Nikolaus-Groß-Schule nun ein kernsaniertes und technisch nach den neuesten Standards umgebautes Grundschulgebäude (Ge- bäude 006) zur Verfügung.
Aufgrund des teilweise desolaten baulichen Zustandes anderer Gebäude im Schulareal und einer bereits erkennbaren weiteren Schulentwicklung (Inter
nate wurden geschlossen, Schulkindergärten sind ausgelaufen) hat der Rechnungshof in einer möglichen Entwicklungsplanung eine grundsätzliche neue Gruppierung und Neustrukturierung der Gebäude aufgezeigt. Inzwischen ist eine Lenkungsgruppe damit befasst, eine ganzheitliche Zukunftsbetrachtung mit nachhaltigen Strategien unter Einbeziehung der besonderen pädagogischen Anforderungen zu erarbeiten.
Der Unterausschuss begrüßt die Absicht des Ministeriums, dabei die Bedürfnisse der einerseits blinden und sehbehinderten und andererseits gehörlosen und hörbehinderten Schülerinnen und Schüler auch mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten und Anforderungen an die Raumausstattung zu berücksichtigen.
Als schwierig gestaltet sich die Tatsache, dass jeder der selbstständigen Träger eigene Interessen verfolgt, die im Gesamtkontext immer wieder bewertet und abgewogen werden müssen.
Dies hatte eine Vielzahl von Gesprächen in unterschiedlicher Zusammensetzung und auch Planänderungen zur Folge. Die jetzt vorhandenen Strukturen werden als geeignete Voraussetzungen für eine gestraffte Planung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen gesehen.
Der Ausschuss hat im Wissen, dass das Bauen im Schulareal einen komplexen Prozess mit zahlreichen Realisierungsschritten darstellt, dem Ministerium eine kommunikative und effizientere Zusammenarbeit empfohlen.
Er hat auch die vom Rechnungshof geteilte Auffassung vertreten, dass die vorhandenen Gebäude und Freiflächen innerhalb des Schulareals eine fundierte Grundlage für eine gut strukturierte Schulentwicklungsplanung bieten. Von besonderer Bedeutung erscheint dabei die Erstellung eines Gesamtkonzeptes mit der Festlegung aller notwendigen Baumaßnahmen, die planerisch vorbereitet und in einem mittelfristigen Zeitfenster finanziert und umgesetzt werden sollten.
Der Ausschuss erwartet dadurch erhebliche Synergieeffekte, die in Verbindung mit der aufgezeigten Entwicklungsplanung zu deutlichen Einsparungen im Landeshaushalt führen sollten.
der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2016 gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in
Der Ihnen als Drucksache 16/951 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht vom Rechnungshof 2017 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2016.
Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 02. März 2018 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei nicht ergeben.
Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2016 zu erteilen.