Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Als nächsten Redner rufe ich für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Lutz Hecker auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 wurde es notwendig, den Staatsvertrag über das Hochschulzulassungswesen einer Neuregelung zu unterziehen. Diese Neuregelung wurde dann im Frühjahr 2019 durch die Länder ratifiziert. Ein Staatsvertrag, der von 16 Bundesländern ratifiziert werden muss, bei dem auch die verschiedensten Wünsche und Vorstellungen aufeinanderprallen, stellt natürlich in letzter Konsequenz immer einen Kompromiss dar. Der nun von allen Ländern unterzeichnete Staatsvertrag ist genau ein solcher Kompromiss, den wir allerdings als gelungen erachten.

In der Landtagssitzung vom 19. Juni haben wir hier ausführlich und teilweise auch kontrovers im Rahmen der Ersten Lesung über den uns vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung debattiert. Wir alle waren uns in der grundsätzlichen Frage einig, dass eine Neuregelung unumgänglich ist. Letzten Endes wurden damit ja auch Ungerechtigkeiten beseitigt, wenngleich wir die Kritik an der Erhöhung der Vergabe von Studienplätzen nach der Abiturbestnote von bisher 20 auf nunmehr 30 Prozent durchaus nachvollziehen können. Allerdings wurden den Hochschulen weitgehende Möglichkeiten eingeräumt, bei der Vergabe von Studienplätzen nach Eignung und damit vor allem auch außerhalb der Abiturbestnoten vorzugehen.

Im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie gab es dann vor 14 Tagen eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Bei dieser Anhörung haben sich Vertreter der Hochschulen, der Universität, der Gewerkschaften und auch des AStA dazu geäußert. Dabei herrschte größtenteils Einigkeit hinsichtlich der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Gleichwohl gab es Kritikpunkte und konkrete Änderungswünsche, dies auch bereits im Vorfeld der Anhörung. Einem dieser Änderungswünsche wurde nun entsprochen, sodass nun auch der Studiengang Zahnmedizin im zukünftigen Gesetz insofern Beachtung finden wird, als eine Anrechnung von fachspezifischen Berufsausbildungen möglich sein wird. Dies war ein expliziter Wunsch des AStA der Universität.

Bei den intensiven Beratungen im Ausschuss wurde aber auch deutlich, dass dieses Gesetz natürlich ei

nerseits die rechtliche Grundlage darstellen wird, andererseits aber genügend Gestaltungsspielraum bleibt, um den einen oder anderen Kritikpunkt im Nachhinein durch entsprechende Ausführungsverordnungen des Ministeriums und die Hochschulen selbst zu beseitigen beziehungsweise den einen oder anderen Punkt noch im Detail zu regeln.

Zusammenfassend sehen wir den Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht Bund und Ländern gegeben hat, als erfüllt an. Wir sehen das in letzter Konsequenz auch weitgehend zufriedenstellend umgesetzt. Wesentliche und wichtige Kriterien, etwa die vielfach aus der Ärzteschaft vorgetragene Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung der Eignung unabhängig von der Abiturnote, finden im Gesetz durchaus Beachtung. Der eine oder andere Kritikpunkt bleibt natürlich erhalten.

Wir werden angesichts des Gesagten dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrags zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich rufe für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Sebastian Thul auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hochschulzulassungsgesetz, das wir heute hier verabschieden, ist nach meiner Überzeugung ein gutes Gesetz. Ich kann die Kritik der Fraktion DIE LINKE nur bedingt teilen.

Wie stellt sich mir in den zurückliegenden Jahren die Zulassung dar? Ich erlebe, dass die Universität und auch die Hochschule für angewandte Wissenschaft immer durchlässiger werden, dass immer mehr Barrieren auf dem Weg zum Studium abgeräumt werden. Heute ist es Menschen, die eine Ausbildung gemacht haben, die aber kein Abitur und kein Fachabitur gemacht haben, möglich, zu studieren. Man kann sagen, dass das Bildungssystem hier permanent Barrieren aus dem Weg geräumt hat. Ich finde, auch mit diesem neuen Staatsvertrag und der neuen Hochschulzulassung reißen wir eher Barrieren ein, als neue aufzubauen. Das ist für die an einem Studium Interessierten in unserem Land eine gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das entspricht auch der tiefen Überzeugung meiner Fraktion und meiner Partei, weil wir uns seit jeher dafür eingesetzt haben, dass Bildung für jeden zu

gänglich sein soll. Meine Partei hat seinerzeit dafür den Startschuss mit dem BAföG gegeben, einem wirklichen Erfolgsprojekt, das es vielen Menschen überhaupt erst ermöglicht hat zu studieren. In der Bundesregierung haben wir gemeinsam mit der CDU enorme Verbesserungen beim BAföG beschlossen, auch etwas Gutes kann immer noch besser werden. Aber auch daran zeigt sich, dass uns beziehungsweise unseren Parteien sehr daran gelegen ist, dass möglichst viele Menschen studieren können.

Im Fall des Medizinstudiums, das habe ich schon in meiner letzten Rede zu diesem Thema gesagt, ist es so, dass wir im Saarland über Bedarf ausbilden. Wir bilden also auch für Rheinland-Pfalz aus, wir bilden auch für die anderen Bundesländer aus. Das ist uns eine Ehre. Es wird aber nicht nur ausgebildet, in Homburg wird auch ausgezeichnete Forschung gemacht. Aber das von Ihnen, liebe Frau Kollegin Barbara Spaniol, angesprochene Problem, dass sich immer weniger Menschen nach dem Studium für die Tätigkeit des Landarztes entscheiden, können wir nicht über die Hochschulzugangsberechtigung beseitigen.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das habe ich so auch nicht gesagt! Ich habe nur auf den Bedarf hingewiesen!)

Das ist für mich ein ganz anderes Feld. Der Kollege Mildau hat zu Recht auf „Medizin 2020“ hingewiesen. Es hat sicherlich viele Gründe, weshalb sich junge Menschen nach ihrem Medizinstudium heute nicht mehr dafür entscheiden, Hausarztpraxen zu übernehmen. Ein Grund mag durchaus sein, dass das Medizinstudium „weiblicher“ geworden ist, dass mittlerweile immer mehr Frauen Medizin studieren, mehr als Männer. Das ist im Grunde eine sehr positive Entwicklung, das tut der Medizin gut. Das sorgt aber eventuell eben auch dafür, dass man sich aufgrund eigener Erwerbsbiografien dagegen entscheidet, eine Landarztpraxis zu übernehmen, weil man bei einer solchen Praxis nicht einfach eine Teilzeitbeschäftigung ausüben kann. Wir wissen alle, dass die Tätigkeit des Hausarztes eigentlich ein FulltimeJob ist. Davor scheuen mittlerweile viele zurück, nicht nur Frauen, auch viele Männer. Um dieses Problem zu lösen, muss es andere Instrumentarien geben, das bekommen wir nicht allein über den Gesichtspunkt der Hochschulzulassung hin.

Der Kollege Mildau hat auch angesprochen, dass den Universitäten jetzt auch eine größere Autonomie zugutekommt. Das möchte ich ausdrücklich begrüßen. Ich glaube, man kann mit der neuen Regelung individueller auf die Bedürfnisse der Studierenden

eingehen. Der Staatsvertrag ermöglicht es, eine bessere Auswahl zu treffen, weil die Möglichkeit eingeräumt wird, Auswahlgespräche zu führen. Es kann eine Gewichtung, was die berufliche Qualifikation angeht, autonom von der Universität beim Hochschulzugang angelegt werden. Das alles sind Gründe, die dafür sprechen, dass das neue System durchlässiger sein wird. Angesichts dessen finde ich es nicht schlimm, dass die Abiturbesten-Quote auf 35 Prozent steigt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich sehe also viele Vorteile, ich sehe aber auch einen kleinen Nachteil, das habe ich auch in der Anhörung gesagt: Natürlich wird es für die Studieninteressenten etwas unübersichtlicher. Sie müssen schon schauen, welche Auswahlkriterien die Universitäten jeweils festlegen. Die Autonomie ist für die Hochschule gut, für die Studieninteressenten wird es ein bisschen komplizierter.

Ich werbe aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr dafür, diesem neuen Gesetzentwurf zuzustimmen. Denn ich finde, unter dem Strich ermöglicht er mehr Menschen und vor allem mehr Menschen mit beruflicher Qualifikation den Zugang zum Medizinstudium. Das ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wenn der Herr Präsident es mir erlaubt und die Kolleginnen und Kollegen damit einverstanden sind, möchte ich nun noch einige persönliche Worte zu Ihnen sprechen, da diese Rede voraussichtlich meine letzte Rede hier im Parlament sein wird. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, zunächst einmal Danke zu sagen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Fraktion, die uns immer wunderbar auf ein Plenum und auf die Ausschüsse vorbereiten, die uns wunderbar auf unsere Aufgaben vorbereiten. Das haben sie hervorragend gemacht, deswegen erst mal ein kräftiges Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mich hier die letzten Jahre begleitet haben.

(Abg. Commerçon (SPD) : Die auf dich aufgepasst haben. - Heiterkeit.)

Das ist ihnen, glaube ich, nicht gelungen! - Trotzdem gebührt ihnen mein erster Dank. Der zweite Dank geht natürlich an meine Kolleginnen und Kolleginnen in der Fraktionsspitze in der SPD- Landtagsfraktion, mit denen ich immer vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet habe. Das gilt aber auch für den Koalitionspartner. Auch da habe ich sehr gut mit Kolleginnen und Kollegen zusammengearbeitet. Ich denke insbesondere an Hermann Scharf im Sozialbereich. Der ist uns beiden eine Herzensangelegenheit, dafür haben wir zusammen gekämpft, das hat

(Abg. Thul (SPD) )

mir gezeigt, dass man auch über die Parteigrenzen hinweg an der Sache orientiert arbeiten kann. Hermann, lieben Dank für die Zusammenarbeit.

In der letzten Legislaturperiode hat mich Thomas Schmitt im Wissenschaftsbereich begleitet. Auch das war eine ausgezeichnete Zusammenarbeit in sehr schwierigen Zeiten, daraus mache ich keinen Hehl. Auch das haben wir gemeinsam parteiübergreifend überstanden, das fand ich wirklich sehr gut, das hat mir sehr viel Freude gemacht. Ich möchte mich auch an die Opposition wenden; ich kucke jetzt nur zur linken Seite. Auch diesen Kolleginnen und Kollegen ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ich glaube, auch wenn wir unterschiedliche Rollen hatten, ist man immer fair miteinander umgegangen, zumindest hatte ich das Gefühl. Auch die Zusammenarbeit mit Ihnen hat mir viel Spaß gemacht.

Ich möchte entgegen den Kommentaren, die heute zum Teil zu lesen waren, sagen: Ich bin nicht verzweifelt, sondern gehe mit Zuversicht an meine neue Aufgabe. Ich will auch sagen, es ist bei uns gar nichts durchwachsen, höchstens der Speck in der Roulade heute beim Mittagessen. Wir gehen auch nicht im Streit, sondern in großer Geschlossenheit, ich glaube, das hat mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Fraktion zum Ausdruck gebracht. Ich gehe also mit viel Zuversicht und Tatkraft. Lieber Kollege Alex Zeyer, es tut mir leid, wenn ich dich nächste Woche auf meinem Parkplatz erwische, kriegen wir zwei „Balaawer“.

(Heiterkeit.)

Aber ich glaube, da werden wir uns schon einig. Ich freue mich einfach auf die neuen Herausforderungen, die jetzt anstehen, und darauf, mit Ihnen in einer neuen Rolle weiterzuarbeiten. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren! Glück auf!

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter, und gratuliere Ihnen zur Nominierung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrem neuen Aufgabenfeld. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat mit Drucksache 16/997 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abände

rungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/997 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen worden ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/872. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der AfDLandtagsfraktion, enthalten haben sich die Mitglieder der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Talsperrenverbandgesetzes Nonnweiler (Drucksache 16/942)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Petra Fretter, das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Talsperrenverbandgesetzes Nonnweiler, Drucksache 16/942, wurde vom Plenum in seiner 30. Sitzung am 28. August 2019 in Erster Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Durch den Gesetzentwurf werden bestehende Doppelzuständigkeiten im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Talsperrenverband Nonnweiler beendet mit der Folge, dass der zu Beginn eines Jahres von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltsplan nunmehr ohne Verzögerung auch tatsächlich zum Jahresbeginn umgesetzt werden kann. Zudem können im Bereich der Übernahme neuer Aufgaben durch den Verband künftig doppelte Beschlussfassungen durch die Verbandsmitglieder unterbleiben. Schließlich wird das Gesetz dauerhaft

(Abg. Thul (SPD) )

entfristet und es werden in geringem Umfang redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss vom Umwelt und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 06. September 2019 gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Talsperrenverbandgesetzes Nonnweiler Drucksache 16/942 in unveränderter Form in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/942. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Erlass neuer Transparenzregeln für die Pressearbeit der Polizei (Drucksache 16/988)