Lutz Hecker

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Im Wesentlichen kann ich mich den Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen. Warum das so ist, möchte ich Ihnen in den nächsten 4 Minuten ausführen.
Seit Oktober 2019 gibt es aufgrund der Vorkommnisse in den Jahren 2010 bis 2014 am Uniklinikum des Saarlandes einen Untersuchungsausschuss, der sich mit den Abläufen und den Fehlern in Zusam
menhang mit Berichtspflichten des Klinikums und der Verantwortlichen gegenüber der die Rechtsaufsicht ausübenden Stelle auseinandersetzen soll. Dabei geht es um eine Verbesserung der Abläufe und darum, in Zukunft solche Fehler zu vermeiden beziehungsweise eine bessere Informationspolitik in alle relevanten Richtungen zu gewährleisten.
Nun sind kaum neun Monate seit Arbeitsbeginn des Untersuchungsausschusses verstrichen, coronabedingt wurde der Ausschuss in diesem Zeitraum auch noch um fast drei Monate ausgebremst, aber DIE LINKE hat schon eine Antwort auf den ganzen komplexen Prozess: eine Gesetzesänderung. Es geht unter anderem um § 15 Abs. 1 bis Abs. 5 Saarländisches Krankenhausgesetz, der, wenn er zur Anwendung gekommen wäre, auch Berichtspflichten ausgelöst hätte, womit dann auch die Krankenhausaufsicht informiert worden wäre. Man kann sagen, wenn die vorhandene Gesetzeslage bekannt gewesen und angewendet worden wäre, dann hätte es diesen Skandal in dieser Größenordnung nicht gegeben. Die LINKEN wollen aber ein anderes Gesetz oder ein eigenes Gesetz, wie man es nimmt, und möchten das UKS herausnehmen. Das Vorhandensein dieser Regelung scheint ihnen nicht genug zu sein oder man muss den Antrag unter einem anderen Gesichtspunkt sehen.
Deshalb soll hier etwas neu und anders geregelt werden, das bereits geregelt ist. Eine Rechtsaufsicht mit einer Fachaufsicht zu kombinieren, ist gerade das, was nicht angedacht war bei der Fassung von § 15 Krankenhausgesetz. In Abgrenzung zur Fachaufsicht ist bei der Rechtsaufsicht die Befugnis der aufsichtsführenden Behörde darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überprüfen. Sie ist auf Einhaltung der Gesetze und Rechtsnormen konzentriert. Die Rechtsaufsicht ist charakteristisch für die Selbstverwaltung, wohingegen bei der Auftragsverwaltung die Behörden der Fachaufsicht unterliegen. Dabei hat eine Fachaufsicht nicht nur kontrollierende, sondern auch steuernde und koordinierende Funktion. Nach Vorstellung dieser Gesetzesvorlage soll nun der Wissenschaftsminister Tobias Hans das Universitätsklinikum in all seinen Belangen und Aufgaben leiten und koordinieren. Wozu gibt es die verbeamteten Leiter des UKS?
Zudem scheint auch keine Überlegung in die Richtung fachaufsichtsfreier Bereiche verschwendet worden zu sein. Wissenschafts-, Forschungs- und Lehrfreiheit sind geschützte Güter. Sie gehören in die Selbstverwaltung, hier in die Selbstverwaltung des UKS. Hier hat der Staat in Form einer Fachaufsicht und damit des Ministerpräsidenten nichts zu suchen. In der Gesetzesvorlage findet man dazu aber nichts, auch keine Abgrenzung zu verschiedenen Aufgabengebieten. Das nach aktueller Gesetzeslage verantwortliche Ministerium als Krankenhausaufsicht
scheint aufgrund der Thematik, mit der es sich beschäftigt, immer noch die richtige Adresse.
In der Zusammenfassung kann Folgendes gesagt werden: Das Gesetzesvorhaben ist ohne abschließendes Ergebnis des Untersuchungsausschusses viel zu früh initiiert worden. Das Verweben von Rechtsaufsicht und Fachaufsicht ist aus unserer Sicht unzulässig. Eine Rechtsaufsicht und in diesem Fall auch noch eine Fachaufsicht auf den Ministerpräsidenten zu beschränken, ist nicht angezeigt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Art und Weise, wie dem Landtag die vorliegende Änderung des KSVG als alternativlos vorgesetzt wird, wie auch den Inhalt des Gesetzes halten wir für völlig inakzeptabel. Es wird heute verlangt, dass wir eine derart weitreichende Einschränkung der Rechte der Abgeordneten unserer kommunalen Parlamente beschließen, die eine Erste und Zweite Lesung in einer Sitzung am selben Tag eigentlich von vornherein ausschließen sollten. Ein solches Prozedere sollte eigentlich den absoluten Ausnahmefall darstellen.
Hier bei uns wird es immer mehr zur Regel. Ich will Ihnen ganz deutlich Folgendes sagen. Wenn ich in der letzten Woche höre, wir behandeln das mal im Innenausschuss, und wenn zu Beginn der Ausschusssitzung weder eine Tischvorlage noch ein elektronisches Dokument vorliegt, aus dem ersichtlich ist, was die Regierung vorhat, dann komme ich mir verschaukelt vor.
Ganz ehrlich war die Krönung die Aussage eines ansonsten geschätzten Kollegen, der da behauptet
hat, eine Lesung im Ausschuss sei ja unnötig, denn es gäbe ja schon eine Anhörung im Ministerium und weitere Anzuhörende gäbe es ja ohnehin nicht. Ich betrachte eine solche Aussage als Affront und als grobe Missachtung der gewählten Abgeordneten dieses Hauses.
Weiter wurde dann von der Ausschussvorsitzenden vorgetragen, wir müssen ja beide Lesungen vor der Sommerpause durchführen, weil wir ja Angst vor einer zweiten Welle hätten. Erstens habe ich keine Angst vor einer zweiten Welle. Zweitens haben die Kommunen bewiesen, dass sie sehr wohl in der Lage sind, Präsenzsitzungen ihrer Gremien auch unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Drittens ist mir kein einziger Fall bekannt, wo sich ein Abgeordneter auf einer Präsenzsitzung mit einem Coronavirus angesteckt hätte.
Was nun den Inhalt betrifft, so gibt es aus unserer Sicht ganz erheblichen Diskussionsbedarf. Das geht los mit dem Grundsatzbeschluss nach § 51a Abs. 2. Völlig unklar ist, wer denn bei Vorliegen eines solchen Grundsatzbeschluss nach welchen Kriterien entscheidet, ob die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Hier besteht weiterer Regelungsbedarf.
Weiterhin völlig unklar ist, was in einer Videositzung geschehen soll, falls geheime Abstimmung beantragt wird. Weiterhin ist völlig unklar, wie die Kommunen bei jedem Ratsmitglied die technischen Voraussetzungen schaffen sollen. Völlig unklar ist, wie die Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden sollen. Nach den Ausführungen im Innenausschuss wurde wohl das Unabhängige Datenschutzzentrum gar nicht beteiligt. Auch die Übertragung der Beschlussfassung auf einen Notausschuss ist nach unserer Auffassung unzulässig. Hier werden letztlich kleine Fraktionen und gewählte Einzelabgeordnete von der politischen Willensbildung ausgeschlossen.
Die Ausnahmen bei der Genehmigung von Beschlüssen des Notausschusses sind aus unserer Sicht ebenfalls erklärungsbedürftig. Hier wurde also eine Gesetzesänderung mit heißer Nadel gestrickt, die vielleicht gut gemeint war, aber keinesfalls gut gemacht ist. Sie lässt viel mehr Fragen offen, als sie zu lösen vorgibt.
Eine Klärung der vielen Fragen im zuständigen Ausschuss erscheint dringend notwendig. Die Fraktion der AfD wird dem vorgesehenen Verfahren mit zwei Lesungen in der heutigen Sitzung nicht zustimmen. Die Geschäftsordnung sieht nicht ohne Grund vor, dass Gesetzesvorlagen grundsätzlich in zwei Lesungen erledigt werden. Wir erwarten eine Anhörung insbesondere des Unabhängigen Datenschutzzentrums im Innenausschuss und können der vorliegenden Fassung in der jetzigen Form nicht zustimmen.
Herr Kollege Schäfer, auf eine Kritik von uns sind Sie überhaupt nicht eingegangen, das betrifft die Nichtbeteiligung des Datenschutzzentrums. Da hätte ich schon ganz gerne aus Ihrer Richtung eine Aussage gehört.
Und dann dieses permanente Herumreiten auf der „kommunalen Familie“: Was ist denn im SSGT die kommunale Familie? - Die besteht aus CDU und SPD. Die kleinen Parteien haben dort keine vernehmbare Stimme. Gerade dieser Notausschuss führt dazu, dass die kleinen aus der Beschlussfassung ausgeschlossen werden. Das heißt, Sie sagen: „Wir haben den SSGT im Ministerium angehört“, aber da sind die kleinen nicht vertreten, die durch Ihr Gesetz ausgeschlossen werden. Das ist absolut nicht hinnehmbar.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Natürlich führen die Amerikaner Kriege, die wir keinesfalls alle unterstützen, und natürlich unterstützen wir auch nicht alle Mittel, die dort angewandt werden. Natürlich sind Ramstein und Spangdahlem ein wichtiger Faktor in diesen Kriegen. Auf der anderen Seite müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass sowohl die Anzahl der Konflikte wie auch die Anzahl der amerikanischen Soldaten, die an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt sind, sich verringert hat, und zwar deutlich, seit der Friedensnobelpreisträger nicht mehr im Weißen Haus sitzt.
Grundlage Ihres Antrags ist wohl ein Antrag der Bundestagsfraktion der DIE LINKE aus dem letzten Jahr, der den Abzug sämtlicher ausländischer Soldaten aus dem Deutschland wie auch den Abzug amerikanischer Atomwaffen zum Ziel hat.
Nun ist es nicht unbedingt die Aufgabe des Landtages, bundespolitische Forderungen an die Bundesregierung zu richten. Zweifellos stellen jedoch die amerikanischen Stützpunkte im angrenzenden Rheinland-Pfalz immer wieder einen sensiblen Streitpunkt in der politischen Debatte dar und haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Menschen auch in unserer Region. Wir wollen daher Ihre Punkte einer Betrachtung unterziehen und machen uns dazu den Standpunkt unserer Bundestagsfraktion aus der Debatte vom 13. Februar dieses Jahres weitgehend zu eigen.
Zunächst einmal ist feststellen, dass die AfD in ihrem Grundsatzprogramm den Abzug aller ausländischen Streitkräfte aus Deutschland wie auch den Abzug sämtlicher Kernwaffen als perspektivisches Ziel festgeschrieben hat. Daran wollen wir auch festhalten. Solange die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht in der Lage ist, sich militärisch selbst zu behaupten, ist Bündnisverteidigung in und mit der NATO weiterhin das Gebot der Stunde. Auch einer Diskussion über die nukleare Teilhabe gerade jetzt im Zuge der geplanten Ersatzbeschaffung für das Waffensystem Tornado wird sich die AfD ganz sicherlich nicht verschließen.
Ob die Vermutung stimmt, dass Drohnenoperationen von Ramstein aus gesteuert werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen und darauf gedrängt, dass bei der Nutzung der Air Base Ramstein das deutsche Recht und das Völkerrecht beachtet werden, was die zu US-Seite steht zugesagt hat. Wie ist aber die aktuelle Situation? - In Spangdahlem ist heute noch eine Staffel F-16-Kampfflugzeuge stationiert. Weiterhin nutzt das Air Mobility Command die Air Base für Fracht- und Truppentransporte. Die Start- und Landebewilligungen in Spangdahlem sind seit 1990 kontinuierlich rückläufig und belaufen sich
in den letzten Jahren auf circa 12.000. Ein Großteil der Militärangehörigen wie der Zivilbeschäftigen wohnt nicht direkt auf der Air Base, sondern in circa 200 Orten bis auch hinein ins Saarland. In den letzten 25 Jahren wurde in Spangdahlem weit mehr als 1 Milliarde Dollar investiert. Profitiert davon haben explizit auch saarländische Firmen. Allein in den letzten fünf Jahren wurden nach Aussagen von Oberst Epperson Aufträge im Wert von circa 40 Millionen an saarländische Firmen vergeben.
Als Fazit daraus muss festgestellt werden, dass die Luftwaffenstützpunkte der Amerikaner in Ramstein und Spangdahlem nicht nur eine tragende Rolle bei den militärischen Kommandostrukturen von NATO und Air Force spielen, sondern eben auch das wirtschaftliche Rückgrat der strukturschwachen Regionen Westpfalz und Eifel und dort mit die größten Arbeitgeber darstellen. Allein in der Kaiserslautern Military Community leben rund 53.000 US-Amerikaner. Die wirtschaftliche Bedeutung der amerikanischen Einrichtungen für Rheinland-Pfalz, aber auch das Saarland ist daher kaum zu überschätzen. Zwar hält die AfD an der Vision eines von fremden Truppen freien Landes im Prinzip fest, dafür sind jedoch Stand heute weder die sicherheitspolitischen noch die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben. Die AfD fordert stattdessen zunächst, die Anstrengungen zur Wiederherstellung der Fähigkeit zur Landesund Bündnisverteidigung unserer Bundeswehr sowie zur Erstellung realistischer Entwicklung- und Konjunkturprogramme für die Regionen Kaiserslautern und Eifel zu intensivieren. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann über die Zukunft der US-Truppen in Ramstein und Spangdahlem diskutiert werden. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir wollen die Landesregierung mit unserem Antrag aufgrund der unklaren Rechtslage auffordern, vorerst keine saarländischen
Polizeibeamten im Rahmen der Amtshilfe nach Berlin zu entsenden. Die Diskussion um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz trifft auch und gerade unsere saarländische Polizei in einer Zeit gravierender gesellschaftlicher Veränderungen, die auf das Arbeitsumfeld teils dramatische Auswirkungen haben. Am 08.06. gab die Gewerkschaft der Polizei eine Pressemitteilung heraus, in der der Landesvorsitzende David Maaß zitiert wird: Deutschland hat kein Problem mit Polizeigewalt. Deutschland hat ein Problem mit Gewalt gegen die Polizei.
Eine Woche später veröffentlichte die Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer die Ergebnisse einer Befragung unter GdP-Mitgliedern im Saarland. Ein beteiligter Wissenschaftler wird in der Saarbrücker Zeitung zitiert: Die Ergebnisse offenbaren einen erschreckenden Trend, der darauf hindeutet, dass man dabei ist, einen Großteil der Beschäftigten der Polizei im Saarland, was die Identifikation mit dem Arbeitgeber und der Tätigkeit angeht, zu verlieren.
Am vergangenen Donnerstag hat sich nun der Innenausschuss mit dem Thema des geplanten Vorgehens bei polizeilichen Amtshilfeersuchen durch das Land Berlin vor dem Hintergrund des neuen Berliner Antidiskriminierungsgesetzes befasst. Das Innenministerium hatte dort berichtet, dass man derzeit die Angelegenheit prüfe und an einer vorläufigen rechtspolitischen Einschätzung arbeite. Weiterhin wurde berichtet, dass die saarländische Polizei in den letzten Jahren nur selten Amtshilfe in Berlin geleistet habe.
Parallel, ebenfalls am letzten Donnerstag, tagte die Innenministerkonferenz in Erfurt. Im Vorfeld der Konferenz hatten sich etliche Länderinnenminister und schließlich auch Bundesminister Seehofer kritisch zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz geäußert und gedroht, keine Beamten mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu entsenden.
Offizielle Dokumente zu den Ergebnissen der Innenministerkonferenz lagen bis eben nicht vor, jedoch hat die Presse Ende letzter Woche ausführlich berichtet. So soll es beim traditionellen Kamingespräch der Innenminister zu einer wirklich hitzigen Debatte gekommen sein, wie verschiedene Medien berichten. Insbesondere CDU-Minister sehen in der sogenannten Beweiserleichterung ihre Polizisten unter Generalverdacht gestellt. NRW-Minister Reul wird im Spiegel zitiert: Ich bin wirklich froh, dass meine Polizisten nicht dem Zugriff dieses komischen Gesetzes unterliegen.
Woher er seinen Optimismus nimmt, ist allerdings unklar, denn es gibt keinen Beschluss zur vermeintlichen Einigung, lediglich Pressemeldungen, wonach besagte Einigung so aussehen soll, dass der Berliner Innensenator schriftlich erklären soll, dass das Antidiskriminierungsgesetz keine Auswirkungen auf
die Beamten anderer Bundesländer hat, wenn sie dort im Einsatz sind.
Ehrlich gesagt wollte ich diesen Teil der Berichterstattung zunächst nicht glauben. Ein Landesminister soll schriftlich erklären, dass ein Landesgesetz keine Auswirkungen hat. Auf gut Deutsch, es wird einfach nicht angewendet. Ich dachte bisher, vor dem Gesetz sind alle gleich. Offensichtlich trifft das nicht auf Polizisten zu, jedenfalls nicht, wenn sie Amtshilfe in Berlin leisten.
Angesichts der Geschehnisse der letzten Tage, der Aussagen einer SPD-Vorsitzenden, die Polizisten unter Generalverdacht stellt, der Ausschreitungen von Stuttgart mit 19 verletzten Beamten, des unsäglichen TAZ-Artikels vom 15.06., der Polizisten als Müll und Abfall bezeichnet, und der allgemein steigenden Bereitschaft zur Gewalt gegen Polizisten erwarten wir von der Landesregierung, dass sie sich schützend vor unsere Beamten stellt. Das heißt im konkreten Fall - Herr Bouillon ist leider nicht mehr da ‑: Schicken Sie unsere Polizisten so lange nicht nach Berlin, bis die Beweislastumkehr im Antidiskriminierungsgesetz komplett vom Tisch ist. - Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Noch immer beherrscht die sogenannte Corona-Krise die Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen. Trotz der seit Wochen anhaltenden Horrorgeschichten einer bevorstehenden zweiten Welle war das Thema in Teilen der Bevölkerung beinahe schon ein wenig in Vergessenheit geraten.
Durch die durchaus fragwürdigen Umstände bei einem großen fleischverarbeitenden Unternehmen in NRW poppte das Thema nun allerdings wieder mit voller medialer Wucht auf. Mittlerweile wurden mehr
als 1.500 Personen innerhalb der Belegschaft dieses Unternehmens positiv auf das Virus getestet. Die Region Gütersloh befindet sich sogar mittlerweile wieder in einem erneuten Lockdown.
Der sogenannte Lockdown ist ein Begriff, der derzeit wie kaum ein anderer für eine in Teilen unverhältnismäßige und für ganze Wirtschaftszweige katastrophale Reaktion der politisch Verantwortlichen im Umgang mit dem Coronavirus steht. Es ist ein Begriff, der für Nachtragshaushalte in Milliardenhöhe steht, für Insolvenzen, für Stillstand und auch für Zukunftsängste.
Wo sich einerseits Hunderttausende, ja Millionen Menschen in Kurzarbeit befanden und nach wie vor befinden, wo somit unzählige private Existenzen auf dem Spiel stehen, werden auf der anderen Seite mit Milliarden Euro Steuergelder Großunternehmen gerettet, die sich im Anschluss mit der Ankündigung bedanken, tausende Arbeitsplätze abbauen zu wollen.
Erinnern wir uns auch an die große Sympathiewelle, die Pflegern, Krankenhauspersonal, aber auch Polizeibeamten und sonstigen Sicherheitskräften zuteilwurde. Was hat sich aber für die Systemrelevanten bis heute verändert? Außer Applaus, leeren Worthülsen und hier und da einen Corona-Bonus war es das dann auch schon.
Nachdem Teile der Politik die Verbreitung des neuartigen Coronavirus anfangs erst bagatellisierten, wurde es zwischenzeitlich quasi zur existenziellen Menschheitsfrage erhoben - wie gut, dass das Klima gerade Pause macht -, um wenige Monate später wieder Schritt für Schritt zur Normalität zurückzukehren.
Apropos Rückkehr zur Normalität. Was ist jetzt eigentlich passiert? Gibt es etwa ein Heilmittel für diejenigen, bei denen diese Krankheit letzten Endes wirklich ausbricht, denn das tut sie ja nachweislich nur bei einem relativ geringen Prozentsatz der Infizierten? Nein! Gibt es mittlerweile etwa einen Impfstoff? Nein! Ist das Virus etwa gänzlich verschwunden? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Wir haben derzeit im Saarland zum Stand von gestern 22 aktuell Infizierte.
Wieso also nun die Rückkehr zur Normalität, wo doch noch bis vor wenigen Wochen stringente Ausgangsbeschränkungen für die Bürger verordnet wurden oder etwa bis vor zehn Tagen noch Grenzkontrollen zu unseren europäischen Nachbarländern? Vielleicht liegt ein wenig Wahrheit auch darin, dass man im Nachhinein erkannt hat, dass die getroffenen Maßnahmen in Teilen unverhältnismäßig, um nicht zu sagen überflüssig waren. Vielleicht hat man erkannt, dass die Horrorszenarien von explodierenden Infektionsraten eben doch nicht zutreffen, nur weil sich viele Menschen an einem Ort aufhalten.
Beispiele dafür gab es ja genug, wenn man an die teilweise plündernden und randalierenden Demonstranten zurückdenkt, die sich unter dem Deckmantel angeblich friedlicher Antirassismusgroßdemos zu Tausenden deutschlandweit zusammenrotten. Auch in Saarbrücken gab es solche Großdemonstrationen, an denen laut Presseangaben mehr als 3.000 Personen teilgenommen hatten. Wo blieben eigentlich hier die stringenten Kontrollen und drastischen Bußgelder?
Doch was bleibt am Ende außer einer in einigen Bereichen kollabierten Wirtschaft und der Lehre, dass drastische Maßnahmen eben auch drastische Konsequenzen nach sich ziehen? Wenn man alles Ökonomische einmal außen vor lässt, bleibt eine in Teilen völlig verunsicherte Gesellschaft, die Einweghandschuhe, Toilettenpapier und Alltagsmasken zu Hause hortet, Masken, deren Schutzwirkung gemäß einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht wissenschaftlich belegt ist und deren medizinischen Nutzen zahlreiche Virologen und sonstige Mediziner zumindest stark bezweifeln.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hielt Ende Januar 2020 einen Mundschutz für nicht notwendig, weil das Virus gar nicht über den Atem übertragbar ist. Selbst im April sah Jens Spahn noch immer keine Notwendigkeit zur Verpflichtung. Vielmehr solle man auf Hygiene und Prävention setzen.
Sucht man weiter nach einer Notwendigkeit zum Tragen einer Maske, dann landet man vielleicht auch auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Doch auch dort heißt es in Bezug auf die Schutzwirkung sogenannter Alltagsmasken in Zusammenhang mit dem Coronavirus, dass eine solche Schutzwirkung in der Regel nicht nachgewiesen ist. Was dort allerdings ins Auge sticht, ist die Aussage, dass das Tragen von selbstgebastelten Masken das Bewusstsein für Social Distancing unterstützen könnte. Social Distancing - ein weiteres Schlagwort beziehungsweise Unwort der vergangenen Woche und Monate.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Neuinfektionen im Saarland liegen in den letzten Tagen nahe null. Allerorts werden Beschränkungen zurückgefahren oder in Teilen sogar aufgehoben. Thüringen geht mit gutem Beispiel voran in Sachen Kontaktbegrenzungen und setzt zukünftig auf die Eigenverantwortung der Bürger und auf Empfehlungen statt auf Verbote.
Unserer Meinung nach ist das der richtige Weg. Auch hier im Saarland wissen die Menschen mittlerweile um die Infektionsrisiken und mögliche gesundheitliche Folgen einer Corona-Erkrankung. Daher ist es auch im Saarland an der Zeit, den Bürgern ihre Eigenverantwortung zurückzugeben und sie selbst entscheiden zu lassen, ob sie eine Maske tragen,
deren Schutzwirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist beziehungsweise stark in Zweifel gezogen wird.
Lassen Sie uns gemeinsam als erstes Bundesland diese Maskerade beenden! Vertrauen wir der verantwortungsbewussten saarländischen Bevölkerung und warten wir nicht wieder darauf, was Herr Söder in Bayern macht. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich begründe hier nun zunächst unseren Antrag, der Fraktionsvorsitzende wird sich im Anschluss zur Regierungserklärung äußern.
Wir wissen, dass das Saarland seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seinen Schlüsselindustrien verdankt. Seit Jahrzehnten und teilweise seit Jahrhunderten und bis heute verdankt unsere Region den Großteil ihrer Wertschöpfung den Unternehmen der Stahlindustrie, dem Kohlebergbau, der Automobilindustrie mit ihren Zulieferern und den Kraftwerken. Es ist schon bezeichnend, Herr Ministerpräsident, dass das einzige, was Ihnen zu den Schlüsselindustrien in Ihrer Regierungserklärung eingefallen ist, der folgende Satz ist: Alte Industrien sind noch nicht weit
genug modernisiert und damit gefährdet. - Das ist uns eindeutig zu wenig.
Ich möchte nun die Forderungen unseres Antrags begründen. Ein Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des EU-Parlaments hat erst kürzlich, am 20. März dieses Jahres, ergeben, dass der Versuch der EU-Kommission, sogenannte Delegierte Rechtsakte zur Erreichung der Emissionsziele im Rahmen des Green Deal zu verwenden, mit Art. 290 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU unvereinbar ist. Klar ist außerdem, dass das Saarland im Rahmen des Green Deal, insbesondere mit dem neu aufzulegenden Just Transition Fund, Stand heute daraus keinerlei Mittel erhalten wird. Im Gegenteil, dieser Fonds soll mit erheblichen Mitteln aus den bisherigen Fonds EFRE und EFS kofinanziert werden, die damit dem Saarland zwangsläufig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Das wird erhebliche Mindereinnahmen in den Haushalten, insbesondere im Haushalt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, nach sich ziehen.
Allein aus diesem Grunde kann die Landesregierung nicht glaubhaft über den sogenannten Green Deal hocherfreut jubeln. Aus den Planungen der EU geht hervor, dass von den tatsächlich nur 7,5 Milliarden Euro - und auch die sind noch keineswegs sicher -, die im gesamten Billionenpaket Green Deal die einzigen wirklich zusätzlich durch die EU bereitgestellten Mittel darstellen, nur 877 Millionen Euro auf Deutschland entfallen. Und das erstens verteilt auf einen Zeitraum von zehn Jahren, zweitens werden nach den Planungen der EU in Deutschland ausschließlich die drei großen Braunkohlereviere davon profitieren. Im Gegenzug sollen diese Mittel um das bis zu Dreifache aus ESF und EFRE, also denjenigen EU-Mitteln, die eine wesentliche Säule des Haushalts des Saarlandes darstellen, aufgestockt werden.
Noch einmal: Deutschland soll aus dem JTF bis zum Jahr 2030 etwa 877 Millionen Euro bekommen, das sind im Schnitt 87,7 Millionen Euro pro Jahr, von denen das Saarland voraussichtlich nichts erhalten wird. Im Gegenzug werden ESF- und EFRE-Mittel in Höhe von bis zu 2,6 Milliarden Euro in den JTF umgeleitet. Laut Ministerium ist der JTF eine von drei Säulen des sogenannten Just Transition Mechanism, der letztlich die 1 Milliarde Euro für den Green Deal bereitstellen soll.
Wir haben nun festgestellt, dass das Saarland, Stand heute, aus dieser ersten Säule überhaupt nicht profitiert, sich aber darum bemühen wird, aus den durchschnittlich 87 Millionen Euro pro Jahr, die für ganz Deutschland zur Verfügung stehen, einen Anteil für das Saarland zu generieren. Demgegenüber besteht aber die reale Wahrscheinlichkeit, dass wir in Deutschland gemäß Vorschlag der Kommission mit 21 Prozent erhebliche Mindereinnahmen aus ESF und EFRE erleiden werden. Aus den beiden
anderen Säulen des JTM wird nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums das Saarland kaum oder gar nicht profitieren können. Insbesondere das Programm Invest EU, für das die Kommission im kommenden Haushalt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen will, dürfte nach Einschätzung des Hauses von Frau Ministerin Rehlinger für das Saarland, für die Stahlindustrie nicht von Interesse sein.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Green Deal mit seinem Kernelement Just Transition Mechanism wird für das Saarland unterm Strich erhebliche Mindereinnahmen aus ESF und EFRE bedeuten. Dass überhaupt nennenswerte Gelder aus dem JTF in das Saarland fließen werden, ist im Moment sehr unwahrscheinlich. Falls es gelingen sollte, daraus Mittel für das Saarland zu generieren, werden diese nicht ansatzweise die Mindereinnahmen aus den anderen Fonds ausgleichen können. Ein Desaster für unsere künftigen Haushalte!
Was bedeutet das nun für unsere Industrie, im Speziellen für die Stahlindustrie? Nun, die schöne Zahl von 1 Billion Euro, die Frau von der Leyen für den Green Deal angekündigt hat, resultiert zur Hälfte, nämlich zu mehr als 500 Milliarden Euro, aus den Einnahmen aus dem ETS-Zertifikatehandel. Die jährliche Mehrbelastung für die saarländische Stahlindustrie allein daraus bewegt sich für die Handelsperiode bis 2030 in der Größenordnung von jährlich 100 Milliarden Euro oder mehr.
Wir haben gesehen, dass aus allen drei Säulen des Green Deal keine Gelder in nennenswertem Umfang ins Saarland fließen werden, schon gar nicht in Investitionen der Stahlindustrie. Die Gründe dafür hat das Ministerium in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses ausführlich erläutert. Nun wird aber sowohl von der Industrie selbst als auch von den Gewerkschaften und von großen Teilen der Politik, insbesondere auch von der Regierung, erwartet und gewünscht, dass auf eine auf Grünem Wasserstoff und Grünem Strom basierende Produktion von Roheisen und Stahl umgestellt wird. Als Zeitpunkte für die Umstellung wurden von Herrn Hartmann die anstehenden Revisionen der Hochöfen in den Jahren 2027 und 2030 genannt; Kostenpunkt: 2,5 Milliarden Euro.
Nun wurde aus den gerade angestellten Überlegungen deutlich, dass die saarländische Stahlindustrie zwar erheblich zur Finanzierung eines Green Deal beitragen darf, sie selbst aber mit keinerlei Mitteln daraus für eine politisch gewollte Umstellung auf eine CO2-freie Produktionen rechnen kann. Bleibt also noch die Bundesregierung, die es kaum erwarten kann, der saarländischen Stahlindustrie beihilfetechnisch höchst fragwürdige Milliardeninvestitionsbeihilfen zuzuschießen.
Ich denke, aus diesen Überlegungen, die letztlich auf den Ausführungen des Ministeriums im Wirt
schaftsausschuss beruhen, wird deutlich, dass der Green Deal für das Saarland nur Nachteile mit sich bringt und unserer Stahlindustrie keinerlei Perspektiven bietet, aus der Krise, die bereits seit 2019 erhebliche Umsatz- und Gewinneinbußen mit sich brachte und sich durch die Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weiter verschärft hat, halbwegs zukunftssicher herauszukommen. Der Green Deal ist also auch ohne grundsätzliche parteipolitische Überlegungen im Eigeninteresse des Saarlandes abzulehnen!
Weitere Forderung aus unserem Antrag möchte ich ebenfalls am Beispiel der Stahlindustrie begründen, als da wären die Aussetzung des EDS‑Zertifikate‑Handels, die Aussetzung des Kohleausstieges und die Lockerung der Grundlagen der Berechnung der EEG-Umlage. Auch daraus können Sie ersehen, meine Damen und Herren, dass es mir eben heute nicht um grundsätzliche parteipolitische Erwägungen geht - wie Sie wissen, lehnen wir das EEG-Gesetz grundsätzlich ab -, sondern es geht mir darum, für die sogenannten stromintensiven Unternehmen den Weg aus der Krise flexibler zu gestalten und zu erleichtern. Die Regelung würde § 64 Abs. 1 Ziffer 1 des EEG betreffen und könnte so lauten, dass man sich für die Berechnung der EEG-Umlage eben nicht auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bezieht, sondern den Unternehmen die Möglichkeit lässt, sich auch auf das vorhergehende abgeschlossene Geschäftsjahr zu beziehen. Diese Regelung kann befristet werden, bis die Wirtschaft die gröbsten Folgen der Corona-Krise überwunden hat.
Was ist der Hintergrund? - § 64 im EEG legt fest, ab welcher Stromkostenintensität ein Unternehmen von einem Großteil der EEG-Umlage befreit werden kann. Der Bezug ist immer das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Übersteigen nun die Stromkosten 14 Prozent, wie bei unserem Beispiel aus der Stahlindustrie, so werden dem Unternehmen im kommenden Geschäftsjahr 80 Prozent der EEG-Umlage erlassen für den über 1 Gigawattstunde hinausgehenden Verbrauch. Ein zweiter Schwellenwert liegt bei 17 Prozent, ab diesem werden 85 Prozent der Umlage erlassen.
Nun ist die Situation zum Beispiel bei Saarstahl so, das in diesen Zeiten der Krise der Stromverbrauch gegenüber durchschnittlichen Jahren, in denen über 4 Millionen Tonnen Roheisen und Stahl produziert werden, ganz erheblich einbricht. In Zeiten von Kurzarbeit sinken die Lohn- und Gehaltskosten ebenfalls ganz erheblich. Andere Fixkosten werden sich kaum verändern. Diese Änderungen der Kostenstruktur können nun dazu führen, dass die Stromkosten des Unternehmens unter den Schwellenwert von 17 Prozent oder, viel gravierender, unter 14 Prozent absinken. In diesem Fall könnte das Unternehmen nicht mehr von der weitgehenden Befreiung von der EEG-Umlage profitieren. Diese erhebliche
Steigerung der ohnehin im Weltmaßstab höchsten Industriestromkosten um circa zwei Drittel würde der Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Stahlindustrie einen nachhaltigen Schlag versetzen. Deshalb ist es klug, den Unternehmen einen flexibleren Rahmen für die Berechnung ihrer Stromkostenintensität zu geben, indem man beispielsweise als Bezugszeitraum das letzte o d e r vorletzte abgeschlossene Betriebsjahr zulässt. So kann man energieintensiven Unternehmen, die krisenbedingt weniger Umsatz machen, eine Bestrafung durch erheblich höhere Stromkosten ersparen.
Eine weitere Betrachtung drängt sich mir an dieser Stelle geradezu auf. Ich möchte das wenigstens kurz erklären, da ich glaube, dass die Überlegungen, die ich Ihnen zum Unsinn einer Umstellung der saarländischen Stahlerzeugung auf die Wasserstofflinie schon öfter dargelegt habe, nicht von allen verstanden worden sind. Anhand einiger weniger Zahlen kann das vielleicht etwas klarer werden.
Anhand meiner vorherigen Ausführungen zur EEGUmlage kann man einen halbwegs realistischen Rahmen für den derzeitigen Anteil der Stromkosten bei Saarstahl festlegen. Dieser liegt irgendwo zwischen 14 und 20 Prozent, genauere Zahlen bekommt man als einfacher AfD-Abgeordneter nicht so ohne Weiteres. Gehen wir also der Einfachheit halber vom Mittelwert aus, von 17 Prozent. Das heißt, von 100 Euro Kosten für ein Stahlprodukt entfielen vor der Krise 17 Euro auf den benötigten Strom. Weiter wissen wir, dass Saarstahl und Dillinger vor der Krise ungefähr die Hälfte des im Saarland verbrauchten Stroms benötigt haben, nämlich rund 4 Terawattstunden pro Jahr. Ebenfalls wissen wir von Herrn Hartmann, dass eine Umstellung auf Wasserstoff einen zusätzlichen Energiebedarf von 16 Terawattstunden verursachen würde, in Zukunft also in Summe 20 statt 4 Terawattstunden, das ist eine Verfünffachung! Bei gleichbleibenden Strompreisen auch wenn die Annahme unrealistisch ist - erhöhen sich also unsere 17 Euro auf 85 Euro.
Weiterhin müssen wir davon ausgehen, dass die an 100 fehlenden 83 Euro deutlich geringer werden, sofern wir künftige Kostensteigerungen außer Acht lassen. Wir wissen, dass Saarstahl und Dillinger Anstrengungen unternehmen, um die Personalkostenintensität zu verringern. Weiter werden dann künftig keine Kosten für Koks und andere Rohstoffe für den traditionellen Hüttenprozess mehr anfallen. Das bedeutet also, dass ein Stahlprodukt, das heute 100 Euro kostet, künftig 168 minus X Euro kostet und der Anteil der Stromkosten daran sich auf deutlich mehr als 50 Prozent belaufen wird.
Damit komme ich zu meiner Schlussfolgerung: Ein Produkt, das sich qualitativ nicht von seinem Vorgängerprodukt unterscheidet, jedoch mehr als das Eineinhalbfache davon kostet, wird sich nicht verkaufen lassen! Und selbst, wenn die ganze Welt ihre
Produktion ebenfalls auf Wasserstoff umstellt, wird diese Produktion nicht dort stattfinden können, wo die Industriestromkosten die höchsten der Welt sind. Deshalb noch mal die Forderung: Lassen Sie den Unfug Green Deal, wehren Sie sich dagegen! Es bringt unserem Saarland nichts, es kostet nur und bringt unserer Automobil- und Stahlindustrie erst recht nichts. Setzen Sie sich für eine Aussetzung des Zertifikatehandels ein und setzen Sie sich schließlich für eine Aussetzung des Kohleausstiegs ein. Kein Land auf dieser Welt ist so naiv, dass es zunächst auf die sichere und kostengünstige Energieversorgung aus Kernkraft verzichtet und parallel dazu beginnt, auf den letzten einheimischen Energieträger zu verzichten. Mit dieser Politik nehmen Sie vielen Industrieunternehmen, aber auch allen daran hängenden Zulieferern und Dienstleistern die Chance, halbwegs unbeschadet aus dieser jetzt schon schlimmsten Rezession der Nachkriegszeit zu kommen.
Abschließend noch ein Wort zur Automobilindustrie. Jeder von Ihnen weiß um die schwierige Lage von Ford in Saarlouis, und jeder von Ihnen weiß um die schwierige Lage der Automobilzulieferer, ob sie nun ihre Werke in Homburg, Wellesweiler, Sulzbach oder im Supplierpark in Saarlouis oder sonst wo im Land haben. Am Beispiel Ford sind exemplarisch und im wahrsten Sinne des Wortes alle Probleme des Automotive-Sektors fokussiert, und das auch schon seit Jahren. Wenn also die Corona-Krise hoffentlich irgendwann vorbei ist und man sich vielleicht langsam an das Vorkrisen-Niveau der Produktion heranarbeitet, schwebt ab 2021 über dem gesamten Sektor das Damoklesschwert des CO2-Flottengrenzwerts. Ob Ford Saarlouis oder der gesamte Automobilsektor diese enorme zusätzliche Belastung überleben kann, vermag heute keiner von uns zu sagen.
Was wir aber tun können, und insbesondere die Kollegen aus den Fraktionen von CDU und SPD und natürlich die Landesregierung: Setzen Sie sich in Berlin bei der Bundesregierung, im Bundesrat, bei Ursula von der Leyen und bei Ihren Parteifreunden im EU-Parlament dafür ein, dass die hochgefährliche und potenziell disruptive Begrenzung des Flottengrenzwerts für den CO2-Ausstoß ab 2021 mindestens bis 2030 ausgesetzt wird. Die Beschäftigten im Automobilsektor, nicht nur im Saarland, werden es Ihnen danken. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Zum Antrag von CDU und SPD-Fraktion: Ich hätte inhaltlich einiges zu Ihrem Antrag zu sagen, allein mir fehlt die Redezeit dazu.
Ich halte es für einen Witz, dass wir als Opposition für eine Regierungserklärung, einen Gesetzentwurf und zwei Beschlussanträge lediglich 16 Minuten plus Bonusredezeit bekommen. Vielleicht könnte
das Erweiterte Präsidium künftig hier eine andere Regelung finden.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass der Antrag nicht behandelt werden kann, da er nicht die Formvorschriften von § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages erfüllt.
Zum Gesetzentwurf der LINKEN: Wir tragen den Entwurf mit wie auch den Großteil der Begründung, die der Kollege Lafontaine geliefert hat, soweit sie den Gesetzentwurf betrifft. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Unser heutiger Antrag ist ein Appell an die Vernunft in diesem Hause, denn die vergangenen Wochen haben uns eines deutlich aufgezeigt: Es ist kaum etwas vorhersehbar. - Ich möchte gerne Bezug auf Zitate von heute Morgen nehmen, die ich nun leider auf meinem Tisch liegen lassen habe. Der Kollege Funk hat von einer Wirtschaftskrise gesprochen, deren Ausmaß heute noch nicht absehbar ist. Der Kollege Lafontaine hat davon gesprochen, dass wir uns momentan im Nebel bewegen und uns vorantasten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob wir von Zahlen des RKI, von weiteren Gängelungen der Bevölkerung oder sogar von den in Teilen unverhältnismäßigen Maßnahmen mit all ihren ökonomischen und sozialen Folgen sprechen. Ebenfalls ist nichts vorhersehbar, wenn wir über die Folgekosten der Corona-Zeit oder den Landeshaushalt für die kommenden Jahre sprechen.
Alle Zahlen, die bisher bekannt sind, lassen zumindest Dramatisches erahnen. Bundesweit mussten mittlerweile rund 20 Prozent der Unternehmen Mitarbeiter entlassen, in einigen Branchen noch viel mehr. Wo man hinschaut, gab oder gibt es Kurzarbeit. Viele Branchen mussten wochenlang schließen, dazu kommen all die Menschen, die vor der Arbeitslosigkeit stehen oder den Weg in diese bereits gehen mussten. Viele andere stehen vor dem finanziellen Ruin. Etliche Kommunen, gerade auch im Saarland, mussten bereits drastische finanzielle Folgen ertragen, zum Beispiel massive Einbrüche bei der Gewerbesteuer in Millionenhöhe. Erste Kommunen haben bereits Haushaltssperren verhängt, weitere werden folgen. Die kommunalen Haushalte befanden sich bereits vor Corona zum Teil in einer schlimmen Situation. Die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen, die sich durch die jüngst getroffenen Corona-Maßnahmen zeigen werden, wird man erst in den kommenden Monaten und Jahren zu spüren bekommen. Der Saarland-Pakt ist an einigen wesentlichen Punkten bereits heute obsolet und muss dringend überarbeitet werden. Die Kommunen
sind einfach nicht in der Lage, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen.
Genau in einer solchen Zeit, in der ganz aktuell der Arbeitskreis Steuerschätzung einen Einbruch von mindestens 100 Milliarden Euro für das Jahr 2020 voraussagt und bis ins Jahr 2024 insgesamt bis zu 300 Milliarden Euro, wollen Sie für die kommenden beiden Jahre planen. Mit Verlaub, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht ambitioniert, es ist schlicht und ergreifend unseriös, um nicht zu sagen, es ist Unsinn. Sie wollen also ins Ungewisse planen. Ich kann mich noch an diverse Fünf-JahresPläne erinnern. Bei den Meldungen zur Planerfüllung beziehungsweise in der Regel Planübererfüllung haben sich regelmäßig selbst dickste Eichenbalken heftig durchgebogen. Am Ende der Planübererfüllung stand dann der planmäßige Bankrott.
Die Kollegin Petra Berg von der SPD - zumindest wurde sie in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung so zitiert - sagte, dass man bereits wisse, welche Kosten im Wesentlichen entstanden sind. Da kann man wirklich angesichts der Tatsache nur staunen, dass immer noch ganze Branchen geschlossen sind, Kurzarbeit fahren, heftigste Auflagen nach einer Wiedereröffnung erfüllen müssen und für sich selbst den wirtschaftlichen Schaden noch gar nicht abschätzen können. Zahlreiche Schließungen und Pleiten aufgrund des Lockdowns und sonstiger getroffener Maßnahmen drohen unserer Wirtschaft nach wie vor. Was ist eigentlich mit den möglichen Folgen des Schreckgespenstes einer zweiten oder gar dritten Welle, das uns tagtäglich wie ein Mantra gepredigt wird? Und Sie stellen sich hierhin und sagen, dass man bereits wisse, welche Kosten im Wesentlichen entstanden seien. Da kann man den betroffenen Unternehmern wirklich nur empfehlen, sich die Antworten auf ihre vielen Fragen und Lösungsratschläge für ihre vielen Probleme bei Frau Berg zu holen.
Der geschätzte Kollege von der CDU Alexander Funk beruft sich in dem gleichen Bericht der Saarbrücker Zeitung auf ein Sondervermögen Corona, mit dem alle direkten und indirekten finanziellen Folgekosten der Corona-Krise abgedeckt seien und man somit flexibel auf alle Folgen reagieren könne. Richtig ist, dass durch dieses sogenannte Sondervermögen, das im Übrigen durch die Aufnahme neuer Schulden generiert wird, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden. Zur Wahrheit gehört aber auch - da zitiere ich Ihren Landeschef aus NRW, Herrn Laschet -, dass diese Schulden die nächste Generation - ich möchte „die nächsten Generationen“ hinzufügen - bezahlen werden. Schon aus diesem Grund sollte der verantwortungsvolle Umgang mit diesem Geld das Gebot der Stunde sein.
Genau da sind wir wieder beim Thema. Wie wollen Sie wissen, welche tatsächlichen Folgen und Folge
kosten das Ganze nach sich ziehen wird? - Selbst für den diesjährigen Nachtragshaushalt wird es nur schwer möglich sein, halbwegs belastbare und seriöse Zahlen zu ermitteln. Demnächst wird die Steuerschätzung kommen. Anfang Juni folgt dann die Regierungsklausur zum Nachtragshaushalt, den Sie wiederum zwei Wochen später durch dieses Haus bringen wollen. Es ist alles sehr kurzfristig, was der Situation geschuldet ist. Das ist im Grunde auch noch nachvollziehbar. Doch eben genau in der Situation, in der man kurzfristig planen sollte oder sogar muss, wollen Sie bereits in diesem Jahr die Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2022 planen. Woher nehmen Sie eigentlich die Sicherheit, dass ab Herbst dieses Jahres oder auch ab dem kommenden Jahr wieder alles in relativ normalen Bahnen oder vorhersehbaren Bahnen ablaufen wird? Wirkliche Verantwortung und der richtige Weitblick in diesen Zeiten würden bedeuten, kurzfristig zu kalkulieren und nicht zu versuchen, in der Glaskugel einen Blick in das Jahr 2022 zu werfen und auf dieser Basis einen Haushalt zu planen. In unseren Augen ist das schlichtweg nicht möglich und nichts als Kaffeesatzleserei.
Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus. Natürlich wissen wir alle, dass im Frühjahr 2022 die nächste Landtagswahl ansteht und die Parteien der Regierungskoalition unliebsame Haushaltsdebatten im Vorwahlkampf gerne vermeiden. Durch einen Doppelhaushalt kann man das natürlich elegant umgehen. Das ist immerhin gute alte Tradition, nicht nur im Saarland. Doch bei aller Nachvollziehbarkeit, dass die Regierung in der Wahlkampfzeit keine für sie unbequemen Debatten mit der Opposition führen will, ist momentan doch wirklich nicht die Zeit für parteipolitische oder wahltaktische Spielchen. Das hat man doch tagaus, tagein insbesondere bei Vertretern Ihrer Parteien in der aktuellen Corona-Situation und den damit verbundenen Demonstrationen von Bürgern gesehen.
Lassen wir diese Spielchen heute einfach mal sein. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie für das einzig Vernünftige, was man derzeit in diesem Punkt machen kann: eine seriöse Planung der Landesfinanzen, die zwangsläufig flexibel auf heute nicht absehbare Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben reagieren muss. - Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass der geschätzte Herr Finanzminister bei allem Informationsvorsprung, den er gegenüber einer kleinen Oppositionsfraktion hat, das heute anders sehen kann. Genauso wenig kann ich mir vorstellen, dass heute nur einer von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute wissen kann, wohin die Reise geht bezüglich unserer Einnahmen und Ausgaben im Jahre 2022.
Parteipolitische und wahltaktische Spielchen haben wenig mit Verantwortung für das Saarland zu tun.
Verantwortung für das Saarland zu übernehmen bedeutet, Entscheidungen zu treffen auf der Basis seriöser Informationen. Diese seriösen Informationen, um Entscheidungen über den Haushalt 2022 zu treffen, liegen weder heute noch im Sommer noch im Oktober zur Ersten Lesung vor. Es würde dem Landtag gut zu Gesicht stehen, dieser Landesregierung eindringlich darzulegen, in stürmischen Zeiten weiterhin auf Sicht zu fahren. Ich erinnere noch einmal an die Zitate von Oskar Lafontaine und Alexander Funk von heute Morgen. Ja, wir stochern im Nebel und tasten uns voran. Ja, wir befinden uns in einer Wirtschaftskrise, deren Ausmaß heute nicht abzuschätzen ist. Sehr geehrter Herr Finanzminister, bitte stochern Sie nicht im Nebel. Legen Sie uns einen separaten Haushalt für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 vor. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, nach meiner Kenntnis ist das Zeichen „Aufstehen“ das Zeichen für „Zwischenfrage“. Ist nun aber gleichgültig, ich mache eine Kurzintervention daraus. Die Zwischenfrage hätte so gelautet: Herr Kollege Speicher, Sie haben gesagt, das habe mit wahltaktischen Spielchen überhaupt nichts zu tun. Sie haben des Weiteren gesagt, wir hätten ja auch in der Vergangenheit schon mehrfach Doppelhaushalte aufgestellt, unter anderem 2016/2017 und dann auch wieder 2019/2020. Die Frage ist aber doch: Warum haben wir im Jahr 2018 keinen Doppelhaushalt aufgestellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Landesregierung
bringt ein Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland ein. Damit wird die EU-Richtlinie 2016/680 in Landesrecht umgesetzt. Kern des Entwurfs ist das Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei. Entsprechende Anpassungen im Saarländischen Polizeigesetz werden vorgenommen.
Insgesamt bewegt sich das Gesetz im Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit, Datenschutz und effizienter Strafverfolgung. Viele Regelungen des bisherigen Saarländischen Polizeigesetzes tauchen im Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei wieder auf. Weitere Regelungen sind aus anderen Gesetzen, auch Bundesgesetzen, übernommen, zum Beispiel aus dem Bundeskriminalamtsgesetz. § 32 regelt zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen und greift dabei Regelungen aus dem alten Polizeigesetz auf beziehungsweise modifiziert diese. Auch wird hier der Einsatz von Bodycams innerhalb von Wohnungen erstmals geregelt.
Neu ist die Möglichkeit der vollzugspolizeilichen Befugnis, sogenannte Kriminalitätsbrennpunkte mittels Bildaufzeichnungstechnik nunmehr auch ohne konkreten Anlass zu überwachen. Das ist ein Punkt, den wir ausdrücklich mittragen.
Im Weiteren wird die Erhebung, Überwachung und Speicherung aller Arten von Daten geregelt, angefangen von Sprechfunk und Telekommunikation über die elektronische Aufenthaltsüberwachung bis hin zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenüberwachung und polizeilichen Beobachtung. Die Teile 4 und 5 schließlich befassen sich mit der Übermittlung und besonderen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beim Durcharbeiten des Gesetzes ist mir aufgefallen, dass mehrfach Regelungen aus anderen Bundesländern übernommen wurden, die bereits einer höchstrichterlichen Überprüfung standgehalten haben.
Die Notwendigkeit dieser Neuregelung erscheint plausibel. Letztlich ist auch die erweiterte Berichtspflicht der Landesregierung zu begrüßen. Die AfDFraktion stimmt der Überweisung in den Innenausschuss zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das vorliegende Artikelgesetz der Regierung des Saarlandes hatte ja bereits im Vorfeld für kontroverse Diskussionen gesorgt. Beginnen möchte ich mit der Einführung einer sogenannten Tourismusabgabe. Bereits im vergangenen Juni hatte ich die Sicht meiner Fraktion in Bezug auf die Einführung einer solchen Abgabe klar dargelegt. In Zeiten stetig steigender Steuern und der Erfindung neuer Steuern für die Weltklimarettung, in Zeiten stetig steigender Gebühren, Abgaben und Energiepreise visiert man nun eine neue Einnahmequelle an, eine sogenannte Tourismusabgabe. Da machen wir nicht mit.
Sind wir doch an dieser Stelle einmal ehrlich: In der Anhörung wurde doch sehr deutlich, dass alle Betroffenen die Einführung einer solchen Abgabe ablehnen oder ihr zumindest sehr kritisch gegenüberstehen. Da geht es in erster Linie nicht nur darum, dass man für sich selbst mit höheren Kosten rechnet. Die Sorge, dass die ohnehin weitgehend stagnierenden Umsatzzahlen in der Tourismussparte mit der Einführung einer solchen Abgabe noch stärker in Mitleidenschaft gezogen werden, ist ja nicht von der Hand zu weisen. Auch dass diverse Konkurrenzsituationen unter den Städten und Gemeinden entstehen könnten und vermutlich auch werden, die vermeidbar wären, spricht nicht gerade für die Einführung einer solchen Abgabe.
Während wir hier darüber debattieren, ob eine Tourismusabgabe sinnvoll ist oder nicht, um die Grundlagen des Tourismus im Saarland zu fördern, besser auszugestalten und somit auch mehr Touristen ins Saarland zu locken, liegt einer unserer Publikumsmagnete seit Mitte 2019 quasi brach. Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte gehört unbestreitbar zu den kulturellen und touristischen Leuchttürmen im Saarland und wurde in den vergangenen 20 Jahren maßgeblich durch Meinrad Maria Grewenig kontinuierlich weiterentwickelt und gestaltet. Dennoch wurde Herr Grewenig vom damaligen Kultusminister abgesägt, in letzter Konsequenz wohl eine rein politische Entscheidung.
Herr Grewenig machte eben nicht alles mit, was aus dem Ministerium gewünscht gewesen wäre. Er hielt sich eher an Fakten und Geschichte, anstatt die ge
wünschte sogenannte Erinnerungskultur linker Kräfte zu zelebrieren. Wie auch immer, wir haben nun Februar 2020, ein Nachfolger für Herrn Grewenig ist nach wie vor nicht in Sicht und das Auswahlverfahren wird sich wohl auch noch eine ganze Weile hinziehen. Das ist ein weiterer Schildbürgerstreich aus dem Bundesland, in dem Großes immer im Kleinen entsteht, leider auch großer Unsinn.
In der Anhörung fand der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer, Herr Dr. Meier, sehr deutliche Worte in Bezug auf die Einführung einer Tourismusabgabe. Er sprach an diesem Tag auch im Namen der Handwerkskammer und der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich: „Der Tourismusbeitrag verringert die Chancen auf Ansiedlungen neuer Betriebe, er schwächt die Investitionskraft bestehender Unternehmen und er belastet deren Wettbewerbsfähigkeit.“ Er wies außerdem zu Recht darauf hin, dass das Saarland bereits heute ein Hochsteuerland ist und die finanzielle Belastung der Unternehmen durch Beiträge und Steuern im Bundesvergleich überdurchschnittlich ist.
Herr Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Saarland, wies zu Recht darauf hin, dass es lapidar gesagt - ein Unding sei, eine Abgabe von einem bestimmten Wirtschaftszweig nur dafür zu verlangen, dass er entstanden ist. Er sagte es sehr treffend. Ich zitiere - nochmals mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Ich habe noch nie von einer Gewerbegebietsabgabe gehört oder davon, dass man von einem neuen Gewerbegebiet verlangt, eine Abgabe zu zahlen dafür, dass es entstanden ist.“ Ich denke, dass damit letzten Endes nicht alles, aber vieles gesagt ist.
Für die AfD-Fraktion in diesem Haus hat der Tourismus im Saarland einen hohen Stellenwert. Wir helfen Ihnen nicht dabei, Umsatzsituationen des Tourismus im Saarland zu verschärfen, indem man neue finanzielle Belastungen für Touristen und Unternehmen schafft und darüber hinaus auch noch mehr Bürokratie. Weitere finanzielle Belastungen wird es mit uns nicht geben. Am Ende sei die Frage erlaubt, warum Sie nicht einfach einmal auf die Experten aus Wirtschaft und Handel hören, die diese Abgabe strikt ablehnen. Diese Leute stehen an der täglichen Tourismusfront. Sie sind diejenigen, die wissen, wo der Schuh wirklich drückt. Letzten Endes sind sie diejenigen, die das ausbaden müssen, was die Politik wieder einmal besser zu wissen glaubt als diejenigen, die tagtäglich damit als Unternehmer zu tun haben.
Das Thema der finanziellen Belastungen bringt mich dann auch direkt zu Ihrem zweiten Anliegen, das Sie uns heute zur Abstimmung vorlegen. Nach eigener Definition möchten Sie das Recht der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge im Saarland fortentwickeln. Also ehrlich gesagt schrillen bei mir immer die Alarmglocken, wenn die Politik auf der Beitragsseite, also der Einnahmeseite, etwas fortentwickeln möchte. In aller Regel heißt das nicht anderes, als dass man die Einnahmeseite verbessern wird und der Bürger somit tiefer in die Tasche greifen darf.
Wiederkehrende Beiträge werden derzeit immer wieder als ein kleines Allheilmittel dargestellt: Auf der einen Seite gäben sie den Kommunen Planungssicherheit, da die Einnahmeseite der Kommunen vermeintlich planbar wäre - was größtenteils sicherlich zutreffend ist. Andererseits würden die Bürger entlastet, da sie anstatt mit zum Teil horrenden Einmalzahlungen zukünftig mit einem moderaten regelmäßigen Beitrag belastet würden. Auch das ist punktuell zutreffend, es lenkt allerdings nicht von der wesentlichen Tatsache ab. Am Ende - und da funktionieren meine Alarmglocken dann doch ganz gut greift man dem Bürger wieder ein Stückchen tiefer in die Tasche, denn nun schafft man die Möglichkeit, nahezu von allen Bürgern Beiträge zu verlangen und nicht nur von denen, die durch eine Ausbaumaßnahme einen vermeintlichen Vorteil haben. Doch egal, ob Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge, wir als AfD hatten von Beginn an eine klare Position in dieser Frage: Das Instandhalten der Infrastruktur ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, Straßenausbaubeiträge müssen abgeschafft werden. Daran ändert auch der eingereichte Abänderungsantrag nichts, dem wir aus diesem Grunde ebenfalls nicht zustimmen werden.
Die Bürger generell, die Haus- und Grundstücksbesitzer und insbesondere die Autofahrer werden bereits mehr als genug zur Kasse gebeten. Da kann man zumindest erwarten, dass die Straße im Ort fahrtauglich und der Bürgersteig begehbar ist. In Zeiten noch sprudelnder Steuereinnahmen und Milliardensubventionierungen allerlei Unsinns haben wir folgende Forderung an Sie: Entlasten Sie endlich die Bürger und hören Sie damit auf,
immer neue Einnahmequellen bei den Bürgern zu suchen und zu generieren, sei es durch Abgaben, Steuern, Gebühren oder was auch immer. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf auch dieses Mal ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zwei Gründe haben mich veranlasst, das Thema Zukunft der Stahlindustrie im Saarland heute wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Da ist zum einen der Marsch der Stahlarbeiter nach Brüssel, der am Montag mit der Übergabe der Forderungen an den Kommissar und Vizepräsidenten Timmermans geendet hat. Zum anderen hatten wir mit dem Wirtschaftsausschuss in den letzten beiden Wochen zwei hochinteressante Veranstaltungen zum Thema Energieversorgung, die uns die Folgen der Energiewende für unsere Industrie sehr drastisch vor Augen geführt haben.
Ich möchte Sie angesichts der vorgerückten Stunde nicht mit allerlei Zahlen langweilen, auch wenn es ganz ohne vielleicht nicht gehen wird. Ich möchte vielmehr auf die Konsequenzen der jetzigen Politik von Energiewende, New Deal, ETS und so weiter hinweisen. Um es ganz deutlich zu sagen: Die Konsequenz der Dekarbonisierung der Stahlindustrie wird die Vernichtung tausender Arbeitsplätze und der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie sein. Die Verantwortung dafür liegt bei der Politik der EU und der Bundesregierung. Bereits heute kämpft die Stahlindustrie ums Überleben. In Zeiten konjunkturellen Abschwungs drohen die aktuellen Zertifikatspreise den Unternehmen die Luft zum Atmen zu nehmen. Ich möchte das mit zwei Gedankengängen erläutern.
Erstens. Das ETS-System, also der Zertifikate-Handel, wie er derzeit besteht, belastet alle Stahlhersteller innerhalb der EU gleichmäßig. Zumindest gilt das für den Bereich der Roheisenherstellung. Innerhalb gewisser Grenzen ist es hier den Unternehmern möglich, Maßnahmen zu treffen, um einerseits den CO2-Ausstoß und damit die Kosten zu reduzieren und andererseits über die Qualität ihrer Produkte ihre Wettbewerbsfähigkeit zu halten. Steigende Zertifikatspreise, wie sie gemäß den Regeln für die kommende Handelsperiode ab dem Jahr 2021 festgeschrieben sind, machen den Spielraum für Investitionen sowohl bezüglich der CO2-Vermeidung als auch den Qualitätsvorsprung betreffend jedoch zunehmend zunichte. Damit sinkt perspektivisch die Wettbewerbsfähigkeit der Europäer auf dem Weltmarkt. Kommissar Timmermans hat nun erläutert, dass die Kommission derzeit Aufschläge in Form einer Umweltabgabe, einer sogenannten Carbon-Border-Tax, für Importe in die EU prüft. Dadurch soll verhindert werden, dass Stahl, der ohne Belastungen aus dem Kauf von CO2-Zertifikaten produziert wurde, zu günstigen Preisen in die EU gelangt.
Was wäre die Folge? - Zunächst einmal würden sich die Preise für Stahl und Stahlprodukte vom Weltmarktpreis entkoppeln. Jetzt stellen wir uns einmal vor, wir hätten im Saarland einen international aufgestellten Weltmarktführer im Bereich der Automobilzulieferer, der für seine Produkte erhebliche Mengen an Stahlerzeugnissen benötigt. Wir stellen uns weiter vor, dass dieses Unternehmen hochmoderne Werke zum Beispiel in China und den USA betreibt, an den Standorten der großen Märkte eben. Die benötigten Stahlerzeugnisse sind an diesen Standorten jedoch deutlich billiger als innerhalb der EU. Die zwangsläufige Folge wird sein, dass immer mehr Produktion aus der EU ausgelagert wird. Die Einführung einer Carbon-Border-Tax wird also einer weiteren Deindustrialisierung Vorschub leisten. Im Übrigen frage ich Sie, meine Damen und Herren, worin sich diese Maßnahme von den Zöllen unterscheidet, die die USA unter Donald Trump seit zwei Jahren auf verschiedene Produkte erheben und die damals für heftige Empörung bei Ihnen gesorgt haben.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die perspektivische Umstellung der Stahlindustrie auf eine weitgehend CO2-neutrale Produktion. Als Königsweg dazu wird allgemein die Umstellung der Roheisenproduktion auf eine Wasserstoffreduktion anstelle des heutigen Hochofenprozesses angesehen. Auch Herr Kommissar Timmermans hat ja am Montag gesagt, dass die EU im Rahmen des Green Deal die Errichtung einer Wasserstoffwirtschaft massiv fördern will. Belastet der Zertifikate-Handel die
Produzenten in allen EU-Ländern gleichmäßig, so wird diese Transformation hin zum Wasserstoff jedoch zumindest der Produktion von Roheisen in Deutschland den Todesstoß versetzen. Momentan überbieten sich alle Akteure und insbesondere auch die aus der Politik in ihren Forderungen nach Investitionsbeihilfen für die Anlagen einer Wasserstofflinie. Angesprochen sind hier Bund und EU. Beide zeigen sich auch offen für diese Forderung.
Nun gehen wir für den Moment einmal davon aus, dass diese Milliardeninvestitionen beihilferechtlich unproblematisch sind und die Anlagen gebaut werden. Illusorisch ist aus meiner Sicht die Vorstellung, dass die Anlagen in dem Zeitrahmen gebaut werden können, den die nächste Revision der Hochöfen der ROGESA vorgibt. Diese Investitionen werden unter den Bedingungen zum Ende der nächsten ETSHandelsperiode und aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zu stemmen sein. Selbst wenn wir diese Sollbruchstelle für die Roheisenproduktion außer Acht lassen und davon ausgehen, dass die Anlagen mit großzügigen Investitionen seitens der EU und des Bundes irgendwann laufen, bleibt noch die Frage der Energieversorgung. Die Frage, ob eine weitgehend CO2-neutrale Stahlindustrie im Saarland zu wettbewerbsfähigen Preisen mit ausreichend grünem Strom versorgt werden kann, ist - Stand heute - ganz klar zu verneinen.
Einige der Kollegen, die letzte Woche bei der VSE dabei waren, werden dort Aussagen gehört haben, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ließen. Ich habe Ihnen die Zahlen alle schon genannt, 16 Terawattstunden zusätzlicher Bedarf sind durch sogenannte Erneuerbare nicht zuverlässig verfügbar und schon gar nicht zu für die Industrie tragfähigen Preisen. Und wie wir alle wissen, sind wir in Deutschland mittlerweile nicht nur bei den Verbraucherpreisen spitze, auch die Industriestrompreise sind mittlerweile die höchsten in Europa. Führt das ETS in allen EU-Staaten zu den gleichen Belastungen, so wird die Umstellung auf die Wasserstofflinie zwangsläufig zu einer Verlagerung in die Staaten, wo die Industriestrompreise am billigsten sind, führen. In der künftigen Produktion werden die Energiekosten der alles bestimmende Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie sein. Bei einem prognostizierten Mehrbedarf an elektrischer Energie von 130 Terawattstunden werden sich die Betriebskosten der deutschen Stahlindustrie um wohlwollend gerechnet 13 Milliarden Euro jährlich erhöhen.
Fazit: Sowohl die Green-Border-Tax als auch die Dekarbonisierung der Stahl- und Roheisenindustrie innerhalb der EU schwächen deren Wettbewerbsfä
higkeit. Insbesondere die in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähigen und auf Sicht weiter steigenden Industriestrompreise verurteilen die politisch gewollte Wasserstoffreduktion in Deutschland und im Saarland von vorneherein zum Scheitern.
Ministerpräsident Tobias Hans hat zum Start des Walk of Steel gesagt, dass wir uns nicht deindustrialisieren dürfen. Das klingt zwar schön, aber eben auch wie das Pfeifen im Walde. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Die Deindustrialisierung ist in allen Schlüsselindustrien des Saarlandes im vollem Gange - und zwar nicht erst seit heute, sondern seit Jahren. Der Kollege Günter Heinrich hat zum selben Anlass ganz klar den Zusammenhang zwischen der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und dem Niedergang der Stahlindustrie dargestellt. Wenn nun die IG Metall Carbon Border Tax und Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Stahlindustrie in ihren Forderungen aufführt, sägt sie an dem Ast, auf dem alle unsere Stahlarbeiter sitzen.
In unserem Antrag haben wir die Landesregierung aufgefordert, all diese Punkte anhand von acht Fragen zu analysieren, dann die Konsequenzen zu ziehen und die Rahmenbedingungen für eine dauerhaft wettbewerbsfähige Stahlindustrie bereitzustellen. Wie diese Konsequenzen aussehen könnten oder aus meiner Sicht - aussehen müssen, sehen Sie ebenfalls in unserem Antrag. Eine Zukunft kann die Stahlindustrie in Deutschland nur haben, wenn sie aus dem ETS-System herausgelöst wird. - In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank.
Ich möchte noch kurz auf die verschiedenen Redebeiträge reagieren. Eugen Roth hat von Voestalpine gesprochen. Um das noch einmal klar zu sagen, Voestalpine produziert heute schon 2 Millionen Tonnen Roheisen respektive Eisenschwamm in Amerika. Das wird heute nicht mehr in Europa produziert. Wenn man Hochöfen abbaut, geht das zwangsläufig mit einem Verlust an Arbeitsplätzen einher. Das ist
genau das, was bei uns nach meiner Ansicht, nach meiner Befürchtung auch passieren wird. Wir haben es zum großen Teil auch mit weltweit agierenden Unternehmen zu tun, die große Kunden der Stahlerzeuger sind. Die werden eben, wenn wir hier in Europa ein fürchterlich teures Zertifikatehandelssystem etabliert haben, das immer teurer wird, ausweichen.
Was macht ZF? - Die werden einen Großteil der Produktion nicht mehr hier in Saarbrücken machen können, weil die Kosten für die Vorprodukte so teuer sind, erheblich teurer als in Amerika oder in China. Das ist ein zwangsläufiger Effekt. Da können wir uns hier auf den Kopf stellen. Herr Kollege Flackus, es tut mir leid, aber ich muss es wirklich noch einmal sagen: Ich möchte nicht mehr von Ihnen als Klimawandelleugner bezeichnet werden. Ich habe das mehrfach hier widerlegt anhand von allen möglichen Zitaten aus unseren Programmen. Das ist Quatsch, was Sie erzählen.
Brücke Gas hat der Kollege gesagt. Sie funktioniert eben auch nur mit einer kompletten Umstellung der Anlagentechnik. Das funktioniert in dem integrierten Hüttenwerk eben nicht. Dann noch einmal eine zweite Investition in Bezug auf Umstellung auf Wasserstoff halte ich für fraglich. Letztendlich ist ja alles lobenswert, was die IG Metall macht. Sie machen tolle Slogans und die Minister treffen sich bei uns. Aber die grundlegenden Probleme werden sie nicht lösen und die grundlegenden Fragen, die ich gestellt habe, hat von ihnen auch keiner beantwortet. Meiner Ansicht nach laufen wir hier Gefahr, mit der Politik des Klimaschutzes unsere Stahlindustrie in absehbarer Zeit kaputtzumachen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Energiewende hat bisher weit über 500 Millionen Euro alleine an Umlagen gekostet. Im Ergebnis sind die Strompreise explodiert, die Versorgungssicherheit sinkt, Umweltschutz wird vernachlässigt. Unser Stromnetz ist eines der stabilsten weltweit, die Ausfallzeiten in den letzten Jahren lagen pro Haushalt im Mittel bei circa 15 Minuten. Unsere Politik tut jedoch alles, um diesen Spitzenplatz schnellstmöglich zu verlassen, indem unsere Netze mit volatilem Flatterstrom aus Wind und Sonne geradezu geflutet werden.
Jetzt ist es ja mit dem Wind und der Sonne so eine Sache. Dummerweise geht die Sonne heute erst um 8.21 Uhr auf und um 16.59 Uhr schon wieder unter. Diejenigen unter Ihnen, die die Grundrechenarten beherrschen - und ich bin mir nach den grandiosen Reden der Kollegen Dr. Jung und Günther Heinrich im Dezember nicht mehr ganz so sicher, ob das hier im Hause eine weitverbreitete Fähigkeit ist -, werden feststellen, dass zwischen Sonnenauf- und -untergang heute genau 8 Stunden und 38 Minuten vergehen. Laut Vorhersage wird die Sonne in diesen gut 8 Stunden circa 5 Stunden von Wolken verhangen sein. Das heißt also, unsere Fotovoltaikanlagen werden heute circa drei Stunden mit einem Teil ihrer installierten Leistung zur Stromproduktion in Deutschland beitragen können. Beim Wind sieht es nicht viel besser aus. Die Vorhersage für heute gab gestern Einspeisungen zwischen 1.000 und 2.000 MW her, und zwar bei einer durchschnittlichen Last von circa 70.000 MW. Als wir am 20. November hier gesessen haben, produzierten Wind und Sonne über Stunden nur einen Anteil von circa 1 Prozent der Last, die damals in der Spitze circa 75.000 MW betrug.
Gleichzeitig wurde im Jahr 2019 in 234 Stunden deutscher Zappelstrom nicht nur verschenkt, nein, die deutschen Verbraucher haben noch dafür bezahlt, dass die Nachbarn uns diesen Strom abgenommen haben. Das ist doch ziemlich irre, oder? Entweder zahlt der Verbraucher für den überschüssigen Windstrom, der nicht eingespeist werden kann, oder aber er bezahlt dafür, dass die Nachbarländer Windstrom abnehmen, der gerade bei uns nicht abgenommen werden kann. Dieser ganze Kuddelmuddel hat nun in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Eingriffe der Netzbetreiber zur Stabili
sierung ganz erheblich zugenommen haben, genau wie auch die kritischen Situationen bis hin zu Lastabwürfen von großen Verbrauchern wie zum Beispiel Aluminiumhütten, die mittlerweile in Deutschland kaum noch zuverlässig mit den benötigten Strommengen versorgt werden können.
Es ist also mittlerweile unstrittig, dass mit dem ständig steigenden Anteil von oft wertlosem Zappelstrom in unseren Netzen auch die Gefahr großer, auch mehrtägiger Stromausfälle, sogenannter Blackouts, steigt. Der Aussage, es sei nicht die Frage, o b ein „großer Blackout“ kommt, sondern w a n n er komme, wird heute eigentlich nicht mehr widersprochen. Selbst die Bundesregierung hat im Haushalt 2020 des Innenministeriums 70 Millionen Euro bereitgestellt, um für die Folgen eines „großen Blackouts“ besser gerüstet zu sein, zum Beispiel auch für die Anschaffung großer Notstromaggregate beim THW, insbesondere für Krankenhäuser.
Ich habe mich im Antrag auf die Studie des Umweltministeriums von Baden-Württemberg bezogen: „Versorgungssicherheit in Süddeutschland bis 2025 - sichere Nachfragedeckung auch in Extremsituationen?“ Die Studie wurde unter anderem vom Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart und vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt erstellt. Der betrachtete süddeutsche Raum bezieht ausdrücklich das Saarland mit ein. Die Studie wurde zuletzt im Dezember 2018 aktualisiert. Im Ergebnis wird konstatiert, dass in Süddeutschland bei einer autarken Betrachtung bereits heute - 2018 - eine negative Leistungsbilanz von 9,1 GW besteht. Süddeutschland ist somit bereits heute von Importen aus Norddeutschland oder den Nachbarländern abhängig.
Mittlerweile ist mit Philippsburg ein weiteres großes und zuverlässiges Kraftwerk abgeschaltet worden, das in den letzten Jahrzehnten mit einer Verfügbarkeit von mehr als 90 Prozent im Schnitt jährlich mehr als 11 TWh geliefert hat. Das Leistungsbilanzdefizit für Süddeutschland vergrößert sich daher auf 10,5 GW. Was in der Studie noch nicht vollständig berücksichtigt werden konnte, ist der beschleunigte Kohleausstieg gemäß Abschlussbericht der Kohlekommission. Demnach sollen bis 2022 Kohlekraftwerke mit einer Leistung von 12,7 GW vom Netz genommen werden und zusätzlich auch die Netzreserve in Höhe von 2,3 GW.
Wenn es dann heißt, dass die Versorgungssituation unter den gegebenen Voraussetzungen 2025 noch beherrschbar erscheint und weiter, dass dann 16 GW Importkapazität aus dem Ausland benötigt werden, sofern die Erzeugungsleistungen vorhan
den sind und von den Nachbarländern zur Verfügung gestellt werden, dann weiß man, dass hier durch die Blume gesagt wird: Leute, richtet euch schon einmal darauf ein, dass es eben nicht immer reichen wird. - Oder anders ausgedrückt: Durch eine planlose Planwirtschaft namens Energiewende wird ein modernes und leistungsfähiges Energieversorgungssystem gegen die Wand gefahren, und das zu Kosten, die sich bis heute schon auf mehrere Hundert Milliarden Euro summieren.
Ein Höhepunkt dessen, was nicht nur ich als planlose Planwirtschaft bezeichne, ist die Tatsache, dass die für die Netzstabilität und die Deckung des Erzeugungsdefizits unbedingt erforderlichen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungstrassen von Nord nach Süd nach aktuellem Stand frühestens 2026 fertig werden, also zu einem Zeitpunkt, zu dem schon jahrelang eine erhebliche Leistungsunterdeckung besteht. Der Sinn dieser Trassen soll ja genau darin bestehen, das süddeutsche Defizit durch Windstrom aus dem Norden auszugleichen. Ein Fazit ist dann auch die Feststellung, dass die inhärenten Systemreserven durch die abschmelzende freie Kapazität deutlich kleiner werden, was insgesamt das Risiko bei unvorhergesehenen Entwicklungen erhöht.
Ein besonderes Bonbon ist aus meiner Sicht auch die Bemerkung, dass sich die Einschätzung der Versorgungssituation vor allem durch aktualisierte Annahmen zum längeren Weiterbetrieb von Kraftwerken im benachbarten Ausland insbesondere in Frankreich und Polen ergibt. Das ist jetzt der Höhepunkt der Narretei. Der Kollege Dr. Jung hatte mir im Dezember ja Rückwärtsgewandtheit vorgeworfen.
Jetzt frage ich Sie aber, Herr Dr. Jung, wie anders als rückwärtsgewandt bezeichnen Sie eine Politik, die die sichersten Kernkraftwerke der Welt außer Betrieb setzt, nur um das entstehende Leistungsbilanzdefizit durch von Ihnen in der Regel als Pannenreaktoren bezeichnete französische Kernkraftwerke zu decken, und zwar zu regelmäßig deutlich höheren Preisen? Und wie anders bezeichnen Sie dieselbe Politik, die verhältnismäßig saubere Kohlekraftwerke vom Netz nimmt, nur um dafür in Polen den Strom aus eben den Kohlekraftwerken teuer einzukaufen, die im Schnitt eben nicht vergleichbar hohe Umweltauflagen erfüllen wie unsere deutschen Anlagen? Ich nenne so etwas einen Schildbürgerstreich oder eben planlose Planwirtschaft.
Ein wunderbarer Nebeneffekt dieses ganzen Trauerspiels ist aber immerhin die Tatsache, dass wir mittlerweile wenigstens beim Strompreis Weltspitze sind und diese Führung absehbar sicher in den nächsten
Jahren ausbauen werden. Diese Woche habe ich noch gelesen, dass die EU Polen mit bis zu 100 Milliarden „kaufen“ will, damit es auch aus der Kohleverstromung aussteigt. Dann stellt sich aber die Frage, wer denn unser Leistungsdefizit ausgleichen soll, wenn es auch die Polen nicht mehr können. Aus all den Erläuterungen ergibt sich nun die unerfreuliche Tatsache, dass das Risiko längerfristiger großer Stromausfälle durch die Energiewende steigt und weiter steigen wird. Das ist nicht nur ein Ergebnis der Studie aus Baden-Württemberg, sondern das wird allgemein von kaum jemandem noch bestritten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit sowohl für die Kommunen als auch für die Kreise und das Land, sich für solche Fälle zu wappnen.
Eine kleine Anfrage unserer Fraktion hat ergeben, dass nur bis zu 30 Prozent der Bevölkerung an einer stromnetzunabhängigen Wasserversorgung teilhaben könnten. Ein weiterer Punkt kritischer Infrastruktur betrifft die Notstromversorgung von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Der zweitägige Stromausfall in Berlin-Köpenick im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass bei zwei Krankenhäusern die Notstromaggregate bereits nach wenigen Stunden ausgefallen sind. Ein solcher Ausfall der Stromversorgung einer Klinik kann schnell in eine Katastrophe münden. Hier sind meiner Ansicht nach Regelungen notwendig, die eine redundante Notstromversorgung sensibler Klinikbereiche gewährleisten. Das gleiche Problem betrifft in noch größerem Umfang die Pflegeheime im Saarland. Hier ist gemäß der Antwort der Landesregierung nur ein Bruchteil der Einrichtungen überhaupt mit einer Notstromversorgung ausgestattet.
Fazit: Die Energiewende bringt eine ständige Erhöhung des Risikos von großen, auch längerfristigen Stromausfällen. Die Landesregierung, aber auch die Landkreise und Kommunen sind gefordert, sich dieses Problems zunächst einmal bewusst zu werden und Maßnahmen zu treffen, die das Risiko für Leib und Leben der Saarländer in einem solchen Katastrophenszenario minimieren.
In der verbleibenden Zeit möchte ich noch kurz auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE eingehen, wobei sich mir der Zusammenhang mit unserem Blackout-Antrag nicht wirklich erschließt und ich dieser Debatte gerne mehr Zeit gewidmet hätte. Der erste Teil befasst sich mit den Auswirkungen des Klimawandels im Saarland. Speziell noch einmal für den Kollegen Günter Heinrich, der im Dezember wider besseres Wissens behauptet hatte, die AfD würde einen Klimawandel leugnen, möchte ich sagen: Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich darf - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - aus unserem Grund
satzprogramm zitieren: Klima wandelt sich, solange die Erde existiert.
Das ist ein Fakt. Ich weiß nicht, was daran so lustig ist. - Daher wird auch niemand von uns auf die Idee kommen zu bestreiten, dass sich das Jahresmittel der Temperatur seit 1881 um 1,5 Grad Celsius erhöht hat. Es existieren ununterbrochene Messreihen der Temperatur für diesen Zeitraum, auch bei uns im Saarland. Dieser Anstieg ist jedoch aus unserer Sicht insofern nicht ungewöhnlich, da die Mittel des 19. Jahrhunderts gemeinhin mit dem Ende der „Kleinen Eiszeit“ in Zusammenhang gebracht werden und es nun mal plausibel ist, dass es nach einer Eiszeit wärmer wird.
Was die längerfristigen Datenreihen der Meteorologen für das Saarland ebenfalls aussagen, ist eine Verschiebung der monatlichen Niederschlagsmenge. Waren die Sommermonate in der Vergangenheit die niederschlagsärmsten, so ist mittlerweile eine Angleichung der monatlichen Regenmengen im Jahresverlauf festzustellen. - So weit die Fakten, die sich aus längeren Messreihen über klimarelevante Zeiträume ergeben.
Für die Schlussfolgerung der Landesregierung, Extremwetterereignisse und insbesondere Starkregenereignisse seien eine Folge des Klimawandels, fehlt meiner Ansicht nach eine verlässliche Datenbasis. Es wird jedenfalls auch keine explizit angegeben. Auch die Anzahl der Tage mit mehr als 10 mm beziehungsweise 20 mm Niederschlag bildet hierfür keinen Indikator, da sich ein räumlich in der Regel sehr eng begrenztes Starkregenereignis so nicht definieren lässt. Einen eindeutigen Trend konnte auch die Landesregierung nicht feststellen.
Was die Flusshochwasser betrifft, ist anhand der abgegebenen Daten kein Zusammenhang mit Klimaveränderungen erkennbar. Für fast den gesamten süddeutschen und mitteleuropäischen Raum sind die größten je ermittelten Abflussmengen aller größeren Fließgewässer mit dem Magdalenenhochwasser vom Juli 1342 aufgetreten. Die Wissenschaft spricht hier von einem bis zu 10.000-jährigen Ereignis. Auch die jeweils nächsthöheren Pegelstände vieler Fließgewässer stammen aus dem 18. und 19. Jahrhundert und damit aus dem Zeitraum, den wir heute als Kleine Eiszeit bezeichnen.
Was die großen Zukunftsfragen unserer Industrie betrifft, sind unsere Positionen bekannt. Eine Umstellung auf Wasserstoff im Hüttenwerk wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer Stahlindustrie ruinieren. Für die Entwicklungen in der Automobilindustrie
gelten die Grundsätze Ideologiefreiheit und Technologieoffenheit. Das gilt für Wasserstoff genauso wie für E-Fuels, mobile Flusszellen und jegliche andere neue Konzepte. Eine Verteufelung individueller Mobilität -
Eine Verteufelung individueller Mobilität wie auch der Verbrennertechnologie trägt die AfD nicht mit.
Sie haben gerade vom Abschmelzen der Pole gesprochen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Kollegin Döring! Beginnen möchte ich mit einem Dank in Richtung der Koalitionsfraktionen, da mir Ihr Antrag heute die Gelegenheit gibt, zu einem bisher wenig beachteten Thema in diesem Hause zu sprechen. Dieses Thema haben wir ja auch regelmäßig zum Gegenstand umfangreicher Anfragen gemacht.
Zunächst einmal muss ich für unsere Fraktion feststellen, dass es am Antrag von CDU und SPD im Grunde wenig auszusetzen gibt. Eine Novellierung und eine Konkretisierung des Tierschutzgesetzes ist an vielen Punkten dringend erforderlich und längst überfällig. Auch der Weg hin zu einer möglichst tierversuchsfreien Forschung ist mehr als nur erstrebenswert.
Nun wollte ich es mir aber nicht so leicht machen und einfach nur sagen, dass das, was CDU und SPD in ihrem Antrag formuliert haben, im Grunde richtig ist und wir dem Antrag daher einfach zustimmen - und fertig. Denn, ob Sie es glauben oder nicht: Das Thema Tierschutz hat in meiner Partei und insbesondere auch in meinem Büro einen extrem hohen Stellenwert. Daher war es mir ein großes Anliegen, einen eigenen Antrag zu diesem Thema einzubringen und mit ihm konkretere und weitergehende Forderungen aufzustellen.
Der Tierschutz genießt in unserem Land zu Recht einen hohen Stellenwert - gerade auch im Saarland, in dem derzeit 21 anerkannte Tierschutzorganisationen aktiv sind und viele weitere Tierschutzprojekte betrieben werden, die ihre Stimme für die Mitgeschöpfe, die keine eigene Stimme haben, erheben. Das alles wäre niemals denkbar ohne die Arbeit und den Einsatz unzähliger ehrenamtlicher Helfer, die nicht selten ihre Freizeit dafür opfern und vieles weitere darüber hinaus. Ihnen sei an dieser Stelle ein ganz besonderer Dank gesagt in der Hoffnung und im festen Glauben, dass sie auch weiterhin ihre Kraft dem Tierschutz und dem Tierwohl widmen werden.
Denn trotz des hohen Stellenwertes des Tierschutzes in unserem Land und trotz der Hunderttausenden ehrenamtlichen Helfer ist es mitnichten eine Selbstverständlichkeit, dass Tiere als fühlende Mitgeschöpfe betrachtet werden. Besonders deutlich wird das immer, wenn Bilder und Videos, auf denen zum Teil verstörende Szenen zu sehen sind, aus Betrieben in die Öffentlichkeit gelangen. Kälber, die am Boden liegen und von Arbeitern mit Fußtritten mal
trätiert werden, auf engstem Raum zusammengepferchte Schweine, die kaum Luft zum Atmen haben und unter unsäglichen Umständen dahinvegetieren müssen, Bilder von Tiertransporten, die quer durch Europa verlaufen und bei denen die Tiere aufgrund der viel zu hohen Anzahl nicht einmal den Platz haben, sich irgendwie zu bewegen.
Selbst wenn man die vielen Verstöße gegen geltende Verordnungen einmal außen vor lässt, bleibt festzustellen, dass die vorhandenen Verordnungen zum Teil völlig inakzeptabel sind. Laut EU-Transportverordnung für Tiertransporte ist es beispielsweise zulässig, dass Rinder bei Temperaturen bis 35 Grad Celsius bis zu 29 Stunden nonstop transportiert werden dürfen - und das auf einer Fläche von gerade einmal 1,6 Quadratmetern. Die Notwendigkeit der Überarbeitung genau dieser Verordnung sah sogar der EU-Agrarausschuss, der konkrete Änderungsvorschläge formulierte und diese den EU-Parlamentariern zur Abstimmung vorgelegt hat. Die Parlamentarier stimmten in der Folge zwar für den Umsetzungsbericht, leider blieb bis zur Abstimmung aber nur eine verstümmelte Version übrig, aus der wesentliche Vorschläge für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl entfernt worden waren.
Genügend Themen gibt es aber nicht nur auf EUEbene, sondern auch auf unserer nationalen Ebene - und sogar vor Ort. Seit vielen Jahren fordern Tierschutzverbände eine verpflichtende Registrierungsund Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen, darüber hinaus eine Kastrierungspflicht für Katzen mit Freigang. Insbesondere Letztere sollte in Anbetracht einer unkontrollierten Fortpflanzung von Freigängerkatzen und der daraus resultierenden stetig steigenden Kosten aufseiten der Tierheime schnellstmöglich umgesetzt werden.
Zu diesem Ergebnis kommt auch die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine unserer Anfragen. Da bleibt dann letzten Endes aber doch die Frage im Raum, was dahingehend getan wird. Wir alle wissen, dass politische Entscheidungsprozesse sehr träge verlaufen können. Hier wird aber doch seit Jahren ein Problem immer wieder aufs Neue analysiert, man kommt seit vielen Jahren immer wieder zur gleichen Erkenntnis und hat seit vielen Jahren die immer gleichen Lösungsvorschläge auf dem Tisch. Weniger reden und mehr umsetzen, das wäre an dieser Stelle mehr als angebracht, denn man könnte damit vielen Tieren unnötiges Leid ersparen.
Kaum Leid erspart wird in Deutschland den Millionen Tieren, an denen Jahr für Jahr grausame und qualvolle Experimente und Versuche durchgeführt werden. Statistisch gesehen stirbt alle elf Sekunden ein
Tier in einem deutschen Versuchslabor, auf EU-Ebene betrachtet geschieht das sogar alle drei Sekunden. Allein in Deutschland fallen derzeit rund drei Millionen Mitgeschöpfe den Experimenten in Versuchslaboren zum Opfer - eine unvorstellbare Zahl insbesondere vor dem Hintergrund, dass es längst Alternativmethoden gibt, die zudem in vielen Fällen wesentlich aussagekräftiger sind als Versuche an Lebewesen, die sich in Körperbau und Stoffwechsel von uns Menschen zum Teil massiv unterscheiden. Hinzu kommen unzählige Experimente an Tieren für die Pharma- und Kosmetikindustrie und Experimente für milliardenschwere Sparten einer in Teilen dekadenten Beauty-Industrie. Der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist die Tatsache, dass für jede Produktionseinheit des Antifaltenmittels Botox mindestens 100 Mäuse ihr Leben lassen müssen. Hochrechnungen besagen, dass somit 600.000 Mäuse im Jahr ihr Leben unter anderem dafür lassen müssen, dass Menschen ihr Gesicht glatter aussehen lassen können. Verzeihen Sie mir den Ausdruck, aber das ist Perversion in Reinkultur!
Von den vielen anderen grausamen Experimenten an Baby-Affen, Hunden, Katzen und vielen weiteren Tierarten möchte ich gar nicht erst anfangen. Diese Ausführungen wären schockierend und abstoßend zugleich. Auch wenn eine völlig tierversuchsfreie Forschung derzeit zugegebenermaßen nicht in Sicht ist, da hierfür schlicht auch die politischen Mehrheiten fehlen, muss genau diese tierversuchsfreie Forschung das Ziel sein. Es gibt heute bereits viele Alternativen zu Tierversuchen, die Förderung weiterer und neuer Alternativen ist nach unserer Ansicht eines der wichtigsten Ziele beim Tierschutz.
Da wir bei Grausamkeit, Qual und Leid sind, komme ich auch nicht umhin, das betäubungslose Schlachten von Tieren zu thematisieren. Nun wird sicherlich wieder jemand um die Ecke kommen und behaupten, das sei die Idee böser Rechtspopulisten, weil man Muslime und Juden in ihren religiösen Sitten und Gebräuchen einschränken will. Ihm sei eines gesagt: Die Forderung nach Abschaffung dieses grausamen und qualvollen Abschlachtens von Tieren ist seit jeher eine Forderung quer durch alle Tierschutzverbände, das schon in Zeiten lange bevor es die AfD gab. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass zahlreiche Staaten das betäubungslose Schlachten generell verboten haben - und das ist auch gut so. Denn eines ist unstrittig, dass sowohl der Tierschutz - - Mir fehlen die vier Minuten zur Einbringung! Ihr zeigt mir hier schon die letzte Minute der Redezeit an!
Ihr habt mir nur acht Minuten gegeben, ich bekomme aber doch noch zusätzlich vier Minuten.
Plus die vier Minuten für die Einbringung des Antrages.
Gut. - Das zwingt mich in die Situation, dass ich meine Rede nicht komplett vortragen kann.
Herr Renner, Sie haben Recht, ich muss mich kurz sortieren. - Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass Sie in Fragen des Tierschutzes mit der AfD jederzeit einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben werden, der auch mit eigenen Vorschlägen und Ideen dazu beitragen kann und will, dass wir hier im Saarland noch mehr als bisher tun können und werden.
Auch wenn viele Themen heute offenbleiben und wir darüber hinaus auf viele Themen nur bedingt bis gar keinen direkten Einfluss nehmen können, sollte der Tierschutz auch zukünftig einen festen Platz in diesem Hause haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vertreter der Beschäftigten von Halberg Guss, liebe Kollegen! Die Situation der Beschäftigten der Gusswerke Saarbrücken ist ein Desaster. Von einstmals 2.500 Beschäftigten der Halberg Guss bleiben vorläufig gerade 400 übrig. Auch deren Perspektive ist zumindest ungewiss. Vor einem Jahr haben wir hier die vorläufige Rettung des Unternehmens gefeiert. Heute nun müssen wir feststellen, dass auch diese Seifenblase geplatzt ist. Seit zwei Jahren sitzt die Landesregierung in Person der Wirtschaftsministerin und ihres Staatssekretärs am Verhandlungstisch mit Kunden, Eigentümern, Gewerkschaften sowie Insolvenzverwaltern und potenziellen Investoren. Eine dauerhafte Perspektive für die Beschäftigten und das Traditionsunternehmen wurde nicht erreicht.
Wenn ich mich in die Perspektive der Beschäftigten versetze, die entweder ihren Arbeitsplatz verloren haben oder vielleicht sogar Abfindungsverträge unterschrieben haben, die sich letztlich als Schall und Rauch erwiesen haben, dann kann ich mir vorstellen, wie es bei den Leuten ankommt, wenn sich der Landtag heute gemäß dem vorliegenden Antrag der CDU- und SPD-Fraktion solidarisch mit den Beschäftigten der Gusswerke erklärt und die Landesregierung auffordert, sich weiterhin für den Erhalt der Gusswerke einzusetzen. Vielleicht nimmt das so mancher der verbliebenen 400 Beschäftigten in Anbetracht der Ergebnisse der letzten knapp zwei Jahre - seit sich die Landesregierung an den Verhand
lungen beteiligt - auch als Drohung wahr. Ich kann die Leute verstehen. Angesichts eines rasanten Stellenabbaus von hochwertigen Industriearbeitsplätzen im Saarland und konjunktureller Flaute - ja, Rezession im Land - sind die Aussichten auf einen vergleichbar gut bezahlten Job alles andere als rosig.
Zu den Ursachen habe ich mir auch Notizen gemacht. Angesichts der Ausführungen meiner Vorgänger verzichte ich auf Erläuterungen, da wir uns in der Bewertung der Vorgänge nicht wesentlich unterscheiden. Der wichtige Großkunde VW wurde in einem Marktumfeld schwindender Absatzmöglichkeiten für Dieselfahrzeuge durch das Management von Prevent geradezu genötigt, sich alternative Lieferanten zu suchen. Das war ganz sicher der wesentliche Knackpunkt in den Entwicklungen der letzten Jahre. Alles, was danach kam, war letztlich der Versuch, die Auswirkungen dieses fatalen Fehlers zu begrenzen. Sicher wurden dabei auch Fehler gemacht. Es steht mir aber an dieser Stelle nicht zu, das zu bewerten. Letztlich muss - Stand heute und vor dem Hintergrund des Rückzuges auch von General Motors - dieser Versuch als weitgehend gescheitert angesehen werden.
Wir unterstützen den Antrag von CDU und SPD. Ein gemeinsames Signal der Solidarität der Landtagsfraktionen mit den Beschäftigten in Brebach tragen wir selbstredend mit. Die AfD bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft, die sich nun einmal dadurch auszeichnet, dass Verwerfungen im Markt sozial durch die Gemeinschaft aufgefangen werden. Insofern halten wir die Forderungen des Antrages an die Landesregierung für selbstverständlich, gehen jedoch davon aus, dass es dieser Forderungen eigentlich nicht bedürfte, damit die Landesregierung all diese denkbaren Maßnahmen ergreift. Insbesondere das Signal an den potenziellen saarländischen Investor begrüßen wir ausdrücklich.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat einen Antrag für eine Mehrheitsbeteiligung des Saarlandes an den Gusswerken vorgelegt. Ich hatte mich dazu im vergangenen Jahr, als wir über einen Gesetzesentwurf zur Enteignung der damaligen Neue Halberg Guss diskutiert hatten, bereits deutlich positioniert. Keine der Ursachen der Probleme der Insolvenz und der sich daraus heute darstellenden Konsequenzen wird durch eine Mehrheitsbeteiligung des Landes beseitigt oder gelöst. Im Gießereibereich sind erhebliche Überkapazitäten vorhanden, die infolge einer auf EU- und Bundesebene betriebenen CO2-Vermeidungskampagne inklusive Verteufelung der Verbrennungsmotoren eher noch größer werden dürften. Trotz anerkannt höchster Qualität bei den Gusswer
ken wurden durch die aggressive Strategie von Prevent letztlich wichtige Großkunden zu unternehmerischen Entscheidungen getrieben, die kurzfristig nicht rückgängig zu machen sind. Die AfD-Fraktion lehnt den Antrag der DIE LINKE-Fraktion ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich kann zwar mit dem Kollegen Lafontaine und ganz sicher mit dem Kollegen Roth nicht mithalten, aber auch ich werde im nächsten Jahr seit schon 30 Jahren Mitglied der IG Bau sein.
Arbeitnehmervertretungen blicken in Deutschland auf eine lange Geschichte zurück, in der vieles erreicht werden konnte. Insbesondere durch Tarifverträge wurden Erfolge erstritten und erkämpft, die dazu führten, dass Arbeitnehmer heutzutage oftmals einen tariflichen Anspruch auf 30 Tage Urlaub haben, auf Urlaubsgeld, auf eine Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden und vieles mehr. Das alles sind Erfolge, die den Gewerkschaften zu ihrem guten Ruf in den Reihen der unzähligen Arbeiter im Lande verholfen haben. Und das zu Recht!
Heute ist die Situation allerdings eine etwas andere. Trotz all dieser erkämpften Rechte sind die Mitgliederzahlen rückläufig, was nicht zuletzt an einer zunehmenden Schwerpunktverlagerung innerhalb der Gewerkschaften liegt. Zumindest bei der IG Metall scheint der Kampf gegen den sogenannten Rechtspopulismus und insbesondere gegen die AfD eines der wichtigsten Anliegen geworden zu sein, wie man beim zurückliegenden Gewerkschaftstag wieder einmal eindrucksvoll feststellen durfte.
Beispielsweise dürfen zukünftig Funktionäre der größten Oppositionspartei im Bundestag, und sei es nur der Kassenwart im AfD-Ortsverband, zukünftig keine Vertrauenspersonen oder gar Betriebsräte für die IG Metall mehr sein.
Das, liebe Kollegen, ist Ausgrenzung und Diskriminierung in ihrer reinsten Form und wird dementsprechend von vielen Mitgliedern quittiert werden. Was das nämlich alles noch mit dem Erkämpfen von Arbeitnehmerrechten und dem Schutz von Arbeitsplätzen zu tun haben soll, ist vielen Mitgliedern schlichtweg nicht vermittelbar. Genauso wie die Lobhudelei in Richtung hüpfender Schulschwänzer bei Fridaysfor-Future, während Tausende Stahlarbeiter vor dem Landtag für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze demonstrieren, die unter anderem genau wegen dieser vorherrschenden Klimahysterie in Gefahr geraten sind.
Doch zurück zum vorliegenden Antrag. Der saarländische Landtag soll heute nun entscheiden, dass zukünftig keine öffentlichen Aufträge mehr an Unternehmen vergeben werden dürfen, die, vereinfacht gesagt, die Gründung oder Tätigkeit von Betriebsräten oder Gewerkschaften verhindern. Um das zu erreichen, soll das Saarländische Tariftreuegesetz geändert werden. Diesem Antrag können und werden wir heute nicht zustimmen, und das hat einen einfachen Grund; wir sehen für eine solche Änderung des Saarländischen Tariftreuegesetzes keinen Bedarf.
Herr Roth, ich komme gleich dazu. - Denn es gibt bereits eine Grundlage für solche Fälle, wie sie von der LINKEN in ihrem Antrag aufgeführt werden, das ist das Betriebsverfassungsgesetz. In diesem ist klar geregelt, dass solche Verstöße mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können, der Kollege Roth hat das alles bereits erwähnt. Auch wenn wir keinen Handlungsbedarf seitens des saarländischen Landtages sehen, ist diese
Debatte dennoch wichtig und notwendig, denn der Alltag entspricht in vielen Fällen eben nicht der Theorie. Die Berichte von Arbeitnehmern, denen offen oder hinter vorgehaltener Hand suggeriert wird, dass sie sich mit dem Gedanken an eine Betriebsratsgründung oder eine entsprechend aktive Beteiligung nicht unbedingt mehr Vorteil im Betrieb verschaffen würden, sind allseits bekannt. Solche schwarzen Schafe gibt es eben auch in deutschen Unternehmen, hier sollte konsequenter durchgegriffen werden, gerade seitens der Staatsanwaltschaft, die sich oftmals davor scheut, Arbeitgeber als potenzielle Straftäter zu brandmarken, selbst wenn die Indizien eine andere Sprache sprechen. Daher kommt es in solchen Fällen selten zu Anklagen.
Ein weiteres Problem ist sicherlich auch, dass es sich bei der vorhin angesprochenen Strafnorm um ein Antragsdelikt handelt. Damit ein solcher Fall also überhaupt erst strafrechtlich verfolgt werden kann, muss ein entsprechender Antrag von der Arbeitnehmervertretung beziehungsweise von einer betroffenen Gewerkschaft gestellt werden. Wenn überhaupt könnten wir hier einen Handlungsbedarf sehen, dass nämlich aus dem absoluten Antragsdelikt beispielsweise ein relatives Antragsdelikt wird. Dann könnte die Staatsanwaltschaft auch ohne einen Antrag die Strafverfolgung aufnehmen, sofern sie ein besonderes öffentliches Interesse sieht. Aber auch an dieser Stelle könnte man wiederum die Frage in den Raum stellen, ob das ausreichend wäre oder ob man sogar einen Schritt weitergehen sollte in Richtung Offizialdelikt. Wie auch immer, in jedem Fall wäre dafür eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes notwendig, dafür ist der Landtag eben nicht der geeignete Ort.
Generell sehen wir im Betriebsverfassungsgesetz am ehesten die Möglichkeit, Arbeitnehmervertretungen zu schützen und zu stärken. Wenn man dieses Paket eines Tages tatsächlich aufmachen sollte, muss auch über viele andere Dinge gesprochen werden, zum Beispiel über eine Ausweitung der Schutzbestimmungen in § 78 des Betriebsverfassungsgesetzes. Diese Diskussion würde an dieser Stelle allerdings zu weit führen. Mit dem Saarländischen Tariftreuegesetz haben wir unserer Meinung nach eine ordentliche rechtliche Grundlage, die in diesem Punkt keiner Änderung bedarf. Wenn es allerdings beispielsweise um die Herabsetzung des geschätzten Auftragswertes, Schwellenwertes, geht oder um die Erhöhung der zu zahlenden Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, dann, denke ich, sind wir durchaus einer Meinung. Dies wäre zwar längst überfällig, und die öffentliche Hand sollte hier durchaus mit gutem Beispiel vorangehen, das
wird allerdings von der SPD-CDU-Mehrheit in diesem Hause nicht gewünscht. Das diesbezügliche Abstimmungsergebnis im März dieses Jahres hat es gezeigt.
Den vorliegenden Antrag lehnen wir heute auf der einen Seite ab, weil wir einen eventuellen Handlungsbedarf in dieser Thematik nicht im saarländischen Landtag sehen, sondern im Bundestag. Wir sind andererseits dennoch froh, dass diese Debatte heute und an dieser Stelle geführt und vielleicht künftig bei gegebenem Anlass weitergeführt wird. Vielleicht hat diese Diskussion zumindest eine kleine Signalwirkung in Richtung Berlin, wenngleich das in der jetzigen Situation nicht sehr wahrscheinlich ist. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Thema der Energieversorgung des Saarlandes und der Bundesrepublik Deutschland wird nach meiner festen Überzeugung in den kommenden Jahren eines der wichtigsten Themen auf der politischen Agenda sein. Es wird eine Sprengkraft entfalten, die sich viele in diesem Hause noch nicht vorstellen können.
Warum ist das so? Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel oder sind eigentlich schon mittendrin: weg von einer Stromversorgung nach Bedarf hin zu einer Stromzuteilung von erzeugtem Strom, wenn dieser denn vorhanden ist. Das wird nicht ohne heftige Verwerfungen vonstattengehen.
Zunächst einmal möchte ich aber die Landesregierung loben.
Wenn ich darf, Herr Kollege Commerçon. - Wenngleich ich befürchte, dass auch dieses Mal der Herr Umweltminister sich von diesem meinem Lob in keiner Weise getroffen fühlen wird.
Allerdings steht er doch im Mittelpunkt dieses Lobes, denn er trägt ja maßgeblich die Verantwortung dafür, dass das Saarland gemäß Presseverlautbarungen der vergangenen Tage beim Ausbau der sogenann
ten erneuerbaren Energien im Bundesvergleich den letzten Platz einnimmt. Und das ist zumindest für das Saarland keine schlechte Nachricht.