Protokoll der Sitzung vom 04.12.2019

Ich glaube, dass wir heute beim Tariftreuegesetz keinen Handlungsbedarf haben. Ich bin mir sicher, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben. Sie haben eben selbst gesagt, Sie wissen, dass das nur wenig Wirkung haben wird. Ich glaube schon, dass wir ein klares Bekenntnis zur Mitbestimmung auch hier im Plenum geben sollten. Das halte ich für richtig und auch für notwendig. Aber - das ist auch schon gesagt worden - wie will man es rechtlich greifen? Ist es ein Gerücht, dass jemand entlassen worden ist? Kann man es wirklich beweisen? Ist es gerichtsfest, ist es nicht gerichtsfest? Wer soll das als öffentlicher Auftraggeber prüfen? Wie soll eine solche Prüfung stattfinden? Also ein riesiger Aufwand, der letztendlich von einer zusätzlichen Behörde begleitet sein würde. Deshalb glaube ich, dass wir hier den richtigen Weg eingeschlagen haben.

Wir müssen Ihren Antrag ablehnen. Sie haben trotzdem, glaube ich, einen wichtigen Impuls gegeben, den wir auch gerne aufnehmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe nochmals für die DIE LINKE-Landtagsfraktion den Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine auf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich vorhin sehr kurz gefasst, um auf die Argumente eingehen zu können, die vorgetragen wurden. Zunächst einmal war es eine sehr sachliche Debatte und es gab auch eine weitgehende Übereinstimmung. Deshalb möchte ich mich den

(Abg. Wegner (CDU) )

Punkten zuwenden, wo ich glaube, dass ich einige Ergänzungen vortragen sollte.

Ihr sachlicher und erfreulicher Beitrag, Herr Wegner, aus Ihrer Sicht als Handwerkskammerpräsident weist ja zu Recht darauf hin, dass es generell wünschenswert wäre, dass die Lohnfindung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern stattfindet. Aber ich will an der Stelle - weil es ein ernst gemeintes Gespräch ist - darauf hinweisen, dass wir in einer ganz anderen Zeit leben, deshalb ist ja der gesetzliche Mindestlohn überhaupt entstanden. Es war ja lange Zeit so, dass das völlig unstreitig war. Es war lange Zeit auch so, dass wir weitaus mehr Betriebe in der Tarifbindung hatten. Sie kennen die Entwicklung sicherlich genauso gut wie ich. Aber genau das hat sich ja in den letzten Jahren verändert, die Machtposition der Gewerkschaften ist auch durch politische Entscheidungen immer weiter geschwächt worden.

Wer es also ernst meint mit besserer Lohnfindung, der muss das sehen. Deshalb suchen wir ja nach Möglichkeiten, etwas zu verbessern. Sie haben ja recht, wenn Sie sagen, dass vieles auf Bundesebene geregelt werden könnte. Das gilt auch für den Kollegen Hecker. Das ist überhaupt keine Frage. Aber ich habe kürzlich gesehen, wie die Bundeskanzlerin vor dem DGB gesagt hat, sie beklage es, dass die Tarifbindung immer weiter zurückgeht. Da habe ich gedacht, warum steht eigentlich keiner von den lieben Kolleginnen und Kollegen auf und sagt, dann erklär doch die Tarifverträge für allgemeinverbindlich, dann hast du das Problem nicht. Aber es wurde noch geklatscht!

Wir haben da einen deutlichen Rückgang des allgemeinen Konsenses. Deswegen habe ich mich über Ihren Beitrag gefreut. Daraus sprach ja die Zustimmung zu dieser Idee der Mitbestimmung, der Betriebsräte. Wir haben eben einen Rückgang der Machtposition der einen Seite, vielleicht können wir das ein anderes Mal diskutieren. Der kommt vielleicht eher von der Machtverteilung innerhalb der Wirtschaft. Aber das ist ein anderes Thema. Heute Morgen hat einer angesprochen, dass die Machtverteilung innerhalb der Wirtschaft auch immer ungleichgewichtiger ist. Kleine Betriebe, auch Zulieferer, werden regelrecht ausgepresst und kaputtgemacht. Vielleicht meinen Sie das, ich weiß es nicht.

Auf jeden Fall habe ich mich gefreut, dass Sie das angesprochen haben. Wir glauben, dass eine Schieflage eingetreten ist, deshalb unser Vorschlag. Es ist ja auch richtig, dass da einige rechtliche Bedenken bestehen. Das ist immer so. Ich kenne überhaupt keinen Sachverhalt, wo es keine rechtlichen

Bedenken oder keine anderen Meinungen gibt. Deshalb würde ich es eben hier versuchen. Vielleicht würde man dann aus der Rechtsprechung da oder dort einen Gewinn ziehen, um noch irgendetwas zu verbessern.

Kollege Roth, ich habe mich daher auch gefreut, dass zumindest eine Gewerkschaft, nämlich die NGG, unseren Vorschlag begrüßt hat. Sie ist ja sehr stark mit all diesen Dingen befasst. Diese Gewerkschaft sagt, dass ihr jede Hilfe willkommen ist und dass wir es doch einmal versuchen sollten. Nicht zuletzt haben wir das auch wegen Vorfällen hier im Land aufgegriffen. Sie haben ebenfalls einen Vorfall angesprochen. Deswegen müssen wir das Thema weiter diskutieren, es ist ein ernsthaftes Anliegen. Es ist wirklich so: Wenn in der Wirtschaft die Rechte und die Mitbestimmung immer weiter zurückgehen, dann wird auch die Demokratie immer mehr Schaden nehmen. Das ist der Grund. Wir haben in der Gesellschaft eine Machtstruktur, die aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer problematischer wird. Ich will die unsicheren Arbeitsverhältnisse, die immer mehr zunehmen, als Gesamtproblem der Gesellschaft und die Hinwendung der Arbeitnehmer zum Autoritarismus nur kurz andeuten. Ich möchte nicht wissen, wie etwa die Belegschaft von Halberg Guss abstimmen würde, wenn morgen Wahl wäre. Ich habe dazu meine Vorstellungen, will das aber nicht weiter vertiefen.

Ich will noch einen Hinweis geben. Sie haben auf den Lohn im Baubereich aufmerksam gemacht. Das ist der Lohn, mit dem man gerade die Grundsicherung erreicht. Das haben wir auf Bundesebene immer wieder thematisiert. Der vereinbarte Mindestlohn ist einfach viel zu niedrig. Ich möchte Ihnen insoweit widersprechen, als Sie gesagt haben, wir würden hier nie Einigkeit erzielen. So ist es nicht. Ich habe jahrelang gefragt, ob es nicht möglich ist, einen Mindestlohn zu haben wie Sarkozy in Frankreich. Und das habe ich noch nicht einmal an Ihre Adresse gesagt, sondern an die Adresse der SPD und des DGB.

Ich muss auch auf einen Artikel im Handelsblatt verweisen. Als jahrzehntelanges Mitglied einer Gewerkschaft war es für mich eine absolute Peinlichkeit. Dort stand, dass die mehrheitliche Forderung der Unternehmenschefs, was die Mindestlohnhöhe angeht, höher lag als die Forderung des DGB. Das war ziemlich peinlich. Sie können das im Handelsblatt gerne nachlesen. Dies bedeutet also, wir brauchen einen energischen Kampf um den Mindestlohn. Es kann doch gar nicht so schwer sein zu begreifen, dass der Mindestlohn zumindest so hoch sein muss, dass man nachher etwas über der Grundsicherung

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

liegt. Das ist das Kriterium. Dann kann man sagen, dass man spinnt, wenn man von 15 Euro redet. Die Bundesregierung hat letztes Jahr 12,63 Euro genannt. Sie sprachen von 12,80 Euro. Dann kommen Sie gerade so in diese Größenordnung. Das müssen Markensteine sein, an denen man sich orientiert.

Dann muss man noch wissen, dass wir mittlerweile eine Rentenformel haben, die millionenfache Altersarmut programmiert. Das wird von niemandem mehr in Abrede gestellt. Wenn es in nächster Zeit Konflikte gibt - ich erwähne dies, um eine aktuelle Debatte aufzugreifen -, dann würde ich es in erster Linie an Dingen hochziehen, die die meisten betreffen. Da geht es dann zum Beispiel um die völlig zerstörte Rentenformel. Der Mindestlohn betrifft einen Teil, aber die völlig zerstörte Rentenformel betrifft alle oder fast alle. Sie haben völlig recht, wir können die Entwicklung vom Saarland aus nicht entscheidend beeinflussen. Das haben wir mit unserer Gesetzesvorlage aber auch in keiner Form intendiert.

Herr Kollege Roth, es gibt auch rechtliche Probleme. Deshalb hatten wir erwogen, eine Sonderstaatsanwaltschaft in Sachen Betriebsverfassung anzuregen, aber dann hätten wir das Argument gehört, das Saarland sei zu klein, um eine solche Sonderstaatsanwaltschaft einzurichten. Wir haben das auch gebracht, weil ich gesagt habe, dass ich einmal hören will, wie die Kolleginnen und Kollegen sich in dieser Frage positionieren. Sie haben sich jetzt zumindest einmal dazu durchgerungen zu sagen, dass es im Ansatz richtig ist. Das hat Kollege Wegner ebenfalls gesagt. Wir hätten es natürlich begrüßt, Sie hätten es zumindest in den Ausschuss überwiesen und wir hätten es dann in Zusammenhang mit dem Gesetz zum fairen Lohn aufrufen können. Aber das soll wohl nicht sein.

Eines müssen wir einfach sehen, ich sage das auch nicht in irgendeiner Form polemisch. Gerade die Volksparteien sollten die Veränderungen in der Gesellschaft sehen. Die Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sind nicht zuletzt einfach so zu formulieren, dass ein größerer Teil der Menschen sich nicht mehr ausreichend vertreten fühlt.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich danke dem Abgeordneten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/1098. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1098 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1098 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Vertreterinnen und Vertreter der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete, abgelehnt haben alle übrigen Abgeordneten.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Pensionsfonds Saarland“

(Drucksache 16/1078)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Ruth Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 20. November 2019 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Kurz zum Hintergrund des Gesetzes: Im Saarland kann auf Antrag der Beamtin oder des Beamten der Eintritt in den Ruhestand um eine bestimmte Frist hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Diese Frist darf jeweils ein Jahr nicht übersteigen und die Verlängerung insgesamt darf maximal drei Jahre betragen. Bisher gibt es im Saarland keine Regelung, dass diese Beamtinnen und Beamten innerhalb des Zeitraums des Hinausschiebens der Altersgrenze vorzeitig auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden können. Eine solche Regelung ist aus Fürsorgeaspekten mit Blick auf einen sich möglicherweise verändernden Gesundheitszustand jedoch angezeigt.

Der Deutschen Rentenversicherung Saarland soll es daher künftig ermöglicht werden, einen eigenen Pensionsfonds errichten. Hierzu fehlt es bisher an einer gesetzlichen Grundlage. Den bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern sowie den Trägern der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern ist durch die entsprechende Gesetzgebung derzeit bereits der weitere Aufbau von Rücklagen er

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

möglicht worden. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland hat darum gebeten, künftig ebenfalls einen solchen Pensionsfonds aufbauen zu können. Dem wird nunmehr mit dieser Änderung entsprochen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde keine Anhörung durchgeführt. Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Pensionsfonds Saarland“ Drucksache 16/1078 wurde bei Zustimmung aller Ausschussmitglieder einstimmig beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1078. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1078 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1078 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten in diesem Hause angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 16/1027)

Zur Berichterstattung erteile ich erneut Frau Abgeordneter Ruth Meyer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 30. Oktober 2019 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Anlass zur Änderung der Landesbauordnung ist der aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.10.2014 Rechtssache C-100/13 resultierende Anpassungsbedarf an das europäische Bauproduktenrecht. Zudem enthält der Gesetzentwurf Änderungen aufgrund der Erfahrungen der Praxis sowie redaktionelle Anpassungen. Dabei folgt

der Gesetzentwurf der von der Bauministerkonferenz beschlossenen und notifizierten Änderung der Musterbauordnung. Das europarechtliche Marktbehinderungsverbot nach Art. 8 Abs. 4 der EU-Verordnung Nr. 305/2011 wird in der Landesbauordnung dahingehend umgesetzt, dass künftig ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung trägt, verwendet werden darf, wenn die erklärten Leistungen den in der Landesbauordnung oder aufgrund der Landesbauordnung festgelegten bauwerksseitigen Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Damit wird urteilskonform klargestellt, dass produktunmittelbare Anforderungen an CE-gekennzeichnete Produkte unzulässig sind.

Um zu gewährleisten, dass das Niveau der Bauwerkssicherheit gehalten werden kann, werden unter anderem die Bauwerksanforderungen konkretisiert. Den am Bau Beteiligten muss es ermöglicht werden, aus den Regelungen der Landesbauordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf rechtssichere Weise abzuleiten, welche Leistungen ein Produkt erbringen muss, um im konkreten Verwendungszusammenhang Bauwerksanforderungen zu erfüllen.

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss gelesen. Es wurde keine Anhörung durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der AfD sowie Gegenstimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion, angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der AfD sowie bei Gegenstimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesbauordnung und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 16/1027) in unveränderter Form in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke erneut der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1027. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1027 in Zweiter und letzter Lesung ist, den ich bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1027 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Zugestimmt ha

(Abg. Meyer (CDU) )

ben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Landtagsfraktion, abgelehnt haben DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: