Protokoll der Sitzung vom 12.02.2020

be wird für die Anlieger vorhersehbar und fällt nicht mehr auf einen Schlag an.

Außerdem wird es weiterhin so sein, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht für jede Maßnahme zur Kasse gebeten werden. Auch das wird, um es deutlich zu sagen, in der Öffentlichkeit oftmals falsch dargestellt. Nur bei grundlegenden und grundhaften Ausbaumaßnahmen, das heißt bei einer Komplettsanierung des Straßenkörpers, können die Kommunen überhaupt einen Beitrag der Anlieger einfordern. Des Weiteren muss ein Vorteil für die Anlieger gegeben sein. Das muss hier klar gesagt werden: Man kann das nicht grundsätzlich stets bei jedem einfordern.

Herr Präsident, ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, aus dem Gesetzentwurf: „Beim wiederkehrenden Beitrag ergibt sich der Vorteil dadurch, dass den in einem Abrechnungsgebiet gelegenen Grundstücken durch das Vorhalten bzw. Bereitstellen des Straßennetzes in diesem Abrechnungsgebiet die Chance der Inanspruchnahme geboten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Beitrag für den Ausbau einer öffentlichen Straße als Teil einer öffentlichen Verkehrsanlage nur für diejenigen Grundstücke in Betracht, die von der Verkehrsanlage einen jedenfalls potenziellen Gebrauchsvorteil haben, bei denen sich also die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt.“ Auch das sollte nicht außer Acht bleiben: Bei guten Straßen ist der Wert einer Wohnlage deutlich höher, sodass der Bürger, der vielleicht einen kleinen Beitrag zahlen muss, davon profitiert.

Ich frage Sie, insbesondere Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE: Warum sollten wir unter diesen Umständen, auch angesichts der engen finanziellen Handlungsspielräume des Landes, darauf verzichten, den Kommunen das Instrument der Erhebung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge an die Hand zu geben? Wir müssen doch so pragmatisch sein, das geltende Steuerrecht und die sich daraus ergebenden Einnahmen bei unseren Entscheidungen im Landtag zugrunde zu legen. Aus ideologischen Gründen mag es Ihnen richtig erscheinen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzulehnen. Das zeigt aber auch, dass Sie in den saarländischen Kommunen nicht in Verantwortung stehen.

Meine Damen und Herren, die SPD ist eine Kommunalpartei, und eine erfolgreiche Kommunalpolitik erfordert Kreativität und Pragmatismus zur Lösung der konkreten Probleme der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Über diesen Pragmatismus verfügen wir hier im

(Abg. Zimmer (SPD) )

Saarland mit den von uns gestellten Landräten, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern. Auch hier, auch in der SPD-Landtagsfraktion, ist diese Kompetenz mit vier Ortsvorsteherinnen beziehungsweise Ortsvorstehern sowie einer Bezirksbürgermeisterin vorhanden.

(Beifall von der SPD und bei der CDU und der LINKEN. - Zuruf von der CDU: Die haben wir auch.)

Danke. Ich habe ja auch von unserer Fraktion gesprochen. - Ich selbst als langjähriger Ortsvorsteher und als Gemeinderatmitglied weiß aus vielen Bürgergesprächen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger den Gedanken eines geringen wiederkehrenden Beitrags statt eines großen einmaligen Beitrages zur Sanierung und Herstellung guter Straßen und Gehwege durchaus verstehen. Gerade Sie, liebe Kollegin Schramm, kennen das doch aus Ihrer Heimatstadt - sie ist eine von zwei Kommunen im Saarland, die dieses vorgeben ‑

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Deshalb bin ich ja auch dagegen!)

und wissen daher auch, dass dies in Püttlingen auf eine breite Akzeptanz stößt.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Aber überhaupt nicht!)

Ich konnte bis heute noch in keinem Zeitungsartikel lesen, dass es dort eine Bürgerinitiative gegen die Umlagegebühr gegeben hätte.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Du musst einmal nachschauen, wie das vor zehn Jahren war! Sprechen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen lässt sich Folgendes feststellen: Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Einbeziehung unseres Änderungsantrages ihrer Verantwortung gegenüber ihren Städten und Gemeinden ein weiteres Mal gerecht. Dies geschieht unter Beibehaltung der größtmöglichen eigenwirtschaftlichen Entscheidungsmöglichkeiten der kommunalen Gremien und geht somit mit einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einher.

Nicht unerwähnt lassen will ich, dass wir bei allem unserem Handeln, auf das ich vorab ausführlich eingegangen bin, eine der wichtigen Fragen betreffend die Entschuldung unserer Städte und Gemeinden noch nicht geklärt haben, nämlich die Herstellung

gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Unsere Kommunen bedürfen der Entschuldung durch den Bund. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, nehmt mir das nun bitte nicht übel, lassen Sie es mich mal so sagen: Gemeinsam haben wir im Land in den letzten Jahren unsere Klausuren geschrieben und auch bestanden. Aber leider hängen Sie bei Ihrer Masterarbeit im Bund noch deutlich zurück und kommen anscheinend nicht wirklich voran.

(Abg. Flackus (DIE LINKE) : Hört, hört! Jetzt folgt bald die Promotion!)

Aber wir als Koalitionskollegen sagen Ihnen auch weiterhin unsere Unterstützung zu. Denn wir haben es ist, so glaube ich, jedem bekannt, was unser Finanzminister gesagt hat - unsere Masterarbeit fertiggeschrieben, und wir wollen das auch künftig gemeinsam angehen, um auch den letzten Teil der Entschuldung unserer Kommunen zu bewältigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher, der Gesetzesvorlage unter Einbeziehung unseres Änderungsantrages und unter Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Nach Abschluss dieser Masterarbeit liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/1179 einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/1179 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1179 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/865. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/865 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/865 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben

(Abg. Zimmer (SPD) )

die Koalitionsfraktionen, abgelehnt hat die AfDLandtagsfraktion, enthalten haben sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes (Drucksache 16/1136)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Jochen Flackus, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife auf die bewährte Praxis von eben zurück und werde kurz die Beschlussempfehlung vorlesen und den Rest der Berichterstattung zu Protokoll geben.

(Die Berichterstattung ist dem Protokoll als Anla- ge 2 beigefügt.)

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat das Gesetz in seiner Sitzung am 22. Januar 2020 gelesen und auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank!

(Beifall von der LINKEN und den Regierungsfrak- tionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1136. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1136 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe (Saarländisches Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe - SLASozBG) (Drucksache 16/1127)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Vergebung, dass ich jetzt kurz berichte, was wir im Ausschuss dazu beraten haben.

Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe wurde vom Plenum in seiner 35. Sitzung am 15. Januar 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Durch den Entwurf soll die bisherige Ordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen sowie von Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen vom 08. Dezember 2014 abgelöst werden.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, um bei Berufsbezeichnungen in den Bereichen der Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik die Führung des Zusatzes der „staatlichen Anerkennung“ zu reglementieren. Die neue Prüfungsordnung der htw Saar sowie die Einführung des neuen Studiengangs Soziale Arbeit an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen erforderten Anpassungen der bisher geltenden Ordnung.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll zusätzlich gleich in mehrfacher Hinsicht ein geregelter Maßstab etabliert werden zur Sicherung einer landesübergreifenden Anerkennung des Abschlusses, der entsprechenden tariflichen Entlohnung und zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen; sie soll ein genereller Maßstab für den Antragsträger zur Prüfung der Eignung der Fachkräfte zur Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten sein.

Inhaltlich umfasst das Gesetz folgende Kernpunkte. Der Begriff akademische Sozialberufe wird für das Landesrecht definiert. Das Gesetz regelt die staatliche Anerkennung für im Saarland akkreditierte Studiengänge und für gleichwertige Abschlüsse aus dem Ausland. Eine in anderen Bundesländern erteilte staatliche Anerkennung wird automatisch anerkannt. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse richtet sich nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Saarlandes in der jeweils geltenden Fassung. Die staatliche Anerkennung wird auf

(Vizepräsident Heinrich)

schriftlichen Antrag hin erteilt. Mit dem Bescheid wird eine Urkunde über die staatliche Anerkennung ausgestellt. Der Bescheid wird mit der Auflage versehen, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsangeboten teilzunehmen. Eine Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in seiner 65. Sitzung am 22. Januar 2020 gelesen. Am 05. Februar 2020 hat der Ausschuss eine Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften, der Hochschule für Technik und Wirtschaft, der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen, des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Von den Angehörten wurde der Gesetzentwurf breit begrüßt. Eine von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagene Änderung betraf die Meldung der staatlichen Aberkennung an den Anstellungsträger. Nach bisherigem Recht war hierfür das Fachministerium zuständig, nach der neuen Regelung ist der betroffene Mitarbeitende zuständig. Die Zuständigkeit sollte, so die Anregung der Liga, beim Ministerium verbleiben. Der Ausschuss entschloss sich, diese Anregung aufgrund des organisatorischen Mehraufwands nicht aufzugreifen, zumal eine staatliche Aberkennung bisher nach Aussage des Ministeriums noch nie vorgekommen ist.

Da darüber hinaus keine konkreten Änderungsanliegen vorgetragen wurden, hat der Ausschuss das Gesetz noch in derselben Sitzung abschließend beraten. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1127 in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Zuruf: Bravo!)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1127. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1127 in Zweiter und

letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.