Protokoll der Sitzung vom 06.10.2020

Auch der Kulturbereich ist von der Corona-Krise stark betroffen. Mit unseren Maßnahmen unterstützen wir die Kulturlandschaft in unserem Land nach Kräften. Sowohl in den Sondervermögen als auch im Kernhaushalt sind entsprechende Ansätze ausgewiesen, ob für das Staatstheater, für das Weltkulturerbe Völklinger Hütte oder für die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Verehrte Abgeordnete, Kultur ist

(Minister Strobel)

auch Standortfaktor. Insofern lohnen sich die Beträge, die wir hier bereitstellen. Auch dadurch gewinnt das Saarland an Attraktivität.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein besonders wichtiger Schwerpunktbereich der Landesregierung ist und bleibt die innere Sicherheit. Das zeigen auch die im Doppelhaushalt abgebildeten Maßnahmen. Wir verstärken die Ausbildungskapazitäten der Polizei, ermöglichen einen weiteren Aufbau der OpE-Flex, wir verstärken den polizeilichen Staatsschutz, wir geben dem Verfassungsschutz mehr Personal und wir investieren viel Geld in die Polizeiinfrastruktur. Das betrifft nicht nur die technische Ausstattung der Polizei, sondern auch die verschiedenen Baumaßnahmen des Landes und die für die Polizei geplanten Anmietungen.

Hinzu kommen Personalverstärkungen im Bereich der Justiz, bei den Gerichten und bei den Justizvollzugsanstalten sowie in der Klinik für Forensische Psychiatrie. Unsere Polizei und unsere Justiz werden gestärkt und dadurch auch in ihrer beruflichen Perspektive attraktiver. Das sind wichtige Maßnahmen im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ich glaube, da sind wir uns sehr einig, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die Zukunft unseres Landes ist eine gut und breit aufgestellte Forschungs- und Entwicklungslandschaft von ganz entscheidender Bedeutung. Seit vielen Jahren setzt sich die Landesregierung für die Stärkung unserer Forschungslandschaft ein. Wir können heute eine außergewöhnliche Dichte an weltweit führender Exzellenz vorweisen. Im Saarland sind inzwischen alle großen deutschen Forschungsgesellschaften mit Instituten vertreten. Exemplarisch nenne ich das Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren, das Leibniz-Institut für Neue Materialien, das Steinbeis-Forschungszentrum Material Engineering Center Saarland, die MaxPlanck-Gesellschaft für Informatik, das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland sowie selbstverständlich das DFKI.

Die Anerkennung des CISPA als Helmholtz-Zentrum ist sicherlich ein Meilenstein in dieser Entwicklung. Weltweit anerkannte IT-Spezialisten betreiben hier Exzellenzforschung im Bereich der IT-Sicherheit. Inzwischen sind es bereits über 230 Personen. Das Zentrum wächst. Der Erweiterungsbau ist auf den Weg gebracht. Die Vorbereitungen für weitere bauliche Maßnahmen laufen. Wir können festhalten: Wir schaffen im Land die Voraussetzungen für eine dynamische Entwicklung der Forschungslandschaft insgesamt. Sie ist elementarer Bestandteil des Strukturwandels im Saarland.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Forschung und Entwicklung sind das eine; eine leistungsfähige Wirtschaftsstruktur mit stabilen und attraktiven Arbeitsplätzen ist das andere. So investieren wir in den Jahren 2021/2022 insgesamt 126 Millionen Euro in die Wirtschaftsförderung und in die Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen.

Die COVID-19-Pandemie trifft uns im Saarland ganz besonders hart. Wichtige Branchen unserer stark exportorientierten Wirtschaft sind im Mark getroffen. Die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie wird uns noch eine ganze Zeit begleiten. Bereits mit dem Nachtragshaushalt 2020 hat die Landesregierung etliche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen Unternehmen und Arbeitsplätze gesichert werden können. Die Eigenkapitalbeteiligungsgesellschaft, die derzeit vorbereitet wird, ist mit einem Eigenkapitalvolumen von 40 Millionen Euro eines von mehreren Projekten, die im Rahmen der Haushaltsberatungen sicherlich noch intensiv erörtert werden.

Die Modernisierung unseres öffentlichen und individuellen Nah- und Fernverkehrs ist ein anderer wesentlicher Schwerpunkt im Doppelhaushalt 2021/2022. Voranstellen möchte ich hier die Tarifreform im ÖPNV, die im kommenden Jahr starten soll. Mit 17,5 Millionen Euro im Jahr 2021 sowie 25 Millionen Euro im Jahr 2022 leistet das Land einen erheblichen finanziellen Beitrag, damit mehr Menschen den ÖPNV nutzen, um so die Umwelt und unsere Innenstädte zu entlasten. Mit diesen Maßnahmen zugunsten des ÖPNV leisten wir zugleich einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Kommunen, die eigentlich hierfür zuständig sind.

Aber die Landesregierung stärkt nicht nur den öffentlichen Personennahverkehr, auch den Straßenbau haben wir auf unserer Agenda. Im Zuge der Investitionsoffensive sowie im Zusammenhang mit der Gründung der Bundesautobahngesellschaft erhält der Landesbetrieb für Straßenbau mehr Mittel und mehr Personal, damit wir die Sanierung unserer Straßen voranbringen können. Schließlich tritt die Landesregierung mit aller Kraft dafür ein, dass das Saarland auch im Fernverkehr sowohl im Bereich Tourismus als auch für Geschäftsreisende und Wissenschaftler gut erreichbar ist.

Die wirtschaftliche Entwicklung hängt auch davon ab, wie schnell und kompetent Genehmigungsprozesse laufen. Dies gilt insbesondere auch bei Verfahren, in denen ökologische Belange selbstverständlich berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Doppelhaushalt auch bei den Genehmigungsbehörden im Umweltministerium eine personelle Verstärkung vor.

Im Bereich der Landwirtschaft sind wir mit unseren stark auf den Ökolandbau ausgerichteten Agrarbetrieben sicher viel besser aufgestellt als viele andere Länder. Gleichzeitig werden wir bei der Mittelvertei

(Minister Strobel)

lung bisher relativ stark benachteiligt. Deswegen ist es wichtig, dass endlich unser Anteil an den Fördermitteln steigt. Die geplante Änderung des Verteilschlüssels zahlt sich in barer Münze aus. Unsere Landwirte erhalten dadurch mehr Mittel als nach dem bisherigen Schlüssel. Das ist eine erfreuliche Nachricht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Saarforst ist in finanzieller Hinsicht derzeit ein Sorgenkind. Borkenkäfer und regenarme Jahre setzen unserem Wald zu, die Holzpreise sinken, der Zuschussbedarf steigt. Diese Entwicklung prägt auch die Haushaltsansätze für 2021 und 2022. Wir erhöhen also nicht den Einschlag, sondern geben dem Wald die Gelegenheit, sich zu regenerieren. Hier leiten uns auf jeden Fall ökologische Erwägungen vor den ökonomischen. Ich glaube, auch das ist eine wichtige Botschaft dieses Haushalts.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In diesem Januar hat der Ministerrat die dritte Etappe der Frankreichstrategie beschlossen. Mit dem Maßnahmenkatalog feuille de route 3 wurden die Projekte für die Jahre 2020 bis 2022 festgelegt. Die Frankreichstrategie ist ein gemeinsames Projekt der gesamten Landesregierung. Ihr Ziel ist es, dass das Saarland bis 2043 mehrsprachig wird. Dieses Ziel ist nach wie vor ehrgeizig und verlangt große Anstrengungen - nicht nur von der Landesregierung. Die Frankreichstrategie ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt, das von den Organisationen, Institutionen und Verbänden im Saarland gemeinsam getragen wird. Die Landesregierung ist überzeugt, dass sich diese Anstrengung lohnt. Mit der dritten feuille de route soll der Spracherwerb in der Grundschule weiter ausgebaut werden. Zudem geht es um die wirtschaftliche Dimension der Frankreichstrategie.

Ein weiteres Ziel ist außerdem die Schaffung eines deutsch-französischen Instituts für künstliche Intelligenz im Sinne des Aachener Vertrages. Durch die Frankreichstrategie hat das Saarland wirtschaftspolitisches Profil gewonnen und seine Vernetzung mit der französischen Wirtschaft intensiviert. Daher ist es Ansporn und Verpflichtung zugleich, diesen Weg konsequent weiterzugehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In meinen Ausführungen bin ich an verschiedenen Stellen auf notwendige und angemessene Personalsteigerungen eingegangen. Ja, es ist richtig, dass wir im Ergebnis in verschiedenen Bereichen nachjustieren, wenn die Bedarfslage es erforderlich macht. Genau für diesen Weg haben wir bereits in den vergangenen Jahren eine Personalentwicklung auf der Grundlage objektiver Bedarfe angekündigt. Dort, wo es die Entwicklung erfordert, personalisieren wir im notwendigen Umfang. Dies gilt für die Bildung genauso wie für den Bereich der inneren Si

cherheit. Wir personalisieren im Bereich Investitionsoffensive wie im Bereich der Digitalisierung. Wir stärken das Landesamt für Soziales genauso wie das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und den Bereich der Finanzverwaltung. Überall dort, wo zusätzliche Aufgaben wie zum Beispiel die Grundsteuerreform den Einsatz von mehr Personal erforderlich machen, handeln wir.

Das Saarland braucht eine leistungsfähige und kompetente Verwaltung. Dass wir diese auch in Zeiten knapper Kassen haben, ist das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ressorts und in allen nachgeordneten Behörden. Dafür sage ich heute von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich habe es bereits eingangs erwähnt: Bei den Haushaltsansätzen für die steuerabhängigen Einnahmen handelt es sich um Werte aus der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Inzwischen liegen die Werte aus der Zwischen-Steuerschätzung von September vor. In wenigen Wochen, konkret im November, findet die nächste reguläre Steuerschätzung statt. Sie wird wieder neue Zahlen liefern.

Angesichts der bestehenden Unsicherheiten sind wir gut beraten, wenn wir dem Haushalt 2021/2022 die dann aktuellsten Zahlen zugrunde legen. Das soll auf Grundlage einer Ergänzungsvorlage der Landesregierung erfolgen. Es werden sich Verschiebungen ergeben. Dennoch ist es sinnvoll, für die beiden kommenden Jahre einen Doppelhaushalt aufzustellen. Die öffentliche Verwaltung braucht gerade in unsicheren Zeiten eine Planungsgrundlage. Sollten Entwicklungen eintreten, die eine Anpassung erforderlich machen, können wir dies im Rahmen von Nachtragshaushalten tun. Das ist nichts Ungewöhnliches, sondern gehört in vielen Bundesländern zum Tagesgeschäft.

In welche Richtung Änderungen eintreten, können wir heute noch nicht einschätzen. Es kann besser laufen als heute absehbar und die Wirtschaft kann sich schneller erholen, wenn bald ein Impfstoff in ausreichender Menge verfügbar ist. Es kann schlechter laufen, wenn uns neue Infektionswellen auf breiter Front begegnen. Wir müssen unsere Entscheidungen auf der Grundlage des heutigen Kenntnisstands treffen. Dramatisieren hilft niemandem, verharmlosen aber auch nicht.

Als Finanzminister muss ich noch auf etwas anderes aufmerksam machen. Unser Land würde unausweichlich auf die schiefe Bahn geraten, wenn es den Kurs einer angemessenen und nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik verlassen würde. Genau das würde aber passieren, wenn wir ohne Rücksicht auf die absehbare Höhe unserer Einnahmen Ausgabeentscheidungen treffen, die auf Dauer keinen Bestand haben können. Das sollten wir als verantwortungsvolle Entscheider unbedingt beachten.

(Minister Strobel)

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Corona-Krise bedeutet eine konkrete Gefahr für den Landeshaushalt, sie schafft aber auch Möglichkeiten und Chancen. Manchmal sind Krisen sogar Katalysator für notwendige Entwicklungen. Die COVID-19-Pandemie ist zunächst eine große Gefahr. Sie ist eine Gefahr, weil sie das Potenzial hat, Konsolidierungserfolge zu zerstören, die wir mit viel Mühe über eine Dekade hinweg zusammen erreicht haben. Wir sehen uns konfrontiert mit gewaltigen Einnahmeeinbrüchen, die ab dem Jahr 2023 nur zu einem geringen Teil als konjunkturell verbucht werden können. Das ist ein Problem, das nicht nur wir, sondern auch alle anderen Länder haben. Das müssen und das werden wir im Stabilitätsrat diskutieren.

Neben den Einnahmeeinbrüchen sind es aber auch die Ausgaben, die den Haushalt in den Jahren des Doppelhaushaltes belasten werden. Wir wissen heute nicht, wie lange uns die Krise begleiten wird. Aber wir müssen jetzt mit der Pandemie leben und mit ihr umgehen. Deshalb bin ich froh um die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um Wirtschaft und Gemeinwesen zu schützen und unser Land krisenfest zu machen. In diesem Sinne sehe ich die Pandemie auch als Treiberin für notwendige Entwicklungen. Wir sind dabei, Strukturen zu schaffen, die die Krise überwinden helfen. Das ist wichtig. Das steht im Vordergrund unserer Bemühungen.

Nur vor dem Hintergrund der Krise und der Ausnahmesituation dürfen wir diese Ausgaben tätigen. Aber diese Strukturen werden die Krise überdauern und wir werden auf diesen Strukturen aufbauen können. Vieles, was vor ein paar Monaten undenkbar schien - in Sachen Homeoffice oder Homeschooling -, wurde während der Krise ein Stück weit zur Normalität.

Ich glaube, dass diese Entwicklungen zumindest partiell nach der Krise Bestand haben werden. Online-Formate werden so manche Reise ersetzen. Die damit verbundene Ressourcenschonung können wir auf dem Nachhaltigkeits-Konto verbuchen. Ebenso nachhaltig muss aber auch unsere Finanzpolitik sein. Einnahmerückgänge und drastische Ausgabensteigerungen belasten den Haushalt. Das ist unverkennbar. Die Krise hinterlässt tiefe Spuren im Doppelhaushalt.

Wir legen heute auch die Mittelfristige Finanzplanung vor und wir sehen, dass die Auswirkungen der Krise auch in den Folgejahren erkennbar sind. Das manifestiert sich in relativ großen Handlungsbedarfen für die Jahre 2023 und 2024. Auch das ist kein rein saarländisches Problem, sondern betrifft auch den Bund und die anderen Länder. Die wesentliche Ursache für diese Handlungsbedarfe liegt im prognostizierten Einbruch der Steuereinnahmen. Sie wachsen, aber sie wachsen ausgehend von dem jetzt niedrigeren Niveau.

Ich will deshalb bewusst den Blick auf diese Jahre 2023 und 2024 richten, denn wir wären schlecht beraten, nur kurzfristig an den Doppelhaushalt zu denken. Es wird eine Zeit geben, da die Krise überwunden ist und wir zur haushalterischen Normalität zurückkehren müssen. Dann werden wir die Schuldenbremse und die Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes einzuhalten haben.

Das wird uns nur gelingen, wenn wir uns an das erinnern, was uns in den zurückliegenden zehn Jahren geleitet hat. Wir können auf Dauer nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. Und wir müssen auch bereit sein, gelegentlich manche Ausgabenpositionen kritisch zu hinterfragen. Wie der Bund und die meisten anderen Länder auch müssen wir rechtzeitig einen Anpassungspfad definieren, der den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben ohne Kredite wieder ermöglicht.

Auch während der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 gab es Steuerausfälle in bis dahin nicht gekannter Größenordnung. Auch damals mussten wir gewaltige Handlungsbedarfe in unserer Finanzplanung ausweisen. Die Krise war allerdings schneller überwunden als zunächst befürchtet. Die Steuereinnahmen stiegen in den Folgejahren deutlich stärker, als während der Krise zu erwarten war.

Auch heute ist ein ähnlicher Verlauf zumindest nicht auszuschließen. Wenn die Unsicherheiten abnehmen und wenn es einen Durchbruch bei der Erforschung geeigneter Impfstoffe gibt, dann könnten sich die Steuereinnahmen schneller erholen, als es heute erwartet werden kann. Wir wissen es nicht. Trotzdem haben wir andere Krisen gemeistert und wir werden auch diese Krise meistern.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir geben jedenfalls auf Basis des heutigen Kenntnisstandes mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt die richtigen Antworten für die beiden kommenden Jahre. Und wir werden die richtigen Antworten auch für die Folgejahre finden. Lassen Sie uns diese Antworten gemeinsam finden, gemeinsam im Sinne unseres Landes und im Sinne der Saarländerinnen und Saarländer. - Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Regierungsentwurf in Erster Lesung. Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Ich danke dem Herrn Finanzminister. - Wie bereits eingangs erwähnt sind die Fraktionen übereingekommen und haben sich darauf verständigt, Beratung, Aussprache und Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Landeshaushalt 2021/2022 morgen durchzuführen.

(Minister Strobel)

Wir machen deshalb weiter in unserer Tagesordnung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie (Drucksache 16/1452)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.