Ich erstatte Bericht über die Beratungen des Einzelplanes 10 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, die Kapitel 16 10 (Datenverarbeitung und Digitalisierung), 17 10 (Zentrale Dienstleistun- gen), 20 10 (Baumaßnahmen) und Einzelplan 18 für den Geschäftsbereich des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes.
Im Jahr 2021 verändert sich das Personalsoll um ein Mehr an 42 Stellen, wobei es einen Zuwachs um 69 Stellen bei den planmäßigen Beamtinnen und Beamten beziehungsweise Richterinnen und Richtern gibt und einen Wegfall von 27 Stellen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Jahr 2022 gibt es keine Veränderungen.
Beim Einzelplan 18, dem des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, gibt es in beiden Jahren keine Veränderungen, den nicht vorhandenen Einnahmen stehen in beiden Jahren Ausgaben von jeweils 25.500 Euro gegenüber.
Die Gesamteinnahmen im Jahre 2021 betragen 60,8 Millionen Euro, das sind damit 3,1 Millionen Euro mehr als 2020. Im Jahre 2022 betragen die Einnahmen ebenfalls 60,8 Millionen.
Die Einnahmen im Kapitel 16 10 (Datenverarbeitung und Digitalisierung im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen im Jahr 2021 101.900 Euro. Im Jahr 2022 sind keine Einnahmen eingeplant.
Die Einnahmen im Kapitel 17 10 (Zentrale Dienste im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen in beiden Jahren 27.000 Euro.
Die Einnahmen im Kapitel 20 10 (Staatliche Hoch- baumaßnahmen im Bereich des Ministeriums für Justiz) betragen für beide Jahre 200.000 Euro.
Die Ausgaben im Jahre 2021 betragen insgesamt 228,1 Millionen Euro und damit 17,4 Millionen Euro mehr als im Jahre 2020. 2022 werden die Ausgaben rund 2,8 Millionen über denen von 2021 liegen und 231 Millionen Euro betragen.
Die Ausgaben im Kapitel 16 10 (Datenverarbeitung und Digitalisierung im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen 2021 3,3 Millionen Euro und 2022 3 Millionen Euro.
Die Ausgaben im Kapitel 17 10 (Zentrale Dienstleis- tungen im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen für 2021 rund 8,5 Millionen Euro und 2022 betragen die Ausgaben 8,6 Millionen Euro.
Die Ausgaben im Kapitel 20 10 (Staatliche Hochbau- maßnahmen im Bereich des Ministeriums der Justiz) betragen im Jahr 2021 4,3 Millionen Euro sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Im Jahre 2022 liegen die Ausgaben bei 4,6 Millionen Euro mit einer Verpflichtungsermächtigung von 2,5 Millionen Euro.
Die Koalitionsfraktionen haben Abänderungsanträge zum Einzelplan 10 unter anderem wie folgt vorgenommen. In Kapitel 10 02 Titel 684 01 werden für beide Jahre jeweils 30.000 Euro für Zuschüsse zur Durchführung ambulanter Sanktionsalternativen eingestellt. Der neue Titel 685 02 in Kapitel 10 02 sieht jährlich 50.000 Euro für Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung im Hinblick auf den Kinderschutz vor und der Titel 525 01 in Kapitel 10 02 wird um jeweils 2.000 Euro erhöht zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe des Kompetenzzentrums der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe.