Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021

Damit könnten wir nämlich endgültig, ein für alle Mal die rechtlichen Bedenken klären. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Heib von der CDULandtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zahlreiche Rechtsexperten“ - es waren drei Namen, die Sie genannt haben, Frau Kollegin.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Ich kann noch mehr nennen.)

„Zahlreich“, und drei Namen haben Sie zitiert.

(Weiterer Zuruf der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)

Na ja, ich denke, das ist noch überschaubar angesichts der Zahl von Juristinnen und Juristen, der Rundfunkrechtler, die wir bundesweit haben. Das ist überschaubar, das sage ich mal so.

(Lachen bei der LINKEN. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Also echt, das ist jetzt ‑ ‑)

Ich will nun aber auch nicht den Weg wählen, den Sie beschritten haben, von einem Zitat zum nächsten zu springen. Ich werde mich selbst mit der Fragestellung auseinandersetzen. Und ich sage Ihnen: Die Mediengesetze in den Bundesländern sind alle unterschiedlich. Es gibt unterschiedliche Organe, unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Wahlverfahren und Amtszeiten, unterschiedliche Zusammensetzungen und unterschiedliche Größen des Medienrats. In den meisten Gesetzen ist vorgesehen, dass der Medienrat in der Regel mit einfacher Mehrheit wählt, auch die Leitung. Daraus allerdings die Schlussfolgerung zu ziehen, damit entstünden nur staatsferne Besetzungen, lässt meines Erachtens die Realität außer Betracht. Das Ganze gilt nicht nur bezüglich der Landesmedienanstalten, das haben wir auch schon zu den Rundfunkräten beziehungsweise bei der Intendantenbesetzung erleben können.

Eine der saarländischen entsprechenden Regelung findet sich auch in Baden-Württemberg. Der Landtag wählt dort den Direktor, die Direktorin. In SachsenAnhalt ist zum Beispiel der Direktor ein als Richter auf Lebenszeit bestellter Geschäftsführer. Das Saarland hat aber auch einen großen Medienrat mit 39 Mitgliedern, in Berlin und Brandenburg und in anderen Ländern sind es nur neun Mitglieder. Auch das ist, so denke ich, eine Feststellung, die man mitbedenken muss.

Nach unserem Gesetz, nach dem Saarländischen Mediengesetz, sind bei der Landesmedienanstalt zwei Organe auf Augenhöhe vorgesehen. Die staatsfernen Aufgaben obliegen dem Medienrat, lediglich auf Bundesebene entscheiden Direktorinnen und Direktoren über Zulassung, und das in der Regel einstimmig. Die Entsendung der Mitglieder in den Medienrat durch die Organisationen steht im Benehmen der jeweiligen Organisationen. Und die Verbindlichkeit in der Wahrnehmung des Amtes ist auch da sehr unterschiedlich, wird unterschiedlich gehandhabt. Wir haben das ja in § 56 Saarländisches Mediengesetz. Sie alle wissen, welche Institutionen dort vertreten sind: die Kirchen, die Synagogengemeinde, der Saarländische Integrationsrat, die staatlichen Hochschulen des Landes, der Landessportverband, die saarländische Lehrerschaft, der Landesjugendring - wenn ich jetzt aufhöre, habe ich einige nicht genannt, daher muss ich weitermachen; wer eine Aufzählung beginnt, muss sie auch fortsetzen -, die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauenverbände im Saarland, die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Frauenhilfen im Saarland, der Frauenrat, die saarländischen Familienverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Beamtenbund, der Verband der Freien Berufe, die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer, die Arbeitskammer des Saarlandes, der Saarländische Städteund Gemeindetag, der Landkreistag, die saarländischen Journalistenverbände, der Landesausschuss für Weiterbildung, die Landesakademie für musischkulturelle Bildung, die saarländischen Natur- und Umweltschutzvereinigungen, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, die Behindertenverbände im Saarland, die Verbraucherzentrale, die Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, der Lesben- und Schwulenverband Saarland. Es gibt zudem Vertreter aus den Fraktionen, aus dem Landtag. Ich denke, das ist eine durchaus respektable Besetzung des Medienrates, wirklich alles, das muss man festhalten, staatsfern. Der Medienrat ist so ein Spiegel unserer Gesellschaft. Sie haben das ja eben auch so gesehen, Frau Kollegin. Ich denke, das ist eine gute Besetzung.

(Beifall von der CDU.)

Ich will hier nun nicht den Gesetzgeber loben, aber das Saarländische Mediengesetz ist schon gut auf den Weg gebracht worden, nach meiner Betrachtung. Sollten die anwesenden Mitglieder der Medien - es sind ja einige hier - das anders sehen, können sie das ja auch äußern. Nach meiner Wahrnehmung, so, wie ich das aus dem saarländischen Medienrat mitbekomme, arbeitet man dort überaus sachorientiert. Das Miteinander zwischen der Direktorin und den Gremienmitgliedern ist von der Frage, ob man von diesen gewählt wurde, unbelastet. Sie haben, Frau Kollegin, eben einen anderen Eindruck

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

dargestellt, mir ist das nicht bekannt. Das gute Verhältnis zeigte sich in der Vergangenheit, es zeigt sich auch in der Gegenwart.

Es gibt durchaus Berichte aus anderen Medienräten, auch aus solchen, die die Wahl selbst durchführen und durchaus auch als politisch besetzt gelten können, dass im laufenden Geschäft schon noch viel mehr Hickhack möglich ist, als dies beim saarländischen Medienrat und unserer Landesmedienanstalt der Fall ist.

Alles zusammenfassend würde ich sagen: Ein Allheilmittel ist die Wahl der Direktorin/des Direktors unmittelbar durch den Medienrat nicht. Ich verweise an dieser Stelle auch gerne auf die Geschäftsordnungsdebatte vom 15. Januar 2020; das war der Tag der Wahl der Kollegin Ruth Meyer zur Direktorin - gemäß § 58 Saarländisches Mediengesetz durch den saarländischen Landtag. An der Begründung der Verfassungsmäßigkeit dieses Wahlverfahrens hat sich nach unserer Auffassung nichts geändert. Auch im anschließenden verwaltungsrechtlichen Verfahren, angestrengt durch den unterlegenen Mitbewerber, hat das Verwaltungsgericht keine Hinweise auf Verstöße gegen Verfassungsrecht festgestellt. Nominierungen bereits im Vorfeld einer solchen Wahl sind üblich und notwendig, um qualifizierte Mehrheiten zu erreichen. Ausschreibung und Auswahlverfahren im Vorfeld dieser Wahl waren nicht zu beanstanden. Die Qualifikation der Gewählten entspricht nach wie vor dem Anforderungsprofil, die Abgeordneten haben eine Bestenauslese treffen können - obgleich sie hierzu eigentlich nicht verpflichtet sind, denn eine freie Wahl ist eine freie Wahl. Auch das ist ein verfassungsmäßig garantierter Grundsatz.

Das Verwaltungsgericht formuliert in seinem Beschluss - wir haben das gleiche Zitat ausgewählt, Frau Spaniol; das ist auch die einzige Stelle, bei der sich das Verwaltungsgericht damit auseinandersetzt: „Insbesondere erscheint durchaus diskussionswürdig, ob es zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit sinnvoll erscheint, die Direktorin/den Direktor der LMS (…) wählen zu lassen (…).“ Das ist das Zitat, Sie haben das eben auch zitiert. Wir diskutieren ja auch darüber; das ist der Auftrag, den das Verwaltungsgericht gegeben hat, und dem kommen wir auch nach - ohne dazu verpflichtet zu sein.

Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur Staatsferne machen. Sie hatten ja mehrere Punkte angesprochen, zum einen die Wahl durch den Landtag, zum anderen auch die Amtszeit. Damals ist auch dargestellt worden, dass die Regelung zur Amtszeit, im Gesetz vorgesehen, aus der Zeit stammt, als es einen Vorstand bei der Landesmedienanstalt gab, mit einer hauptamtlichen Person und zwei ehrenamtlichen Personen. Damals hat man gesagt, wenn jemand ausgeschieden ist, nehmen wir eine neue Kandidatin, einen neuen Kandidaten nur

für die Amtszeit des bestehenden Vorstands. Der führende Gedanke war damals, die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten. Mit der Änderung, die das Saarländische Mediengesetz gebracht hat, wonach es eben nur einen hauptamtlichen Direktor/eine hauptamtliche Direktorin gibt, ist das obsolet geworden. Daher konnten wir in diesem Wahlverfahren für eine neue Amtszeit von sieben Jahren wählen. Das sei zu diesem Aspekt ausgeführt, es wurde auch seinerzeit schon in der Debatte dargelegt.

Noch einmal zur Staatsferne: Für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und für die Landesmedienanstalt - diese gehören nach heute herrschender Ansicht nicht zur mittelbaren Staatsgewalt, sondern wurzeln im gesellschaftlichen Raum - ist wegen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Staatsferne des Rundfunks lediglich eine eingeschränkte Rechtsaufsicht zulässig. Die Besetzung des Medienrates, ich habe es ausgeführt, § 56 Saarländisches Mediengesetz, ist in vier Ausschüsse untergliedert und zuständig für Konzessionsangelegenheiten. Er hat Richtlinien- und Satzungskompetenz und stellt den Wirtschaftsplan auf. Der Medienrat der Landemedienanstalt Saarland setzt sich aus den genannten ehrenamtlichen Vertretern und Vertreterinnen zusammen, er ist vergleichbar mit dem Aufsichtsgremium des Saarländischen Rundfunks, dem Rundfunkrat, in den Vertreter zwar nicht 1 : 1 derselben Gruppen, aber doch annähernd aller Gruppen entsandt werden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Staatsferne Angelegenheiten werden bei der Landesmedienanstalt vom Medienrat entschieden. Also ist dort die Staatsferne garantiert. Die Landemedienanstalt wirkt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags darauf hin, dass in den Programmen der privaten Veranstalter die Meinungsvielfalt der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt wird. Des Weiteren fördert sie den aktiven und bewussten Umgang der Saarländerinnen und Saarländer mit Medieninhalten und stärkt damit deren Medienkompetenz. Die Landesmedienanstalt trägt darüber hinaus zur Förderung des Medien- und Medienforschungsstandorts bei. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertritt sie die Interessen der Allgemeinheit.

Wie bereits gesagt: Die Landesmedienanstalt sieht dabei neben dem Exekutivorgan Direktor beziehungsweise Direktorin für die laufende Geschäftsführung ein unabhängiges pluralistisches Aufsichtsgremium Medienrat vor. Ich sprach eingangs von den zwei Organen auf Augenhöhe: Die stehen sich gegenüber. Das von Ihnen angesprochene Spannungsverhältnis zum verfassungsrechtlichen Staatsferne-Gebot ist meines Erachtens in denjenigen Landesmedienanstalten ein Thema, in denen die Mitglieder des Landesmedienrates vom Landtag gewählt werden, nicht aber, wie bei uns, von den genannten und gesetzlich normierten Organisationen entsandt werden. Deshalb komme ich zum Schluss,

(Abg. Heib (CDU) )

dass in unseren Gremien die Staatsferne gegeben ist.

Im Hinblick auf die Wahl des Direktors/der Direktorin möchte ich noch einen Aspekt anführen: Sie bringen den Vergleich zur Intendantenwahl. Das ist meines Erachtens nicht zielführend, dieser Vergleich hinkt. Gemäß Bundesverfassungsgericht hat der Rundfunk eine Sonderrolle im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung, gerade aufgrund seiner Aktualität, seiner Breitenwirkung und seiner Suggestivkraft. Die institutionelle Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten bedingt doch die Erfüllung ihres Programmauftrags. Hierzu gehört - ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts -, die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Das heißt, die Aufgaben der Direktoren sind nicht 1 : 1 vergleichbar mit den Aufgaben des Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das sind sie gerade nicht, weil dort der Programmauftrag liegt, bei der LMS hingegen der Auftrag für Aufsicht und als Regulierungsbehörde.

Noch einmal zusammenfassend: Die Staatsferne der Landesmedienanstalt ist mit der Besetzung des Medienrates gegeben. Die Wahl der Direktorin/des Direktors durch den Landtag widerspricht dem nicht. Das ist unsere Auffassung. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich bin gespannt; wenn das Bundesverfassungsgericht nach Anrufung eine entsprechende Entscheidung trifft, werden wir sehen, wie diese Entscheidung aussieht. Unser Verfassungsgerichtshof hat auch, so glaube ich, im Moment andere Fragestellungen zu bewältigen und kann sich um diese kümmern. Wir sehen nicht die Notwendigkeit, jetzt diesen Normenkontrollantrag an den Verfassungsgerichtshof weiterzugegeben. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Vielen Dank. - Der nächste Redner ist Rudolf Müller von der AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Heib hat soeben sehr ausführlich dargestellt und juristisch begründet, welche Grundlagen für den Medienrat bestehen. Darum geht es ja ganz speziell. Ich kann dem nicht sehr viel beifügen.

Ja, der Direktor beziehungsweise die Direktorin der Landesmedienanstalt wird vom Parlament gewählt. Das mag man grundsätzlich kritisieren mit dem Argument, dass Rundfunkangelegenheiten staatsfern geregelt werden sollten. Aus der Arbeit im Medienrat, aus dem Gremium also, wo der Direktor bezie

hungsweise die Direktorin wirkt, kann ich Ihnen aber versichern, dass dort die sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen Sitz und Stimme haben. Das sind zwar zum Teil, zum kleineren Teil, wieder Vertreter der Parteien, wie auch bei mir der Fall. In der Mehrheit sind es aber Vertreter anderer Gruppen, zum Beispiel Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen, Wirtschaftsverbänden, des Beamtenbundes und so weiter. Die komplette Aufzählung muss ich nun nicht wiederholen. Diese Leute entscheiden zum Beispiel über die Vergabe von Rundfunkfrequenzen, über Sanktionen bei Regelverstößen, über die Veranstaltung von Medienkompetenzseminaren, über Finanz- und Personalangelegenheiten und so weiter.

Allerdings sind manche Mitglieder, zum Beispiel die von Kirchen oder Gewerkschaften, aber auch von anderen Gruppierungen, vielleicht selbst wieder parteipolitisch gebunden, jedenfalls aber parteipolitisch beeinflusst. Daher kann man, so meine ich, gegen eine Prüfung im Grunde nichts haben. Wenn nun eine bedeutende Partei, in diesem Fall die LINKE, meint, hier seien Dinge zu klären, dann sollten die auch geklärt werden. Wozu haben wir denn einen Verfassungsgerichtshof? Dass der so viel zu tun hat und diese Fragestellung nicht auch noch bearbeiten kann, das glaube ich nicht. Wenn die verfassungsgerichtlichen Weihen dazu nötig sind, um nun zum Beispiel auch die LINKE zu beruhigen - warum denn nicht? In diesem Sinne werden wir für diesen Antrag stimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall von AfD.)

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Hans Peter Kurtz von der SPD-Landtagsfraktion. - Nein, Entschuldigung. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/1558. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1558 ist, den bitte ich, eine Hand zu heben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1558 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die AfDFraktion sowie die fraktionslosen Abgeordneten Ensch-Engel und Hecker, dagegen gestimmt haben CDU-Fraktion und SPD-Fraktion. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verödung der Innenstädte stoppen, Einzelhandel und Gastronomie entlasten, On

(Abg. Heib (CDU) )

line-Handel an den Kosten der Infrastruktur beteiligen (Drucksache 16/1623)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Rudolf Müller das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon seit Jahren lässt sich in unseren Innenstädten eine Entwicklung beobachten, die nicht erwünscht sein kann, da sie die Lebendigkeit und Lebensqualität aller betrifft, und zwar in negativer Art und Weise. Leerstände von Geschäftsräumen mit allen Begleitumständen häufen sich, schaden dem gesamten Erscheinungsbild und der Attraktivität unserer Städte. Das war vor circa zwei Jahren schon einmal Thema im Landtag. Damals gab es Kritik an auswärtigen Eigentümern und Vermietern, die wenig Interesse an Erhaltung und Vermietung zeigten. Inzwischen hat sich die Lage durch die Pandemiemaßnahmen in ungeahnter Weise dramatisch verschlechtert. Es ist zu befürchten, dass viele Einzelhändler und Gastronomen die Krise nicht überstehen und sich keine Nachfolger für leer stehende Gewerberäume finden.

Um den bereits eingetretenen Schaden zu begrenzen, sind kurzfristige und längerfristige Maßnahmen nötig. Kurzfristig muss die Gastronomie sowohl außen als auch innen unter Einhaltung der bekannten Regeln wieder geöffnet werden können, ebenso der Einzelhandel - wie geschehen -, sowie Kultur- und Freizeitveranstaltungen müssen mit Hygienekonzept wieder freigegeben werden. Innerstädtisch besteht ein enger Zusammenhang insbesondere von Handel und Gastronomie. Wenn man als Kunde von außerhalb nirgends einkehren kann, fährt man deshalb kaum in die Stadt. Das war im Frühjahr im letzten Jahr deutlich zu beobachten.

Ebenfalls kurzfristig müssen die am 19. Januar beschlossenen Verbesserungen der Überbrückungshilfe III schnell umgesetzt werden, um die drohende Insolvenzwelle zu stoppen. Bis zur abschließenden Bearbeitung der Anträge müssen in der Zwischenzeit schnelle und wirksame Abschlagszahlungen zur Verfügung gestellt werden. Das geht bisher zu langsam. Manche warten sogar immer noch auf beantragte Hilfen für November und Dezember. Auch sollte die Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag erweitert werden.

In einer langfristigen Strategie muss sichergestellt werden, dass globale Onlinehändler mindestens die gleichen Auflagen wie lokale Händler erfüllen müssen, zum Beispiel was Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Markenschutz betrifft. Darüber hinaus muss Druck auf den Bund und von dort aus auf die EU gemacht werden, damit diese internationalen Großkonzerne angemessene Steuern in Deutschland zahlen, denn sie nutzen unsere Infrastruktur, die mit den Steuern von Handel und Gewerbe im

Land aufgebaut wurde und erhalten wird, während Amazon seine Gewinne in Steueroasen oder sonst wo außerhalb Deutschlands versteuert. Für den Abzug von Kaufkraft aus unserem Land muss über eine weitere Steuer nachgedacht werden, zum Beispiel wie in Frankreich. Dort wird ab 2022 mit 650 Millionen Euro gerechnet. Zurzeit ist es noch etwas weniger, weil die Sache gerade erst anläuft.

Trotz aller Hilfen von Bund und Ländern und trotz sehr kreativer und begrüßenswerter Aktionen der Kommunen werden viele innerstädtische Nutzungen die Krise nicht überleben. Um lange Leerstände und Verfall zu vermeiden, müssen Umbauten und Nutzungsänderungen schnell ermöglicht werden. Viele Städte, auch Saarbrücken, betreiben schon seit Jahren ein sogenanntes City-Management mit professioneller Hilfe für Handel, Gewerbe und Bewohner mit durchaus erfreulichen Erfolgen. Das kostet natürlich Geld, das die Kommunen kaum haben. Hier kann finanzielle Hilfe von Bund und Land helfen, um Fachleute anzustellen und entsprechend wirken zu lassen. Denken Sie, meine Damen und Herren, beim Geld - das ist überall knapp - immer daran, dass die Schulden, die wir in dieser Währungsunion nicht machen, andere machen, und wir am Ende trotzdem die Zeche zahlen. Vor allem müssen Städte wirksame Möglichkeiten erhalten, um die relevanten Akteure zusammenzubringen und Anreize bieten zu können, damit unsere Innenstädte nicht bald so aussehen wie die Städte im mittleren Westen der USA, nämlich ziemlich trostlos. In diesem Sinne können wir es schaffen, dass aus der Zerstörung von vielem wenigstens die von dem bekannten Wirtschaftswissenschaftler Joseph Schumpeter sogenannte schöpferische oder kreative Zerstörung werden kann. Wenn schon, denn schon.

Mit anderen Worten: Wir stehen vor der Aufgabe, aus den entstandenen Schäden möglichst das Beste zu machen, soweit es in unserer Macht steht. Dazu gehört, dass in Innenstädten für Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung gesorgt wird. Dazu gehört, dass keine autofeindliche Politik gemacht wird. In Amerika gibt es den kurzen und einfachen Satz: No parking, no business, no prayer. - Auf Deutsch: Kein Parken, kein Geschäft und auch kein Kirchgang, sondern tote Hose. - Dazu gehört, dass wir in Politik und Verwaltung für möglichst wenig Bürokratie, für sichere und bezahlbare Strom-, Wasser- und Gasversorgung sowie ein wirtschaftsfreundliches Umfeld sorgen.

Dazu noch eine Bemerkung aus den letzten Tagen. Ich habe einen Brief von den Stadtwerken Saarlorlux erhalten. Die Fernwärmepreise steigen um sage und schreibe 9,9 Prozent. Das ist für jede Wohnung oder jeden kleinen Laden ein Hunderter weniger, der zur Verfügung steht. Wir müssen für ein wirtschaftsfreundliches Umfeld sorgen. Das ist unbedingt nötig,