Unser Drei-Säulen-Konzept verläuft also exakt nach Plan. Auch stellen wir bereits seit Längerem etwas sicher, wovon man in den allermeisten anderen Bundesländern noch weit entfernt ist, nämlich ein Angebot von zwei Schnelltests pro Woche für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. Das ist immer wieder in den Runden der Ministerpräsident*innen, aber auch in der KMK, lobend hervorgehoben worden, dass wir das im Saarland so konsequent machen. Manchmal hat man ja das Gefühl, wir würden hinterherhinken. Aber wir sind, was die Öffnung der Schulen angeht, ganz weit vorne. Ganz wenige haben tatsächlich flächendeckend alle Schülerinnen und Schüler wieder in Wechselmodellen zurück im Unterricht. Es ist völlig klar, dass dann mit einem Abstand mit Blick auf die Infektionslage nach den Osterferien entschieden wird, dass es wieder in den kompletten Präsensunterricht geht. Auch dazu haben wir uns bereits abgestimmt und das werden wir auch auf den Weg bringen, weil wir da an unserem Konzept festhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will ein Beispiel nennen: Allein in der zehnten Kalenderwoche wurden fast 30.000 Testungen beim Lehrpersonal und in der Schülerschaft vorgenom
men. Das, glaube ich, kann sich wirklich sehen lassen. Ich will hier einfach mal Christine Streichert-Clivot und Monika Bachmann, die das ja gemeinsam verantworten, ein herzliches Dankeschön sagen. Es ist nicht so ganz einfach, unter diesen schwierigen Bedingungen so ein Testregime auf den Weg zu bringen. Das kann sich wirklich sehen lassen; vielen Dank an dieser Stelle!
Auch die Gesamtzahl der Tests kann sich sehen lassen. Es ist schwierig, das zusammenzutragen, wie man sich bei der Vielzahl der Teststellen, die wir haben, vorstellen kann. Insgesamt wurden in der Kalenderwoche 10 - die haben wir uns exemplarisch vorgenommen - fast 130.000 Antigen-Schnelltests gemeldet. Dabei liegen von den privaten und kommunalen Testzentren noch nicht einmal alle Zahlen vor. Wir werden also mit Sicherheit über dieser Zahl liegen. Aktuell verfügen wir über knapp 1,3 Millionen Selbsttests und knapp 325.000 Schnelltests für die professionelle Anwendung. Die privaten Testzentren rüsten sich jetzt natürlich und werden dafür sorgen, dass genügend Tests da sind. Die Lieferung weiterer Chargen ist zugesagt. All das kommt nicht zuletzt daher, dass wir frühzeitig 2,5 Millionen Schnelltests bestellt haben. In Sachen Testinfrastruktur und Testkapazitäten haben wir beste Voraussetzungen, ein solches Modellprojekt verantwortungsvoll und erfolgreich durchzuführen.
Dies umso mehr, als wir auch bei unserer Impfkampagne gut vorankommen. Vor allem den Impfgipfel am Freitag voriger Woche dürfen wir als einen großen Erfolg für das Saarland in der Pandemiebekämpfung verbuchen. Ich habe mich seit Wochen vehement, Sie haben das ja verfolgt, dafür eingesetzt - in Berlin wie auch in Brüssel -, dass die Grenzregionen mit Virusvarianten-Gebieten als Nachbarn zusätzliche Impfdosen erhalten, weil wir es nicht aushalten wollen, dass wir auf Dauer ausgrenzende Maßnahmen durchführen müssen. Wir sehen, dass man in Frankreich erfolgreich damit ist, Menschen in der Region zu impfen und durch mehr Impfen dafür zu sorgen, dass die Virusvarianten eingedämmt werden. Das muss auch der Weg für das Saarland sein, mit dieser Maßnahme die Inzidenz herunterzufahren und damit die Verbreitung der Varianten zu vermindern. Damit wird verhindert, dass Menschen sich anstecken und krank werden. Das kann nur dadurch erreicht werden, dass hier mehr Impfstoff eingesetzt wird. Das ist der Weg, den wir hier gehen. Diese 80.000 Dosen werden als Sonderlieferung ins Saarland kommen; das Bohren dicker Bretter hat sich an dieser Stelle ausgezahlt, meine Damen und Herren.
Es ist ja schon hoch und runter diskutiert worden, wie wir das Ganze verteilen. Es wird ja wohl noch
erlaubt sein, dass man sich Gedanken darüber macht, wie man eine solche Riegel-Impfung durchführt, um die Verbreitung von Virusmutationen zurückzudrängen. Das ist übrigens exakt der Job einer Gesundheitsministerin, hier verschiedene Lösungswege aufzuzeigen und vorzulegen. Wir haben dann nach einer Beratung gestern entschieden, wie wir da vorgehen: Wir werden diese Dosen komplett in das bestehende System einordnen lassen. Das ist ein fairer Weg und ein Weg, der gangbar ist. Das Saarland ist eine Grenzregion, es gibt keinen Landkreis beziehungsweise kaum eine Kommune im Saarland, in der es keine Beschäftigten gibt, die in einem Betrieb wie ZF mit fast 10.000 Mitarbeitenden arbeiten, wo es natürlich Kontakt zu Grenzgänger*innen gibt. Deswegen ist völlig klar, dass das eine Möglichkeit ist, in dieser Grenzregion breitflächig Impfungen voranzutreiben, meine Damen und Herren. Die Dosen kommen in das bestehende System hinein. Sie werden der gesamten Bevölkerung nach der Priorisierungsliste der Ständigen Impfkommission und des Ethikrates zur Verfügung stehen. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land. Man sieht, steter Tropfen höhlt den Stein. Die 80.000 Dosen werden uns ein gutes Stück weiterbringen, meine Damen und Herren.
Ich weiß, dass die Erwartungshaltung groß ist, denn nach diesen 80.000 Dosen kommen über 100.000 weitere Impfdosen. Wir haben 150.000 Impfungen vorgenommen, davon circa 110.000 Erst- und rund 40.000 Zweitimpfungen. Mit einer Quote von an die 12 Prozent bei den Erstimpfungen liegen wir an der Spitze aller Bundesländer, 2 Prozentpunkte über dem Bundesschnitt. In unseren vier Impfzentren, den Kliniken und durch die mobilen Teams werden zurzeit täglich 4.000 Impfungen durchgeführt. Es sind Spitzenwerte, die wir im Saarland haben. Wenn nach Ostern noch etwa 750 Ärztinnen und Ärzte in circa 500 Praxen in die Impfungen einsteigen, wird uns das meilensteinartig, quantensprungartig nach vorne bringen.
Eines ist völlig klar. Wenn ich mit Bürgerinnen und Bürgern rede, sagen sie mir: Wir glauben vor allem daran, dass mit dem Impfstoff geholfen werden kann. Wir glauben vor allem an den Impfstoff, was die Pandemiebewältigung angeht. Wenn wir in der Nacht einen Anruf bekämen, in dem es heißen würde, dass wir uns impfen lassen könnten, dann würden wir aufstehen. - Deshalb, meine Damen und Herren, ist es an uns, dafür Sorge zu tragen, dass man den Menschen Termine anbietet, wenn 100.000 Impfdosen und 80.000 zusätzliche Impfdosen zur Verfügung stehen und diese auch schnell verimpft werden können. Sie können sich sicher sein: Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger auch zu Randzeiten bereit ist, solche Impfungen entgegenzunehmen, ist es unsere Aufgabe und unser Job, dafür zu sorgen,
dass auch jemand in den Impfzentren ist, um diese Personen zu impfen. Wir werden die Impfzentren erheblich hochfahren und dafür sorgen, dass diese Dosen schnell und zügig verimpft werden können. Das wird uns in der Pandemiebekämpfung voranbringen.
Meine Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer, in den letzten Tagen wurde viel über das Management der Corona-Krise in Deutschland geschimpft. Es ist viel von schwindender Geduld und wachsendem Unmut in der Bevölkerung die Rede. Ich kann für unsere Landesregierung nur beteuern, dass wir unser Äußerstes tun, um diese Krise zu bewältigen. Ich spreche dabei für die gesamte Riege, die heute vor Ihnen sitzt. Diejenigen, die aus terminlichen Gründen nicht da sein können, sind selbstverständlich mitgemeint. Wir tun unser Äußerstes, um die Menschen in dieser Pandemie zu schützen und uns baldmöglichst wieder an ein Leben in Normalität anzunähern. Wir tun das auch nicht ohne Erfolg. Beim Testen wie beim Impfen gehört das Saarland zur Spitzengruppe in Deutschland. Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass das Pandemiegeschehen im Saarland trotz britischer und südafrikanischer Variante zurzeit weniger dramatisch und weniger dynamisch ist als im Bund. Wir werden auf jeden Fall alles dafür tun, damit das so bleibt. - Vielen Dank, Glück auf!
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. Im Rahmen dieser Aussprache werden wir - wie vorhin vereinbart - die beiden Gesetzentwürfe und den Antrag begründen und beraten. Zu den Punkten 1, 2 und 5 der Tagesordnung:
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes (Drucksache 16/1638)
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Saarländischen COVID-19Rechtsverordnungsaufhebungsgesetzes (Drucksache 16/1637)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Deutsch-Französische Freundschaft nicht länger gefährden - grenz
Wir kommen zu dem ersten Gesetzentwurf. Das ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes.
Zur Begründung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung Herrn Abgeordneten Reiner Zimmer das Wort.
(Aufgrund der durch die Corona-Pandemie not- wendigen Hygienemaßnahmen wird das Redner- pult bei jedem Rednerwechsel desinfiziert und die Mikrofon-Schaumstoffhülle gewechselt.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Saarländische COVID-19-Maßnahmengesetz enthält in seinem Abschnitt 3 die notwendigen Regelungen zur Kontaktnachverfolgung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Gesetzesabschnitt ist derzeit bis zum 28. April 2021 befristet und bedarf als einer der maßgeblichen Bausteine der Pandemiebekämpfung zwingend einer Verlängerung seiner Geltungsdauer. Der Schutz vor Gefahren einer Ausbreitung der COVID-19-Erkrankung sowohl für den einzelnen als auch für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft kann und muss dadurch gewährleistet werden, dass die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus weitgehend eingedämmt wird.
Es bedarf daher weiterer Anstrengungen, um die Infektionsdynamik zu kontrollieren, die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe zu minimieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Hierzu stellt die Nachverfolgung der Kontakte infizierter Personen einen wesentlichen Baustein dar. Durch ein schnelles Auffinden von Kontaktpersonen lassen sich Infektionscluster lokalisieren und eindämmen. Hierzu ist eine zuverlässige und sichere Erfassung von Kontaktdaten überall dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, notwendig.
Das Saarländische COVID-19-Maßnahmengesetz enthält wie erwähnt in seinem Abschnitt 3 die notwendigen Regelungen zur Kontaktnachverfolgung. Diese ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, rechtssicher und schnell Kontakte von Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, zu ermitteln, die betreffenden Personen zu informieren und so das Infektionsgeschehen einzudämmen. Zugleich stellen sie den erforderlichen Schutz der im Rahmen der Kontaktnachverfolgung erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten der Betroffenen sicher.
Meine Damen und Herren, die pandemische Entwicklung dauert an. Durch die Verbreitung neuer Virusvarianten, die zwischenzeitlich auch im Saarland in maßgeblichem Umfang am Infektionsgeschehen teilhaben und sich exponentiell ausbreiten, ist ein relevanter Risikofaktor hinzugetreten. Angesichts dieser Entwicklung setzen eine schrittweise Rücknahme der Einschränkungen grundrechtlich geschützter Freiheiten und eine Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen Lebens zwingend voraus, dass neben den sonstigen Maßnahmen des Infektionsschutzes, die der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung beschrieben hat, die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung so lange in das Alltagsleben integriert bleibt, wie die pandemische Entwicklung nicht überwunden ist. Zugelassene Impfstoffe, die Abhilfe schaffen werden, stehen bislang noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung, aber auch das - wir haben es gehört - wird jetzt deutlich besser.
Die Impfung weiterer Teile der Bevölkerung in einem Umfang, der die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger effektiv eindämmt, wird noch einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Es bedarf daher der Verlängerung der Geltungsdauer der derzeit bis zum 28. April 2021 befristeten Regelungen des Abschnittes 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, um die erforderliche gesetzliche Grundlage einer Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. Die Geltungsdauer ist erneut bis zum 30.06. zu befristen, angepasst an die Geltungsdauer des vom Bundestages beschlossenen Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen.
Meine Damen und Herren, das Ihnen vorliegende Gesetz zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetz in Erster Lesung wurde von allen Fraktionen des saarländischen Landtages eingebracht. Ich bitte daher um Zustimmung und Überweisung des vorliegenden Gesetzesentwurfs an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung. - Danke schön.
Ich danke dem Ausschussvorsitzenden Reiner Zimmer für die Einbringung und Begründung des Gesetzentwurfes im Namen aller vier Landtagsfraktionen. Als nächstem Redner in der Aussprache und zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich ihrem Vorsitzenden Oskar Lafontaine das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Sitzung ist für uns eine besondere, insoweit als wir punktuell die Sorge haben müssen, arbeitslos zu werden, und zwar deshalb, weil wir zwei Dinge angemahnt haben, denen jetzt in vollem Umfang entsprochen wurde. Zunächst haben wir gesagt, dass es immer gut ist, in solchen Situationen Fehler zuzugeben. Sie wissen, wie oft ich das hier angemahnt habe, indem ich darauf hingewiesen habe, dass es selbstverständlich ist, dass in solch schwierigen Entscheidungssituationen Fehler gemacht werden. Da ich selbst oft an Nachtsitzungen teilgenommen habe, weiß ich, dass es selbstverständlich ist, dass in Nachtsitzungen nicht immer das Klügste beschlossen wird. Insofern kann ich mir heute sparen, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz oder die Kanzlerin zu kritisieren. Ich sehe das genauso wie Sie. Es ist immer anerkennenswert, wenn jemand zugibt, Fehler gemacht zu haben, und die Öffentlichkeit um Verzeihung bittet. Das sollte nachgeahmt werden. Fehler werden aber nicht nur von der Kanzlerin gemacht, auch von anderen. Insofern ist sie an dieser Stelle für uns alle ein Vorbild.
Zweitens haben Sie eine neue Strategie vorgestellt, die Sie Saarlandmodell oder Systemwechsel nennen. Da wir ein Dankesparlament sind, möchte ich diese Strategie betreffend zunächst dem OVG danken, denn das OVG hat in einem vorbildlichen Beschluss den Weg zu dieser Strategie geöffnet. Ich möchte den Richtern des OVG unsere Anerkennung aussprechen. Was Sie niedergeschrieben haben, ist vernünftig und richtig und sollte in Zukunft beachtet werden.
Insbesondere den Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz müssen wir beachten, denn gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - ich werde darauf noch zu sprechen kommen - wird in vielfältiger Form verstoßen. Die Verfassung verpflichtet uns aber dazu. Ich betone, dass es hier nicht nur um irgendwelche Bagatellsachen geht. Hier geht es um Grundrechte. Wenn es um Grundrechte geht, muss der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden.
Es ist gut, dass die Richter des Saarlandes den Weg geöffnet haben und dass sie - das möchte ich anerkennen - jetzt nicht mehr daran herumnörgeln, sondern diesen Weg ebenfalls mitgehen und insofern eine andere Situation ermöglichen. Dann haben Sie eine Strategie, die darauf setzt, dass verschiedenen Aktivitäten wieder ermöglicht werden, wenn im Vor
feld Tests durchführt werden. Es wird versucht, diese Aktivitäten auf der Grundlage von negativen Tests zu öffnen und dabei verstärkt Digitalisierung einzusetzen. Mein Kollege Flackus hat immer wieder darauf hingewiesen, dass man in einem Informatikland ganz andere Möglichkeiten hat. Sie nennen das den Saarlandweg. Ich sage, dass das genau der Plan B ist, den wir vor einigen Wochen vorgestellt haben. Wir freuen uns, dass es jetzt dazu kommt.
Es ist der einzige Weg, um von diesem ewigen Lockdown abzukommen, der mittlerweile viele Menschen enttäuscht hat. Deshalb kommt es auch zu dem sinkenden Vertrauen, insbesondere in die führende Regierungspartei im Bund wie im Land, die bisher von negativen Entwicklungen nicht betroffen war, sondern davon profitiert hat, dass das CoronaManagement am Anfang große Zustimmung in der Bevölkerung hatte. Das weiß jeder. Das sinkende Vertrauen ist auch ein Ergebnis davon, dass die Bevölkerung nicht akzeptiert, dass einem außer schließen, schließen und immer wieder schließen nichts einfällt. Insofern ist es gut, dass Sie diesen Weg jetzt übernehmen und es zu einem neuen Versuch kommt.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auf eine weitere Ungleichbehandlung einzugehen, auf die wir immer wieder hingewiesen hatten. Ich halte den Umgang mit der Gastronomie, dem Hotelgewerbe, den kulturellen Einrichtungen und so weiter für grundgesetzwidrig. Ich will das hier noch einmal sagen.
Ich halte ihn für grundgesetzwidrig, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gewährleistet ist. Es lässt sich nämlich sagen - und das sagen mir einige Unternehmer aus diesem Bereich immer wieder -, dass man, während man andere ständig weiterarbeiten lässt, die ganze Last der Pandemie, was die wirtschaftlichen Verbote beziehungsweise Berufsverbote angeht, auf einem kleinen Bereich der Wirtschaft ablädt. Das ist nach unserem Verständnis grundgesetzwidrig, denn das Grundgesetz verlangt die Gleichbehandlung.